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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Drese rät zur Grippeschutzimpfung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt angesichts der erwarteten Grippewelle für eine entsprechende Schutzimpfung. „Eine Grippeschutzimpfung ist die beste Möglichkeit, um sich vor schweren Verläufen und Krankenhausaufenthalten zu schützen“, so die Ministerin.

Während Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zwei Jahren von größeren Influenzawellen weitestgehend verschont blieb, rechnen Experten durch den abnehmenden Immunschutz und die Lockerung der Corona-Maßnahmen mit einer deutlich höheren Anzahl von Grippe-Erkrankten. „Schon jetzt sind unserem Landesamt für Gesundheit und Soziales im Gegensatz zum Vorjahr erste Influenza-Fälle gemeldet worden“, verdeutlichte Drese.

Hinzu käme, dass das Gesundheitssystem auch durch die Corona-Pandemie bereits belastet sei. Eine Schutzimpfung könne zusätzlich zum Aspekt des individuellen Schutzes angesichts der hohen erwarteten Influenza-Zahlen auch dazu beitragen, eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, so die Ministerin.

„Ich rate daher insbesondere in dieser Saison dazu, das Angebot der Schutzimpfung wahrzunehmen“, betonte Drese, die selbst mit gutem Beispiel voran ging und sich in dieser Woche bereits impfen ließ.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Schutzimpfung insbesondere für Personen über 60 Jahre, chronisch Erkrankte, Bewohner von Pflege- und Altersheimen sowie Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel mit Vorerkrankung. Auch Personen, die engen Kontakt mit Risikogruppen haben oder in Berufen mit hohem Publikumsverkehr tätig sind, profitieren von einer Schutzimpfung.

„Dabei ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich für eine Impfung zu entscheiden“, hebt Drese hervor. Empfohlen werde sie zu Beginn der kalten Jahreszeit, vorzugsweise von September bis November. Eine einmalige jährliche Impfung reiche dabei aus, so Drese.

Hochqualifizierte in M-V

Schwerin – Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute (am 12. Oktober) aktuelle Zahlen zum Bildungsstand in Mecklenburg-Vorpommern. Demnach ist der Anteil der Hochqualifizierten an der Bevölkerung im Nordosten (26,1 Prozent) höher als im Bundesdurchschnitt (25 Prozent).

Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt das Ergebnis: „Es ist erfreulich, dass in unserem Land viele Menschen mit einem hohen Bildungsabschluss leben und arbeiten. Einerseits verdeutlichen die Zahlen, dass unsere Bildungslandschaft eine gute Ausbildung und gute Studienabschlüsse ermöglicht, andererseits, dass die Hochqualifizierten hier in Mecklenburg-Vorpommern bleiben.“

Mecklenburg-Vorpommern sei als Bildungsstandort auch bundesweit beispielgebend. „Mit dem jüngst vergebenen Deutschen Schulpreis an die RBB Waren/Müritz zeigt sich, dass unser Land tolle Bildungsorte hat, die es möglich machen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihren bestmöglichen Abschluss für sich erreichen können.“

Dass Frauen und Männer im Land weiter eine hohe Qualifikation erlangen, mache laut Ministerin eine erfolgreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen nötig. „Unsere langfristig angelegten Landesprogramme zielen auf eine hohe Qualität von Schulabschlüssen ab. Derzeit sind etwa die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen in Mathematik zu nennen und die Netzwerkarbeit in der Begabungsförderung – z. B. im MINT-Bereich.“

Hintergrund: Als hochqualifiziert gelten Personen, die über einen Meister-, Fachhochschul-, Universitätsabschluss oder eine erworbene Forschungsqualifikation (z. B. Promotion) verfügen. Im regionalen Vergleich hatten in Mecklenburg-Vorpommern Schwerin (36,7 Prozent), die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (30,1 Prozent) und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (29,4 Prozent) die höchsten Anteile Hochqualifizierter.

Mehr Informationen finden sich auf den Seiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern.

15. EhrenamtMesse in MV startet

Schwerin – Mit der EhrenamtMesse bietet Mecklenburg-Vorpommern dem Ehrenamt in diesem Jahr bereits zum 15. Mal eine besondere Plattform. In der Woche vom 18. bis 22. Oktober können sich Interessierte digital rund ums Ehrenamt informieren, vernetzen und austauschen.

Die EhrenamtMesse wird unter Leitung des DRK-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Das Sozialministerium fördert das Projekt in diesem Jahr mit 35.000 Euro. Schirmherrin ist die Ministerpräsidentin des Landes, Manuela Schwesig.

In der heutigen Landespressekonferenz wies der Präsident des DRK-Landesverbandes, Werner Kuhn, besonders auf die Eröffnungsveranstaltung am 18. Oktober als Herzstück der EhrenamtMesse hin. „Die Woche wird offiziell durch Interviews mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Gesellschaft und Sozialministerin Stefanie Drese eröffnet. Danach wandern wir in digitale Austauschräume – für drei Tage. Hier stecken Ehrenamtler und Interessierte die Köpfe zusammen“, so Kuhn.

Sozialministerin Stefanie Drese hob das wichtige Ziel der Veranstaltungen hervor: „Mit den Ehrenamtsmessen machen wir nicht nur die Leistungen der Vereine, Initiativen und Projekte in ihrer großen Vielfalt öffentlich bekannter, sondern wecken hoffentlich auch bei den Besucherinnen und Besuchern das Interesse, sich selbst ehrenamtlich zu engagieren.“

Die Ministerin wertete als besonders positiv, dass in diesem Jahr besonderes Augenmerk auf junge engagierte Menschen gelegt wird. „Viele Vereine, Initiativen und Projekte brauchen jüngere Engagierte. Gerade für diese Zielgruppe bietet das digitale Format große Chancen, sich einzubringen und zu vernetzen“, verdeutlichte Drese.

 „Die EhrenamtMesse wird auch in diesem Jahr rein digital in Online-Austauschräumen durchgeführt“, erklärte Jens Herzog, Projektkoordinator des DRK. „Die Formen des Engagements wandeln sich. Mit digitalen Formaten haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, wie zum Bespiel im Zuge der Zukunftswerkstatt im Mai, bei der wir die Idee für die diesjährige interaktive Messe erarbeitet haben.“

Die Themen der Messe würden sich dabei an alle Bereiche des Ehrenamts richten. Alle Altersgruppen seien angesprochen. Insbesondere auch junge Menschen würden in diesem Jahr über ihre Engagement-Erfahrungen in Vereinen und Kommunen berichten, so Herzog.

Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Interessierte unter www.ehrenamtmessen-mv.de.

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese brachte heute im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zu mehreren Sozialgesetzbüchern sowie zum Kommunalsozialverbandsgesetz ein.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung vor allem auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) vom 19. August 2021. Er beinhaltet in der Hauptsache die Neuregelung zum Mehrbelastungsausgleich für das Jahr 2019 im Landesausführungsgesetz SGB XII (Sozialhilfe) sowie die Regelung für den Mehrbelastungsausgleich ab dem Jahr 2021 im Landesausführungsgesetz SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).

Gleichzeitig hat das LVerfG dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu treffen.

„Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das Urteil um und ist Ergebnis eines ausgiebigen Diskussionsprozesses innerhalb der Landesregierung“, verdeutlichte Ministerin Drese im Landtag.

Konkret sieht der Gesetzentwurf für die Jahre 2019 bis 2021 einen finanziellen Ausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von einmalig 8,5 Millionen Euro vor. Dieser soll zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Beträgen gezahlt werden.

Ab dem Jahr 2022 schlägt die Landesregierung vor, den Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene auf jährlich rund neun Millionen Euro festzulegen. Drese: „Das Land hat als Grundlage für die Zahlungen den notwendigen und angemessenen Mehraufwand der Kommunen ermittelt und für die Zeit ab 2022 eine Kostenprognose durchgeführt.“

Darüber hinaus wird im Gesetzentwurf die Einrichtung eines gemeinsamen Datenpools von Land und Kommunen empfohlen. Damit könne das Land künftig in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern und im Rahmen der fachaufsichtlichen Befugnisse Kennzahlen und Daten zur Aufgabenerfüllung erheben, so Drese. „Diese Daten können dann für die zukünftige Planung von Kostenentwicklungen und für die Bemessung der Zuweisungen genutzt werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Landtag die Überweisung in die fachlich zuständigen Ausschüsse beschlossen.

Investitionspakt Sportstätten

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag verdeutlicht, dass seit diesem Jahr die Sportfördermittel des Landes dauerhaft um rund drei Millionen Euro erhöht wurden.

Mit dem neuen Doppelhaushalt sei es gelungen, die ursprünglich als temporär und befristet vorgesehenen Finanzmittel aus dem „Sportpakt“ und dem „Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Stärkung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports in M-V“ zu verstetigen. Damit erhöhten sich die gesetzlich festgeschriebenen Sportfördermittel von 8,95 Millionen Euro auf dauerhaft 11,92 Millionen Euro, so die Ministerin.

Drese: „Die Festschreibung dieser Sportfördermittel im Sportfördergesetz für die nächsten 5 Jahre bedeutet langfristige Planungssicherheit für den organisierten Sport im Land. Das ist von eminent hoher Bedeutung.“

Insgesamt stünden für den Sportbereich im Land, einschließlich der Sportstättenbauförderung, im Jahr 2022 sogar über 27 Millionen Euro zur Verfügung – eine Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zu 2021.

„Diese Zahlen belegen deutlich die hohe Wertschätzung, die der Sport in Mecklenburg-Vorpommern erfährt“, so Drese. Gleichwohl gebe es in den kommenden Jahren weitere Bedarfe. „Dazu zählen der Sportstättenbau, die Entwicklung des Breitensports in den Vereinen, die Förderung hauptamtlicher Strukturen im Sport genauso wie die Abfederung der Auswirkungen der Energiekrise oder der Ausbau des Ganztages“, betonte Drese.

Von hoher Bedeutung wäre deshalb nach Ansicht der Ministerin die Fortsetzung des 2020 durch den Bund aufgelegten Programms „Investitionspakt Sportstätten“. So konnten dringende kommunale Sportbauvorhaben besonders in strukturschwächeren Teilen des Landes realisiert werden. Dazu gehörten im Jahr 2020 die Sporthallen in Pasewalk und Woldegk sowie eine Mehrzwecksportanlage in Stralsund, 2021 Funktionsgebäude in Klütz und Pasewalk sowie die Sanierung einer Sporthalle in Ueckermünde und in diesem Jahr der Bau eines multifunktionalen, integrativen und barrierefreien Sport- und Begegnungszentrums in Sassnitz.

Drese: „Insgesamt hat uns der Investitionspakt Sportstätten bisher über sieben Millionen Euro Bundesmittel beschert, die durch das Land aufgestockt wurden.“

Allerdings hat der Bund nach Angaben der Ministerin in diesem Jahr mitgeteilt, dass das ursprünglich bis 2024 laufende Programm eingestellt und 2023 nicht weitergeführt wird.

„Das wollen wir nicht hinnehmen“, verdeutlichte Drese. „So hat die Sportministerkonferenz Mitte August einstimmig beschlossen, dass eine Fortsetzung des Investitionspaktes Sportstätten unerlässlich ist. Eine entsprechende Forderung der Länder ist somit beim Bund platziert. Auch auf der nächsten Sportministerkonferenz im November steht das Thema erneut auf der Tagesordnung“, so Ministerin Drese im Landtag.

Sprach-Kitas brauchen Zukunft

Oldenburg: Wir werden uns weiterhin für eine Fortsetzung der Sprach-Kitas einsetzen

Schwerin – Die Sprach-Kitas in Mecklenburg-Vorpommern sollen auch über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt werden. Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss auf Antrag der Koalitionsfraktionen erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Nicht zuletzt die Folgen der Corona-Pandemie haben uns verstärkt gezeigt, wie wichtig die sprachliche Förderung der Kinder im Land ist. Das Bundesprogramm wurde in der Praxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen. Die geförderten Kindertageseinrichtungen tragen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie von Anfang an zu stellen. Deswegen ist es notwendig, dass der Bund die Sprach-Kitas weiterhin fördert. Alles andere wäre eine Kürzung der Kindestagesförderung, die wir nicht hinnehmen.“

„Wir machen uns stark für zusätzliche sprachliche Förderung, für die Unterstützung der kleinen Mädchen und Jungen, für die tolle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Der Bund ist in der Pflicht. Aus dieser Verantwortung werden wir ihn und seine Familienministerin nicht entlassen“, so Oldenburg weiter.

Zuletzt hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, das Bundesprogramm zu verstetigen. Mecklenburg-Vorpommern hatte die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit rund 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte Fachkräfte für die Sprachförderung.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.