Menü Schließen

Kategorie: Europa

Deutschland übernimmt HELCOM-Vorsitz

M-V ist im Vorsitz-Team dabei

Schwerin – Am heutigen 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland turnusmäßig für zwei Jahre den Vorsitz in der Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM). Die beiden Umweltressorts der Ostseeanrainer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden auf Einladung des Bundes­umweltministeriums in das Vorsitz-Team aufgenommen. Zunächst hat Schleswig-Holstein für ein Jahr den Vize-Vorsitz inne.

„Im zweiten Jahr wird unser Ressort dann übernehmen. Es freut mich sehr, dass unser Land damit direkten Einfluss auf die Gestaltung des Meeresschutzes im Ostseeraum nehmen kann. Wir sind bereits seit vielen Jahren in Sachen Meeresschutz aktiv. Schließlich sind wir als Küstenland in besonderem Maß von einer gesunden Ostsee abhängig – beispielsweise in den Bereichen Tourismus und Fischerei“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Mit dem Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) sowie dem Deutschen Meeresmuseum und dem Ozeaneum habe Mecklenburg-Vorpommern zudem gleich zwei ostseeweit aktive Forschungs- und Umweltbildungs­einrichtungen, die seit vielen Jahren auch praxisnahe wissenschaftliche Meeresforschung betreiben und damit hohe internationale Reputation erzielen. „Wir werden uns daher mit vielfältigen Erfahrungen und Ideen einbringen können“, zeigte sich der Minister überzeugt.

Gleichzeitig verwies er darauf, dass wirksamer Ostsee­schutz nur gelingen könne, wenn alle Ostseeanrainer an einem Strang ziehen. Dafür sei die Arbeit der HELCOM unverzichtbar, denn nur so ließen sich gemeinsame Ziele definieren und deren abgestimmte Umsetzung sicher­stellen, bekräftigte Backhaus.

Deutschland will in seiner Vorsitzzeit in der Helsinki-Kommission den Fokus auf die besonders drängenden Umweltprobleme der Ostsee setzen – darunter insbesondere die zu hohen Nährstoffeinträge, Munitions­altlasten, Meeresmüll, Unterwasserlärm und nicht zuletzt die Folgen des Klimawandels.

„Zwei dieser Themen standen auf Initiative von MV bereits auf der Agenda der Umweltministerkonferenz. Dort ist es uns gemeinsam mit den anderen Küstenländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen gelungen, wegweisende Beschlüsse zu erzielen. Jetzt haben wir die Chance, diese im HELCOM-Rahmen auch ostseeweit einzubringen“, so Backhaus. Dies sei zum einen das Thema der möglichen Umweltbeeinträchtigungen durch Munitionsaltlasten in der Ostsee, für das dringend weitere Grundlagen für Bearbeitungs- sowie gegebenenfalls Bergungskonzepte entwickelt werden müssen. „Außerdem möchte ich der Initiative des WWF folgend das Thema der Vermeidung, Bergung und Entsorgung von „Geisternetzen“ weiter vorantreiben“, erklärte der Minister. Der Fischerei verlorengegangene Netze stellen ein Problem für die Fischerei (Verlust), den Naturschutz (Beifang) und den Umweltschutz (Plastikmüll, Schadstoffe) dar. „Wir können hier eine „win-win-win“-Situation für Nutzer und Schützer erzeugen und gleichzeitig Meeresschutz-Aktivitäten besser sichtbar machen.“

Unter dem deutschen HELCOM-Vorsitz stehen wichtige Aufgaben an. So soll unter anderem im Herbst 2021 die Fortschreibung des Ostseeaktionsplans abgeschlossen werden. Des Weiteren gelte es, die wirtschaftliche Vitalisierung nach der Corona-Krise nachhaltig zu gestalten und dabei auch den Meeresschutz im Ostseeraum einzubeziehen. Zukünftige HELCOM-Entscheidungen sollen nach Vorstellungen des Bundesumweltministeriums ausdrücklich auf ihre Relevanz für Klima und biologische Vielfalt sowie Verhältnismäßigkeit überprüft werden.

„Es soll unter anderem wissenschaftlich geprüft werden, ob Seegraswiesen einen substanziellen Beitrag als Kohlenstoffspeicher („Blue Carbon“) leisten können“, nannte der Minister ein Beispiel. „Auch die Nachhaltigkeit unserer Küstenschutzmaßnahmen soll in dem Projekt Ostseeküsste 2100 zusammen mit Schleswig-Holstein weiterentwickelt und im HELCOM-Rahmen als Best-Praxis-Projekt eingebracht werden.“

60 Millionen Euro für Agrarumwelt­maßnahmen

Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommer­weidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 konnte auch in diesem Jahr wieder fristgerecht bis 30. Juni 2020 abgeschlossen werden. „Das bringt frische Liquidität in die Betriebe, was enorm wichtig ist. Denn die Branche hat auch in diesem Jahr erneut mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Land­wirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Nachfrage nach Agrarumweltmaßnahmen ist weiter ungebrochen. Leider konnten wegen ausgeschöpfter finanzieller Mittel in der aktuellen Förderperiode für das Verpflichtungsjahr 2019 nur noch Neuanträge für die Tierwohlmaßnahme „Sommerweidehaltung“ sowie für die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbau­verfahren zugelassen werden“, erklärte der Minister.

Insgesamt wurden 3.502 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von knapp 60 Millionen Euro an die Landwirte in MV ausgezahlt. Das ist nochmals ein Anstieg gegenüber dem Ver­pflichtungsjahr 2018, in dem 3.438 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 54,8 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

Mit rund 31,8 Millionen Euro entfiel auch 2019 der größte Anteil der Förderung auf die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die Förderung betraf im Weiteren Maßnahmen des Anbaus vielfältiger Kulturen, der Anlage von Struktur­elementen (Blühflächen- und -streifen, Erosionsschutz­streifen, Schonstreifen), der extensiven Dauergrünland­nutzung, der naturschutzgerechten Grünlandförderung, des emissionsarmen Ausbringens von flüssigen Wirtschaftsdüngern, der Umwandlung von Acker in Dauergrünland, des umweltschonenden und biodiversitätsfördernden Obst- und Gemüseanbaus sowie als Tierwohlmaßnahme der Sommerweidehaltung.

Schließung der Stellnetzfischerei

Wissenschaftlicher Rat empfiehlt EU, Ostsee-Schweinswal besser zu schützen

Berlin/Bremen – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) haben richtungsweisende Empfehlungen zum Schutz des Ostsee-Schweinswals veröffentlicht und die Europäische Kommission dazu aufgerufen, Notfallmaßnahmen für geschützte Meeressäuger zu erlassen. Whale and Dolphin Conservation (WDC) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern die EU und das Bundesministerium für Fischerei auf, endlich den Tod von Schweinswalen als Beifang in Fischernetzen zu stoppen.

Der Schweinswal der zentralen Ostsee ist vom Aussterben bedroht, diese Population besteht nur noch aus wenigen Hundert Tieren. Der Tod von nur einem Weibchen kann bereits die Zukunft der gesamten Population gefährden. Dennoch kommen sie jedes Jahr regelmäßig in Stellnetzen der Fischerinnen und Fischer um. Die Umsetzung der nun vorgeschlagenen Maßnahmen wäre ein wichtiger Schritt zum Erhalt dieser streng geschützten Tiere.

WDC hatte bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Koalition von 22 Umweltschutzorganisationen der EU-Kommission konkrete Forderungen zur Regulierung der Fischerei im Sinne des Meeressäugerschutzes vorgelegt. Diese wurden von den ICES-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Grundlage für Empfehlungen an die Kommission genutzt. So empfehlen die Expertinnen und Experten auch die zeitliche und räumliche Einschränkung der Stellnetz-Fischerei in bestimmten Gebieten der deutschen, polnischen und schwedischen Ostsee. Darüber hinaus sollen vermehrt Vergrämungsgeräte (sogenannte Pinger) zum Einsatz kommen, um die Schweinswale von Netzen fernzuhalten. ICES empfiehlt der EU außerdem, dass der Beifang von Meeressäugern und der Fischereiaufwand stärker dokumentiert werden, um eine verbesserte Datengrundlage zu erhalten.

Weiterhin betont der ICES-Rat, dass diese Maßnahmen nur dann zum Ziel führen, wenn sie über längere Zeiträume implementiert werden. Deswegen solle die Europäische Kommission sie nicht nur als kurzfristige Notfallmaßnahmen begreifen, sondern auch dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die betreffenden Populationen langfristig erhalten.

„Fast 30 Jahre lang haben es die Mitgliedsstaaten versäumt, den Beifang zu stoppen. Das hat zur Folge, dass Notfallmaßnahmen notwendig sind, um den Ostsee-Schweinswal vor dem Aussterben zu schützen. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen sind also die Quittung für die Versäumnisse der Vergangenheit“, so Fabian Ritter, Meeresschutzexperte bei WDC.

„Die EU-Mitgliedstaaten vernachlässigen ihre gesetzliche Pflicht, wenn sie den Beifang von Meeressäugern nicht verhindern. Die Kommission muss daher ihre Rolle als Wächterin der EU-Gesetzgebung erfüllen und die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, den unnötigen Tod Tausender Delfine und Schweinswale zu verhindern“, so Bettina Taylor vom BUND-Meeresschutzbüro.

„Wir begrüßen die empfohlenen Maßnahmen sehr, die auf den besten wissenschaftlichen Daten beruhen, die es gibt. Vor allem die Langfristigkeit dieser – oder noch strengerer – Maßnahmen ist dabei von großer Bedeutung“, so Ida Carlén von der Coalition Clean Baltic.

Europatag am 9. Mai

Schwerin – Am Sonnabend, dem 9. Mai 2020, werden anlässlich des Europatages alle öffentlichen Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern beflaggt. Vor genau siebzig Jahren, am 9. Mai 1950, hielt der französische Außenminister Robert Schuman in Paris eine Rede. Er stellte seine Vision einer neuen Art der politischen Zusammenarbeit in Europa vor. Daraus ist die EU hervorgegangen, der 9. Mai wird deshalb als Europatag gefeiert.

Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommerns, betont die Bedeutung der EU für unser tägliches Leben: „Vieles ist für uns selbstverständlich: Das grenzenlose Reisen, Arbeiten und Verkaufen, die Sicherung unserer Rechte über Grenzen hinweg. Gerade in der aktuellen Corona-Krise merken wir, wie stark wir uns an diese Errungenschaften gewöhnt haben und wie sehr sie uns derzeit fehlen. Aber in der Krise zeigt sich auch, was Europäische Solidarität zu leisten imstande ist, sei es bei der Hilfe mit medizinischer Ausrüstung, der Versorgung von Patienten, dem gemeinsamen wirtschaftlichen Wiederaufbau oder der gemeinsamen Suche nach einem Impfstoff. Deshalb ist es in diesem Jahr noch wichtiger, zu sagen: Die Zusammenarbeit in der EU hilft uns allen. Alleine können wir eine Pandemie nicht besiegen und die Wirtschaft nicht wieder aufbauen. In der Corona-Krise, und auch danach, können wir nur gemeinsam Erfolg haben.“

Am Europatag (9. Mai) gedenken wir jedes Jahr, dass wir in Europa in Frieden und Einheit leben. Es ist der Tag der historischen Schuman-Erklärung: Am 9. Mai 1950 hielt der damalige französische Außenminister Robert Schuman in Paris eine Rede, in der er seine Vision einer neuen Art der politischen Zusammenarbeit in Europa vorstellte – eine Zusammenarbeit, die Kriege zwischen den europäischen Nationen unvorstellbar machte.

Seine Idee war die Schaffung einer überstaatlichen europäischen Institution zur Verwaltung und Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion. Knapp ein Jahr später wurde eine solche Institution eingerichtet. Robert Schumans Vorschlag gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union.

Jedes Jahr feiern die EU-Mitgliedstaaten rund um den 9. Mai die Europawoche. In diesem Jahr fällt die Europawoche in die Zeit vom 2. bis zum 10. Mai. In Deutschland wird dieses Jahr vor allem im Netz gefeiert.

Auch auf dem Europaportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gibt es dazu ein umfangreiches Angebot, unter anderem mit Diskussionsrunden der Mitglieder des Europaparlaments und vielen Links zu den Europapolitischen Akteuren aus dem Land (www.europa-mv.de).

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Drese: Großer Dank an betreuende Angehörige und Wohnstätten der Behindertenhilfe in der Corona-Krise

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am (heutigen) 5. Mai rückt Sozialministerin Stefanie Drese betreuende Angehörige von Menschen mit Behinderung und Beschäftigte in der Behindertenhilfe in den Mittelpunkt. „Mein Dank gilt angesichts der Corona-Krise Familien, die seit Wochen unter enormen Mehrbelastungen Kinder oder Partner rund um die Uhr versorgen, pflegen und begleiten“, sagte Drese.

Ihre Anerkennung richtet die Ministerin auch an die Wohnstätten der Behindertenhilfe, die geistig beeinträchtigte Menschen ganztägig gut betreuen, da die Werkstätten für Behinderte geschlossen sind.

Ministerin Drese betonte, dass das Sozialministerium gemeinsam mit den anderen Akteuren in der Behindertenhilfe an Lockerungsmaßnahmen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeitet. „Ich habe dazu eine Expertenkommission eingesetzt, die Ansätze aufzeigen soll, wie eine schrittweise Öffnung von Einrichtungen ermöglicht werden kann“, so Drese.

Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B. Tagesgruppen und Werkstätten) gehören aufgrund ihres Alters und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen) zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer COVID-19-Erkrankung.

„Deshalb müssen alle Schritte besonders sensibel abgewogen werden“, verdeutlicht Drese. „Die Maßnahmen müssen den größtmöglichen Schutz der Gesundheit der Betreuten, Beschäftigten sowie auch der Angehörigen bieten und gleichzeitig Schritt für Schritt Besuche, soziale Kontakte und Leistungserbringung an dem entsprechend dafür vorgesehenen Ort wieder zulassen“, so Drese.

Agrarantrag 2020 online

Schwerin – Das Online-Antragsverfahren für die EU-Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe wird voraussichtlich nach Ostern für die Antragsteller freigeschaltet werden. „Trotz Corona werden wir die Landwirte mit allen Kräften bei der Antragstellung unterstützen“, verspricht Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus. Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werde eigens dafür ein Video-Chat eingerichtet, der die Neuerungen des „Agrarantrag 2020 – online“ vorstellt sowie die Fragen der am Chat teilnehmenden Personen beantwortet.

Der Video-Chat wird am 09.04.2020 ab 10 Uhr durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern. Alle Antragsteller erhalten die nötigen Informationen sowie den Link zu diesem Video-Chat in einem Serienbrief zum Agrarantrag 2020, der noch in dieser Woche (14. KW) verschickt wird. Außerdem sind diese Informationen sowie der Link auf der Webseite „Agrarantrag MV“ bereits hinterlegt. Zudem wird der Video-Chat auch im Nachgang der Veranstaltung im Netz abrufbar sein.

Außerdem sind bereits vor dem Kontaktverbot insgesamt 66 Berater (insbesondere Bauernverband, LMS und private Berater) sowie 28 Mitarbeiter der StÄLU und der Biosphärenreservate geschult worden. An diese können sich die Antragsteller wie bereits in den Vorjahren (telefonisch bzw. per Mail) bezüglich der Einzelberatung bei der Antragstellung wenden.

Offen ist, ob die bisherige Antragsfrist – der 15.05.2020 – dieses Jahr ver­längert wird. Die EU-Kommission hat am 17.03.2020 beschlossen, den Mitgliedsstaaten eine Fristverlängerung um einen Monat zu gewähren. Den Mitgliedsstaaten obliegt jedoch die Entscheidung, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In Deutschland läuft dazu derzeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen.

Für Minister Backhaus hat – besonders mit Blick auf die derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie – absolute Priorität, dass die Auszahlung der Flächenprämien in MV wie üblich im Dezember gewährleistet werden kann. Sollte es seitens der EU jedoch keine wesentlichen Erleichterungen bezüglich der Kontrollvorgaben vor Auszahlung geben, wäre dieses Auszahlungsziel bei einer Fristverschiebung vermutlich nicht zu halten. Hierzu laufen derzeit Abstimmungen zwischen BMEL und der EU-Kommission. „Sollten hierzu aus Brüssel keine verbindlichen Zusagen kommen, wird das Land für eine Beibehaltung der regulären Antragsfrist 15.05.2020 plädieren“, sagt Backhaus.

Nach momentaner Einschätzung des Ministeriums sei eine fristgerechte Antragstellung auch möglich. Außerdem gibt die Beibehaltung der regulären Frist den Landwirten ein Mehr an Sicherheit für die pünktliche Auszahlung der Flächenprämien. Mit dem Landesbauernverband bestehe hierüber Einvernehmen.

Anmeldung und Aufruf Live-Stream: www.lw2030.de/agrarfoerderung-2020

EU: Schulterschluss in der Coronakrise

Staats- und Regierungschefs unterstützen Maßnahmen der Kommission

Brüssel – Einhellig haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei der Videokonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel gestern (Dienstag) hinter die Maßnahmen gestellt, die die Europäische Kommission bisher angesichts der Coronakrise auf den Weg gebracht hat. Sie billigten die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien , um die Kontrollen an den Binnengrenzen zu koordinieren. „Wir müssen den freien Fluss von Medikamenten, Lebensmitteln und Waren sicherstellen, und unsere Bürgerinnen und Bürger müssen in ihre Heimatländer reisen können“, heißt es in den Schlussfolgerungen von Ratspräsident Michel. Die Behörden der Mitgliedstaaten seien auf allen Ebenen angewiesen, diese Leitlinien umzusetzen. Auch für die Grenzpendler werde es angemessene Lösungen geben.

„Ich hoffe, dass wir in den nächsten Tagen wieder zu einem reibungslosen Grenzverkehr kommen, der insgesamt aber deutlich runtergefahren ist. Wer nicht weiter reisen muss oder weite Strecken zurücklegen muss, der sollte zu Hause bleiben“, sagte Präsidentin von der Leyen im Anschluss an das Treffen in einem BILD-Interview(link is external).

Derzeit kommt es an einigen Binnengrenzübergängen wie auf der A4 an der Grenze zu Polen oder am Brenner zu erheblichen Rückstaus. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean spricht heute mit den Verkehrsministern der EU-Mitgliedstaaten in einer Videokonferenz, um Blockaden an den Grenzen aufzulösen.

Die Mitgliedstaaten können Kontrollen an den Binnengrenzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung zwar einführen, wozu in äußerst kritischen Situationen auch die öffentliche Gesundheit gehören kann. Die Kommission pocht in ihren Leitlinien aber darauf, dass die Kontrollen so organisiert werden, dass große Warteschlangen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über „grüne Fahrspuren“) ausweisen, um ernsthafte Störung der Lieferketten zu verhindern.

Die mehr als 1,5 Millionen Grenzgänger in der Europäischen Union, die täglich in ein Nachbarland zur Arbeit pendeln, sollen ebenfalls leichter über die Grenze kommen, sofern sie weiter zur Arbeit müssen. Das sei in vielen Ländern wichtig, um den Krankenhausbetrieb und wichtige Produktionsbetriebe aufrechtzuerhalten, sagte von der Leyen. Die Mitgliedstaaten müssen stets ihre eigenen Bürger und Einwohner aufnehmen und sollten den Transit anderer EU-Bürger und Einwohner erleichtern, die in ihre Heimat zurückkehren.

Staats- und Regierungschefs billigen Einreisebeschränkungen in die EU

Die Staats- und Regierungschefs billigten zudem die von der Kommission vorgeschlagenen temporären Einreisebeschränkungen in die EU für nicht zwingend notwendige Einreisen aus Drittstaaten. Es obliegt nun den Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zügig umzusetzen. Die Einreisebeschränkungen gelten zunächst für 30 Tage. Nicht betroffen sind Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).

EU unterstützt Rückholung von Reisenden nach Europa

Die Europäische Union hilft auch den EU-Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern, die in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Heute landete ein zweites Flugzeug in Österreich , das 315 Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Bosnien-Herzegowina und USA aus Marokko zurückgebracht hat. Der Flug wurde von der Kommission kofinanziert. Das Notfall-Koordinationszentrum des EU-Katstrophenschutzmechanismus kann die koordinierte Rückholung von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus aller Welt unterstützen.

Gemeinsame Beschaffung von Schutzausrüstung

Um die Versorgung mit Schutzausrüstung in der EU sicherzustellen, laufen derzeit gemeinsame Beschaffungsverfahren. Gestern hat die Kommission wieder eines für Handschuhe und Masken gestartet, am Tag zuvor hat sie eines für Atemmasken lanciert. Die Unternehmen haben sechs Tage Zeit, Angebote zu unterbreiten, dann haben die Mitgliedstaaten wiederum sechs Tage, um Verträge zu unterzeichnen.

Auswirkungen auf die Wirtschaft abfedern

Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung des Virus haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft, betonte von der Leyen. Um die Folgen abzufedern, wird die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei Staatsbeihilfen einräumen. Und bezüglich der Haushaltsdisziplin soll eine Sonderklausel aktiviert werden, die Empfehlungen zur Korrektur des Budgetsaldos temporär außer Kraft setzt. „Wir tun alles, was nötig ist. Und wir werden nicht zögern, im weiteren Verlauf zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen“, sagte die Kommissionspräsidentin.

Die Staats- und Regierungschefs billigten die Vorlage ihrer Finanzminister für Wirtschaftshilfen . „Wir unterstützten die verschiedenen Initiativen der Kommission in den Bereichen des Binnenmarktes, wie die Anpassung der Regeln für staatliche Beihilfen und die Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilitäten sowie den Rückgriff auf den EU-Haushalt“, heißt es weiter in den Schlussfolgerungen des Ratspräsidenten. Die Kommission hat unter anderem eine Investitionsoffensive über 37 Mrd. Euro vorgeschlagen, die mit Strukturfondsmitteln angeschoben werden kann.

Reisen in die EU

Von der Leyen: Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU – für zunächst 30 Tage

Brüssel – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute die G7 Staats- und Regierungschefs informiert, dass alle Reisen in die Europäische Union, die nicht zwingend notwendig sind, für zunächst 30 Tage eingeschränkt werden.

„Hier in Europa ist derzeit das Zentrum der Virusausbreitung. Und wir wissen, dass alles, was Kontakte zwischen Menschen verringert, die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Und das gilt natürlich auch für Reisen“, sagte Ursula von der Leyen in einer Videobotschaft Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• . Ausnahmen für die Einreisebeschränkung gebe es für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, Pendler im Grenzgebiet sowie europäische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Hause kommen. „Auch alle Gütertransporte bleiben bestehen“, sagte von der Leyen. An den Binnengrenzen im EU-Binnenmarkt sollen grüne Korridore eingerichtet werden, um allen wesentlichen Gütern an Grenzübergängen Vorfahrt zu gewähren.

„Wir müssen einerseits die Menschen schützen vor der Ausbreitung des Virus und gleichzeitig sicherstellen, dass der Warenfluss in der Europäischen Union uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt. Transporte müssen ungehindert ans Ziel kommen, damit unsere Wirtschaft das leistet, was wir jetzt brauchen“, sagte von der Leyen. Bereits am Mittag hatte die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für Grenzkontrollen vorgelegt.

„Unser Gesundheitssystem steht unter großem Druck. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben deshalb starke Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Diese Maßnahmen werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie in allen Mitgliedsstaaten koordiniert sind. Deshalb legen wir heute als Kommission Leitlinien vor für diese Grenzmaßnahmen“, so von der Leyen.

Die Einreisebeschränkungen in die EU müssen von den Mitgliedstaaten beschlossen und umgesetzt werden. Sie sollen nicht gelten für Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).