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Kategorie: Europa

Steigende Corona-Infektionszahlen

Brüssel – EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hat heute an das Verantwortungsbewusstsein aller appelliert und vor stark steigenden Corona-Infektionszahlen gewarnt. Gemeinsam mit Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), stellte sie eine aktualisierte Risikoanalyse vor. Es sei entscheidend, dass die EU-Staaten Tests und die Rückverfolgung von Kontaktpersonen intensivieren und bei COVID-19-Ausbrüchen schnell und zielgerichtet reagieren. „Wir sind füreinander verantwortlich“, sagte Kyriakides. Dies könnte die letzte Chance sein, eine Wiederholung des Geschehens im Frühjahr zu verhindern, warnte die Kommissarin.

Unverzichtbar sei auch eine klare Krisenkommunikation, insbesondere mit jungen Menschen, und eine bessere Kooperation mit anderen EU-Staaten, beispielsweise bei Reisebeschränkungen. Abstands-, Hygiene- und Quarantäne-Regeln müssten unbedingt befolgt werden.

Die neue Risikobewertung zeigt, dass die Zahl der gemeldeten Infektionen seit August in der gesamten EU und im Vereinigten Königreich stetig gestiegen ist und dass die ergriffenen Maßnahmen nicht immer ausgereicht haben, um Ansteckungen zu minimieren oder zu verhindern. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn Anzeichen für einen erneuten Ausbruch bestehen. Dazu gehören gemäß den von der Kommission im Juli vorgelegten Leitlinien vermehrte Tests, die Rückverfolgung von Kontakten, eine bessere Überwachung der Gesundheitslage, ein besserer Zugang zu persönlichen Schutzausrüstungen und Arzneimitteln und die Gewährleistung ausreichender Kapazitäten im Gesundheitswesen.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides warnte, dass es in einigen Mitgliedstaaten derzeit mehr Infektionsfälle gebe als auf dem Höhepunkt der Krise im März. Dies mache deutlich, dass die Pandemie noch lange nicht hinter uns liege. Vielmehr sei jetzt ein entscheidender Moment. Dies bedeute auch, dass alle Mitgliedstaaten bereit sein müssten, beim ersten Anzeichen eines neuen Ausbruchs unverzüglich entsprechende Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

Andrea Ammon, Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, betonte, dass die rasche Identifizierung, Testung und Quarantäne von Kontaktpersonen zu den wirksamsten Maßnahmen gehören, um die Übertragung des COVID-19-Virus zu reduzieren, bis ein sicherer und wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Es liege auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, Abstand zu halten, Handhygiene zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben. Die Pandemie sei noch lange nicht vorbei.

Die Risikobewertung des ECDC kommt zu dem Schluss, dass nicht-pharmazeutische Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und das Tragen von Gesichtsmasken nicht ausreichen, um die Exposition zu verringern oder zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Lage von Land zu Land unterschiedlich. Während in einigen Ländern der Anstieg hauptsächlich jüngere Menschen (15 bis 49 Jahre) betrifft, was hauptsächlich zu leichten und asymptomatischen Fällen führt, führt der Anstieg in anderen Ländern zu mehr Todesfällen unter älteren Menschen. Die gegenwärtige epidemiologische Situation stellt ein zunehmendes Risiko für Risikogruppen und Beschäftigte des Gesundheitswesens dar und erfordert sofortige gezielte Maßnahmen im öffentlichen Gesundheitswesen.

Das ECDC zeigt in seiner Risikobewertung mehrere Optionen auf, um auf die gegenwärtige Lage zu reagieren. Dazu gehören die Stärkung der Gesundheitskapazitäten und die zielgerichtete Ausrichtung von Maßnahmen auf medizinisch gefährdete Personen und Beschäftigte des Gesundheitswesens. Alle Mitgliedstaaten bräuchten nicht-pharmazeutische Maßnahmen, Teststrategien, die Ermittlung von Kontaktpersonen, Quarantänemaßnahmen, angemessene Risikokommunikation und Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit.

Erste mobile Käserei in MV eingeweiht

Alt Sührkow – Landwirte aus MV können sich jetzt auf dem eigenen Hof Käse aus ihrer Milch produzieren lassen. Dafür ist am Donnerstag die erste mobile Käserei in MV auf dem Milchhof Alt Sührkow (Landkreis Rostock) eingeweiht worden.

Viele kleinere milcherzeugende Betriebe können sich eine eigene Käseherstellung nicht leisten, scheuen die hohe Investition oder produzieren eine zu geringe Menge für eine tatsächliche Rentabilität. Hinzu kommen die strengen Regeln an Hygiene, Baustandards und Fachwissen. Dieses Problem hat das LEADER-Projekt „Mobile Käserei Kentzlin“ aufgegriffen. In Form einer mobilen Käserei soll die Käseherstellung aus hofeigener Milch zukünftig als Dienstleistung angeboten werden.

Auf Bestellung fährt der LKW mit vollausgestattetem Käsereiraum samt Fachpersonal direkt auf die Höfe. Vor Ort wird der Käse hergestellt und zur weiteren Verarbeitung in klimatisierten Reiferäumen am Standort Kentzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) gelagert. Statt vieler kleiner verstreuter Hofkäsereien mit eigener ausgebildeter Fachkraft wird mit der mobilen Käserei eine Struktur ähnlich der mobilen Mostereien geschaffen. Die Mobile Käserei Kentzlin will künftig im Umkreis von 100 Kilometern unterwegs sein.

„Mit der mobilen Käseerzeugung verbleibt ein größerer Teil der Wertschöpfung bei den landwirtschaftlich Produzierenden, wobei sich der Diversifizierungsgrad der milcherzeugenden Betriebe vor Ort nachhaltig erhöht. Es entstehen hochwertige regionale Lebensmittel, die in eigenen Hofläden oder über regionale Vertriebsstrukturen in den Handel kommen“, sagte der Minister.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Güstrower Landkreis übernimmt die Förderung zur Anschaffung des LKWs mit Kofferaufbau inklusive der Käsereiausstattung. Der Käsereiferaum für die fachgerechte Lagerung des Käses wird in Kentzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) auf dem Gebiet der LAG Demminer Land errichtet. Die Zuwendung in Höhe von 98.150 Euro ermöglicht eine Gesamtinvestition in Höhe von 161.700Euro.

LEADER ist ein flexibles und breit aufgestelltes Förderinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums. Es gehört zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und ermöglicht eine breite, bürgerschaftlich getragene Regionalentwicklung. Mit dem LEADER-Programm wird vor Ort entschieden, was wie gefördert werden soll, um den Herausforderungen der Region gerecht zu werden.

Zentrales Element ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Das ist ein Gremium, bestehend aus Interessensvertretern, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretern der Zivilgesellschaft. Derzeit gibt es in MV 14 LAGn. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen ihnen rund 91 Millionen Euro ELER-Mittel zur Verfügung.

Schwerpunkte der LEADER-Förderung sind u.a.:

Sicherung der Daseinsvorsorge- und Daseinsfürsorge im ländlichen Raum
Erschließung von Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum, z.B. Diversifizierung der Landwirtschaft und Stärkung des Tourismus
Erhalt des kulturellen Erbes

Öffentlichkeitsbeteiligung zu invasiven Arten

Götterbaum und Sonnenbarsch   

Schwerin – Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Durch Handels- und Haltungsverbote, die Identifizierung und Unterbrechung der Einbringungspfade, das verpflichtende Gebot der sofortigen Beseitigung in der Bundesrepublik neu auftretender Arten und durch ein Management bereits weit verbreiteter Arten soll die biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschützt werden.

In einer dritten Listung wurden europaweit weitere invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten identifiziert, von denen einige in Deutschland bereits so weit verbreitet sind, dass eine sofortige Entnahme der Gesamtpopulation nicht mehr möglich erscheint.

Für diese Arten wurden in einem bundesweit abgestimmten Prozess Management- und Maßnahmenblätter erarbeitet. Von diesen Arten kommen in Mecklenburg-Vorpommern der Götterbaum und der Sonnenbarsch vor.

Es ist beabsichtigt, auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 diese Management- und Maßnahmenblätter in einer Öffentlichkeitsbeteiligung abzustimmen.

Um eine ortsnahe Einsichtnahme für alle Bürger/innen zu gewährleisten, werden die Unterlagen zu den Management- und Maßnahmenblättern im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie auch in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund zu den Geschäftszeiten zugänglich gemacht.

Die Unterlagen können vom 1. September bis zum 1.Oktober zu den Geschäftszeiten in den benannten Behörden eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internetportal https://www.anhoerungsportal.de/einzusehen. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 2. November 2020 online in dieses Portal eingegeben oder an das LUNG in Güstrow unter dem Stichwort „Anhörung Managementpläne invasiver Arten“ gesandt werden.

Covid-19-Impfstoff für alle

Kommission unterstützt Initiative COVAX

Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ihr Interesse bekräftigt, der COVAX-Fazilität für einen fairen, weltweiten Zugang zu einem bezahlbaren COVID-19-Impfstoff beizutreten. Ziel ist es, einen Impfstoff zu entwickeln und für alle, die ihn benötigen, verfügbar zu machen. Die Kommission beteiligt sich im Rahmen des „Team Europa“ mit einem Haftungsbeitrag von 400 Mio. Euro zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion . EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Eine Pandemie können wir nur im Rahmen einer globalen Zusammenarbeit überwinden.“

Weiter sagte von der Leyen: „Bei der weltweiten Corona-Krisenreaktion und der Kampagne „Global Goal Unite“ wurde diese Geschlossenheit besonders deutlich. Bislang wurden fast 16 Mrd. Euro zugesagt. Die größten Talente aus Wissenschaft und Forschung arbeiten gemeinsam mit Organisationen an Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die allen Menschen zugute kommen sollen. Ich bin überzeugt, dass wir so eher an unser Ziel gelangen: dieses Virus zu besiegen — mit vereinten Kräften.“

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides ergänzte: „Dem Coronavirus ist nur durch eine globale, solidarische Zusammenarbeit beizukommen. Hierzu brauchen wir ein inklusives, internationales Konzept. Team Europa — Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten — macht heute deutlich, dass die COVAX-Fazilität ein Erfolg werden und allen Menschen weltweit den fairen Zugang zu einem Impfstoff erleichtern soll.“

Die COVAX-Fazilität unter Federführung der Impfstoff-Allianz Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO will die Entwicklung und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen beschleunigen und für einen weltweit fairen Zugang sorgen.

Im Zuge der auf EU-Ebene (Kommission, Mitgliedstaaten und europäische Finanzinstitutionen, insbesondere EIB) erfolgten Zusage zur Mobilisierung von Mitteln für die weltweite Corona -Krisenreaktion will die Kommission 400 Mio. Euro als Haftung zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen von Team Europa bereitstellen. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung und Beitrag der EU werden in den kommenden Tagen und Wochen festgelegt. Team Europa steht COVAX mit Rat und Tat zur Seite, um die Entwicklung und Herstellung eines Impfstoffs für Menschen in armen und reichen Ländern unserer Welt zu beschleunigen und auszubauen.

Die Beteiligung der EU an COVAX ergänzt ihre laufenden Verhandlungen mit Impfstoffherstellern, die darauf abzielen, die Produktionskapazitäten der Hersteller auszuweiten und somit einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zu leisten.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat unverzüglich auf den Aufruf der WHO reagiert und seit dem 4. Mai 2020 im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion fast 16 Mrd. Euro für den weltweiten Zugang zu Corona-Tests‚ ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen sowie für eine weltweite Überwindung der Krise mobilisiert.

Eine tragende Säule der weltweiten Corona-Krisenreaktion im Hinblick auf die weltweite Versorgung mit erschwinglichen Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests ist die am 28. Mai von der Bürgerbewegung Global Citizen ins Leben gerufene Global Goal: Unite for our Future -Kampagne unter der Schirmherrschaft von Präsidentin Ursula von der Leyen.

Am 4. Mai schlug die Kommission ferner einen Kooperationsrahmen zur Abstimmung der weltweiten Maßnahmen, zur raschen Entwicklung von Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests sowie zum Ausbau der Gesundheitssysteme vor: den sogenannten ACT (Access to COVID-19-Tools)-Accelerator.

Den Kern bilden drei Partnerschaften rund um die drei Prioritäten der weltweiten Corona-Krisenreaktion. Hier kommen Industrie, Forschung, Stiftungen, Regulierungsbehörden und internationale Organisationen zusammen, um gemeinsam neue Tools und Lösungen – von der Forschung über die Fertigung bis hin zur Verbreitung – zu entwickeln.

Als Impfstoff-Säule des ACT-Accelerators ist COVAX ein globales Konzept zur raschen Entwicklung, Herstellung und weltweit fairen Bereitstellung von COVID-19-Tests, ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen.

Ende April 2020 wurde COVAX von Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO bei einer Veranstaltung des WHO-Generaldirektors, des französischen Präsidenten, der Präsidentin der Europäischen Kommission und der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung ins Leben gerufen. Seither hat die EU aktiv mit Gavi, CEPI und anderen Teilnehmerländern an der Einrichtung von COVAX-Steuerungs- und Finanzierungsinstrumenten gearbeitet. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung der EU sind nach der heutigen Interessenbekundung noch festzulegen.

Bis Ende 2021 will die COVAX-Fazilität in Verhandlungen mit einem diversifizierten Portfolio von Impfstoffherstellern über verschiedene wissenschaftliche Technologien, Lieferfristen und Preise 2 Mrd. Dosen erwerben. Die Fazilität ist ein Sicherungsmechanismus, der das Risiko für Hersteller, die Investitionen ohne Abnahmegarantien scheuen, und für Länder, die fürchten, keinen tragfähigen Impfstoff bereitstellen zu können, mindert.

Förderung des Europagedankens

Demmin – Der Junge Europäer e.V. Demmin ist ein internationaler Dachverband mit Mitgliedern aus mehreren europäischen Ländern. Der Verein führt regelmäßig internationale Begegnungen durch, bei denen Kinder und Jugendliche für die europäische Idee begeistert werden sollen.

Der Verein möchte, trotz der aktuellen Einschränkungen durch das Coronavirus, vom 21.09.2020 bis 25.09.2020 in Demmin ein internationales Projekt unter Einhaltung der geltenden Coronaauflagen und Hygienebestimmungen durchführen. Mit diesem Projekt will der Verein einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig den Europagedanken fördern. Neben dem Umweltprojekt und der Veranstaltung zum Weltkindertag finden Workshops zu europapolitischen Themen statt. Diskutiert wird über die Fragen: „Beeinflusst die Corona-Pandemie den Zusammenhalt der EU?“, „Wie wird in Polen der Europagedanke gefördert?“ und „Erreicht die EU ihre Klimaziele?“. Das Ministerium für Inneres und Europa fördert das Vorhaben mit rund 3.600 Euro.

„Europa muss von der heutigen Jugend mitgestaltet werden, deshalb ist es wichtig, den europäischen Gedanken unter der Jugend zu verbreiten“, so der Minister für Inneres und Europa M-V Lorenz Caffier.

An dem Projekt nehmen Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule Demmin sowie jeweils 12 Schülerinnen und Schüler inklusive Lehrkräfte aus den Partnerschulen in Stettin (Polen) und Kursenai (Litauen) teil.

Ost-Agrarressorts beraten Agrarpolitik

Berlin – In Vorbereitung der Ende September 2020 stattfindenden Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) trafen sich die Agrarministerin und die Agrarminister der ostdeutschen Länder in Berlin, um sich zu wichtigen agrarpolitischen Themen auszutauschen.

„Corona hält die Welt in Atem und zu Recht liegt alle Aufmerksamkeit derzeit auf der Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie. Dennoch dürfen wir andere, ebenso drängende Themen nicht aus den Augen verlieren“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister und Gastgeber Dr. Till Backhaus. Dazu zähle für ihn vor allem die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, die nach wie vor offen sei, aber auch die Verteilung der ELER-Mittel sowohl auf europäischer Ebene als auch bei der nationalen Umsetzung der GAP zwischen den Bundesländern.

„Insbesondere der neue ELER-Schlüssel, der ab 2022 die Mittelzuteilung für die ländliche Entwicklung zwischen den Bundesländern festschreibt, darf nicht einseitig zu Lasten des Ostens ausgestaltet werden, fordert Backhaus. „Das muss trotz politischer Unterschiede gemeinsames Ziel der ostdeutschen Länder sein.“

Der nationale GAP-Strategieplan wird sich überdies am Green Deal der EU und der darin enthaltenen Farm to Fork-Strategie messen lassen müssen. „Das gelingt meiner Überzeugung nach nur, wenn die geforderten Klima- und Umweltschutzleistungen einen echten Mehrwert erhalten. Ökologisierung der Landwirtschaft ist die Aufgaben der kommenden zehn Jahre, da bin ich sicher. Doch nur der Landwirt, der mit umwelt- und Klimaschutz Geld verdienen kann, ist bereit, in diese Richtung zu investieren.“ Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – das bleibe auch weiterhin eine zentrale Forderung der ostdeutschen Bundesländer, so Backhaus.

Es brauche überdies eine abgestimmte Strategie, wie 25 Prozent ökologischer Landbau in Europa und 20 Prozent ökologischer Landbau in Deutschland bis 2030 funktionieren sollen, das ist förderseitig und marktseitig bisher völlig undurchdacht. „Das müssen wir bei der Herbst-AMK als ostdeutsche Länder thematisieren“, bekräftigte der Minister.

„Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Mitgliedsstaaten haben auf dem Sondergipfel vom 17. – 21. Juli 2020 nun endlich den EU-Haushalt (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 ausgehandelt. Deutschland hat in den Verhandlungen wichtige Anliegen durchgesetzt. Insbesondere wurde erreicht, dass die GAP für Deutschland fast in ihrem bisherigen Volumen erhalten bleibt“, zeigte sich der Minister erleichtert.

Für die GAP 2021 – 2027 sollen demnach im Zeitraum 2021 – 2027 insgesamt rund 387 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu 2020 ergibt sich damit für die GAP einschließlich der ELER-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds insgesamt ein Plus von rund einem Prozent. „Ohne diese Mittel aus dem Wiederaufbaufonds lägen die Mittel für den ELER im Durchschnitt rund 6 Prozent unter dem Niveau von 2020. Das hätte u. a. Investitionen in Kitas, Schulen, medizinische Versorgungseinrichtungen, Dörfer und Infrastruktur und damit die gesamte ländliche Entwicklung massiv getroffen“, so Backhaus.

Der Europäische Rat habe sich außerdem auf die für den Agrarsektor zur Verfügung stehenden Mittel sowie Vorgaben für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten (z. B. externe Konvergenz der Direktzahlungen, Aufteilung der Strukturmittel) und die Mittelverwendung (z. B. Klimaquote, Kappung/Degression) verständigt. Auch dies sei ein wichtiger Tagesordnungspunkt des heutigen Zusammentreffens gewesen.

„Bis wir ernsthaft über die nationale Mittelverteilung reden können, sind zunächst auf europäischer Ebene noch ein paar dicke Bretter zu bohren“, betonte Backhaus mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des EU-Parlaments und die Zustimmung aller Länderparlamente. „Da wir ohnehin erheblich in Zeitverzug sind, ist es umso wichtiger, parallel zum europäischen Verfahren entsprechende Kompromisslinien auszuloten“.

„Ich sage immer wieder: wir wollen keinen Konflikt zwischen kleinen und großen Betrieben konstruieren. Entscheidend ist die Leistung, die der Landwirtschaftsbetrieb für die Umwelt und die Gesellschaft erbringt“, so Backhaus. Er verstelle sich einer Debatte über Kappung und Degression der Direktzahlungen aber nicht grundsätzlich. „Für die ostdeutschen Länder war die Kappung bisher immer ein politisches Tabu. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass durch die besondere Förderung der „ersten Hektare“ viel mehr Geld aus dem Osten abfließt und zwar zu Lasten fast aller Betriebe. Wir müssen also mal über das Schlachten dieser heiligen Kuh nachdenken“, konstatiert der Minister.

Ein weiteres Thema war erneut die Übertragung der BVVG-Flächen. Bereits im März hatten die ostdeutschen Agrarminister auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, die sukzessive durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und veräußert werden, unentgeltlich an die Länder zu übertragen. „Bedauerlicherweise lehnt das Bundesfinanzministerium unsere Forderung bislang kategorisch ab. Aber immerhin ist man beim BMF bereit, sich mit uns über die weitere Privatisierungspraxis der BVVG zu verständigen, um den Zielsetzungen „Agrarstruktur und Umweltschutz“ besser gerecht zu werden. Wir sind uns im Ergebnis der heutigen Beratungen einig, das Thema mit Nachdruck weiterzuverfolgen“, sagte Backhaus.

Weitere Themen waren die drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland und die Entwicklung des Ökologischen Landbaus. Das Land Berlin stellte zudem seine Ernährungsstrategie vor.

Der MFR 2021 – 2027 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von rd. 1.211 Mrd. Euro zuzüglich rd. 22 Mrd. Euro für Sonderinstrumente außerhalb des MFR. Hinzu kommen die Mittel des Wiederaufbaufonds in Höhe von 809 Mrd. Euro. (421 Mrd. Euro als Zuschüsse und 388 Mrd. Euro in Form von Krediten). Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden. Für die 1. Säule (Marktmaßnahmen und Direktzahlungen) stehen 291 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies ist ein Anstieg um 1,3 Mrd. Euro (+ 0,6 Prozent). Für die 2. Säule (ELER) stehen rund 96 Mrd. Euro zur Verfügung, davon rund 8,2 Mrd. Euro (8,6 Prozent) aus dem Wiederaufbaufonds.

Für Deutschland stehen aus dem Gesamtvolumen 43,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit bleiben die Mittel mit einer Reduktion von voraussichtlich 0,8 % im Vergleich zu 2020 fast auf dem bisherigen Niveau. Ohne die Mittel aus dem Wiederaufbaufonds würden die Mittel um rd. 3,8 Prozent unter dem Niveau von 2020 liegen.

Insgesamt ist das vom Europäischen Rat beschlossene GAP-Finanzvolumen deutlich besser als der ursprüngliche Vorschlag, den die EU-Kommission im Mai 2018 vorgelegt hatte. Dieser hätte zu Mittelkürzungen des Gesamtbudgets der GAP um 5 Prozent (EU 27) bzw. 6 Prozent (DEU) geführt.

Mecklenburg-Vorpommern in Europa

Informationsbüro in Brüssel heißt künftig „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“

Schwerin – Das „Informationsbüros Mecklenburg-Vorpommern bei der EU“ wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenannt. In Brüssel hat sich die die Begrifflichkeit „Vertretung“ mittlerweile durchgesetzt und auch einen besseren Wiedererkennungswert.

Innenminister Lorenz Caffier: „Beamtinnen und Beamte der Kommission oder des Parlamentes benutzen zumeist den Begriff „Vertretung“, selbst wenn unser Büro formell noch anders heißt. Wir wollen uns der mittlerweile langjährigen Staatspraxis anpassen und auch als Zeichen selbstbewusster Interessenvertretung auf Brüsseler Ebene das Informationsbüro in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenennen. Aufgaben und Befugnisse ändern sich durch die Umbenennung nicht.

Die Länderaußenstellen in Brüssel wurden 1993 formell anerkannt durch das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU (EUZBLG). In Art. 23 Abs. 2 GG heißt es, in Angelegenheiten der Europäischen Union wirken durch den Bundesrat die Länder mit. Damit sind die Länder im Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene neben dem Bund aktiv eingebunden und arbeiten in vertrauensvoller Kooperation mit der Ständigen Vertretung in diesem gesetzlichen Rahmen in Brüssel zusammen.

Elektronischer Identitätsnachweis für EU-Bürger

Schwerin – EU-Bürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können künftig auf Antrag eine Chipkarte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) erhalten. Der Bundestag hatte im letzten Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion), die bereits in den Personalausweis und in die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) integriert ist, dient als Online-Ausweisfunktion dem Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu elektronischen Verwaltungsdienstleistungen.

Bislang konnte die eID-Funktion also nur von Deutschen und von Ausländerinnen und Ausländern, die dem Aufenthaltsgesetz unterfallen und einen Aufenthaltstitel besitzen, genutzt werden. Nun soll die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden. Dazu wurde vom Bund mit dem eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) eine eID-Karte für Unionsbürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums auf freiwilliger Basis eingeführt.

Das eID-Karte-Gesetz, welches am 1. November 2019 in Kraft getreten ist, gibt den Ländern auf, die zuständigen Stellen zu bestimmen, die künftig die Funktion der eID-Karte-Behörde wahrnehmen. Diese Regelung ist mit der eID-Karte-Zuständigkeitslandesverordnung – eIDKZustLVO M-V für Mecklenburg-Vorpommern getroffen worden. Mit dieser Vorschrift sind nunmehr die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, die amtsfreien Gemeinden und der Ämter für die Ausstellung der eID-Karten in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Unter Nutzung der technischen Infrastruktur beim Personalausweis wird nur eine geringfügige Anpassung der kommunalen IT erforderlich sein. Der Bund hat eine kostendeckende Gebühr für die eID-Karte angekündigt.

Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen worden, um eine Bearbeitung entsprechender Fälle (z.B. Nutzung der eID-Karte durch eine andere Person als den Karteninhaber) aus einer Hand zu gewährleisten.

Mit der praktischen Einführung dieser eID-Karte wird insbesondere wegen der notwendigen Schaffung der technischen Voraussetzungen im November 2020 gerechnet.