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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Öffnung der Impfpriorisierung zum 07. Juni

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen sowie -minister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz  beschlossen, die Priorisierungen bei den Impfungen zu öffnen. Somit entfallen die Vorranglisten beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf.

„Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine notwendige Entscheidung, um noch flexibler die breite Masse der Bevölkerung erreichen zu können. Ab dem 7. Juni fallen die Impfprioritäten bei den niedergelassenen Ärzten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Menschen, die ein Impfangebot bekommen haben beziehungsweise ein Angebot bekommen werden. Unser Ziel ist es, Herdenimmunität herzustellen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel und der bislang größtmögliche Schutz, die Ausbreitung und die Ansteckung der Krankheit weiter einzudämmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Die Länder können je nach Lage der Impfstoffmenge in den Impfzentren, ebenfalls ab dem 7. Juni auf eine Priorisierung verzichten.

Mit dem heutigen im Rahmen der Bundesgesundheitsministerkonferenz gefassten Beschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ab dem 07. Juni  auch ohne Einstufung in eine Priorisierung ein Impfangebot zu bekommen.

„Das bedeutet allerdings  nicht, dass jeder sofort eine Impfung bekommen wird. Weitere Steigerungen der Impfungen hängen von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Die vorhandenen Mengen bestimmen die Impfgeschwindigkeit auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und somit auch die Terminvergabe. Insbesondere in den kommenden Wochen stehen sehr viele Zweitimpfungen an, so dass für Erstimpfungen weniger Impfstoff zur Verfügung steht“, so Glawe weiter.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes 794.509 Impfungen verabreicht. Davon sind 626.394 Personen erstgeimpft. Als vollständig geimpft gelten 168.115 Personen.

Ab dem 07. Juni 2021 können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden. Darauf haben sich die Bundesgesundheitsministerinnen und -minister mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verständigt. Die Belieferung soll bisherigen Plänen zufolge über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel erfolgen.

„Das ist ein weiterer Schritt möglichst viele Impfwillige in die Impfkampagne einzubinden und sie beispielsweise in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen direkt zu erreichen. Jede Flexibilisierung hilft bei der Vergabe eines Impfangebotes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Drese für Tarif-Löhne in der Altenpflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai für eine bessere Bezahlung für Altenpflegekräfte aus. „Dieses Ziel erreichen wir flächendeckend nur durch gesetzliche Vorgaben und eine Tarifbindung“, sagte Drese.

Beschäftigte in der Altenpflege sind zu einem erheblichen Teil nicht mit Tarifverträgen abgesichert. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern besteht vielfach keine Tarifbindung. Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Osten erhalten deshalb im Durchschnitt noch immer deutlich weniger Lohn als ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern.

Drese betonte gleichzeitig die Notwendigkeit einer durchgreifenden Pflegereform, um höhere Pflege-Löhne und die vielen weiteren Maßnahmen für eine bessere Pflege zu finanzieren. „Ganz oben steht dabei die Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist“, so die Ministerin.

Aber auch die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müsse endlich entschlossen angegangen werden. Drese: Für mich ist die Reform der Pflegeversicherung der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege. Die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form deckt nur einen Teil der rasant steigenden Kosten. Dies muss verändert werden.“

Neue Aale, neue Herausforderungen

Schwerin – Mit fast 190.000 EUR an EU- und Landesmitteln unterstützt das Land 2021 die fortgesetzte Aufstockung seiner Aalbestände. Am Mittwoch übergab Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dazu zwei Zuwendungsbescheide an den Landesanglerverband und an den Landesverband der Binnenfischer.

Die an der kollektiven Maßnahme der Binnenfischer beteiligten 16 Unternehmen hatten ihre erste Besatzmaßnahme mit Glasaal bereits im März vorgenommen. Besetzt wurden 78 Seen des Landes mit rund 2,12 Mio. der noch nicht pigmentierten Jungaale, die durchschnittlich 0,29 g wogen. Die Maßnahme wurde mit knapp 130.000 Euro gefördert. Geplant ist 2021 noch eine weitere Besatzmaßnahme mit vorgestreckten Aalen.

Der LAV hat seine verbandsübergreifende Besatzaktion soeben gestartet. Im Mai sollen insgesamt 1.709 kg vorgestreckte Aale in 186 Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt werden. Bei einem geplanten durchschnittlichen Stückgewicht von 7 g werden also weitere mehr als 244.000 kleine Aale ausgesetzt. Hier erreicht die Förderung rund 58.000 EUR. Fischereiminister Dr. Backhaus lobt die langfristige enge Zusammenarbeit: „Ich bin froh, dass wir nicht nur viele Fischereiunternehmen des Landes, sondern auch den Landesanglerverband mit seinen beteiligten Vereinen als aktive Partner an unserer Seite haben. Zusammen konnten wir seit 2009 wichtige Teilerfolge erzielen, um die Bestände zu stabilisieren.“

Der Minister verwies darauf, dass sich beide Verbände mit immerhin 20 Prozent der Ausgaben an den Maßnahmen beteiligen; hinzu trete das unverzichtbare Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer.

Unterstützt durch Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2020 insgesamt rund 73,1 Tonnen Aale, das entspricht rund 15,5 Millionen Fischen, in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt rund 2,7 Mio. EUR aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt.

Die Besatzmaßnahme ist Teil des deutschen Aalmanagementplans, gestützt auf die EU-Aalverordnung. Der Grundgedanke ist, mit einer Erhöhung der Laicherbiomasse – über die in einigen Jahren abgewachsenen und dann zum Laichen in den Westatlantik abwandernden Blankaale – eine Erhöhung der Gesamtrekrutierung zu erreichen. Zugleich wird die Art damit in vielen Binnengewässern erhalten, die aktuell kaum natürlichen Aufstieg aus dem Meer erfahren.

Der Fischereiaufwand der Erwerbsfischerei auf den Europäischen Aal als geschützte Art ist in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. Mit einem Jahresfang von noch ca. 100 t in Binnen- und Küstengewässern hat der Aalfang in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nach wie vor eine hohe wirtschaftliche und auch eine besondere kulturelle Bedeutung für die Fischerei insgesamt. Zumindest hierzulande erscheint der Aalbestand wieder stabil. Schutz ist nach wie vor insbesondere vor dem illegalen Handel vor allem mit Glas- und Satzaal geboten: „Ich nehme immerhin zur Kenntnis, dass die EU ihre Aktivitäten deutlich intensiviert hat, dem illegalen Treiben auf die Spur zu kommen und den Tätern das Handwerk zu legen.“

Als großen Erfolg wertete der Minister im Laufe der Übergabe des Zuwendungsbescheides, dass 2020 fast alle Fischereigewässer des Landes im Binnenland neu bzw. wiederverpachtet wurden. „Wir haben Wort gehalten: Die neuen Pachtverträge für mehr als 50.000 Hektar schaffen Planungssicherheit für die Fischereiunternehmen, aber auch Kontinuität in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer, darunter viele in Naturschutzkategorien! Davon profitieren nicht nur die Fischer und Angler, sondern auch der regionale Tourismus und der ländliche Raum insgesamt!“, schätzte der Minister ein. „Wir haben es dabei geschafft, die Pacht in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch das Fischerrecht erzielbaren Gesamtertrag zu halten, wie er bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auch nachhaltig zu erzielen ist.“

Ausgehend vom europaweiten Rückgang des Aalbestands sah sich die Europäische Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Neben der Unterbindung des Handels außerhalb der Europäischen Union wurde im Jahr 2007 die Europäische Aalverordnung verabschiedet.

Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestandserhaltende Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zuge der Umsetzung der Aalverordnung wurde auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern sehr frühzeitig die Aalbewirtschaftung angepasst. So wurden durch eine Mindestmaßerhöhung auf 50 cm und neue Schonzeitregelungen Maßnahmen zur Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit umgesetzt.

Zum Ausgleich des Rekrutierungsdefizits wurde bereits im Jahr 2009 ein landesweites bestandsstützendes Besatzprogramm gestartet, das im Rahmen eines Managementplanes der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei durch ein umfangreiches Monitoring begleitet wird. Der Aalmanagementplan des Landes MV berücksichtigt sowohl den Binnen- als auch den Küstenbereich (3-Seemeilenzone) als potentielles Aalaufwuchshabitat. Dieser innovative Ansatz erlaubte eine Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 80 Prozent.

Dadurch konnte die Besatzmenge im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigert werden. Durch die Aalbesatzmaßnahmen wird eine künftige Abwanderungsrate im Binnenbereich des Einzugsgebiets Warnow/Peene von mindestens 40 % angestrebt.

60 Millionen Euro für bezahlbare Wohnungen

Schwerin – Mit insgesamt 60 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr die Wohnungseigentümer Mecklenburg-Vorpommerns in ihrem Bestreben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren.

Nach der „Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2021“ des Bundes mit dem Land stellt M-V die erforderliche Kofinanzierung von rund 14,3 Millionen Euro und sichert damit die angebotenen Bundesmittel von 19,8 Millionen Euro in voller Höhe. Dieses gemeinsame Bund-Land-Programm allein umfasst somit rund 34 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 26 Millionen Euro Fördermittel aus dem Landeshaushalt. Von diesen insgesamt 60 Millionen Euro sollen 22 Millionen für den Neubau und 38 Millionen Euro für die Modernisierung bestehender Wohnungen eingesetzt werden.

„Der Neubau von etwa 350 bezahlbaren Mietwohnungen, der mit diesen Mitteln machbar ist, wird sich insbesondere auf die Städte und Tourismusorte konzentrieren. Dort besteht die Gefahr, dass es wegen der großen Nachfrage zur sozialen Spaltung kommt. Da wollen wir weiterhin gegensteuern“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Dazu kommt als wichtiger Schwerpunkt die bedarfsgerechte Modernisierung, indem wir Bestandswohnungen barrierearm machen. Mit den Fördermitteln 2021 können Umbauten für deutlich mehr Barrierefreiheit in rund 1.300 Wohnungen durchgeführt, 60 Personenaufzüge eingebaut sowie rund 700 Wohnungen modernisiert und energetisch ertüchtigt werden.“

Modernisierungsdarlehen und -zuschüsse können für Mietwohnungen ebenso beantragt werden wie für Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum.

Sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten zählt zu den Grundsätzen der Wohnraumförderung. „Wir haben vor, die Richtlinien für die Bestandsmodernisierung so zu verändern, dass die Förderung noch präziser den Haushalten zugutekommt, die auf sozialverträgliche Mieten angewiesen sind und dass landesweit in möglichst vielen Wohnquartieren Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Künftig werden Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht nur bei der Neubauförderung, sondern auch bei dieser Modernisierungsförderung für zumindest einen Teil der mit Fördergeld modernisierten Wohnungen gelten“, so Pegel.

Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus geplant

Demmin – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch den Grundstein gelegt für Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). „Das Kreiskrankenhaus Demmin ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend ist, dass sich die Kliniken im Land fortlaufend auf die veränderten Bedarfe der Gesundheitsversorgung einstellen. In Demmin wird deshalb mit den geplanten Maßnahmen unter anderem der Bereich Geriatrie gestärkt, um den besonderen Erfordernissen älterer Patienten künftig noch besser nachzukommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Im Rahmen der Maßnahmen ist vorgesehen, eine Bettenstation mit den Fachbereichen Rheumatologie, Unfallchirurgie sowie Geriatrie zu erweitern und zu einer geriatrischen Station umzubauen. Die Erweiterung erfolgt als eingeschossige Aufstockung und einen kleineren westlichen Anbau, der im Sockelgeschoss für die Physiotherapie und im Erdgeschoss zusätzliche Flächen für die Funktionsdiagnostik erhält. Die im Sockelgeschoss und im Erdgeschoss an den Anbau angrenzenden Räume werden teilweise umgebaut. Im Altbau sind dann in der Nähe des Eingangs im Erdgeschoss die rheumatologische Tagesklinik und direkt darüber die rheumatologische Station untergebracht. „Mit den Maßnahmen werden die Stationen auf die heutigen Qualitätsstandards modernisiert, unter anderem entstehen Zwei-Bett-Zimmer dort, wo vorher Drei-Bett-Zimmer waren. Zudem ist vorgesehen, im Geriatrie-Anbau behindertengerechte Zimmer und Bäder auszubauen“, sagte Glawe.

Das Gesundheitsministerium unterstützt das Bauvorhaben in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro. Das Kreiskrankenhaus Demmin hat seit 1990 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 75 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 15 Millionen Euro erhalten.

Die Kreiskrankenhaus Demmin GmbH betreibt das Kreiskrankenhaus Demmin mit 193 Planbetten und 10 tagesklinischen Plätzen. Diese verteilen sich auf die Kliniken für Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Anästhesie und Intensivmedizin sowie Belegbetten für Urologie und Augenheilkunde, ein ambulantes Behandlungszentrum und eine Rheumatologische Tagesklinik.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.154 Betten und 1.508 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Insgesamt standen den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 27 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit mehr als 2,9 Milliarden Euro erhebliche finanzielle Mittel in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen.

Lockerungen in M-V

Schwerin – Der MV-Gipfel die möglichen Öffnungsperspektiven in Mecklenburg-Vorpommern besprochen. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag: „Die Menschen in MV brauchen und bekommen nun eine verlässliche Perspektive. Für viele Menschen ist das auch allerhöchste Zeit. Uns war wichtig, dass Kitas und Schulen zuerst geöffnet werden. Kinder und Jugendliche sowie damit ihre Betreuung und Bildung haben für uns auch weiterhin absolute Priorität. Verlässliche Aussagen helfen zudem den Eltern mit Blick auf die jetzt wieder mögliche Betreuung, den eigenen Arbeitsalltag und den Absprachen mit dem Arbeitgeber.

Wir haben heute in einer konstruktiven MV-Gipfel-Debatte mit Vertreter*innen aus Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen und Sozialpartnern die weiteren Öffnungsschritte als Stufenmodell besprochen. Damit kann die Tourismusbranche in MV gut und verlässlich in die anstehende Sommersaison starten. Möglich werden die Öffnungen, da das Impfen in MV gut vorankommt. Auch der nochmalige harte Lockdown wird uns die touristische und kulturelle Sommersaison sichern, weil wir mit den Einschränkungen die Infektionszahlen eingedämmt haben. Außerdem können nun viele Bereiche des öffentlichen Lebens das Hochfahren verlässlich planen.

Unser Ziel ist, eine verlässliche Perspektive zu schaffen, ohne die nächste sofortige Schließung fürchten zu müssen. Genau diese Verlässlichkeit war unsere Richtschnur bei allen Einschränkungen, die wir in einer breiten Beteiligung mit der Landesregierung besprochen und befürwortet haben. Genau diese Vorsicht und das geplante Vorgehen ermöglicht bis Mitte Juni wieder ein fast gewohntes öffentliches Leben für alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns und für alle unsere Gäste.“

Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern endet die landesweite Notfallbetreuung in den Kitas. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen wieder geöffnet. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem MV-Gipfel am Dienstag.

„Kitas haben damit oberste Priorität. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kinder und für die Familien in unserem Land“, sagte Drese. „Mein Dank geht an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie die Jugendämter. Die Disziplin in den letzten Wochen zahlt sich aus, die dritte Welle konnten wir gemeinsam brechen“, so Drese.

Grundlage für diesen weitgehenden Öffnungsschritt sind die sinkenden Inzidenzwerte im gesamten Land sowie die deutlich abnehmende Zahl von Kitas mit Infektionsfällen. „Die im April getroffenen Maßnahmen in den Kitas, wie die Einführung der Notfallbetreuung und die Testungen bei Kindern mit Krankheitssymptomen wirken. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, betonte Drese.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. So wird die Grenze, ab der wieder die Notbetreuung greift, von einem Inzidenzwert von bisher 150 auf 165 angehoben im Einklang mit der Schule und den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz. Der Stufenplan richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind. Unter einem Inzidenzwert von 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb in der Schutzphase mit Elterntestung, Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Neu ist: Als zusätzliche Sicherheitslinie wird ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 eine Testpflicht der Eltern für den Besuch der Kita und Kindertagespflegestellen durch die Kinder eingeführt. „Die Epidemiologen sagen uns, die Infektionen kommen von den Eltern und werden an die Kinder weitergegeben. Deshalb ist es konsequent, dann auch die Eltern zu testen, um frühzeitig Infektionen zu erkennen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir halten die Kitas somit auch bei einer Inzidenz über 100 offen. Dafür müssen sich die Eltern zweimal in der Woche testen: beim Testzentrum, Arbeitgeber oder über einen Selbsttest. Wir können im Gegenzug darauf verzichten, die Kleinsten der Belastung von Tests auszusetzen; diesen Stress können ihnen die Eltern abnehmen.“

Schnupfnasen und andere symptomatische Kinder sollen allerdings weiter in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Die sehr zuverlässigen Testungen in diesem Bereich haben einen effektiven Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bewirkt.

Drese: „Überall dort, wo wir stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 sind, starten wir ohne weitere neue Auflagen neu. Dort wo wir über 100 liegen, gehen wir gemeinsam mit den Eltern in eine Öffnung mit zusätzlichen Sicherheiten durch Testungen.“

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.