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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Zu gut für die Tonne! – Aktionswoche 2022

Im Rahmen der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ 2022 lädt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen bei der Aktionswoche ein.

Schwerin – Unter dem Motto #DeutschlandRettetLebensmittel findet vom 29. September bis zum 6. Oktober 2022 auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der Ministerien der Länder die bundesweite Aktionswoche statt. Sie widmet sich der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in allen Sektoren der Lebensmittelversorgungskette: von der Primärproduktion und Verarbeitung über den Groß- und Einzelhandel bis hin zur Außer-Haus-Verpflegung und den Privathaushalten.

Noch immer entsteht ein großer Teil von Lebensmittelabfällen in privaten Haushalten, weshalb der diesjährige Fokus auf der Frage liegt, was jede und jeder in den eigenen vier Wänden konkret umsetzen kann, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Wie in jedem Jahr gibt es ein breites Angebot an unterschiedlichsten, kreativen Mitmach-Aktionen in den Bereichen Landwirtschaft & Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung, Schulen und Kitas, im digitalen Raum und für Zuhause.

In Mecklenburg-Vorpommern werden in der Aktionswoche folgende Projekte durch unsere Partnerinnen und Partner angeboten:

Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Mecklenburg-Vorpommern wird in 3 Kitas im Land eine Mit-Mach-Aktion zum Thema „Wie kann ich Lebensmittel retten?“ für Kinder durchführen. Zusätzlich wird eine Teller-Reste-Messaktion in Kitas angeboten.

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern plant zunächst eine Online-Veranstaltung zum Thema „Lebensmittelwertschätzung“ und führt dann Teller-Reste-Messungen in Schulen durch.

Die Landessektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. wird in Betriebskantinen über das Thema informieren und diesbezüglich bei den Gästen eine Befragung zum Wegwerfverhalten durchführen. Die Auswertung der Fragebögen erhalten die Kantinenbetreiber, um Tellerresten zu reduzieren.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird am 05.10.2022 auf einer Online-Veranstaltung über Ursachen von Lebensmittelverlusten, besonders bei Brot und Backwaren, informieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum sowie viele Möglichkeiten zur Vermeidung unnützer Abfälle kennen. Darüber hinaus wird sie eine Info-Tour mit einem Aktionsstand unter dem Motto „Brot und Backwaren- ist das noch gut oder muss das weg?“ in Rostock, Schwerin und Greifswald durchführen.  Ein Wissensquiz und eine Produktausstellung regen zum Austausch an.

Das Thema „Lebensmittelwertschätzung“ war für die Landfrauen immer schon Inhalt ihrer Arbeit. Die Ernährungsfachfrauen des LAND-FRAUENVERBANDES M-V e.V. führen in Grund- und Förderschulen landesweit Unterrichtseinheiten im Bereich der Ernährungsbildung durch. Dabei spielt „Lebensmittel wertschätzen“ eine große Rolle. Zur Aktionswoche werden in den 4. Klassen der Fallada-Schule-Feldberg am 30.09.2022 zwei Unterrichtsstunden zum Thema durchgeführt.

Die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern wird die Gelbe Band Aktion auch in diesem Jahr weiterführen. So bietet Sie jeder Obstliebhaberin und jedem Obstliebhaber an, am 23.09.2022 ab 15 Uhr im Doktorgarten Teterow, Am Bornmühlenweg in 17166 Teterow, Äpfel, Birnen und Quitten zu pflücken. Auch am 23.09.2022 findet in Kooperation mit dem Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See ein Apfeltag statt. Hier kommen Grundschulklassen zum Äpfelpflücken und mit einer professionellen Mostpresse kann mitgebrachtes Obst gepresst werden.

Ministerin Bernhardt freut sich über die vielseitigen Angebote im Land und hofft, dass so möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen bewegt werden können.  Auf einen Blick können Sie unter nachfolgenden Link alle bundesweiten Aktionen sortiert nach Bundesländern und die Termine in Mecklenburg-Vorpommern einsehen: Aktionswoche Deutschland rettet Lebensmittel! – Zu gut für die Tonne (zugutfuerdietonne.de).

Also kommen Sie vorbei, informieren Sie sich und lassen Sie uns über das Thema „Lebensmittel wertschätzen“ ausführlich ins Gespräch kommen. Denn jeder kann etwas tun!

Die bundesweite Aktionswoche für mehr Lebensmittelwertschätzung ist eine gemeinsame Initiative von Zu gut für die Tonne! des BMEL und den Bundesländern. Sie ist Teil der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Mehr Informationen gibt es auf www.deutschland-rettet-lebensmittel.de und in den sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #DeutschlandRettetLebensmittel.

20 Jahre Greifswalder Tafel

Greifswald – Heute feiert der Greifswalder Tafelverein sein 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass würdigt der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß die Arbeit des Vereins.

„Ich bewundere, mit welchem Engagement die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ihre leider so wichtige Arbeit verrichten und das mit voller Hingabe. Viele engagierte Männer und Frauen haben in der 20-jährigen Arbeit der Greifswalder Tafel etliche Stunden ihrer Freizeit für ihre Mitmenschen eingesetzt und damit erreicht, dass auch bei den Bedürftigen gesunde Lebensmittel auf den Tisch kommen. Herzlichen Dank an jede einzelne und jeden einzelnen Ehrenamtlichen. Der Verein unter Leitung von Walter Kienast wird in der Hansestadt gebraucht, leider muss man sagen.“

Der Verein kümmert sich um mehr als 1.200 Bedürftige. Darunter über 250 Kinder und fast 480 Flüchtlinge. Dreimal in der Woche werden Lebensmittel für die Ausgabe vorbereitet und verteilt. 2021 wurden zum Beispiel mehr als 48.000 kg Nudeln und Backwaren, über 99.000 Milchprodukte und über 199.000 kg Kartoffeln, Obst und Gemüse ausgegeben.

„Das ist eine große Menge, die Menschen in Not bei der Versorgung geholfen hat. Ich danke allen Unternehmen und anderen Spenderinnen und Spendern, die sich eindrucksvoll für die Tafel einsetzen und sie unterstützen. Die Feier zum 20-jährigen Bestehen des Vereins ist ein würdiger Anlass, um laut und deutlich Danke zu sagen. Das Engagement des Vereins und seiner Unterstützerinnen und Unterstützer sorgt mit dafür, dass die Schwächsten in unserer demokratischen Gesellschaft nicht in Vergessenheit geraten. Das ist eine großartige Leistung“, so der Staatssekretär.

LAGuS-Beschäftigte jetzt unter einem Dach

Rostock – Heute fand das Richtfest für den Neubau von Haus 4 des Behördenzentrums Blücherstraße in Rostock statt. Dort sollen sich nach der für Ende 2024 geplanten Fertigstellung vier Landesbehörden ansiedeln.

Sozialministerin Stefanie Drese würdigte in ihrem Grußwort die besondere Bedeutung des Bauprojekts für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). „Im Behördenzentrum sind dann erstmalig alle Rostocker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAGuS an einem Standort vereint. Parallel können Anmietungen aufgegeben werden“, so Drese.

Insgesamt sollen gut 250 LAGuS-Beschäftigte auf ca. 4.000 Quadratmetern Nutzfläche in drei Gebäuden auf maximal sechs Etagen untergebracht werden. „Wir versprechen uns davon eine weitere Stärkung der Bürgerfreundlichkeit und wichtige Synergieeffekte in Arbeitsabläufen und Organisation“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass mit dem neuen Behördenzentrum auch besser deutlich werde, welche Vielfalt an Aufgaben das LAGuS in den unterschiedlichsten Lebensbereichen habe. Fast alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und viele Gäste hätten in irgendeiner Weise Kontakt zu dieser Behörde, auch ohne Corona-Pandemie

So ist das LAGuS zum Beispiel für Elterngeld und Kindervorsorge, für sauberes Wasser in den knapp 500 Badestellen in MV, für Schwerbehindertenausweise und attraktive Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zuständig. Es geht aber im LAGuS genauso um den Arbeitsschutz in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen Teilbereichen und um die Förderung von Kindern und Jugendlichen, Familien und Senioren.

Drese: „Neben den Büros und Beratungsräumen entstehen auf etwa 800 Quadratmetern auch hochmoderne Labore für die Analytik von Infektionskrankheiten, für krankenhaushygienische Untersuchungen und für die Analyse von Trink- und Badewasser. Das ist für die Landesregierung und das gesamte Land von großer Wichtigkeit.“

Bio-Brotboxen übergeben

Neubrandenburg – Vor dem Neubrandenburger Biomarkt übergab Landwirtschaftsminister Backhaus heute die an den Schulen beliebten Bio-Brotboxen stellvertretend an eine Schulklasse mit 21 Erstklässler der Evangelischen Schule St. Marien. Insgesamt 6.200 Schülerinnen und Schüler an 110 Schulen erhalten in diesem Jahr eine Bio-Brotbox, die von lokalen Bio-Unternehmen für die Kinder gepackt wird.

Gemeinsam mit Herrn Michael Kruse (Geschäftsführer Biomarkt Neubrandenburg), Herrn Dr. Graf Heinrich v. Bassewitz (Gut Dalwitz und Vorstand ländlichfein e.V.), Herrn Silvio Witt (Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg) und Herrn Timo Tottmann, (Geschäftsführer Terra Naturkost Handels KG) wurden die ersten 21 Dosen vom Minister an die Neubrandenburger Schulkinder ausgeteilt:

„Eine Voraussetzung, um „fit für die Schule“ zu sein, ist es, mit einem guten, ausgewogenen Frühstück in den Tag zu starten. Eine gesunde Ernährung ist insbesondere für Kinder und Heranwachsende wichtig, denn sie gibt die notwendige Energie für aufmerksames Lernen. Die Bio-Brotboxen und die Zutaten für das Frühstück, Milch, Butter, Brötchen, Fruchtaufstrich, Möhren und Äpfel werden von Bio-Betrieben und weiteren Unternehmen und Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Es freut mich besonders, dass die Öffentlickeitsveranstltung zur diesjährigen Bio-Brotboxen-Aktion in diesem Jahr in Neubrandenburg im Bio-Laden von Herrn Kruse stattfindet, der die Aktion seit Jahren mit hohem Engagement begleitet.“, so der Minister.

Die Boxen selbst bestehen des Weiteren erstmalig zu 75% aus Zuckerrohrpflanzen. Die bei der Verarbeitung des Zuckerrohres anfallenden Fasern, genannt Bagasse, ersetzen so drei Viertel der sonst benötigten Menge an fossilen Rohstoffen.

Der Minister betonte bei der Übergabe, dass die Verteilung der Brotboxen auch trotz der Coronapandemie und der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund des Krieges in der Ukraine stattfinde.

„Auch in einer angespannten weltpolitischen Lage verzichten wir nicht darauf, den Kindern im Land eine gesunde und nachhaltige Ernährung näherzubringen. Die Bio-Brotbox kann für manche ein kleiner Anstoß sein, sich auch stärker mit den eigenen Nahrungsmitteln zu identifizieren und einen bewussten Umgang mit unseren Ressourcen zu entwickeln“, so Backhaus.

Um Ressourcen zu schonen, findet sich in den Boxen Produkte auch ein Müslirigel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum nach Qualitätsprüfung noch einmal verlängert wurde. So werden wertvolle Produkte nicht   vernichtet, sondern weiterhin als Nahrungsmittel genutzt.

Das Landwirtschaftsministerium fördert die Aktion finanziell mit 2.000€ und hilft den Initiator*innen sowohl organisatorisch als auch praktisch z.B. beim Packen der Zutaten für das Frühstück sowie der Bio-Brotboxen.

Corona-Basisschutzmaßnahmen zum 1. Oktober

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober.

„Unsere Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Drese.

Diese umfassen zum 1. Oktober eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.

Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“

25. Schweriner UNICEF-Lauf

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Landeshauptstadt den 25. Schweriner UNICEF-Lauf eröffnet.

In diesem Jahr gehen an das UNICEF-Projekt „Nothilfe für hungernde Kinder in Madagaskar“. Wegen einer großen Dürre fehlt es dort an Essen und Trinken.

„Einmal im Jahr laufen viele Schwerinerinnen und Schweriner jeweils für einen guten Zweck um den Pfaffenteich. Jede gelaufene Runde macht eine Spende für die Hilfsorganisation UNICEF möglich. Deshalb wollen wir heute so viele Runden um den Pfaffenteich laufen, wie es nur geht“, sagte die Regierungschefin vor dem Startschuss.

„Das Engagement von UNICEF ist von enormer Bedeutung. Die Bekämpfung von Kinderarmut, der Schutz ihrer Rechte weltweit, ist mir schon lange eine Herzensangelegenheit. Auch deshalb habe ich in diesem Jahr wieder gern die Schirmherrschafft für die Veranstaltung übernommen“, betonte Schwesig.

Weiter sagte die Ministerpräsidentin: „Ich freue mich, dass der UNICEF-Lauf inzwischen zu einem richtigen Familienevent geworden ist. Ein großer Dank gilt der ehrenamtlichen UNICEF-Arbeitsgruppe in Schwerin und dem UNICEF-JuniorTeam von Fridericianum-Gymnasium, die den Lauf auch in diesem Jahr hervorragend organisiert haben. Ich wünsche uns allen, dass möglichst viele Runden und Spenden zusammenkommen.“

Baden im Sommer 2022

Schwerin – Am nahen Ende der Badesaison ziehen Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), ein durchweg positives Fazit zur Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Land steht für die wunderschöne Ostseeküste, viele tolle Seen und sauberes Wasser. Mecklenburg-Vorpommern kann mit seiner Badewasserqualität weiterhin punkten. Das ist überaus erfreulich und ein bedeutendes Signal für Einheimische und die vielen Badegäste, die jedes Jahr unser Land besuchen“, verdeutlicht Ministerin Drese.

Vom 2. Mai bis 10.September 2022 wurden 2.700 Badewasserproben in den Laboren des LAGuS analysiert. Das sind etwa 240 Proben mehr als im Vorjahr. Diese Proben stammen von 498 Badestellen, die von den Fachleuten aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hygienisch überwacht wurden, davon 335 an Seen, 156 an der Ostsee und sieben an Flüssen.

Die detaillierten Auswertungen der Laborergebnisse werden zur Einstufung der Badegewässer nach EU-Richtlinie für die Saison 2023 führen. Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. „Es ist erfreulich, dass ersten Prognosen zufolge etwa 95 Prozent der Badegewässer die Einstufung „ausgezeichnet“ oder „gut“ erhalten werden“, sagt Heiko Will. Damit habe die Qualität der Badegewässer in MV insgesamt Bestand.

Die Wasserproben werden im LAGuS auf die mikrobiologischen Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Das sind Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Die kontinuierliche Überwachung der Badegewässer unter hygienischen Gesichtspunkten entsprechend europäischer Vorgaben durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit dem LAGuS beinhaltet jeweils auch die Prüfung von Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Relativ wenig Beeinträchtigungen gab es in dieser Saison durch Cyanobakterienblüten, sogenannte Blaualgen, obwohl es durchgängig heiße Schönwetterperioden gab. Häufiger gestört wurde der Badespaß in Flachwasserbereichen einiger Binnenseen durch Zerkarien. Das sind Larvenstadien von Saugwürmern, die sich durch die rasche Erwärmung des Wassers mancherorts rasant vermehrt haben und die Hauterscheinungen beim Menschen hervorrufen können.

Die sogenannte Zerkarien- bzw. Badedermatitis ist im Normalfall zwar harmlos, aber unangenehm durch Rötungen und Quaddeln, die mit starkem Juckreiz verbunden sind. Beim Baden sollten deshalb grundsätzlich wasserpflanzenreiche flache Uferzonen von Binnenseen mit vielen Wasservögeln und Wasserschnecken gemieden werden, insbesondere bei Wassertemperaturen über 23 °C. An den betroffenen Badegewässern wurden Warnhinweise angebracht, die auch im Internet abrufbar waren.

An allen sieben ausgewählten Badestellen der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns wurden zudem auch in diesem Jahr Vibrionen im Wasser nachgewiesen. Das ergab die Analyse von insgesamt 31 Proben. Die Gesundheitsbehörden registrierten in diesem Sommer insgesamt neun Vibrionen-Infektionen, die in Zusammenhang mit Ostseewasserkontakt standen.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann die Online-Badewasserkarte Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Badewasserqualitaet/ oder die Badewasser-App „Badewasser-MV“ nutzen. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse inklusive Warnhinweise sind einsehbar.

Drese: „Es gibt hunderte traumhafte Gewässer und Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern. Unberührte Natur zeichnet unser Land aus. Hinzu kommt, in keinem anderen Bundesland sind die zahlreichen Seen so frei zugänglich wie bei uns.“

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Berlin – Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.