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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.

Internationale Wochen gegen Rassismus

Michael: „Haltung zeigen“ anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus

Schwerin – „Rassismus ist nicht nur eine Ideologie, sondern ein System der Ausschließung und Verletzung der Würde, das historisch entwickelt wurde und Menschen hierarchisiert und entwertet. Das zeigt sich in abscheulicher Weise gerade beim russischen Angriffskrieg auf die Ukraine“, sagte Jana Michael, Integrationsbeauftrage der Landesregierung, zum heutigen Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus.

Die (digitale) Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Putins Krieg und Rassismus“ fand in Stralsund statt. Das Motto der diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus lautet: „Haltung zeigen“. In Mecklenburg-Vorpommern findet eine Vielzahl von Diskussionsrunden, Online-Events und Meetings statt, u.a. koordiniert durch die MigrantInnen-Organisationen.

Die Integrationsbeauftragte informierte, dass innerhalb der Wochen gegen Rassismus insbesondere die mutigen Migrantinnen und geflüchteten Frauen in den Mittelpunkt gerückt werden. Laut Michael sei Migration in der Öffentlichkeit häufig ein männlich besetztes Thema. „Nur selten wird die Eigenständigkeit von Frauen als Migrantinnen anerkannt. Dabei zeigen die Flüchtlingsbewegungen auch aus der Ukraine die großen Leistungen und Belastungen der Frauen“, so Michael.

Migrantinnen und geflüchtete Frauen, meist mit Kindern, würden laut der Landesintegrationsbeauftragten umfassende Angebote zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe benötigen, um Hürden und Alltagsrassismus zu überwinden. „Das wollen wir verändern und werden die Gleichstellung der geflüchteten Frauen und Migrantinnen vorantreiben und das Thema antirassistischer Feminismus auf unsere Agenda setzten“, erklärte Michael.

Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Schwerin – Zum Weltverbrauchertag am 15. März sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt, das die Verschwendung von Lebensmitteln einfach nur  unmenschlich ist.

„Jährlich landen knapp zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Gut die Hälfte aller Lebensmittelabfälle in Deutschland geht jährlich auf Privathaushalte zurück. Wenn wir es schaffen, die knapp sechs Millionen Tonnen oftmals unverdorbene Lebensmittelabfälle zu reduzieren, ist vielen Menschen geholfen. Darum fördert das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz im Herbst die Landesaktionswoche ‚Zu gut für die Tonne‘. Die Verbraucherzentrale M-V, die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung M-V, die Landessektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und die Vernetzungsstelle Seniorenernährung M-V bringen sich ein. Es geht darum, uns alle zu sensibilisieren, das Thema Lebensmittelabfälle zu fokussieren und möglichst viele Menschen aufzuklären“, sagt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt zum Weltverbrauchertag am 15. März.

„Lassen Sie uns alle zusammenrücken. Es ist nicht notwendig, unverdorbene Lebensmittel zu entsorgen. Es ist so einfach denen, die sich Lebensmittel nicht in dem Umfang wie ihre Nachbarinnen und Nachbarn beispielsweise leisten können, zu unterstützen. Das fängt beim bedarfsgerechten Einkaufen an und geht mit einer Lebensmittelspende weiter. Ich setze darauf, dass die Aktionswoche viele Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern wachrütteln wird. Denn Lebensmittel zu entsorgen, ist einfach unmenschlich“, mahnt Ministerin Bernhardt.

Vom 29. September bis zum 6. Oktober 2022 findet die dritte bundesweite „Zug gut für die Tonne! – Aktionswoche“ unter dem Motto „Deutschland rettet Lebensmittel“ statt. Sie ist Teil der Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ und wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Ziel initiiert, mit Aktionen im ganzen Land auf das Thema aufmerksam zu machen und eine Bewegung für mehr Wertschätzung unserer Lebensmittel zu schaffen. Lag der Fokus im letzten Jahr auf „Obst und Gemüse“, geht es in diesem Jahr um Privathaushalte.

Entlastung gefordert

Schwerin – Die Landesregierung reagiert mit großer Sorge auf die rasant steigenden Energiepreise und die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland in dem jeden Tag mehrere hunderttausend Menschen mit dem Auto zur Arbeit fahren. Deshalb sind die Menschen in unserem Land von dieser Entwicklung – insbesondere bei den Benzin- und Dieselpreisen – ganz besonders betroffen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer nach einer Telefonkonferenz mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Finanzminister Heiko Geue. Die Ministerpräsidentin hat die Abstimmung mit ihren Ressortkollegen auf Grund der andauernden Erholungsphase nach ihren Operationen von zu Hause aus durchgeführt.

„Pendlerinnen und Pendler zahlen aktuell rund 60 Cent mehr pro Liter Diesel als noch im Januar“, sagte Meyer. „Wer täglich einen Arbeitsweg von einer Stunde auf sich nimmt, muss allein dafür einen deutlich höheren Betrag einplanen. Das überfordert viele Menschen in unserem Land.“

Hinzu komme, dass die Homeoffice-Pflicht aufgrund der Corona-Pandemie ab 20. März abgeschafft werde, was zu zusätzlichen Pendlerbewegungen führen wird.

„Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb eine Initiative im Bundesrat unterstützen, die unter anderem zum Ziel hat, die Mehrwertsteuer für Kraftstoffe zeitlich befristet auf 7 Prozent zu senken. Die Menschen erwarten zu Recht, dass jetzt rasch gehandelt wird. Deshalb brauchen wir jetzt eine Spritpreisbremse“, sagte der Minister. „Auch für weitere Energieträger wie Strom, Erdgas, Erdwärme und Fernwärme müssen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.“

Zudem müsse der Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und Bafög-Empfänger dahingehend angepasst werden, dass die tatsächlichen Heizkosten als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Gaspreis. Deshalb schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, einen „Gaspreisdeckel“ einzuführen, der verbraucherorientiert wirkt. „Der Staat kann dabei einen bestimmten Grundverbrauch an Gas für einen Haushalt definieren, der dann über einen Festpreis für die Verbraucher staatlich subventioniert wird“, so Meyer.

Hospiz- und Palliativversorgung in M-V

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag die besondere Bedeutung der Palliativ- und Hospizversorgung in Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. „Ziel der Landesregierung ist die Sicherstellung der größtmöglichen Lebensqualität für unheilbar erkrankte Menschen“, sagte Drese in der Landtagsdebatte.

Die Herausforderungen für Mecklenburg-Vorpommern seien aufgrund der ländlichen Strukturen im Land und der geringen Dichte an Leistungserbringern in einigen Regionen enorm. Einiges hat die Landesregierung gemeinsam mit weiteren Akteuren im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht, so Drese.

Drese: „So haben wir in MV mittlerweile 12 spezialisierte Teams für die ambulante Palliativversorgung (SAPV), 9 Hospize, 23 ambulante Hospizdienste sowie 16 Krankenhäuser mit einem palliativmedizinischen Angebot.“ Darüber hinaus fördere das Land seit letztem Jahr die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin. „Die Landesarbeitsgemeinschaft stellt einen wichtigen und verlässlichen Partner der Landesregierung bei der Umsetzung der Gesundheitspolitik in der Hospiz- und Palliativversorgung dar“, verdeutlichte die Ministerin.

Weitere Erkenntnisse lieferte ein Evaluationsbericht zu den vorhandenen Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aus der vergangenen Legislaturperiode. Darin wurden die aufgeworfenen Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen verknüpft. „Die Entwicklung innovativer, regional orientierter Versorgungskonzepte, auch unter Einbeziehung telemedizinischer Funktionalitäten und e-Health, könnte beispielsweise strukturelle Lücken, gerade in ländlichen Regionen, abdecken,“ sagte Drese. Zudem sollte die palliativmedizinische Fort- und Weiterbildung in der Primärversorgung intensiviert werden und in jeder stationären Pflegeeinrichtung mindestens eine Palliative Care Fachkraft verfügbar sein.

In den nächsten Jahren müsse es nach Ansicht von Ministerin Drese vorrangig darum gehen, die vorhandenen Empfehlungen sukzessive umzusetzen. „Dies beinhaltet natürlich die Initiative von Seiten der Landesregierung, aber auch von Seiten der Leistungserbringer. Ohne die relevanten Akteure in der Hospiz- und Palliativversorgung sind viele Empfehlungen nicht umzusetzen“, betonte Drese im Landtag.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Versorgung mit Nahrungsmitteln

Schwerin – Die Versorgung mit Nahrungsmitteln in Mecklenburg-Vorpommern ist trotz zu erwartender Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine gesichert. Zu dieser Einschätzung kam Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Für landwirtschaftliche Grundnahrungsmittel wie Getreide, Kartoffeln, Zucker, Fleisch und Milch wurde im Jahr 2020 ein Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent oder mehr ausgewiesen. Insgesamt lag der Selbstversorgungsgrad für Futter- und Nahrungsmittel in Deutschland in diesem Zeitraum durch den Import von Soja, Palmöl, Gemüse und exotischen Früchten bei 88 Prozent“, untermauerte der Minister seine Einschätzung. Allein in den letzten fünf Jahren hat die Bundesrepublik 12,4 Millionen Tonnen Weizen exportiert und nur 1,3 Millionen Tonnen importiert, davon 478 Tonnen Weizen aus der Ukraine.

Eine spürbare Veränderung gab es hingegen bei den Preisen, sagte der Minister. Diese seien im Vergleich zur Vorwoche in die Höhe geschnellt und liegen beim Qualitätsweizen aktuell bei rund 330 Euro pro Tonne und beim Raps bei etwa 790 Euro pro Tonne. Im Februar waren laut Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) auch Preissteigerungen bei Milch (+10 %), Brot und Backwaren (+6 %) und Öl (+23%) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Preisniveau für Lebensmittel damit um knapp 5 %.

„Weitere Preiserhöhungen sind mit Blick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise zu erwarten, aber nicht prognostizierbar“, kommentierte Backhaus. Er verwies erneut auf die Bedeutung und Leistung der Landwirtschaft in Krisenzeiten: „Die Landwirtschaft versorgt uns täglich mit hochwertigen Lebensmitteln und setzt sich darüber hinaus seit vielen Jahren mit Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aktiv für den Klimaschutz ein. Wir müssen alles daransetzen, dass der durch andere Zwecke verursachte Flächenverbrauch geringer wird und ausreichend Fläche für eine umwelt- und klimaverträgliche Landwirtschaft zur Verfügung steht.“

„Stadtradeln“ 2022

Schwerin – Ab morgen, 9. März, 10 Uhr, können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2022“ anmelden. Nachdem die Kommune freigeschaltet wurde, können sich Radelnde für Ihre Kommune anmelden. Bei dem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn dieser sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre. Damit auch möglichst viele aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Anmeldegebühr für einen Großteil der Kommunen aus dem Nordosten.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits 13 Prozent der alltäglichen Wege mit dem Rad zurückgelegt – bundesweit im Vergleich der Flächenländer ein Spitzenwert. Unser Land als Fahrradland für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen aufs Rad bringen – das ist unser erklärtes Ziel. Davon profitiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Klima, für dessen Schutz ich seit November 2021 offiziell zuständig bin.

Ich freue mich deshalb sehr, dass ich die Unterstützung der Stadtradeln-Kampagne weiter fortsetzen darf. Auch in diesem Jahr stellt das Land 18.000 Euro zur Übernahme von Teilnahmegebühren zur Verfügung. Damit wollen wir erreichen, dass möglichst viele Kommunen teilnehmen und der Radverkehr in MV weiter Fahrt aufnimmt“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Rügen hatten 2021 auch Neulinge wie Wittenburg und der Landkreis Nordwestmecklenburg das Land Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Zusammen haben die beinahe 9.000 Teilnehmer aus 14 Kommunen in ihrem Aktionszeitraum mehr als 1,5 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 226.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.