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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Besuchserleichterungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die kaum noch vorhandenen Neuinfektionen in Pflegeeinrichtungen sowie die landesweit stabil geringen Inzidenzwerte machen weitere Öffnungen in Altenpflegeheimen möglich. „Wir haben deshalb zum 5. Juni eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft gesetzt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Darin werden die Besuchseinschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben. „Besuche sind ab sofort im Rahmen der regulären Besuchszeiten möglich, die bisherige Begrenzung auf vier Stunden am Tag entfällt“, sagte Drese. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner könne Besuch sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen empfangen.

Drese: „Wohl in keinem anderen Bereich zeigt sich der Erfolg der Impfkampagne so stark wie im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen.“

Noch in der ersten Januarwoche 2021 kämpften 17 Pflegeinrichtungen im Land mit Infektionen. Fast 800 Infektions-Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Aktuell gebe es ein Infektionsgeschehen in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, so Drese. „Das zeigt aber auch, dass wir weiterhin vorsichtig sein und die Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. Auch auf das Testen des Personals sowie von Besuchenden können wir noch nicht verzichten“, betonte die Ministerin.

Darüber hinaus sind in den Pflegeeinrichtungen auch erweiterte Gruppenaktivitäten mit Angehörigen oder sonstigen Dritten unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. „Auch hier ermöglichen die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat“, so Drese.

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Der Online-Theorieunterricht in den Fahrschulen und den Fahrlehrerausbildungsstätten des Landes ist weiterhin möglich. Die Regelungen zu Ausnahmen von der Durchführung des Theorieunterrichtes in Präsenzform, wie sie im Fahrlehrergesetz geregelt sind, werden zunächst bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt werden. Für bereits erteilte Ausnahmen wird die Frist ohne erneute Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die hier getroffenen Regelungen gelten für den theoretischen Fahrschulunterricht in den Fahrschulen, die Ausbildung der Fahrlehrer in den Fahrlehrerausbildungsstätten und die Lehrgänge zur Fortbildung von Fahrlehrern.

„Die Corona-Pandemie ist trotz sinkender Inzidenzwerte nicht überwunden, wir müssen weiterhin vorsichtig sein und Kontakte so weit wie möglich minimieren. Deshalb werden wir Fahrschulen und Fahrschülern weiterhin ermöglichen, den Theorie-Unterricht online durchzuführen.“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Für die Genehmigung des Online-Unterrichts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinem Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

Der Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Anträge auf Genehmigung des Online-Unterrichts sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Nächster MV-Tag im Mai 22

MV-Tag wird zum Dankeschönfest für alle Bürgerinnen und Bürger im Mai 2022

Schwerin – „Die letzten Monate waren die wohl schwierigste Zeit in der Geschichte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Die Corona-Pandemie hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Sie hat zu schweren Einschränkungen geführt, für manche auch zu schmerzhaften Verlusten. Vor allem aber haben wir in den letzten Monaten ein großartiges Verständnis der meisten Bürgerinnen und Bürger für die in einer Pandemie notwendigen Schutzmaßnahmen erlebt. Viele Bürgerinnen und Bürger – ob der Verkäufer oder die Ärztin – haben im Beruf zusätzliche Herausforderungen gemeistert oder sich in Familie und Ehrenamt liebevoll um andere gekümmert“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue heute in Schwerin.

„Für die Landesregierung ist klar, dass wir dieses großartige Engagement nach dem Ende der Pandemie mit einem großen Dankeschönfest für alle Bürgerinnen und Bürger feiern wollen. Wir haben uns deshalb entschieden, den nächsten Mecklenburg-Vorpommern-Tag als großes Fest an mehreren Orten entlang der Ostseeküste unseres Landes zu feiern“, kündigte der Chef der Staatskanzlei an.

„Auch wenn angesichts des Impffortschritts viel dafürspricht, dass wir die schwierigsten Zeiten in der Pandemie hinter uns haben, ist es für einen MV-Tag mit einem großen Bürgerfest und Tausenden von Besuchern heute noch zu früh. Wir werden den Mecklenburg-Vorpommern-Tag deshalb verschieben, und zwar in den Mai 2022. Dann soll es das große Dankeschönfest geben. Ich lade schon heute alle Bürgerinnen und Bürger des Landes herzlich dazu ein. Greifswald soll dann selbstverständlich als einer der Veranstaltungsorte mit dabei sein“, so Geue.

Impfpriorisierung wird in M-V aufgehoben

Schwerin – Am Montag wird die Impfpriorisierung auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. „In den Impfzentren und auch bei den Ärzten entfallen in MV die Priorisierungen beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf. Somit kann sich grundsätzlich jeder für einen Impftermin registrieren lassen. Nach wie vor sind die Impfstoffmengen sowohl in den Impfzentren als auch bei den Ärzten sehr begrenzt. Es wird nicht jeder sofort einen Termin erhalten können, da aktuell sehr viele Zweitimpfungen anstehen. Damit die Kampagne weiter auf hohem Niveau laufen kann, brauchen wir mehr Impfstoff. Die Infrastruktur im Land ist darauf ausgerichtet. Die Aufhebung der Priorisierung ist konsequent, um die Terminvergaben weiter zu flexibilisieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Die Terminvergabe für die Impfzentren erfolgt weiter über die Hotline des Landes oder über das Online-Tool im Internet. Terminvereinbarungen bei den niedergelassenen Ärzten werden bilateral mit der jeweiligen Arztpraxis vereinbart. „Die Impfkampagne kommt im Land voran. Über eine Million Impfungen wurden in MV bereits durchgeführt. Damit sind bereits über 320.000 Menschen bei uns im Land vollständig geimpft (20 Prozent) und über 720.000 haben bereits eine erste Impfung erhalten (knapp 45 Prozent)“, so Glawe weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein leistungsstarkes Impfnetz im gesamten Land aufgebaut und etabliert worden. „Das besteht aus den Impfzentren, mobilen Teams und aus den niedergelassenen Ärzten und nun auch aus den Betriebsärzten. Die aufgebaute Struktur hat sich bewährt. Allerdings bestimmen die vorhandenen Liefermengen auch die Impfgeschwindigkeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Je mehr Impfstoff da ist, umso mehr Termine können vergeben werden. Im Durchschnitt werden mit den vorhandenen Impfstellen etwa 18.000 Impfungen pro Tag vorgenommen. Wir hätten das Potential für die doppelte Menge. Es fehlt an Impfstoff“, so Glawe weiter. Mecklenburg-Vorpommern erhält im Juni über 560.000 Impfdosen.

Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. „Die Belieferung erfolgt – wie bei den niedergelassenen Ärzten – entsprechend der Liefermengen des Bundes über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken an die Betriebsärzte unabhängig vom Land. Die Betriebsärzte vereinbaren Termine direkt mit den Betrieben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Noch bis 9. Juni für das Referendariat ab 1. Oktober bewerben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2021 Referendarinnen und Referendare an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein. Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen – auch aus anderen Bundesländern – können sich bis Mittwoch, 9. Juni 2021, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, können berücksichtigt werden, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 15. September 2021 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien.

„Im April 2021 haben 836 Referendarinnen und Referendare und damit so viele wie noch nie den Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern absolviert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Rekord ist Resultat der Bemühungen, das Referendariat attraktiver zu gestalten, das Einstellungsverfahren zu vereinfachen und im Land ausgebildete Nachwuchslehrkräfte im Land zu halten“, so die Ministerin.

Damit der Übergang von der Universität in die Ausbildung an der Schule besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein (Termine sind nach dem 1. Oktober der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.

Zuletzt legte das Land mit der Übernahmegarantie und einem vereinfachten Einstellungsverfahren für Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab. So können Referendarinnen und Referendare schneller in den Schuldienst einsteigen – und Schulen erhalten Planungssicherheit mit der Perspektive, die bewährten selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräfte im eigenen Lehrerkollegium zu halten,“ erläuterte die Bildungsministerin. „Referendarinnen und Referendare werden zudem an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren sowie einer landesweiten Beratungsstelle unterstützt. Ich freue mich daher über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Allen, die die Voraussetzungen erfüllen, steht auch ein Platz für ein Referendariat zur Verfügung“, sagte Martin.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Lehrkräfte an Grundschulen mit der A 13 bzw. E 13 ein höheres Gehalt und verdienen damit genau so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schularten. Ebenso hat das Land im Rahmen des 200-Millionen-Euro-Schulpakets die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau wie anderer Schularten gehoben.

Vorbild für Integration

Alabali-Radovan: Öffentlicher Dienst muss Vorbild für Integration sein

Die Landesintegrationsbeauftragte, Reem Alabali-Radovan.
Die Landesintegrationsbeauftragte, Reem Alabali-Radovan.

Rostock – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, hat sich anlässlich der 15. Konferenz der Migrant*Innenselbstorganisationen aus M-V (MIGRANET-MV) am Wochenende in Rostock für eine stärkere interkulturelle Öffnung und mehr Unterstützung für zugewanderte Frauen beim Einstieg in die Erwerbsarbeit ausgesprochen.

Die Teilhabe am Arbeitsleben sei für eine gelingende Integration von besonderer Bedeutung, so Alabali-Radovan. Vor allem für Frauen müssten dabei Barrieren abgebaut und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. „Zugewanderte Frauen sind überproportional an Arbeitsplätzen mit niedriger Bezahlung vertreten. Sie sind auch besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen und aktuell stärker von den Corona-bedingten negativen Entwicklungen am Arbeitsmarkt“, so Alabali-Radovan.

Die Unterstützung und Beratung, wie sie z. B. durch das IQ-Netzwerk (IQ-Integration durch Qualifizierung), die Integrationsfachdienste Migration, das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge und viele andere Institutionen geleistet wurden, müssten dazu zielgerichtet fortgeführt werden. „Damit die Integration in Arbeit und Beruf aber tatsächlich gelingt, muss alles zusammenpassen: die regionalen Arbeitsmarktchancen, Deutschkenntnisse, die Qualifikation und Bildungsnachweise, Informationszugängen und der Aufenthaltsstatus“, sagte die Integrationsbeauftragte.

Alabali-Radovan: „Der öffentliche Dienst muss Vorbild für Integration sein. Das gilt vor allem für das Vorantreiben der interkulturellen Öffnung. Hier stehen auch ganz besonders das Land und die Kommunen in der Pflicht.

Die Integrationsbeauftragte verdeutlichte, dass der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile neun Prozent beträgt. Er habe sich damit seit 2016 nahezu verdoppelt. Das müsse sich zukünftig sehr viel stärker auch in Behörden und Verwaltungen, aber auch in weiteren Institutionen und Unternehmen widerspiegeln, so Alabali-Radovan.

11. Landespräventionstag

Greifswald – „Kinderschutz hört nicht an Wohnungstüren, Organisationsschildern, Fachbereichsgrenzen oder Rechtskreisen auf. Kinderschutz geht alle an. Dieses Bewusstsein muss in allen Köpfen wachsen. Deshalb ist es eminent wichtig, dass das Thema Kinderschutz in vielen Facetten im Mittelpunkt dieser fachübergreifenden Veranstaltung steht.“ Sozialministerin Drese hat zum Auftakt des 11. Landespräventionstags die Bedeutung einer gelingenden Zusammenarbeit aller im Kinder- und Jugendschutz beteiligten Akteure hervorgehoben.

Die Corona-Pandemie habe nochmals ganz besonders deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine funktionierende Kommunikation und Vernetzung im Kinderschutz ist. Meldeketten müssen funktionieren, Ansprechpartner müssen bekannt sein und Schutzorte müssen zugänglich bleiben, um eine Rettungsleine für Kinder und Familien in Notlagen zu bilden, so Drese.

Drese: „Entlang dieser Rettungsleine habe ich seit März 2020 ein riesiges Engagement erlebt. Es gab viele kreative Ideen und alternative Wege, um Kinder und Jugendliche zu erreichen. Nicht zuletzt dadurch ist es gelungen, den Kinderschutz in unserem Land auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten.“

Dennoch seien die psychosozialen Belastungen für junge Menschen und Familien enorm hoch. Deshalb würden mit gezielten Maßnahmen die Folgen der Corona-Pandemie abgemildert. „Wir haben etwa in dieser Woche im Landeskabinett die Umsetzung des Aufholprogramms für Kinder und Jugendliche beschlossen. Insgesamt fast 25 Millionen Euro stehen in den nächsten beiden Jahren in Mecklenburg-Vorpommern für Lernförderung und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung“, verdeutlichte Drese.

Die Planungen seien darauf ausgerichtet, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf zu verwenden.

Die Ministerin betonte, dass die Bemühungen um eine kontinuierliche und verbindliche Kooperation der handelnden Akteure sowie die Vermittlung von Wissen über Zuständigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen im Kinderschutz eine kontinuierliche Herausforderung bleibe.

Dieser Aufgabe widme sich vor allem auch die fachübergreifende Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz, so Drese. Es gehe um eine noch bessere Vernetzung, die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen, die Überwindung von Unsicherheiten beim Datenschutz, eine breitere Vermittlung von Kenntnissen im Kinderschutz durch Fortbildungen und den Ausbau der Beratungsangebote und Beteiligungsformate.

„Wir werden unseren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen“, sagte Drese heute in Greifswald auf dem 11. Landespräventionstag.

Tag der Organspende am 5. Juni

Schwerin – Unter dem Motto „Entscheide dich“ steht der diesjährige bundesweite Tag der Organspende am Sonnabend (05.06.). „Das Motto soll dazu anregen, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken zum Thema Organspende zu machen und dies auch mit den Nächsten zu besprechen. Der eigene Wille kann dann im Organspendeausweis dokumentiert werden. Das entlastet vor allem auch die Angehörigen in der Trauerphase, die von dieser Entscheidung entlastet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2020 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 27 postmortale Organspender; 76 Organe wurden gespendet, unter anderem Nieren (42), Herzen (6) und Leber (18). In ganz Deutschland gab es im Jahr 2020 insgesamt 913 Organspender; 2.941 Organe wurden gespendet. Im Zeitraum Januar bis April 2021 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang zwölf Organspender; 31 Organe wurden gespendet.

Deutschlandweit waren es im gleichen Zeitraum 324 Organspender (1.004 Organe). Die 31 Organe, die im Januar bis April 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gespendet und anschließend bundesweit sowie im Ausland transplantiert wurden, teilen sich wie folgt auf: Herz      2, Lunge 3, Niere 17, Leber 9.

„Mit 17 Spenden pro einer Million Einwohner liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 11 Spendern pro einer Million Einwohner. Trotz der hohen Bereitschaft bleibt es wichtig, über das Thema zu informieren. Dabei kann das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende unterstützen, das voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten wird“, sagte Glawe.

Das Gesetz sieht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem vor, dass künftig eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein soll. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren. Zudem ist vorgesehen, dass Grundwissen zur Organspende in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt wird.

Auf der Internetseite des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums gibt es die Möglichkeit, einen Organspendeausweis online auszufüllen und direkt auszudrucken. Hier geht es zum Organspendeausweis: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ → Gesundheit → Organspende.

Weitere Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu erhalten: zu bestellen beim Infotelefon Organspende (siehe unten), bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, in Apotheken, Krankenhäusern und Einwohnermeldeämtern sowie in Arztpraxen.

Weitere Fragen zur Organspende beantwortet das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 (montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr). Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Frankfurt.