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Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

Weitere „Digitrans“ – Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte insgesamt rund 16.000 Euro, um ihr Unternehmen digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Davon gehen 7.000 Euro an „Akost“ aus Zirzow. Dieses Geld investiert die im Baugewerbe tätige Firma in eine Software zur digitalen Zeiterfassung. Bisher mussten alle Stundenzettel von den Mitarbeitern einzeln ausgefüllt und per Fax oder als Fotokopie ins Büro geschickt werden. Die neue Software soll diese Arbeiten überflüssig machen und zugleich die einheitliche und übersichtliche Darstellung der Mitarbeiterstunden ermöglichen.

9.000 Euro erhält  der Metallwarenhersteller „MLS Präzisionsteile“ aus Neubrandenburg zur Anschaffung und Einrichtung eines hauseigenen Computernetzwerkes. Das Computernetzwerk samt einer spezifischen Software soll unter anderem in der Lage sein, Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen automatisch zu erstellen und übersichtlich darzustellen.  Außerdem soll die moderne Technik Produktionsfortschritte digital dokumentieren.

„Digitrans“-Förderung für Autohaus

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhält das Unternehmen „Autohäuser Wilk & Kaczmarek“ aus Schwerin Zuwendungen in Höhe von 18.000 Euro.

Das Unternehmen will damit Büro-Computer für die digitale Vernetzung innerhalb der Unternehmensbereiche sowie die Umstellung auf das papierlose Büro anschaffen. Ziel ist, dass die Angestellten auf alle digital abgelegten Vorgänge Zugriff haben. Die Vorgänge müssen nicht mehr einzeln ausgedruckt und in Aktenordnern archiviert werden, sodass ein erheblicher Papier- und Arbeitsaufwand entfällt.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

„Digitrans“-Förderung für neun Unternehmen

Schwerin – Fünf Firmen aus dem Landkreis Rostock erhalten insgesamt 74.049,25 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Digitalisierungsministerium unterstützt damit Unternehmen im Land bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und somit dabei, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Das Café Röntgen mit Hauptsitz in Steffenshagen hat einen Zuwendungsbescheid über 50.000 Euro erhalten. Das Unternehmen will eine cloudbasierte Software anschaffen, über die alle Prozesse von der Organisation über die Produktion bis zum Vertrieb digitalisiert und verknüpft werden. Ein neues Kassensystem soll zudem die bargeldlose Bezahlung ohne Kartenlesegerät ermöglichen.

Die Tischlerei Pingel in Mönchhagen möchte in neue Software mit 3D-Planungs- und Konstruktionslösung investieren, mit der Möbel individuell geplant und dargestellt werden können. Zudem lassen sich Materialstücklisten automatisch erstellen und Angebote schneller unterbreiten. Sie erhält dafür vom Digitalisierungsministerium knapp 8.000 Euro Zuschuss.

Die Apotheke Dr. Anja Fischer-Beller in Elmenhorst will mit Hilfe der mehr als 5.600 Euro Zuschuss ein Spek-trometer für die Herstellung von Cremes, Salben, Kapseln, Augentropfen und Zäpfchen anschaffen. Damit können beispielsweise die Grundstoffe der anzumischenden Rezepturen digital auf ihre Reinheit geprüft werden statt wie bisher manuell. Dafür mussten auch die Arbeitsflächen ständig gereinigt werden. Jetzt können die Messungen direkt im Liefergefäß erfolgen. Das spart Zeit, Wasser und schont die Umwelt, da Abfälle der chemischen Reaktionen entfallen.

Die Matratzenmanufaktur Almatros aus Papendorf will ihren Onlinehandel verstärken. Für eine neue Webseite mit Onlineshop, in dem Kunden ihre Matratzen nach eigenen Wünschen konfigurieren können, erhält sie gut 5.400 Euro.

Die Brennerei Maennerhobby in Klein Kussewitz will mit dem Zuschuss von 5.000 Euro spezielle Software für ihre Zolllagerverwaltung anschaffen. Sie muss für die Lebensmittelüberwachungen durch den Zoll verschiedene Dokumente vorhalten, die belegen, wann, welche und wie viele Spirituosen destilliert wurden. Die neue Software ist in der Lage, jeden Tropfen Alkohol schon im Maischestadium zu erfassen und alle weiteren Prozessschritte zu protokollieren. Die bisherigen handschriftlichen Aufzeichnungen waren aufgrund von Schätzwerten und mathematischen Berechnungen in verschiedenen Systemen für die Zollbestandsaufnahme nur bedingt auswertbar.

Vier Firmen der Stadt Rostock erhalten insgesamt 34.837,50 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Digitalisierungsministerium unterstützt damit Unternehmen im Land bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und somit dabei, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Das Kontaktlinsenzentrum Maxam erhält  knapp 10.000 Euro für eine moderne Hard- und Softwareausstattung. Alle Arbeitsplätze sollen vernetzt und moderne Messgeräte über digitale Schnittstellen eingebunden werden. Außerdem werden Kartenlesegeräte für EC- und Krankenkassenkarten eingebunden.

Das Start-up „Sawayo“ möchte eine spezielle Software entwickeln, um das Kerngeschäft von Event-Agenturen zu digitalisieren. Das Grundmodul soll jeweils an die spezifischen Kundenwünsche angepasst werden. Agenturen können damit Veranstaltungen digital erfassen und relevante Dokumente hochladen, die auch digital unterzeichnet werden können. So werden Kommunikationswege deutlich verkürzt und weniger fehleranfällig. Dafür erhält das Unternehmen einen Zuschuss von 10.000 Euro.

Die Tischlerei Freitagmöchte mit einem Zuschuss in Höhe von ebenfalls 10.000 Euro neue Software erwerben, um digitale Zeichnungen in 3D zu erstellen. Dadurch sollen Planungen und Produktvorschläge den Kunden klarer präsentiert werden, so dass diese sich schneller entscheiden können. Außerdem können automatisch Stück- und Bestelllisten erzeugt und per Knopfdruck an die Händler weitergeleitet werden.

Die Gesellschaft für Haus-, Grundstücks- und Vermögensverwaltung erhält ca. 5.300 Euro, um ihre Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung mit Tablets für die Wohnungsabnahme und -übergabe auszustatten. Damit können auch Zählerstände digital erfasst und weitergeleitet werden. Die Erfassung auf Papier entfällt.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

MV-Serviceportal mit smarten Online-Leistungen

Schwerin – Ein Jahr nach Start des MV-Serviceportals werden dort 100 Verwaltungsleistungen komplett „smart“ angeboten. Das sind mehr als doppelt so viele wie beim Start im Juni 2019. Die teildigitalisierten Angebote hinzugerechnet, bei denen zum Beispiel Formulare als PDF zum Ausdrucken abrufbar sind, können Bürger und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Slogan „Suchen – Finden – Antrag stellen“ heute 297 Verwaltungsleistungen onlinne beantragen.

„Unsere Devise ‚einfach loslegen‘ hat sich ausgezahlt. Wir haben mit einem Grundstock angefangen, der nun zusehends wächst“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Auch die Zahl von mehr als 2.300 Nutzern, die sich unter www.mv-serviceportal.de ein Nutzerkonto eingerichtet haben, zeugt davon, dass sich das Portal mit Leben füllt.“

Auch ohne Konto können Nutzer in 33 Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer.

„Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal haben wir eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung gestellt. Mit 100 digitalen Angeboten, bei dem von der Auskunft über das Formulareinreichen bis hin zum Bezahlen alles komplett online erledigt werden kann, haben wir einen ersten Meilenstein genommen“, sagt Christian Pegel. Die Vorteile des Portals liegen für ihn auf der Hand: „Alle Behörden und Kommunen des Landes können hier ihre digitalen Leistungen kostenlos anbieten und von dem zentralen Zugang sowie den ständigen Weiterentwicklungen und neuen Funktionen profitieren. Auch für die Nutzer ist das Einer-für-alles-Prinzip von Vorteil. Hinzu kommt, dass sie rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen können. In einen Flächenland wie unserem ist das ein großer Gewinn.“

Neu hinzugekommen sind kürzlich Angebote für Bewohner des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin. Sie können jetzt zum Beispiel auch die erstmalige Kraftfahrzeug-Zulassung und die Hausmüll-Entsorgung online beantragen und ihren Erst- und Zweitwohnsitz an- oder ummelden.

Land fördert Schwimmkurse

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen mehr Grundschülerinnen und Grundschüler sichere Schwimmerinnen und Schwimmer werden. Das Land hat dafür das Programm „M-V kann schwimmen“ aufgelegt. Anbieter von Schwimmkursen werden unterstützt, in den Schulferien Angebote für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter zu machen, die nicht sicher schwimmen können. Die Landesregierung stellt für die Sommerferien insgesamt 130.500 Euro bereit.

„Mit der Ostsee, den vielen Seen und den Freibädern verfügt Mecklenburg-Vorpommern über großartige Möglichkeiten für das Freizeitvergnügen im Wasser“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich halte es auch aus diesem Grund für wichtig, dass Kinder schwimmen können. Schwimmen ist nicht nur eine Sportart, die Kinder optimal gesundheitlich fördert und Spaß macht. Schwimmen ist wichtig, damit sich Kinder im Ernstfall über Wasser halten können“, so Martin.

„Deswegen ist es uns in diesem Sommer, nachdem in den vergangenen Monaten der Schwimmunterricht an den Schulen wegen Corona ausfallen musste, so wichtig, dass Kinder in den Ferien einen Schwimmkurs machen können.“ Die Ministerin hat am Donnerstag gemeinsam mit Sozialministerin Stefanie Drese Kinder in Seehof (Landkreis Nordwestmecklenburg) besucht, die an einem Schwimmkurs teilnehmen.

Um den Schülerinnen und Schülern nun zu ermöglichen, ihre Schwimmfertigkeiten zu festigen, hat die Landesregierung die Zahl der Ferien-Schwimmkurse „MV kann schwimmen“ erheblich erhöht. Die Eigenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler für Kurse während der Sommerferien entfällt.

In Mecklenburg-Vorpommern erlangt ein Großteil der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Grundschulen schon heute im Laufe der ersten vier Schuljahre Grundfertigkeiten im Schwimmen oder ein Schwimmabzeichen. Im Schuljahr 2018/2019 gab es unter den 13.100 Mädchen und Jungen in der ersten Jahrgangsstufe noch 10.407 Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer. Das waren 79,4 Prozent. In der Jahrgangsstufe 4 lag der Anteil an Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern im selben Schuljahr nur noch bei 15,7 Prozent.

In der Regel findet der Schwimmunterricht in der 3. oder 4. Jahrgangsstufe statt. Der Unterricht richtet sich nach dem Rahmenplan Sport. Ziel ist es, dass sich die Kinder an das Wasser gewöhnen, am Ende der 4. Klasse schwimmen können und die Baderegeln kennen.

Glasfasernetz für Gewerbegebiete

Bis Mitte 2023 soll das vom Landesförderinstitut unterstütze Projekt fertiggestellt werden

Parchim – Seit November 2017 baut die WEMACOM Breitband GmbH im Landkreis Ludwigslust-Parchim in insgesamt 18 Projektgebieten ein zukunftsfähiges Glasfasernetz. Nun wird das Tochterunternehmen der WEMAG AG auch mehrere Gewerbe- und Mischgebiete in der Stadt Parchim mit schnellem Glasfaser-Internet versorgen. Dafür erhält die Stadt vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Gestern unterzeichnete Dirk Flörke, Bürgermeister der Stadt Parchim, gemeinsam mit Torsten Speth, Geschäftsführer der WEMACOM Breitband GmbH, und Frank Heinkel, Prokurist der WEMACOM, den Zuwendungsvertrag für das geplante Infrastrukturvorhaben. „Dieses Thema begleitet mich seit meinem Amtsantritt im Jahr 2015. Vor allem für das Gewerbe in Parchim ist die Unterversorgung seit Jahren ein großes Problem. Das können wir gemeinsam mit der WEMACOM nun endlich lösen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit“, so Dirk Flörke. Der Breitbandausbau sei aber nicht nur für die ansässigen Unternehmen wichtig, sondern sei auch für Firmen, die mit dem Gedanken spielen, sich in Parchim anzusiedeln, ein entscheidender Faktor.

Bei der Vertragsunterzeichnung mit dabei waren auch der Landtagsabgeordnete Wolfgang Waldmüller, Stadtpräsidentin Ilka Rohr und Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG. „Wir haben hier im Gewerbegebiet in Parchim einige Unternehmen, die kommen auf maximal zwei Mbit/s. Das ist natürlich katastrophal. Diese Unternehmen haben ganz dringend auf den heutigen Tag gewartet“, weiß Wolfgang Waldmüller, der sich seit Jahren für den Breitbandausbau in Parchim einsetzt. In der WEMACOM sieht er einen starken Partner: „Aus Erfahrung weiß ich: Überall dort, wo die WEMACOM dabei ist, funktioniert es sehr gut. Darauf kann man vertrauen.“

Über das in die WEMACOM gesetzte Vertrauen freute sich vor allem Geschäftsführer Torsten Speth. „Wir haben in den 2,5 Jahren, in denen wir jetzt bereits den Breitbandausbau betreiben, einige Erfahrungen gesammelt, die der Stadt Parchim nun zugutekommen werden. Wir freuen uns, auch die unterversorgten Gebiete in Parchim mit Glasfaser ausstatten zu können. Die Investitionen liegen bei insgesamt rund 7,5 Millionen Euro. Bis Mitte 2023 wollen wir mit dem Projekt fertig sein“, so Speth.

Bis dahin werden in den Gewerbegebieten der Stadt Parchim sowie in einigen unterversorgten Mischgebieten rund 65 Kilometer Trasse gebaut. Etwa 500 Hausanschlüssen können dann mit dem besonders stabilen und leistungsstarken Glasfaserinternet versorgt werden. Gefördert wird dieses Vorhaben vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. 90 Prozent der Investition werden durch die GWR-Förderung abgedeckt. Die restlichen 10 Prozent trägt die Stadt Parchim.

„Nun starten wir in die Feinplanung. Dazu gehört auch, alle förderfähigen Haushalte und Unternehmen zu informieren“, erklärt Vertriebsleiter Michael Hillmann. Er und sein Team senden alle wichtigen Informationen und Vertragsunterlagen per Post an die Haushalte. Wer bis zum Ende der Planungsphase seinen Hausanschluss beantragt, bekommt diesen kostenlos, wenn er einen Internet- oder Telefontarif (z. B. WEMAG Surf) bestellt.

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Berlin – Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte.

Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.

Mit der Billigung des Bunderates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Endgeräteprogramm des Digitalpakts in MV

Geräte für den digitalen Unterricht können ab sofort gekauft werden

Schwerin – Für allgemein bildende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort digitale Endgeräte für ihre Schülerinnen und Schüler eingekauft werden. Mit den rund zehn Mio. Euro aus dem Digitalpakt des Bundes, der wegen der Corona-Krise zusätzliches Geld zur Verfügung stellt, um den digitalen Unterricht zu sichern, können die Schulträger jetzt Tablets und Laptops kaufen. Das Land erweitert diese Summe um eine Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds, so dass insgesamt elf Mio. Euro zur Verfügung stehen.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Deshalb ist es gut, dass der Bund im Rahmen des Digitalpaktes Schülerinnen und Schülern hilft, die sich kein eigenes Endgerät leisten können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. Die Schulträger, bei den öffentlichen Schulen also die Landkreise oder kreisfreien Städte – kaufen die Geräte und stellen sie den Kindern und Jugendlichen leihweise zur Verfügung.

„Digitale Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen“, so Martin. „Es ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – am digitalen Unterricht teilnehmen können. Mit den geförderten Geräten sind die Schülerinnen und Schüler im Land für das kommende Schuljahr gut aufgestellt.“

Gefördert werden Laptops, Notebooks und Tablets als schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen werden. Schülerinnen und Schüler selbst können keine Zuschüsse aus dem Programm erhalten.

Allen Schulträgern wurde ihr Budget mitgeteilt und der vorzeitige Vorhabenbeginn erlaubt, so dass die Schulträger die Geräte bereits ab sofort beschaffen können. Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungsprogramms geeinigt, um Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler während des durch die Pandemie eingeschränkten Schulbetriebs zur Verfügung stellen zu können.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro Bundesmittel und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung. Damit übernimmt das Land den Eigenanteil für die Schulträger.