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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Der Arbeitsmarkt im August 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt hat sich weiter erholt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken, obwohl noch Sommerpause ist. Das Beschäftigungswachstum gewinnt an Schwung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im August: -12.000 auf 2.578.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -377.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,6 Prozent

Nach den weitgehenden Öffnungsschritten der letzten Monate hat sich die Zahl der Arbeitslosen auch im August 2021 – wie schon im Juli und anders als sonst in diesen Monaten üblich – gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 12.000 auf 2.578.000. Saisonbereinigt hat sie um 53.000 stark abgenommen. Gegenüber dem August des vorigen Jahres ist sie um 377.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Juli bei 5,6 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im August 2020. Mit den Folgen der Corona-Krise in Zusammenhang stehen dürfte noch ein Plus von 261.000 Arbeitslosen bzw. 0,6 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Juli bei 3,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im August bei 3.345.000 Personen. Das waren 355.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. August für 68.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 1,59 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lassen aktuell eine beachtliche Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 100.000 gestiegen. Mit 44,97 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 280.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Mai auf Juni um 79.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juni nach Hochrechnungen der BA um 463.000 auf 33,79 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Juni betrug ihre Zahl 7,14 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen spürbaren Anstieg von 100.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuen Personal hat sich im August kräftig belebt. So waren 779.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 195.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 22.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im August 2021 um 1 Punkt auf 123 Punkte. Er liegt damit 30 Punkte über dem Wert von August 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

794.000 Personen erhielten im August 2021 Arbeitslosengeld, 348.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im August bei 3.802.000. Gegenüber August 2020 war dies ein Rückgang von 166.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis August 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 420.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 37.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterblieben viele Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt waren und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden konnten. 84.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im August noch unversorgt. Seit Oktober 2020 wurden 500.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 14.000 weniger als vor einem Jahr. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 151.000 im August noch unbesetzt. Insgesamt ist eine Aufhellung am Ausbildungsmarkt sichtbar geworden. In den nächsten Wochen werden erfahrungsgemäß noch viele bislang unversorgte Bewerber eine Ausbildung oder eine Alternative finden und Ausbildungsstellen noch besetzt werden.

Ausbildungsmarkt ist stabil

Jetzt noch die Chance für eine gesicherte berufliche Zukunft ergreifen

Schwerin – Der Ausbildungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern bietet Bewerberinnen und Bewerbern noch zahlreiche Chancen, eine fundierte und attraktive Ausbildung zu beginnen. Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit gibt es auch zum jetzigen Zeitpunkt noch große Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Die meisten offenen Angebote gibt es für Verkäuferinnen und Verkäufer, Kauffrauen und -männer, Köchinnen und Köche, Hotelfachfrauen und -männer und Restaurantfachfrauen und -männer. Betriebe nehmen weiterhin Bewerbungen entgegen.

Bildungsministerin Bettina Martin rief alle Jugendlichen, die noch nicht versorgt sind, erneut auf, sich zu informieren und die Möglichkeiten der dualen Ausbildung zu nutzen. „Eine fundierte Ausbildung ist die beste Grundlage für einen krisenfesten Arbeitsplatz mit Perspektive“, so Martin. „Deutschland hat mit der dualen Berufsausbildung ein System, um das uns die ganze Welt beneidet. Wer heute erfolgreich eine Berufsausbildung absolviert, muss sich morgen keine Sorgen um den Job machen. Fachkräfte werden in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt heiß begehrt sein.“

Trotz Corona-Pandemie zeigen die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine hohe Bereitschaft auszubilden. Nach einer vorläufigen Erhebung der Handwerkskammern sowie der Industrie- und Handelskammern im Land ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge bis kurz vor den Sommerferien 2021 um knapp 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Auch die Qualität der Ausbildung in Deutschland wird von den Auszubildenden trotz der Corona-Pandemie positiv bewertet. Nach der jüngsten Ausbildungsstudie des DGB bewerten bundesweit mehr als 70 Prozent der Befragten die fachliche Qualität ihrer Ausbildung im Betrieb als gut oder sehr gut. Für mehr als 83 Prozent der Auszubildenden hat sich die Qualität im Betrieb nicht verschlechtert.

„All diese Zahlen belegen, dass die Betriebe die Ausbildung des Nachwuchses sehr ernst nehmen“, so Ministerin Martin. „Auch Jugendliche, die nicht die besten Schulabschlüsse hatten, erhalten in den Berufsschulen und auch den Betrieben die Unterstützung, die sie benötigen. Die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt waren noch nie so gut wie jetzt.“

Corona-Landesverordnung aktualisiert

Regelungen für den Wahltag am 26. September

Schwerin – Die Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 rückt näher, und sie wird unter Corona-Bedingungen stattfinden. Daher regelt die aktualisierte Coronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO) auch den Zugang und Aufenthalt im Wahllokal (siehe § 7 Absatz 2 Corona-LVO und die dazugehörige Anlage 36a der Corona-LVO).

Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckung verläuft, erstellt die Gemeindewahlbehörde für ihr Wahllokal ein Hygiene- und Sicherheitskonzept. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gelten auch im Wahllokal: Lüften, Abstand halten, Maskenpflicht für alle Anwesenden.

Maskenpflicht: Vor und im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind.

Mindestabstand: Von den Mitgliedern des Wahlvorstandes und allen anderen Personen im und vor dem Wahllokal muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt nicht für Angehörige eines Hausstandes und Begleitpersonen Pflegebedürftiger.

Wer die Wahlhandlung oder die Stimmauszählung beobachten will, muss die auch in Gaststätten üblichen Kontaktdaten angeben, um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Für die Wahlberechtigten, die nur für die Stimmabgabe das Wahllokal aufsuchen, gilt dies nicht.

Für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es keine Pflicht, einen Status als getestet, geimpft oder genesen nachzuweisen (sog. 3-G-Regel). Es ist aber davon auszugehen, dass viele der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bereits vollständig geimpft sind.

Auch für die Wählerinnen und Wähler gibt es keine 3-G-Regel für den Wahltag. Jede Wählerin und jeder Wähler ist unabhängig vom Impfstatus und ohne Testpflicht eingeladen, an der Wahl teilzunehmen. Um die Einhaltung der erforderlichen Hygiene im Wahllokal zu vereinfachen, werden diesmal alle Wahlberechtigten gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen. Aber natürlich werden in den Wahllokalen auch Stifte zur Verfügung gestellt, die nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Wer den Besuch im Wahllokal diesmal lieber vermeiden möchte, kann gern das Angebot der Briefwahl nutzen.

Wer die typischen Symptome wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber, Geschmacks‐ oder Geruchsverlust aufweist, sollte nicht ins Wahllokal kommen, sondern seine Stimme möglichst per Briefwahl abgeben.

Das Innenministerium wird die Wahlbehörden über die Regelungen im Einzelnen kurzfristig informieren. „Ich bin überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler dazu beitragen werden, dass die Wahl sicher vonstattengehen wird. Die Wahlbehörden werden alles ihnen Mögliche dafür tun“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Geflügelpest-Viren weiter nachweisbar

Backhaus mahnt zur Biosicherheit

Schwerin – Der Zug der Wildvögel hat wieder begonnen. Wer aufmerksam im Land unterwegs ist, wird feststellen, dass sich vielerorts Wildvögel sammeln, um sich in ihre Überwinterungsgebiete aufzumachen. Somit setzt für die Zeit des Vogelzuges wieder deutlich mehr Bewegung in der Wildvogelpopulation ein. 

„Das muss eine Signalwirkung für unsere Geflügelhalter haben, denn die Auswirkungen des Geflügelpestseuchenzuges 2020/2021, der Ende Oktober letzten Jahres begann und bis Mai dieses Jahres andauerte, sind noch allgegenwärtig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. 

Seit dem 30.10.2020 wurde Geflügelpest deutschlandweit bei mehr als 1.350 Wildvögeln und in 257 Geflügelhaltungen, davon in 6 Fällen bei gehaltenen Vögeln (Tierparke) in Deutschland festgestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren 26 Geflügelhaltungen betroffen, in denen mehr als 340.000 Stück Geflügel getötet werden mussten. Das Geflügelpestvirus wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zudem bei insgesamt 132 Wildvögeln nachgewiesen.

„Damit verbunden sind enorme Verluste bei den betroffenen Geflügelhaltern und hohe finanzielle Belastungen für die Tierseuchenkasse und das Land für die aufzubringenden Kosten der Entschädigung, Tötung und unschädlichen Beseitigung der getöteten Tiere, die in diesem Seuchenzug bei deutlich über 5 Millionen Euro lagen“, erklärte Backhaus. 

„Im letzten Jahr kündigte sich bereits im August die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest an, denn es trat zu dem Zeitpunkt eine Serie von Ausbrüchen des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5 bei Geflügel und Wildvögeln im südlichen Rand des westsibirischen Tieflands, das ein bekanntes Rastgebiet auf der Wanderroute vieler Wasservogelarten auf dem Zug nach Europa ist, auf“, erinnerte der Minister.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnte die Länder sehr frühzeitig. „In diesem Jahr gibt es nach Mitteilung des FLI solche Vorboten bisher noch nicht. Anders als bei früheren Seuchenzügen zeigt sich jedoch, dass das Virus vorrangig vom Subtyp H5N8, aber auch weitere H5-Subtypen sowohl in Deutschland als auch anderen Ländern Europas nicht vollständig verschwunden ist“, betonte Backhaus.

Im Juni dieses Jahres wurde das Virus bei insgesamt vier Wildvögeln im Landkreis Osnabrück und Aurich nachgewiesen. Der letzte Fall in einem kleinen Hausgeflügelbestand trat Ende Mai dieses Jahres in Bremen auf. Auch aus anderen europäischen Ländern wie Polen, Dänemark, Belgien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Norwegen und dem Kosovo wurden in den letzten Wochen einzelne Geflügelpestfälle bei Geflügel, gehaltenen Vögeln oder Wildvögeln gemeldet.

„Es ist bekannt, dass der indirekte oder direkte Wildvogelkontakt bei der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Geflügelhaltungen eine wesentliche Rolle spielt. Diese Kontakte gilt es zu unterbinden. Insofern muss ich die Geflügelhalter vor dem nahenden Herbst dringend aufrufen, Biosicherheit in ihren Beständen groß zu schreiben. Szenarien wie 2016/17 und 2020/21 dürfen sich nicht wiederholen“, so Backhaus.

In einem Fachgespräch zwischen Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Friedrich-Loefflers-Institutes, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und des Geflügelwirtschaftsverbandes am Dienstag (24.08) wurde die Bedeutung der Biosicherheit als wesentlicher Punkt zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände deutlich herausgestellt.

„Die aktuelle schwelende Situation zeigt, dass das Risiko nicht gleich Null ist. Insofern sollten auch die Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln im gesamten Land aktiviert werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trägt zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter. Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen käme es an.

Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine besondere Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Umfrage zur Landtagswahl in M-V

Schwerin – Einen Monat vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern kann die Landes-SPD ihren Vorsprung in der Gunst der Wahlberechtigten ausbauen. Hingegen fällt die CDU im Nordosten zurück auf Platz drei. Sie liegt jetzt knapp hinter der AfD. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Infratest-dimap im Auftrag von NDR, Schweriner Volkszeitung und Ostsee-Zeitung.

Wenn schon am nächsten Sonntag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt würde, dann käme die SPD auf 36 Prozent. Sie erzielt damit 9 Prozentpunkte mehr als in der Umfrage von Mitte Juli. Für die Sozialdemokraten ist das der höchste Wert, den Infratest dimap in den vergangenen 20 Jahren vor einer Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern gemessen hat. Umgekehrt sinkt die CDU in dem Bundesland auf den bisher niedrigsten Stand in der Sonntagsfrage. Sie büßt seit Juli 8 Prozentpunkte ein und käme aktuell auf 15 Prozent. Leicht verbessern kann sich die AfD, die zurzeit 17 Prozent erreichen würde (plus 1 Prozentpunkt seit Juli). Die Linke liegt derzeit bei 11 Prozent (minus 1 Prozentpunkt). Neu im Landtag vertreten wären die FDP mit 8 Prozent (plus 1 seit Juli) und die Grünen mit 6 Prozent (minus 1 Prozentpunt seit Juli).

Die SPD profitiert von der positiven Sicht vieler auf die von ihr geführte Landesregierung. Mit deren Arbeit sind 61 Prozent zufrieden oder sehr zufrieden. Der Zuspruch reicht über die Anhängerschaft der beiden Koalitionsparteien SPD und CDU hinaus. Mehrheitlich kritisch wird die Landesregierung im Lager der FDP und der AfD bewertet. Weniger oder gar nicht zufrieden äußern sich insgesamt 37 Prozent der Wahlberechtigten.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kann weiterhin auf Rückhalt in der Bevölkerung bauen. Mit ihrer Arbeit sind unverändert 67 Prozent zufrieden oder sehr zufrieden. Damit bleibt sie die populärste Landespolitikerin in Mecklenburg-Vorpommern. Zwar erreicht sie weiterhin nicht die Beliebtheit ihres Amtsvorgängers Erwin Sellering, erzielt aber ähnliche hohe Werte wie zuletzt Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Rheinland-Pfalz und Regierungschef Reiner Haseloff in Sachsen-Anhalt. Alle anderen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten in Mecklenburg-Vorpommern kämpfen mit Bekanntheitsdefiziten. Michael Sack von der CDU hat an Zustimmung verloren. Mit ihm sind derzeit 19 Prozent zufrieden oder sehr zufrieden. Etwas besser als er schneidet Linken-Spitzenkandidatin Simone Oldenburg ab (24 Prozent zufrieden oder sehr zufrieden).

Entsprechend der überwiegend positiven Bewertung der Amtsführung der Ministerpräsidentin würden bei einer Direktwahl fast zwei Drittel für Manuela Schwesig stimmen (65 Prozent), für ihren CDU-Herausforderer Michael Sack 10 Prozent. Das positive Image der Regierungschefin kommt auch ihrer Partei zugute: Knapp die Hälfte der Wahlberechtigen finden, die SPD solle auch die nächste Landesregierung führen (49 Prozent). Die Lösung der wichtigsten Aufgaben im Land wird vorwiegend den Sozialdemokraten zugetraut (41 Prozent).

In der aktuellen Frage zur möglichen Aufnahme von afghanischen Ortskräften und deren Familien äußern sich in Mecklenburg-Vorpommern 36 Prozent vorbehaltlos zustimmend. Weitere 32 Prozent stehen der Aufnahme zumindest wohlwollend gegenüber. 16 Prozent sind eher skeptisch, 10 Prozent ausdrücklich ablehnend.

Für diese Umfrage befragte Infratest dimap im Zeitraum vom 19. bis 24. August 2021 insgesamt 1.153 wahlberechtigte Personen in Mecklenburg-Vorpommern per Telefon oder online. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 2 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 10 Prozent) und 3 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Infratest dimap im Auftrag von NDR, OZ und SVZ

Ehrenamtliche im Sport

Schwesig würdigt auf Sportgala Arbeit der Ehrenamtlichen im Sport

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf der Sportgala im Innenhof des Schweriner Schlosses die Bedeutung des Sports für eine lebendige Gesellschaft hervorgehoben und gemeinsam mit Sportministerin Stefanie Drese und dem Präsidenten des Landessportbundes Andreas Bluhm neun Frauen und Männer, die ehrenamtlich im Sport tätig sind, mit der „Sportplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ geehrt.

„Endlich steht der Sport wieder im Mittelpunkt. Lange mussten wir darauf warten. Auf tolle Turniere, die Fußballeuropameisterschaft, die Olympischen Spiele und die Paralympics, die gestern begonnen haben. Und auch die Sportgala des Landessportbundes hat uns gefehlt. Ich freue mich, dass wir sie endlich nachholen können, dass wir erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler aus unserem Land auszeichnen und verdienstvollen Ehrenamtlichen im Sport Danke sagen können.“

Sie sei sehr stolz auf die erfolgreichen Athletinnen und Athleten aus dem Land, „die jedes Jahr viele nationale und internationale Wettbewerbe bestreiten. Sie alle sind Botschafter für unser Land. Wir alle haben uns in diesem Jahr besonders über den Aufstieg des F.C. Hansa Rostock und des HC Empor Rostock gefreut. Die Frauen des SSC Palmberg Schwerin holten zum 7. Mal den DVV-Pokal.

Nachwuchstalente haben bei den Deutschen Meisterschaften in der Leichtathletik geglänzt. Und auch bei den Olympischen Spielen waren unsere Athleten top. Besonders hervorheben möchte ich Hannes Ocik und Lea Sophie Friedrich, die beide eine Silbermedaille gewonnen haben. Auch sie beide erhalten wie der Goalballer Felix Rogge die „Sportplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern“. Ich drücke allen paralympischen Athletinnen und Athleten ganz fest die Daumen, dass in den kommenden Tagen vielleicht noch ein paar Medaillen dazukommen.“

Der Landessportbund sei das starke Rückgrat des Sports in Mecklenburg-Vorpommern. Schwesig: „Er macht eine hervorragende Arbeit im Breiten- und Spitzensport – auf Landesebene und vor Ort. Rund 260.000 Mitglieder in rund 1.900 Vereinen zu betreuen – das ist eine große Leistung. Dafür möchte ich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aussprechen. Besonders danken möchte ich den vielen Ehrenamtlichen, die sich für den Sport einsetzen. 27.000 sind es, die sich auf diese Art und Weise engagieren. Der Sport konnte sich während der Pandemie auf jeden Einzelnen von ihnen verlassen. Die Sportgala ist eine schöne Möglichkeit, neun von ihnen mit der „Sportplakette des Landes“ auszuzeichnen – der höchsten Auszeichnung, die wir in Mecklenburg-Vorpommern zu vergeben haben. Sie alle stehen für den guten Zusammenhalt überall im Land, für die lebendige Gemeinschaft in Vereinen, für die Begeisterung, gemeinsam aktiv zu sein.“

Die Ministerpräsidentin erinnerte in ihrer Festrede auch an die Verdienste des früheren LSB-Präsidenten Wolfgang Remer und das langjährige Mitglied des LSB-Vorstandes Norbert Baunach, die kürzlich verstorben sind: „Wir werden Wolfgang Remer und Norbert Baunach als Ideengeber und Wegbegleiter, als verlässliche Partner und Förderer und einfach als Sportbegeisterte in Erinnerung behalten.“

Sportministerin Stefanie Drese hob die schwere Zeit für die Sportlerinnen und Sportler sowie die Vereine in der Corona-Pandemie hervor. „Umso erfreulicher ist es, dass es coronabedingt nur einen leichten Mitgliederrückgang zu verzeichnen gibt. Das zeigt die tiefe Verankerung der Vereine im Alltag der Menschen in unserem Land. Mich freut, dass auch unsere Corona-Nothilfe den Vereinen in dieser schwierigen Zeit geholfen hat“, so Drese.

Drese überreichte auf der Sportgala das Ehrenpräsent des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung für beispielhaftes Engagement in der Förderung des Sports in Mecklenburg-Vorpommern an Dr. Monika Knauer. Die Geehrte wurde jüngst nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Geschäftsführerin des Verbandes für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e. V. in den Ruhestand verabschiedet. „Monika Knauer hat sich über 30 Jahre sehr engagiert und beispielhaft für die Belange von Menschen mit einer Behinderung im Sport eingesetzt. Das Thema Sport mit Handicap ist in unserem Land untrennbar mit Monika Knauer verbunden“, sagte Drese in ihrer Laudatio.

Vergabe-Mindestlohn steigt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern steigt der Mindestlohn turnusmäßig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen weiter an. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung in Schwerin beschlossen. Der Vergabe-Mindestlohn wird gegenwärtig von 10,35 Euro ab Oktober auf 10,55 Euro angehoben.

 „Ich freue mich darüber, dass der Vergabemindestlohn im vierten Jahr in Folge steigt. Wir können als Landesregierung die Löhne im Land nicht per Gesetz festlegen. Aber wir können Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen. Deshalb hat die Landesregierung den Vergabemindestlohn eingeführt und auch die Wirtschaftsförderung über ein Bonussystem stärker auf gute Arbeit ausgerichtet. Wirtschaftliche Stärke, gute Arbeit und faire Löhne gehören zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.

„Es wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligen möchten. Das ist auch ein Beitrag dafür, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit sind, denn neue Aufträge sichern Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft. Ziel muss es weiter sein, im Wettbewerb um Fachkräfte weiter mithalten zu können. Es erfolgt die jährliche Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes auf Grund veränderter statistischer Daten. Hiermit setzen wir die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern um“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Landesregierung hatte im Jahr 2017 die Einführung eines Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M­V) enthält in § 9 Absatz 4 Satz 2 eine Verordnungsermächtigung, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich, erstmals zum Stichtag 01.10.2018 anzupassen. Die Anpassung (§ 9 Absatz 4 Satz 3 VgG M-V) richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

 Auf dieser Grundlage wurde das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt von ursprünglich 9,54 Euro (brutto) regelmäßig erhöht. Für die anstehende Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes zum 1. Oktober 2021 von 10,35 Euro auf 10,55 Euro (brutto) wird die bisher geltende Mindest-Stundenentgelt-Verordnung entsprechend angepasst.

Kinder- und Jugendschutzkonferenz

Schutz- und Beteiligungsrechte junger Menschen weiter verbessern

Schwerin – Die 14. Kinder- und Jugendschutzkonferenz des Landes M-V hat sich am heutigen Dienstag mit aktuellen Themen des Kinderschutzes beschäftigt – auch vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie. Unter dem Motto „Kinderschutz digital“ wurden vor allem pädagogische, medizinische, juristische und psychologische Aspekte erörtert.

Ein Schwerpunkt ist aktuell, pandemiebedingte Bildungs- und Entwicklungsdefizite bei Kindern und Jugendlichen abzufedern, sagte der Staatssekretär im Sozialministerium, Nikolaus Voss zum Start der Konferenz. „Mit dieser Aufgabe beschäftigen wir uns im Land intensiv, um in Verbindung mit dem Aufholprogramm des Bundes bestmöglich Einfluss zunehmen. Viele Schritte wurden bereits in die Wege geleitet, damit die zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt rund 5,5 Mio. Euro in die vorhandenen Programme der Frühen Hilfen, des Landesjugendplans und der Familienerholung fließen können“, so Voss.

Ein weiteres wichtiges Thema ist nach Angaben des Sozial-Staatssekretärs die Umsetzung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in der Praxis. „Wir wollen die Beteiligungs-, Schutz- und Mitwirkungsrechte junger Menschen weiter verbessern und sind dazu in kontinuierlichen Gesprächen mit den Partnern der kommunalen Ebene“, betonte Voss.

Dazu gehöre die Etablierung von Ombudsstellen. Ziel sei es, dass sich junge Menschen und ihre Familien noch zielgenauer zur Beratung, Vermittlung und Klärung von Konflikten und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine unabhängige Ombudsstelle wenden können.

Der Staatssekretär bedankte sich bei allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe. „Ich selbst habe in den vergangenen anderthalb Jahren eine riesige Solidarität und Einsatzbereitschaft wahrgenommen. Es gab viele kreative Ideen und alternative Wege, um die Verbindung zu Kindern und Jugendlichen aufrechtzuerhalten. Nicht zuletzt dadurch ist es gelungen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und schlimme Situationen zu verhindern. Denn laut Kinder- und Jugendhilfestatistik sind die Fallzahlen von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr nicht explodiert. Es ist aber für uns kein Grund zur Entspannung – denn jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist einer zu viel.“

Zielgruppe der 14. Kinder- und Jugendschutzkonferenz des Landes, die erstmals in digitaler Form veranstaltet wurde, waren haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Polizei, Justiz, Bildung und andere Interessenten. An der Konferenz nahmen knapp 200 Personen teil.