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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Erste Ukraine-Flüchtlinge in M-V

Schwerin – In der Nacht zu Sonntag sind die ersten Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, über die polnische Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Bereits 20 Menschen – vor allem Frauen und Kinder – haben Zuflucht in der Landeshauptstadt gefunden.

„Die Schweriner haben so wie alle unsere Landkreise und kreisfreien Städte unverzüglich auf den Aufruf unseres Landeskrisenstabs reagiert, Unterbringungskapazitäten für Menschen vorzubereiten,  die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Schwerin hat zudem über die sozialen Medien sowie Netzwerkpartner Informationen für Ankommende in deutscher und ukrainischer Sprache verbreitet“, sagte Christian Pegel heute in Schwerin.

Der Innenminister bedankt sich herzlich bei den Schwerinern ebenso wie bei allen anderen Kommunen im Land: „Ich bin überwältigt, wie bereitwillig und schnell alle mit anpacken, um den Menschen, die vor einem grausamen Krieg nicht weit von uns in Europa fliehen, hier eine Zuflucht zu bieten.“

Die Ankunft weiterer ukrainischer Staatsbürger wird für heute in Schwerin ebenso wie in Neubrandenburg, Rostock und Stralsund erwartet. Auch dort sind die Stadtverwaltungen darauf vorbereitet.

Christian Pegel sagte erneut, dass Prognosen, wie viele Menschen infolge des Krieges in den Nordosten kommen könnten, spekulativ wären: „Zum aktuellen Zeitpunkt ist für Bund und Länder nicht abschätzbar, wie sich der Konflikt in der Ukraine hinsichtlich der Bewegung von Flüchtlingen nach Deutschland auswirkt. Wir wissen, dass viele Menschen aus der Ukraine in Nachbarländer wie Polen, Ungarn und die Republik Moldau flüchten. Wir wissen aber nicht, wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer dort bleiben oder weiterreisen werden, zum Beispiel nach Deutschland“, so der Minister. Er und seine Amtskollegen von Bund und Ländern stünden dazu kontinuierlich im Austausch. Und: „Wir sind auf einen eventuellen Anstieg der Flüchtlingszahlen vorbereitet – auch in Mecklenburg-Vorpommern, wie das Beispiel Schwerin eindrücklich zeigt.“

Start von Novavax-Impfungen in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erhält im 1. Quartal ca. 78.000 Dosen mit dem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax. Die ersten Lieferungen treffen im Land über das Wochenende ein, so dass in der kommenden Woche mit den Impfungen gestartet werden kann.

Den Auftakt macht der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Im dortigen Impfstützpunkt im Bethaniencenter in Neubrandenburg sind Novavax-Impfungen bereits am Montag, den 28. Februar möglich. Rostock, Schwerin und Vorpommern-Rügen (Stralsund) folgen ab Dienstag, den 1. März.

„Ich freue mich, dass die Logistik so reibungslos funktioniert. Mein Dank gilt allen Beteiligten. Alle Impfstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte gewährleisten mit hohem Engagement den zügigen Start der Novavax-Impfungen. Jetzt müssen die Bürgerinnen und Bürger, die auf solch einen Proteinimpfstoff mit Wirkverstärker gewartet haben, die Impfangebote auch nutzen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Die Starttermine in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sehen wie folgt aus:

  • MSE   28.02.
  • HRO   01.03. im Südstadt Klinikum
  • SN      01.03.
  • VR      01.03.
  • LRO    02.03
  • VG      03.03
  • NWM  04.03.
  • LUP    07.03

Alle an Novavax-Impfungen interessierte Bürgerinnen und Bürger können über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) einen Impftermin buchen. Es gibt keine Beschränkung. Eine Anmeldung ist dort natürlich auch weiterhin für alle anderen Corona-Schutzimpfungen möglich.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax wird von der Ständigen Impfkommission für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Ausgenommen davon sind zurzeit Schwangere und Stillende. Es sind zur Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig, so dass vorerst ca. 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Novavax geimpft werden könnten.

Bewerbung für Medizinstudienplatz

Schwerin – Landärzte für Mecklenburg-Vorpommern gesucht: Um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, gibt es seit 2021 im Land das sogenannte Landarztgesetz. Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bis zum 31. März 2022 um einen der für die Landärzte reservierten 31 Studienplätze bewerben.

„Mit dem Start im letzten Jahr haben wir gute Erfahrungen sammeln können. Wir halten ins­gesamt 31 von rund 400 Studienplätzen ausschließlich für die Studierenden vor, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben. Bis zum 31. März kön­nen sich junge Menschen für einen dieser Studienplätze an den Universitäten Rostock und Greifswald bewerben. Mit der Landarztquote steuern wir aktiv dem Ärztemangel insbeson­dere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unserem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewerbung gilt – die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Daneben fließen auch andere Kriterien in die Entscheidung ein, beispielsweise vorherige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz“, sagt Drese weiter. Die Studienplätze werden nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entspre­chende Weiterbildung, die zur Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absol­vieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

Zudem ist geregelt, die Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. „Die Auswahlgespräche werden im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien bestehen, die von Juroren – alles erfahrene Hausärzte aus ländlichen Versorgungsbereichen in M-V – bewertet werden“, sagt Axel Rambow, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV). Dabei sollen wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden.

Die KVMV wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen. Während ihres Medizinstudiums profitieren die Studierenden von einer weiteren Betreuung durch die KVMV. Beispielsweise erhalten sie bei einem Mentoringprogramm die Gelegenheit, sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenzulernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2022/23 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2022 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV eingegangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin). Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März 2022, 00:00 Uhr, bis 31. März 2022, 24:00 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2022.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüberhinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Impfungen mit Novavax ab sofort möglich

Schwerin – Ab sofort können sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) für einen Impftermin mit dem Novavax-Impfstoff anmelden. Die bisher bestehende Beschränkung auf Beschäftigte, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, entfällt. Das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax ist in der kommenden Woche“, so Drese. Nach jüngsten Meldungen des Bundesgesundheitsministeriums kommt der Impfstoff Ende dieser Woche im Zentrallager des Bundes an. „Danach wird er umgehend an die Impfstützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie an die vier großen Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert“, verdeutlichte die Ministerin.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax wird von der Ständigen Impfkommission für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Ausgenommen davon sind zurzeit Schwangere und Stillende. Es sind zur Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.

Das Land erhält im 1. Quartal 2022 ca. 78.000 Dosen, so dass vorerst ca. 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Novavax geimpft werden könnten. Interessierte bekommen über das Impfportal und die Impfhotline einen Termin für die Erstimpfung und können sich gleichzeitig für die zweite notwendige Impfung registrieren. Die Nachfrage in den Impfstützpunkten bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück.

Drese: „Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Meine Bitte ist, dass diese Bürgerinnen und Bürger nun die Impfangebote auch nutzen.“

In folgenden Impfstützpunkten finden Novavax-Impfungen statt:

  • Hansestadt Rostock: WarnowPark Einkaufscenter (1. Etage), Rigaer Str. 5
  • LH Schwerin: Schlossparkcenter, Wittenburger Str. 16b
  • LK Nordwestmecklenburg: Hochschule Wismar (Haus 18), Philipp-Müller-Str. 14 und Luise-Reuter-Saal, Kirchplatz 5, Grevesmühlen
  • LK Ludwigslust-Parchim: Krankenhaus am Crivitzer See, Amtsstraße 1, Crivitz
  • LK Rostock: Impfzentrum Flughafen Rostock-Laage, Flughafenstr. 1, Laage
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Bethaniencenter, Mirabellenstr. 2, Neubrandenburg und Schmetterlingshaus, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 6, Waren
  • LK Vorpommern-Rügen: Einkaufszentrum Strelapark, Grünhufer Bogen 13-17, Stralsund
  • LK Vorpommern Greifswald: Impfzentrum Greifswald, Brandteichstraße 20

Kein Platz für Rassismus

Rostock – Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in Rostock ermordet. Am Freitag, den 25. Februar 2022, findet eine öffentliche Gedenkveranstaltung statt, die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Gedenkinitiative „Mord verjährt nicht!“ initiiert wird. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael, wird daran teilnehmen.

„Es wird immer sichtbarer, dass Rassismus ein großes Thema ist. Doch Rassismus darf keinen Platz in der Gesellschaft haben. Es ist sowohl eine politische als auch eine gesellschaftliche Aufgabe, jede Form von Rassismus zu erkennen und zu bekämpfen“, sagte Jana Michael im Vorfeld der Gedenkveranstaltung.

Mehmet Turgut war ein Opfer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“. Michael: „Seine Familie muss bis heute unermesslichen Schmerz ertragen. Aber nicht nur dieser belastet die Angehörigen. Viele Fragen wurden bis heute nicht beantwortet. Die Morde des NSU wurden weder ausreichend untersucht noch aufgeklärt.“

Die Landesintegrationsbeauftragte machte deutlich, dass die weitere Befassung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern eine große Bedeutung hätte. „Die Hintergründe der NSU-Morde müssen vollumfänglich aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern schuldig.“

222.222 Impfungen

Rostock – Am 22.02 fand im Rostocker Impfstützpunkt im Warnowpark Lütten Klein die 222.222. COVID-19-Schutzimpfung in der Hanse- und Universitätsstadt statt.

Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, nahm diese besondere Zahl zum Anlass, den Impfstützpunkt zu besuchen. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und die Vorbereitungen auf den Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

„Die mehr als 222.000 Impfungen seit dem 27. Dezember 2020 verdeutlichen, welch gute und professionelle Arbeit durch die Impfteams in Rostock geleistet werden. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs im Impfstützpunkt.

Die 222.222 Impfungen gegen COVID-19 umfassen alle Impfungen im früheren Impfzentrum in der HanseMesse, im aktuellen Impfstützpunkt im Lütten Kleiner Warnowpark und von mobilen Impfaktionen wie zum Beispiel bei der Hanse Sail 2021, im Bahnhof Warnemünde, auf dem Innenstadtcampus der Universität Rostock, in Einrichtungen der Stadtbibliothek Rostock und in Stadtteil- und Begegnungszentren.

Über 130.000 Impfungen erfolgten mit dem Vakzin der Fa. BioNTech, über 71.000 mit dem Impfstoff der Fa. Moderna. Etwa 73 Prozent der Menschen in der Region (Stadt- und Landkreis) haben derzeit einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19, etwa 56 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.

„Impf-Angebote sind auch weiterhin ausreichend vorhanden“, verdeutlichte Staatssekretärin Hilgemann. Die Nachfrage sei aber leider in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen. Hilgemann: „Ich erhoffe mir eine Belebung durch den Novavax-Impfstoff. Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Ich hoffe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot ab der nächsten Woche  annehmen.“

Aufhebung der Kontaktbeschränkungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Grundlage dafür sind der Bund-Länder-Beschluss vom 16.Februar und der Beschluss des Landtages am Montag, die jeweils schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsehen.

„Die wichtigste Änderung betrifft die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie gilt ab Donnerstag stufenunabhängig bei privaten Zusammenkünften mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Bisher galt ab Stufe 2 (Gelb), dass private Zusammenkünfte nur mit maximal zehn Personen möglich waren. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt weiterhin die Regel von einem Haushalt plus zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt (max. 10 Personen).

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses in der kommenden Woche beschließen.

Das Kabinett nahm zudem eine Anpassung der Schwellenwerte der Neuinfektionen in der Corona-Ampelregelung vor. Diese orientierten sich an den Erfahrungen der gefährlicheren Delta-Variante. Künftig gilt: Die bisherigen Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden mit dem Faktor 7 multipliziert. D.h., die Warnstufe Rot ist bei einem 7-Tage-Inzidenzwert ab 1.400 Neuinfektionen erreicht (bisher 200) – die Stufe Orange künftig bei 350 bis 1.400.

Daneben beschloss das Kabinett die Aufhebung der Kontaktdatenerfassung. Diese ist nicht mehr erforderlich, da die Kontaktermittlung im privaten Umfeld kaum noch eine Rolle spielt – das bedeutet auch eine deutliche bürokratische Erleichterung für die Gesundheitsämter und Unternehmen im Land. Drese: „Wir empfehlen aber eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App bereitzustellen als sinnvolle digitale Ergänzung zu Abstandhalten, Hygiene und Alltagsmaske.“

Ausnahmen von der Aufhebung der Kontaktdatenerfassung bilden die Pflegeheime. „Um Kontaktketten nachverfolgen zu können und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen, werden in diesem besonders sensiblen Bereich weiterhin die Kontakte erfasst“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese betonte zugleich, dass die Landesregierung bei allen Lockerungs- und Öffnungsschritten vorsichtig bleiben und die Entwicklung genau beobachten wird. „Wir dürfen und werden den Weg der Vernunft nicht verlassen. Die aktuelle Corona-Welle ist in Mecklenburg-Vorpommern später eingetreten. Deshalb ist es auch nach Rücksprache mit unseren Expertinnen und Experten für eine Entwarnung noch zu früh. Wir bitten die Menschen in unserem Land weiter verantwortungsbewusst zu sein, Masken zu tragen, sich zu testen und die Impfangebote wahrzunehmen“, so Drese.

Booster-Impfungen

Schwerin – Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. „Mit einer zweiten Booster-Impfung kann dem nachlassenden Schutz entgegengewirkt werden. Wir planen erneut mobile Impfteams in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe einzusetzen. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit gut funktioniert“, sagte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, am Freitag in Schwerin.

Jede Einrichtung der Pflege und jedes Angebot der Eingliederungshilfe erhält durch das Land ein Angebot zur Impfung oder vereinbart ein Angebot mit den Hausärzten. Die mobilen Impf-Teams stehen zur Verfügung, um auf Wunsch Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durchzuführen. „Mit dieser Möglichkeiten wollen wir auch das Personal ansprechen“, so Hilgemann.

Die STIKO empfiehlt bei Über-70-Jährigen, Bewohnenden und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei immundefizienten Menschen eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung. Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die zweite Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung empfohlen. In begründeten Fällen kann die zweite Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Hilgemann: „Auch dieses Mal wollen wir ein Impfangebot vor Ort unterbreiten um sicherzustellen, dass jeder Bewohnende und Mitarbeitende möglichst zügig und unkompliziert eine Impfung wahrnehmen kann.“

Einige mobile Teams der Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz.