Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Spitzenkräfte professionalisieren die Pflege

Erster universitärer Studiengang zur klinischen Pflege in Mecklenburg-Vorpommern

Greifswald – Ab dem kommenden Wintersemester können Interessierte in Greifswald das Fach „Klinische Pflegewissenschaft“ studieren. Greifswald ist die erste Universität in Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Studiengang anbietet. Es ist neben Human- und Zahnmedizin das dritte Fach an der Unimedizin und wird in dem neu gegründeten Institut für Klinische Pflegewissenschaften und interprofessionelle Lehre verankert. Die Unimedizin startet mit 30 Studienplätzen. Die Berufsaussichten gelten als hervorragend. Wie wichtig die Pflege ist, sei vielen Menschen erst während der Pandemie wirklich klargeworden, urteilt Prof. Karlhans Endlich.

„Doch auch die Pflege muss weiterentwickelt und professionalisiert werden“, betont der kommissarische Wissenschaftliche Vorstand der Unimedizin: „Dazu brauchen wir akademisches Spitzenpersonal, das beides kann: forschen und pflegen. Ich bin stolz, dass wir diesen Brückenschlag jetzt anbieten können.“

Bisher gibt es in Deutschland überwiegend duale Studiengänge oder Angebote an Fachhochschulen. Dabei kooperieren die Bildungsträger mit Krankenhäusern, sind aber nicht institutionell verbunden. Zudem wird immer wieder die Kritik laut, dass wegen der Praxisbetonung die Forschung zu kurz komme. Der wissenschaftliche Anspruch sei geringer. Bislang gibt es nur zwei Medizinische Hochschulen in Deutschland, die einen solchen Studiengang anbieten. Prof. Wolfgang Hoffmann, Leiter der Abteilung Versorgungsepidemiologie und Community Health, beschreibt das künftige Profil des Greifswalder Pflegestudiengangs.

„Die Studierenden erwerben Wissen und Fähigkeiten jenseits des traditionellen Silodenkens. Sie verbinden nicht nur Forschung und Pflege, sondern bereiten sich auch auf berufsübergreifende Zusammenarbeit vor, um die Bevölkerung sowohl stationär als auch ambulant bestmöglich versorgen zu können.“ Hoffmann betont, dass „wir die Verbindung zu unseren medizinischen Studiengängen selbstverständlich nutzen und das Denken und Handeln im Team als einen Schwerpunkt ansehen“. Künftig bereiten sich angehende Ärzt*innen, Pflegewissenschaftler*innen und Pflegefachkräfte schon während ihrer Ausbildung auf interprofessionelles Arbeiten vor.

Ein weiterer Vorteil des neuen, sechs Semester umfassenden Studienangebotes besteht darin, dass die Absolvent*innen zukünftig neben dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss als Bachelor of Science im Fach „Klinische Pflegewissenschaft“ auch die Berufsqualifikation als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann erhalten. Studiendekan Prof. Hans Grabe erklärt: „Wir brauchen Top-Frauen und Top-Männer, die vor Ort neue Versorgungsansätze entwickeln und empirisch belastbar untersuchen.“ Langfristig würden sich nur solche evidenzbasierten Vorschläge durchsetzen, ist er sich sicher: „Damit wird die Unimedizin Greifswald zum Innovationstreiber.“ Die Absolventen hätten nach diesem dreijährigen Studium „hervorragende Berufs-Chancen“.

Das Land unterstützt den Aufbau des grundständigen Bachelor-Studiengangs, der neben Humanmedizin und Zahnheilkunde angeboten wird. Prof. Karlhans Endlich versichert: „Wir sind dem Gesundheitsministerium und dem Bildungsministerium ausgesprochen dankbar dafür, dass sie uns mit ihrer weitreichenden Förderung dieses Angebot überhaupt erst ermöglichen.“ Bildungsministerin Bettina Martin und Gesundheitsminister Harry Glawe hätten sich persönlich engagiert und die Unimedizin ermutigt.

Es ist vorgesehen, den Studiengang aus Mitteln des „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) bis zum Ende des Sommersemesters 2027 zu unterstützten. Die Gesamtkosten des Studienganges betragen maximal 7,7 Millionen Euro. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit plant, in der Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt bis zu fünf Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Bildungsministerium des Landes unterstützt den Aufbau in diesem Zeitraum mit etwas mehr als einer Million Euro.

„Pflegende leisten jeden Tag wertvolle Arbeit“, betont Harry Glawe. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ist sicher: „Künftig werden sie komplexere und neue Versorgungsaufgaben übernehmen. Diese erfordern eine hochschulische Ausbildung. Mit einem Studium kann die Qualität der medizinischen Versorgung weiter intensiv verbessert werden. Die hochschulische Qualifizierung von Pflegefachkräften bietet die Möglichkeit die Handlungskompetenz der Pflegekräfte bei steigender Anzahl von Pflegebedürftigen zu erweitern und dem erhöhten Pflegebedarf zu begegnen.“

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Insbesondere die Corona-Krise hat noch einmal deutlich gezeigt, wie unverzichtbar gut ausgebildete Pflegekräfte für unsere Gesellschaft sind. Deshalb ist es wichtig, hoch qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten in unserem Land anzubieten. Mit dem ersten universitären Pflege-Studiengang in Greifswald stellen wir sicher, dass junge Menschen auf akademischem Niveau nicht nur fachlich und praxisnah hervorragend ausgebildet werden. Sie können auch forschungsbasiert die qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten übernehmen. Zudem können die künftigen akademisch ausgebildeten Pflegekräfte Verantwortung in einem interprofessionellen Team wahrnehmen.“

Premiere der digitalen EhrenamtMesse

Schwerin – Die EhrenamtMessen des Landes wurden aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr erstmalig als hybride Einzelveranstaltung durchgeführt. Ein analoger Veranstaltungsteil im Bildungszentrum des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Teterow wurde durch einen fortlaufenden digitalen Veranstaltungsteil als digitaler Marktplatz für Organisationen auf der neu programmierten Internetseite www.ehrenamtmessen-mv.de  ergänzt.

„Das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern lebt und findet auch in schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie Mittel und Wege sich darzustellen und auszutauschen.“ Sozialministerin Stefanie Drese zieht ein positives Fazit der EhrenamtMesse am 29. Mai 2021.

„Für mich war beeindruckend, wie viele und welch unterschiedliche Vereine und Initiativen sich digital präsentiert haben“, sagte Drese. Insgesamt nahmen rund 120 Organisationen teil. Die Ministerin nahm am Sonnabendvormittag digital an der Eröffnungsrunde teil und besuchte am Nachmittag die EhrenamtMesse in Teterow, um sich persönlich ein Bild zu machen.

Dabei überreichte Ministerin Drese das Ehrenamtsdiplom des Landes Mecklenburg-Vorpommern an Ina Blank vom Verein „Bürger für Schwaan e.V.“. Drese betonte, dass im Corona-Sozialfonds auch speziell für ehrenamtliche Organisationen und Initiativen in Not eine verlässliche Förderung verankert ist, die von der Ehrenamtsstiftung verwaltet wird. Bisher seien Anträge in Höhe von fast einer Million Euro bewilligt worden, so die Ministerin.

Drese: „Mein Dank gilt allen, die in diesem Jahr mit viel Engagement und Kreativität die EhrenamtMesse als hybride Veranstaltung ermöglicht haben.“ Die Organisation erfolgte durch den DRK-Landesverband, der durch zahlreiche Vereine und die Ehrenamtsstiftung unterstützt wurde. Das Sozialministerium förderte die EhrenamtMesse im Jahr 2021 mit 25.000 Euro.

Mehr Wohnheimplätze für Studierende

M-V startet im Bundesrat Initiative für Wohnheimprogramm

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern hat sich auf Bundesebene für mehr Mittel zum Bau von Wohnheimen für Studierende eingesetzt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Freitag auf der Bundesratssitzung in Berlin ein entsprechendes Wohnheimprogramm gefordert, damit Studierenden künftig mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

„Laut Angaben der Studierendenwerke werden 25.000 zusätzliche preisgünstige und bezahlbare Wohnheimplätze benötigt“, so Martin. „Das erfordert Investitionen von mindestens zwei Milliarden Euro. Diese sollten grundsätzlich zu 50%, mindestens aber mit 800 Mio. Euro, öffentlich gefördert werden. Nur mit öffentlicher Förderung können die Studierendenwerke in den Wohnheimen Mieten anbieten, die für einkommensschwache Studierende bezahlbar sind. Eine bezahlbare Bleibe zu finden, wird für viele Studierende zu Beginn ihres Studiums zunehmend zu einer hohen Hürde. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Die Möglichkeit zu studieren darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.“

In den vergangenen 15 Jahren hat die Zahl der Studierenden bundesweit um 48 Prozent zugenommen. Die Zahl öffentlich geförderter Wohnheime jedoch nur um acht Prozent. Zusätzlicher Handlungsdruck entsteht durch die weiter wachsende Zahl von Studienanfängern. Nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz wird bis 2030 jährlich mit etwa 500.000 Studienanfängerinnen und -anfängern gerechnet. Die 25 Prozent der Studierenden mit den niedrigsten monatlichen Einnahmen (unter 700 Euro) wenden durchschnittlich 46 Prozent ihrer Einnahmen für die Miete auf.

„Die Mietpreisentwicklung vieler Städte bringt Studierende in immer größere Nöte bei der Wohnungssuche“, sagte Ministerin Martin. „Studierende stehen zunehmend in Konkurrenz mit anderen einkommensschwachen Gruppen um den immer knapper werdenden bezahlbaren Wohnraum. Die in diesem Zusammenhang weiter steigenden Mieten stellen gerade für Studierende als Mitglieder einer einkommensschwachen Gruppe ein großes Problem dar.“

Die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt für Studierende sei zudem dadurch gekennzeichnet, dass in vielen Wohnheimen dringender Sanierungsbedarf bestehe. Digitale Ausstattung und hygienische Zustände seien nicht in allen Wohnheimen so, wie man sie erwarten könne.

Die Wissenschaftsministerin machte deutlich, dass die geforderten zusätzlichen Wohnheimplätze für viele Studierende unerlässlich sind, um ihr Studium realistisch finanzieren zu können. Gleichzeitig entlaste ein Wohnheimprogramm die kommunalen Wohnungsmärkte und führe zu gesellschaftlicher Gleichberechtigung.

Grünes Licht für Änderung des NetzDG

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat vom Bundestag beschlossene Änderungen an dem seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebilligt. Sie sollen die Bekämpfung von Hatespeech im Internet und den sozialen Medien erleichtern.

Das Gesetz verbessert die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die sich in der Praxis zum Teil noch als zu kompliziert oder versteckt erwiesen haben. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ebenso ein wie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz. Dieser Anspruch steht Nutzerinnen und Nutzern zu, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.

Die Bereitstellung eines so genannten Gegenvorstellungsverfahrens bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist in Zukunft verpflichtend. Dies gilt auch bei Maßnahmen der Netzwerkanbieter aufgrund eines Verstoßes gegen deren Gemeinschaftsstandards. Vorgesehen ist eine Anerkennungsmöglichkeit für privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen. Auskünfte für die wissenschaftliche Forschung sind unter Vorlage eines Schutzkonzeptes vonseiten der Forscherinnen und Forscher möglich. Das Gesetz setzt zudem Vorgaben der EU- Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zum Schutz vor strafbaren Inhalten auf Videosharingplattformen um.

Hatespeech kann als Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben dienen, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Attentate im Umfeld der Synagoge von Halle zeigten die besorgniserregenden Auswirkungen. Weiteres Beispiele: der extremistische Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet hatte.

Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der größte Teil des Gesetzes tritt am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft, einzelne Regelungen erst später.

Inklusive Gesellschaft

Drese fordert für eine inklusive Gesellschaft weitere Anstrengungen in allen Bereichen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in ihrer Rede anlässlich des 2. Tages der Menschen mit Behinderung im Landtag weitere Anstrengungen in allen Bereichen angemahnt, um tatsächlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu erreichen.

„Inklusion geht uns alle an, weil sie uns alle betrifft. Sie fußt auf der Wertschätzung von Vielfalt in allen gesellschaftlichen Bereichen: Menschen mit und ohne Behinderungen leben, lernen und gestalten Gesellschaft, Politik und das Zusammenleben vor Ort gemeinsam.“

Bund, Länder, Gemeinden und weitere öffentliche Einrichtungen und Institutionen stünden hierbei in besonderer Verantwortung, so Drese: „Sie müssen Vorbilder, sie müssen treibende Kraft für mehr Inklusion sein.“

In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 224.000 Menschen mit einer schweren Behinderung. Gut 193.000 von ihnen haben einen Schwerbehindertenausweis.

Drese betonte, dass sich in den vergangenen Jahren aber auch viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht wurde. Mit dem Bundesteilhabegesetz werde die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung verbessert.

„Verbunden sind damit grundlegende, qualitative und strukturelle Änderungen“, so Drese. „Und in dieser Phase befinden wir uns gerade. Diese große Sozialreform stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Deshalb werbe ich dafür, viel miteinander zu kommunizieren, Verständnis füreinander aufzubringen, auch manchmal Kompromisse einzugehen und gemeinsam die Ziele umzusetzen. Schritt für Schritt“, sagte Ministerin Drese.

Drese: „Dabei wollen wir mit den Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen reden und nicht über sie.“

In Mecklenburg-Vorpommern seien mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und dem neuen Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Zwischenschritte erfolgt. „Weitere Schritte müssen und werden folgen“, hob Drese hervor.

„Darum gilt“, so Drese: „Wo die interne Beratung und die Ratschläge externer Expertinnen und Experten für bessere Inklusion bislang nicht berücksichtigt werden konnten – sei dies aus finanziellen Gründen oder aus fachlichen Erwägungen heraus – schieben wir diese Expertise gleichwohl nicht beiseite.“

Die Ministerin bedankte sich in diesem Zusammenhang für die von Behindertenvertretungen überreichten „Leitsätze und Forderungen“ zum Tag der Menschen mit Behinderungen. Drese: „Das sind ganz wichtige Anregungen, Vorschläge und Forderungen, die wir bewerten und zur Diskussion stellen werden.“

Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausbauen soll.

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor.

Gesundheits-Apps können künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Es wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Das Gesetz erleichtert den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, werden künftig vergütet.

Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin – zum Beispiel durch Vermittlung telemedizinischer Leistungen bei der ärztlichen Terminvergabe. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Heilmittelerbringer und Hebammen.

Ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte haben die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

Weltnichtrauchertag am 31. Mai

Glawe: Verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu eine Kampagne unter dem Motto „Commit to Quit – Sag ja zum Rauchverzicht“ gestartet. Ziel der Kampagne ist es, 100 Millionen Menschen weltweit in ihrem Bestreben zu unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören.

„Rauchen gefährdet die Gesundheit des Rauchenden selbst und ist schädigend für alle, die passiv mitrauchen müssen. Trotz der umfangreichen Informationen zur gesundheitlichen Belastung durch das Rauchen ist es für viele Menschen schwer, damit aufzuhören. Zum Weltnichtrauchertag ruft die Weltgesundheitsorganisation auf, zu verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld des Weltnichtrauchertages.

Nach Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters der ostdeutschen Bundesländer (GKR) werden in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr 970 Männer und 510 Frauen neu an Lungenkrebs erkranken. Von diesen 1.480 Neuerkrankungen seien 1.280 auf Rauchen zurückzuführen.

Jedes Jahr erliegen nach GKR-Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 770 Männer und 350 Frauen ihrer Lungenkrebserkrankung (Mittelwert der Jahre 2018 und 2019). Ihr durchschnittliches Sterbealter liegt mit 70,8 Jahren rund sieben Jahre unterhalb des durchschnittlichen Sterbealters der Allgemeinbevölkerung (Frauen und Männer zusammen). Die altersbereinigte Lungenkrebssterberate ist in den vergangenen zehn Jahren bei Männern um 19 Prozent gesunken und bei Frauen um 26 Prozent gestiegen.

„Die Zahlen sind alarmierend und ein guter Grund mehr, mit dem Rauchen aufzuhören. Unterstützung gibt es dafür unter anderem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, sagte Glawe.

Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre neue Online-Aktion „Statt Rauchen: Jetzt neue Alternativen entdecken“ und ihre qualitätsgeprüften Unterstützungsangebote für den Rauchstopp hin. Auf der Internetseite www.rauchfrei-info.de können Aufhörwillige ihre persönlichen Tipps für Alternativen zum Rauchen benennen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm als Vorsitzende der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz der Länder (GFMK) an der Abschlusssitzung in dieser Legislaturperiode teil.

„Der ‚Runde Tisch‘ zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist ein großer Fortschritt und hat sich bewährt. Bund, Länder und Kommunen bringen damit erstmals gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“, verdeutlichte Drese im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.

Die Zusammenarbeit am Runden Tisch hat nach Ansicht von Drese zu einer Verstärkung des Engagements und zu einer besseren Verzahnung der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geführt. Darüber hinaus konnte die vorhandene Struktur auch für den Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.

Drese: “Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in allen Bundesländern Bauprojekte auf den Weg gebracht werden, die mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Insbesondere der Zugang für Betroffene mit Behinderungen wird damit verbessert.“

Mit dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund 30 Millionen Euro jährlich bis 2024 bereit. Es wird in enger Kooperation von Bund und Ländern umgesetzt. „Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies insgesamt gut 2,26 Millionen Euro“, betonte Drese.

„Damit wollen wir den Neubau eines Frauenhauses in Neubrandenburg und die barrierefreie Sanierung des Frauenhauses in Güstrow fördern“, sagte Drese.

Die Ministerin erwartet, dass der Bund sein Engagement für den Gewaltschutz auch über 2024 hinaus fortsetzt und entsprechende Beschlüsse in der kommenden Legislaturperiode fasst. „Mit dieser Hilfe können wir dann weitere Baumaßnahmen unterstützen“, so Drese.

Ministerin Drese versicherte, dass die Länder und Kommunen sich auch weiterhin in erheblichem Umfang für die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten im Sinne der Istanbul-Konvention engagieren. Drese: „Nun aber mit Unterstützung des Bundes – das ist das wesentliche Ergebnis des ‚Runden Tisches‘.“