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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Stärkung von Resozialisierung

Schwerin – „Der Übergang von Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Punkt“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt und plant für das Jahr  2022 Praxistage ein.

Im Frühjahr wird die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt die Straffälligenarbeit des Landes in der Praxis erleben. Geplant ist ein Aktionsfrühjahr in den vier Justizvollzugsanstalten, dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit und der Bildungsstätte.

„Ich möchte mein Augenmerk auf die Resozialisierung im Vollzug legen. Dabei ist es mir wichtig, die bisherigen Abläufe in den Justizvollzugsanstalten und den sozialen Diensten der Justiz kennenzulernen. Die Straffälligenarbeit mit dem Vollzug, aber auch den sozialen Diensten muss so gut ausgestattet sein, dass zum einen alle Maßnahmen, die zur Entlassungsvorbereitung erforderlich sind, auch wie vorgesehen, stattfinden können. Aus meiner Sicht sollte darüber nachgedacht werden, wie der Bereich der Entlassungsvorbereitung weiter gestärkt werden kann. Denn der Übergang von der Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Bereich, der für den Erfolg der Resozialisierung entscheidend ist. Hier wird gute Arbeit geleistet, die ich gern stärken werde“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt wird im Frühjahr verschiedene Bereiche der Straffälligenarbeit begleiten. Sie möchte den Stationsalltag in einer JVA kennenlernen, sich Einblicke in die Sozialtherapie und Ausbildungsbereiche im Vollzug verschaffen, die Bewährungshilfe begleiten und auch die Anwärterinnen und Anwärter besuchen.

Wohngeld steigt 2022

Schwerin – Mit Beginn des neuen Jahres erhalten Wohngeldempfänger monatlich im Schnitt rund 13 Euro mehr. Es ist die dritte Wohngelderhöhung innerhalb von drei Jahren und die erste Dynamisierung, die das Wohngeldstärkungsgesetz von 2020 vorsieht.

„Dass das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, war eine wichtige Forderung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesratsverfahren. Zuvor hatte die die Höhe des Wohngelds über viele Jahre stagniert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und fügt hinzu:

„Das Wohngeld spielt eine wichtige Rolle für den sozialen Frieden. Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Wohngeld ist dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Zusätzlich können sich dem Minister zufolge zahlreiche Rentner im Land auf mehr Wohngeld freuen: „Mit der Grundrente wurde im Januar 2021 ein neuer Freibetrag im Wohngeld eingeführt für Rentner, die 33 Jahre so genannte ,Grundrentenzeiten‘ erreicht haben. Die Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger über diese Grundrentenzeiten gehen seit Herbst in den Wohngeldbehörden bei uns im Land ein. Ihre Mitarbeiter werden Rentnern, die Anspruch auf den Freibetrag haben, in den kommenden Monaten die rückwirkend zum 1. Januar 2021 aktualisierten Wohngeldscheide zusenden. Das geht in der Praxis mit zum Teil erheblichen Nachzahlungen einher.“ Mit diesem Freibetrag werde die Lebensleistung der Rentner anerkannt und zudem sichergestellt, dass die Grundrente nicht das Wohngeld mindert.

Christian Pegel hebt auch die Wichtigkeit des Wohngelds in der aktuellen Pandemie hervor: „Dies war bei der Erarbeitung des Wohngeldstärkungsgesetzes nicht absehbar, aber das Wohngeld trägt während der Corona-Pandemie zur finanziellen Sicherung der Wohnkosten bei. Damit können etwa Menschen, die in Kurzarbeit gehen müssen, Einkommenseinbußen abfedern.“

Im zu Ende gehenden Jahr haben knapp 21.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten – rund 1.500 weniger als im Vorjahr. Insgesamt erhielten sie etwa 36 Millionen Euro. Das ist eine Million Euro weniger als 2020. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert.

„Die Landesregierung wird sich beim Bund für weitere Nachbesserungen beim Wohngeld einsetzen“, kündigt Christian Pegel an und begründet: „Der Anstieg der Energiekosten, der sich voraussichtlich fortsetzen wird, trifft gerade Menschen mit geringem Einkommen in besonderem Maße. Auch hier ermöglicht das Wohngeld einen Ausgleich.“ Er begrüße, dass die neue Bundesregierung diese Notwendigkeit erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag einen einmaligen erhöhten Heizkostenzuschuss vorgesehen habe, der an Wohngeldempfänger ausgezahlt werden soll.

„Wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Einen Wohngeldrechner, eine Broschüre zum Wohngeld zum Herunterladen und ein Antragsformular, das ausgefüllt bei der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort abgegeben werden muss, finden Sie auf der Webseite www.em.regierung-mv.de/wohngeld.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Präsenzunterricht an den Schulen

Schwerin – In einer Sondersitzung haben sich heute die Kultusministerinnen und Kultusminister der sogenannten A-Länder (die Länder, die mit SPD-Mehrheit in Koalition unter anderem mit den LINKEN regieren) über die gegenwärtige Lage verständigt und einmütig festgestellt: „Es gibt derzeit keinen Grund, von den Beschlüssen der KMK zum Präsenzunterricht an den Schulen abzuweichen.“

Alle mit SPD-Mehrheit geführten Bundesländer, die in der kommenden Woche wieder mit dem Unterricht beginnen, starten im Präsenzunterricht.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um den Schulstart nach den Weihnachtsferien in MV betont Bildungsministerin Simone Oldenburg, dass keinerlei Unklarheiten bestehen und die Schulleitungen auf alle möglichen Szenarien im Zusammenhang mit der Pandemie vorbereitet sind.

„Der § 7a der aktuell geltenden Schul-Corona-Verordnung legt eindeutig fest, wie ein Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen erfolgt. Damit wissen die Schulleitungen seit mehr als einem Jahr, wie Schule auch bei steigenden Infektionszahlen organisiert wird.“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Regional entscheiden die Gesundheitsämter je nach Infektionslage, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen –  und die Schulen setzen diese nach § 7a der Schul-Corona-Verordnung um.

„Diese Praxis ist seit über einem Jahr bekannt und wird gut von den Schulleitungen umgesetzt. Es ist alles geregelt, vom Präsenz- über den Wechsel- und Distanzunterricht, bis hin zur Pausengestaltung sowie der Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten und Klausuren und der zu erteilenden Noten.“, so Oldenburg.

Die Schul-Corona-Verordnung, die auf der Webseite des Bildungsministeriums einzusehen ist, legt u. a. fest, welche Jahrgangsstufen in Präsenzunterricht verbleiben und welche in Distanz wechseln, wenn dieses an einzelnen Schulen notwendig wird. Damit ist Planungssicherheit für den Schulstart am 3. Januar vorhanden.

Online-Impfportal wird rege genutzt

Schwerin – Seit dem 3. Dezember können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Impftermine wieder online buchen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese zieht nach knapp vier Wochen eine positive Bilanz.

„Unser Landes-Impfportal www.corona-impftermin-mv.de wird sehr gut genutzt. Bis zum 29. Dezember wurden 42.639 Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte über das Onlineportal vergeben“, verwies Ministerin Drese auf die aktuellen Zahlen.

Auffrischimpfungen machten dabei mit knapp 36.500 Terminen den Großteil der Impfungen aus. Diese so genannten Booster-Impfungen sind inzwischen bereits ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung (in der Regel nach der Zweitimpfung) bzw. Infektion möglich.

Daneben steht auch weiterhin die telefonische Anmeldung unter 0385 2027 1115 zur Verfügung. Hierüber sind seit Wiedereinführung der Hotline am 22. November rund 78.000 Terminbuchungen für Impfungen erfolgt. Zudem bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an. Termine für Impfungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim können auf Wunsch des Landeskreises weiterhin nur per Telefon vergeben werden.

Für 1.314 Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren konnten sowohl per Telefon als auch online Impftermine vergeben werden. Derzeit werden entsprechende Impfungen in den Impfstützpunkten Greifswald, Rostock-Laage, Schwerin (Schlossparkcenter) sowie im Stralsunder Strelapark angeboten. Angebote in weiteren Landkreisen folgen im Januar. Hauptsächlich sollen Kinder in dieser Altersklasse über die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte geimpft werden.

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für Personen bis 30 Jahren eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Ministerin Drese: „Die Omikron-Variante ist hoch ansteckend und verbreitet sich sehr schnell. Impfungen schützen vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen. Ich bitte deshalb die Menschen in unserem Land, die Möglichkeiten der Auffrischungs- aber auch Erst- und Zweitimpfung weiter zu nutzen.“

Präsenzunterricht oberstes Gebot

Oldenburg: Besonnenheit zum Schulbeginn ist wichtig

Schwerin – „Wir stehen im ständigen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Expertinnen, Experten, Praktikerinnen, Praktikern sowie dem Krisenstab der Landesregierung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Planung. Das heißt, wir starten am 3. Januar mit dem Präsenzunterricht unter Beachtung aller notwendigen Hygieneregeln sowie einer Testung aller Schülerinnen und Schüler und aller Lehrkräfte. Die Tests erfolgen zu Hause, in der Schule oder in Testzentren“, erklärt Simone Oldenburg, Bildungsministerin von MV.

Dieses Vorgehen entspricht dem Beschluss der Kultusministerkonferenz. „Für die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hat der kontinuierliche Präsenzunterricht an den Schulen weiterhin höchste Priorität, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. Selbstverständlich ist dabei der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und aller an Schulen Beschäftigten zu gewährleisten.“

Wie schon nach den vorangegangenen Ferien müssen Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag eine Erklärung abgeben, dass sie sich in keinem Risikogebiet aufgehalten haben und keine Krankheitssymptome zeigen.

Mit Beginn des neuen Jahres wird die Testfrequenz in den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen von zweimal auf dreimal pro Woche erhöht. Neu ist zudem, dass auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sich im Rahmen der Teststrategie dreimal pro Woche testen lassen müssen.

Zusätzlich zu den Telefon-Hotlines der Staatliche Schulämter wird ab dem 2. Januar eine weitere Hotline beim Bildungsministerium geschaltet (Telefonnummer befindet sich auf Webseite des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung), um alle eventuell auftretenden Fragen zu beantworten.

Zudem wurden Handlungsempfehlungen für die Schulen und Kindertageseinrichtungen erarbeitet, um auf sich verändernde Bedingungen reagieren zu können. Am 3. Januar werden den Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie der Öffentlichkeit diese Empfehlungen von der Bildungsministerin und Innenminister Christian Pegel vorgestellt.

„Es ist wichtig, in dieser Zeit Besonnenheit zu bewahren. Wir beginnen das Schuljahr wie geplant und werden bei Veränderung der Lage in enger Abstimmung mit dem Krisenstab und allen Verbänden die Maßnahmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen anpassen.“, so Oldenburg.

Vorbereitung auf eventuelle Omikron-Folgen

Schwerin – Am 28.12. kam erstmals der neue Krisenstab des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Er befasst sich mit Maßnahmen im Hinblick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus‘.

„Experten gehen davon aus, dass sich die hoch ansteckende Omikron-Variante exponentiell verbreiten und in wenigen Wochen die dominierende Variante in Deutschland sein wird. Deshalb müssen wir befürchten, dass Omikron im ersten Quartal 2022 auch in Mecklenburg-Vorpommern das Pandemiegeschehen bestimmen wird. Da Omikron deutlich schneller übertragbar zu sein scheint, könnten mehr Beschäftigte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in der Wasser- und Stromversorgung gleichzeitig infiziert werden, als wir das bislang aus der Corona-Pandemie kennen. Um diese Situation zu bewältigen, müssen wir Entscheidungen, die auf verschiedene Ebenen und Behörden verteilt sind, noch schneller als bisher koordinieren und vereinheitlichen. Genau dafür haben wir diesen Krisenstab eingerichtet, der alle relevanten Akteure in einem Krisenstab regelmäßig zusammenholt“, sagte Innenminister Christian Pegel, dessen Ressort den Stab in den vergangenen Tagen federführend aufgebaut hat.

„Wir beginnen mit der Arbeit des Krisenstabs frühzeitig, um insbesondere dramatischen Personalausfällen vorzubeugen und für den Fall der Fälle Maßnahmen zu entwickeln, um solchen zu begegnen – wir beginnen also bereits jetzt, um vorzusorgen“, präzisiert der Minister.

Der Stab bindet neben allen Ministerien der Landesregierung die  kommunalen Spitzenverbände sowie die Katastrophenschutzorganisationen wie Technisches Hilfswerk, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, den Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft bis hin zur Bundeswehr ein, ebenso Vertreter der Gesundheits-versorgung durch Krankenhäuser, Ärzte und Impfzentren sowie den Branchenverband der Energie- und Wasserversorger.

„Die Sicherung kritischer Infrastrukturen generell ist unabhängig von der aktuellen Pandemie eine Daueraufgabe, der sich die Betreiber solcher Infrastrukturen permanent stellen. Sie haben jeder für sich Notfallpläne aufgestellt, die sie permanent prüfen und ggf. anpassen – für den Fall eines Hochwassers genauso wie für einen Stromausfall oder eben eine Pandemie“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus:

„Die Landesregierung ist in Fällen wie der aktuellen Pandemie mit den Betreibern dieser Infrastrukturen permanent im Austausch, um a) die Situation im Blick zu haben und b) beratend oder unterstützend eingreifen zu können. Dabei sind die Sektoren der kritischen Infrastruktur mit ihren jeweiligen Branchen den thematisch zuständigen Ressorts der Landesregierung zugeordnet, der Sektor Energie zum Beispiel dem dafür zuständigen Wirtschaftsministerium, der Sektor Gesundheit dem zuständigen Sozialministerium. Mit dem Krisenstab bündeln und konzentrieren wir im Hinblick auf die mögliche Gefährdung durch Omikron diese Zusammenarbeit noch einmal.“

Der Krisenstab ist dem Minister zufolge „eine Drehscheibe für Informationen und Entscheidungen, die dank einer kleinen Lenkungsgruppe auch über Nacht getroffen werden können“. Die erste Sitzung des Krisenstabs heute diente der Vorstellung aller Mitglieder sowie der Organisations- und Arbeitsstruktur und einem ersten Informationsaustausch.

„Der Krisenstab wird jetzt regelmäßig zusammenkommen, um alle Beteiligten auf den aktuellen Stand der Entwicklungen zu bringen und konkrete Maßnahmen zu beschließen“, sagte Christian Pegel bei der Hybrid-Veranstaltung heute und kündigte eine Folgesitzung bereits für die erste Januar-Woche des neuen Jahres an.

Das Innenministerium ist in Sachen kritische Infrastruktur für Polizei sowie Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Die einzelnen Aufgabenträger sind auch hier eigenständig verantwortlich für die Sicherstellung ihrer Einsatzfähigkeit. Das Innenministerium gibt aber seit Beginn der Pandemie Handlungshinweise, mit deren Hilfe die Einsatzkräfte Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen und somit eine Ausbreitung des Virus verhindern können. Polizei, Feuerwehren etc. tragen dafür Sorge, dass diese Maßnahmen in ihren Dienststellen konsequent umgesetzt werden. Die dienststellenbezogenen Hygienekonzepte werden regelmäßig und gemessen an der aktuellen Corona-Lage im Land ständig überprüft und angepasst.

Für die Landespolizei wurde aktuell angesichts der Omikron-Ausbreitung festgelegt, dass die Beamtinnen und Beamten, deren Tätigkeit die Arbeit im Home-Office nicht oder nicht immer zulässt, mit Beginn des neuen Jahres wieder konsequent in A- und B-Schichten arbeiten. „Wesentlich ist, dass nicht ganze Organisationseinheiten und -bereiche durch Infektionen und vorsorgliche Quarantänen handlungsunfähig werden. Mit unserem Schichtsystem erreichen wir, dass zumindest die Hälfte der Belegschaft nicht von einer eventuellen Infektionskette und folgenden Quarantänen betroffen wird. Dies wurde auch bisher schon in der Pandemie umgesetzt und hat die Polizei handlungs- und einsatzfähig gehalten“, sagt Christian Pegel.

Omikron-Variante breitet sich aus

Schwerin – Mit Stand heute sind in Mecklenburg-Vorpommern 26 Fälle mit der Corona-Variante Omikron durch eine Genomsequenzierung nachgewiesen worden.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ein dichtes Monitoring auf SARS-CoV2-Varianten, das durch das CoMV-Gen-Studienzentrum an der Universitätsmedizin Greifswald zwischen den Laboren koordiniert wird.

„Das Erwartete tritt ein. Corona-Infektionen mit der Omikron-Mutation nehmen zu. Omikron macht um Mecklenburg-Vorpommern natürlich keinen Bogen“, sagte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese zu den aktuellen Zahlen. Unmittelbar vor Weihnachten waren erst drei Omikron-Fälle bestätigt.

Die Omikron-Variante wurde bisher in vier Landkreisen (Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Landkreis Rostock, Vorpommern-Rügen) und der Hansestadt Rostock nachgewiesen. In Rostock gibt es mit 17 betroffenen Personen die mit Abstand meisten bestätigten Fälle.

Die infizierten Personen sind zwischen 9 und 86 Jahren alt und haben bisher keine schweren Verläufe. Allerdings gibt es zwei Hospitalisierungen bei leichter Symptomatik und Vorerkrankung.

„Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten gehen wir als Landesregierung davon aus, dass es in den kommenden Wochen einen weiteren starken Zuwachs an Omikron-Fällen in MV geben wird“, verdeutlichte Drese. Die Variante sei da und breite sich aus.

Drese: „Wir bereiten uns in Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren Krisenstäben intensiv auf dieses Szenario vor. Es war deshalb auch richtig, frühzeitig und konsequent weitere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen für das gesamte Land zu beschließen. Damit verlangsamen wir die Ausbreitung und entlasten das Gesundheitssystem. Der beste Schutz gegen die neue Omikron-Variante ist zudem, geimpft und geboostert zu sein.“

Landesweit gilt Ampelstufe Rot+

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab  28.12.2021 landesweit die Ampelstufe Rot+. Seit Sonntag ist in MV den siebten Tag in Folge Stufe Rot verzeichnet worden.

„Da wir nach wie vor von der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens ausgehen müssen, wird nun die höchste Warnstufe bekannt gegeben“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Der Meldeverzug bei den neu gemeldeten Fällen über die Feiertage darf nicht über die tatsächliche angespannte Infektionslage im Land hinwegtäuschen“.

Durch das mit der letzten Verordnungsänderung erfolgte Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot+ nach Stufe Rot gelten seit dem 27.12.2021 bereits folgende Verbote. Der Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende in:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-) Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Ab morgen gilt zusätzlich das Verbot in den Bereichen: Prostitution, Glücksspiel und Busreisen.