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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Psychosoziale Prozessbegleitung

Justizministerin Bernhardt: „Psychosoziale Prozessbegleitung muss jetzt gestärkt werden“

Schwerin – Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, bringt jetzt einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die nächste Justizministerkonferenz ein.

„Es muss von der Justizministerkonferenz im Juni ein klares Signal zur weiteren Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung ausgehen. Die aktuelle Bundesregierung muss dieses wichtige Hilfsangebot für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, dringend auf die Agenda nehmen.  Im rot-roten Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema verankert. Im Bund darf die psychosoziale Prozessbegleitung nicht vergessen werden. Daher hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz das Thema für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und –minister in Bayern angemeldet“, so Justizministerin Bernhardt.

„Es liegen dem Bundesministerium der Justiz mehrere Bitten der Justizministerkonferenzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vor, die noch nicht umgesetzt worden sind. Es sollte aber zeitnah und in enger Abstimmung mit den Ländern die vorgeschlagenen Klarstellungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen geprüft und erarbeitet werden.

Wenn die Politik zögert, ist das den Opfern schwerer Straftaten und auch ihren Angehörigen nicht zu erklären. Ich setze mich dafür ein, weitere, besonders schutzbedürftige Personen in den Blick zu nehmen. So sollten die Angehörigen eines Opfers eines vollendeten oder versuchten Tötungsdeliktes ebenfalls in den Kreis der Beiordnungsberechtigten aufgenommen werden. Denn unter Umständen benötigen auch diese Personen psychosoziale Prozessbegleitung.

Auch geht es darum, dass minderjährigen Verletzten von Amts wegen, also nicht erst nach Antrag, eine psychosoziale Prozessbegleiterin beziehungsweise ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wird. In gravierenden Fällen häuslicher Gewalt sollte den Verletzten ebenfalls ein Anspruch auf Beiordnung zustehen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

„Darüber hinaus ist ein weiterer Beschluss zu diesem Thema vom Bundesministerium der Justiz noch nicht abschließend geprüft worden. Vor einem Jahr hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter anderem einstimmig vorgeschlagen, eine Anhebung der Gebührentatbestände in die Überlegungen einzubeziehen. Wenn all diese Punkte aufgegriffen und umgesetzt werden, wird aus meiner Sicht auch die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass die Anzahl der Beiordnungen steigen kann“, ist sich die Ministerin sicher.

Die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wird am 1./2. Juni 2022 in Bayern stattfinden.

Drese begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtes

Schwerin – „Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten“, reagiert Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Die Kernaussage der Verfassungsrichterinnen und -richter zur Verfassungsbeschwerde ist nach Auffassung von Ministerin Drese deutlich: „Ältere und geschwächte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder an Corona zu sterben. Deshalb wiegt deren Schutz verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich.“

Drese: „Bei allen Diskussionen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfen wir nicht vergessen, dass 90 bis 95 Prozent aller Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitssektor sehr verantwortungsbewusst sind und mit einer Impfung, sich und die ihnen anvertrauten Menschen besser schützen. Diesen Frauen und Männern gilt mein ausdrücklicher Dank.“

Badesaison 2022 startet am 20. Mai

Drese: Mecklenburg-Vorpommern kann mit hoher Badewasserqualität weiter punkten

Schwerin – „95 Prozent der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern wurden als sehr gut und gut eingestuft. Das ist eine tolle Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger und ein wichtiges Signal für den Tourismussektor. Unser Land kann mit seiner Badewasserqualität weiterhin punkten“, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Starts der Badesaison 2022 am (morgigen) 20. Mai.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 498 Badegewässer überwacht, davon 335 an Seen, 156 an der Ostsee und sieben an Flüssen. 474 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 95 Prozent aller untersuchten Stellen. Von den 498 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern sind insgesamt 90 Prozent von ausgezeichneter Qualität; fünf Prozent erhielten eine gute Einstufung.

Von den untersuchten Badewasserstellen wurden fünfzehn mit ausreichend eingestuft. Neun Badegewässer waren mangelhaft. Für die EU gemeldeten Badegewässer Barther Bodden Glöwitzer Bucht, Stettiner Haff Bellin, Kleine Müritz Rechlin und den Rühner See in Bützow besteht für diese Badesaison ein Badeverbot.

„Das Baden in MV muss eine saubere Sache bleiben, damit wir zufriedene Gäste und Gastgeber haben. Dafür werden in unseren Laboren etwa 2.500 Proben pro Saison analysiert“, sagte Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Ergebnisse zeigen, dass die Wasserqualität in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre geblieben ist.

Will: „Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die neue Saison bereits auf Hochtouren. Die ersten Badewasser-Analysen sind erfolgt und die ersten Werte 2022 werden aktuell für jedes Badegewässer in die Karte eingetragen.“ Die Resultate können alle Interessierten aber auch vor Ort direkt an der Badestelle einsehen – dort gibt es Aushänge.

Die zahlreichen Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden auf der Website badewasser-mv.de detailliert vorgestellt. Ab sofort ist die Anwendung in einem neuen Design und mit übersichtlichen Funktionen abrufbar. „Ich freue mich sehr, dass wir zum Start der Badesaison die Benutzerfreundlichkeit der Badewasserkarte verbessern konnten. Mit einer Standort-Suchfunktion kann nun jede Nutzerin und jeder Nutzer den kürzesten Weg zur passenden Badestelle finden“, informierte die Ministerin.

Gleichzeitig wurde auch die App-Anwendung „Badewasser-MV“ überarbeitet und steht im Apple Store oder im Google Play Store zum Download bereit.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministeriums einsehbar. Die Informationen werden stetig aktualisiert. Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst – unter anderem auch aktuelle Warn-Hinweise und Infos zu behindertengerechten Badegewässern. Weitere Merkblätter, regionale Karten und Links rund ums Baden sind ebenfalls eingestellt.

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen.

Das Wasser wird auf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht, das sind Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Die Prüfung beinhaltet auch Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Bei Wassertemperaturen ab etwa 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer, wie z.B. der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen.

Neue Pflegeausbildung

Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes in der Landtagssitzung vom 18.05.2022

Schwerin – Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung steht unter anderem die Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Umsetzung der Pflegeberufereform in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gesetz soll die Ausgestaltung des 2020 in Kraft getretenen bundesweiten Pflegeberufereformgesetzes auf Landesebene ergänzen.

Im Vorfeld der Sitzung teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit: „Wir können die generalistische Pflegeausbildung als Erfolg bezeichnen. Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege steigt. Mit dem ergänzenden Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bessere Umsetzung der neuen Pflegeausbildung. So ermöglichen wir jungen Menschen eine einheitliche und hochwertige Qualifizierung im Bereich der Pflege und vermeiden lange Verfahren aufgrund verschiedener Zuständigkeiten.“

In den Entwurf seien die Erkenntnisse der ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeflossen, sodass die nötigen Regelungen für eine bessere Umsetzung zunächst identifiziert und nun aufgenommen werden konnten, so Drese. Der Entwurf sieht unter anderem vor, alle Pflegeschulen dem Schulrecht unterzuordnen.

Berechnungen für Mecklenburg-Vorpommern gehen davon aus, dass im Jahr 2030 mindestens 130.000 bis zu 143.000 Pflegebedürftigen auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. „Das entspricht im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt einer Steigerung von etwa 30.000 bis 40.000 Menschen. Für diese wertvolle Arbeit benötigen wir weitere Fachkräfte und gute Arbeitsbedingungen. Der Grundstein hierfür ist ein gutes Ausbildungssystem“, betonte Drese.

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, konnte heute nicht in Präsenz an der Landtagssitzung teilnehmen. In Vertretung für sie sprach Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, zu den Abgeordneten.

Das Pflegeberufereformgesetz ist 2020 in Kraft getreten. Es sieht landesrechtliche Regelungen ausdrücklich vor. Über die Ausgestaltung dieser ergänzenden Regelungen können die Länder selbst entscheiden.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt. In dem neuen Ausbildungsmodell durchlaufen alle Auszubildenden in der Pflege in den ersten zwei Jahren die gleiche generalistische Ausbildung. Für das dritte Jahr können sie diese entweder fortsetzen und den Abschluss „Pflegefachmann bzw. frau“ erwerben oder sich im Bereich der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren.

Zeichen für Toleranz und Vielfalt setzen

Sozialministerium hisst Regenbogenflagge

Schwerin – Am morgigen Internationalen Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transphobie (am 17. Mai) wird vor dem Sozialministerium erstmals die Regenbogenflagge gehisst.

„Ich freue mich sehr, dass auch wir als Ministerium auf diese Art ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz setzen und die Regenbogenflagge hissen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Vorfeld des Aktionstages.

Seit dem 10. Mai 2022 können Regenbogenflaggen ohne Einzel-Genehmigung von Dienststellen des Landes, Gemeinden und anderer Behörden genutzt werden. Ministerin Drese begrüßte diesen Schritt und machte deutlich, dass die Rechte der LSBTI*-Menschen weiter mehr Öffentlichkeit benötigen.

„Noch immer werden sie im Alltag diskriminiert und erfahren Ausgrenzung. Dabei sollten wir alle gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit einstehen und unsere Haltung sichtbar machen“, so Drese.

Weltweit machen Organisationen mit zahlreichen Aktionen auf den sogenannten IDAHOBIT (Abkürzung) aufmerksam. Auch in Mecklenburg-Vorpommern finden Events statt: u.a. in Greifswald und Neubrandenburg.

Der internationale Aktionstag erinnert daran, dass am 17. Mai 1990 Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen worden ist. Aus diesem Anlass werden Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert, die auf die Diskriminierung und Bestrafung von LSBTI*-Menschen aufmerksam machen sollen.

Internationaler Tag der Familie

Drese: Wir unterstützen Familien in allen Lebensbereichen

Schwerin – Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai betont Sozialministerin Stefanie Drese den Anspruch an eine zukunftsorientierte, diskriminierungsfreie Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern und hebt die Vielseitigkeit und Diversität von Familienmodellen hervor.

Stefanie Drese: „Wir sehen, dass die Zahl der Geburten in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren entgegen des Bundestrends leicht rückläufig ist und weniger Paare geheiratet haben. Das heißt aber im direkten Umkehrschluss nicht, dass insgesamt weniger Familien bei uns leben. Der Familienbegriff umfasst mehr als die klassische Vater-Mutter-Kind-Konstellation. Unser Anspruch ist es, alle Menschen bei ihrer ganz individuellen Familienplanung zu unterstützen.“

Die Ministerin verweist auf verschiedene Angebote und Programme in Mecklenburg-Vorpommern, die sich an Frauen, Kinder und Jugendliche, Paare mit Kinderwunsch und junge Eltern richten: „Wir fördern zum Beispiel ganz konkrete Projekte, Familienzentren und Maßnahmen der Familienerholung. Durch Familienhebammen und sogenannte ‚Frühe Hilfen‘-Programme begleiten und unterstützen wir junge Eltern in schwierigen Lebenslagen.“

Auch unverheiratete Paare mit Kinderwunsch könnten in Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Unterstützung bei einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Schwangere Frauen in belastenden Situationen erhielten in den rund 40 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Landes Beratung und Hilfsangebote.

Informationen zu Hilfen und Anlaufstellen sowie Veranstaltungen finden Familien ohne lange Suchwege zudem gebündelt auf dem Familien-Portal des Landes – FamilienInfo MV.

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2021 11 845 Kinder in M-V geboren. Ein Jahr zuvor waren es 12.061, im Jahr 2019 12.630.  Zur Jahrtausendwende 13.319. Im Jahr 2021 wurden hierzulande 8.972 Ehen geschlossen, 2020 waren es 9.560, vor Corona im Jahr 2019 11.084 und zur Jahrtausendwende 8.083.

Eröffnung der Kinderschutztage

Schwesig lobt Engagement des Kinderschutzbundes

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Eröffnung der Kinderschutztage im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin die Arbeit des Kinderschutzbundes gerade in der Corona-Pandemie gewürdigt.

„Corona hat den Kindern und Jugendlichen in unserem Land viel abverlangt. Sie konnten Freunde nicht sehen. Ihnen fehlte das Lernen und Erleben in der Kita und in der Schule. Manchen Kindern fehlte ein verlässlicher Tagesablauf. Und bei einigen Kindern, in beengten Wohnungen, mit Eltern unter zusätzlichem Stress, war das Kindeswohl in echter Gefahr. Sie, die Engagierten im Kinderschutzbund, haben während dieser Zeit immer den Finger in die Wunde gelegt, auf Missstände aufmerksam gemacht und Unterstützung für die Schwächsten in unserer Gesellschaft gefordert. Ich möchte mich bei Ihnen dafür bedanken.“

Bei jeder politischen Entscheidung müsse die Zukunft von Kindern und Jugendlichen im Zentrum stehen oder zumindest berücksichtigt werden.

Schwesig: „Und Kinder und Jugendliche müssen sich besser beteiligen können. Wir wollen deshalb ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Wir wollen die Kommunalverfassung mit dem Ziel ändern, Kinder- und Jugendbeiräte zu etablieren Und wir wollen das Wahlalter in Mecklenburg-Vorpommern senken, so dass junge Menschen schon ab 16 das Recht haben an den Entscheidungen in diesem Land teilzuhaben. Diese Gesetzänderung haben wir am Dienstag im Kabinett beschlossen. Wir bringen sie demnächst in den Landtag ein.“

Der Besuch der Kita für alle Kinder sei im Land kostenfrei. Ebenso die Betreuung im Hort. „Da gehen wir jetzt einen Schritt weiter: Unser Gesetzentwurf für den beitragsfreien Ferienhort ist schon im Landtag und wird dort beraten. Dieses Angebot ist für viele Familien eine enorme finanzielle Entlastung.“

Denn damit Kinder gut aufwachsen können, benötigen ihre Familien auch finanzielle Sicherheit. Kinderarmut sollte es in einem so reichen Land wie unserem nicht geben müssen. Deshalb freue ich mich, dass der Bund mit dem Vorhaben der Kindergrundsicherung dieses Problem angeht. Das haben wir auch der unermüdlichen Arbeit des Kinderschutzbundes zu verdanken“, so die Regierungschefin weiter.

Anstieg bei Auszubildenden in der Pflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese betont anlässlich des Tages der Pflege die hohe Bedeutung von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie einer tarifgebundenen Bezahlung, um den stetig steigenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich in den kommenden Jahren decken zu können.

„Wir sind gerade bei der Pflegeausbildung in Mecklenburg-Vorpommern gut vorangekommen. In den vergangenen Jahren haben sich stetig mehr junge Menschen für eine Pflegeausbildung entschieden“, sagte Drese. Während im Schuljahr 2017/18 in MV rund 950 Auszubildende starteten, waren es in diesem Schuljahr 1.550. Das entspricht einem Anstieg von über 60 Prozent.

Einen Grund für den erfreulichen Zuwachs an Pflege-Azubis sieht die Ministerin in der Einführung der generalistischen Ausbildung. Drese: „Mit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung haben wir einen wichtigen Schritt für eine attraktivere Ausbildung und mehr Fachkräfte in der Pflege gemacht. Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass die Ausbildung mit der Einführung 2020 kostenfrei für die Auszubildenden ist.“

Die Ausbildung wird über einen Pflegeausbildungsfonds finanziert, der im Jahr 2022 ca. 105 Millionen Euro umfasst und vom Landesamt für Gesundheit und Soziales verwaltet wird. Alle etwa 1.200 Einrichtungen, die von der Pflege-Ausbildung partizipieren sowie das Land und die Pflegeversicherung zahlen darin ein.

Die tatsächlich ausbildenden Institutionen (Schulen und Träger der praktischen Ausbildung, z.B. Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) erhalten daraus die vereinbarten Ausbildungsbudgets bezogen auf die Schüleranzahl erstattet. „Das bedeutet, je mehr zukünftige Fachkräfte ausgebildet werden, desto größer ist das Fonds-Volumen“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Insgesamt durchlaufen derzeit in Mecklenburg-Vorpommern knapp 3.000 Azubis (1. + 2. Ausbildungsjahr) die neue generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre – erste Abschlüsse werden 2023 erwartet. Insgesamt 29 Schulen bilden in Mecklenburg-Vorpommern aus, darunter sind neun öffentliche Schulen. Der praktische Teil findet bei etwa 400 Ausbildungs-Trägern statt.

Die generalistische Pflegeausbildung geht auf das Pflegeberufegesetz zurück, das im Jahr 2020 in Kraft getreten ist. Es beinhaltet, dass alle Auszubildende in der Pflege in den ersten zwei Jahren die gleiche generalistische Ausbildung durchlaufen. Für das dritte Jahr können sie diese entweder fortsetzen und den Abschluss „Pflegefachmann bzw. frau“ erwerben oder sich im Bereich der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren.