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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Start in die Sommerferien

Martin: Schuljahr mit zahlreichen Herausforderungen endet

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten heute die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte an den 564 allgemein bildenden Schulen in die Sommerferien. Für 153.600 geht dann ein schwieriges Schuljahr zu Ende. Zuvor erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. Erster regulärer Schultag nach den Sommerferien an den allgemein bildenden Schulen ist Montag, 2. August 2021. An den 50 beruflichen Schulen beginnen die Sommerferien erst am Montag, 12. Juli 2021.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, aber natürlich auch den Lehrerinnen und Lehrern schöne Sommerferien. Ein Schuljahr voller Herausforderungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern geht zu Ende“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Jetzt ist für alle aber erst einmal die Zeit der Erholung gekommen. Die Corona-Pandemie hat das Schulleben für alle Beteiligten stark eingeschränkt. Sie mussten sich ständig auf eine neue Situation einstellen, so wie es das Infektionsgeschehen gefordert hat. Dazu gehörten Schulschließungen, ein Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen, Distanzlernen, Wechselunterricht und Homeschooling, die Maskenpflicht und die Testpflicht. Ich danke allen herzlich, dass sie offen und bereit waren, sich auf neue Abläufe einzulassen. Das hat viel Kraft gekostet und allen viel abverlangt“, sagte Martin.

Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Abschlussprüfung ablegen mussten, erhielten nahezu durchgehend Präsenzunterricht, damit sie sich in der Schule auf die Abschlussprüfungen vorbereiten und ihre Schulabschlüsse erreichen konnten. Das Land hatte die Abiturprüfungen und Prüfungen zur Mittleren Reife verschoben, um den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung zu geben. Durch die Eingrenzung der Prüfungsgebiete konnten sich die Schülerinnen und Schüler gezielter vorbereiten. Eine Senkung des Prüfungsniveaus war damit aber nicht verbunden.

Bei den Abiturprüfungen liegen derzeit die Ergebnisse von 80 Schulen vor. Das sind 80 Prozent aller Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler das Abitur ablegen konnten. Nicht eingerechnet sind dabei die Fachgymnasien. 94,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler haben die Abiturprüfung bestanden. In den Vorjahren waren es 93,8 Prozent (2020) und 92,6 Prozent (2019). Die bislang ermittelte landesweite Durchschnittsnote lag bei 2,3 und ist damit exakt auf dem gleichen Wert wie in den zwei Jahren zuvor. 113 Schülerinnen und Schüler haben ihr Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,0 bestanden. Auch sie bekommen eine Urkunde der Ministerin.

Bei den Prüfungen zur Mittleren Reife liegen die Ergebnisse von 157 der 190 Schulen vor. Danach haben 92,2 Prozent der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Prüfung bestanden. (2020: 97,9 Prozent; 2019: 97,4 Prozent). Der landesweite Notendurchschnitt der Mittleren Reife liegt in diesem Jahr bei 2,6. Die Durchschnittsnote liegt damit exakt auf dem gleichen Wert wie in den Jahren 2020 und 2019. Vier Schülerinnen und Schüler haben die Abschlussprüfung mit dem Prädikat von 1,0 bestanden und erhalten dafür eine Urkunde von Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ich gratuliere allen Schülerinnen und Schülern, die in diesem schwierigen Schuljahr ihren Schulabschluss erreicht haben, von ganzem Herzen“, sagte die Bildungsministerin. „Darauf können alle Schülerinnen und Schülern stolz sein, denn sie haben trotz der Corona-Krise durchgehalten. Ich wünsche allen, nun viel Glück und Erfolg auf ihrem weiteren Lebensweg, jenen, die ein Studium beginnen und jenen, die mit einer Ausbildung starten. Allen, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, rate ich, sich jetzt umzuschauen und sich zu bewerben. Noch immer gibt es in Mecklenburg-Vorpommern viele attraktive freie Ausbildungsplätze. Es lohnt sich“, betonte Martin.

Indes laufen die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr auf Hochtouren, um Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Dazu hat das Land das Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ aufgelegt. Hierfür stehen in den Jahren 2021 und 2022 rund 38 Millionen Euro bereit. Einige der Angebote stehen bereits in den Sommerferien zur Verfügung.

„Wir wissen, dass sich viele Eltern Sorgen machen, ob ihre Kinder den Anschluss im neuen Schuljahr schaffen und sich fragen, wie Versäumtes aufgeholt werden kann“, sagte die Bildungsministerin. „Ziel des weitreichenden Aktionsprogramms ist es, Lernlücken auszugleichen, Kinder und Jugendliche sozial und psychologisch aufzufangen, zusätzliche individuelle Förderung in der Schule, aber auch durch Anbieter von außen zu ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass durch das Bund-Länder-Programm ‚Aufholen nach Corona‛ auch nach den Sommerferien die zusätzliche Lernförderung gesichert ist“, so Martin.

Kinder und Jugendliche, die Sorgen haben, mit ihrem Zeugnis nach Hause zu gehen, können sich an eine Lehrerin oder an einen Lehrer ihres Vertrauens wenden. Beratung und Hilfe für Schülerinnen, Schüler und Eltern bieten die Staatlichen Schulämter an den Zeugnistelefonen an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung sind in dieser Woche bis Freitag, 18. Juni, täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr unter folgenden Nummern erreichbar:

Staatliches Schulamt Greifswald     

Telefon: 03834 595 861

Staatliches Schulamt Neubrandenburg       

Telefon: 0395 380 78330

Staatliches Schulamt Rostock

Telefon: 0381 7000 78433

Staatliches Schulamt Schwerin       

Telefon: 0385 588 78184

50 Prozent der Erstimpfungen in M-V erreicht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind nach einem knappen halben Jahr des Startes der bundesweiten Impfkampfkampagne (27. Dezember 2020) bereits knapp 50 Prozent (49,9 Prozent) der Gesamtbevölkerung erstgeimpft.

„Die Impfkampagne kommt voran. Es wird weiter geimpft im gesamten Land. Auch kurzfristig geplante Impf-Aktionen der vergangenen Tage wie beispielsweise in Rostock, Wismar, Greifswald, Schwerin oder auf Usedom haben eine große Beliebtheit erfahren. Die Nachfrage nach Impfstoff hält weiter an. Sie übersteigt momentan noch das Angebot an vorhandenen Impfstoffen. Wir sind beim Thema Herdenimmunität auf Kurs und haben die vergangenen Monate bereits ordentlich Fahrt aufgenommen.

Dennoch: Aufgrund der Lockerungen und der Mutationen des Corona-Virus ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen sich weiter impfen lassen. Gerade wenn sich wieder mehr Menschen treffen können, muss das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich sein. Die vollständige Impfung ist und bleibt ein wirksamer Schutz gegen das Corona-Virus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes (Stand: 15.06.2021) 1.238.729 Impfungen verabreicht. Davon sind 802.472 Personen mindestens erstgeimpft (Impfquote: 49,9 Prozent). Als vollständig geimpft gelten 460.513 Personen (Impfquote 28,6 Prozent).

In Mecklenburg-Vorpommern könnten von den 1,6 Millionen Einwohnern etwa 90 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen das Corona-Virus geimpft werden.

„Etwa 10 Prozent der Bevölkerung sind unter 12 Jahre alt oder haben Erkrankungen, die eine entsprechende Impfung ausschließen würden. Inzwischen sind knapp 30 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Sie sind somit komplett geschützt“, so Glawe weiter. „Zum Start der Impfkampagne wurden vor allem die älteren Bürgerinnen und Bürger, die einen schnellen Schutz gegen das Virus brauchten, geimpft. Das schlägt sich auch in den Zahlen nieder. Konkret sind bei den über 60-Jährigen rund 80 Prozent erstgeimpft. Jeder Zweite von ihnen hat bereits die zweite Impfung erhalten“, machte Glawe weiter deutlich.

Der bislang über die Impfzentren, Betriebsärzte oder bei den niedergelassenen Ärzten am meisten verabreichte Impfstoff ist das Vakzin von BioNTech/Pfizer mit über ¾ der verabreichten Dosen (953.443 Impfdosen BioNTech/Pfizer von 1.238.729 verimpfter Gesamtdosen aller Impfstoffe in M-V). In der vergangenen Woche sind 122.000 Erst- und Zweitimpfungen an allen Impfstellen im Land verabreicht worden.

„Wir haben aufgrund der ausgebauten Infrastruktur die Kapazitäten für doppelt so viele Impfungen. Momentan haben in den Impfzentren aufgrund der Impfstoffknappheit die Zweitimpfungen noch Vorrang. Mit weiter mehr Impfstoff können wir den Turbo einschalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Pendlerstudie für M-V vorgestellt

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe hat am Montag im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern Auswertungen einer Pendler-Studie vorgestellt. Die „Analyse des Fachkräftepotentials von Auspendlern aus Mecklenburg-Vorpommern und Rückkehrwilligkeit“ hat die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) Schwerin zusammen mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Die Studie untersucht beispielsweise Gründe, warum Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern auspendeln.

„Pendeln kostet Zeit, Nerven und auch Geld. Trotzdem machen sich Bürgerinnen und Bürger aus unserem Land täglich auf den Weg, um in anderen Bundesländern ihrer Arbeit nachzugehen. Mehr als jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet auswärts. Die Gründe des Auspendelns sind unterschiedlich – neben den Lohndifferenzen geht es auch um das fehlende passende Arbeitsplatzangebot. Entscheidend ist für die Auspendler auch die Arbeitsplatzsicherheit. Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter im Land zu stärken, um für Fachkräfte langfristige, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag in Wismar.

Insgesamt leben und arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern 535.186 Beschäftigte, weitere 25.142 Arbeitnehmer wohnen außerhalb des Landes und pendeln ein. Zusammen zählte das Land im Jahr 2017 somit 560.328 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. 67.027 Personen pendeln aus, das heißt, sie wohnen in Mecklenburg-Vorpommern, fahren aber in ein anderes Bundesland zur Arbeit. Daraus errechnet sich die Auspendlerquote, die durch den Anteil an Auspendlern an den gesamten in Mecklenburg-Vorpommern wohnenden Beschäftigten bestimmt wird. Sie beträgt 11,1 Prozent.

„Etwa 40 Prozent der Auspendelnden sind in Hamburg und Schleswig-Holstein beschäftigt. Diese Ziele werden vor allem vom westlichen Landesteil aus angefahren. Unter den Pendlern sind auf der einen Seite Fachkräfte und Hochqualifizierte, auf der anderen Seite sind es auspendelnde Arbeitskräfte ohne Berufsabschluss mit Helfertätigkeiten. Ziel muss es sein, dass auf dem Arbeitsmarkt für alle Berufsgruppen attraktive Job-Angebote im Land zur Verfügung stehen. Das ist noch nicht der Fall“, sagte Glawe.

Rund 26.000 Personen pendeln aus, obwohl unter Berücksichtigung der Pendelkosten vergleichbar Qualifizierte in Mecklenburg-Vorpommern besser verdienen. „Das liegt meistens nicht daran, dass die Auspendelnden schlecht über Stellenangebote informiert sind. Hier gibt es neben der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und anderen Jobportalen wie beispielsweise MV4You, die Pendlerpost und die Rückkehrertage. Es sind strukturelle Arbeitsmarktgründe, die zum Auspendeln führen.

Vergleicht man die Anzahl der Auspendelnden in den Auspendelberufen mit den dafür offenen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern, dann zeigt sich, dass es bei uns noch zu wenige passende Arbeitsplätze gibt. Um das zu ändern, bedarf es unter anderem zusätzlicher hochproduktiver Arbeitsplätze für Fachkräfte und Spezialisten in den Unternehmen. Hier liegt noch Potential. Denn das Gehalt ist nicht alles, vielmehr zeigt sich: wenn sich ein Pendler mit seinem Job arrangiert hat und beispielsweise das kollegiale Umfeld vor Ort stimmt – wird weniger ein Job bei uns im Land gesucht“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter.

Mit der vorliegenden Studie ist eine Basis geschaffen worden, um die Motive der Auspendler zu erfassen. Die Gründe des Auspendelns sind unterschiedlich – neben den Lohndifferenzen geht es auch um das fehlende passende Arbeitsplatzangebot. „Entscheidend ist, dass Unternehmen bei uns im Land wirtschaftlich stabil bleiben, um eine höhere Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten und sich zugleich neue Unternehmen ansiedeln, die hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Dafür setzen wir die Rahmenbedingungen durch entsprechende Unterstützung: beispielsweise, wenn es um die Förderung von Neuansiedlungen, Erweiterungen oder auch die Ertüchtigung von Gewerbeflächen geht“, so Glawe.

„Eine weitere Komponente ist die Betonung von weichen Standortfaktoren: Neben einer gut ausgebauten Infrastruktur sind vorhandene Kindertagesstätten, Schulen sowie ein attraktives Wohnumfeld und Freizeitangebot wichtige Faktoren für eine Wohnort- oder Standortentscheidung. Daran werden wir gemeinsam weiter arbeiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Die Studie untersuchte die Struktur der aus Mecklenburg-Vorpommern auspendelnden Personen im Vergleich zu Wohnortbeschäftigten. Als Datengrundlage wurde auf die Integrierten Erwerbsbiografien des IAB zurückgegriffen (Stichtag 15.09.2017; von der Analyse ausgeschlossen waren Auspendelnde, deren Arbeitsweg im Nahpendelbereich bis zu 34 Kilometer liegt). Zusätzlich wurden Motive des Pendelns anhand einer Umfrage mit 201 Pendlern ausgewertet.

Die Kosten in Höhe von rund 71.600 Euro werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zu 80 Prozent und aus Landesmitteln zu 20 Prozent finanziert.

 

Vorschläge für mehr gesellschaftliche Teilhabe

Schwerin – Der Landtag debattierte am (heutigen) Freitag über die Ergebnisse des Tages der Menschen mit Behinderungen am 28. Mai. „Es ist leicht, vollständige Inklusion zu fordern. Aber Inklusion im Detail zu planen, zu finanzieren und dann im Anschluss mit Erfolg umzusetzen, ist etwas ganz Anderes“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag.

„Wir werden deshalb weiterhin in den verschiedenen Bereichen viele Zwischenschritte brauchen, bis jede Bushaltestelle, jede Arztpraxis und jeder Geldautomat barrierefrei ist, bis alle Kindertagesstätten und Schulen inklusiv sind“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin lobte in diesem Zusammenhang die „Leitsätze und Forderungen“ die am 28. Mai von Behindertenvertretungen an die Landtagsfraktionen und die Landesregierung überreicht wurden als wichtiges Grundsatzpapier mit praxisnahen Vorschlägen aus Betroffenenperspektive.

„Ich bin allen sehr dankbar, die bei der Erarbeitung dieses Forderungskatalogs mitgewirkt und sich so konstruktiv eingebracht haben“, sagte Drese. Die Ministerin hob besonders den gewählten Ansatz hervor, die Forderungen in vier klar definierte Lebensbereiche einzuteilen: Gesundheit, Bildung, politische Partizipation und Barrierefreiheit.

Vom „Grundsätzlichen“ ausgehend, gehe es dabei im Anschluss an die konkreten Herausforderungen, die jeweils zu bewältigen sind. „Die Landesregierung wird die Vorschläge und Forderungen bewerten und zur Diskussion stellen“, so Drese.

Ministerin Drese betonte, dass die Landesregierung einzelne Teilbereiche der „Leitsätze und Forderungen“ bereits erfolgreich bearbeite. So sei im Sozialministerium eine Überwachungsstelle eingerichtet worden, die überprüft, ob die Internetauftritte öffentlicher Stellen im Land barrierefrei sind. Drese: „Für uns ist klar, dass die Landesregierung und die Behörden Vorbildfunktion haben und bei der Inklusion vorangehen müssen.“

Als weiteres Beispiel benannte Drese: „Bis Ende dieses Jahres werden wir Barrierefreiheit in den vom Land geförderten Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung weitgehend umgesetzt haben.“

Besonders wichtig sei der Landesregierung und dem Integrationsförderrat, dass bei den anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen auf größtmögliche Barrierefreiheit und Informationen in leichter Sprache geachtet wird. „Darüber hinaus sollte nun in allen Kommunen daran gearbeitet werden, dass die Wahlräume eine barrierefreie Stimmabgabe am 26. September ermöglichen“, so Drese.

Weitere Lockerungen für die Jugendarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium hat aufgrund der stabil geringen Inzidenzwerte die Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung kurzfristig nochmals angepasst. Damit können Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie in größerem Rahmen und unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden.

„Ab sofort sind offene Gruppenagebote für bis zu 30 teilnehmende Personen im Innenbereich und bis zu 50 teilnehmende Personen im Freien wieder möglich“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. „Für die Begleitung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in unserem Land ist dies gerade mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien von großer Bedeutung“, so Drese.

Mit der geänderten Corona-Jugendhilfeverordnung wird darüber hinaus Einrichtungen auf deren Gelände Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen stattfinden, die Möglichkeit eingeräumt, bei den örtlichen Gesundheitsämtern eine einrichtungsbezogene Ausnahme von dieser Regelvorgabe zu beantragen. Ein Muster für einen entsprechenden Antrag stellt das Sozialministerium auf seiner Website zur Verfügung.

Schon seit Ende Mai sind Angebote und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung möglich. Diese können entsprechend den Regelungen der Corona-Landesverordnung zu Beherbergung und Reisen (vgl. §§ 4 und 5 Corona-LVO M-V) durchgeführt werden. So dürfen etwa Jugendreisen in einer festen Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen stattfinden.

Drese: „Uns ist es besonders wichtig, dass junge Menschen nach dem Lockdown der letzten Monate nun ihren Alltag so normal und unbeschwert wie möglich leben können. Die geänderte Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung leistet einen Beitrag dazu.“

Gesundheits- und Sozialberatung

Drese kündigt weitere Gespräche und Hilfen bei der Reformumsetzung an

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hält am Zeitplan für die Übertragung der Finanzhoheit in der gesundheitlichen und sozialen Beratung an die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Gleichzeitig bietet die Ministerin der kommunalen Ebene erneut Hilfe und ein Übergangsmanagement in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase an.

Dazu müsste der jeweilige Landkreis seinen Unterstützungsbedarf sowie die auf den Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung gerichtete Absichtserklärung anzeigen, betonte Drese heute im Landtag bei der Debatte um eine abermalige Verschiebung der in Abschnitt 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes aufgeführten zukünftigen Finanzierungsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung.

„Wir stellen als Land nach der einjährigen Verlängerung im vergangenen Jahr fest, dass die kommunale Ebene die Zeit höchst unterschiedlich genutzt hat“, sagte Drese. „Einige Landkreise haben sich auf den Weg gemacht, so dass wir rasch zum Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung kommen können. Andere Gebietskörperschaften haben seit Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 kaum etwas unternommen.“

Das führe dann dazu, dass über die kommunalen Landesverbände der gesamte Prozess verzögert und behindert wird, so Drese. „Wir bekräftigen hier und heute unsere finanziellen und sonstigen Zusagen. Unsere Tür für Gespräche stand und steht weiterhin offen. Grundlage ist das vom Landtag beschlossene Wohlfahrtsgesetz“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin kündigte an, weiter gezielt auf die Landkreise und kreisfreien Städte zuzugehen, um Zuweisungsvereinbarungen abschließen. „Das ist die Pflicht der Landesregierung, aber auch der kommunalen Ebene. Denn, gibt es keine derartigen vertraglichen Regelungen werden in völlig unverantwortlicher Art und Weise die Träger und Angebote der sozialen und gesundheitlichen Beratung gefährdet. Dahinter stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dahinter stehen die Rat- und Hilfesuchenden, die auf Angebote, wie die allgemeine soziale Beratung oder die Suchtberatung, angewiesen sind“, sagte Drese.

Die Ministerin hob die steigenden Landesmittel hervor, die zukünftig an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht werden. „Standen 2019 für die gesundheitliche und soziale Beratung rund 4,67 Millionen Euro zur Verfügung haben wir diese Landesmittel seit 2020 auf ca. 5,26 Millionen Euro jährlich erhöht. Das sind 12,5 Prozent mehr. Ab 2022 erhöhen wir weiter auf fast 5,55 Millionen Euro und 2024 auf über 5,67 Millionen Euro jährlich. Das sind dann über eine Million Euro oder 21 Prozent mehr als 2019. Zusammen mit den kommunalen Mitteln kommt also deutlich mehr Geld in das System, um beispielsweise auch tarifliche Steigerungen der Beraterinnen und Berater fördern zu können,“ so Drese.

 

M-V setzt Maskenpflicht in der Schule aus

Schwerin – Mit dem heutigen Tag setzt Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht im Unterricht aus. Auf den Schulhöfen ist sie bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, aufgehoben. In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte jedoch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien wird zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nochmals zeitlich befristet eingeführt, um die Risiken, die durch Reiserückkehrende entstehen können, weitestgehend zu vermeiden. Ziel ist es, den täglichen Unterricht in Präsenz im neuen Schuljahr langfristig abzusichern. Dafür wird der Schulstart für zwei Wochen mit Tests und Masken begleitet. Danach wird die Maskenpflicht erneut entfallen, sofern die 7-Tagesinzidenz unter 50 liegt.

„In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir eine erfreuliche Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Landesinzidenz liegt unter 10. Schülerinnen und Schüler haben aktiv mitgeholfen, das Virus zu bekämpfen und damit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Inzidenzzahlen so gut dasteht, wie kein anderes Bundesland. Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten alle Regeln eingehalten und viele Entbehrungen hingenommen. Sie haben es sich verdient, dass wieder mehr Normalität in die Schulen einzieht“, so Martin.

Neue Erleichterungen gibt es auch für schulische Abschlussfeiern: Ab Freitag, 11. Juni 2021, sind nunmehr schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen mit bis zu 600 Personen im Außen- und bis zu 200 Personen im Innenbereich erlaubt.

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Außenbereich, die als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 600 Personen im Freien
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Testpflicht entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist am Sitzplatz aufgehoben

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Innenbereich, die als schulische Veranstaltung durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 200 Personen in Gebäuden
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Einhaltung der Testpflicht
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Neben den Veranstaltungsregelungen der jeweils geltenden Corona-Landesverordnung sind die Hygienebestimmungen – die sogenannten AHA+L-Regeln – sowie der Hygieneplan des Veranstaltungsortes und die bestehenden schulischen Testpflichten von den Schülerinnen und Schülern sowie den anwesenden Angehörigen weiterhin einzuhalten.

Die konkrete Gestaltung der Schulentlassungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Über die abgestimmten Planungen ist anschließend die jeweilige Schulaufsicht in Kenntnis zu setzen.

Alle anderen Veranstaltungen, die nicht durch die Schulleitung oder eine von dieser autorisierten Person, die der Schule angehört, organisiert werden, sind als private Veranstaltungen einzustufen und unterliegen den Regelungen der Corona-Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis: Ab dem 11. Juni 2021 sind laut Corona-LVO M-V auch gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen möglich. Dort ist auch das Tanzen erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gewerblich organisierte private Abi-Feiern.

MIGRANET-MV mit Doppelspitze

Alabali-Radovan begrüßt neue Doppelspitze von MIGRANET-MV

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan, gratuliert dem Netzwerk MIGRANET-MV zur Wahl des neuen Vorstands. Für die kommenden drei Jahre gibt es eine Doppelspitze, bestehend aus Rita Wiese-Kochankaite und Seyhmus Atay-Lichtermann.

„Ich wünsche dem neuen Führungsduo von MIGRANET-MV alles Gute und ein glückliches Händchen für die künftigen Aufgaben. Und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit, wenn es um Fragen der Migrations- und Integrationspolitik geht. Dazu befinden wir uns im ständigen Austausch“, sagte Reem Alabali-Radovan am Dienstag in Schwerin.

Die Integrationsbeauftragte hob in dem Zusammenhang die Bedeutung von MIGRANET-MV für mehr politische und gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern hervor. Seit der Gründung 2009 seien zahlreiche Aktivitäten für Austausch und Begegnung entwickelt, interkulturelle Projekte initiiert und Vereinsgründungen unterstützt worden.

„Die Steigerung von 20 auf inzwischen 60 Migrantenvereinen im gesamten Land, die sich unter dem Dach des Netzwerks zusammengeschlossen haben, ist beeindruckend. Damit sorgen sie an vielen Orten für ein gutes Zusammenleben und für eine gelingende Integration“, so Alabali-Radovan

Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den vergangenen Jahren sichtbar zu einem Zuwanderungsland entwickelt, ergänzte Alabali-Radovan. „81.735 Menschen hatten in MV im Jahr 2020 eine ausländische Staatsbürgerschaft, der Anteil an der Gesamtbevölkerung lag damit bei ca. fünf Prozent. Im Jahr 2016 waren es lediglich rund 64.000, was einem Anteil von vier Prozent entsprach. Das ist vor allem in Städten wie Schwerin, Rostock oder Greifswald sichtbar, aber auch in den Landkreisen hat die Vielfalt in der Bevölkerung zugenommen. Bei dem Integrationsprozess ist und bleibt MIGRANET-MV ein wertvoller Partner.“