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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Grenzüberschreitende Notfallmedizin

Schulte: Vernetzung von Rettungsdienststrukturen in der Region gegeben – EU-Programm ist Fundament für Zusammenarbeit

Greifswald – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich in Greifswald über Interreg-Projekte zum Thema „Status Quo und Zukunft der deutsch-polnischen grenzüberschreitenden Notfallmedizin“ informiert. Im Mittelpunkt steht dabei die grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation in dem Bereich.

„Mit den Projekten wird ein Anstoß zur Vernetzung von Rettungsdienststrukturen in der Region gegeben. Es wird ein Beitrag geleistet, für die in der Grenzregion lebenden, arbeitenden oder sich als Touristen aufhaltenden Menschen eine bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Genau das macht das Interreg-Programm aus: die Lebenssituation der Menschen auf beiden Seiten der deutsch-polnischen Grenze konkret zu verbessern.

Dies sollte Maßstab einer jeden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sein“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort. Anlass war ein Abschluss-Symposium zu Interreg-Projekten im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald. Die jeweilige grenzüberschreitende Projektförderung erfolgte im Rahmen des EU-Programms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2014 bis 2020.

Konkret wurde im abgeschlossenen EU-Interreg-Projekt InGRiP „Integrierter grenzüberschreitender Rettungsdienst Pomerania/Brandenburg“ der Fokus auf eine grenzübergreifende Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen des Rettungsdienstes gelegt. Darüber hinaus hat es einen wichtigen Impuls zur Vernetzung von Rettungsdienststrukturen in der Region gegeben. Im September 2020 wurde eine erste Kooperationsvereinbarung im deutsch-polnischen Grenzgebiet unterzeichnet.

„Diese erleichtert den Transport von Notfallpatienten zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Wojewodschaft Westpommern“, so Schulte in Greifswald. Das Projekt wurde im Rahmen des EU-Programms Interreg VI A mit circa zwei Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Umsetzung erfolgte vom 01. November 2017 bis 28. Februar 2021.

Im aktuellen Interreg Projekt GeKoM „Mehrschichtige Ansätze zur grenzüberschreitenden Kommunikation und Kooperation in der Notfallmedizin“ wird ein wesentlicher Beitrag zum Umgang mit der Hauptherausforderung des im Grenzgebiet tätigen medizinischen Personals geleistet.

„Es fehlt dabei oft an fachbezogenen Kenntnissen der Nachbarsprache. Das ist gerade in der Praxis der medizinischen Zusammenarbeit dringend notwendig“, erläuterte der Wirtschaftsstaatssekretär. Die an den Projektschulungen teilnehmenden Rettungskräfte werden beispielweise befähigt, erste Symptomanalysen in der Sprache des Nachbarn zu leisten sowie auf einfachem, fachlichen Niveau untereinander zu kommunizieren.

Insgesamt haben 540 Personen mit direktem Bezug zum grenzüberschreitenden Rettungswesen an den Bildungsaktivitäten des Projektes GeKoM teilgenommen. Das Projekt wird im Rahmen des EU-Programms Interreg VI A mit knapp 1,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Umsetzung erfolgt vom 01. März 2021 bis 31. Dezember 2022.

Die EU-Kommission hatte Ende September grünes Licht für das grenzüberschreitende EU-Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen (Wojewodschaft Westpommern) gegeben. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Greifswald dafür geworben, dass Programm intensiv zu nutzen.

„Mit dem Programm wollen wir eine nachhaltige Zukunft im deutsch-polnischen Grenzraum gestalten. In diesen Zeiten wird einmal mehr deutlich, wie wichtig eine grenzüberschreitende intensive Zusammenarbeit ist. Das Interreg-Programm ist dabei das Fundament für alle beteiligten Partner“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Das Programmvolumen Interreg VI A umfasst insgesamt 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Es werden 13,75 Millionen Euro insbesondere für kleine Projekte eingesetzt, mit dem Ziel, die grenzüberschreitenden Begegnungen und Vorhaben zur Verbesserung des Alltags- und Wirtschaftslebens zu intensivieren.

Weiterentwickelt wurde das Programm in den Bereichen Innovation und Klimawandelanpassung. Im Mittelpunkt des Programms stehen unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Trügerische Ruhe bei ASP in M-V

Schwerin – Ein Jahr nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern amtlich festgestellt wurde, spricht Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus  auf einer Pressekonferenz an seinem Dienstsitz in Schwerin von einer „trügerischen Ruhe“.

„Zum Schutz vor der ASP haben wir bereits vor dem Ausbruch der Seuche in M-V am 15. November 2021 in einem Hausschweinebestand in Lalendorf bei Rostock rund 25 Millionen Euro Landesmittel in Präventionsmaßnahmen investiert. Dazu gehört die Pürzelprämie, das intensive ASP-Monitoring bei Wildschweinen oder der Bau eines Schutzzaunes an der Grenze zu Polen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen haben die beteiligten Behörden mit Jägern und Forstleuten zu jeder Zeit schnell und effektiv zusammengearbeitet und sowohl von der EU als auch vom Bund Anerkennung erfahren.

Dennoch können wir uns zu keinem Zeitpunkt in Sicherheit wiegen und auf Erreichtem ausruhen. Die ASP-Lage in unserem Nachbarbundesland Brandenburg und auch in Sachsen ist weiterhin unübersichtlich. Auch der Infektionsdruck aus Westpolen ist nicht gebannt. Deshalb appelliere ich erneut an alle schweinehaltenden Betriebe, sich penibel an die Biosicherheitsmaßnahmen zu halten, um der ohnehin krisengebeutelten Branche nicht zusätzlichen Schaden zuzufügen“, sagte Backhaus.

In M-V ist aktuell nur der Landkreis Ludwigslust-Parchim von einem aktiven Seuchengeschehen betroffen. Dort konzentriere man sich derzeit auf Drückjagden, so der Minister. „Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir aufgrund der milden Temperaturen, der üppigen Vegetation und einem ausreichenden Nahrungsangebot, nur sehr schlecht an das Schwarzwild herankommen“, erklärte er weiter.

Im Forstamt Kabrow seien Anfang November in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt bereits drei Drückjagden durchgeführt worden, bei denen insgesamt rund 150 Schützen zum Einsatz kamen, aber nur 28 Tiere erlegt wurden. Eine vom Landkreis Ludwigslust-Parchim beauftragte Drohnenbefliegung  im Zeitraum vom 24. Oktober bis zum 4. November 2022 bestätige, dass sich die Tiere gut verstecken und nicht auf Lockmittel, wie Mais, angewiesen sind.

Seit dem 15. November 2021 sind in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 27.700 Proben von Wildschweinen auf ASP untersucht worden. Davon stammen mit rund 14.700 Proben über die Hälfte aus den derzeit im Fokus stehenden Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Greifswald.

„In der Wildpopulation haben wir bislang 47 amtlich bestätigte ASP-Nachweise. Den letzten positiven Befund gab es am 13. Oktober 2022 bei einem Totfund in der Nähe von Karrenzin bei Parchim. Da die Nachweise aber alle innerhalb der bereits gezäunten Bereiche liegen, ergibt sich für unser Land keine veränderte ASP-Lage. Im Vergleich zu Brandenburg mit über 2.600 ASP-Nachweisen und Sachsen mit etwa 1.700 Feststellungsmeldungen haben wir damit sehr geringe Fallzahlen und ein stabiles Gebiet mit aktivem ASP-Geschehen“, sagte Backhaus.

Dennoch stecke die Schweinehaltung weiterhin in der Krise, so der Minister. Neben der prekären wirtschaftlichen Lage durch Corona und die ASP, fordern erhöhte tierschutzrechtliche Rahmenbedingungen und die Unsicherheit darüber, wie es mit dem Umbau der Tierhaltung in Deutschland weitergehen soll, ihren Tribut. Die Auszahlungspreise für Schlachtschweine sind mit 1,90 Euro/kg laut Backhaus weiterhin schlecht. Benötigt würden 2,49 Euro/kg, um alle Kosten abzudecken.

„Die Schweinehaltung ist also nach wie vor defizitär; auch wenn sich die Preise im Vergleich zu den historischen Tiefpunkten in 2020 mit 1,30 Euro/kg und 2021 mit 1,27 Euro/kg wieder leicht erholt haben und eine Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht“, fasste er zusammen.

Finanzielle Unterstützung im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der ASP erhielten Betriebe aus MV über den Härtefallfonds und einem speziell aufgelegeten Herauskaufporgramm für Kleinsthaltungen. Insgesamt wurden so fast 11 Millionen Euro Hilfen an über 50 Schweinehalter im Land gezahlt.

Besuch im Childhood Haus Schwerin

Fachtagung zur Betreuung für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese war heute zu Gast bei der der Fachtagung „Gemeinsam verändern wir mit multidisziplinärer Perspektive den Kinderschutz“ des „Childhood Hauses“ Schwerin. Die Ministerin betonte in ihrer Ansprache die Bedeutung eines disziplinübergreifenden Netzwerkes beim Kinderschutz: „Für funktionierenden Kinderschutz brauchen wir ein tragfähiges Netz aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen.“

Das Childhood Haus Schwerin eröffnete im April dieses Jahres als erstes seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern. Es geht auf eine internationale Initiative der World Childhood Foundation zurück. Die Einrichtung betreut Kinder und Jugendliche, die Opfer von körperlicher sexualisierter Gewalt sind.

Drese: „In Deutschland geht es den meisten Kindern gut. Sie sind ausreichend ernährt und ihre Gesundheitsfürsorge ist gesichert. Und doch – das wissen wir alle – gibt es Schattenseiten. Das Childhood Haus zeigt wegweisend auf, wie die Betreuung in einer Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in einem geschützten Raum aufgebaut werden kann.“

Die Einrichtung schaffe über die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Medizin, Psychologie, Kinder- und Jugendhilfe einen sicheren Ort für die Nachsorge und Aufarbeitung erlebter Straftaten und vereine alle wichtigen Hilfen, so Drese.

Beim Thema Kinderschutz gebe es über kommunale Projekte wie das Childhood Haus hinaus auch auf Landesebene neue Gesetzespläne, ergänzte die Ministerin: „Bis Ende 2024 wollen wir ein Landeskinderschutzgesetz auf den Weg zu bringen, um die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Kinderschutz weiter zu verbessern.“

Im Zuge der Fachtagung im Childhood Haus Schwerin werden sich Expertinnen und Experten in den kommenden zwei Tagen über die Auswirkungen von Gewalt auf Kinder und Jugendliche und die Zusammenarbeit, Konzepte und Perspektiven des Opferschutzes austauschen.

Das Childhood Haus Schwerin geht auf eine Initiative des World Childhood Foundation zurück. Der Aufbau der Einrichtung erfolgte mithilfe einer Anschubfinanzierung durch die Stiftung und kommunaler Mittel durch die Landeshauptstadt Schwerin.

Schulpsychologische Beratung

Schwerin – Nach einem mutmaßlichen Reizgas-Vorfall an der Güstrower „Schule am Inselsee“ hat das Bildungsministerium eine enge Begleitung und Unterstützung der Schule sichergestellt.

„Die bestehenden Meldeketten und abgestimmten Abläufe haben sich auch beim heutigen Vorfall bewährt. Schulen wissen, wie sie sich in Notfällen zu verhalten haben. Grundlage dafür sind landesweite Standards. Vielen Dank an alle Verantwortlichen“, erklärte Bildungsministerin Oldenburg.

Nach dem Vorfall am Vormittag hatte die Schulleitung alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Beschwerden wurden sofort durch den ärztlichen Dienst behandelt. Die Schule wurde geräumt. Inzwischen konnte sie wieder freigegeben werden.

Auch der der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) hat heute direkt vor Ort unterstützt. Über die Zentrale ist eine psychologische Begleitung weiterhin sichergestellt unter: 0385 588 7777.

Gesetz für Seniorenbeteiligung in M-V wirkt

Schwerin – Im Jahr 2010 führte Mecklenburg-Vorpommern als eines der ersten Bundesländer ein Seniorenmitwirkungsgesetz ein. Die Evaluation des Gesetzes zeigt, dass sich die Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen seither verbessert haben. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese im Zuge einer Aussprache im Landtag am 10. November.

Drese: „Im Zusammenspiel des Seniorenmitwirkungsgesetzes und der darüber hinaus gehenden Projekte der Landesregierung wird eines deutlich: Die Teilhabe der Seniorinnen und Senioren im Land ist auf vielfältige Art und Weise über breite Themengebiete gesichert, gewünscht und geschätzt.“

Dabei sieht das Seniorenmitwirkungsgesetz eine regelmäßige Überprüfung auf seine Wirksamkeit ausdrücklich vor. „Wir machen also kontinuierlich den Praxischeck und holen Stellungnahmen von allen relevanten seniorenpolitischen Akteuren und Institutionen ein,“ erklärte die Ministerin dazu.

Durch die gesetzlichen Bestimmungen würde das Engagement der Seniorenvertretungen im Land eine hohe Anerkennung erfahren und ihre wichtige Arbeit legitimiert. Die Evaluation zeige: Der Anspruch der Seniorinnen und Senioren, sich kritisch und konstruktiv in die Gestaltung der Politik einzubringen sei dadurch gewachsen, so Drese weiter.

Die Landeregierung unterstützte darüber hinaus viele weitere Projekte, die sich gezielt an Menschen ab 60 Jahren richten, zum Beispiel im Bereich Digitalisierung und Ehrenamt. Drese: „Auch in Zukunft fördern wir die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“

Härtefallfonds für Ost-Rentner

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, sich an einer Härtefalllösung für Rentnerinnen und Rentner zu beteiligen, deren Ansprüche bei der Überleitung von DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute mit.

„Es gibt Gruppen, die bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Die Bundesregierung hat im Ergebnis der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Härtefallfonds für zumindest diejenigen betroffenen Rentnerinnen und Rentner vorgeschlagen, die mit sehr kleinen Renten auskommen müssen. Rentenrecht ist zwar eigentlich Bundesrecht.

Im Sinne der Betroffenen ist die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber bereit, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro des Bundes je Betroffenen mit noch einmal 2.500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

Von dem vom Bund vorgeschlagenen Fonds sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten profitieren. Die Einmalzahlung würde für das Land Kosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro bedeuten. Die Ministerpräsidentin regte an, diese Summe im Zuge des geplanten Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Long Covid-Versorgung und Forschung in M-V

Schwerin – Am 9. November stimmte der Landtag der Förderung von Post und Long Covid-Behandlungen und der weiteren Erforschung der Erkrankung zu. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus dem MV-Schutzfonds.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte: „Mit den Mitteln treiben wir die wichtige Forschung zu Long Covid voran und ermöglichen die Versorgung für alle Erkrankten unabhängig von ihrer Krankenversicherung. Damit nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass Betroffene sich künftig an spezialisierte Anlaufstellen im Land wenden könnten. Der beschlossene Antrag sieht vor, das im Oktober neu eröffnete Long Covid-Institut in Rostock unter Leitung der international bekannten Internistin und Lungenfachärztin Dr. Jördis Frommhold mit rund 350.000 Euro für ein Jahr befristet zu fördern. Weitere rund 2,5 Millionen Euro investiert das Land in die Behandlung und Forschung zur Erkrankung an der Universitätsmedizin Greifswald und der Unimedizin Rostock.

Drese: „Durch die Landesförderung können die bereits bestehenden Ambulanzen an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald zeitlich befristet ausgebaut werden. Das bedeutet: mehr Personal und mehr Diagnoseverfahren.“ Zugleich würden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in drei Studien zu Nachweis- und Heilungsmöglichkeiten der Erkrankung forschen, so die Ministerin.

Drese bezeichnete die innovative Arbeitsweise und die Zusammenführung verschiedener Studienerkenntnisse in den Projekten als vielversprechend. Es handele sich hierbei um wahre Leuchtturmprojekte, die bereits das Interesse anderer Länder geweckt hätten.

„Long Covid ist eine sehr vielschichtige und schwerwiegende Erkrankung, deren Behandlung schnellstmöglich in die Regelversorgung überführt werden sollte“, so Drese. „Studien zufolge sind mindestens vier Prozent der Menschen nach einer Corona-Infektion von Post oder Long Covid betroffen. Die Erkrankung geht häufig mit einer deutlichen Einschränkung für die Betroffenen einher.

Ziel der Projekte sei es daher, einen „Therapie-Dschungel“ zu vermeiden und ein einheitliches Modell zu entwickeln, um die nötigen Leistungen über die Regelfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, so Drese.

Einführung des aktiven Wahlalters mit 16

Innenminister Pegel dankt Landtag für sein Ja zum Wahlalter 16 in M-V

Schwerin – „Mit gerade mal einer halben Seite ist es vermutlich eines der kürzesten Gesetze dieser Legislatur. Von der politischen Bedeutung her ist die Einführung des aktiven Wahlalters mit 16 jedoch ein Schwergewicht – und eine der zentralen Verabredungen der Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich danke dem Landtag dafür, dass er unserem Gesetzentwurf heute zugestimmt hat“, sagte Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Das neue Gesetz ermöglicht es Jugendlichen bereits ab dem Alter von 16 statt wie bisher 18 Jahren, bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben. Im Landtag warb Christian Pegel heute nochmals für das frühere Wahlrecht für die 16- und 17-Jährigen:

„Das Wahlrecht ist das stärkste demokratische Grundrecht und damit die intensivste Möglichkeit, an unserer Demokratie teilzuhaben. Mit der Möglichkeit zu wählen ermöglichen wir unseren Jugendlichen eine stärkere Teilnahme an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Wir brauchen mehr Teilhabemöglichkeiten für die junge Generation, die in unserer Demokratie nachwächst.“

Die beabsichtigte Änderung umfasse allerdings nur das aktive Wahlrecht, also das Recht, selbst durch Stimmabgabe eine Wahlentscheidung zu treffen. „Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit für den Landtag zu kandidieren, wird weiterhin bei 18 Jahren und damit identisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit bleiben“, ergänzte Pegel.

Argumenten, dass diese Altersgruppen noch nicht die hinreichende Reife für eine Teilnahme an Wahlen hätten, begegnete der Minister: „Zum einen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren schon seit Ende der 1990er Jahre bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern mitwählen. Niemand hat bislang begründet behauptet, dass damit Probleme aufgetreten wären. Zum anderen sind 16- und 17-Jährige sehr aufmerksam in unserer Gesellschaft an vielen Diskussionen beteiligt, nicht selten sogar treibende Kraft für wichtige Initiativen wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz. Auch bei über 18-Jährigen führen wir richtigerweise keine ‚Reifeprüfung für Wahlen‘ durch. Wir sollten unseren 16- und 17-Jährigen deutlich mehr ver- und zutrauen“, forderte Pegel.

Das Gesetz wird noch in diesem Jahr im Gesetzblatt veröffentlicht und dann in Kraft treten. Die Zahl der Wahlberechtigten könnte mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der nächsten Landtagswahl 2026 um 1,9 Prozent steigen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem künftig auch Minderjährige an den Wahlen zum Landesparlament teilnehmen dürfen. Abgesenkt wurde das Wahlalter bereits in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin, Bremen und Baden-Württemberg. Auch der Bund hat sich für diese Legislatur die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters bei Europa- und Bundestagswahlen vorgenommen.