Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Finanzierung der Kindermedizin

Schwesig: Bundesrat spricht sich für neue Finanzierung der Kindermedizin aus

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesregierung aufgefordert, ein „zukunftsfähiges Vergütungssystem“ für die Kindermedizin inklusive der Geburtshilfe sowie für die Kinderchirurgie vorzulegen. Die heutige Beschlussfassung geht auf einen Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bremen zurück, der nach Beratungen in den Ausschüssen mit geringfügigen Änderungen aus Rheinland-Pfalz angenommen wurde.

„Ich freue mich, dass unsere Initiative am Ende eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Unsere klare Erwartung ist, dass die Bundesregierung im 2. Halbjahr 2021 Vorschläge macht, wie die Finanzierung der Kindermedizin und der Geburtshilfe insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft und verlässlich gesichert werden kann“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Familien und Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass sie wohnortnah eine gute medizinische Versorgung haben“, hatte Schwesig zuvor in der Debatte im Bundesrat für die Annahme des Antrags geworben.

„Die Fallpauschalen haben sich in der Kindermedizin nicht bewährt. Wir sollten sie in diesem Bereich abschaffen“, so Schwesig weiter.

In den vergangenen 25 Jahren sei rund ein Viertel der Kinderkliniken und Kinderabteilungen an Krankenhäusern geschlossen worden. „Wenn etwas so Wichtiges wie die medizinische Versorgung von Kindern nicht funktioniert, dann müssen wir es ändern. Wir brauchen ein besseres Versorgungs- und Finanzierungssystem für die Geburtshilfe und für die Kinder- und Jugendmedizin“, begründete Schwesig die mehrheitliche Forderung des Bundesrats.

Bundesrat billigt Pflegereform

Berlin – Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will der Bundestag Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an.

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Einrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für zahlreiche Einzelregelungen sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen. Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.

Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt

Schwerin – Die Steuerfreibeträge fürs kommunale Ehrenamt werden erhöht. Finanzminister Reinhard Meyer hatte für diese Änderungen bei seinen Länderkolleginnen und -kollegen geworben – mit Erfolg. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. 

Die Entschädigungsverordnung des Landes ist 2019 angepasst worden. Seither können ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht wurde, hätten viele Ehrenamtler einen Teil der Erhöhung versteuern müssen. Finanzminister Meyer drängte daher bei den Finanzministerinnen und Finanzministern in den anderen Bundesländern sowie bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf eine Anpassung.

In Reihen der Finanzministerinnen und Finanzminister erhielt Meyer breiten Zuspruch, so dass das Thema erneut auf die Agenda kam und das Bundeskabinett Ende März schließlich entsprechende Änderungen beschloss. Nachdem der Bundesrat der Lohnsteueränderungsrichtlinie bereits im Mai zugestimmt hat, erteilte nunmehr auch das BMF der Anhebung Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt das Einvernehmen.

Damit erhöht sich rückwirkend zum 1. Januar 2021 die steuerfreie monatliche Aufwandspauschale von 200 Euro auf 250 Euro. 

Finanzminister Reinhard Meyer: „Ich freue mich vor allem für die ehrenamtlich Aktiven bei uns im Land, dass mein Werben Erfolg hatte. Die Freibeträge wurden zuletzt 2013 angepasst. Die Erhöhung war also überfällig. Die Kommunen sind Fundament unserer Gesellschaft. Daher muss auch das kommunale Ehrenamt entsprechend wertgeschätzt werden.“

Erster „Digitaler Dorfplatz“ Deutschlands

Hohenkirchen – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute den ersten digitalen Dorfplatz in Deutschland in der Gemeinde Hohenkirchen, Amt Klützer Winkel, eröffnet.

Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Interaktiver Digitaler Schaukasten mit vielen aktuellen Informationen beispielsweise aus der Gemeinde, zu Veranstaltungen, zu Freizeit und Erholung, zur Erkundung der Umgebung, zu ärztlichen Notdiensten, zu amtlichen Bekanntmachungen und ab August auch zum öffentlichen Personennahverkehr. Diese können von den Nutzerinnen und Nutzern per Touchfunktion und mit QR-Codes abgerufen oder auf das Smartphone heruntergeladen werden.

Weitere Bildschirme werden in den nächsten Wochen an öffentlichen Plätzen und Strandaufgängen in Hohenkirchen, im Ostseebad Boltenhagen, Gägelow, Kalkhorst, Klütz, Damshagen und Zierow installiert.

„Ich finde es absolut Spitze, dass trotz der Verzögerungen durch die Pandemie so konzentriert gearbeitet wurde, um zu Beginn der diesjährigen Urlaubssaison mit dem Projekt starten zu können. Die Bürger der Gemeinden und die vielen Gäste können sehen, Digitalisierung auf dem Lande ist möglich und real. Und wer hat schon Bushaltestellen mit schnellem Internet, so etwas gibt es bisher nur hier in Mecklenburg-Vorpommern. Mein großer Dank an die WEMCOM, die diesen speziellen Hausanschluss noch rechtzeitig realisiert hat,“ freut sich der Minister.

Ein Gemeindeverbund von sieben Dörfern der Region um Hohenkirchen hatte den vom Landwirtschafts­ministerium 2018 mit 100.000 Euro ausgelobten Digitalisierungswettbewerb „Smart tau Hus“ gewonnen und das Forschungsprojekt gemeinsam mit den Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering Kaiserslautern umgesetzt.

„Wir sind heute froh und stolz, dass unser Bundesland die führende Wissenschaftseinrichtung für die Digitalisierung ländlicher Räume für dieses Projekt vertraglich binden konnte. Die hier mit breiter Bürgerbeteiligung entwickelte Anwendung vervollkommnet die Softwarefamilie der „Digitalen Dörfer“ des Fraunhofer IESE und nützt somit beiden Partnern“, so Minister Dr. Backhaus.

„Digitalisierung in ländlichen Räumen ist kein Selbstzweck. Die Anwendungen der Digitalen Dörfer sollen die Lebensqualität der Menschen verbessern und Dorfgemeinschaft kommunikativ wieder näher zusammenbringen. Das ersetzt keinesfalls den direkten Kontakt im Dorf und es muss auch immer Menschen geben, die die Digitalen Dorfplätze mit Informationen füllen,“ weiß Dr. Backhaus.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist innerhalb der Landesregierung für die Digitalisierung ländlicher Räume zuständig und fördert neben „Smart tau Hus“ auch Investitionen in CoWorking Spaces, die Ausbildung von Digital-Lotsen im Amt Dömitz-Malliß sowie die Transferstelle Digitale ländliche Regionen beim Forum MV.

„Mit DorfFunk, MV-Aktuell, dem Bundemodellvorhaben Smarte.Land.Region in Vorpommern-Greifswald und den Digitalen Dorfplätzen entsteht in unserem Land ein Digitales Ökosystem. Ich bin dem Fraunhofer IESE und allen Beteiligten sehr dankbar, dass die Chancen, die die ländlichen Gemeinden im Nordosten haben, erkannt wurden. Mecklenburg-Vorpommern ist von der Digitalen Landkarte nicht mehr wegzudenken und das wollen wir jetzt vertiefen und unseren Kommunen nahebringen,“ schaut Dr. Backhaus voraus.

Nationale Sozialisten Rostock verboten

Schwerin – Innenminister Torsten Renz hat die Vereinigung „Nationale Sozialisten Rostock“, auch handelnd und auftretend unter der Bezeichnung „NSR“ und „Aktionsblog“, einschließlich der Teilorganisation „Baltik Korps“ verboten. Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Europa, das zuständige Verbotsbehörde ist, hat das Landeskriminalamt als zuständige Vollzugsbehörde das Verbot durchgesetzt. Seit heute früh 06:00 Uhr durchsuchten ca. 50 Polizeibeamte vier Wohnungen bzw. Arbeitsstätten von Vereinsmitgliedern in Rostock, Güstrow sowie im Bereich Wismar.

Zum Vereinsverbot erklärte Innenminister Renz: “Wir haben alle Möglichkeiten des Rechtsstaates voll ausgeschöpft, um den Umtrieben dieser Kameradschaft ein Ende zu setzen. Die „NSR“ und das „Baltik Korps“ waren bereits seit Jahren ein primäres Aufklärungsziel des Verfassungsschutzes im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass sich diese Vereinigungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Folglich habe ich die Kameradschaft verboten. Erneut hat der Rechtsstaat heute seinen Handlungswillen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bewiesen. Ich werde auch in Zukunft den Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen, das heutige Verbot steht für Null Toleranz!“

Die „Nationalen Sozialisten Rostock“ sind eine seit über 10 Jahren aktive rechtsextremistische Kameradschaft in Rostock und wurden 2008 erstmals und seitdem kontinuierlich im Verfassungsschutzbericht genannt. Seit einigen Jahren treten sie auch unter der Bezeichnung „Aktionsblog“ in Erscheinung, zu dem wurde Anfang 2019 das „Baltik Korps“ als „sportlicher Arm“ gegründet und unter diesem Label Kampfsportaktivitäten der Gruppenmitglieder gebündelt.

Sie haben seitdem ein weit verzweigtes Netzwerk innerhalb der rechtsextremistischen Szene aufgebaut, das auch über die Landesgrenzen hinausreicht und sind seit Jahren die prägende Struktur der rechtsextremistischen Szene in Rostock. In den vergangenen Jahren haben sie ihre Aktivitäten auf den Bereich Kampfsport ausgeweitet. So gab es regelmäßige gruppeninterne Kampfsporttrainings. Einzelne Trainingseinheiten wurden im Vorfeld öffentlich angekündigt, um neue Mitglieder zu akquirieren.

Das „offene Training“ am 27. April 2019 fand beispielsweise im Szeneobjekt „Thinghaus“ in Grevesmühlen statt, was die Vernetzung der Gruppe innerhalb der rechtsextremistischen Szene unterstreicht.

Das Verbot der „NSR“ ist das insgesamt dritte Vereinsverbot des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Verbot der „Mecklenburgischen Aktionsfront“ am 20. Mai 2009 und des „Schwarze Schar MC“ am 13. Dezember 2013.

6 Milliarden für bessere Ernährung

Gesundes und regionales Essen an Kitas, Schulen und Mensen finanzieren und einen fairen Markt für Landwirte schaffen

Schwerin – In einer gemeinsamen Erklärung von Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Spiering, Agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes wird auf das Folgende hingewiesen:

Cristiano Ronaldo hat gezeigt wie es geht: Sein Coca-Cola Boykott auf einer Pressekonferenz sorgte weltweit für ein Riesenspektakel. Auf der einen Seite ein PR-Supergau für den größten Getränkehersteller. Auf der anderen Seite eine Botschaft an Groß und Klein: „Aqua“ statt Zucker. Ein Fußballer mit 300 Millionen Followern kann mit einer kleinen Geste ernährungspolitisch die Welt verändern. In der Politik geht das leider nicht so einfach. Aber es ist höchste Zeit zum Umdenken bei Ernährung und Landwirtschaft:

Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und für Chancengleichheit zu sorgen, ist ein Schwerpunkt sozialdemokratischer Politik. Alle Kinder haben das Recht auf eine angemessene Ernährung. Daher brauchen wir eine ausgewogene, gesunde und nachhaltige Schul- und Kitaverpflegung. Diese soll flächendeckend beitragsfrei eingeführt werden. Hierbei ist konsequent auf die Verwendung regionaler und, wo möglich, ökologisch erzeugter Produkte zu achten. Entsprechende Kriterien sollen in öffentlichen Ausschreibungen verankert werden.

Um Fehlernährung mit ihren gravierenden gesundheitlichen Folgen vorzubeugen, benötigen wir zudem einen praktischen Ansatz in der Ernährungsbildung. Eine beitragsreduzierte Mensenverpflegung mit gesunden und regionalen Produkten soll zu einem Überdenken unserer Ernährungsgewohnheiten beitragen und zugleich die Wertschätzung für regionale Lebensmittel steigern.

Die geschätzten Mehrausgaben für die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung liegen bei rund 6 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Geld soll von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt und zielgerichtet eingesetzt werden. Gerade der Start unserer Kinder in ein gesundes Leben muss uns diese Ausgaben wert sein!

Die Förderung der Gemeinschaftsverpflegung führt zu einer deutlichen Steigerung der Nachfrage und stärkt regionale Erzeugung und Verarbeitung. So entstehen ressourcenschonende geschlossene Nährstoffkreisläufe. Nur auf diesem Wege können wir fruchtbare Böden, biologische Vielfalt, reine Luft und sauberes Wasser für nachfolgende Generationen erhalten.

Dies alles kann nur gelingen, wenn die Wertschöpfung bei den Betrieben vor Ort bleibt. Wir vertrauen hier nicht dem freien Spiel des Marktes, sondern fördern über die Nachfrage der öffentlichen Hand gezielt regionale Wirtschaftskreisläufe. Diese werden einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt einer zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Landwirtschaft mit gut bezahlten Arbeitsplätzen leisten.

Die Umsetzung einer gesunden öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiger Schritt in Richtung gelebter Nachhaltigkeit. Kinder und Jugendliche erhalten so mindestens einmal am Tag, unabhängig vom soziökonomischen Status ihrer Familie, eine gesunde und ausgewogene Mahlzeit, welche die beste Basis für konzentriertes Lernen darstellt.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine öffentliche, nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung bestmögliche Voraussetzungen schafft, um regionale Nährstoffkreisläufe und landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten zu etablieren. Die öffentlich geförderte Beschaffung regional erzeugter, gesunder und qualitativ hochwertiger Lebensmittel führt zu einer dauerhaften Nachfragesteigerung.

Dies kommt direkt den landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort zugute, die sich so von der bisherigen Weltmarktorientierung lösen können. Futtermittelimporte, Gülleseen und Billigfleischexporte können so künftig vermieden werden. Global gesehen, werden Ressourcen gespart und Umweltschäden reduziert. Dies hängt unmittelbar mit unseren Ernährungsgewohnheiten zusammen. Daher kann über die Förderung einer nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung der Konsum von gesunden sowie klimafreundlicheren Nahrungsmitteln gestärkt werden.

Gebuchte Impftermine wahrnehmen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Dienstag für die Corona-Schutz-Impfung geworben.

„Wir kommen beim Impfen voran. Wir sehen dennoch bereits jetzt, dass Termine vermehrt bei den Impfzentren ausfallen müssen, weil keiner kommt. Das mag mit der Urlaubszeit zusammenhängen oder damit, dass auch Termine bei niedergelassenen Ärzten wahrgenommen werden. Das ist noch eine Momentaufnahme, verstetigt sich hoffentlich nicht. Der Impfstoff ist vorhanden. Es sind Termine über das Online-Tool oder über die Hotline buchbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In den Impfzentren des Landes schwanken die Terminabsagen tageweise zwischen 15 und 40 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,35 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 842.000 Erstimpfungen (Quote: 52,4 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 544.000 Personen (Quote: 33,8 Prozent).

Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass es wichtig sei, vereinbarte Impftermine auch einzuhalten. „Das Gleiche, was für Verabredungen im Privaten gilt, sollte auch bei der Wahrnehmung von Impfungen gelten: Wer einen Termin macht, sollte ihn auch einhalten oder wenn was dazwischen kommt, bitte auch absagen. Die Möglichkeiten dafür sind vorhanden“, appellierte Glawe weiter.

Über die Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de.

Gesundheitsminister Glawe begrüßte auch das Durchführen von Impfaktionen der verschiedenen Landkreise und kreisfreien Städte. „Der Einsatz von mobilen Teams, Sonderimpftage an verschiedenen Orten oder auch das Vormerken von Impfwilligen, die kurzfristig für eine Impfung terminlich bereit sind, sind wichtige und auch notwendige Ergänzungen, um möglichst viele Menschen in kurzer Zeit zu erreichen. Das wird auch künftig weiter notwendig sein“, machte Glawe deutlich.

„Auch wenn die Temperaturen steigen, die Inzidenzen sinken und wir uns alle auf ein paar Tage Erholung freuen, ist es wichtig, den Impfschutz gegen das Corona-Virus nicht aus den Augen zu verlieren. Die Pandemie ist nicht vorbei. Um weitgehend viele Regeln und Maßnahmen dauerhaft entweder zu lockern oder auch ganz darauf verzichten zu können, brauchen wir am Ende die Herdenimmunität. Das wird mit dem Auftreten von Corona-Mutationen, wie beispielsweise aktuell der Delta-Variante, nicht einfacher werden.

Die Impfung ist das wirksamste aktuell zur Verfügung stehende Mittel, um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Erst mit der Zweitimpfung gibt es einen vollständigen Impfschutz. Deshalb ist es wichtig, beim Impfen nicht nachzulassen. Alle diejenigen die sich impfen lassen wollen, können Termine buchen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Grundsteinlegung für Hortneubau

Schwerin – Durch einen Neubau für die Grundschule am „Campus am Turm“ (CaT) im Stadteil Mueßer Holz werden in der Landeshauptstadt Schwerin176 Hortplätze geschaffen. Sozialministerin Stefanie Drese nahm heute an der Grundsteinlegung teil.

„Hier entsteht ein modernes Gebäude mit tollen Betreuungs- und Entfaltungsmöglichkeiten für die Kinder und das pädagogische Personal“, sagte Drese in ihrem Grußwort. Das Bauvorhaben und die Ausstattung des Hortes werden im Rahmen der Hortausbauförderrichtlinie des Landes mit mindestens gut 910.000 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt durch Bundesmittel, die durch Landesmittel aufgestockt worden sind.

Die Ministerin betonte, dass der Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Horten für die Förderung und Teilhabe von allen Kindern von hoher Bedeutung sei. Bundesweit soll ab dem Jahr 2026 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter geschaffen werden.

„Auch wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend sind, erfordert dies in den nächsten Jahren noch einmal einen enormen Ausbau der Hortplätze, um allen Kindern im Land dann auch eine Hortförderung zu ermöglichen“, so Drese. Bund und Land stellen dafür im Rahmen der Hortausbauförderrichtlinie des Landes insgesamt 12,65 Millionen Euro zur Verfügung.

Drese: „Das Ziel des beschleunigten Infrastrukturausbaus für die Ganztagsförderung wird mit dem Neubau des Hortes CaT in Schwerin in herausragender Weise erreicht.“