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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Selbsttests in Schulen

Bewährte und erfolgreiche Teststrategie in Schulen bleibt bestehen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will im Jahr 2021 die Testfrequenz in den Schulen erhöhen. Darüber hat Bildungsministerin Simone Oldenburg im Landtag informiert. Das Land hat 2,8 Millionen Tests für die ersten vier Kalenderwochen des neuen Jahres im Umfang von ca. 4,5 Millionen Euro beschafft. Die letzten Lieferungen sollen zu Beginn der kommenden Woche in den Schulen eintreffen.

„Unsere bisherige Teststrategie an den Schulen hat sich bewährt und ist erfolgreich“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wollen sie zu Beginn des kommenden Jahres intensivieren. Unabhängig vom bisherigen Testzyklus an den Schulen werden am ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien, also am 3. Januar 2022, alle Schülerinnen und Schüler getestet. Diese Regelung gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Wir reduzieren damit die Gefahr, dass sich das Coronavirus in den Schulen ausbreitet. Über Änderungen der Testfrequenz werden wir die Schulen in Kürze informieren“, erläuterte Oldenburg.

Besuch in Vorpommern

Staatsekretärin Hilgemann dankt Teams in den Impfstützpunkten

Stralsund – Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, besuchte heute die Impfstützpunkte Stralsund und Greifswald. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.

„Die deutliche Zunahme der Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen hat ganz erheblich mit der sehr guten und professionellen Arbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Bundeswehr zu tun. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs in Vorpommern.

In den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald werden Impf-Angebote sowohl zentral im Strela-Park Stralsund bzw. im Impfstützpunkt Greifswald (Brandteichstraße) als auch in der Fläche angeboten. So gibt es in Vorpommern-Rügen Außenstellen z.B. in Grimmen, Bergen, Baabe, Born, Franzburg, Richtenberg, Zingst, Kirch Baggendorf und Wustrow. In Vorpommern-Greifswald befinden sie sich etwa in Anklam, Stadt Usedom, Pasewalk, Torgelow und Löcknitz. In diesen Außenstellen werden zu bestimmten wiederkehrenden Terminen, die durch die Landkreise bekanntgegeben werden, Impfungen angeboten.

Staatssekretärin Hilgemann zeigte sich erfreut über die erfolgreiche und von den Menschen sehr gut angenommene Umstellung in den Impfstützpunkten auf den Impfstoff von Moderna bei den über 30-jährigen. „Moderna ist qualitativ hochwertig und zeigt im Vergleich zu Biontech sogar eine leicht höhere Wirksamkeit. Damit bietet das Vakzin von Moderna hervorragenden Impfschutz, auch und gerade im Lichte der mittlerweile auch in Deutschland festgestellten Omikron Virusvariante. Dieser Impfstoff ist auch bestens für die Auffrischimpfung geeignet“, so Hilgemann.

Ein weiteres Thema des Besuchs war der Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. In beiden Vorpommern-Landkreisen bieten mehrere Kinderärzte die Impfungen an. In Stralsund startet zudem kommende Woche eine Sonderimpfaktion für Kinder ab fünf Jahren im Einkaufszentrum Strelapark. Termine dafür können über die Impfhotline (0385-20271115) oder die entsprechende Website des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) gebucht werden.

Schutz und Teilhabe

Sozialministerium trifft Weihnachtsregelungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Seit dem 16. Dezember gilt eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung. „Wir treffen darin nach umfangreicher Beratung in unserem Sachverständigengremium vor allem Regelungen rund um die Weihnachtstage für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

„Unter Berücksichtigung des hohen Impfstandes, gut funktionierender Schutzmaßnahmen sowie des derzeit eher ruhigen Infektionsgeschehens in den Einrichtungen wollen wir für das bevorstehende Weihnachtsfest von den sonst geltenden Regelungen abweichen und die Besuchsmöglichkeiten ausweiten und erleichtern“, so die Ministerin.

Drese: „Mir ist die soziale und gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohnern in der Weihnachtszeit besonders wichtig. Wir möchten deshalb den Pflegebedürftigen ein frohes Fest und eine schöne, gemeinsame Zeit mit ihren Familienangehörigen ermöglichen.“ Dazu gehöre auch, dass die Einrichtungen weitgehende Besuchszeiten gewährleisten.

Konkret sind im Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 28. Dezember folgende Weihnachtsregelungen vorgesehen:

  • Alle Pflegebedürftigen dürfen unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel drei Besuchspersonen täglich empfangen. Sie müssen nicht dauerhaft festgelegt werden und dürfen die Einrichtung einzeln oder gemeinsam betreten.
  • Pflegebedürftige, deren Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel bei Rückkehr nach jedem Verlassen der Einrichtung von potentiellen Isolationsmaßnahmen ausgenommen (aber Symptomkontrolle).
  • Unabhängig vom Impfstatus müssen alle Besuchspersonen beim Betreten der Einrichtung einen negativen Test vorlegen oder in der Einrichtung getestet werden. Das gilt auch für Geboosterte.
  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es ein Ausbruchsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Generell gilt, dass geimpfte und genesene Besuchspersonen ab der Warnstufe „Rot“ auf der Corona-Ampel eine FFP2-Maske tragen müssen. Für ungeimpfte Personen besteht bereits ab Warnstufe „Orange“ eine FFP2-Pflicht.

Drese: „Der Erfolg des Impfens zeigt sich ganz besonders im Pflegebereich. Es gibt deutlich weniger Ausbruchsgeschehen in den Pflegeheimen als vor einem Jahr und auch vor den Booster-Impfungen. Die bestehenden Ausbrüche sind in der Regel solche, von denen eine kleiner Anzahl von Personen betroffen ist mit deutlich milderen Krankheitsverläufen. Es gibt kaum Hospitalsierungen. Deshalb können viel besser als vor einem Jahr zu Weihnachten Kontakte von Bewohnenden mit Angehörigen und Dritten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen stattfinden.“

Keine Testpflicht nach Auffrischimpfung

Schwerin – Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, sind zukünftig von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Diesen Beschluss fasste die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (GMK) am gestrigen Abend. Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Initiative mit vorbereitet.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern diese gemeinsam getroffene Entscheidung umgehend in unsere neue Corona-Landesverordnung verankert. Damit treten die Regelungen bereits am Donnerstag, den 16. Dezember in Kraft“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Die Befreiung von der Testpflicht gilt für Personen, die einen Nachweis über eine durchgeführte Boosterimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Seit dieser Auffrischimpfung müssen zudem mindestens 14 Tage vergangen sein.

Eine Ausnahme der Testbefreiung besteht für den Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen. „Pflegeheime und Krankenhäuser sind besonders sensible Bereiche. Zum Schutz der vulnerablen Personengruppen wird deshalb dort weiterhin auch von Personen mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden“, betonte Ministerin Drese.

„Der Schutz nach einer Boosterimpfung ist nach den zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr hoch. Sie reduziert sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung deutlich. Deshalb ist die Aufhebung der Testpflicht für diesen Personenkreis nach derzeitigem Kenntnisstand richtig und angemessen“, so Drese.

Wichtig ist nach Einschätzung der Ministerin aber auch, dass Bund und Länder die Regelungen laufend, spätestens nach zwei Monaten, bewerten werden und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen.

Das Bundesgesundheitsministerium wird von der GMK darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten. Dazu soll auch eine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission und des Expertenrats eingeholt werden.

3G-Kontrollen

Christian Pegel: „Große Mehrheit hält sich an die Regeln“

Schwerin – Bei einem Aktionstag kontrollierten gestern Polizei, Ordnungsämter und Verkehrsbetriebe die Einhaltung der 3G-Regeln (Geimpft/Genesen/Getestet) in Bussen und Bahnen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Polizei und Ordnungsämter überprüften auch, ob die Maßnahmen zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie in Einzelhandelsgeschäften eingehalten wurden.

„124 Kolleginnen und Kollegen von der Polizei waren landesweit bei den Kontrollen dabei“, sagte Innenminister Christian Pegel. Er selbst verschaffte sich am Nachmittag mit Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier einen Einblick in die Kontrollen rund um den Schweriner Hauptbahnhof.

„Ich bin vor allem sehr erfreut, wie viele Menschen bei uns im Land sich an die Schutzmaßnahmen halten. Landesweit wurden bei 2.748 kontrollierten Personen 47 Verstöße gegen die 3G-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr festgestellt – das sind weniger als zwei Prozent. Mehr als 98 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger verhalten sich also regelkonform. Zudem haben gestern Menschen wiederholt für solche Kontrollen ausgesprochen“, sagte der Minister.

Die Betroffenen wurden belehrt und mussten an der nächsten Haltestelle aussteigen. In einigen Fällen müssen sie mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. In den Geschäften und Einkaufszentren – dort gilt 2G (geimpft oder genesen) wurden keine Verstöße festgestellt.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin/Schwerin – Bundestag und Bundesrat haben heute mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelungen. Sie hatte vor einigen Wochen aus Kenntnis der Situation vor allem in den Pflegeheimen diese Diskussion mit angestoßen „Uns geht es gemeinsam darum, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.“ Dieses Ansinnen habe auch Mecklenburg-Vorpommern in den Bund-Länder-Konferenzen unterstützt und mitgetragen.

„Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Viruseinträge von außen z.B. in Pflegeeinrichtungen weiter effektiv minimiert werden. Gut ist auch, dass die Impfpflicht nicht einzelne Berufsgruppen herausgreift, sondern für alle gilt, die Zugang zu sensiblen Bereichen haben“, betont Drese.

Aus Sicht ist Dreses ist auch die eingeräumte Frist bis zum 15. März 2022 folgerichtig: „So haben bislang ungeimpfte Beschäftigte die Gelegenheit, bis dahin ein Impfangebot gegen das Covid-19-Virus anzunehmen. Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.“

Impfungen für Kinder

Schwerin – Die Planungen für den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern weit vorangeschritten. „Die Vorbereitungen in den Kommunen und bei den Kinderärztinnen und -ärzten laufen. Die Erstbestellung bei den Apotheken ist abgeschlossen. Nach der am Donnerstag erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann es jetzt schnell losgehen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gestern hatte die STIKO die Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Für alle anderen Kinder soll eine Impfung bei „individuellem Wunsch“ möglich sein. Die Impfungen sollen mit zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

„Ich begrüße diese STIKO-Entscheidung. Damit besteht für Eltern, Ärzteschaft und die staatliche Impfebene weitgehend Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Kinderimpfstoff ab dem 15.12. in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar ist“, so die Ministerin. Zunächst stehen rund 45.000 Dosen an Kinder-Impfstoff zur Verfügung bei etwa 80.000 Kindern in MV im Alter zwischen fünf und elf. Anfang des kommenden Jahres ist eine erneute Bestellung möglich.

Drese: „In unserem Land werden Kinderimpfungen für unter 12-Jährige vorrangig durch Kinderärzte angeboten. Sie kennen die Kinder und deren Eltern am besten. Dabei haben vorerkrankte Kinder und Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten Priorität. Aber auch für alle anderen Kinder können Termine vereinbart werden.“

Darüber hinaus wird es spezielle Angebote für das Kinder-Impfen in Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte geben, insbesondere für die Fälle, in denen der Kinderarzt nicht impft oder kein Kinderarzt zur Verfügung steht. Auch Sonderimpfaktionen, wie z.B. Aktionsimpftage für Kinder und deren Familien sind in der Planung. Über zukünftige Sonderimpfaktionen können sich Interessierte z.B. über die ständig aktualisierte Internetseite www.mv-corona.de/impfaktion informieren.

Drese: „Mir ist ganz wichtig, dass Eltern frei und gut informiert die Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Ich kann Familien bestätigen, der Kinder-Impfstoff ist sicher und erprobt und hat deshalb die Zulassung für Kinder ab fünf Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde erhalten.“

Guter Start des Online-Impfportals

Schwerin – Knapp 13.000 Buchungen für Erst-, Zweit,- oder Drittimpfungen in den Impfstützpunkten wurden bis Donnerstag (9. Dezember) Abend über das Online-Portal des Landes für die Impfterminvergabe vorgenommen. Das teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese in einer ersten Bilanz mit.

Von den 12.807 digitalen Terminbuchungen waren 10.878 Auffrischimpfungen und knapp 2.000 Erst- und Zweitimpfungen, ergab eine Auswertung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Buchungen können nach Registrierung auf der Internetseite www.corona-impftermin-mv.de vorgenommen werden.

„Das ist eine sehr gute Bilanz für die erste Woche. Viele Menschen im Land haben sofort diesen praktischen und rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Weg für die Vergabe eines Impftermins genutzt“, betonte Ministerin Drese. Daneben kann auch weiterhin die telefonische Anmeldung über die Hotline unter 0385 20271115 genutzt werden und bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an

Nach Hinweisen von Nutzerinnen und Nutzern wurden im Lauf der Woche technische Fehler auf der Website behoben und Updates vorgenommen. Die beauftragte Firma arbeitet sehr zügig und gewissenhaft die Meldungen ab, so Drese.

Die Ministerin teilte zudem mit: „Sofern voraussichtlich in der kommenden Woche entsprechende Kontingente in den Impfstützpunkten durch die Impfmanager der Landkreise und kreisfreien Städte freigegeben sind, können auch Terminbuchungen für Kinder im Alter von 5-12 Jahren erfolgen.“

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für unter 30-jährige eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.