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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Investitionspakt Sportstätten

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag verdeutlicht, dass seit diesem Jahr die Sportfördermittel des Landes dauerhaft um rund drei Millionen Euro erhöht wurden.

Mit dem neuen Doppelhaushalt sei es gelungen, die ursprünglich als temporär und befristet vorgesehenen Finanzmittel aus dem „Sportpakt“ und dem „Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Stärkung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports in M-V“ zu verstetigen. Damit erhöhten sich die gesetzlich festgeschriebenen Sportfördermittel von 8,95 Millionen Euro auf dauerhaft 11,92 Millionen Euro, so die Ministerin.

Drese: „Die Festschreibung dieser Sportfördermittel im Sportfördergesetz für die nächsten 5 Jahre bedeutet langfristige Planungssicherheit für den organisierten Sport im Land. Das ist von eminent hoher Bedeutung.“

Insgesamt stünden für den Sportbereich im Land, einschließlich der Sportstättenbauförderung, im Jahr 2022 sogar über 27 Millionen Euro zur Verfügung – eine Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zu 2021.

„Diese Zahlen belegen deutlich die hohe Wertschätzung, die der Sport in Mecklenburg-Vorpommern erfährt“, so Drese. Gleichwohl gebe es in den kommenden Jahren weitere Bedarfe. „Dazu zählen der Sportstättenbau, die Entwicklung des Breitensports in den Vereinen, die Förderung hauptamtlicher Strukturen im Sport genauso wie die Abfederung der Auswirkungen der Energiekrise oder der Ausbau des Ganztages“, betonte Drese.

Von hoher Bedeutung wäre deshalb nach Ansicht der Ministerin die Fortsetzung des 2020 durch den Bund aufgelegten Programms „Investitionspakt Sportstätten“. So konnten dringende kommunale Sportbauvorhaben besonders in strukturschwächeren Teilen des Landes realisiert werden. Dazu gehörten im Jahr 2020 die Sporthallen in Pasewalk und Woldegk sowie eine Mehrzwecksportanlage in Stralsund, 2021 Funktionsgebäude in Klütz und Pasewalk sowie die Sanierung einer Sporthalle in Ueckermünde und in diesem Jahr der Bau eines multifunktionalen, integrativen und barrierefreien Sport- und Begegnungszentrums in Sassnitz.

Drese: „Insgesamt hat uns der Investitionspakt Sportstätten bisher über sieben Millionen Euro Bundesmittel beschert, die durch das Land aufgestockt wurden.“

Allerdings hat der Bund nach Angaben der Ministerin in diesem Jahr mitgeteilt, dass das ursprünglich bis 2024 laufende Programm eingestellt und 2023 nicht weitergeführt wird.

„Das wollen wir nicht hinnehmen“, verdeutlichte Drese. „So hat die Sportministerkonferenz Mitte August einstimmig beschlossen, dass eine Fortsetzung des Investitionspaktes Sportstätten unerlässlich ist. Eine entsprechende Forderung der Länder ist somit beim Bund platziert. Auch auf der nächsten Sportministerkonferenz im November steht das Thema erneut auf der Tagesordnung“, so Ministerin Drese im Landtag.

Sprach-Kitas brauchen Zukunft

Oldenburg: Wir werden uns weiterhin für eine Fortsetzung der Sprach-Kitas einsetzen

Schwerin – Die Sprach-Kitas in Mecklenburg-Vorpommern sollen auch über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt werden. Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss auf Antrag der Koalitionsfraktionen erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Nicht zuletzt die Folgen der Corona-Pandemie haben uns verstärkt gezeigt, wie wichtig die sprachliche Förderung der Kinder im Land ist. Das Bundesprogramm wurde in der Praxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen. Die geförderten Kindertageseinrichtungen tragen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie von Anfang an zu stellen. Deswegen ist es notwendig, dass der Bund die Sprach-Kitas weiterhin fördert. Alles andere wäre eine Kürzung der Kindestagesförderung, die wir nicht hinnehmen.“

„Wir machen uns stark für zusätzliche sprachliche Förderung, für die Unterstützung der kleinen Mädchen und Jungen, für die tolle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Der Bund ist in der Pflicht. Aus dieser Verantwortung werden wir ihn und seine Familienministerin nicht entlassen“, so Oldenburg weiter.

Zuletzt hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, das Bundesprogramm zu verstetigen. Mecklenburg-Vorpommern hatte die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit rund 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte Fachkräfte für die Sprachförderung.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat – sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Neues Bürgergeld

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnet die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Bürgergeldes als großes sozialpolitisches Reformprojekt. „Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung und die Überwindung von Hartz IV“, sagte Drese in der heutigen sozialpolitischen Landtagsdebatte.

Drese betonte, dass das Bürgergeld Arbeitsuchenden in der Grundsicherung mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wird. So würden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. „Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Leistungsbeziehenden solle mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der Arbeitswelt garantiert sowie durch Abbau bürokratischer Hürden dessen einfacher Zugang gewährleistet werden.

Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen stehe die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf Augenhöhe im Vordergrund, so Drese. Gemeinsam würden zukünftig Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren.

Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginne zugleich die sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich solle mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. „Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich“, sagte Drese.

Die Ministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Regelbedarfe um mehr als zehn Prozent erhöht werden. „Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechende Berücksichtigung“, so Drese.

Der Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes ist nach Ansicht von Drese allerdings knapp bemessen. Die inhaltliche und technische Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelungen sei kurz. Doch das Ziel lohne sich: „Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, so Ministerin Drese im Landtag.

Gutes Leben in M-V auch im Alter

Schwerin – „Die Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in unserem Land. Umso wichtiger ist es, für sie gute politische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Leben in unserem Land auch bis in das hohe Alter lebenswert bleibt“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der heute zum Thema „Für ein gutes Leben im Alter“ stattfindenden Debatte im Landtag.

Mit rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind über 35 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre oder älter. Mit einem Altersdurchschnitt von 47,7 Jahren liegen im Bundesvergleich nur Thüringen und Sachsen-Anhalt noch knapp darüber.

Drese betonte, dass es eine sehr gute Nachricht sei, dass viele Seniorinnen und Senioren aktiv bleiben und sich bürgerschaftlich engagieren. Von deren Wissen, Erfahrungen und Engagement profitiere unsere Gesellschaft enorm. „Das weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen, ist Aufgabe der Politik auf den verschiedenen Ebenen“, so Drese.

Drese: „Seniorenpolitik spielt sich zum Großteil auf kommunaler Ebene ab. Das Land steht der kommunalen Ebene dabei unterstützend zur Seite. In vielen Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns gibt es bereits dezidierte seniorenpolitische Leitbilder, bei deren Entwicklung wir den Landkreisen und kreisfreien Städten helfen, etwa bei den Themen Wohnen im Alter, integrierte Ortsplanung oder auch bürgerschaftliches Engagement.“

Die Ministerin kündigte an, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenverbänden, der kommunalen Ebene, der Freien Wohlfahrtspflege und Patientinnen- und Patientenorganisationen sowie dem Landtag einen „Runden Tisch – gegen Einsamkeit im Alter“ ins Leben zu rufen.

„Einsamkeit im Alter ist ein zunehmendes gesellschaftliches Problem“, verdeutlichte Drese. „Wir wollen deshalb Strategien gegen Einsamkeit erarbeiten und so den Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit legen.“

Drese: „Aber auch Engagement ist ein wichtiger Schlüssel, um Einsamkeit vorzubeugen, Teilhabe zu ermöglichen und Gemeinschaft zu fördern. Deswegen setzen wir auch auf unsere Ausbildung zum seniorTrainer oder zur seniorTrainerin.“ Aktuell hätten fast 800 Seniorinnen und Senioren diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie engagieren sich nun beispielsweise beim Vorlesen in Kindertagesstätten, als Job- oder Familienpate oder als Wunschoma oder -Opa, so Drese.

Zudem sei die digitale Teilhabe von immer größerer Bedeutung. Drese: „Deshalb fördern wir auch die Ausbildung zum ‚silverSurfer‘. Seniorinnen und Senioren helfen ihren Altersgenossen beim Umgang mit einem Smartphone, einem Tablet oder einem Computer, um zum Beispiel besser in Kontakt mit ihrer Familie bleiben zu können.“

Krankheitslasten zuverlässig erfassen

Schwerin – Auf Vorschlag der Landesregierung hat der Landtag heute die Finanzierung des Ausbaus der ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Die Überwachung des Infektionsverlaufs bildet eine wesentliche Säule unseres Corona-Pandemieplans für den Herbst und Winter“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Debatte.

Die bereits bestehende ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern kann mit den zusätzlichen Mitteln nun erweitert werden, sagte Drese. Dies sei ein wichtiger Schritt, denn eine solide Datenbasis bleibe unverzichtbar, um die landesweite Entwicklung von Infektionen zu überblicken und zielgerichtete, rechtliche Maßnahmen abzuleiten, so die Ministerin.

Der Landtag hat dafür etwa 255.000 Euro freigegeben, die durch eine Umschichtung innerhalb des „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung stehen.

Drese verdeutlichte, dass es auch bei einem weiteren Anstieg der Corona-Infektionen oberstes Ziel der Landesregierung im Herbst und Winter sei, das Gesundheitssystem sowie die kritische Infrastruktur (KRITIS) und die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen. „Das erreichen wir mit einem Fokus auf drei Säulen: Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance“, so Drese.

Die Ministerin führte aus, dass syndromische und virologische Surveillance-Systeme besonders in Hochinzidenzsituationen oder – so wie jetzt bevorstehend – während der Höhepunkte von saisonalen Erkrankungswellen vorteilhaft sind. Denn auch in diesen Situationen können somit weiterhin Krankheitslasten zuverlässig erfasst werden – und das Erreger-übergreifend.

Drese: „Die Überwachung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Wegen: über die freiwillige Teilnahme von Kindertagesstätten, in denen die wöchentliche Ausfallquote der Kinder erfasst wird und über die freiwillige Teilnahme von Arztpraxen an der syndromischen und virologischen Überwachung.“

Momentan würden bereits rund 100 Kitas und 54 Arztpraxen (Kinderärzte, HNO-Ärzte, Internisten und Hausärzte) des Landes an der ARE-Surveillance teilnehmen, so die Ministerin.

Drese: „Der Ausbau unserer landeseigenen ARE-Surveillance ermöglicht uns zeitnah und regionenbezogen Entwicklungstrends vorherzusagen, altersspezifische Verteilungen zu verstehen und somit die Belastung unseres Gesundheitssystems abzusehen. Sie erlaubt es uns aber auch, weitere Corona-Maßnahmen datengestützt, zielgerichtet und passgenau aus dieser Datenlage abzuleiten. Das ist enorm wichtig, etwa um Kinder und Jugendliche so gering wie möglich mit Corona-Maßnahmen zu belasten.“

Die Abkürzung ARE steht für Akute Respiratorische Erkrankungen und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündung und Lungenentzündung. Schon jetzt werden die Möglichkeiten dieser Surveillance genutzt, um Erkrankungswellen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Diese bereits etablierten ARE-Sentinelsysteme sollen für eine Anwendung bei der Covid-19-Surveillance ausgebaut werden.