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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Krebs-Stiftung „Betroffen“ gewürdigt

Stralsund – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Windflüchter-Charity-Gala in Stralsund die Arbeit der in Vorpommern-Rügen ansässigen Krebs-Stiftung „Betroffen“ gewürdigt.

„Seit neun Jahren steht die Stiftung „Betroffen“ Krebskranken und ihren Angehörigen in der Region Vorpommern-Rügen zur Seite. Sie leistet unbürokratisch und schnell finanzielle Hilfe in schwerer Zeit und stößt ebenso Projekte an, die unser Gesundheitssystem grundsätzlich voranbringen und bereichern. Ich danke dem Gründer Professor Matthias Birth und all den engagierten Helferinnen und Helfern der Stiftung für ihre Arbeit“, sagte Schwesig.

Jedes Jahr erkrankten in Mecklenburg-Vorpommern rund 11.000 Menschen erstmals an Krebs. Jede Erkrankung und jede Aussicht auf Heilung seien unterschiedlich, sagte die Regierungschefin. „Wir als Landesregierung setzen uns deshalb dafür ein, dass Krebspatientinnen- und patienten die bestmögliche Versorgung in M-V erhalten.“

Dafür habe sich das Land mit den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock auf den Aufbau des neuen Onkologischen Spitzenzentrums CCC geeinigt, dem Comprehensive Cancer Center. Schwesig: „Mit dem neuen Spitzenzentrum wollen wir Forschung, Vorsorge und Behandlung im ganzen Land weiter verbessern. Das Land fördert das neue Zentrum mit mindestens zwei Millionen Euro pro Jahr.“

Abschließend sagte die Ministerpräsidentin: „Aus eigener Erfahrung weiß ich: Der Krebs lässt sich am besten gemeinsam bekämpfen. Dazu zählen nicht nur die Familie und Freunde, sondern ebenso die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, die Beschäftigten in Arztpraxen, Apotheken, Reha-Einrichtungen und Beratungsstellen. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, die in unserem Gesundheitssystem dazu beitragen, dass Menschen die bestmögliche Begleitung und Behandlung bekommen.“

Welttag des Buches am 23. April 2023

Wir machen mit – Welttag des Buches am 23. April 2023 / Oldenburg: Kinder für das Lesen begeistern

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich auch in diesem Jahr an der bundesweiten Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ der Stiftung Lesen rund um den Welttag des Buches am 23. April.

Derzeit bekommen Mädchen und Jungen in den vierten und fünften Klassen Gutscheine für das diesjährige Welttagsbuch. Die Gutscheine können sie ab Ende dieser Woche in ihrer örtlichen Buchhandlung einlösen. Sie erhalten dann den Comicroman „Volle Fahrt ins Abenteuer“ der Autorin Katharina Reschke.

„In spannende Geschichten einzutauchen, Abenteuer zu erleben, einander vorzulesen – all das verbindet und begeistert Kinder für das Lesen. Wir wollen auch Kindern, die noch nicht so gut Deutsch sprechen oder bei denen das Lesen noch nicht zum Alltag gehört, Lust auf Geschichten und auf das Lesen machen.

Die Geschichte des Welttagsbuches wird durch viele Illustrationen erweitert und eignet sich somit gut für den Einsatz in Integrations-, Förder- und Willkommensklassen. Deshalb unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die Aktion und ermutigt Kinder zum Abenteuer ‚Buch‘ – und das nicht nur am Welttag des Buches“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Buch-Gutschein-Aktion ist eine deutschlandweite Kampagne zur Leseförderung. Insbesondere Kindern der vierten und fünften Klassen soll Lesefreude und Lesekompetenz vermittelt werden.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern war in den vergangenen Jahren immer sehr hoch – so auch 2022. Bei der Teilnahme der vierten und fünften Jahrgangsstufe am Welttag des Buches lag Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich mit rund 80 Prozent auf dem zweiten Platz nach Thüringen (81,3 Prozent) und vor Brandenburg (72,8 Prozent).

Die Teilnahme der vierten Klassen im Land lag im vergangenen Jahr bei 85,4 Prozent und damit bundesweit auf Platz 2. Die Teilnahme der fünften Klassen lag bei 73,9 Prozent, das ist im bundesweiten Vergleich Platz 1.

„Das ist ein schöner Erfolg, zu dem ich die jungen Leserinnen und Leser und auch die Lehrkräfte beglückwünsche. Ich freue mich über das Ergebnis, weil es die gute Zusammenarbeit der Schulen im Land mit der Stiftung Lesen unterstreicht.

Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte schätzen das Angebot und viele Schulen verbinden diese Aktion mit einem Bibliotheksbesuch, um die Lesefreude der Kinder zu fördern und zu steigern“, erläuterte Oldenburg.

Bundesweit haben im vergangenen Jahr trotz der Corona-Situation über 44.000 Schulklassen und 960.000 Schülerinnen und Schüler am Welttag des Buches teilgenommen. Damit war die Aktion so erfolgreich wie nie zuvor. Das sind nach Angaben der Stiftung Lesen über 54 Prozent aller Schulklassen der vierten und fünften Jahrgangsstufe deutschlandweit.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der vierten und fünften Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk.

Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer die Schirmherrschaft der Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

ARE-Berichterstattung endet

Vervielfachung der Proben in Saison 22/23  

Schwerin – Mit dem ARE-Bericht für die 15. Kalenderwoche beendet das Landesamt Gesundheit und Soziales (LAGuS) heute die regelmäßige Berichterstattung über die Erkältungssaison 2022/2023. Seit der 40. Kalenderwoche 2022 erfolgte die Überwachung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen, die sogenannte ARE-Surveillance (ARE = Akute Respiratorische Erkrankungen), deren Ergebnisse aktuell in einem Wochenbericht veröffentlicht wurden.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Der ARE-Bericht ist bereits seit vielen Jahren ein belastbares Überwachungsinstrument in der Grippesaison. In dieser Saison war er zusätzlich eine wichtige Datenbasis in der Pandemiebekämpfung und zentral für den Schutz unseres Gesundheitssystems.“

Erstmals bildete der Bericht in dieser Saison auch das Corona-Virus ab. Neben anonymisierten Daten und Proben aus mehr als 50 Arztpraxen sind wöchentliche Meldungen aus mehr als 70 Kitas in MV in den Bericht dazu, wie viele Kinder aufgrund einer Erkältung die Einrichtung nicht besuchen konnten, eingegangen. „Damit erfolgte in dieser Saison eine deutliche Ausweitung der Überwachung“, so Drese.

Untersucht wurden die Proben auf acht typische Erkältungserreger (zum Beispiel Influenza A und B, SARS-CoV-2 und RSV) im LAGuS-Labor.

„Unser Dank gilt allen teilnehmenden Einrichtungen, die zum erfolgreichen Ausbau der ARE-Surveillance in MV beigetragen haben. Mit ihrer Hilfe konnten wir die ARE-Lage im Land wöchentlich recht genau darstellen, Handlungsempfehlungen wie beispielsweise die frühe und verstärkte Grippeimpfung ableiten und SARS-CoV-2 entsprechend der Entwicklung von der Pandemie zur Endemie in die Überwachung der anderen üblichen „Erkältungserreger“ integrieren“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS.

Über den gesamten Saisonverlauf seien in den eingesandten Proben Nachweise von SARS-CoV-2 ein wesentlicher Bestandteil gewesen, die sich jedoch im Laufe der Zeit in die Reihe der anderen Erkältungsviren einordneten, so Will. Analysiert wurden im LAGuS-Labor insgesamt knapp 6.000 aus den Arztpraxen eingesandte Abstrichproben. In der Vorsaison waren es 143 Proben aus der Hälfte der Arztpraxen.

Die Abkürzung ARE steht für Akute Respiratorische Erkrankungen und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündung und Lungenentzündung.

Für die Ausweitung der ARE-Berichterstattung hatte der Landtag im Oktober 2022 rund 255.000 Euro freigegeben, die durch eine Umschichtung innerhalb des „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung standen.

Förderkonditionen für Wohnraummodernisierung

Schwerin – Im Kabinett wurden heute die neuen Förderkonditionen zur Modernisierung von Wohnraum vorgestellt. Sie ermöglichen eine höhere Förderung pro Quadratmeter als bisher und künftig auch in Gemeinden, die nicht als „Zentrale Orte“ eingestuft sind.

„Kern der Änderung ist die Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Ziel, sozialverträgliche Wohnkosten zu sichern. Außerdem berücksichtigen wir die allgemeine Baukostenentwicklung“, nennt Bauminister Christian Pegel den Grund für die Überarbeitung und dann die Details:

„Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von 1.000 auf 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Das heißt, dass gemäß der Förderquote von 80 Prozent ein Darlehen von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich ist. Bislang waren es 800 Euro. Mit dieser Anhebung ermöglichen wir eine Förderung auch für komplexere Modernisierungsvorhaben.“

Wie in der Neubauförderung werde die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben alle zwei Jahre überprüft und sei somit an die Entwicklung des Baupreisindexes gebunden.

Eine weitere Änderung: „Wir streichen auch die bisherige Gebietskulisse Zentrale Orte, sodass nun auch kleinere Gemeinden für die Förderung in Betracht kommen.“ Zudem werde künftig auch der Anbau von Aufzügen per Darlehen nach dieser Richtlinie gefördert.

Weiterhin wurde auf Anregung der Wohnungswirtschaft die Bezugsgröße geändert, mit der Zahl der Wohnungen ermittelt wird, die der Belegungsbindung unterfallen. „Jetzt ist je 125.000 Euro Förderbetrag eine Wohnung in die Belegungsbindung zu nehmen. Bislang galt dies je 80.000 Euro. Wir tragen damit der Ertragslage der Wohnungsunternehmen Rechnung, die sich aufgrund der weithin gestiegenen Preise verschlechtert hat“, so der Minister.

Belegungsbindung heißt, diese Wohnungen dürfen für die Dauer des Darlehens – maximal 33 Jahre – nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen.

Unverändert bleibt, dass ein zinsloses Darlehen von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt werden (siehe dazu unsere Pressemitteilung 192/2021 zur vorangegangenen Änderung der Richtlinie 2021).

„Für Mieter ist interessant, dass die Startmiete in den belebungsgebundenen Wohnungen nicht höher als sechs Euro, in unseren Universitätsstädten 6,60 Euro pro Quadratmeter sein wird“, hob Christian Pegel hervor. Für die Zeit der Belegungsbindung dürfen die Mieten auch nur begrenzt in einem vorgeschriebenen Rahmen erhöht werden.

In diesem Jahr stehen ca. 85 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Modernisierungsprogramm zur Verfügung. Die neue Richtlinie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April in Kraft. Antragsformulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie dann auf den Webseiten des Landesförderinstituts.

Christian Pegel weist im Zusammenhang mit diesem Programm auf eine weitere Fördermöglichkeit hin: „Bis zum Ende dieses Jahres können aus Bundes- und Landesmitteln für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau Maßnahmen gefördert werden, welche die Energieeffizienz von Wohnungen besonders erhöhen.

Zuwendungsfähig ist die Modernisierung von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard Effizienzhaus 85Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hier werden Zuschüsse von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt – bis zu 960 Euro pro Quadratmeter. Auch in diesem Programm ist Fördervoraussetzung, dass die Wohnungen barrierefrei oder -arm angepasst werden. Je 75.000 Euro Zuschussbetrag muss eine Wohnung in Belegungsbindung genommen werden.“

Neben diesen beiden Fördermöglichkeiten hatte die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden kürzlich vereinbart, Instandsetzungsmaßnahmen, mit denen Räume etwa für die Unterbringung von Flüchtlingen schnell bewohnbar gemacht werden, zu unterstützen.

Bei Gesamtinvestitionskosten von bis zu 10.000 Euro kann eine 50-prozentige Förderung mit maximal 5.000 Euro je Wohnung – anders als im Modernisierungsprogramm nicht je Quadratmeter – ermöglicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung Nr. 60  vom 16. April.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte

Ministerin Drese begrüßt Ernst Barlach Stiftung als Partner der EhrenamtsKarte

Güstrow – Am 19. April heißt Sozialministerin Stefanie Drese die Ernst Barlach Stiftung offiziell als neuen Partner der EhrenamtsKarte MV im Zuge der 2. Ehrenamtskonferenz in Güstrow willkommen. Drese: „Wir sind sehr stolz, mit der Ernst Barlach Stiftung ein weiteres Angebot mit so hohem kulturellem Wert für die Ehrenamtlichen im Programm zu haben.“

Die Stiftung hat ihren Sitz in Güstrow und bewahrt dort das eindrucksvolle Lebenswerk des Künstlers Ernst Barlach. Besucherinnen und Besucher können in den Museen dessen Kunstwerke besichtigen. Mit der Partnerschaft bei der EhrenamtsKarte erhalten die Karteninhaberinnen und -inhaber 20 Prozent Ermäßigung im Museumsshop und kostenfreien Eintritt für eine Begleitperson.

Die Stiftung habe als einen großen kulturgeschichtlichen Wert für die Region, so Drese. Sie zählt mit zwanzig weiteren Institutionen in den neuen Bundesländern als nationaler ‚kultureller Gedächtnisort’ und steht im „Blaubuch“ der Bundesregierung.

Die Begrüßung erfolgt im Rahmen der 2. Ehrenamtskonferenz des Sozialministeriums und der Ehrenamtsstiftung M-V. Bei dem Treffen kommen Hauptamtliche aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen und haben die Möglichkeit, sich zu vernetzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erproben.

Instandsetzung von Wohnraum

Landes-Sonderprogramm für Instandsetzung von Wohnraum startet

Schwerin – Ab sofort können Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für die kurzfristige Instandsetzung von nicht genutzten Wohnungen beantragen. Drei Millionen Euro stellt das Land per Sonderprogramm zur Verfügung.

„Ziel ist, benachteiligten Haushalten – insbesondere auch Geflüchteten, die in unserem Bundesland Zuflucht zum Beispiel vor Krieg, Hunger, Verfolgung oder Klimakatastrophen gesucht und gefunden haben – eine preisgünstige Unterkunft zu bieten.

Die Wohnungen, die mit Hilfe dieses Programms kurzfristig wiederhergerichtet werden, sollen über drei Jahre zu günstigen Mieten angeboten werden. Diese haben als Obergrenze, was Landkreise und kreisfreie Städte Bürgergeldempfängern zum Bestreiten der Kosten für Unterkunft und Heizung gewähren“, so Bauminister Christian Pegel.

Zu den Förderkonditionen sagt er: „Je Wohnung können aus dem Programm jeweils 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, maximal 5.000 Euro. Wichtig für die Antragsteller ist, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligung vorliegt.“

Anträge nimmt das Landesförderinstitut entgegen. Formulare und Einzelheiten zum Programm finden Sie auf dessen Webseiten zur Wohnraumförderung. Das Programm war eine wesentliche Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung bei einem Spitzengespräch kürzlich bei der Ministerpräsidentin.

Gemeinsam gegen den Krebs

Schwesig: Wir kämpfen gemeinsam gegen den Krebs in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf dem 9. Krebsinformationstag im Schweriner Schloss die Arbeit der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt.

„Die Diagnose Krebs verändert alles: Betroffene wissen nicht, wie es weitergeht, ob es weitergeht, ob sie leiden müssen. Angst und Unsicherheit können manchmal sogar größer sein als die Krankheit selbst. Deshalb ist die Beratung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern so wichtig. In schwerer Zeit bringt sie Klarheit und zeigt Perspektiven auf“, sagte Schwesig.

Das Angebot zur Information, zur Beratung und zur Selbsthilfe der Krebsgesellschaft sei längst ein ganz wesentlicher Bestandteil beim Kampf gegen den Krebs in Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Ministerpräsidentin.

Schwesig: „Jedes Jahr erkranken in unserem Land etwa 11.000 Menschen an Krebs. Als Landesregierung wollen wir für sie die bestmögliche Behandlung. Im Januar haben wir deswegen mit den Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald die Zielvereinbarung für das Comprehensive Cancer Center 2030 unterschrieben. Damit wollen wir Forschung, Vorsorge und Zusammenarbeit der ärztlichen Landschaft in MV weiterentwickeln. Das Land fördert das neue Center mit mindestens zwei Millionen Euro jährlich.“

Wie auch in den vergangenen Jahren sei es weiter das Hauptanliegen der Krebsgesellschaft, den Aufbau einer flächendeckenden ambulanten Krebsberatung in M-V weiter voranzutreiben, sagte Prof. Ernst Klar, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Krebsgesellschaft M-V. Eine enge Zusammenarbeit aller Akteure sei in einem Flächenland wie M-V besonders wichtig. „Unser Ziel ist, die Hilfe für Erkrankte und Angehörige gemeinsam zu verbessern.“

Abschließend dankte Ministerpräsidentin Schwesig den vielen Menschen, die in der Gesundheitsbranche arbeiten – ob im Beruf oder ehrenamtlich. „Wir wissen alle, dass die Arbeit im Gesundheitswesen nicht leicht ist. Und dennoch tun sie ihr Bestes, dass Patientinnen und Patienten es so gut wie möglich haben. Dafür danke ich von Herzen.“

Integrationspreis ausgelobt  

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr zum ersten Mal einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Zuhause in MV“ sind Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen dazu aufgerufen, sich bis zum 17.Juni 2023 mit ihrem Engagement im Bereich Integration zu bewerben. Schirmherrin des Preises ist die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.

Drese: „Für eine erfolgreiche Integration ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und Hilfe direkt vor Ort anbieten. Der Integrationspreis ist ein Zeichen aufrichtiger Anerkennung und soll die wertvolle Arbeit der Menschen und ihren Beitrag für ganze Gesellschaft sichtbarer machen.“

Der Preis solle laut Jana Michael auch aufzeigen, wie vielfältig das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern sei. „Ob es die Nachhilfe im Schulunterricht ist, Hilfe bei Behördengängen oder die Organisation von Kultur- und Freizeitaktivitäten – jede und jeder kann sich mit ihrem Beitrag bewerben,“ betont Michael.

Beteiligen können sich Vereine, Verbände, NGO’s und Migrant:innenorganisationen und Einzelpersonen. Auch Nominierungen durch Dritte sind möglich. „Indem wir zeigen, wir viel in Mecklenburg-Vorpommern bereits für die Integration getan wird, setzen wir zeitgleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass,“ ergänzt Michael.

Über die Preisträger wird eine unabhängige Jury bestehend aus Politiker:innen und Wissenschaftler:innen entscheiden. Ausgelobt wird der Integrationspreis in den drei Kategorien „Hauptamt“, „Ehrenamt“ und „Einzelperson“ entscheiden. Die festliche Verleihung findet am 10. Juli im Goldenen Saal in Schwerin statt.

Bewerbungen können ab sofort über ein Formular an integrationsbeauftrage@sm.mv-regierung.de oder auf dem Postweg an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstraße 124, 19055 Schwerin eingereicht werden. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.