Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Arbeitsmarkt März 2023 in M-V

Meyer: Arbeitsmarkt erweist sich weiter als robust – Härtefallhilfen für Unternehmen verlängert – Vielfältige Chancen auf Ausbildungsmarkt nutzen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist im März die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.000 Arbeitslose gesunken (-2,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,2 Prozent. Insgesamt sind aktuell 66.400 Menschen arbeitslos.

„Das Frühjahr macht sich allmählich bemerkbar. Unternehmen bieten Stellen an und versuchen ihr Personal bestmöglich zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.300 (+10,5 Prozent) gestiegen, vor allem bedingt durch ukrainische Schutzsuchende.

Arbeitsminister Meyer hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Antragsfrist für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten im Jahr 2022 verlängert worden sind. Bis zum 26. April 2023 können Unternehmen weiter Anträge stellen.

„Das ist konkrete Unterstützung. Das Programm soll Unternehmen weiter entlasten. Arbeitsplätze können gesichert werden. Bei dem Programm geht es darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir auch denjenigen Unternehmen noch die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, die bisher noch nicht alle Unterlagen für das Vorjahr vorliegen hatten“, so Meyer weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2022 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 812 Beschäftigte in 54 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im März hatten 73 Betriebe für 467 Beschäftigte Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt, bzw. angemeldet.

Auf dem Ausbildungsmarkt sind aktuell noch 3.100 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber sowie 5.900 Ausbildungsplätze frei. Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer ermunterte die Jugendlichen, das vielfältige Angebot der Berufsberatung intensiv zu nutzen.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele Möglichkeiten für eine qualifizierte Berufsausbildung mit besten Einstiegs- und Karrierechancen. Dabei kann jede und jeder etwas finden. In vielen Wirtschaftsbereichen gibt es frei Plätze. Die duale Berufsausbildung bietet dabei gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Gleichzeitig ist sie auch ein wirksamer Schutz gegen Arbeitslosigkeit“, machte Wirtschaftsminister Meyer deutlich. Gesucht wird vor allem in den Berufen Verkäufer/in, Kaufmann/-frau im Einzelhandel sowie Koch/Köchin.

Der Arbeitsminister begrüßte, dass viele Unternehmen im Land ihren Fachkräftebedarf auf hohem Niveau durch Ausbildung sichern wollen. Meyer machte deutlich, dass es wichtig sei, dass Unternehmen frühzeitig um Fachkräfte werben.

„Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist auch aufgrund der demografischen Entwicklung die zentrale Herausforderung der heimischen Wirtschaft. Wir müssen stärker als bislang alle Erwerbspotentiale ausschöpfen. Um bei Jugendlichen für eine Ausbildung und auch für Karrierechancen im Unternehmen zu werben, ist es wichtig, beispielsweise Praktikumsplätze bereitzustellen und Ferienjobs anzubieten. Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitszeitmodelle sowie Teilzeitausbildungsplätze können für junge Eltern ebenso Anreize sein, sich für ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu scheiden“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Der Arbeitsmarkt März 2023

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich auch im März insgesamt robust. Die schwache Konjunktur hinterlässt aber Spuren: die Frühjahrsbelebung setzt nur verhalten ein“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -26.000 auf 2.594.000   

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +232.000

Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.594.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 26.000 eher schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 16.000 zugenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 232.000 höher.

Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen. Die Arbeitslosenquote liegt im März 2023 wie im Februar bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im März 2023 bei 3.465.000 Personen. Das waren 357.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 7.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 50.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 140.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt nicht mehr erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 31.000 gestiegen. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 423.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 34.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 395.000 auf 34,57 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,39 Millionen Personen hatten im Januar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 274.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,23 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 777.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 62.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2023 um 2 Punkte auf 125 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -11 Punkte.

797.000 Personen erhielten im März 2023 Arbeitslosengeld, 45.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.895.000. Gegenüber März 2022 war dies ein Anstieg um 323.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis März 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 311.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 2.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 187.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 7.000 mehr als vor einem Jahr. 297.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Genesung von psychisch Kranken

Rostock – Im Zuge der laufenden Aktionswoche Gesundheit besuchte die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese heute die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie die Klinik für Forensische Psychiatrie der Universitätsmedizin Rostock (UMR). Neben baulichen Vorhaben und notwendigen Investitionen informierte sich Drese auch über den Einsatz von sogenannten Genesungsbegleitern.

Drese: „Die Genesungsbegleiter haben selbst Erfahrungen mit einer psychischen Erkrankung gemacht und unterstützen mit Ihrem Erfahrungswissen andere Menschen mit psychischen Krankheiten bei ihrem Genesungsprozess. Damit nehmen sie eine wichtige Rolle im Therapieprozess ein.“

Die Vorbereitung auf die Tätigkeit erfolge über zertifizierte Fortbildungen, so Drese. Voraussetzung hierfür ist die eigene angemessene psychische Stabilität. Die Tendenz bei der Beschäftigung der Genesungsbegleiter ist deutschlandweit steigend. „Schon über 1.000 Genesungsbegleiter wurden bundesweit fortgebildet,“ so Drese.

Besonders hervorzuheben in Mecklenburg-Vorpommern sei der erstmalige Einsatz von Genesungsbegleitern in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs. Drese: „Die Tätigkeiten von Genesungsbegleitenden unterscheiden sich durch ihre Erfahrungen klar von anderen medizinischen und therapeutischen Beschäftigtengruppen. Die persönliche Lebensgeschichte ermöglicht einen wertvollen Zugang zu den Patienten und kann einem Rückfall in die Straffälligkeit entgegenwirken.“

Der Einsatz konnte mit Unterstützung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 30.000 Euro in den Jahren 2019 bis 2021 erprobt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Die Ergebnisse seien sehr positiv ausgefallen, so Drese.

Darüber hinaus unterstützt das Land den grundsätzlichen Einsatz von Genesungsbegleitern in psychiatrischen Einrichtungen bereits seit 2017 mit jährlich rund 60.000 Euro. „Unser Ziel ist es, die Genesungsbegleitung im Land zu stärken und sie als eine neue Beschäftigtengruppe in der Psychiatrie und in der Versorgungslandschaft zu etablieren,“ machte Drese deutlich.

Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

Landes-Gesundheitskommission legt weitere Schwerpunkte fest

Schwerin – In ihrer heutigen Sitzung in Schwerin haben die Mitglieder der Expertenkommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern zwei weitere Schwerpunktthemen beschlossen. Künftig werden auch die Krankenhausversorgung sowie die Digitalisierung und Telemedizin im Fokus der Arbeit des Gremiums stehen.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin und 1. Vorsitzende der Kommission: „Mit den zwei neuen Schwerpunktbereichen können wir die Herausforderungen im Gesundheitswesen in M-V noch gezielter angehen. Insbesondere mit Blick auf die Krankhausreform des Bundes ist es gut, dass die Krankenhausversorgung nun auch ein zentrales Thema für die Arbeit der Expertinnen und Experten in der Landeskommission ist.“

Darüber hinaus sei laut Drese der Fokus auf den Ausbau telemedizinischer Angebote und der Digitalisierung im Gesundheitswesen von großer Bedeutung: „Anders als in Ballungsräumen müssen bei uns im Land oft weitere Wege zurückgelegt werden. Telemedizin hilft, diese zu überbrücken und die Gesundheitsversorgung für die Menschen und Medizinerinnen und Mediziner bestmöglich und effizient zu gestalten,“ so die Ministerin.

Bereits in der ersten Sitzung im August vergangenen Jahres hatte die Kommission zwei Schwerpunktthemen für ihre Arbeit vereinbart: So sollte neben der Pädiatrie und Geburtshilfe dem Bereich Prävention besondere Aufmerksamkeit zukommen. Erste Ergebnisse wurden im Zuge der heutigen Tagung besprochen.

„Für die Pädiatrie und die Geburtshilfe wurde eine umfangreiche aktualisierte und bedarfsorientierte Gesamtschau erstellt zu Krankheitslasten, Fachkräftestruktur und Versorgungsbedarfsprognosen,“ teilte Drese mit. Zudem seien unter anderem Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und zur Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität entwickelt worden.

Auch für den Bereich Prävention werde bereits an einer Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention in MV sowie konkreten Maßnahmen zu Umsetzung gearbeitet, so Drese weiter.

Mitglieder der Expertenkommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern sind Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, wie Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, Patientenvertretungen, Kommunen, der Wissenschaft und Praxis sowie des Gesundheitsministeriums.

2.Vorsitzender ist Prof. Dr. Steffen Fleßa, Gesundheitsökonom an der Universität Greifswald.

Psychosoziale Krebsberatung in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es jährlich circa 11.000 Krebsneuerkrankungen – Tendenz steigend. Zu einer umfassenden Krebstherapie gehört neben der physischen Behandlung, die an vielen Standorten in MV in guter Qualität erfolgt, auch eine professionelle psychische und psychosoziale Betreuung der Betroffenen.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese informierte sich über Fortschritte derartiger Beratungsangebote für Krebspatientinnen und Krebspatienten im Rahmen ihrer Aktionswoche Gesundheit bei einem Treffen mit dem Vorstand der Krebsgesellschaft MV. Das Gesundheitsministerium fördert die Krebsgesellschaft MV im Jahr 2023 mit rund 180.000 Euro, um die Krebsberatung auszubauen.

„Die Diagnose Krebs ist für viele Betroffene ein erschütternder Moment, der mit starken psychischen Belastungen verbunden sein kann“, erklärte Ministerin Drese. „Um Erkranken in dieser Zeit zu helfen, das seelische Gleichgewicht wiederzufinden und Belastungen abzubauen, gibt es deshalb seit 2021 das durch das Gesundheitsministerium geförderte Angebot der ambulanten Krebsberatungen der Krebsgesellschaft MV“, so Drese.

Betroffene finden an mittlerweile drei ambulanten Beratungsstellen in Rostock, Greifswald und Parchim Unterstützung durch Psychologinnen, Sozialpädagoginnen und Assistenzkräfte, die gemeinsam mit den Erkrankten Strategien zur Krankheitsbewältigung und Angstreduktion entwickeln. Von den drei festen Beratungsstellen aus werden auch Außenstellen angefahren, um Ratsuchende möglichst wohnortnah zu erreichen. So können auch Anklam, Güstrow, Neubrandenburg, Ribnitz-Damgarten, Schwerin, Stralsund und Waren abgedeckt werden.

„Der Ausbau dieser mobilen, ambulanten Krebsberatungen ist ein wichtiger Schritt um die Betroffenen im Land bei der Krankheitsbewältigung zu unterstützen“, erklärte Drese. Dass nun drei solcher Anlaufstellen ergänzt durch zahlreiche Außenstellen in Mecklenburg-Vorpommern bereitstünden, sei eine sehr positive Entwicklung der letzten zwei Jahre.

Zuschüsse für Familienerholung

Drese: Zuschüsse für Familienerholung in ausgewählten Ferieneinrichtungen können für dieses Jahr noch beantragt werden

Schwerin – Die Landesregierung hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. “Seit 2017 erhalten Berechtigte deutlich höhere Zuschüsse des Sozialministeriums, um gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können“, sagte Ministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe sowie Trägern von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden.

Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen (bis 2017 20 Euro), darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernachtung.

„Für eine einwöchige Erholungsmaßnahme erhält z.B. eine vierköpfige Familie einen Landeszuschuss von 840 Euro“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme kann erfolgen, wenn mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und/ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem muss mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein und die Familien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Ministerin gab bekannt, dass von den Landesmitteln für die Familienerholung in Höhe von 150.000 Euro für dieses Jahr noch rund 100.000 Euro zur Verfügung stehen. „Es lohnt sich also, zu schauen, ob ich anspruchsberechtigt bin und wo Familienerholungsmaßnahmen stattfinden“, so Drese. Die Familienferienstätten und Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern lägen in sehr schöner Lage, oft direkt an der Ostsee (www.ffmv.de und https://www.jugendherberge.de/mecklenburg-vorpommern/).

Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.

Informationen wie die Richtlinie, Antragsvordrucke, Ansprechpartner erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV

Kurzfristig Wohnraum instandsetzen

Schwerin – Landesregierung und die Spitzen der Kommunen sind am 27. März  zu einem mehrstündigen Arbeitsgespräch im Innenministerium zusammengekommen, um derzeit aktuelle Fragen zu erörtern.

Eines der zurzeit wichtigsten Themen ist die Schaffung von Wohnraum in den Kommunen. So soll mit einem Sonderprogramm die Instandsetzung von Wohnraum gefördert werden.

„Um hierbei zügig voranzukommen, stellt das Land Wohnungsbaugenossenschaften, kommunalen Wohnungsunternehmen und Vermietern bis zu 5.000 Euro pro Wohnung für die kurzfristige Herrichtung von leerstehenden Wohnungen zur Verfügung. Es ist wichtig, jeden Wohnraum im Land zu nutzen. Sowohl für die Familien, für die Rentnerinnen und Rentner, für Studierende oder eben auch Schutzsuchende – das ist eine konkrete Hilfe für ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Blick auf die Unterbringung von Schutzsuchenden wollen wir damit zugleich die großen Unterkünfte vermeiden und dezentrale Angebote schaffen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss.

Ein weiteres Diskussionsthema war die Energiewende. „Die Umsetzung der Energiewende erfordert ein koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen. Wir sind uns einig. Wir wollen Angebote und konkrete Unterstützung statt Verbote und Zwänge. Wir sind uns einig, dass die Bundesregierung mit immer neuen Regeln die Bürger nicht überfordern darf“, so die Regierungschefin.

Landesregierung und kommunale Familie haben sich zum Ziel bekannt, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Land zu beschleunigen. Gerade die kommunale Beteiligung und gerechtere Netzentgelte würden alle Ebenen fordern.

„Es ist wichtig, dass die Planungsprozesse in den Regionalen Planungsverbänden von den Beteiligten schnellstmöglich vorangetrieben und breit unterstützt werden. Die von der Landesregierung mit dem Planungserlass Wind-an-Land vorgegebenen landesweit einheitlichen und verbindlichen Kriterien für Windenergiegebiete sind dabei eine Hilfestellung“, betonte die Ministerpräsidentin.

Für den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern fasste deren Vorsitzender Landrat Heiko Kärger zusammen: „Statt immer neue Verbotsdebatten und Umrüstungszwänge braucht es eine aktive Unterstützung und Förderung des Staates. Dazu zählen auch gerechtere Netzentgelte und niedrigere Strompreise.

Das ist für unsere Landkreise und die Akzeptanz unserer Bürger ein entscheidender Aspekt. Gleichzeitig begrüßen wir das heute von der Landesregierung zugesagte Instandsetzungsprogramm. Das hilft allen Einwohnern gleichermaßen.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war das Thema Bildung. Gemeinsames Ziel der Landesregierung und der kommunalen Familie ist, den Digitalpakt zügig umzusetzen, um die die Lern- und Arbeitsbedingungen an den Schulen im Land weiter zu verbessern.

„Wir wollen unseren Schülern und Lehrkräften die bestmögliche Infrastruktur bieten. Deshalb brauchen wir kurze Wege und schnelle Entscheidungen, damit die geplanten Investitionen auch bei den Schulen ankommen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Teilnehmer haben zudem die vom Bund zugesagten Mittel für den Ganztagsausbau von Kita und Schule begrüßt und einen engen Austausch über die Umsetzung des Investitionsprogramms vereinbart.

Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Beyer erklärte abschließend: „Gerade das Thema Chancen für den Arbeitsmarkt ist aus kommunaler Sicht besonders wichtig.

Vier Menschen hören auf und zwei kommen nach. Wir müssen Voraussetzungen schaffen und für diese Planung verlässliche Bevölkerungs- und Zuwanderungsprognosen erheben. Die müssen Land und Kommunen verlässlich entwickeln.“

Ab 1. Mai 2023 gilt 49 Euro-Ticket

Meyer: Bundesweit den ÖPNV für 29 Euro flexibler, einfacher und kostengünstiger nutzen

Das Deutschland-Ticket kommt! Auf Initiative des Bundes und der Länder wird am 1. Mai 2023 das Deutschland-Ticket im Abonnement eingeführt, das deutschlandweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs genutzt werden kann.

Dieses Ticket wird zum Preis von 49 Euro für alle erhältlich sein. Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern eine qualifizierte Berufsausbildung („Azubis“), den Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn der Laufbahngruppe I oder einen Freiwilligendienst absolvieren, können ab dem 1. Mai 2023 für monatlich 29 Euro ein Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Die Differenz zu 49 Euro – 20 Euro – übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern. Zeitgleich wird das bisherige AzubiTicket MV eingestellt.

„Mit dem vom Land subventionierten Ticket können die Anspruchsberechtigten nicht nur den Weg von und zur Berufsschule oder von und zum Ausbildungsbetrieb zurücklegen. Es kann auch für alle anderen Wege im ÖPNV deutschlandweit genutzt werden. Das Ticket ist für die Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Chance, bundesweit den ÖPNV flexibler, einfacher und kostengünstiger zu nutzen. Das Leistungsangebot wird für alle Nutzerinnen und Nutzer deutlich erhöht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer

„Die Länder und der Bund haben sich auf ein digitales und bundesweit gültiges Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geeinigt. Das Land entlastet unsere Auszubildenden noch weiter und sorgt so für die Möglichkeit günstiger und klimagerechter Fahrten zur Ausbildung und in der Freizeit“, erklärt Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft.

Das AzubiTicket MV wird für Bestandskunden ab dem 01. Mai 2023 automatisiert auf das D-Ticket im Abonnement umgestellt. Den Anspruchsberechtigten werden monatlich jeweils nur 29 Euro abgebucht. Der Vertragspartner DB Vertrieb wird die Bestandskunden entsprechend informieren und den Umstellungsprozess begleiten.

Neukunden können das subventionierte Deutschlandticket ab dem 03. April 2023 über die Webseite www.azubiticket-mv.de

oder direkt über das Online-Bestellformular bei DB Vertrieb (https://www.bahn.de/angebot/pendler/azubi-tickets/azubi-ticket-meckpomm) als digitales Handyticket beantragen.

Weiterführende Informationen:

Zum subventionierten D-Ticket in M-V Servicestelle der DB Vertrieb: 030 80921299 (zum Ortstarif) Montag bis Freitag zwischen 8:00 – 18:00 Uhr oder unter E-Mail: AZT-Meck-Pomm@bahn.de

Das Deutschland-Ticket kann unter anderem bei folgenden Verkehrsunternehmen im Land erworben werden:

  • DB Regio AG
  • Hanseatische Eisenbahn GmbH
  • Nahverkehr Schwerin GmbH
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
  • Verkehrsverbund Warnow GmbH
  • Neubrandenburger Verkehrsbetriebe GmbH
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH

Nähere Infos zum Deutschlandticket finden Sie hier: https://www.d-ticket.info/.