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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Grünes Licht für Änderung des NetzDG

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat vom Bundestag beschlossene Änderungen an dem seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebilligt. Sie sollen die Bekämpfung von Hatespeech im Internet und den sozialen Medien erleichtern.

Das Gesetz verbessert die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die sich in der Praxis zum Teil noch als zu kompliziert oder versteckt erwiesen haben. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ebenso ein wie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz. Dieser Anspruch steht Nutzerinnen und Nutzern zu, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.

Die Bereitstellung eines so genannten Gegenvorstellungsverfahrens bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist in Zukunft verpflichtend. Dies gilt auch bei Maßnahmen der Netzwerkanbieter aufgrund eines Verstoßes gegen deren Gemeinschaftsstandards. Vorgesehen ist eine Anerkennungsmöglichkeit für privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen. Auskünfte für die wissenschaftliche Forschung sind unter Vorlage eines Schutzkonzeptes vonseiten der Forscherinnen und Forscher möglich. Das Gesetz setzt zudem Vorgaben der EU- Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zum Schutz vor strafbaren Inhalten auf Videosharingplattformen um.

Hatespeech kann als Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben dienen, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Attentate im Umfeld der Synagoge von Halle zeigten die besorgniserregenden Auswirkungen. Weiteres Beispiele: der extremistische Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet hatte.

Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der größte Teil des Gesetzes tritt am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft, einzelne Regelungen erst später.

Inklusive Gesellschaft

Drese fordert für eine inklusive Gesellschaft weitere Anstrengungen in allen Bereichen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in ihrer Rede anlässlich des 2. Tages der Menschen mit Behinderung im Landtag weitere Anstrengungen in allen Bereichen angemahnt, um tatsächlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu erreichen.

„Inklusion geht uns alle an, weil sie uns alle betrifft. Sie fußt auf der Wertschätzung von Vielfalt in allen gesellschaftlichen Bereichen: Menschen mit und ohne Behinderungen leben, lernen und gestalten Gesellschaft, Politik und das Zusammenleben vor Ort gemeinsam.“

Bund, Länder, Gemeinden und weitere öffentliche Einrichtungen und Institutionen stünden hierbei in besonderer Verantwortung, so Drese: „Sie müssen Vorbilder, sie müssen treibende Kraft für mehr Inklusion sein.“

In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 224.000 Menschen mit einer schweren Behinderung. Gut 193.000 von ihnen haben einen Schwerbehindertenausweis.

Drese betonte, dass sich in den vergangenen Jahren aber auch viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht wurde. Mit dem Bundesteilhabegesetz werde die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung verbessert.

„Verbunden sind damit grundlegende, qualitative und strukturelle Änderungen“, so Drese. „Und in dieser Phase befinden wir uns gerade. Diese große Sozialreform stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Deshalb werbe ich dafür, viel miteinander zu kommunizieren, Verständnis füreinander aufzubringen, auch manchmal Kompromisse einzugehen und gemeinsam die Ziele umzusetzen. Schritt für Schritt“, sagte Ministerin Drese.

Drese: „Dabei wollen wir mit den Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen reden und nicht über sie.“

In Mecklenburg-Vorpommern seien mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und dem neuen Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Zwischenschritte erfolgt. „Weitere Schritte müssen und werden folgen“, hob Drese hervor.

„Darum gilt“, so Drese: „Wo die interne Beratung und die Ratschläge externer Expertinnen und Experten für bessere Inklusion bislang nicht berücksichtigt werden konnten – sei dies aus finanziellen Gründen oder aus fachlichen Erwägungen heraus – schieben wir diese Expertise gleichwohl nicht beiseite.“

Die Ministerin bedankte sich in diesem Zusammenhang für die von Behindertenvertretungen überreichten „Leitsätze und Forderungen“ zum Tag der Menschen mit Behinderungen. Drese: „Das sind ganz wichtige Anregungen, Vorschläge und Forderungen, die wir bewerten und zur Diskussion stellen werden.“

Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausbauen soll.

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor.

Gesundheits-Apps können künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Es wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Das Gesetz erleichtert den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, werden künftig vergütet.

Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin – zum Beispiel durch Vermittlung telemedizinischer Leistungen bei der ärztlichen Terminvergabe. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Heilmittelerbringer und Hebammen.

Ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte haben die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

Weltnichtrauchertag am 31. Mai

Glawe: Verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu eine Kampagne unter dem Motto „Commit to Quit – Sag ja zum Rauchverzicht“ gestartet. Ziel der Kampagne ist es, 100 Millionen Menschen weltweit in ihrem Bestreben zu unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören.

„Rauchen gefährdet die Gesundheit des Rauchenden selbst und ist schädigend für alle, die passiv mitrauchen müssen. Trotz der umfangreichen Informationen zur gesundheitlichen Belastung durch das Rauchen ist es für viele Menschen schwer, damit aufzuhören. Zum Weltnichtrauchertag ruft die Weltgesundheitsorganisation auf, zu verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld des Weltnichtrauchertages.

Nach Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters der ostdeutschen Bundesländer (GKR) werden in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr 970 Männer und 510 Frauen neu an Lungenkrebs erkranken. Von diesen 1.480 Neuerkrankungen seien 1.280 auf Rauchen zurückzuführen.

Jedes Jahr erliegen nach GKR-Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 770 Männer und 350 Frauen ihrer Lungenkrebserkrankung (Mittelwert der Jahre 2018 und 2019). Ihr durchschnittliches Sterbealter liegt mit 70,8 Jahren rund sieben Jahre unterhalb des durchschnittlichen Sterbealters der Allgemeinbevölkerung (Frauen und Männer zusammen). Die altersbereinigte Lungenkrebssterberate ist in den vergangenen zehn Jahren bei Männern um 19 Prozent gesunken und bei Frauen um 26 Prozent gestiegen.

„Die Zahlen sind alarmierend und ein guter Grund mehr, mit dem Rauchen aufzuhören. Unterstützung gibt es dafür unter anderem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, sagte Glawe.

Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre neue Online-Aktion „Statt Rauchen: Jetzt neue Alternativen entdecken“ und ihre qualitätsgeprüften Unterstützungsangebote für den Rauchstopp hin. Auf der Internetseite www.rauchfrei-info.de können Aufhörwillige ihre persönlichen Tipps für Alternativen zum Rauchen benennen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm als Vorsitzende der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz der Länder (GFMK) an der Abschlusssitzung in dieser Legislaturperiode teil.

„Der ‚Runde Tisch‘ zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist ein großer Fortschritt und hat sich bewährt. Bund, Länder und Kommunen bringen damit erstmals gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“, verdeutlichte Drese im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.

Die Zusammenarbeit am Runden Tisch hat nach Ansicht von Drese zu einer Verstärkung des Engagements und zu einer besseren Verzahnung der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geführt. Darüber hinaus konnte die vorhandene Struktur auch für den Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.

Drese: “Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in allen Bundesländern Bauprojekte auf den Weg gebracht werden, die mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Insbesondere der Zugang für Betroffene mit Behinderungen wird damit verbessert.“

Mit dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund 30 Millionen Euro jährlich bis 2024 bereit. Es wird in enger Kooperation von Bund und Ländern umgesetzt. „Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies insgesamt gut 2,26 Millionen Euro“, betonte Drese.

„Damit wollen wir den Neubau eines Frauenhauses in Neubrandenburg und die barrierefreie Sanierung des Frauenhauses in Güstrow fördern“, sagte Drese.

Die Ministerin erwartet, dass der Bund sein Engagement für den Gewaltschutz auch über 2024 hinaus fortsetzt und entsprechende Beschlüsse in der kommenden Legislaturperiode fasst. „Mit dieser Hilfe können wir dann weitere Baumaßnahmen unterstützen“, so Drese.

Ministerin Drese versicherte, dass die Länder und Kommunen sich auch weiterhin in erheblichem Umfang für die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten im Sinne der Istanbul-Konvention engagieren. Drese: „Nun aber mit Unterstützung des Bundes – das ist das wesentliche Ergebnis des ‚Runden Tisches‘.“

Entwicklung des Ehrenamtes

Schwerin – Unter dem Motto „Krise – Umbruch – Aufbruch!“ finden vom 26. bis 28. Mai in digitaler Form die Engagement-Fachtage Mecklenburg-Vorpommern statt. Sozialministerin Stefanie Drese hob zum Auftakt den Strukturwandel im Bereich des Ehrenamtes hervor und würdigte die Fachtage als wichtige Plattform des Kennenlernens und als Impulsgeberin für neue Ideen und Trends für das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern.

„In diesem Jahr stehen die Engagement-Fachtage unter dem Zeichen des Wandels“, sagte Drese. Nicht erst durch die Pandemie gebe es das Problem des Generationenwechsels im Ehrenamt.

„Um weiterhin Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, ist es notwendig, neue Ansätze ehrenamtlicher Tätigkeiten, neue Rahmenbedingungen und neue, digitale Beteiligungswerkzeuge zu diskutieren. Das können zum Beispiel digitale Tools oder neue Formen der Mitgliederbeteiligung sein. Ich erachte die Fachtage daher als besonders wichtig für unser Land, auch weiterhin die „kleinen“ Hilfen für das Ehrenamt in einem großen Rahmen zu präsentieren“, so Drese.

Die Ministerin betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Ehrenamtsstiftung MV, die maßgeblich die Engagement-Fachtage organisiert und begleitet. Sie sei seit ihrer Gründung 2015 zu einer sehr wichtigen und nicht in größere Verbände oder bestimmte ehrenamtliche Strukturen eingebunden Institution geworden. Das verleihe ihr Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit, so Drese.

Drese: „Die Ehrenamtsstiftung fördert unkompliziert, flexibel und schnell, wie es das Ehrenamt benötigt. Dabei leistet sie eine individuelle Beratung und ist aktuell dabei, diese sehr gefragten Beratungsprozesse auszubauen. Das macht die Ehrenamtsstiftung zu einer Partnerin auf Augenhöhe – egal ob Dorfverein, Landesverband oder bundesweit tätige Organisation. Insbesondere für kleine Initiativen und Vereinen, die nicht in festen Strukturen eingebunden sind, bietet die Stiftung durch ihre zahlreichen Möglichkeiten der Projektförderung aber auch der Weiterbildung eine hervorragende Chance, aktiv zu werden“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport

Schwerin – Auf dem Sportgipfel wurden am (heutigen) Sonnabend konkrete Öffnungsperspektiven für den Vereins- und Fitnesssport in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport treten am 1. Juni in Kraft, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an den Sportgipfel in Schwerin mit.

„Die stabile rückläufige Entwicklung der Inzidenzzahlen und die sinkende Zahl von Covid-Patienten in den Krankenhäusern macht Öffnungen im Freizeit- und Breitensport früher möglich“, sagte Drese.

Der Sportgipfel, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des LAGuS, der Wissenschaft, des Landessportbunds, der Sportverbände sowie der Fitnessstudios, hat sich darauf verständigt, dass es zum 1. Juni folgende Öffnungen im Sportbereich geben wird:

  • Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
  • Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h)
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
  • die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
  • in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)

„Damit – und das ist mir ganz wichtig – kann unser Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ fortgesetzt werden“, betonte Sportministerin Drese. Das Programm sei landesseitig für 2021 um zusätzliche 175.000 Euro auf insgesamt 200.000 Euro deutlich aufgestockt worden. Es steht Anbietern von Schwimmkursen für Kinder zur Verfügung. „Eine Eigenbeteiligung an den Kursgebühren für Kinder bzw. deren Eltern soll es nicht geben“, so Drese.

Die Landesregierung hatte bereits am Donnerstag entschieden, dass Kinder- und Jugendsport im Verein bei einem Inzidenzwert von unter 50 im jeweiligen Landkreis/in der kreisfreien Stadt ab dem 26. Mai im Außenbereich für alle Altersklassen wieder möglich ist.

Der Sportgipfel avisiert einen weiteren Öffnungsschritt noch im Juni. Dieser umfasst zusätzlich den Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-/Breiten- und Nachwuchsspitzensport mit Zuschauenden. Drese: „Eine konkrete Entscheidung darüber fällt zeitnah nach Beobachtung der Entwicklung in den nächsten Wochen.“

„Heute ist ein richtig guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Drese. „Der Vereins- und Freizeitsport kommt in Kürze auf Touren. Und mein herzlicher Glückwunsch geht an den FC Hansa Rostock zum verdienten Aufstieg in die 2. Bundesliga.“