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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Entlastung gefordert

Schwerin – Die Landesregierung reagiert mit großer Sorge auf die rasant steigenden Energiepreise und die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland in dem jeden Tag mehrere hunderttausend Menschen mit dem Auto zur Arbeit fahren. Deshalb sind die Menschen in unserem Land von dieser Entwicklung – insbesondere bei den Benzin- und Dieselpreisen – ganz besonders betroffen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer nach einer Telefonkonferenz mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Finanzminister Heiko Geue. Die Ministerpräsidentin hat die Abstimmung mit ihren Ressortkollegen auf Grund der andauernden Erholungsphase nach ihren Operationen von zu Hause aus durchgeführt.

„Pendlerinnen und Pendler zahlen aktuell rund 60 Cent mehr pro Liter Diesel als noch im Januar“, sagte Meyer. „Wer täglich einen Arbeitsweg von einer Stunde auf sich nimmt, muss allein dafür einen deutlich höheren Betrag einplanen. Das überfordert viele Menschen in unserem Land.“

Hinzu komme, dass die Homeoffice-Pflicht aufgrund der Corona-Pandemie ab 20. März abgeschafft werde, was zu zusätzlichen Pendlerbewegungen führen wird.

„Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb eine Initiative im Bundesrat unterstützen, die unter anderem zum Ziel hat, die Mehrwertsteuer für Kraftstoffe zeitlich befristet auf 7 Prozent zu senken. Die Menschen erwarten zu Recht, dass jetzt rasch gehandelt wird. Deshalb brauchen wir jetzt eine Spritpreisbremse“, sagte der Minister. „Auch für weitere Energieträger wie Strom, Erdgas, Erdwärme und Fernwärme müssen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.“

Zudem müsse der Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und Bafög-Empfänger dahingehend angepasst werden, dass die tatsächlichen Heizkosten als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Gaspreis. Deshalb schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, einen „Gaspreisdeckel“ einzuführen, der verbraucherorientiert wirkt. „Der Staat kann dabei einen bestimmten Grundverbrauch an Gas für einen Haushalt definieren, der dann über einen Festpreis für die Verbraucher staatlich subventioniert wird“, so Meyer.

Hospiz- und Palliativversorgung in M-V

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag die besondere Bedeutung der Palliativ- und Hospizversorgung in Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. „Ziel der Landesregierung ist die Sicherstellung der größtmöglichen Lebensqualität für unheilbar erkrankte Menschen“, sagte Drese in der Landtagsdebatte.

Die Herausforderungen für Mecklenburg-Vorpommern seien aufgrund der ländlichen Strukturen im Land und der geringen Dichte an Leistungserbringern in einigen Regionen enorm. Einiges hat die Landesregierung gemeinsam mit weiteren Akteuren im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht, so Drese.

Drese: „So haben wir in MV mittlerweile 12 spezialisierte Teams für die ambulante Palliativversorgung (SAPV), 9 Hospize, 23 ambulante Hospizdienste sowie 16 Krankenhäuser mit einem palliativmedizinischen Angebot.“ Darüber hinaus fördere das Land seit letztem Jahr die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin. „Die Landesarbeitsgemeinschaft stellt einen wichtigen und verlässlichen Partner der Landesregierung bei der Umsetzung der Gesundheitspolitik in der Hospiz- und Palliativversorgung dar“, verdeutlichte die Ministerin.

Weitere Erkenntnisse lieferte ein Evaluationsbericht zu den vorhandenen Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aus der vergangenen Legislaturperiode. Darin wurden die aufgeworfenen Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen verknüpft. „Die Entwicklung innovativer, regional orientierter Versorgungskonzepte, auch unter Einbeziehung telemedizinischer Funktionalitäten und e-Health, könnte beispielsweise strukturelle Lücken, gerade in ländlichen Regionen, abdecken,“ sagte Drese. Zudem sollte die palliativmedizinische Fort- und Weiterbildung in der Primärversorgung intensiviert werden und in jeder stationären Pflegeeinrichtung mindestens eine Palliative Care Fachkraft verfügbar sein.

In den nächsten Jahren müsse es nach Ansicht von Ministerin Drese vorrangig darum gehen, die vorhandenen Empfehlungen sukzessive umzusetzen. „Dies beinhaltet natürlich die Initiative von Seiten der Landesregierung, aber auch von Seiten der Leistungserbringer. Ohne die relevanten Akteure in der Hospiz- und Palliativversorgung sind viele Empfehlungen nicht umzusetzen“, betonte Drese im Landtag.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Versorgung mit Nahrungsmitteln

Schwerin – Die Versorgung mit Nahrungsmitteln in Mecklenburg-Vorpommern ist trotz zu erwartender Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine gesichert. Zu dieser Einschätzung kam Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Für landwirtschaftliche Grundnahrungsmittel wie Getreide, Kartoffeln, Zucker, Fleisch und Milch wurde im Jahr 2020 ein Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent oder mehr ausgewiesen. Insgesamt lag der Selbstversorgungsgrad für Futter- und Nahrungsmittel in Deutschland in diesem Zeitraum durch den Import von Soja, Palmöl, Gemüse und exotischen Früchten bei 88 Prozent“, untermauerte der Minister seine Einschätzung. Allein in den letzten fünf Jahren hat die Bundesrepublik 12,4 Millionen Tonnen Weizen exportiert und nur 1,3 Millionen Tonnen importiert, davon 478 Tonnen Weizen aus der Ukraine.

Eine spürbare Veränderung gab es hingegen bei den Preisen, sagte der Minister. Diese seien im Vergleich zur Vorwoche in die Höhe geschnellt und liegen beim Qualitätsweizen aktuell bei rund 330 Euro pro Tonne und beim Raps bei etwa 790 Euro pro Tonne. Im Februar waren laut Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) auch Preissteigerungen bei Milch (+10 %), Brot und Backwaren (+6 %) und Öl (+23%) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Preisniveau für Lebensmittel damit um knapp 5 %.

„Weitere Preiserhöhungen sind mit Blick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise zu erwarten, aber nicht prognostizierbar“, kommentierte Backhaus. Er verwies erneut auf die Bedeutung und Leistung der Landwirtschaft in Krisenzeiten: „Die Landwirtschaft versorgt uns täglich mit hochwertigen Lebensmitteln und setzt sich darüber hinaus seit vielen Jahren mit Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aktiv für den Klimaschutz ein. Wir müssen alles daransetzen, dass der durch andere Zwecke verursachte Flächenverbrauch geringer wird und ausreichend Fläche für eine umwelt- und klimaverträgliche Landwirtschaft zur Verfügung steht.“

„Stadtradeln“ 2022

Schwerin – Ab morgen, 9. März, 10 Uhr, können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2022“ anmelden. Nachdem die Kommune freigeschaltet wurde, können sich Radelnde für Ihre Kommune anmelden. Bei dem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn dieser sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre. Damit auch möglichst viele aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Anmeldegebühr für einen Großteil der Kommunen aus dem Nordosten.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits 13 Prozent der alltäglichen Wege mit dem Rad zurückgelegt – bundesweit im Vergleich der Flächenländer ein Spitzenwert. Unser Land als Fahrradland für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen aufs Rad bringen – das ist unser erklärtes Ziel. Davon profitiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Klima, für dessen Schutz ich seit November 2021 offiziell zuständig bin.

Ich freue mich deshalb sehr, dass ich die Unterstützung der Stadtradeln-Kampagne weiter fortsetzen darf. Auch in diesem Jahr stellt das Land 18.000 Euro zur Übernahme von Teilnahmegebühren zur Verfügung. Damit wollen wir erreichen, dass möglichst viele Kommunen teilnehmen und der Radverkehr in MV weiter Fahrt aufnimmt“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Rügen hatten 2021 auch Neulinge wie Wittenburg und der Landkreis Nordwestmecklenburg das Land Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Zusammen haben die beinahe 9.000 Teilnehmer aus 14 Kommunen in ihrem Aktionszeitraum mehr als 1,5 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 226.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.

Equal Pay Day

Schwerin – Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt und die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung, Wenke Brüdgam, fordern anläßlich des Equal Pay Day gerechte Bezahlung.

„Es traurig, dass es noch immer eines solchen Tages bedarf, um auf die Ungerechtigkeit im Lohnsektor hinzuweisen. Der Equal Pay Day steht jedes Jahr für den Tag, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Jahresbruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt noch immer bei rund 18 Prozent. Das ist eine Kluft, die beispielhaft zeigt, dass wir bei der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern weiterhin viel zu tun haben. Daher hat sich die Landesregierung eine intensive Gleichstellungspolitik auf die Fahnen geschrieben. Die Ernennung der Beauftragten der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung war ein wichtiges Zeichen. Der Lohnunterschied zwischen Frau und Mann gehört ins Geschichtsbuch. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen schon mit dem 1. Januar so viel verdienen wie Männer, denn sie haben es verdient“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung, Wenke Brüdgam: „Unter dem Motto ‚Equal Pay 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt‘ findet dieses Jahr der Equal Pay Day am 7. März statt. Kernforderung dieses Aktionstages ist die gleiche und gerechte Bezahlung unabhängig vom Geschlecht. Noch immer gibt es reale Lohnlücken. Hinzu kommt, dass Frauen noch immer den Großteil der unbezahlten Heim-, Sorge- und Pflegearbeit leisten. All dies führt dazu, dass Frauen im Osten in ihrem Leben rund 450.000 Euro weniger Vermögen aufbauen als Männer. Wir setzen uns für die Transparenz in der Entlohnung sowie gleiche Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit ein. Die Digitalisierung in der Arbeitswelt kann für Frauen und Männer große Chancen bieten, wenn denn alle von den Möglichkeiten des digitalen Wandels profitieren können. Die Arbeitswelt von Morgen darf nicht auf dem gleichen Fundament der Ungerechtigkeiten von heute gebaut werden.“

Arbeitsmarkt im Februar 2022

Nürnberg – „Bis in den Februar hat der Arbeitsmarkt seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Allerdings ist in den aktuellen Indikatoren der Krieg in der Ukraine noch nicht abgebildet.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: -34.000 auf 2.428.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -476.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Februar 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 34.000 auf 2.428.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 33.000 abgenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist sie um 476.000 geringer. Im Vergleich zum Februar 2020 liegt sie nur noch um 32.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Januar auf Februar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gesunken. Sie lag im Februar 2022 bei 3.174.000 Personen. Das waren 482.000 weniger als vor einem Jahr und 128.000 weniger als im Februar 2020.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 201.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Die Anzeigen stammen überwiegend aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und dem Gastgewerbe.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 641.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Dezember weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 80.000 gestiegen. Mit 45,07 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 636.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2021 um 82.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 603.000 auf 34,30 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,25 Millionen Personen waren im Dezember 2021 geringfügig entlohnt beschäftigt, 221.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,12 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht allein auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Februar auf hohem Niveau. So waren 822.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 240.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA‑X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Februar 2022 um 1 Punkt auf 136 Punkte und setzt damit seinen Wachstumspfad fort.

807.000 Personen erhielten im Februar 2022 Arbeitslosengeld, 316.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.597.000. Gegenüber Februar 2021 war dies ein Rückgang von 313.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Februar 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 284.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 417.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 29.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Weitere Corona-Lockerungen in M-V

Drese: Krankenhauskapazitäten im Blick behalten – Gesundheitssystem nicht überlasten

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen in der Corona Landesverordnung beschlossen, die am 4. März in Kraft treten. „Wir haben damit den zweiten Schritt des Bund-Länder-Beschlusses vom 16.Februar umgesetzt und die Vorgaben des Landtages berücksichtigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Änderungen betreffen u.a. die Bereiche Gastronomie, Beherbergungen, Kultur und Sport (inkl. Schwimm- und Spaßbäder sowie Zuschauer bei Großveranstaltungen). Auch für Diskotheken und Clubs gibt es Öffnungsperspektiven.

In der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe gilt 3G in allen Stufen. Damit haben nicht nur Geimpfte und Genesene sondern auch negativ Getestete einen Zutritt zu den Einrichtungen. „Diese Lockerung ist für das Tourismusland MV eine große Erleichterung. Uns ist wichtig, dass die Betriebe rechtzeitig vor Ostern Planungssicherheit haben“, verdeutlichte Drese.

Darüber hinaus teilte Drese mit, dass Großveranstaltungen mit einer Zuschauer-Auslastung von 75 Prozent (außen) und 60 Prozent (innen) möglich sind. „D.h., der FC Hansa kann zum nächsten Heimspiel etwa 21.500 Zuschauer empfangen und in der Stadthalle Rostock beträgt die maximale Kapazität rund 2.400 Zuschauerinnen und Zuschauer“, so Drese. Für Großveranstaltungen gilt: die 2G-Plus Regel bleibt in den Stufen 2 bis 4 bestehen und es gibt eine stufenunabhängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Beim Vereinssport gibt es in allen Altersgruppen keine festen Gruppengrößen und keine Grenzen bei der Personenanzahl bei Wettkämpfen mehr. Auch Zuschauer sind zugelassen (Regelungen wie bei den Großveranstaltungen). Bei Stufe 1 bis 3 gilt die 3-G-Regel. In Stufe 4 (Rot) besteht die 2G-Plus-Regel innen und 2G außen. Schwimm- und Spaßbäder können ab 4. März auch in Stufe 4 (Rot) für alle Besucher/innen mit 2G-Plus öffnen.

Auch der Kultur-Bereich erfährt zum 4. März deutliche Erleichterungen. Es gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, sozikulturelle Zentren und Bibliotheken die 3-G-Regel in den Stufen 2 bis 4 und eine max. Kapazitätsauslastung von 60 Prozent. Diskotheken und Clubs können wieder öffnen. Hier gilt 3G in Stufe 1 und 2G-Plus in den Stufen 2 bis 4 und eine Auslastung von maximal 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität.

„Wir öffnen in Mecklenburg-Vorpommern viele Bereiche und lockern Schutzvorschriften, da dies vertretbar ist“, so Drese. Für eine Entwarnung sei es jedoch zu früh. Corona sei angesichts der hohen Inzidenzzahlen und der steigenden Fallzahlen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern noch immer eine Herausforderung.

Drese: „Deshalb bitte ich um Vorsicht in allen Lebensbereichen. Das Testen und das Tragen einer FFP2-Maske in vielen Bereichen bleiben weiterhin notwendig. Es geht vor allem darum, Menschen zu schützen, die älter oder vorerkrankt sind.“