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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Erstes Childhood-Haus in M-V eröffnet

Schwerin – In Schwerin ist heute das erste Childhood-Haus in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet worden. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagte zur Eröffnung, dass das Childhood-Haus Opfern noch mehr Leid erspart.

„Die Eröffnung des Childhood-Hauses könnte heute – am 30. Jahrestag des Inkrafttretens der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland – nicht passender sein. Die Kinderrechtskonvention hat den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in das staatliche Handeln der Bundesrepublik und damit auch Mecklenburg-Vorpommerns fest verankert. Dafür steht das Childhooud-Haus.

Hier finden Beteiligte des Strafverfahrens zusammen, um in einem für das Kind geschützten Raum, dem Kind Geborgenheit zu geben und sichern so gleichzeitig die Wahrheitsfindung für das gerichtliche Verfahren“, so Ministerin Bernhardt am Rande der Eröffnung des Childhood-Hauses in Schwerin.

„Das oberste Anliegen der Childhood-Häuser ist der Schutz von Kindern, die Gewalterfahrungen machen mussten und deren Traumatisierung mit einem interdisziplinären Konzept entgegengewirkt werden soll. Alles in diesem Haus ist darauf ausgerichtet, den Opfern Wege, Termine und unnötig viele Gespräche zu ersparen. Hier wird eine gut strukturierte, koordinierende zentrale Anlaufstelle etabliert, die bei der Aufklärung von Unrecht das Kind in den Mittelpunkt stellt und das Kindeswohl im Blick hat“, sagt die Ministerin.

Im Jahr 2020 wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern 4.033 Fälle registriert, bei denen Kinder und Jugendliche beispielsweise durch häusliche oder sexualisierte Gewalt konfrontiert waren. Im Vergleich zum Jahr davor war das ein leichter Anstieg der Fallzahlen.

Mit der Betreuung im Childhood-Haus wirken sie bei jedem einzelnen Opfer entgegen. Traumata sollen sich nicht verfestigen. Denn Opfer von heute laufen Gefahr, Täter von morgen zu werden. Ich danke der Stadt Schwerin für die Unterstützung dieses Projekts“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Fördermittel für Ehrenamtsstiftung MV

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Staatskanzlei an Dr. Adriana Lettrari, Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied der Ehrenamtsstiftung MV, einen Fördermittelbescheid in Höhe von 751.000 Euro aus Mitteln des Schutzfonds MV für die Arbeit der Ehrenamtsstiftung MV für 2022 und 2023 übergeben.

Vorgesehen sind die Mittel zur Unterstützung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement in pandemiebedingten Notlagen. Sie werden an Vereine weitergeleitet oder stehen für Projektarbeit der Ehrenamtsstiftung MV zur Verfügung.

„Wir sind immer noch in der Pandemie und das Ehrenamt braucht dringend weitere Unterstützung. Mit diesen zusätzlichen Mitteln stehen der Ehrenamtsstiftung MV für dieses und das kommende Jahr jeweils mehr als eine Millionen Euro für ihre so wichtige Arbeit zur Verfügung. Unsere Ehrenamtsstiftung leistet eine wirklich tolle Arbeit“, so die Regierungschefin. Die Aufrechterhaltung der ehrenamtlichen Strukturen in MV sei von herausragender Bedeutung, so die Regierungschefin weiter.

„Ohne die Unterstützung durch die EAS drohen bei Fortdauer der pandemiebedingten Beeinträchtigungen starke Einschnitte im Netz der ehrenamtlichen Aktivitäten in unserem Land.“

„Wir wachsen als Landesstiftung für das Ehrenamt in und für Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine sehr gute Botschaft. Denn nun können wir mehr Vereine in MV finanziell fördern: deren Projekte, technische Ausstattung, Team- und Organisationsentwicklung, juristische Beratung und Vernetzung. Damit bleibt die Ehrenamtsstiftung MV in Güstrow eine Erfolgsgeschichte und das Ehrenamt in MV ein Erfolgsgarant für konkrete Lösungen: in Friedens- und besonders in Krisenzeiten“, ergänzte Dr. Adriana Lettrari.

Arbeitsmarkt März 2022 in M-V

Meyer: Frühjahrsbelebung stützt den Arbeitsmarkt – Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist in Mecklenburg-Vorpommern im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9.600 Arbeitslose gesunken (-13,8 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 (-3,1 Prozent) gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 60.100 Menschen arbeitslos.

„Die Frühjahrsbelebung ist deutlich spürbar. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen, weiter Personal zu halten. Sorgen bereitet uns aber weiterhin der mögliche Abbau von Arbeitsplätzen bei größeren Industrieunternehmen, die von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind. Dies betrifft den wirtschaftlichen Kern des Landes. Die Fachkräfte werden dringend benötigt, auch für die Bewältigung des anstehenden Strukturwandels im Land. Das Land unterstützt die Findung von Lösungen für die betroffenen Beschäftigten und die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Januar 2022 – im Vorjahresvergleich um 6.200 (+1,1 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 574.900.

„Der Anstieg in der Wintersaison ist erfreulich und verdeutlicht die große Nachfrage nach Fachkräften im Land“, so Meyer. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.500), im Gastgewerbe (+1.100) und im Handel (+800) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten übersteigt auch den Wert aus dem Januar 2020, dem Vor-Corona-Vergleichsmonat.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine hat das Kabinett in seiner Sitzung am 30. März 2022 ein 9-Punkte-Programm zur Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge und zur Entlastung bei den Energiepreisen beschlossen. Dabei geht es auch um die Integration geflüchteter Personen in den Arbeitsmarkt.

Zur Unterstützung von Schutz und Integration über Beschäftigung will das Land über die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit hinaus fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Finanziert wird daraus ein Paket zur fairen Arbeitsmarktintegration, insbesondere durch gezielte Beratung, Sensibilisierung und Information von Unternehmen und Geflüchteten.

Überall im Land sind Fachkräfte gefragt und viele der geflüchteten Frauen wollen arbeiten. Die Möglichkeiten für eine gelingende Arbeitsmarktintegration sind gut, wenn Arbeitsmarkt, Schule und Kita integriert organisiert werden. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, eine Erwerbstätigkeit entsprechend des jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses zu ermöglichen und von vornherein präventiv Ausbeutung und unterwertiger Beschäftigung entgegenzuwirken.

Corona-Auffrischimpfung

Zweiter Booster schützt ältere Menschen vor schweren Krankheitsverläufen

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet die bundesweit höchsten Inzidenzen an Neuinfektionen. Ältere Menschen haben das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Sie sind nun besonders gefährdet“, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Daher wirbt die Ministerin für eine zweite Auffrischimpfung, die einen besseren Schutz bedeuten würde.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen über 70 Jahren oder Menschen mit schwerer Immunschwäche eine zweite Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Drese: „Der Impfschutz nimmt mit zunehmendem Abstand zur Auffrischung ab. Daher kann für Menschen ab 70 Jahren nach drei Monaten eine zweite Auffrischungsimpfung erfolgen.“

In einem aktuellen Schreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales an Menschen über 70 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern wird über das Impf-Angebot umfassend informiert. So können Impf-Termine bei den persönlichen Haus- und FachärztInnen sowie in einem Impfstützpunkt vereinbart werden.

„Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die schon die Chance genutzt und sich mit der zweiten Auffrischung haben impfen lassen“, erklärte Drese und sagte weiter: „Jede oder jeder, der bisher unvollständig oder ungeimpft ist, möchte ich nochmals dazu einladen, Ihr Covid-19-Impfangebot wahrzunehmen.“

Die STIKO empfiehlt darüber hinaus eine zweite Booster-Impfung für BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen, für medizinisches Fachpersonal mit Patientenkontakt sowie für besondere Risikogruppen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die mobilen Impf-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz und führen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durch.

Neue Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf Grundlage der Landtagsbeschlüsse vom 24. März hat die Landesregierung heute eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen, die am 1. April die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ablöst.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – in Teilen zu einer Überlastung.

Drese: „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.“

In der neuen Landesverordnung wird insbesondere durch die Einführung des § 6 (Epidemiologische Gefahrenlage, sog. „Hotspot“) die gesetzliche Grundlage für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage geschaffen.

Folgende Schutzmaßnahmen sollen zur Gefahrenabwehr aufrechterhalten werden:

  1. Die Maskenpflicht in (öffentlichen) Innenbereichen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske auch im Außenbereich immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann;
  1. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters;
  1. Die Fortschreibung der 3-G-Regel entsprechend den Übergangsvorschriften (alternativ die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, dann Verzicht auf Maske oder Abstand möglich);
  1. Die Fortschreibung der 2-G+-Regel in Clubs und Diskotheken entsprechend den Übergangsvorschriften
  1. Die Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten entsprechend den Übergangsvorschriften.

„Gerade das Tragen einer Maske in den Innenbereichen ist eine einfache, aber gute Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen. Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt“, betonte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass das Kabinett die Corona-Entwicklung kontinuierlich beobachtet und analysiert. „Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, z.B. bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden“, so Drese.

Dieser Pressemitteilung ist eine Tabelle beigefügt, in der aufgelistet wird, in welchen Bereichen ein 3G-Erfordernis und/ oder die Maskenpflicht besteht.

Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen

Schwerin – Der Landtag hat in seiner heutigen Sondersitzung die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten beschlossen. Die Landesregierung wurde im Wesentlichen beauftragt, die Corona-Übergangsregeln auch über den 2. April hinaus zu verlängern.

Dies beinhaltet eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenbereichen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, die Fortschreibung der 3-G-Regel bzw. des 2G-Optionsmodells entsprechend den Übergangsvorschriften sowie das Vorhalten von Hygienekonzepten.

Für die Landesregierung hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage mit einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hervor.

„Die Entwicklung ist anders verlaufen als wir uns das wahrscheinlich alle Mitte Februar gewünscht haben. Die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden. Omikron & Co. ist der 20. März ziemlich egal. Stattdessen hat das Virus uns den Subtyp BA.2 geschickt, der ganz besonders in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgt, dass die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt sind“, sagte Drese bei der Einbringung des Antrags der Landesregierung.

Drese erläuterte zur Belastung in den Krankenhäusern: „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert.“ Neben einem erhöhten Patientenaufkommen habe sich auch eine große Anzahl an Mitarbeitenden infiziert oder befindet sich in Quarantäne und ist nicht einsatzfähig.

Die Landesregierung habe aufgrund der Pandemielage in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dem Landtag vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Feststellung von Hotspots nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. „Wir begrüßen, dass der Landtag diese Feststellung getroffen hat“, so die Ministerin.

Drese: „Über die Schutzmaßnahmen hinaus kommt es auf uns alle gemeinsam an. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Selbstschutz, Eigenverantwortung, aber auch Mitmenschlichkeit und Achtsamkeit sind jetzt besonders wichtig.“

Die Landesregierung wird jetzt auf Grundlage des Landtagsbeschlusses eine Landesverordnung erarbeiten, die in der kommenden Woche im Landeskabinett besprochen und beschlossen und ab dem 3. April in Kraft treten soll.

Ehrenamtlich Engagierte in den Notunterkünften

Schwerin – Im Nachgang zum Besuch in Notunterkünften in der Hansestadt Rostock und Bad Doberan dankten Sozialministerin Stefanie Drese und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael, den kommunalen Akteurinnen und Akteuren und den ehrenamtlich Engagierten für ihre Arbeit in den Notunterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine.

„Die Menschen in unserem Land wollen helfen und tun dies mit großem Einsatz. Davon haben wir uns bei unseren Informationsbesuchen überzeugen können. Ohne die Hilfe der Zivilgesellschaft könnten die ankommenden Geflüchteten vielerorts nicht so gut unterstützt werden“, sagte die Ministerin. Drese informierte sich in Bad Doberan in der vom Landkreis Rostock eingerichteten Notunterkunft in der Turnhalle des Sonderpädagogischen Förderzentrums „Am Kellerswald“.

Die Integrationsbeauftragte Michael besuchte die Notunterkunft der Hansestadt Rostock in der Hansemesse. „Wir haben gesehen, dass viel geleistet wird. Teilweise bis zur Belastungsgrenze. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler brauchen daher weitere Unterstützung“, schilderte Jana Michael ihre Eindrücke. Sie rief dazu auf, dass alle Menschen, die helfen wollen, sich insbesondere an die Hilfe-Vereine wenden können, um die aktiv Tätigen stärker zu entlasten.

Drese und Michael dankten den Organisatorinnen und Organisatoren für die Möglichkeit, sich einen Einblick von der Aufnahmesituation machen zu dürfen.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.