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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Schwesig gratuliert der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei einer Drachenboottaufe beim Drachenbootverein Zuarin am Faulen See in Schwerin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zu ihrem einjährigen Bestehen gratuliert: „Was für einen schönen Ort und was für einen schönen Anlass haben Sie sich ausgesucht, um dieses Jubiläum zu feiern! Herzlichen Glückwunsch zum einjährigen Bestehen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.“

Im Rahmen der traditionellen Drachenboottaufe bemalte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig das neue Boot mit den Augen des Drachens und wünschte allzeit gute Fahrt.

Die Stiftung habe es geschafft, sich als bundesweite Anlaufstelle für die Engagierten bekanntzumachen, würdigte Schwesig. Beratung, Service und Seminare seien gefragt. Im ersten Jahr der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt stand das Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ mit einem Gesamtfördervolumen von 20 Millionen Euro im Mittelpunkt.

„Für das Ehrenamt im Sport und in unserer ganzen Gesellschaft waren die vergangenen Monate eine schlimme Zeit“, betonte die Regierungschefin mit Blick auf die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Die Unterstützung durch die Bundesstiftung sei daher eine wertvolle Hilfe und eine willkommene Ergänzung der Coronahilfen, die die Landesregierung aus dem MV-Schutzfonds für gemeinnützige Vereine bereitgestellt habe. Zum Beispiel habe die Stiftung die Anschaffung des neuen Drachenbootes mit rund 9500 Euro für die Nachwuchsarbeit des Vereins gefördert. In diesem Jahr gehe es mit dem Programm „Aufholen“ für Kinder und Jugendliche weiter.

Mit der Stiftung wünscht sich Schwesig weiter gute Zusammenarbeit: „Wir sind froh, dass wir die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bei uns in Neustrelitz haben!“

Neuer Partner der EhrenamtsKarte M-V

Schwerin – Mit dem Schlosspark-Center in Schwerin hat die EhrenamtsKarte MV einen großen Partner für die landesweite Bonuskarte gewonnen. Sozialministerin Stefanie Drese stattete am (heutigen) Montag Center-Manager Klaus-Peter Regler einen Besuch ab und sagte Dankeschön für die Bereitschaft, das ehrenamtliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen.

„Das zentral in Schwerin gelegene Einkaufszentrum ist ein weiterer attraktiver Partner mit Strahlkraft auf ganz Westmecklenburg. Ich freue mich sehr darüber, dass Inhaberinnen und Inhaber der EhrenamtsKarte MV dort jetzt viele Angebote nutzen können“, sagte Drese anlässlich ihres Vor-Ort-Termins.

Drese und Center-Geschäftsführer Regler hoben hervor, dass insgesamt 49 Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen im Schlosspark-Center Schwerin sich beteiligen. Mit dem Vorzeigen der EhrenamtsKarte MV bieten diese Rabatte zwischen 5 und 15 Prozent an.

Drese: „Es ist toll, wie dynamisch sich die EhrenamtsKarte MV seit ihrer Einführung im vergangenen Jahr entwickelt. Daran sieht man das große Herz für das Ehrenamt in unserem Land. Ich bin dankbar für dieses soziale Engagement vieler Betriebe, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereine.“

Die Ministerin besuchte heute zudem das Unternehmen „ILKA EIS“. Die Schweriner Eismanufaktur um Geschäftsführer Martin Klemkow ist bereits seit über einem halben Jahr Partner der EhrenamtsKarte MV. „Genau diese Mischung aus großen Einrichtungen und kleinen Betrieben macht unsere Bonuskarte so attraktiv und sympathisch“, sagte Drese.

Die EhrenamtsKarte MV hat inzwischen über 200 Partner mit deutlich mehr als 350 Angeboten.

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen in allen Landkreisen sowie in Rostock und Schwerin. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Fristen zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Schwerin – Aufgrund der Coronapandemie-bedingten Schließung der Fahrschulen war es in den vergangenen Monaten mitunter nicht möglich, entsprechend der Fristen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die theoretische oder praktische Prüfung rechtzeitig abzulegen. Das Land hatte aus diesem Grund zu Jahresbeginn Ausnahmeregelungen getroffen, die nun noch einmal verlängert werden.

Bis einschließlich 30. September 2021 gilt:

Die Frist zwischen der Beendigung der theoretischen Fahrerlaubnisausbildung und der theoretischen Prüfung (§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV) beträgt zweieinhalb Jahre, statt zwei Jahre.

Die Frist zum Ablegen der praktischen Prüfung nach Bestehen der theoretischen Prüfung (§ 18 Absatz 2 Satz 1 FeV) beträgt 18 Monate, statt 12 Monate.

Die Prüffristen der technischen Prüfstelle vor Rückgabe eines Prüfauftrages an die Fahrerlaubnisbehörde (§ 22 Absatz 5 FeV) betragen 18 Monate, statt 12 Monate.

„Im Zuge der Betriebsuntersagungen für die Fahrschulen musste die Durchführung der Fahrschulausbildung in vielen Fällen eingestellt werden, Fahrstunden und Prüfungen konnten in der Regel nicht durchgeführt werden. Bewerbern um eine Fahrerlaubnis soll dieser unverschuldete Zeitverzug in ihrer Ausbildung aber nicht angelastet werden. Aus diesem Grund werden wir die gesetzlichen Fristen nochmals mittels Ausnahmeregelungen per Erlass ausweiten“, erläutert Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Infrastrukturministerium.

Schwesig: Wir stehen für ein Leben in Vielfalt

„Herzlich willkommen zum Christopher Street Day 2021!

Schwerin – Ich freue mich, dass Schwerin in diesem Jahr wieder einen CSD erlebt. Der CSD ist der Ausdruck dafür, dass sich queere Menschen nicht verstecken, dass sie sich zeigen, Platz für sich beanspruchen und die eignen Rechte geltend machen. Schrill, groß, laut und bunt. Beim CSD zeigen wir alle Flagge – für eine bunte, vielfältige, und offene Gesellschaft“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung des CSD in der Landeshauptstadt.

Unter dem diesjährigen Motto des CSD: „Freiheit, Gleichheit, Menschlichkeit“ werde für ein selbstbestimmtes, freies Leben in allen Bereichen und gegen Diskriminierung, Homophobie und Intoleranz demonstriert. Schwesig: „Wir stehen für ein Miteinander und für Verständnis, für ein Leben in Vielfalt. Alle, die heute dabei sind, setzen ein Zeichen. Sie unterstützen die Community und setzen sich gemeinsam für die Rechte von queeren Menschen ein. Dieses Engagement ist richtig und wichtig.“

„Ich danke allen, die den CSD in diesem Jahr unter besonderen Bedingungen möglich gemacht haben. Sie haben ein tolles Programm auf die Beine gestellt, rund um den CSD gibt es online Angebote für alle die, wegen der Pandemie nicht hier auf dem Platz dabei sein können. Vielen Dank. Ein schönes Fest in meiner Heimatstadt.“

Im ganzen Land finden Veranstaltungen für mehr Vielfalt statt, jetzt in Schwerin, in Rostock im Juli und in Neubrandenburg im August.

Impfen zum Schutz der Kinder

Ministerin Drese wirbt bei den Eltern für das Impfen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bittet alle Eltern die kommenden Wochen zu nutzen, die COVID-Impfangebote wahrzunehmen. „Eine Impfung der Eltern ist ein wirkungsvoller Schutz für ihre Kinder. Sie reduzieren damit das Risiko einer Ansteckung innerhalb der Familie deutlich“, wirbt Drese für eine hohe Impf-Rate bei den Erwachsenen.

Drese verweist bei ihrem Appell auf jüngste wissenschaftliche Studien aus Israel und Finnland. Diese zeigen, hohe COVID-Impfraten bei Erwachsenen bieten auch ungeimpften Kindern einen besseren Schutz. „Die Forscherinnen und Forscher berichten, ein Anstieg der Impf-Rate bei den Erwachsenen senkt die Rate positiver Tests bei den ungeimpften Jüngeren erheblich“, so Drese.

Die Ministerin richtet dabei den Blick auf die Zeit nach dem Urlaub. Auch wenn die Infektionszahlen zurzeit sehr gering sind, sei aufgrund des touristischen Reiseverkehrs und der sich auch in Deutschland ausbreitenden Delta-Variante weiter Vorsicht geboten.

„Wenn sich die Kitas und Schulen wieder füllen, dann wollen wir unbedingt verhindern, dass mögliche Corona-Infektionen wieder in die Einrichtungen gelangen“, so Drese. Hierfür sei eine Impfung der Eltern und von Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen der beste Schutz, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen, sondern auch die Übertragung von SARS-CoV-2 durch Geimpfte deutlich reduziert ist.

Ministerin Stefanie Drese: „Liebe Eltern, wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte impfen, auch und vor allem Ihren Kindern zuliebe.“

Finanzierung der Kindermedizin

Schwesig: Bundesrat spricht sich für neue Finanzierung der Kindermedizin aus

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesregierung aufgefordert, ein „zukunftsfähiges Vergütungssystem“ für die Kindermedizin inklusive der Geburtshilfe sowie für die Kinderchirurgie vorzulegen. Die heutige Beschlussfassung geht auf einen Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bremen zurück, der nach Beratungen in den Ausschüssen mit geringfügigen Änderungen aus Rheinland-Pfalz angenommen wurde.

„Ich freue mich, dass unsere Initiative am Ende eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Unsere klare Erwartung ist, dass die Bundesregierung im 2. Halbjahr 2021 Vorschläge macht, wie die Finanzierung der Kindermedizin und der Geburtshilfe insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft und verlässlich gesichert werden kann“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Familien und Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass sie wohnortnah eine gute medizinische Versorgung haben“, hatte Schwesig zuvor in der Debatte im Bundesrat für die Annahme des Antrags geworben.

„Die Fallpauschalen haben sich in der Kindermedizin nicht bewährt. Wir sollten sie in diesem Bereich abschaffen“, so Schwesig weiter.

In den vergangenen 25 Jahren sei rund ein Viertel der Kinderkliniken und Kinderabteilungen an Krankenhäusern geschlossen worden. „Wenn etwas so Wichtiges wie die medizinische Versorgung von Kindern nicht funktioniert, dann müssen wir es ändern. Wir brauchen ein besseres Versorgungs- und Finanzierungssystem für die Geburtshilfe und für die Kinder- und Jugendmedizin“, begründete Schwesig die mehrheitliche Forderung des Bundesrats.

Bundesrat billigt Pflegereform

Berlin – Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will der Bundestag Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an.

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Einrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für zahlreiche Einzelregelungen sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen. Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.

Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt

Schwerin – Die Steuerfreibeträge fürs kommunale Ehrenamt werden erhöht. Finanzminister Reinhard Meyer hatte für diese Änderungen bei seinen Länderkolleginnen und -kollegen geworben – mit Erfolg. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. 

Die Entschädigungsverordnung des Landes ist 2019 angepasst worden. Seither können ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht wurde, hätten viele Ehrenamtler einen Teil der Erhöhung versteuern müssen. Finanzminister Meyer drängte daher bei den Finanzministerinnen und Finanzministern in den anderen Bundesländern sowie bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf eine Anpassung.

In Reihen der Finanzministerinnen und Finanzminister erhielt Meyer breiten Zuspruch, so dass das Thema erneut auf die Agenda kam und das Bundeskabinett Ende März schließlich entsprechende Änderungen beschloss. Nachdem der Bundesrat der Lohnsteueränderungsrichtlinie bereits im Mai zugestimmt hat, erteilte nunmehr auch das BMF der Anhebung Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt das Einvernehmen.

Damit erhöht sich rückwirkend zum 1. Januar 2021 die steuerfreie monatliche Aufwandspauschale von 200 Euro auf 250 Euro. 

Finanzminister Reinhard Meyer: „Ich freue mich vor allem für die ehrenamtlich Aktiven bei uns im Land, dass mein Werben Erfolg hatte. Die Freibeträge wurden zuletzt 2013 angepasst. Die Erhöhung war also überfällig. Die Kommunen sind Fundament unserer Gesellschaft. Daher muss auch das kommunale Ehrenamt entsprechend wertgeschätzt werden.“