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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Vorschläge für mehr gesellschaftliche Teilhabe

Schwerin – Der Landtag debattierte am (heutigen) Freitag über die Ergebnisse des Tages der Menschen mit Behinderungen am 28. Mai. „Es ist leicht, vollständige Inklusion zu fordern. Aber Inklusion im Detail zu planen, zu finanzieren und dann im Anschluss mit Erfolg umzusetzen, ist etwas ganz Anderes“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag.

„Wir werden deshalb weiterhin in den verschiedenen Bereichen viele Zwischenschritte brauchen, bis jede Bushaltestelle, jede Arztpraxis und jeder Geldautomat barrierefrei ist, bis alle Kindertagesstätten und Schulen inklusiv sind“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin lobte in diesem Zusammenhang die „Leitsätze und Forderungen“ die am 28. Mai von Behindertenvertretungen an die Landtagsfraktionen und die Landesregierung überreicht wurden als wichtiges Grundsatzpapier mit praxisnahen Vorschlägen aus Betroffenenperspektive.

„Ich bin allen sehr dankbar, die bei der Erarbeitung dieses Forderungskatalogs mitgewirkt und sich so konstruktiv eingebracht haben“, sagte Drese. Die Ministerin hob besonders den gewählten Ansatz hervor, die Forderungen in vier klar definierte Lebensbereiche einzuteilen: Gesundheit, Bildung, politische Partizipation und Barrierefreiheit.

Vom „Grundsätzlichen“ ausgehend, gehe es dabei im Anschluss an die konkreten Herausforderungen, die jeweils zu bewältigen sind. „Die Landesregierung wird die Vorschläge und Forderungen bewerten und zur Diskussion stellen“, so Drese.

Ministerin Drese betonte, dass die Landesregierung einzelne Teilbereiche der „Leitsätze und Forderungen“ bereits erfolgreich bearbeite. So sei im Sozialministerium eine Überwachungsstelle eingerichtet worden, die überprüft, ob die Internetauftritte öffentlicher Stellen im Land barrierefrei sind. Drese: „Für uns ist klar, dass die Landesregierung und die Behörden Vorbildfunktion haben und bei der Inklusion vorangehen müssen.“

Als weiteres Beispiel benannte Drese: „Bis Ende dieses Jahres werden wir Barrierefreiheit in den vom Land geförderten Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung weitgehend umgesetzt haben.“

Besonders wichtig sei der Landesregierung und dem Integrationsförderrat, dass bei den anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen auf größtmögliche Barrierefreiheit und Informationen in leichter Sprache geachtet wird. „Darüber hinaus sollte nun in allen Kommunen daran gearbeitet werden, dass die Wahlräume eine barrierefreie Stimmabgabe am 26. September ermöglichen“, so Drese.

Weitere Lockerungen für die Jugendarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium hat aufgrund der stabil geringen Inzidenzwerte die Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung kurzfristig nochmals angepasst. Damit können Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie in größerem Rahmen und unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden.

„Ab sofort sind offene Gruppenagebote für bis zu 30 teilnehmende Personen im Innenbereich und bis zu 50 teilnehmende Personen im Freien wieder möglich“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. „Für die Begleitung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in unserem Land ist dies gerade mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien von großer Bedeutung“, so Drese.

Mit der geänderten Corona-Jugendhilfeverordnung wird darüber hinaus Einrichtungen auf deren Gelände Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen stattfinden, die Möglichkeit eingeräumt, bei den örtlichen Gesundheitsämtern eine einrichtungsbezogene Ausnahme von dieser Regelvorgabe zu beantragen. Ein Muster für einen entsprechenden Antrag stellt das Sozialministerium auf seiner Website zur Verfügung.

Schon seit Ende Mai sind Angebote und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung möglich. Diese können entsprechend den Regelungen der Corona-Landesverordnung zu Beherbergung und Reisen (vgl. §§ 4 und 5 Corona-LVO M-V) durchgeführt werden. So dürfen etwa Jugendreisen in einer festen Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen stattfinden.

Drese: „Uns ist es besonders wichtig, dass junge Menschen nach dem Lockdown der letzten Monate nun ihren Alltag so normal und unbeschwert wie möglich leben können. Die geänderte Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung leistet einen Beitrag dazu.“

Gesundheits- und Sozialberatung

Drese kündigt weitere Gespräche und Hilfen bei der Reformumsetzung an

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hält am Zeitplan für die Übertragung der Finanzhoheit in der gesundheitlichen und sozialen Beratung an die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Gleichzeitig bietet die Ministerin der kommunalen Ebene erneut Hilfe und ein Übergangsmanagement in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase an.

Dazu müsste der jeweilige Landkreis seinen Unterstützungsbedarf sowie die auf den Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung gerichtete Absichtserklärung anzeigen, betonte Drese heute im Landtag bei der Debatte um eine abermalige Verschiebung der in Abschnitt 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes aufgeführten zukünftigen Finanzierungsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung.

„Wir stellen als Land nach der einjährigen Verlängerung im vergangenen Jahr fest, dass die kommunale Ebene die Zeit höchst unterschiedlich genutzt hat“, sagte Drese. „Einige Landkreise haben sich auf den Weg gemacht, so dass wir rasch zum Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung kommen können. Andere Gebietskörperschaften haben seit Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 kaum etwas unternommen.“

Das führe dann dazu, dass über die kommunalen Landesverbände der gesamte Prozess verzögert und behindert wird, so Drese. „Wir bekräftigen hier und heute unsere finanziellen und sonstigen Zusagen. Unsere Tür für Gespräche stand und steht weiterhin offen. Grundlage ist das vom Landtag beschlossene Wohlfahrtsgesetz“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin kündigte an, weiter gezielt auf die Landkreise und kreisfreien Städte zuzugehen, um Zuweisungsvereinbarungen abschließen. „Das ist die Pflicht der Landesregierung, aber auch der kommunalen Ebene. Denn, gibt es keine derartigen vertraglichen Regelungen werden in völlig unverantwortlicher Art und Weise die Träger und Angebote der sozialen und gesundheitlichen Beratung gefährdet. Dahinter stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dahinter stehen die Rat- und Hilfesuchenden, die auf Angebote, wie die allgemeine soziale Beratung oder die Suchtberatung, angewiesen sind“, sagte Drese.

Die Ministerin hob die steigenden Landesmittel hervor, die zukünftig an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht werden. „Standen 2019 für die gesundheitliche und soziale Beratung rund 4,67 Millionen Euro zur Verfügung haben wir diese Landesmittel seit 2020 auf ca. 5,26 Millionen Euro jährlich erhöht. Das sind 12,5 Prozent mehr. Ab 2022 erhöhen wir weiter auf fast 5,55 Millionen Euro und 2024 auf über 5,67 Millionen Euro jährlich. Das sind dann über eine Million Euro oder 21 Prozent mehr als 2019. Zusammen mit den kommunalen Mitteln kommt also deutlich mehr Geld in das System, um beispielsweise auch tarifliche Steigerungen der Beraterinnen und Berater fördern zu können,“ so Drese.

 

M-V setzt Maskenpflicht in der Schule aus

Schwerin – Mit dem heutigen Tag setzt Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht im Unterricht aus. Auf den Schulhöfen ist sie bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, aufgehoben. In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte jedoch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien wird zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nochmals zeitlich befristet eingeführt, um die Risiken, die durch Reiserückkehrende entstehen können, weitestgehend zu vermeiden. Ziel ist es, den täglichen Unterricht in Präsenz im neuen Schuljahr langfristig abzusichern. Dafür wird der Schulstart für zwei Wochen mit Tests und Masken begleitet. Danach wird die Maskenpflicht erneut entfallen, sofern die 7-Tagesinzidenz unter 50 liegt.

„In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir eine erfreuliche Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Landesinzidenz liegt unter 10. Schülerinnen und Schüler haben aktiv mitgeholfen, das Virus zu bekämpfen und damit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Inzidenzzahlen so gut dasteht, wie kein anderes Bundesland. Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten alle Regeln eingehalten und viele Entbehrungen hingenommen. Sie haben es sich verdient, dass wieder mehr Normalität in die Schulen einzieht“, so Martin.

Neue Erleichterungen gibt es auch für schulische Abschlussfeiern: Ab Freitag, 11. Juni 2021, sind nunmehr schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen mit bis zu 600 Personen im Außen- und bis zu 200 Personen im Innenbereich erlaubt.

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Außenbereich, die als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 600 Personen im Freien
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Testpflicht entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist am Sitzplatz aufgehoben

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Innenbereich, die als schulische Veranstaltung durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 200 Personen in Gebäuden
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Einhaltung der Testpflicht
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Neben den Veranstaltungsregelungen der jeweils geltenden Corona-Landesverordnung sind die Hygienebestimmungen – die sogenannten AHA+L-Regeln – sowie der Hygieneplan des Veranstaltungsortes und die bestehenden schulischen Testpflichten von den Schülerinnen und Schülern sowie den anwesenden Angehörigen weiterhin einzuhalten.

Die konkrete Gestaltung der Schulentlassungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Über die abgestimmten Planungen ist anschließend die jeweilige Schulaufsicht in Kenntnis zu setzen.

Alle anderen Veranstaltungen, die nicht durch die Schulleitung oder eine von dieser autorisierten Person, die der Schule angehört, organisiert werden, sind als private Veranstaltungen einzustufen und unterliegen den Regelungen der Corona-Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis: Ab dem 11. Juni 2021 sind laut Corona-LVO M-V auch gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen möglich. Dort ist auch das Tanzen erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gewerblich organisierte private Abi-Feiern.

MIGRANET-MV mit Doppelspitze

Alabali-Radovan begrüßt neue Doppelspitze von MIGRANET-MV

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan, gratuliert dem Netzwerk MIGRANET-MV zur Wahl des neuen Vorstands. Für die kommenden drei Jahre gibt es eine Doppelspitze, bestehend aus Rita Wiese-Kochankaite und Seyhmus Atay-Lichtermann.

„Ich wünsche dem neuen Führungsduo von MIGRANET-MV alles Gute und ein glückliches Händchen für die künftigen Aufgaben. Und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit, wenn es um Fragen der Migrations- und Integrationspolitik geht. Dazu befinden wir uns im ständigen Austausch“, sagte Reem Alabali-Radovan am Dienstag in Schwerin.

Die Integrationsbeauftragte hob in dem Zusammenhang die Bedeutung von MIGRANET-MV für mehr politische und gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern hervor. Seit der Gründung 2009 seien zahlreiche Aktivitäten für Austausch und Begegnung entwickelt, interkulturelle Projekte initiiert und Vereinsgründungen unterstützt worden.

„Die Steigerung von 20 auf inzwischen 60 Migrantenvereinen im gesamten Land, die sich unter dem Dach des Netzwerks zusammengeschlossen haben, ist beeindruckend. Damit sorgen sie an vielen Orten für ein gutes Zusammenleben und für eine gelingende Integration“, so Alabali-Radovan

Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den vergangenen Jahren sichtbar zu einem Zuwanderungsland entwickelt, ergänzte Alabali-Radovan. „81.735 Menschen hatten in MV im Jahr 2020 eine ausländische Staatsbürgerschaft, der Anteil an der Gesamtbevölkerung lag damit bei ca. fünf Prozent. Im Jahr 2016 waren es lediglich rund 64.000, was einem Anteil von vier Prozent entsprach. Das ist vor allem in Städten wie Schwerin, Rostock oder Greifswald sichtbar, aber auch in den Landkreisen hat die Vielfalt in der Bevölkerung zugenommen. Bei dem Integrationsprozess ist und bleibt MIGRANET-MV ein wertvoller Partner.“

Besuchserleichterungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die kaum noch vorhandenen Neuinfektionen in Pflegeeinrichtungen sowie die landesweit stabil geringen Inzidenzwerte machen weitere Öffnungen in Altenpflegeheimen möglich. „Wir haben deshalb zum 5. Juni eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft gesetzt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Darin werden die Besuchseinschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben. „Besuche sind ab sofort im Rahmen der regulären Besuchszeiten möglich, die bisherige Begrenzung auf vier Stunden am Tag entfällt“, sagte Drese. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner könne Besuch sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen empfangen.

Drese: „Wohl in keinem anderen Bereich zeigt sich der Erfolg der Impfkampagne so stark wie im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen.“

Noch in der ersten Januarwoche 2021 kämpften 17 Pflegeinrichtungen im Land mit Infektionen. Fast 800 Infektions-Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Aktuell gebe es ein Infektionsgeschehen in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, so Drese. „Das zeigt aber auch, dass wir weiterhin vorsichtig sein und die Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. Auch auf das Testen des Personals sowie von Besuchenden können wir noch nicht verzichten“, betonte die Ministerin.

Darüber hinaus sind in den Pflegeeinrichtungen auch erweiterte Gruppenaktivitäten mit Angehörigen oder sonstigen Dritten unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. „Auch hier ermöglichen die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat“, so Drese.

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Der Online-Theorieunterricht in den Fahrschulen und den Fahrlehrerausbildungsstätten des Landes ist weiterhin möglich. Die Regelungen zu Ausnahmen von der Durchführung des Theorieunterrichtes in Präsenzform, wie sie im Fahrlehrergesetz geregelt sind, werden zunächst bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt werden. Für bereits erteilte Ausnahmen wird die Frist ohne erneute Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die hier getroffenen Regelungen gelten für den theoretischen Fahrschulunterricht in den Fahrschulen, die Ausbildung der Fahrlehrer in den Fahrlehrerausbildungsstätten und die Lehrgänge zur Fortbildung von Fahrlehrern.

„Die Corona-Pandemie ist trotz sinkender Inzidenzwerte nicht überwunden, wir müssen weiterhin vorsichtig sein und Kontakte so weit wie möglich minimieren. Deshalb werden wir Fahrschulen und Fahrschülern weiterhin ermöglichen, den Theorie-Unterricht online durchzuführen.“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Für die Genehmigung des Online-Unterrichts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinem Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

Der Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Anträge auf Genehmigung des Online-Unterrichts sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Nächster MV-Tag im Mai 22

MV-Tag wird zum Dankeschönfest für alle Bürgerinnen und Bürger im Mai 2022

Schwerin – „Die letzten Monate waren die wohl schwierigste Zeit in der Geschichte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Die Corona-Pandemie hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Sie hat zu schweren Einschränkungen geführt, für manche auch zu schmerzhaften Verlusten. Vor allem aber haben wir in den letzten Monaten ein großartiges Verständnis der meisten Bürgerinnen und Bürger für die in einer Pandemie notwendigen Schutzmaßnahmen erlebt. Viele Bürgerinnen und Bürger – ob der Verkäufer oder die Ärztin – haben im Beruf zusätzliche Herausforderungen gemeistert oder sich in Familie und Ehrenamt liebevoll um andere gekümmert“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Dr. Heiko Geue heute in Schwerin.

„Für die Landesregierung ist klar, dass wir dieses großartige Engagement nach dem Ende der Pandemie mit einem großen Dankeschönfest für alle Bürgerinnen und Bürger feiern wollen. Wir haben uns deshalb entschieden, den nächsten Mecklenburg-Vorpommern-Tag als großes Fest an mehreren Orten entlang der Ostseeküste unseres Landes zu feiern“, kündigte der Chef der Staatskanzlei an.

„Auch wenn angesichts des Impffortschritts viel dafürspricht, dass wir die schwierigsten Zeiten in der Pandemie hinter uns haben, ist es für einen MV-Tag mit einem großen Bürgerfest und Tausenden von Besuchern heute noch zu früh. Wir werden den Mecklenburg-Vorpommern-Tag deshalb verschieben, und zwar in den Mai 2022. Dann soll es das große Dankeschönfest geben. Ich lade schon heute alle Bürgerinnen und Bürger des Landes herzlich dazu ein. Greifswald soll dann selbstverständlich als einer der Veranstaltungsorte mit dabei sein“, so Geue.