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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Impfpriorisierung wird in M-V aufgehoben

Schwerin – Am Montag wird die Impfpriorisierung auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. „In den Impfzentren und auch bei den Ärzten entfallen in MV die Priorisierungen beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf. Somit kann sich grundsätzlich jeder für einen Impftermin registrieren lassen. Nach wie vor sind die Impfstoffmengen sowohl in den Impfzentren als auch bei den Ärzten sehr begrenzt. Es wird nicht jeder sofort einen Termin erhalten können, da aktuell sehr viele Zweitimpfungen anstehen. Damit die Kampagne weiter auf hohem Niveau laufen kann, brauchen wir mehr Impfstoff. Die Infrastruktur im Land ist darauf ausgerichtet. Die Aufhebung der Priorisierung ist konsequent, um die Terminvergaben weiter zu flexibilisieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Die Terminvergabe für die Impfzentren erfolgt weiter über die Hotline des Landes oder über das Online-Tool im Internet. Terminvereinbarungen bei den niedergelassenen Ärzten werden bilateral mit der jeweiligen Arztpraxis vereinbart. „Die Impfkampagne kommt im Land voran. Über eine Million Impfungen wurden in MV bereits durchgeführt. Damit sind bereits über 320.000 Menschen bei uns im Land vollständig geimpft (20 Prozent) und über 720.000 haben bereits eine erste Impfung erhalten (knapp 45 Prozent)“, so Glawe weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein leistungsstarkes Impfnetz im gesamten Land aufgebaut und etabliert worden. „Das besteht aus den Impfzentren, mobilen Teams und aus den niedergelassenen Ärzten und nun auch aus den Betriebsärzten. Die aufgebaute Struktur hat sich bewährt. Allerdings bestimmen die vorhandenen Liefermengen auch die Impfgeschwindigkeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Je mehr Impfstoff da ist, umso mehr Termine können vergeben werden. Im Durchschnitt werden mit den vorhandenen Impfstellen etwa 18.000 Impfungen pro Tag vorgenommen. Wir hätten das Potential für die doppelte Menge. Es fehlt an Impfstoff“, so Glawe weiter. Mecklenburg-Vorpommern erhält im Juni über 560.000 Impfdosen.

Mit der Aufhebung der Impfpriorisierung können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. „Die Belieferung erfolgt – wie bei den niedergelassenen Ärzten – entsprechend der Liefermengen des Bundes über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken an die Betriebsärzte unabhängig vom Land. Die Betriebsärzte vereinbaren Termine direkt mit den Betrieben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Noch bis 9. Juni für das Referendariat ab 1. Oktober bewerben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2021 Referendarinnen und Referendare an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein. Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen – auch aus anderen Bundesländern – können sich bis Mittwoch, 9. Juni 2021, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, können berücksichtigt werden, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 15. September 2021 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien.

„Im April 2021 haben 836 Referendarinnen und Referendare und damit so viele wie noch nie den Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern absolviert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Rekord ist Resultat der Bemühungen, das Referendariat attraktiver zu gestalten, das Einstellungsverfahren zu vereinfachen und im Land ausgebildete Nachwuchslehrkräfte im Land zu halten“, so die Ministerin.

Damit der Übergang von der Universität in die Ausbildung an der Schule besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein (Termine sind nach dem 1. Oktober der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.

Zuletzt legte das Land mit der Übernahmegarantie und einem vereinfachten Einstellungsverfahren für Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab. So können Referendarinnen und Referendare schneller in den Schuldienst einsteigen – und Schulen erhalten Planungssicherheit mit der Perspektive, die bewährten selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräfte im eigenen Lehrerkollegium zu halten,“ erläuterte die Bildungsministerin. „Referendarinnen und Referendare werden zudem an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren sowie einer landesweiten Beratungsstelle unterstützt. Ich freue mich daher über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Allen, die die Voraussetzungen erfüllen, steht auch ein Platz für ein Referendariat zur Verfügung“, sagte Martin.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Lehrkräfte an Grundschulen mit der A 13 bzw. E 13 ein höheres Gehalt und verdienen damit genau so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schularten. Ebenso hat das Land im Rahmen des 200-Millionen-Euro-Schulpakets die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau wie anderer Schularten gehoben.

Vorbild für Integration

Alabali-Radovan: Öffentlicher Dienst muss Vorbild für Integration sein

Die Landesintegrationsbeauftragte, Reem Alabali-Radovan.
Die Landesintegrationsbeauftragte, Reem Alabali-Radovan.

Rostock – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, hat sich anlässlich der 15. Konferenz der Migrant*Innenselbstorganisationen aus M-V (MIGRANET-MV) am Wochenende in Rostock für eine stärkere interkulturelle Öffnung und mehr Unterstützung für zugewanderte Frauen beim Einstieg in die Erwerbsarbeit ausgesprochen.

Die Teilhabe am Arbeitsleben sei für eine gelingende Integration von besonderer Bedeutung, so Alabali-Radovan. Vor allem für Frauen müssten dabei Barrieren abgebaut und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. „Zugewanderte Frauen sind überproportional an Arbeitsplätzen mit niedriger Bezahlung vertreten. Sie sind auch besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen und aktuell stärker von den Corona-bedingten negativen Entwicklungen am Arbeitsmarkt“, so Alabali-Radovan.

Die Unterstützung und Beratung, wie sie z. B. durch das IQ-Netzwerk (IQ-Integration durch Qualifizierung), die Integrationsfachdienste Migration, das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge und viele andere Institutionen geleistet wurden, müssten dazu zielgerichtet fortgeführt werden. „Damit die Integration in Arbeit und Beruf aber tatsächlich gelingt, muss alles zusammenpassen: die regionalen Arbeitsmarktchancen, Deutschkenntnisse, die Qualifikation und Bildungsnachweise, Informationszugängen und der Aufenthaltsstatus“, sagte die Integrationsbeauftragte.

Alabali-Radovan: „Der öffentliche Dienst muss Vorbild für Integration sein. Das gilt vor allem für das Vorantreiben der interkulturellen Öffnung. Hier stehen auch ganz besonders das Land und die Kommunen in der Pflicht.

Die Integrationsbeauftragte verdeutlichte, dass der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile neun Prozent beträgt. Er habe sich damit seit 2016 nahezu verdoppelt. Das müsse sich zukünftig sehr viel stärker auch in Behörden und Verwaltungen, aber auch in weiteren Institutionen und Unternehmen widerspiegeln, so Alabali-Radovan.

11. Landespräventionstag

Greifswald – „Kinderschutz hört nicht an Wohnungstüren, Organisationsschildern, Fachbereichsgrenzen oder Rechtskreisen auf. Kinderschutz geht alle an. Dieses Bewusstsein muss in allen Köpfen wachsen. Deshalb ist es eminent wichtig, dass das Thema Kinderschutz in vielen Facetten im Mittelpunkt dieser fachübergreifenden Veranstaltung steht.“ Sozialministerin Drese hat zum Auftakt des 11. Landespräventionstags die Bedeutung einer gelingenden Zusammenarbeit aller im Kinder- und Jugendschutz beteiligten Akteure hervorgehoben.

Die Corona-Pandemie habe nochmals ganz besonders deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine funktionierende Kommunikation und Vernetzung im Kinderschutz ist. Meldeketten müssen funktionieren, Ansprechpartner müssen bekannt sein und Schutzorte müssen zugänglich bleiben, um eine Rettungsleine für Kinder und Familien in Notlagen zu bilden, so Drese.

Drese: „Entlang dieser Rettungsleine habe ich seit März 2020 ein riesiges Engagement erlebt. Es gab viele kreative Ideen und alternative Wege, um Kinder und Jugendliche zu erreichen. Nicht zuletzt dadurch ist es gelungen, den Kinderschutz in unserem Land auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten.“

Dennoch seien die psychosozialen Belastungen für junge Menschen und Familien enorm hoch. Deshalb würden mit gezielten Maßnahmen die Folgen der Corona-Pandemie abgemildert. „Wir haben etwa in dieser Woche im Landeskabinett die Umsetzung des Aufholprogramms für Kinder und Jugendliche beschlossen. Insgesamt fast 25 Millionen Euro stehen in den nächsten beiden Jahren in Mecklenburg-Vorpommern für Lernförderung und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung“, verdeutlichte Drese.

Die Planungen seien darauf ausgerichtet, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf zu verwenden.

Die Ministerin betonte, dass die Bemühungen um eine kontinuierliche und verbindliche Kooperation der handelnden Akteure sowie die Vermittlung von Wissen über Zuständigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen im Kinderschutz eine kontinuierliche Herausforderung bleibe.

Dieser Aufgabe widme sich vor allem auch die fachübergreifende Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz, so Drese. Es gehe um eine noch bessere Vernetzung, die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen, die Überwindung von Unsicherheiten beim Datenschutz, eine breitere Vermittlung von Kenntnissen im Kinderschutz durch Fortbildungen und den Ausbau der Beratungsangebote und Beteiligungsformate.

„Wir werden unseren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen“, sagte Drese heute in Greifswald auf dem 11. Landespräventionstag.

Tag der Organspende am 5. Juni

Schwerin – Unter dem Motto „Entscheide dich“ steht der diesjährige bundesweite Tag der Organspende am Sonnabend (05.06.). „Das Motto soll dazu anregen, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken zum Thema Organspende zu machen und dies auch mit den Nächsten zu besprechen. Der eigene Wille kann dann im Organspendeausweis dokumentiert werden. Das entlastet vor allem auch die Angehörigen in der Trauerphase, die von dieser Entscheidung entlastet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2020 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 27 postmortale Organspender; 76 Organe wurden gespendet, unter anderem Nieren (42), Herzen (6) und Leber (18). In ganz Deutschland gab es im Jahr 2020 insgesamt 913 Organspender; 2.941 Organe wurden gespendet. Im Zeitraum Januar bis April 2021 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang zwölf Organspender; 31 Organe wurden gespendet.

Deutschlandweit waren es im gleichen Zeitraum 324 Organspender (1.004 Organe). Die 31 Organe, die im Januar bis April 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gespendet und anschließend bundesweit sowie im Ausland transplantiert wurden, teilen sich wie folgt auf: Herz      2, Lunge 3, Niere 17, Leber 9.

„Mit 17 Spenden pro einer Million Einwohner liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 11 Spendern pro einer Million Einwohner. Trotz der hohen Bereitschaft bleibt es wichtig, über das Thema zu informieren. Dabei kann das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende unterstützen, das voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten wird“, sagte Glawe.

Das Gesetz sieht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem vor, dass künftig eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein soll. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren. Zudem ist vorgesehen, dass Grundwissen zur Organspende in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt wird.

Auf der Internetseite des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums gibt es die Möglichkeit, einen Organspendeausweis online auszufüllen und direkt auszudrucken. Hier geht es zum Organspendeausweis: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ → Gesundheit → Organspende.

Weitere Möglichkeiten, einen Organspendeausweis zu erhalten: zu bestellen beim Infotelefon Organspende (siehe unten), bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, in Apotheken, Krankenhäusern und Einwohnermeldeämtern sowie in Arztpraxen.

Weitere Fragen zur Organspende beantwortet das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 (montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr). Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Frankfurt.

Eine Millionen Impfungen in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind eine Millionen Impfungen verabreicht worden. „Seit gut fünf Monaten wird in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Corona-Virus geimpft. Wir haben ein leistungsstarkes  Impfnetz im gesamten Land aufgebaut und etabliert. Das besteht aus den Impfzentren, mobilen Teams und aus den niedergelassenen Ärzten. Im Juni kommen die Betriebsärzte hinzu. Die Terminvergabe über das Callcenter und das Online Tool für die Impfzentren oder auch bei den Ärzten funktioniert. Auch wenn es hier und da mal ruckelt, wird gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen gesucht. Die Impfkampagne kommt im gesamten Land deutlich voran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Mit den Impfungen wurde am 27. Dezember 2020 begonnen. Zuerst wurde die besonders vulnerable Altersgruppe der über 80 Jährigen geimpft, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen.  „Das ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte. Nach den hohen Inzidenzzahlen zu Jahresbeginn in dieser Altersgruppe, dem Infektionsgeschehen in sehr vielen Einrichtungen verbunden mit zahlreichen Todesfällen gibt es aktuell ein Infektionsgeschehen in einer Einrichtung. Das ist auch ein Beleg dafür, dass die Impfungen wirken. Bei den über 60-Jährigen sind knapp 75 Prozent erstgeimpft“, so Glawe. Aktuell wird in den Priorisierungsgruppen 1,2 und 3 geimpft. Ab dem 07.06.2021 sollen die Priorisierungen insgesamt aufgehoben werden. „Leider steht dann aber noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung, so dass alle Impfwilligen kurzfristig ein Impfangebot erhalten können“, erläuterte Glawe.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes (Stand: 02.06.2021) 1.013.259 Impfungen verabreicht. Davon sind 710.163 Personen erstgeimpft (Impfquote: 44,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten 303.096 Personen (Impfquote 18,8 Prozent). „Impfen ist und bleibt eine freiwillige Entscheidung. Das gilt für Erwachsene, genauso wie für mögliche anstehende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen“, so Glawe weiter. In Mecklenburg-Vorpommern werden vier von der Europäischen Arzneimittelbhörde (EMA) zugelassene Impfstoffe verimpft. Hierzu zählen neben BioNTec/Pfizer, auch AstraZeneca, Moderna und Johnson & Johnson. Bis Ende Juni kommen nochmal mindestens 555.000 Impfdosen nach gegenwärtigem Stand ins Land.

„Der Wunsch nach mehr Normalität im Alltag ist bei uns allen groß. Impfen ist dabei der Schlüssel, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität. Das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben. Bislang lässt sich festhalten: Die Bereitschaft zum Impfen in Mecklenburg-Vorpommern groß, die Nachfrage nach den Impfungen übersteigt das Angebot. Für das Vorantreiben der Impfkampagne bleibt von elementarer Bedeutung, dass die Lieferungen mit Impfstoff stabil sind und wir kontinuierlich mehr Impfstoff bekommen. Unsere aufgebaute Impfinfrastruktur ist noch lange nicht ausgelastet. Jeder Bürger im Land soll bis September ein Impfangebot bekommen“, betonte Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe dankte allen Beteiligten bei der Umsetzung der Impfkampagne. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten an der Hotline, bei den Impfzentren oder auch bei den niedergelassenen Ärzten eine hervorragende Arbeit. Es ist toll, was in den vergangenen Monaten vielerorts gewachsen ist. Allein beim Aufbau der Impfzentren hatten sich über 550 Freiwillige gemeldet, “, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Kinder und Jugendliche nach Corona

Schwerin – Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern erhalten viele Lern- und Förderangebote, um nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wieder gut in einen geregelten Schulalltag zurückzufinden. Die Landesregierung hat heute der Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern stehen aus dem Programm, das für alle Länder insgesamt zwei Milliarden Euro umfasst, in den Jahren 2021 und 2022 rund 19 Millionen Euro allein für die Lernförderung zur Verfügung.

Die Landesregierung finanziert ebenfalls paritätisch mindestens noch einmal die gleiche Summe, um Lern- und Förderangebote sowie außerschulische Angebote für Schülerinnen und Schüler anzubieten. Das Aktionsprogramm der Landesregierung „Stark machen und Anschluss sichern“ umfasst einen breit angelegten Maßnahmenkatalog zur Förderung, Stärkung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir wollen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützen, damit sie gut in den geregelten Schulbetrieb zurückfinden und ihre Bildungsziele erreichen können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Einige der Lern- und Förderangebote stehen bereits jetzt zur Verfügung. Außerdem soll es außerschulische Angebote geben, die von Kindern und Jugendlichen bereits in den Sommerferien wahrgenommen werden können. Die Zustimmung des Kabinetts zum Bund-Länder-Programm ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Bundesmittel überhaupt nach Mecklenburg-Vorpommern fließen. Wir können damit mehr Angebote finanzieren als wir ohnehin geplant haben. Mit unserem landeseigenen Aktionsprogramm ‚Stark machen und Anschluss sichern‛ sind wir gut aufgestellt“, sagte Martin.

Der Bund stellt den Ländern das Geld für die Lernförderung über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung. Das soll am Mittwoch zunächst im Bundeskabinett und dann im Finanzausschuss des Bundestags beschlossen werden. Die Landesregierung finanziert das Bund-Länder-Aktionsprogramm paritätisch aus Landesmitteln in gleicher Höhe.

Aufholprogramms für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Rund 5,5 Millionen Euro erhält Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus dem vom Bund aufgelegten Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landeskabinett die Maßnahme-Pläne ihres Ministeriums zur Umsetzung des Programms vorgestellt.

„Unser Maßnahmenpaket umfasst u.a. eine zeitlich befristete Ausweitung der Angebote der Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste in Kitas, Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“, betonte Drese.

Außerdem sollen nach Aussage der Ministerin die Mittel der außerschulischen Jugendbildung, der (internationalen) Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung zu Gute kommen. „Um jungen Menschen in unserem Land diese Angebote unterbreiten zu können, wollen wir die Förderbereiche des neuen Landesjugendplans temporär finanziell aufstocken“, so Drese.

Im Einzelnen ist seitens des Sozialministeriums geplant:

  • Ausbau FSJ an Schule, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Kitas zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen beim sozialen Lernen von August 2021 bis August 2023: rd. 1,28 Mio. Euro
  • Ausweitung der Schulsozialarbeit von August 2021 bis August 2023: rd. 2,87 Mio. Euro
  • Förderung von zusätzlichen Kinder- und Jugendfreizeiten für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarfen von August 2021 bis August 2023: 640.000 Euro
  • Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung von Januar 2022 bis Dezember 2023: rd. 100.000 Euro
  • Stärkung der Medienkompetenz und Mediensicherheit von Januar 2022 bis Dezember 2023: 280.000 Euro
  • Förderung von Modellprojekten im Rahmen der Jugendarbeit von August 2021 bis August 2023: 70.000 Euro
  • Erhöhung der Zuwendungen an die Landesjugendverbände für zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche sowie zur Unterstützung des Ehrenamtes von August 2021 bis August 2022: 230.000 Euro

Drese: „Unsere Planungen sind darauf ausgerichtet, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf zu verwenden. Damit wollen wir die Folgen der Corona-Pandemie abmildern.“