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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Impfstart mit Novavax

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese erhofft sich vom Impfstoff Nuvaxovid von Novavax eine Belebung des Impfgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele Bürgerinnen und Bürger, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind oder bei denen medizinische Gründe gegen deren Einsatz sprechen, haben in Kürze die Möglichkeit, sich mit einem proteinbasierten Impfstoff zu schützen“, sagte Drese zur gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Nuvaxovid ist ein Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Das menschliche Immunsystem bildet nach der Impfung damit Antikörper gegen das Protein und kann so eine Covid-19-Erkrankung abwehren. In den Zulassungsstudien zeigte der Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit. Aussagen zur klinischen Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante können aktuell noch nicht getroffen werden.

Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

„Wir rechnen nach neuesten Informationen des Bundes mit einer Lieferung Ende der 8. Kalenderwoche. Es stehen dann in den ersten vier Wochen ca. 76.000 Dosen zur Verfügung, so dass zunächst ca. 38.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Nuvaxovid geimpft werden könnten“, verdeutlichte Drese.

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die (ungeimpften) Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Impfung. Ab Mitte nächster Woche ist für diese Beschäftigten aus den Bereichen Gesundheit- Pflege und Eingliederungshilfe eine Registrierung für die Nuvaxovid-Impfung über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) möglich. Voraussetzung für eine Impfung ist eine Arbeitgeberbescheinigung der Einrichtung. Die Impfungen werden dann jeweils zentral in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städten durchgeführt. Damit sollen die Impfstoffbestände optimal ausgenutzt werden, so Drese.

Die Ministerin kündigte zudem an, die STIKO-Empfehlung für eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen zügig umzusetzen. „Wir sind hierzu bereits mit den Impfteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Gespräch, um diesem Personenkreis so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Auch online und telefonisch werden voraussichtlich nächste Woche bereits Terminierungen für eine 2. Auffrischimpfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung möglich sein“, sagte Drese. Ebenso werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die 2. Auffrischimpfung durchführen.

Weltkrebstag 2022

Zukunftsorientierte Patientenversorgung im Fokus

Schwerin – Der diesjährige Weltkrebstag am 4. Februar steht unter dem Motto „Versorgungslücken schließen“. Patientinnen und Patienten sollen insbesondere in den ländlichen Regionen den Zugang zur bestmöglichen onkologischen Behandlung und Betreuung haben. Eine zentrale Rolle bei der zukunftsorientierten Patientenversorgung spiele in Mecklenburg-Vorpommern dabei die Entwicklung des onkologischen Spitzenzentrums (Comprehensive Cancer Center) in Rostock und Greifswald betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Weltkrebstag.

Drese: „Das neu entstehende Comprehensive Cancer Center-MV (CCC) wird mit umliegenden Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten kooperieren, damit diese von den wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen direkt profitieren können.“ Dies würde die Möglichkeiten jeder Krebspatientin und jedes Krebspatienten künftig deutlich verbessern – um den bestmöglichen Zugang zu moderner Diagnostik und fortschrittlichen Therapieverfahren zu erhalten, erklärte die Ministerin.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 wird an der Entwicklung und Förderung des CCC gearbeitet. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Daneben sei auch die psychoonkologische bzw. psychosoziale Betreuung ein wichtiges Element bei der Verarbeitung und Bewältigung einer Krebserkrankung, sagte Drese. Daher unterstützt das Land den Aufbau von ambulanten Krebsberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. In Trägerschaft der Krebsgesellschaft M-V e.V. konnte im Juni 2021 das erste ambulante Krebsberatungsteam starten. Weitere Beratungsstandorte in 2022 sind in Rostock, Güstrow, Stralsund, Schwerin und Waren (Müritz) vorgesehen.

Der Weltkrebstag findet jedes Jahr am 4. Februar statt. Im Jahr 2022 zum 22. Mal. Der Aktionstag wurde durch die Weltkrebsorganisation (UICC) ins Leben gerufen.

Rund 11.000 Menschen erkranken in Mecklenburg-Vorpommern jährlich neu an Krebs. Dabei ist bei Frauen die mit Abstand häufigste Krebserkrankung Brustkrebs (29,4 Prozent) und bei Männern Prostatakrebs (23,5 Prozent). Danach folgen bei Frauen Darm- und Lungenkrebs mit 11,3 bzw. 8 Prozent. Bei Männern liegt Lungenkrebs mit 13,8 Prozent vor Darmkrebs mit 12,5 Prozent.

Neues zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App der Bundesregierung wird digitaler Schlüssel in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie künftig noch stärker auf die Corona-Warn-App (CWA), das offizielle kostenlose Angebot der Bundesregierung.

„Die Corona-Warn-App kann seit kurzem auch die bisher verwendeten Luca-QR-Codes lesen“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel. Damit würden künftig auch die Zugänge zu Geschäften und anderen Orten, bei deren Betreten die Kontaktdaten der Kunden hinterlegt werden müssen, via Corona-Warn-App erfasst.

„Der Bund hat die Corona-Warn-App und ihre Funktionen stetig weiterentwickelt, sodass sie heute – anders als noch vor einem Jahr – auch das Einchecken mittels QR-Code beim Einkaufen und bei Besuchen anderer Orte, an denen die Kontaktdaten hinterlassen werden sollen, unterstützen kann“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „In der jetzigen Phase der Pandemie wird die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen immer wichtiger. Die Corona-Warn-App hilft nicht nur beim Einchecken, sondern versetzt die Nutzer in die Lage, sich durch anonyme Warnungen unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen.“ Zugleich werde mit der Corona-Warn-App die digitale Alternative zur Kontaktdatenerfassung auf Papierlisten auch nach dem Auslaufen der Luca-App in M-V Mitte März auch weiterhin bestehen.

Die Corona-Warn-App ermöglicht Gastronomen, Händlern, Veranstaltern und Behörden, einen QR-Code zu erstellen, in dem alle notwendigen Daten kodiert werden. „Besucher und Gäste können sich vor Betreten des Lokals, des Geschäfts, der Veranstaltung etc. einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird auf diesem gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf Covid-19 getestet werden, können ihre Check-Ins anonym über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen an die anderen Kunden und Nutzer, die zeitgleich mit dem später als infiziert festgestellten Kunden beispiels-weise in einem Geschäft waren. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen“, beschreibt Christian Pegel das Prozedere.

„Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Ein Vorteil der Corona-Warn-App ist, dass sie die verschiedenen Parameter wie Abstand und Dauer des Aufenthalts für eine Warnmeldung misst“, so Minister Pegel. Wichtig vor allem für Unternehmer ist, dass der vorhandene QR-Code der Luca-App auch von der Corona-Warn-App gelesen werden kann. „Das bedeutet, der Luca-QR-Code kann erst einmal bleiben“, so Pegel

Gleichwohl appelliere er an Händler und Gastronomen, die die Kontaktdaten ihrer Kunden und Besucher nach der Corona-Schutzverordnung erfassen müssen, sich die Corona-Warn-App runterzuladen und sich einen eigenen Account anzulegen, um Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Der Minister fügt hinzu: „Der QR-Code der Corona-Warn-App ist sogar noch schöner für die Händler, denn dadurch werden keine Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert. Die Kontaktinformationen sind nur auf den Smartphones der Nutzer hinterlegt.“

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie unter:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Schulbetrieb nach den Winterferien

Oldenburg: Schutzmaßnahmen an Schulen werden fortgesetzt

Schwerin – Das Bildungsministerium hat in einem Schreiben die Schulen im Land über die Organisation des Schulbetriebs nach den Winterferien informiert.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten, solange der Gesundheitsschutz für alle gewährleistet werden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wollen Schülerinnen und Schüler auch nach den Winterferien bestmöglich unterstützen. Dabei geht es insbesondere darum, ihnen die Sorgen vor Prüfungen zu nehmen und die Bildungsangebote so gut wie möglich zu organisieren. Wichtig ist zudem in der angespannten Situation Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten“, betonte sie.

Folgende Maßnahmen gelten nach den Winterferien:

  1. Das „Drei-Phasen-Modell“ gilt zunächst bis zum 31. März 2022. Schülerinnen, Schüler und Eltern können sich vor Unterrichtsbeginn nach den Winterferien über die entsprechenden Schulinformationsportale informieren, in welcher Phase an ihrer Schule unterrichtet wird.
  1. Die erste Testung nach den Winterferien erfolgt am ersten Unterrichtstag. Hierdurch soll möglichst effektiv die Gefahr reduziert werden, dass das Virus in die Schulen einkehrt.
  1. Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, werden die Eltern gebeten, eine Erklärung über das Reiseverhalten zu unterzeichnen. Darin bestätigen sie, dass sich ihr Kind in den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Schülerinnen und Schüler bringen diese Erklärung nach den Winterferien in die Schule mit. Schülerinnen und Schüler, die diese Erklärung nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
  1. Auch zum neuen Schulhalbjahr wird das Bildungsministerium in gewohnter Weise für Fragen rund um den Schulbetrieb und damit verbundenen Herausforderungen per Telefon-Hotline zur Verfügung stehen. Hier können sich sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte als auch die Erziehungsberechtigten oder Schülerinnen und Schüler mit ihren Anliegen direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums wenden. Die Hotline ist von Sonntag, 20. Februar 2022, bis Dienstag, 22. Februar 2022, unter der Rufnummer 0385 588 7174 zu erreichen und zu folgenden Uhrzeiten besetzt:

     So., 20. Februar 2022: 14:00-18:00 Uhr  / Mo., 21. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr / Di., 22. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr

Arbeitsmarkt im Januar 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist gut in das Jahr 2022 gestartet. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Januar zwar gestiegen, aber bei Weitem nicht so stark wie sonst üblich.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +133.000 auf 2.462.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:-439.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2022 gegenüber dem Vormonat erhöht, und zwar um 133.000 auf 2.462.000. Damit fiel der Anstieg deutlich geringer aus als in den Jahren zuvor. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit daher um 48.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist sie um 439.000 geringer. Im Vergleich zum Januar 2020 liegt sie nur noch um 37.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2021 auf Januar 2022 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und liegt damit 0,9 Prozentpunkte niedriger als im Januar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 36.000 gesunken. Sie lag im Januar 2022 bei 3.190.000 Personen. Das waren 452.000 weniger als vor einem Jahr und 104.000 weniger als im Januar 2020.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Januar für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit ist diese Zahl im Dezember und Januar wieder deutlich erhöht, was vor allem an vermehrten Anzeigen aus dem Gastgewerbe und dem Handel liegt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 574.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum November weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 52.000 gestiegen. Mit 45,34 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 506.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2021 um 84.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 552.000 auf 34,45 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im November betrug ihre Zahl 7,29 Millionen, 202.000 mehr als im Vorjahresmonat. Saisonbereinigt errechnet sich ein leichtes Minus von 7.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Januar auf hohem Niveau. So waren 792.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 225.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 22.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Januar 2022 um 3 Punkte auf 135 Punkte und erreicht damit einen neuen Höchststand.

811.000 Personen erhielten im Januar 2022 Arbeitslosengeld, 337.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.611.000. Gegenüber Januar 2021 war dies ein Rückgang von 251.000 Personen. 6,7 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar mit 67.000 rund 10.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 77.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 5.000 mehr als im Vorjahr. 27.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2022 noch unversorgt und weitere 21.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 14.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 13.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Für das neue Berichtsjahr 2021/22 sind bislang 5 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 7 Prozent.

50 % der Menschen in M-V sind geboostert

Schwerin – Über die Hälfte der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Auffrischimpfung erhalten. Mit Stand 27. Januar sind 807.550 Personen dreifach geimpft, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute im Landtag. Das entspricht einer Quote von 50,1 Prozent.

Die Ministerin warb im Rahmen der Landtagsdebatte zum Thema Auffrischimpfungen für unter 18-Jährige dafür, die zahlreich vorhandenen Impfangebote wahrzunehmen.

„Wir erleben gerade die starke Ausbreitung der Omikron-Variante und haben im Land ein Rekordwert an Neuinfektionen erreicht – vor allem auch bei den jungen Menschen“, betonte Drese. Corona-Impfungen seien die beste Präventionsmaßnahme in der Pandemie, um eine hohe Immunabwehr und einen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen in allen Altersgruppen aufzubauen.

Drese betonte, dass inzwischen über 53 Prozent aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in MV einmal und knapp 48 Prozent bereits zweimal geimpft sind.

Nachdem die Ständige Impfkommission am 20. Januar eine allgemeine Booster-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech veröffentlicht hat, steige auch hier die Quote, so die Ministerin.

„Mittlerweile haben in unserem Land auch bereits 12,3 Prozent eine Booster-Impfung erhalten“, sagte Drese im Landtag. Die dritte Impfstoffdosis soll in einem Abstand von drei Monaten zur vorherigen Impfung verabreicht werden

Die Ministerin verdeutlichte, dass es an Impfangeboten und verfügbaren Impfstoffen nicht mangelt. „Ob mit oder ohne Termin: Wartezeiten sind an keinem Standort zu befürchten“, so Drese.

Zusätzlich habe die Landesregierung in der vergangenen Woche über die Schulen alle Eltern von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren angeschrieben, um Angebote für Erst-, Zweit- oder Booster-Impfungen zu unterbreiten. Drese: „Dort, wo Bedarf angemeldet wurde, werden jetzt mobile Impf-Teams Impfungen an und im Umfeld von Schulen meist noch vor den Winterferien vornehmen.“

Jung sein in M-V

Drese: Beteiligung junger Menschen hat großen gesellschaftlichen Mehrwert

Schwerin – Jugendministerin Stefanie Drese hat sich im Landtag für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung ausgesprochen. Die heute vom Landtag beschlossene Einrichtung einer Enquete-Kommission „Jung sein in MV“ sei eine wichtige Maßnahme, um junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre eigenen Lebenswelten anzuhören und einzubinden.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass eine bessere Beteiligung junger Menschen einen großen gesellschaftlichen Mehrwert hat“, sagte die Ministerin. „Ihre Ideen und Erfahrungen in politische Prozesse einzubeziehen, bereichert die Diskussionen mit zukunftsweisenden Themen und Sichtweisen und ehrlichen Rückmeldungen, wie die aktuelle Politik im Alltag ankommt“, so Drese.

Besonders wichtig ist für Ministerin Drese, dass junge Menschen in der Enquete-Kommission des Landtages durchgehend eingebunden werden. Mit dem vorgesehenen Jugendforum könnten ganz unterschiedliche junge Menschen sich jugendgerecht austauschen. Durch dieses eigene Format bestehe die Chance, wichtige Aspekte und Erfahrungen einzubringen und ungefiltert in Form eines „Kinder- und Jugendgutachtens“ in die Ergebnisse der Enquete-Kommission einfließen zu lassen.

Drese: „Wenn wir wollen, dass junge Menschen in unserem Land gute Rahmenbedingungen vorfinden und sich selbst demokratisch mit ihren Ideen in unsere Gesellschaft einbringen, müssen wir junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre Lebensrealität fördern und sie mitentscheiden lassen. Das ist meine Hoffnung und Erwartung an eine Enquete-Kommission ‚Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern‘.“

Warnstufe Orange ab Freitag in M-V

Neue Landesverordnung in Kraft getreten

Schwerin – Ab Freitag (28. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Mittwoch nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 6 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Beinahe gleichzeitig tritt zum (heutigen) Donnerstag die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Kultureinrichtungen. Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren können ab heute auch in der Ampelstufe Rot ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten.

Mit der neuen Landesverordnung wird zudem eine Gleichstellung der nicht vereinsbasierten Sportaktivitäten (z.B. Yoga-Studios) mit den Fitnessstudios in der Stufensystematik vorgenommen. Das bedeutet, dass diese sowohl in der Warnstufe Orange als auch in der Warnstufe Rot unter 2G+Regeln zugelassen sind.

Auch bei den Tanzschulen gibt es eine Änderung. Dort werden die Regeln an den vereinsbasierten Sport angeglichen. In Stufe Rot können somit feste Tanzkurse unter 2G+ stattfinden.

In der Gastronomie gilt ab Stufe Gelb 2G+ (bisher 2G) – in den anderen Stufen bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Grün (3G), Orange und Rot 2G+.

Die neue Landesverordnung passt darüber hinaus die Testregelungen an die bundesrechtlichen Quarantäneregelungen an. Damit sind nicht mehr nur Personen mit Auffrischimpfung von der Testpflicht bei Angeboten mit 2G+Regeln (z.B. im Restaurant oder Fitnessstudio) befreit.

Ab dem 27. Januar kommen folgende Gruppen hinzu:

  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV