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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

M-V Corona-Ampel gilt weiter

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

Maskenpflicht an Schulen wird ausgesetzt

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab dem kommenden Montag, dem 16. August, in den Schulen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht ist sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof ausgesetzt. Das Tragen einer Maske ist jedoch weiterhin erlaubt. Beides gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.

„Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb bereits vor Beginn des Schuljahres mit der Gesundheitsseite diesen Schritt beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb steht, muss in der Schule keine Maske getragen werden. Jede Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler begrüße ich ausdrücklich.“

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe aufweisen. Für diese Ampelstufe sind neben dem Inzidenzwert auch die Anzahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten ein entscheidendes Kriterium. In diesem Fall gilt für jede Person die Maskenpflicht.  Diese Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgenommen.

Für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Referendare besteht weiterhin die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. „Die Tests schaffen Sicherheit in den Schulen. So können Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden und die Gesundheitsbehörden können gezielt eingreifen“, so Ministerin Martin. „Es ist unser gemeinsames Ziel, auch bei steigenden Inzidenzen den Präsenzunterricht abzusichern und flächendeckende, präventive Schulschließungen zu verhindern.“

Jugendeinrichtung „Leuchtturm“ wird eröffnet

Güstrow – Bauminister Christian Pegel wird am 11. August  an der Eröffnung der erweiterten Jugendeinrichtung „Leuchtturm“ der Landeskirchlichen Gemeinschaft auf dem Distelberg in Güstrow teilnehmen.

Das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern hat den Neubau des Nebengebäudes zum Kinder- und Jugendtreff „Leuchtturm“ mit Finanzhilfen des Landes in Höhe von 33.000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt. Die Gesamtausgaben betragen knapp 50.000 Euro.

Das bestehende Gebäude wurde um einen Neubau mit Gruppenraum und Lager erweitert. Eine vorgelagerte überdachte Terrasse verbindet Bestandsbau und Neubau.

Mit dem Neubau wird dem steigenden Bedarf an Angeboten zur Kinder- und Jugendbetreuung auf dem Distelberg, der auch durch einen hohen Migrantenanteil mit vielen sozialen Spannungen geprägt ist, entsprochen. Mit dem Vorhaben wird die Anforderung aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2015 erfüllt, insbesondere im Stadtteil Distelberg/Nordstadt die soziale Infrastruktur zu verbessern.

Finanzamtsschreiben werden verständlicher

Schwerin – Bescheide und Schreiben der Finanzämter sollen verständlicher werden. Die von den Ländern entwickelten Grundregeln sind seit Beginn des Jahres im Rahmen einer Pilotstudie von Bürgerinnen und Bürgern getestet worden – mit großem Erfolg.

Kürzere Sätze, persönliche Ansprache, Verben statt Substantive – oft reichen schon kleine Veränderungen, um Behördenschreiben deutlich verständlicher zu machen. Auf Fachsprache muss nicht gänzlich verzichtet werden, allerdings sollte diese nicht Überhand nehmen und – wenn möglich – erläutert und durch Beispiele veranschaulicht werden.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Pilotstudie, die die Steuerverwaltungen der Länder zusammen mit dem Leibniz-Institut für Deutsche Sprache zu Beginn dieses Jahres durchgeführt hatte. Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen im Rahmen einer anonymen Befragung, die Verständlichkeit von Behördentexten zu bewerten. Ergebnis: Die überarbeiteten steuerlichen Fachtexte wurden in den allermeisten Fällen als „signifikant besser“ bewertet als die Ursprungstexte.

Fachleute der Länder hatten zuvor in Arbeitsgruppen Grundregeln für Fachtexte und Behördenschreiben entwickelt. Mit der Pilotstudie erfolgte nun der erste – sehr erfolgreiche – Praxistest. Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger brachte zudem noch weitere hilfreiche Hinweise, die die „Sprache der Finanzverwaltung“ verständlicher und damit bürgernäher machen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Nicht nur beim Sport kommt es auf die B-Note an. Auch in der Steuerverwaltung ist es wichtig, dass neben der formalen Richtigkeit auch die Verständlichkeit eine tragende Rolle spielt. Die Finanzverwaltung ist dabei auf dem richtigen Weg, das hat die Pilotstudie gezeigt. Jetzt müssen wir diese Erkenntnisse schnellstmöglich auch in die Praxis umsetzen.“

Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Schwerin – Mecklenburg Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Beschlüsse der heutigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begrüßt. „Die Länder haben sich darauf verständigt die bundesweite Impfkampagne weiter voranzutreiben. Gleichzeitig wurde sich auf einen Plan für die Auffrischungsimpfungen verständigt. Die Impfangebote werden die Länder ab September einführen. In den kommenden Tagen werden wir die entsprechenden Details der Umsetzung für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Die Gesundheitsminister der Länder beobachten mit Sorge, dass die Impfbereitschaft in Deutschland stark nachlässt. Gleichzeitig nehmen die Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig zu.

Mit den Auffrischungsimpfungen soll in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren) gestartet werden.

„Entscheidend ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Auffrischungsimpfungen werden dazu beitragen, die Pandemie weiter einzudämmen. Das ist der wirksamste Schutz, die Menschen vor dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Das Bundesministerium für Gesundheit wurde gebeten, schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungs-impfungen anzupassen sowie die technischen Voraussetzungen für Meldungen der Auffrischungsimpfungen an das DIM-Register (Digitales Impfquotenmonitoring) des Robert-Koch-Institutes und die Ausstellung eines entsprechenden digitalen Impfzertifikats zu schaffen.

Ebenfalls kann Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson beziehungsweise  nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) 1.806.923 Impfungen durchgeführt, davon 974.416 Erstimpfungen;  876.247 sind vollständig geimpft. „Neben Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, den Fokus darauf zu richten, dass sich weiter mehr Menschen Erst- und Zweitimpfen lassen“, sagte Glawe.

Darüber hinaus haben sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sich vor dem Hintergrund, dass eine Fortführung von Infektionsschutzmaßnahmen  auch nach dem 11. September 2021 absehbar ist, dafür ausgesprochen, dass der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert.

„Auch in den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Belastung für das Gesundheitswesen und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe so gering wie möglich zu halten“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Jüdisches Leben in M-V

Justizministerin Hoffmeister: „Jüdisches Leben gehört zu unserer DNA“

Schwerin – Die gemeinsame Erklärung des Landes M-V und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in M-V aus dem Jahr 1996 wird fortgeschrieben

„Es hätte kaum ein besserer Zeitpunkt für die Fortschreibung der gemeinsamen Erklärung geben können als dieses Jahr. Wir feiern 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland und gedenken der guten wie auch dunklen Zeiten. Die Zeit heute ist für das Zusammenleben mit den jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern definitiv eine helle Zeit. Es ist wunderbar, dass die beiden jüdischen Gemeinden in Rostock und Schwerin wieder zur Normalität im Leben unseres Landes gehören. 1.200 Mitglieder sind es. Und jedes einzelne ist bei uns willkommen. Das drücken wir heute auch dadurch aus, dass die gemeinsame Erklärung vom 14. Juni 1996, die alle fünf Jahre überprüft wird, heute fortgeführt wird“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister zur Unterzeichnung der fortgeschriebenen gemeinsamen Erklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in M-V. Die Ministerin ist zuständig für Religionsangelegenheiten.

„Unsere Demokratie braucht starke Partner. Die Partner brauchen unsere demokratische Kraftanstrengung. Jüdisches Leben gehört zu unserer DNA. Wieder zunehmende antisemitische Straftaten sind nicht hinnehmbar und müssen sowohl juristisch als auch gesellschaftlich verfolgt werden. Daher ist es folgerichtig, die jüdischen Gemeinden weiter zu unterstützen. Die jährlichen Beiträge sollen in den nächsten fünf Jahren stufenweise von jetzt 440.000 Euro auf 650.000 Euro im Jahr 2026 steigen. Mit den Zuschüssen werden das Leben der Gemeinden, ihre Sicherheit und die Integration in die Gesellschaft unterstützt. Nicht nur im Festjahr ‚321-2021: 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ ist uns das ein Herzensanliegen“, sagt Ministerin Hoffmeister.

Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

Breites Bündnis wendet sich an alle Jugendlichen

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat vor Beginn des Ausbildungsjahres 2021/22 alle Jugendlichen, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, dazu aufgerufen, sich jetzt schnell zu bewerben.

„Die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern suchen noch Auszubildende, jungen Menschen stehen noch alle Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung“, so Ministerin Martin. „Wer sich jetzt noch bewirbt, hat gute Aussichten, noch im Spätsommer mit der Ausbildung beginnen zu können.“

Die Bildungsministerin richtet den Aufruf #echtpraktisch gemeinsam mit den Partnern im Zukunftsbündnis – der Bundesagentur für Arbeit, den Sozialpartnern und den Kammern in Mecklenburg-Vorpommern – an die Jugendlichen, aber auch deren Eltern. In den kommenden Tagen und Wochen wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf in den sozialen Medien unter dem Hashtag #echtpraktisch verstärkt auf Jugendliche zugehen und in einer Kampagne für die berufliche Ausbildung werben.

„Eine Berufsausbildung ist der erste Schritt in ein erfolgreiches Berufsleben und eine gesicherte Zukunft“, sagte Martin. „Die duale Ausbildung ist seit Jahren ein Erfolgsrezept. Alle Beteiligten haben im Zukunftsbündnis ein klares Bekenntnis dazu abgegeben. Die Stärkung der dualen Ausbildung sichert die Fachkräfte, die dringend gebraucht werden. Die duale Berufsausbildung ist und bleibt das Rückgrat der durch kleine und mittelständische Unternehmen geprägten Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.“

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, betonte: „Der Endspurt am Ausbildungsmarkt hat begonnen! Ich möchte daher bei allen Ausbildungsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern für zwei Angebote werben, die ‚Ausbildungsprämie‘ und für ‚AsA flex‘. Mit einer ‚Ausbildungsprämie‘ werden – unter bestimmten Fördervoraussetzungen – die Betriebe finanziell unterstützt, die die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze erhalten oder sogar erhöhen. Das zweite Angebot, ‚AsA flex‘, richtet sich speziell an die Betriebe, die bereit sind, auch den jungen Menschen eine Chance zu geben, die auf den ersten Blick nicht ganz ihren Erwartungen entsprechen. Ich bezeichne diese Jugendlichen gerne als ‚Rohdiamanten‘, in die man ‚investieren‘ muss, um sie zu entwickeln. Speziell hierbei können wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – Betriebe und ihre Auszubildenden durch bedarfsgerechte und breit gefächerte Unterstützungsleistungen fördern. Über beide Angebote erhalten Interessierte ausführliche Informationen in ihrer regionalen Arbeitsagentur (Arbeitgeberservice-Hotline: 0800-4 5555 20) und auf der Webseite #Ausbildungklarmachen.“

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern machte deutlich, dass Jugendliche bei den Firmen im Land willkommen sind. „Wir als Arbeitgeber freuen uns auch weiterhin und dringender denn je über Bewerbungen aller Jugendlichen für einen Ausbildungsplatz mit Start noch in diesem Sommer“ sagt Joyce Müller-Harms, Geschäftsführerin Berufsbildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände. „Wir verstehen, dass die Entscheidung für einen bestimmten Beruf, einen bestimmten Betrieb oder eine bestimmte Branche in diesem Jahr umso schwerer fällt, da in den vergangenen Monaten leider nicht viel an Berufsorientierung stattgefunden hat. Deshalb unser Appell: Liebe Jugendliche, wenn ihr noch nicht genau wisst, in welche berufliche Richtung ihr gehen möchtet, greift auch jetzt direkt vor Ausbildungsstart noch zum Telefonhörer und fragt bei den Betrieben nach Praktikumsmöglichkeiten. Ausprobieren und bewusstes Entscheiden sind uns wichtig!“

Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB-Nord, stellte klar, dass das Land jede und jeden Jugendlichen braucht. „Mein Appell richtet sich an alle Jugendlichen: Bitte nutzt die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, checkt die vielfältigen Berufsorientierungsangebote und Lehrstellenbörsen, besonders online. Das ist Ausbildungsjahr beginnt gerade, aber der Einstieg in Ausbildung ist auch in den kommenden Wochen jederzeit möglich. Bewerbt Euch jetzt auf eine berufliche Ausbildung im Ausbildungsjahr 2021!

Die Handwerkskammern im Land machen auf die Attraktivität und die hervorragenden Zukunftsaussichten im Handwerk aufmerksam. „Das Handwerk bietet mit seinen landesweit mehr als 20.000 Betrieben Jugendlichen mit unterschiedlichen schulischen Voraussetzungen berufliche Perspektiven und Karrieremöglichkeiten in der Region“, sagt Axel Hochschild, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern. „Derzeit gibt es 700 freie Ausbildungsplätze in allen handwerklichen Branchen und Regionen. Die Ausbildungsberater der Handwerkskammern informieren dazu gern die potenziellen Lehrstellenbewerber und deren Eltern. Die Lehrstellenbörsen sind unter http://www.hwk-schwerin.de und http://www.hwk-omv.de abrufbar.“

Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern teilt den Aufruf der Bildungsministerin und betont: „Auch in Zeiten von Corona ist eine gute Ausbildung Gold wert! Viele IHK-Ausbildungsunternehmen suchen auch jetzt noch nach Ausbildungswilligen, somit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin gute Chancen auf den Wunschausbildungsplatz zum Ausbildungsstart am 1. September. Doch die Uhr tickt. Deshalb appellieren wir eindringlich an die Schulabgänger und Schulabgängerinnen sowie ihre Eltern: Nutzen Sie die nächsten Tage und lassen Sie sich informieren und beraten. Die IHKs in MV stehen bereit, auch kurzfristig bei der Suche zu unterstützen! Aktuelle Angebote hält die IHK-Lehrstellenbörse http://www.ihk-lehrstellenboerse.de bereit und dank ihrer guten Kontakte zu den Betrieben kennen die IHK-Ausbildungsberater die aktuell freien Plätze.“

Generationenhaus für modernes Wohnprojekt

Loitz – Die Stadtwerke Loitz haben für die Errichtung eines Generationenhauses in der Altstadt 360.000 Euro aus dem Fonds für die Ländlichen Gestaltungsräume erhalten; die Gesamtkosten werden rund 450.000 Euro betragen.

Auf dem Grundstück Breite Straße 145 in Loitz soll ein Mehrgenerationenhaus mit drei Etagen entstehen. Vier großzügige Zimmer mit jeweils eigenem Bad werden durch Gemeinschaftsräume, Küche und Dachterrasse sowie einen Garten ergänzt. Auch ein Ladepunkt für Elektroautos ist in Planung. Mieter des Hauses sollen nach Vorstellung des Trägers generationenübergreifend Alleinerziehende, Patchwork-Familien, Senioren oder Singles sein.

„Das Amt Peenetal/Loitz ist ein Paradebeispiel für die Verzahnung verschiedener Förderansätze im ländlichen Raum“, sagt Landesentwicklungs- und Bauminister Christian Pegel und erläutert: „Beispielsweise fließen seit 1991 Mittel aus der Städtebauförderung in die durch Leerstand und Baulücken geprägte Stadt an der Peene. Seit 2012 ist das Amt darüber hinaus in mehreren bundesweiten Modellprojekten aktiv, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen. Weil Loitz als Grundzentrum über Hausärzte, Zahnärzte, eine Psychologin, Lebensmittelmärkte, Apotheke, Gaststätten und soziale Einrichtungen verfügt, ist es für Ältere aus den umliegenden Gemeinden und Ortsteilen interessant. Daraus resultiert ein Bedarf an Wohnraum mit Betreuungsangeboten. Das Generationenhaus wird diesen Wunsch bedienen und gleichzeitig zur Stadterneuerung beitragen“, so Pegel.

Das Amt Peenetal/Loitz ist – neben Tribsees, der Region Stettiner Haff und Goldberg/Mildenitz – eine der vier Modellregionen der Landesinitiative Ländliche Gestaltungsräume. Bereits 2015 ist für ein generationengerechtes Quartier in der Loitzer Altstadt ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt worden, dessen Gewinnerentwurf nun Stück für Stück umgesetzt wird. Auf dem Grundstück Breite Straße 141-146 finden derzeit Rückbauarbeiten statt. Mit dem Bau des Generationenhauses soll im zweiten oder dritten Quartal 2022 begonnen werden, die Fertigstellung ist für Ende 2023 vorgesehen.