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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Gesundheitsförderung und Prävention

Güstrow – Gesundheitsförderung und Prävention sind gerade auch in schwierigen Pandemiezeiten ein unverzichtbarer Bestandteil, um die Gesundheit und das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Das ist ein Fazit, das die Mitglieder des Aktionsbündnisses für Gesundheit M-V auf ihrer Plenumssitzung am vergangenen Mittwoch in Güstrow gezogen haben.

Das Gremium befasste sich mit den Ergebnissen der „Enquete-Kommission zur Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie mit der Konzeption zur Einführung einer „Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention“. Dafür wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet, die mit Expert:innen aus den Mitgliedern des Aktionsbündnisses für Gesundheit M-V besetzt waren.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden im Plenum vorgestellt und deren Inhalte sowie die weitere Vorgehensweise beschlossen. Diese Beschlüsse wurden am heutigen Tage von Vertreter:innen der Steuerungsgruppe des Aktionsbündnisses für Gesundheit M-V an Frau Ministerin Drese übergeben.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Durch die vom Aktionsbündnis für Gesundheit M-V erarbeiten konzeptionellen Grundlagen für eine Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention werden wichtige Weichen für eine gesundheitsförderliche Gestaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Im Mittelpunkt einer solchen Strategie sollte ein gesundes Leben für alle Menschen im Land stehen. Dazu zählt natürlich auch eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung.“

Die im Jahr 2019 vom Aktionsbündnis für Gesundheit M-V erarbeiteten und beschlossenen Gesundheitsziele für das Land M-V sind nach folgenden Lebensphasen differenziert: „Gesund aufwachsen in M-V“, „Gesund leben und arbeiten in M-V“ und „Gesund älter werden in M-V“. Um die Gesundheitsziele in den entsprechenden Lebensphasen zu erreichen, wurden verschiedenste Projekte ins Leben gerufen.

Die Ziele, so betont das Aktionsbündnis für Gesundheit M V, seien jedoch nur durch die nachhaltige Etablierung von Strukturen und Netzwerken aus verschiedenen Akteur:innen und Bereichen des Gesundheitswesens in M V zu erreichen.

Dr. Bernd Grübler, Mitglied der Steuerungsgruppe des Aktionsbündnisses für Gesundheit M-V: „Die Erfahrungen der Corona-Pandemie lehren, dass man auf der Basis von funktionierenden Netzwerken Maßnahmen zur Gesunderhaltung anbieten kann.“ Hierfür sei eine Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention der richtige Weg. Das Konzept müsse nun in weitere Prozesse einbezogen werden, so Grübler.

Dies bekräftigt die Ministerin: „Die Vorschläge des Aktionsbündnisses müssen in weiteren gesundheitspolitischen Planungen mitgedacht werden. Auch die Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in M-V wird sich in ihrer mit dieser Strategie befassen.“

Das Aktionsbündnis für Gesundheit M-V ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mittlerweile 41 Akteuren mit gesundheitsförderlichem bzw. präventivem Bezug. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 spricht das Bündnis Empfehlungen an die Politik aus. Seit 2017 verfolgt das Aktionsbündnis für Gesundheit M-V den aus der Landesrahmenvereinbarung für Gesundheitsförderung und Prävention M-V entstandenen Auftrag, Gesundheitsziele für das Land M-V festzulegen. Die Mitglieder treffen sich einmal jährlich zur Plenumssitzung. Hier werden die Ziele und Aufgaben des Aktionsbündnisses diskutiert sowie gemeinsame Beschlüsse verabschiedet.

In den einzelnen Lebensphasen finden Sie folgende konkrete Projekte: In der ersten Lebensphase „Gesund aufwachsen in M-V“ werden unter anderem Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien im Rahmen des Projektes „KipsFam“ in den Fokus genommen. In der Lebensphase „Gesund leben und arbeiten in M-V“ werden neue Erkenntnisse im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung durch das Kooperationsprojekt mit der Hochschule Neubrandenburg „Gute gesunde Arbeit in der Pflege“ gewonnen. Dieses Projekt verfolgt das Gesundheitsziel „Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“. Bei der dritten Lebensphase „Gesund älter werden in M-V“ ist unter anderem der „Erhalt bzw. Verbesserung der körperlichen Aktivität bzw. Mobilität“ ein Ziel. Hierfür engagiert sich der Landessportbund M-V in Kooperation mit den Partner:innen der Landesrahmenvereinbarung für Gesundheitsförderung und Prävention M-V mit dem Projekt „Bewegungsförderung für ältere Menschen in M-V“.

Beratungsbedarf zum Thema Energie verdoppelt

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Verbraucherzentrale M-V ist ein wichtiger Anlaufpunkt. In diesem Jahr gab es schon knapp 1.300 Energieberatungen.“

Schwerin – „Wir müssen uns in dieser Krise vor Augen halten, dass vor allem ärmere Menschen überproportional von den steigenden Preisen betroffen sind. Hier spielt die Verbraucherzentrale eine wichtige Rolle. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern 28 Energiestützpunkte. Dieses Bundesprojekt wird von der Verbraucherzentrale als eine sehr wichtige Partnerin bei dem Thema Verbraucherschutz begleitet. Und schon jetzt sind die Energieberaterinnen und Energieberater doppelt so häufig gefragt wie noch im ersten Halbjahr 2021. Damals waren es knapp 600 Beratungen. Im ersten Halbjahr 2022 waren es schon rund 1.300 Beratungen. Deshalb ist hier konkret der Bund gefragt, dass der Beratungsbedarf auch im Herbst und im Winter noch abgedeckt werden kann. Ich werde mich daher an das Bundeswirtschaftsministerium wenden, um dort auf diese Situation aufmerksam zu machen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V., Wiebke Cornelius: „Die momentanen Anfragen betreffen alle Bereiche der derzeitigen Energiekrise. Es geht um technische Anfragen wie die Voraussetzungen für die Nutzung von Solarpanelen oder Erdwärmepumpen, aber auch die Klärung von Fragen wie: Darf der Strom- oder Gasanbieter einfach den Liefervertrag kündigen, oder trotz vorher intensiv beworbener „Preisgarantie“ jetzt ohne weiteres die Preise stark erhöhen? An wen kann ich mich wenden, wenn mein Geld tatsächlich nicht mehr für die Strom- oder Gasrechnung reicht? Was sind die Voraussetzungen für eine eventuelle Ratenzahlung oder Stundung? Der deutliche Anstieg der Anfragen nach Beratungen zum Thema Energie ist ein Zeichen für die derzeitige große Verunsicherung der Verbraucher:Innen. Alle unsere Berater:Innen arbeiten im Moment unter Hochdruck, um den zahlreichen Anfragen in jedem einzelnen Fall gerecht werden zu können und die individuell beste Lösung aufzuzeigen.“

Ministerin Bernhardt: „Wo sich aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Verbraucherzentrale ein weiterer Bedarf abzeichnet, ist eine Rechtsberatung in der konkreten Krisensituation, beispielsweise wenn es um die Prüfung der Energiekostenabrechnungen, die Kündigung des Stromvertrages oder die Verhinderung von Energieversorgungssperren geht. Menschen in Notlagen zur Seite zu stehen, habe ich als Verbraucherschutzministerin bereits auf der vergangenen Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni auf den Weg gebracht. Wir haben bei dieser Konferenz deutlich gemacht, dass die Möglichkeiten zur zinsfreien Ratenzahlung bei Energieschulden verstärkt genutzt und ausgeweitet werden sollten. Ebenso empfehlen wir gegenüber dem Bund, dass ein Energieschuldenmoratorium zur Verhinderung von kurzfristig drohenden Energiesperren in begründeten Fällen in Betracht gezogen wird. Aus Verbraucherschutzsicht haben wir erste Vorbereitungen getroffen und zugleich passgerechte Antworten zusammen mit der Verbraucherzentrale unseres Landes auf den Weg gebracht“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale unterstützt in Deutschland seit 1978 private Haushalte dabei, Energie effizient einzusetzen, erneuerbare Energien zu nutzen und damit sowohl CO2 wie auch Kosten zu sparen.

Ausschreitungen vor 30 Jahren

Drese: Integration muss in den Köpfen beginnen

Rostock – Zwischen dem 22. und 26. August 1992 griffen Rechtsradikale im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen ein Wohnhaus an, in dem Asylbewerber sowie vietnamesische Vertragsarbeiter:innen lebten. Anlässlich der 30. Jährung der Ausschreitungen verurteilt Integrationsministerin Stefanie Drese die Taten und ruft dazu auf, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte weiter zu unterstützen.

Drese: „Es erschütterte das Land zutiefst, als die Nachrichten und Bilder von den Ausschreitungen öffentlich wurden – und es erschüttert noch heute, dass rechte Gewalt nach wie vor eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt. Als große Mehrheit, die diese Angriffe verurteilt, können wir Diskriminierung und Ausländerfeindlichkeit den Nährboden entziehen.“

Ein Schlüssel für ein friedliches Zusammenleben sei eine erfolgreiche Integrationsarbeit, so Drese. Mecklenburg-Vorpommern müsse Menschen unabhängig ihrer Herkunft Schutz, Hilfe und gute Lebensperspektiven bieten.

„Um die Integrationsarbeit voranzubringen und gesetzlich zu stützen, haben wir im Juni unter breiter Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen als mit eines der ersten Bundesländer offiziell den Erarbeitungsprozess für ein landesweites Integrations- und Teilhabegesetz gestartet,“ erklärt Drese dazu.

Im Rahmen eines Besuchs beim Verein „Dien Hong – Alle unter einem Dach“ im Jahr 2017 entschuldigte sich Ministerin Drese im Namen der Landespolitik öffentlich bei allen Betroffenen für die Gewalttaten in Lichtenhagen. Der Verein gründete sich wenige Wochen nach den rassistischen Pogromen. Dies geschah auf Initiative vietnamesisch-stämmiger Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam mit engagierten einheimischen Rostocker:innen.

Drese betonte damals und heute, dass es die Verpflichtung der Politik als Verantwortungsträger und Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sei, dass so etwas nie wieder geschehe.

Drese: „Im August 1992 wurde auf vielen Ebenen – auch seitens der Politik – versagt. Wir müssen Integration fördern und weitere Initiativen und Gesetze voranbringen. Als Staat, Bürgerin und Bürger sowie als Teil der Zivilgesellschaft müssen wir uns aber ebenso bewusst machen, dass gelingende Integration in den Köpfen und in der Einstellung der Menschen beginnen muss.“

Sonderpreis „Sport statt Gewalt 2022“

Schwerin – Wolfgang Schmülling, Staatssekretär im Innenministerium, und Andreas Bluhm, Präsident des Landessportbunds (LSB), haben heute in Güstrow den Sonderpreis „Sport statt Gewalt 2022“ verliehen. Der Preis, den der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung in Kooperation mit dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern zum dritten Mal vergibt, ging an den FC Neustrelitz 07, die „Baltic Fighters“ Rostock und „Sport live“ aus Stralsund.

„Seit 2020 zeichnen wir Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern aus, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen“, sagte Wolfgang Schmülling in Vertretung von Innenminister Christian Pegel, der auch Vorsitzender des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung ist und wegen des Energiegipfels der Landesregierung erst spät zur Preisverleihung dazu stoßen konnte.

Wolfgang Schmülling würdigte die Rolle der Sportvereine: „Sie sind ein wichtiger gesellschaftlicher Integrationsfaktor, gerade auch für unsere Jugend. Sporttreiben in der Gemeinschaft und im Verein vermittelt Orientierung, Bindung, Toleranz, fairen Umgang und Akzeptanz von Regeln. Sportangebote beugen darüber hinaus Gewalt vor: Sie stärken die Persönlichkeit und sind ein wichtiger Baustein zur Vorbeugung von Gewalt und Delinquenz bei Kindern und Jugendlichen.“

„Rund 1.850 Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern geben über 250.000 Menschen ein sportliches Zuhause. Sie alle leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum Zusammenhalt, zur Gesundheit der Gesellschaft. Darunter gibt es Sportvereine, die sich über das normale Maß hinaus verpflichtet fühlen. Sie gehen dahin, wo es schwierig ist, wo man mit viel Fingerspitzengefühl und Durchhaltevermögen Widerstände abbauen muss, wo man nicht den sofortigen Erfolg spürt. So wie diese drei Gewinnervereine. Der LSB ist stolz auf dieses meist ehrenamtliche außerordentliche Engagement – und dankbar. Dankbar auch dafür, dass wir mit dem Sonderpreis des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung unsere große Anerkennung ausdrücken können “, sagte Landessportbundpräsident Andreas Bluhm bei der Verleihung in der Sportschule des LSB in Güstrow.

Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung hatte im Oktober 2021 die Mitgliedsvereine des Landessportbunds aufgerufen, sich zu bewerben. Elf Bewerbungen gingen ein.

Die Jury aus Mitgliedern des Landessportbunds und dem Vorsitzenden der AG Sport und Gewaltprävention im Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung entschieden sich für die drei Preisträger, die jeweils eine Anerkennungsurkunde und eine Geldprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten.

2023 wird der Sonderpreis „Sport gegen Gewalt“ im Rahmen des 12. Landespräventionstags zusammen mit dem Landespräventionspreis vergeben.

Die drei Preisträger

FC Neustrelitz 07, Präventionsprojekt:
Der FC Neustrelitz 07, das sind Insassen des geschlossenen Vollzugs der Jugendanstalt Neustrelitz und ihre Trainer, Mitarbeiter der Haftanstalt. Beim heute ausgezeichneten Präventionsprojekt ging es um ein mehrwöchiges Fußballtraining für junge Gefangene mit besonderem Fokus auf der Vermittlung von Werten wie Disziplin, Höflichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Toleranz und Abbau von Vorurteilen. Nach jedem Training gab es ein Gruppengespräch zur Auswertung der Trainingsziele. Höhepunkt war ein Freundschaftsspiel gegen Erwachsene unter Wettkampfbedingen mit Trikots, neuen Fußballschuhen, einem „echten“ Schiedsrichter – und einer abschließenden Gesprächsrunde. Ein Häftling der Jugendanstalt hat das Spiel gefilmt. Teilnehmer und Anstaltsleitung werden das Video zu Weihnachten gemeinsam anschauen.
Die JVA Neustrelitz ist Teilnehmer der bundesweiten Initiative der Sepp-Herberger-Stiftung zur Resozialisierung jugendlicher Strafgefangener.

„Baltic Fighters“ Rostock, „Hinsehen statt Wegschauen, Engagement statt Gleichgültigkeit, gegen Gewalt, für mehr Sicherheit und ein besseres Miteinander in Rostock“:
In diesem Verein lernen und trainieren Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus unterschiedlichen Schichten und Kulturen, mit oder ohne Handicap, zusammen Boxen und Thaiboxen und erlernen und verbessern dabei Konfliktfähigkeit, Selbstkontrolle, Respekt und Achtsamkeit und zudem einen Sport, der hervorragend zur Selbstverteidigung geeignet ist. So bezahlen zum Beispiel Kinder bei „Dein Alter = Dein Preis“ ihren Monatsbeitrag entsprechend ihres Alters, so dass auch Kinder aus sozial schwächeren Familien trainieren können. Kontakt: www.baltic-fighters.de

„Sport live“ aus Stralsund, Trainingsangebote im Stadtteil Knieper-West:
Viele Jugendliche im Stadtteil haben keinen Schulabschluss, brechen ihre Lehre ab und stehen auf der Straße. „Sport Live“ bietet im Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendtreff im Stadtteilzentrum mehrmals pro Woche Sportkurse mit dem Schwerpunkt Schwimmen und Turnen an, in den Sommerferien zum Beispiel einen Schwimmlernkurs für die Stadtteilkinder und hat die die Kindersportschule „Kiss“ aufgebaut. Für die Kinder und Jugendlichen des Stadtteils sind die sportlichen Angebote eine wichtige Abwechslung in ihrem Leben und sie trainieren durch Spiel und Sport Werte wie Fairness und Toleranz. Die Webseite des Vereins: www.sportlive-ev.de.

Berufsfeuerwehr Neubrandenburg

Kein nachweislich erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen

Neubrandenburg – Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erkranken statistisch gesehen nicht deutlich häufiger an Krebs, als andere Berufstätige – dies zeigt eine Analyse der Krebsinzidenz und -sterblichkeit im Auftrag des Gesundheitsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern. Am heutigen Freitag stellten Gesundheitsministerin Stefanie Drese, Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt, Studienleiter an der Universitätsmedizin Greifswald Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann sowie der Leiter der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg Frank Bühring die Studienergebnisse vor.

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport: „Krebserkrankungen in der Feuerwehr sind aufgrund der besonderen Berufsrisiken ein wichtiges Thema. Deshalb ist es gut, dass die durchgeführte Analyse die wissenschaftliche Datenlage dahingehend erweitert und wir mehr Aufmerksamkeit für die Gesundheit der Einsatzkräfte schaffen.“

In den vergangenen Jahren hatten international und national durchgeführte Studien Zusammenhänge zwischen der Ausübung des Feuerwehrberufs und dem Auftreten von bestimmten Krebserkrankungen aufgezeigt.

Im Fall der Analyse unter den Einsatzkräften in Neubrandenburg sei dieser Zusammenhang statistisch nicht deutlich geworden, erklärte Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, Leiter der Studie, Universitätsmedizin Greifswald: „Insgesamt konnten wir Daten von 100 Feuerwehreinsatzkräften in die Auswertung einbeziehen. In der Analyse konnte kein statistisch signifikant höheres Risiko für eine Krebserkrankung oder damit einhergehende Todesfälle bei den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg festgestellt werden. Jedoch zeigte sich eine Tendenz für ein höheres Risiko für Blasen- und Prostatakrebs.“

Insgesamt seien fünf Todesfälle an Krebs im Beobachtungszeitraum zwischen 1990 bis 2018 ermittelt worden, so Hoffmann. Die Zahlen lägen insgesamt nicht über denen der Vergleichsgruppen.

Hoffmann betonte, dass die Ergebnisse zur Krebsinzidenz nicht pauschal auf alle Beschäftigten im untersuchten Zeitraum übertragen werden könnten, da 30 Einsatzkräfte nicht an der Studie teilgenommen hätten.

Für den Vergleich wurde die Bevölkerung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und aus ganz Mecklenburg-Vorpommern herangezogen, wobei die Alters- und Geschlechtsverteilung der Feuerwehreinsatzkräfte berücksichtigt wurde. Anhand von detaillierten Fragebögen konnten die Wissenschaftler:innen Defizite im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Arbeitsschutzmaßnahmen zu Zeiten der ehemaligen DDR identifizieren.

Silvio Witt, Oberbürgermeister der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg: „Wir nehmen die Sorgen und möglichen Risiken rund um die Gesundheit unserer Kammeraden bei der Feuerwehr sehr ernst. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Ausrüstung der Feuerwehren stark verbessert. Allein in Neubrandenburg haben wir in den vergangenen Jahren mehrere hunderttausend Euro zusätzlich in die Ausrüstung und die Gebäude unserer Feuerwehr investiert.“

Die Feuerwehr in Neubrandenburg begrüßt den offensiven Umgang mit der Problematik.

Frank Bühring, Leiter der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg: „Schon beim Neubau der Feuerwache 1998 bis 2001 wurden wichtige Anregungen zur Gesundheitsförderung unserer Feuerwehrleute berücksichtigt. Seitdem werden fortlaufend weitere Maßnahmen umgesetzt. So wird derzeit die Wäscherei in die alte Leitstelle verlagert, um nach einem Einsatz keine kontaminierte Schutzkleidung durch das Gebäude zu transportieren. Außerdem erfolgen regelmäßig Schulungen zur Kontaminationsvermeidung und Einsatzstellenhygiene. Es gibt immer etwas zu verbessern, aber wir sind in Neubrandenburg auf einem guten Weg.“

Die Ministerin bekräftigte, dass es auch weiterhin notwendig sei, die Gesundheit der Feuerwehrkräfte im Land durch präventive Maßnahmen wie eine gute Ausrüstung und umfassenden Arbeitsschutz bestmöglich zu schützen.

Um weitere Erkenntnisse zu erlangen, kündigte Drese an, die Ergebnisse in der untersuchten Kohorte in einigen Jahren erneut mit den Daten des Krebsregisters abgleichen zu lassen.

Im Juni 2020 wurde das Institut für Community Medicine (ICM) der Universitätsmedizin Greifswald vom Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt, das Auftreten von Krebserkrankungen bei der Berufsfeuerwehr Neunbrandenburg zu untersuchen. Vorangegangen waren mehrere Medienberichte, denen zufolge auffällig viele Berufsfeuerwehrkräfte in Neubrandenburg an Krebs erkrankten.

Neue Krebsbratungsstelle in Greifswald

Gesundheitsministerin Drese begrüßt Ausbau ambulanter psychosozialer Versorgungsstrukturen

Greifswald – Heute besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die zweite Krebsberatungsstelle der Krebsgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Greifswald. Die Beratungsstelle bietet eine umfassende psychosoziale Versorgung von Betroffenen und ihren Angehörigen.

Drese: „Krebserkrankungen zählen in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur häufigsten Todesursache. Allein bei uns im Land erkranken jedes Jahr mehr als 11.000 Frauen und Männer neu an Krebs. Für sie und ihre Angehörigen ist die Krebsdiagnose ein erschütternder Moment. Es ist deshalb wichtig, dass wir in die ambulanten Krebsberatungsangebote weiter ausbauen. Ich bin froh, dass nach Rostock bei uns im Land mit Greifswald nun schon die zweite Beratungsstelle eröffnet hat.

Das Team in der Beratungsstelle besteht aus je einer Psychologin, Sozialpädagogin und koordinierenden Assistenzkraft. Die Beratung zielt auf die Wiederherstellung des psychischen Gleichgewichts und der Verbesserung der Lebensqualität. Um dies zu erreichen, werden im Beratungsprozess Strategien zur Krankheitsbewältigung und Angstreduktion entwickelt. „Weiterhin helfen die Beraterinnen beim Ausfüllen von Anträgen wie z.B. für Rehabilitationsmaßnahmen oder zum Grad der Pflege und Behinderung“, erklärt Prof. Ernst Klar, Geschäftsführer der Krebsgesellschaft M-V.

Ebenso wie bei der ersten Beratungsstelle in Rostock ist es das erklärte Ziel der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V., viele Menschen zu erreichen und ein Angebot in der Fläche zu schaffen. „Wir freuen uns deshalb sehr, dass es gelungen ist, jetzt ein zweites Team zu etablieren, das von Greifswald aus den östlicheren Bereich unseres Bundeslandes versorgt!“, betont Prof. Christian Junghanß, Vorsitzender der Krebsgesellschaft M-V.

Von Greifswald aus werden Außenstellen angefahren, um Ratsuchende möglichst wohnortnah zu erreichen. Aktuell handelt es sich um Stralsund, Neubrandenburg und Loitz, weitere sind in Planung.

Die Ministerin bekräftigte bei ihrem Besuch, dass die Landesregierung die Etablierung weiterer Krebsberatungsstellen entsprechend unterstütze und fördere. Der Aufbau eines dritten mobilen Krebsberatungsteams sei noch in diesem Jahr geplant, wobei der genaue Standort aber noch nicht feststehe.

Die deutsche Gesundheitspolitik räumt der Krebsbekämpfung seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert ein. Im Nationalen Krebsplan, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes sind die Finanzierung und Förderung von Krebsberatungsstellen geregelt worden. Getragen werden sie unter geringer Selbstbeteiligung der Krebsgesellschaften von den Krankenkassen und den Ländern und Kommunen.

Die Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde seit 2018 mit dem Aufbau von Strukturen der ambulanten Krebsberatung im Rahmen eines Förderprojektes durch das Gesundheitsministerium beauftragt.

Impfung gegen Masern

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen – wie derzeit in Deutschland – ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche Betreuung lediglich dann gestatten, wenn die betroffenen Kinder gegen Masern geimpft sind und diese Impfung auch nachgewiesen wird.

Die angegriffenen Vorschriften berühren sowohl das die Gesundheitssorge für ihre Kinder umfassende Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als auch und vor allem das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Beide Grundrechtspositionen sind hier in spezifischer Weise miteinander verknüpft.

Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Corona-Landesverordnung um vier Wochen bis zum 16. September beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese kündigte an, die Entscheidungen auf Bundesebene für Anpassungsvorschläge abwarten zu wollen.

Drese: „Für die nächsten Wochen halten wir angesichts der nach wie vor hohen Inzidenzen und der Auslastung der Intensivstationen an den Basisschutzmaßnahmen fest. Maßgeblich für mögliche Anpassungen sind auch die Regelungen im neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Wir begleiten den Entscheidungsprozess und warten das Ergebnis ab.“

Weiterhin gelten somit die Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitten sowie medizinischen und Pflegeeinrichtungen und 3G-Zugangsregelung für den Zugang zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung ebenfalls weiterhin für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hochansteckenden Omikron-Variante sei es wichtig, die Maskenpflicht in den beschriebenen Einrichtungen beizubehalten und die Bewohner und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen, so Drese.