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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Positive Bilanz der Ehrenamtsmessen

Land erarbeitet zur weiteren Unterstützung des Ehrenamtes eine Engagement-Strategie

Schwerin – Bereits zum 16. Mal fanden in den letzten drei Wochen die Ehrenamtsmessen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Rund 10.000 Interessierte besuchten an fünf Orten (Neubrandenburg, Stralsund, Bad Doberan, Wismar, Pasewalk) die Veranstaltungen auf der sich insgesamt etwa 170 Vereine, Verbände und Initiativen präsentierten.

„Nach drei Jahren pandemiebedingter Pause waren die diesjährigen Messen etwas ganz Besonderes. Gerade im Ehrenamt sind das Miteinander, der direkte Kontakt und Austausch unersetzbar. Umso schöner, dass die Veranstaltungen wieder in Präsenz möglich waren und so umfangreich genutzt wurden“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Abschluss der Ehrenamtsmessen 2023 am Wochenende.

Drese dankte der Landesarbeitsgemeinschaft Ehrenamtsmessen mit dem DRK-Landesverband an der Spitze für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen. Die Messen werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

„Für die Landesregierung ist die Förderung des Ehrenamtes ein wichtiges Anliegen“, verdeutlichte Drese. „Mit zahlreichen Initiativen und Projekten drücken wir unsere Wertschätzung aus und stärken das vielfältige ehrenamtliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern.“ Dies geschehe zum Beispiel in Form der Ehrenamtsmessen, aber auch in gemeinsamen Aktivitäten mit der Ehrenamtsstiftung MV, in der Arbeit mit den landesweiten MitMachZentralen oder im Rahmen von Vernetzungstreffen für ehrenamtlich Engagierte“, so Drese.

Ein weiteres wichtiges Ziel für die Landesregierung sei das „Aufmerksam machen“ und das „Danke sagen“, verdeutlichte die Ministerin. „Das erfolgt seit dem Jahr 2020 nun nicht mehr nur mit dem Ehrenamts-Diplom, sondern auch mit der EhrenamtsKarte MV, die besonderes Engagement würdigt“, betonte Drese. Mit ihr profitieren besonders aktive Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler von einer Vielzahl an Vergünstigungen und attraktiven Angeboten bei mehr als 260 Partnern hier im Land. „Wir nutzen die Ehrenamtsmessen deshalb auch, um auf diese Form der Wertschätzung hinzuweisen“, sagte Drese.

Als zukünftigen Schwerpunkt zur Unterstützung des Ehrenamtes kündigte Drese die Entwicklung einer landesweiten Engagement-Strategie an. „Auch das Ehrenamt ändert sich. Vereine, Verbände und andere Institutionen haben Nachwuchssorgen. Viele Menschen engagieren sich zudem zunehmend in weniger etablierten, kleinteiligeren Initiativen und Strukturen, die zu Unrecht häufig kaum wahrgenommen oder übersehen werden.“

Umso wichtiger sei es deshalb, dass zur Erarbeitung einer Engagement-Strategie ein breiter Beteiligungs- und Diskussionsprozess mit den ehrenamtlich Aktiven etabliert wird. Drese: „Das Ehrenamt in MV braucht noch mehr Sichtbarkeit, mehr Kooperationen, mehr Reichweite für die Nachwuchsgewinnung. Die Grundlage hierfür bildet ein stetiger und reger Dialog zwischen Politik und Zivilgesellschaft.“

Schritte für eine inklusive Gesellschaft

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat anlässlich des (heutigen) Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bekräftigt, dass die Landesregierung die Barrierefreiheit weiter verbessern und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen nachhaltig stärken wird.

„Menschen mit Behinderungen wollen völlig zurecht weg vom Prinzip der Fürsorge, hin zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe. Dazu müssen wir auf allen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen weiterhin Barrieren abbauen und Hindernisse aus dem Weg räumen“, sagte Drese am Freitag in Schwerin.

Drese betonte, dass die Landesregierung derzeit den Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüfe. Der Bericht und die Ergebnisse werden voraussichtlich im Juni vorliegen und vorgestellt, so die Ministerin. „Die Auswertung liefert uns wichtige Erkenntnisse, um die Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern Schritt für Schritt voranzubringen“,

Die UN-BRK verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen sich für mehr und auch bessere Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung 124 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern aufgelistet, die nun erstmalig überprüft werden.

Ministerin Drese hob hervor, dass der Einsatz für mehr Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe der gesamten Gesellschaft nütze: „Nicht allein Menschen mit Behinderungen, sondern insbesondere auch Kinder und Jugendliche, junge Familien, kranke und schwächere Menschen profitieren massiv von einer besseren Barrierefreiheit, etwa bei Neu- und Umbauten von Gebäuden, im Personennahverkehr oder in der digitalen Kommunikation.“

Förderung von Sport und Bewegung

Schwerin – Sport- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft Bund, Länder, Kommunen und den organisierten Sport dazu auf, die Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung weiter zu verbessern.

„Wir brauchen gerade nach der Corona-Pandemie eine gemeinsame Bewegungsoffensive mit konkreten Maßnahmen, um Sport und Bewegung für alle Menschen in Deutschland möglich und einfach erreichbar zu machen – unabhängig von Wohnort, Herkunft, Geschlecht, Alter, finanziellen Möglichkeiten und individuellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten“, sagte Drese heute in Schwerin.

Vor allem Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche sollen nach Ansicht von Drese vermehrt in den Mittelpunkt gerückt werden. „Die heute veröffentlichten Ergebnisse einer Studie der BARMER, die einen drastischen Anstieg von Übergewicht bei Kindern in MV nachgewiesen hat, zeigt den Handlungsbedarf“, so Drese. Neben den Eltern seien deshalb auch Politik, Vereine, Schulen und Kitas in der Pflicht, Sport und Bewegungsangebote zu fördern.

Der erste bundesweite Bewegungsgipfel im vergangenen Dezember und die Kampagne „Dein Verein: Sport, nur besser“ sind nach Auffassung der Ministerin ein erstes wichtiges Aufbruchssignal. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um entstandene Bewegungsdefizite zu erkennen und aufzuholen“, so Drese.

So profitierten über 8.000 Kinder und Jugendliche in MV in mehr als 600 vom Land geförderten Projekten vom Programm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“. Zusammen mit dem Programm für Kitas KinderBewegungsland“ und dem Sonderprogramm des Landes „Gesundheit und Prävention“ passiert im Land bereits eine Menge, erklärte die Ministerin.

Auch die Entwicklung der Mitgliederzahlen in den Sportvereinen sei besonders vor dem Hintergrund der Pandemie-Jahre in Mecklenburg-Vorpommern sehr erfreulich. Drese: „So gewannen die Sportvereine im LSB im Vergleich zum Vorjahr 12.808 neue Mitglieder dazu. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen gab es mit rund 7.600 die größten Zuwächse.

„Das zeigt, dass für viele Kinder Sport und Bewegung ein fester Bestandteil ihres Lebens ist. Aber es gibt auch eine steigende Gruppe, die durch die bisherigen Angebote nicht erreicht werden. Hier müssen wir ansetzen“, sagte Drese. „So können in den Kitas und Schulen mehr Bewegungsangebote eingebaut werden, die zusätzlich zum klassischen Schulsport die Kinder nach der Pandemie fitter macht. Und durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 bieten sich enorme Chancen für weitere Bewegungsangebote, etwa durch Kooperationen mit Vereinen“, verdeutlichte Drese.

Schwesig wirbt am 1. Mai für mehr Tariflohn

Rostock – Für mehr Tariflohn und das von der Landesregierung geplante Vergabe- und Tariftreuegesetz hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf der DGB-Kundgebung zum 1. Mai in Rostock geworben.

„Die Menschen in unserem Land leisten genauso gute Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Teilen Deutschlands. Und deshalb haben sie auch gleiche Löhne verdient“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede.

Das Land befinde sich in einem zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte. „Wer Fachkräfte will, muss sie ordentlich bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Viele Unternehmen im Land hätten das längst erkannt. „Unser Ziel sind gute und faire Löhne. Und deshalb finden wir es gut, dass in unserem Land inzwischen eine ganze Reihe von Unternehmen Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Es dürfen aber gerne noch mehr sein. Der beste Weg zu guten Löhnen ist eine höhere Tarifbindung.“

Schwesig warb in ihrer Rede für das geplante Vergabe- und Tariftreugesetz. Es sieht vor, dass Unternehmen bei der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen mindestens Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen müssen. „Wir schützen mit diesem Gesetz auch die vielen Unternehmen in unserem Land, die längst auf gute Löhne und familienfreundliche Arbeitsbedingungen setzen. Sie sind nämlich nicht länger gegenüber der Billigkonkurrenz im Nachteil, Dieses Gesetz liegt auch im Interesse von erheblichen Teilen der Wirtschaft unseres Landes“, sagte die Ministerpräsidentin. Der Entwurf der Landesregierung wird im Mai in den Landtag eingebracht.

Der 1 Mai sei traditionell der Tag der Gewerkschaften. Die Landesregierung setze auch in Zukunft auf eine enge Partnerschaft. „Wir haben gemeinsame Ziele. Wir arbeiten daran, dass unser Land wirtschaftlich vorankommt. Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze in unserem Land gesichert werden und neue entstehen. Und wir kämpfen gemeinsam für ein höheres Lohnniveau“, so die Ministerpräsidentin.

Wichtige Vorhaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien von der Landesregierung bereits umgesetzt worden. So ist nach der Kita auch der Ferienhort beitragsfrei gestellt worden. Mit dem Internationalen Frauentag hat Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Feiertag erhalten.

Arbeitsmarkt April 2023 in M-V

Meyer: Dynamische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Mindestarbeitsbedingungen weiter verbessern – Kurzarbeit deutlich weniger gefragt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

Arbeitsmarkt im April 2023

Nürnberg – „Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt auch im April schwach. Einer der Gründe dafür ist die träge Konjunktur. Insgesamt befindet sich der Arbeitsmarkt aber in einer stabilen Verfassung“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -8.000 auf 2.586.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +276.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im April 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.586.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 8.000 schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 24.000 zugenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 276.000 höher. Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen, allerdings weniger stark.

Die Arbeitslosenquote liegt im April 2023 wie im März bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 gestiegen. Sie lag im April 2023 bei 3.445.000 Personen. Das waren 389.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 34.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. April für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 162.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme im Februar wieder etwas zugenommen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 gestiegen. Mit 45,72 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 449.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2023 um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 371.000 auf 34,61 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,41 Millionen Personen hatten im Februar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 278.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,17 Millionen ausschließlich und 3,25 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 773.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 79.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im April 2023 um 1 Punkt auf 124 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -14 Punkte.

768.000 Personen erhielten im April 2023 Arbeitslosengeld, 51.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.915.000. Gegenüber April 2022 war dies ein Anstieg um 375.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis April 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 336.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 3.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 181.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 472.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 6.000 mehr als vor einem Jahr. 290.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Seniorenfreundliche Kommunen gesucht

Würdigung für innovative Konzepte in Städten und Gemeinden

Schwerin – „Zahlreiche Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits innovative und herausragende Konzepte für ältere Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Dieses Engagement würdigen wir im Rahmen des Wettbewerbs und werben gleichzeitig für mehr seniorenfreundliche Angebote“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat sucht das Sozialministerium bereits zum fünften Mal „Seniorenfreundliche Kommunen“ in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesucht, bewertet und dokumentiert werden Konzepte, die die Teilnahme von älteren Menschen am öffentlichen Leben verbessern, altersgerechte Angebote machen, ihnen im Alltag Unterstützung geben und zum generationsübergreifenden Miteinander beitragen. „Ziel des Wettbewerbs ist es, in den Städten und Gemeinden das Bewusstsein für die Belange älterer Menschen zu stärken und gute Beispiele bekannt zu machen“, betont Drese. „Damit machen wir die seniorenfreundlichen Lösungen und Angebote sichtbar und schaffen Vorbilder für andere Kommunen.“

Der Wettbewerb in diesem Jahr habe laut der Ministerin überdies eine ganz besondere Strahlkraft. Drese: „Vor drei Jahren mussten wir die Ausschreibung pandemiebedingt absagen. Umso mehr freue ich mich über die diesjährigen Einsendungen.“

Eingereicht werden können Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder Konzepte für einzelne Vorhaben in den Handlungsfeldern „Gestaltung des öffentlichen Raums/ der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. In den Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt. Darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2023 beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingereicht werden. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind unter www.sozial-mv.de abrufbar

Neues Tariftreue- und Vergabegesetz

Schwerin – Die Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der rot-roten Landesregierung sieht eine Modernisierung des Vergaberechts vor. Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Güstrow den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet. „Das Vergaberecht soll modernisiert werden, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) soll durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden. Damit verbunden ist die Einführung einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung. „Dabei geht es darum, dass der jeweilige Auftragnehmer sich verpflichtet, seinen Beschäftigten für die Ausführung der vertraglichen Leistung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu zahlen sowie geltende Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten. Primärer Anknüpfungspunkt sind dabei die einschlägigen Tarifverträge. Fehlt es an einem repräsentativen Tarifvertrag, so sind ersatzweise die durch Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen auf Grundlage von Branchen-Tarifverträgen maßgeblich“, so Meyer weiter.

Durch eine Vergabeverordnung sollen die regionalen und lokalen Leistungserbringer bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. „Mehr Wertschöpfung, mehr nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen sollen bei der Angebotswertung auch eine Rolle spielen. Entscheidend ist auch, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste, nicht auf das billigste Angebot erfolgt“, betonte Minister Meyer weiter.

Das Mindest-Stundenentgelt nach dem jetzigen Vergabegesetz bleibt unter der neuen Bezeichnung „Vergaberechtlicher Mindestlohn“ als Untergrenze der Entlohnung erhalten. „Der ´Vergaberechtliche Mindestlohn´ darf ausdrücklich nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes“, so Meyer weiter. Das Mindest-Stundenentgelt nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 10,69 Euro (brutto). Der Mindestlohn nach dem Gesetz des Bundes beträgt 12,00 Euro. Da eine Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz gemäß der neuen Regelung ausgeschlossen ist, soll zunächst ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 12,00 Euro (brutto) pro Stunde gelten.

Erstmals wird in Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße der ausgewählte Betreiber die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernimmt.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird an den Landtag übersandt. Der Landtag wird sich mit dem Gesetzentwurf befassen. Ziel ist es, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft tritt.