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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Wettbewerb Seniorenfreundliche Kommunen

Bewerbung noch bis zum 15. Juli möglich

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sucht gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat zum fünften Mal besonders seniorenfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele unserer Städte und Gemeinden haben bereits hervorragende Konzepte für ein gutes Leben im Alter geschaffen. Dieses großartige Engagement ist es, das wir auch in diesem Jahr wieder im Rahmen des Wettbewerbes würdigen wollen“, betonte Sozialministerin Drese. Noch bis zum 15. Juli ist eine Bewerbung möglich.

Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in Mecklenburg-Vorpommern. Über 35 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes sind 60 Jahre alt oder älter. „Um für Sie auch bis in das hohe Alter Teilnahmemöglichkeiten am öffentlichen Leben zu schaffen, Unterstützung im Alltag zu ermöglichen und Möglichkeiten für ein generationenübergreifendes Miteinander zu bieten, wollen wir mit diesem Wettbewerb deshalb gute Ideen bekannter machen und Vorbilder für andere Städte und Gemeinden schaffen“, hob Drese hervor.

Eingereicht werden können entweder Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder auch Ideen für einzelne Vorhaben aus den Bereichen „Gestaltung des öffentlichen Raums/der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“, die entweder bereits realisiert worden sind oder in naher Zukunft umgesetzt werden sollen. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn sie sich in den vergangenen Jahren bereits am Wettbewerb beteiligt haben.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. Innerhalb der Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt, darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen sind noch bis zum 15. Juli 2023 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im zugehörigen Flyer. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen stehen unter sozial-mv.de zum Download bereit.

Umorientierung

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften des Landes vor Umorientierung

Greifswald – Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Greifswald mit Vertretern der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) des Landes, der Bundes-agentur für Arbeit, der Jobcenter und der Landkreise über die künftige Ausrichtung der Beschäftigungs- und Qualifizierungs­gesellschaften diskutiert.

„Die Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften sind oftmals die einzigen Ansprech­partner vor Ort für langzeitarbeitslose Personen, die bereits mehrere Jahre durchgehend oder nur kurzzeitig unterbrochen im Bezug von ALG II waren und deren Leistungsfähigkeit bei der Unterbreitung eines Arbeitsangebotes berücksichtigt werden muss. Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungs­fähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist weiterhin grundsätzlich vorhanden.

Allerdings betrifft es einen kleiner werdenden Personenkreis.  Deshalb ist es Aufgabe der Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften, ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf neue Füße zu stellen. Das Land unterstützt in diesem Verände­rungsprozess“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarkt­entwicklung mbH agiert ein landesweit arbeitender Berater, der die Beschäftigungsgesellschaften mit einem Angebot einer Initialberatung unterstützt. Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die BQG bei der Neuorientierung unterstützen, um angesichts sich wan­delnder Förderkulissen des Bundes, sich verändernder demo­graphischer Herausforderungen sowie strukturell veränderter Fach- und Arbeitskräftebedarfe eine zukunftsfähige Aufstel­lung dieser Gesellschaften zu ermöglichen.

Zudem wird in den vier arbeitsmarktlich besonders heraus­geforderten Landkreisen (Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) – zusätzlich zum Angebot der GSA einer Anpassungsberatung – jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umge­staltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten. Ziel dieser Organisationsentwicklungsförderung ist es, idealerweise die Etablierung einer leistungsfähigen arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungsstruktur im Landkreis zu unterstützen.

Hierfür stehen rund 90.000 Euro je Landkreis zur Verfügung. Die Landkreise sind frei in der Entscheidung, ob diese Mittel für Personalkosten von Organisationsent­wicklern oder durch Weiterleitung der Förderung an eine oder mehrere BQG zweckgebunden genutzt werden. „Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann meines Erachtens nach jeweils nur vor Ort entschieden wer­den. Deswegen geben wir als Land keine Musterlösung für die regional besten Ansätze vor. Die Landkreise sollen vor Ort die Lösung entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen“, sagte Schulte.

In den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Rügen und Vor­pommern-Greifswald wurde bereits mit einer solchen Orga­nisationsentwicklung zur Neugestaltung der arbeitsmarkt­lichen Dienstleistungsstruktur begonnen.

Nach Angaben der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zählen (Stand Juni 2023) in Mecklenburg-Vorpom­mern derzeit 23.300 als langzeitarbeitslos, das sind 300 Per­sonen mehr als im Vorjahresmonat und 1.000 Personen mehr als im Vormonat. Aus der Ukraine geflohene Personen haben jetzt mehr als zwölf Monate Arbeitslosigkeit erreicht und zäh­len damit als langzeitarbeitslos.

Zeugnissorgentelefon startet wieder

Oldenburg: Ein offenes Ohr haben und Sorgen ernst nehmen

Schwerin – In der kommenden Woche erhalten Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. Für einige Kinder und Jugendliche ist der letzte Schultag allerdings mit Enttäuschung verbunden, weil ihre Noten nicht so ausfallen wie erhofft. Das Bildungsministerium bietet bereits mit Beginn der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein landesweites Zeugnissorgentelefon an. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erhalten am Telefon Unterstützung, Rat und Hilfe.

„Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern wissen, dass wir ein offenes Ohr haben und ihre Sorgen ernst nehmen. Dafür können sie sich an die Lehrkräfte ihres Vertrauens oder an das Zeugnissorgentelefon wenden. In den Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zeigen wir Wege auf, wie Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können und wie sie eventuell vorhandene Wissenslücken schließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die telefonische schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die landeseinheitliche Nummer des Zeugnissorgentelefons 0385 588 7987 ist von Montag, 10. Juli 2023, bis Freitag, 21. Juli 2023, und auch am Samstag, 15. Juli 2023, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Dieses vertrauliche Angebot konnte schon vielen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten helfen.

Beschäftigung an den Schulen

Oldenburg: Sich gezielt an einzelnen Schulen informieren

Crivitz – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat nach den Informationsveranstaltungen zur Lehrkräftegewinnung ein positives Fazit gezogen. Die Ministerin hatte am Donnerstag, 29. Juni 2023, an der Veranstaltung im Bürgerhaus Crivitz teilgenommen, bei der sich die Regionale Schule Crivitz präsentierte.

Am Nachmittag laden im Historischen U in Pasewalk mehrere Schulen zu einem Informationsnachmittag ein. Bei den insgesamt acht Jobbörsen waren bzw. sind Schulen vertreten, die zum kommenden Schuljahr einen Bedarf an neuen Lehrkräften haben.

„Das Interesse an einer Beschäftigung an den Schulen ist groß“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber haben sich informiert, ob für sie eine Tätigkeit als Lehrkraft im Seiteneinstieg in Frage kommt. Aber auch ausgebildete Lehrkräfte haben die Veranstaltungen genutzt, um sich gezielt über einzelne Schulen zu informieren.

Bei den Treffen konnten individuelle Fragen geklärt werden. Das kam bei den Interessierten sehr gut an, wie mir die Schulleiterinnen und Schulleiter berichtet haben. Diesen persönlichen Austausch halte auch ich für wichtig. Außerdem verzeichneten die Schulen zahlreiche Nachfragen zu einer Beschäftigung als Alltagshilfe oder als unterstützende pädagogische Fachkraft“, erläuterte Oldenburg.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die einen Bachelor oder einen Berufsabschluss haben, eine intensive, dreimonatige Vorqualifizierung, bevor sie ihre Tätigkeit in den Schulen aufnehmen bzw. zeitnah zu ihrer Einstellung. Als Bestandteil einer insgesamt 15-monatigen Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) enthält sie sowohl theoriegeleitete als auch schulpraktische Ausbildungsteile.

An die GPQ schließt sich die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an. Wer beide Qualifizierungen mit Erfolg durchlaufen hat und den Zeitraum der Mindestbeschäftigung von drei bis sieben Jahren nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, einen Antrag auf Anerkennung einer Lehrbefähigung zu stellen.

Personen mit einem universitären Hochschulabschluss steht der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst offen. Er startet mit einer sechsmonatigen Qualifizierung. Es folgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, der 18 Monate dauert und mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.

Gleiche Renten in Ost und West

Schwerin – Zum 1. Juli erhalten die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Im Osten steigt die monatlichen Rente um 5,86 Prozent, im Westen um 4,39 Prozent. Damit gibt es erstmals gleiche Rentenwerte in Ost und West. Ein Schritt überfälliger Gerechtigkeit, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Es war ein langer und schwieriger Weg. Die Landesregierung hat sich über viele Jahre gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Landesregierungen und vielen Menschen im Osten für gleiche Renten eingesetzt. Jetzt sind sie endlich da. Die Rentenangleichung kommt sogar ein Jahr früher als ursprünglich auf Bundesebene vereinbart. Die Menschen arbeiten hart – in Ost und in West. Gleiche Renten sind deshalb überfällige Gerechtigkeit.“

Eine weitere konkrete Verbesserung für die Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern sei das Seniorenticket, sagte die Ministerpräsidentin. Statt 49 Euro können ältere Menschen im Land ab dem 1. August für 29 Euro pro Monat den ÖPNV bundesweit nutzen. Das Land hatte am Dienstag beschlossen, die Differenz zu zahlen.

„Es ist das deutschlandweit erste konkrete Angebot für Senioren auf Grundlage des Deutschlandtickets“, sagte Schwesig. Das Ticket für Senioren sei eine Chance, Busse und Bahnen flexibel und kostengünstig zu nutzen – ob zum Einkaufen, dem Gang zum Arzt oder dem Besuch der Enkel. „Es ist ein wichtiger Beitrag für mehr Mobilität im Alter.“

Mehr Geld für Kinder- und Jugendfreizeiten

Schwerin – Ab sofort stellt das Sozialministerium weitere 350.000€ aus dem Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder- und Jugendfreizeiten in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

„Damit erhöhen sich die Gesamtmittel im Jahr 2023 für entsprechende Angebote der Kinder- und Jugenderholung auf insgesamt rund 650.000 Euro“, teilte Jugendministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

„Mit den zusätzlichen Mitteln können wir viele weitere Kinder und Jugendliche unterstützen, etwa durch Ferienfreizeiten und gemeinsame Unternehmungen. Dabei sollen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden“, so Drese.

Gerade nach den zurückliegenden Corona-Jahren sei dies von großem Wert, so die Ministerin. „Denn die Freizeit-Maßnahmen sind eine Möglichkeit für die Kinder und Jugendlichen einen Ausgleich zum Alltag zu schaffen, Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen und neue soziale Kontakte zu knüpfen“, erklärte Drese.

Diese Zeit für Freunde, Freizeit und Sport nutzen zu können, sei für die jungen Menschen daher besonders jetzt ein enormer Zugewinn.

Im Rahmen des Aktionsprogrammes können Träger und Veranstalter eine Förderung für Angebote der Kinder- und Jugenderholung beantragen. Dies gilt für Kinder- und Jugendfreizeiten und -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.

Drese: „Viele Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land bieten hier bereits großartige Angebote an. Dafür gilt Ihnen mein besonderer Dank. Ich erhoffe mir aber auch, dass wir mit den aufgestockten Mitteln noch weitere Träger gewinnen können.“

Deshalb bittet die Ministerin alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung kurzfristig zu prüfen. „Die finanziellen Mittel sind da – lassen Sie sich bei Bedarf beraten, prüfen Sie Ihren Anspruch und schöpfen Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gänzlich aus“, betonte Drese.

Anträge auf eine entsprechende Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können unverändert weiterhin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden.

Die Antragsunterlagen sind auf der Website des LAGuS M-V unter „Zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ zu finden. Das LAGuS ist ebenfalls kompetenter Ansprechpartner bei etwaigen Fragen zur Förderung oder zum Verfahren.

Geschätzter Partner in der Wohlfahrtspflege

Drese besucht Mitgliederversammlung der Paritäter M-V

Schwerin – Als wichtigen und geschätzten Partner der Landesregierung im Bereich der Sozialpolitik hat Sozialministerin Stefanie Drese den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt. Drese war am (heutigen) Mittwoch zu Gast auf der Mitgliederversammlung des Verbandes.

Charakteristisch für den Paritäter sei, so Drese, dass viele verschiedene Interessen, Anliegen und Angebote unter seinem Dach gebündelt sind und dass die Palette der angehörigen Mitgliedsvereine, -verbände und -untergliederungen enorm vielfältig und bedeutsam ist.

„So ist etwa das Engagement des Paritäters in der Jugendarbeit von herausragender Bedeutung“, verdeutlichte die Ministerin. Deren Angebote seien zentraler Teil außerschulischer Bildung im Land. „Umso wichtiger ist es, dass sie allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugutekommen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status. So leisten Sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Integration: offen, vielfältig und mit zahlreichen Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung“, sagte Drese.

Auch fänden Menschen mit Behinderungen unter dem Dach des Paritäters zahlreiche Unterstützungsangebote. „Mit seinen Mitgliederorganisationen trägt der Paritätische maßgeblich dazu bei, inklusive Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern weiter auszubauen und Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, zusammenzubringen“, so Drese. Die Ministerin kündigte in diesem Zusammenhang eine Gesetzesinitiative des Landes an, mit der die Jugendbeteiligung, Vielfalt und Integration gestärkt werden soll.

Ministerin Drese würdigte bei ihrem Besuch zudem das Engagement der ausscheidenden Geschäftsführerin Christina Hömke, die mit Ihrem Wirken jahrelange die Arbeit des Verbandes prägte.

Landesaktionsplan Vielfalt

Beteiligungsprozess geht in neue Runde

Schwerin – Das Sozialministerium plant die Fortschreibung des Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern (LAP Vielfalt). Dazu gibt es eine breite Bürgerbeteiligung.

Sozialministerin Stefanie Drese ruft nunmehr zur Teilnahme an der zweiten Phase des Online-Beteiligungsprozesses auf. Vor dem Hintergrund des CSD in Schwerin und Rostock am 1. und 15. Juli erhofft sich die Ministerin viele weitere Hinweise.

Drese: „Im Zuge der ersten Phase der Umfrage wurden insgesamt bereits mehr 1.600 Hinweise von Expertinnen und Experten, pädagogischen Fachkräften, sowie Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Dafür gilt mein großer Dank allen, die sich bisher beteiligt haben.“

Um die aktuelle Aufmerksamkeit durch die CSDs zu nutzten und den Beteiligungsprozess auszuweiten, wird am 1.Juli nun eine zweite Phase für die Befragung starten, erklärt Drese.

„Die Kernfrage lautet dabei : Was kann die Landesregierung tun, damit lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche oder queere Menschen in M-V ohne Angst vor Diskriminierung leben und bestehende Benachteiligungen aufgehoben werden können?“, so Drese.

Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, Diskriminierung gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen oder queeren (LSBTIQ*) Menschen zu überwinden. Die Online-Umfrage soll helfen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik zu formulieren.

„Zusammen wollen wir Maßnahmen entwickeln, um mehr Akzeptanz und Selbstverständlichkeit für alle geschlechtlichen Lebensweisen und Identitäten zu erreichen. Dabei können Vorschläge zu verschiedenen Lebensbereichen, beispielsweise zum Thema LSBTIQ* in der Schule, Familiengründung oder Arbeitswelt, Sport oder Sicherheit eingereicht werden“, erklärt Drese.

Die Beiträge aus der Umfrage würden umfassend ausgewertet und anschließend in die Fortschreibung des Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (LAP Vielfalt) einfließen, so Drese weiter. Die Teilnahme erfolge anonym.

Unter diesem Link gelangen Sie direkt zur Online-Umfrage (freigeschaltet ab 01.07.2023): https://t1p.de/62hm5

Eine Teilnahme ist bis zum 19. Juli 2023 möglich.

Der Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern (LAP Vielfalt) wurde erstmals im Jahr 2015 veröffentlicht. Die entwickelten Konzepte und Maßnahmen, mit denen Vorurteile gegenüber LSBTIQ* abgebaut werden sollen, werden immer wieder geprüft und weiterentwickelt.

Die Fortschreibung des LAP Vielfalt ist im Koalitionsvertrag verankert.