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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Angebote der Jugendarbeit im Freien

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 1. Mai möglich

Schwerin – Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie sind im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen ab dem morgigen Sonnabend möglich. Die entsprechende neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung tritt nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese zum 1. Mai in Kraft.

„Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, betonte Drese am Freitag. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.

„Ich freue mich sehr, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, aber auch Familienzentren Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen können“, betonte Drese. Die Corona-Pandemie habe seit vielen Monaten erhebliche Auswirkungen gerade auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Einschränkungen der Lerngelegenheiten, der Spielmöglichkeiten und des Kontakts zu anderen Kindern und Jugendlichen, so Drese.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen.

Ministerin Drese hofft auf viel Kreativität und hohes Engagement der Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit. „Die Bedingungen sind nicht einfach“, so Drese. „Ich setze aber darauf, dass alle Träger der Jugend,- Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienbildung die nun geschaffenen Möglichkeiten, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nutzen und ausschöpfen.“

Im Anhang befindet sich die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung – Corona-JugDurchfVO M-V, die zum 1. Mai in Kraft tritt.

Unterstützung für ausländische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Über ihren Arbeitgeber erhalten sie vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und müssen nicht ständig pendeln.

„Das „Pendlerprogramm“ wird ab dem 1. Mai und bis zum 30 Juni 2021 verlängert. Die Einstufung als Risikogebiet führt bei den ausländischen Pendlern in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass sie pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen bzw. Testverpflichtungen unterliegen, die ihnen ein Pendeln zwischen Hauptwohnsitz im Ausland und Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pandemiebedingt erschweren. Hier wollen wir weiter helfen. Unser Pendlerprogramm bedeutet: Kontakte reduzieren – Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Wohlstand sichern“, erläuterten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph sowie Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann am Freitag gemeinsam in Schwerin.

Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Bis Anfang April sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 687 Anträge (zuzüglich 274 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 5.479 Pendler und 434 Angehörige eingegangen. Bewilligt wurden bisher 594 Anträge (zuzüglich 259 Verlängerungsanträge) mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 6,05 Millionen Euro.

„Ziel ist es, durch die Unterstützung, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren“, erläuterten die Staatssekretäre Rudolph und Dahlemann abschließend.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 31. Juni 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Arbeitswelt in der Corona-Pandemie

Schwesig: Für Mecklenburg-Vorpommern die Weichen als Land guter Arbeit stellen

Rostock – „Die Landesregierung steht in dieser schwierigen Zeit an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir tun alles und werden alles tun, damit sich die Arbeitswelt möglichst schnell von den Folgen der Corona-Pandemie erholt. Einige Bereiche der Arbeitswelt werden durch Corona ausgebremst. Andere sind besonders belastet. Das Gesundheitswesen zum Beispiel oder die Pflege. Ich danke allen, die uns helfen, die Corona-Krise zu bewältigen. Und ich danke allen, die mit ihrer Geduld und Rücksicht helfen, uns alle zu schützen“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf ihrem digitalen Arbeitnehmerempfang, der aus dem Studio 301 in Rostock übertragen wurde.

Die Regierungschefin dankte auch ganz ausdrücklich den Gewerkschaften: „Sie bringen die Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Beratungen des MV Gipfels mit ein, übernehmen Mitverantwortung für den Schutz des Landes und bringen uns mit ihren Ideen konstruktiv voran. Danke dafür.“ Von Anfang der Pandemie würde gelten: „Wir schützen die Gesundheit der Menschen. Wir erhalten den sozialen Zusammenhalt. Und wir erhalten die Arbeitsplätze. Dafür unterstützen wir die Unternehmen mit dem MV Schutzfonds und weiteren Wirtschaftshilfen.“

Corona werde die gute Entwicklung des Landes nicht aufhalten. Davon zeigte sich die Ministerpräsidentin überzeugt. Gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei viel erreicht worden. Auf Bundesebene sei der Mindestlohn von Jahr zu Jahr gestiegen, die Grundrente kommt. Auch die Landesregierung habe in den vergangenen Jahren Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Wege geleitet. Als Bespiel dafür nannte Schwesig den Vergabe-Mindestlohn: „Wo wir direkt Einfluss haben, setzen wir einen Anreiz für bessere Löhne. Wer öffentliche Aufträge bekommen will, muss seinen Beschäftigten mindestens 10,35 Euro zahlen. Und seit 2020 sind Kita, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort für die Eltern gebührenfrei.“

Corona habe auch deutlich gemacht, wo Verbesserungen notwendig sind: „Wir lernen Arbeit wieder schätzen, die wir normalerweise für selbstverständlich halten wie die Paketdienste, die Versorgung mit Lebensmittel, die auf dem Feld anfängt, die Pflege in Altenheimen und Krankenhäusern. Oder die tägliche Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern.“

Aus dieser größeren Wertschätzung eine bessere Arbeitswelt insgesamt zu entwickeln, gehe nur gemeinsam, betonte Schwesig. „Ich möchte in den nächsten Jahren zusammen mit allen an einer Arbeitswelt arbeiten, die unsere Stärken in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt, mehr Tarifbindung, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen bietet und nachhaltige Zukunftsperspektiven hat. Ich möchte das Zukunftsbündnis MV dafür nutzen, um gemeinsam mit Ihnen, den Gewerkschaften, den Arbeitgebern, der Agentur für Arbeit und den Kommunen die Weichen für Mecklenburg-Vorpommern als Land guter Arbeit zu stellen.“

Arbeitsmarkt April 2021 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat April um 2.800 Arbeitslose gestiegen (+ 4,4 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,2 Prozent (April 2020: 7,9 Prozent). Insgesamt sind somit 67.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 (-2,8 Prozent) gesunken.

„Es gibt Lichtblicke am Horizont, die für eine leichte Frühjahrbelebung sprechen. Allerdings sorgen der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die Unsicherheit über das Infektionsgeschehen für eine insgesamt noch zu zurückhaltende Entwicklung am Arbeitsmarkt. Investitionen werden zurückgestellt oder zeitversetzt umgesetzt. Dennoch versuchen viele Unternehmen ihr Personal zu halten. Aufgrund der Pandemie werden eher verhalten Mitarbeiter eingestellt. Weniger krisenbedingt betroffene Branchen stellen auch Personal ein. Hierzu zählt beispielsweise in Teilen das Baugewerbe und das Gesundheits- und Sozialwesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

„Die noch zu hohen Inzidenzzahlen und die bestehenden Einschränkungen belasten besonders die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das laufende Jahr wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet. Fest steht, dass die Unternehmen im Land weitere Unterstützung benötigen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, so sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter. „Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Ziel ist es, die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“.

So wurde für das verarbeitende Gewerbe ein neues Programm aufgelegt. Es werden Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen unterstützt. So können bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe.

Der Minister machte auch auf die deutliche Ausweitung der Marktpräsenzprämie aufmerksam. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie ist erheblich erweitert worden. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar. Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme: Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

Im April 2021 haben 300 Betriebe für 2.300 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes konnten bislang schwerwiegende Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei beispielsweise um Betriebe aus dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben sind seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 insgesamt 28.000 Anzeigen auf Kurzarbeit für 269.100 Beschäftigte eingegangen. Im Rahmen der so genannten ‚realisierten Kurzarbeit‘ – aktuellste Zahlen aus dem Januar – so haben in diesem Monat 61.300 Beschäftigte in 9.000 Betrieben kurzgearbeitet.

Der Arbeitsmarkt im April 2021

Nürnberg – „Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.

988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Extra-Hotline für Terminabsagen

Schwerin – Ab morgen (Donnerstag, den 29. April 2021) wird eine zusätzliche Hotline für das Callcenter für Terminabsagen beim Impfen freigeschaltet. „Wir wollen damit den Bürgerinnen und Bürgern neben dem Online-Absageverfahren eine weitere unkomplizierte Möglichkeit geben, sich direkt zu melden, um den Termin auch wirklich abzusagen. Das ist auch eine weitere Entlastung für die Impfhotline bei der Terminvergabe. Jeder nicht abgesagte Termin ist im schlechtesten Fall eine verlorene Impfung, die jemand anderes hätte bekommen können. Hier möchte ich auch an die gesellschaftliche Verantwortung eines jeden einzelnen appellieren. Es gibt Tage, an denen in den Impfzentren jeder fünfte gebuchte Impf-Termin (20 Prozent) nicht wahrgenommen wird. Das darf nicht sein. Wir wollen jede verfügbare Dose in den Impfzentren auch durch die Fachärzte vor Ort verimpfen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Terminabsagen für Impftermine sind ab Donnerstag unter der Rufnummer 0385/20279918 möglich. „Gebuchte Termine, die aus den verschiedensten Gründen nicht wahrgenommen werden, müssen bitte rechtzeitig abgesagt werden. Damit diese Termine neu vergeben werden können“, machte Glawe weiter deutlich. Darüber hinaus rufen trotz der entsprechenden vorgeschalteten Informationen immer noch viele Interessierte an, die tatsächlich keinen Impftermin vereinbaren möchten, sondern allgemeine Fragen stellen und Informationen rund um das Thema Impfen erhalten möchten. „Das verlängert leider die Wartezeit für diejenigen, die einen Impftermin bekommen können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Für allgemeine Fragen zum Thema Corona ist die Bürger-Hotline des Landes 0385/588-11311 eingerichtet.

Über die neue Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de. Für die Absage per Mail sind folgende Angaben erforderlich: Vorname + Name, Geburtsdatum, Impftermine, Impfzentrum.

Die Hotline-Mitarbeiter nehmen Anrufe von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr entgegen und am Wochenende und an den Feiertagen von 9 bis 16 Uhr. Aktuell arbeiten rund 320 Personen im Callcenter. Darüber hinaus wird die Hotline aktuell durch 60 Beschäftigte der Landesverwaltung unterstützt. Seit dem ersten März wurden an der Telefonhotline fast 120.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. Über das Online-Portal wurden seit Freischaltung am 31. März etwa 102.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vergeben.

Die AstraZeneca-Hotline (0385/20271284), die extra für die Buchung der Termine mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers vorgesehen war, wird ab Donnerstag (29. April 2021) eingestellt. Terminvergaben für Erstimpfungen in den Impfzentren sind dann nicht möglich. „Es sind bislang keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den kommenden Wochen in den Impfzentren vorgesehen. Für Zweitimpfungen wird der Impfstoff weiter eingesetzt. Erstimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca werden weiterhin von niedergelassenen Ärzten angeboten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Kinderschutz ist gemeinsame Aufgabe

Schwerin – „Unser Ziel und unser Anspruch ist eine kontinuierliche, kooperative und zukunftsweisende Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“ Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute im Sozialausschuss des Landtags einen Zwischenbericht zum Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern des Sozial-, Innen- und Justizministeriums vor.

Drese betonte, dass in den letzten Jahren bereits viele gute Maßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden, um die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche weiter zu verbessern. „Diese Bemühungen werden wir fortsetzen. Dabei ist es wichtig, dass wir in MV mit der AG Kinderschutz auf ein gutes und stabiles Netzwerk aus kommunalen, überregionalen und öffentlichen, verbands- und vereinsangehörigen Partnern setzen können“, so Drese.

Die Ministerin benannte fünf Kernbereiche, die Grundlage für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern sein sollen:

  1. Guter Kinderschutz geht alle an: Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein.
  1. Lernen aus früheren Fällen: Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.
  1. Unsicherheiten beim Datenschutz überwinden: Für mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Sozialdaten- und Kinderschutz wird eine Empfehlung zum Datenschutz erarbeitet.
  1. Kenntnisse im Kinderschutz breiter vermitteln: Alle Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollen Grundkenntnisse im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben. Deshalb werden verstärkt Fortbildungen angeboten.
  1. Ausbau der Beratungsangebote und Beteiligungsformate: Kinder und Jugendliche brauchen Anlaufstellen, die sich für die Umsetzung ihrer Rechte und Interessen einsetzen. Sie benötigen zudem geeignete Beratungsangebote und Beteiligungsformate.

Drese: „Die AG Kinderschutz wird entlang dieser Leitlinien weitere konkrete Umsetzungsschritte entwickeln und beständig daran arbeiten, den Kinderschutz in unserem Land weiter zu verbessern.“

Impferleichterungen in M-V

Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern hat sich das Kabinett der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits am Dienstag darauf verständigt, vollständig geimpfte Menschen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen.

Bereits während der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Sondersitzung des Kabinetts angekündigt, damit die Regelung, wie von der Ministerpräsidentin angekündigt, am 1. Mail in Kraft treten kann.

„Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen“, sagt die Ministerpräsidentin.

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das soll im ganzen Land gelten. Deshalb werden wir die Landesverordnung ändern. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein.“

In allen Regelungen der aktuellen Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen. „Dafür werden wir eine Übergangsregelung nutzen, die es uns als Land ermöglicht, bereits ab 1. Mai bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundesregelung Erleichterungen für geimpfte Menschen zu schaffen“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermöglicht in Paragraf 77, Absatz 7, dass Länder bis zum Inkrafttreten einer Bundesverordnung Erleichterungen für geimpfte Menschen umsetzen können“, betonte die Ministerpräsidentin. Die Gleichstellung kann damit auch für Testpflichten gelten, die in der Notbremse des Bundes für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 geregelt sind.

„Auf diese Weise ist eine einheitliche Handhabung möglich, alles andere macht an dieser Stelle keinen Sinn und wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.