Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Erster KITA-Landeselternrat hat sich konstituiert

Schwerin – Heiner Rebschläger aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen ist Vorsitzender des KITA-Landeselternrates Mecklenburg-Vorpommern. Erstmalig wurde damit auf Landesebene eine Interessenvertretung der Eltern von Kindern in der Kindertagesförderung gegründet.

Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte in einem Schreiben dem gesamten Vorstand. Neben Rebschläger gehören dem Gremium Jana Hoffmann (LK Ludwigslust-Parchim) als Zweite Vorsitzende und Bastian Schwennigcke (Hansestadt Rostock) als Schriftführer an.

„Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, sich für die Belange der Eltern und Kinder in der Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommerns einzusetzen und sich über den KITA-Landeselternrat zusätzlich zu Ihrer Funktion als Kreis- bzw. Stadtelternratsvorsitzende ehrenamtlich zu engagieren“, betonte Drese.

Ministerin Drese sicherte zu, den KITA-Landeselternrat über alle wesentlichen, die Kindertagesförderung betreffenden Angelegenheiten zu informieren und ihn anzuhören. Drese: „Mir ist es ein sehr wichtiges Anliegen, gemeinsam mit dem Landeselternrat die Qualität unserer Kindertagesförderung und die Elternpartnerschaft im Land weiter voranzubringen.“

Drese hob hervor, dass sich die Vorstandsmitglieder bereits über die Expertenrunde Kita-Schule-Corona seit einigen Wochen mit großem Engagement und Gewinn einbringen. „Wir haben auf diese Weise unsere Corona-Maßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung bereits mit der Elternvertretung besprechen und abstimmen können“, sagte die Ministerin.

Drese: „Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Ziel für gute und künftig noch bessere Kitas und auf unser digitales Kennenlernen am 3. Juni.“

Kinder- und Jugendsport im Verein

Schwerin – Die durch den Lockdown rückläufige Entwicklung der Inzidenzzahlen macht Öffnungen im Freizeit- und Breitensport früher möglich als ursprünglich geplant. Das ist das Ergebnis der Sonderkabinettssitzung am heutigen Donnerstag. Dazu maßgeblich beigetragen haben auch die Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler mit ihrer Disziplin in den vergangenen Wochen, sagte Sportministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Drese verdeutlichte, dass ihr Ministerium seit gut einer Woche dabei sei, Öffnungsschritte vorzubereiten. „Ich bin nun sehr froh, dass wir deutlich früher als vor dem 31. Mai Gespräche geführt haben und zu Ergebnissen kommen werden“, so Drese.

Ein konkretes Ergebnis liegt bereits vor: „Der Kinder- und Jugendsport im Verein ist von kommender Woche an im Außenbereich für alle Altersklassen wieder möglich“, teilte Drese mit. Ab Mittwoch (26.5.) können alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Regionen unter einem Inzidenzwert von 50 wieder trainieren (Stichtag 19.5.). Und zwar in größeren Gruppen von bis zu 20 Personen in allen Sportarten und für alle Altersgruppen, auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen.

Das trifft auf die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Rostock und Vorpommern-Rügen, sowie die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock zu. Wenn in den anderen drei Landkreisen der Inzidenzwert in den nächsten Tagen unter 50 sinkt, können nach einem Übergangstag auch dort ab Donnerstag (27.5.) alle Kinder und Jugendlichen wieder im Freien trainieren.

Ausreichend dafür ist der Schultest (zweimal pro Woche). Nur die Trainer/Übungsleiter/Betreuungspersonen müssen tagesaktuell getestet, bzw. vollständig geimpft oder genesen sein.

„Die dargestellten Öffnungsschritte sind aus sozialen, gesundheitlichen und sportfachlichen Gründen geboten und aus epidemiologischen Gründen vertretbar. Wichtig ist mir zudem, rasch Öffnungsschritte auch für den Erwachsenensport vorzunehmen,“ kündigte Drese an.

Dazu wird es bereits am kommenden Sonnabend (22.5.) einen Sportgipfel in Schwerin geben, mit Vertretern des LSB, der Sportverbände, aber auch von Fitnessstudios. Dort soll konkret über Öffnungsschritte und die genaue Ausgestaltung und Terminierung beraten werden. „Ich strebe an, dass auch der Vereinsbreitensport für Erwachsene zügig nach Pfingsten mit Sport im Freien in größeren Gruppen wieder starten kann“, betonte Sportministerin Drese.

Darüber hinaus wird am Sonnabend über Öffnungsperspektiven für die Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (Tanzstudios, Ballettschulen) gesprochen werden. Drese: „Ich bin zuversichtlich, dass wir im Sportbereich jetzt zügig Öffnungen vornehmen können. Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt in den vergangenen Tagen und viele Gespräche geführt. Gerade Kinder und Jugendliche haben ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen gelitten.“

Kein Platz für Mobbing!

Ganzheitliche Anti-Mobbing-Strategie für Schulen vorgelegt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Präventionsarbeit gegen Gewalt und Mobbing an den Schulen und legt dafür eine ganzheitliche Strategie vor. Eine neue Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ gibt Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern wichtige Hinweise an die Hand. Sie zeigt auf, wie Mobbing im Schulalltag erkannt werden kann, wie Schulen dem vorbeugen können und liefert praktische Hilfestellung zum Umgang mit Gewalt- und Mobbingvorfällen in der Schule.

Gleichzeitig schafft das Land mit Mitteln aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket neue Unterstützungsstrukturen, die mit einer Leitstelle für die Ersthilfe bei Vorfällen und mobilen Teams für die Intervention vor Ort konkrete Hilfe für die Schulen zur Verfügung stellen. Bildungsministerin Bettina Martin hat heute die Anti-Mobbing-Strategie im Kabinett vorgestellt.

„Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Mobbing ist eine Ausprägung der psychologischen Gewalt, die nicht nur für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch für das gesamte Umfeld furchtbar ist. Mobbing in der Schule darf kein Tabu sein und wenn Mobbing auftritt, darf das nicht unbeantwortet bleiben. Wichtig ist eine Strategie des Hinschauens“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist es leider für viele zum Alltag geworden, online persönlich angegriffen und beleidigt zu werden – nicht selten anonym und für alle öffentlich sichtbar. Diese Entwicklung macht auch an unseren Schulen nicht halt: Wo früher verbale oder gar physische Übergriffe vor allem auf dem Schulhof zu beobachten waren, verlagert sich die psychologische Gewalt nun in das Internet“, erläuterte Martin.

Die Handreichung nimmt diese gesellschaftliche Entwicklung auf und liefert umfangreiche Informationen zum Phänomen und der schwerwiegenden Folgen von Mobbing. Sie liefert eine klare Definition zu Mobbing und hilft damit, das Phänomen zu erkennen. Außerdem werden konkrete Schritte aufgeführt, wie Mobbing vorgebeugt bzw. beendet werden kann. Darüber hinaus liefert die Handreichung wichtige Informationen zu Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten auf Landes- und Bundesebene.

Enthalten sind zudem Anti-Mobbing-Aktivitäten für Schulen in weiteren Ressorts der Landesregierung wie dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und dem Ministerium für Inneres und Europa. Die Handreichung listet zudem Angebote von Vereinen und Institutionen auf. Außerdem wurden Mobbingleitfäden anderer Bundesländer ausgewertet und einbezogen.

„Schulen sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche ein soziales Miteinander und einen fairen menschlichen Umgang lernen und einüben sollen. Dabei haben Mobbing und Gewalt nichts zu suchen“, betonte die Bildungsministerin. „Lassen Sie uns gemeinsam genauer hinschauen und mithelfen, dass alle Kinder und Jugendlichen ein Umfeld erleben, das ihre Entwicklung positiv gefördert und sie dabei unterstützt werden, zu starken und selbstbewussten Menschen heranzuwachsen. Die Handreichung ist ein wichtiges Instrumentarium, dieses Ziel zu erreichen. Wir setzen damit auch einen landesweiten Standard, um insbesondere Lehrkräfte besser im Umgang mit Mobbing und in der Präventionsarbeit zu unterstützen“, sagte Martin.

Mit der Neufassung der Anti-Mobbing-Strategie und der Erarbeitung einer Handreichung erfüllt die Landesregierung einen Auftrag des Landtags. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) begleitet die Einführung der neuen Anti-Mobbing-Strategie zum neuen Schuljahr mit Fortbildungen für Lehrkräfte. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt den Schulen mit der Handreichung auch ein wichtiges Instrument an die Hand, um die Regelung des Schulgesetzes, den „Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing“ im Schulprogramm festzuschreiben (§ 39 a Absatz 2), gut umsetzen zu können.

Anti-Mobbing-Strategie im Überblick:

  •  Raus aus der Tabuzone

Die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ gibt Lehrkräften grundlegende Informationen zum Thema Mobbing/Cybermobbing, zu Definitionen, Begriffen, Erscheinungsformen und Merkmalen von Mobbing. Unterschiedliche Rollenverteilungen im Mobbingprozess und der charakteristische Ablauf von Mobbingprozessen werden beleuchtet sowie Vorurteile dargestellt. Lehrkräfte erhalten Hilfestellung, wie sie Mobbing erkennen, wie Mobbing abläuft und was sie dagegen unternehmen können.

  •  Leitprinzipien zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes

Die Handreichung zeigt Schulen Schritte zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes oder Maßnahmenkatalogs zur Prävention und Intervention gegen Mobbing auf. Ein Schutzkonzept oder ein Maßnahmenkatalog gegen Mobbing erleichtert allen Beteiligten den Umgang mit Mobbing und schafft Verbindlichkeit. Das neue Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet alle Schulen, den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Mobbing im Schulprogramm festzuschreiben (§ 39 a Absatz 2).

  •  Rechtliche Grundlagen

Die „Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“ bildet auch für den Umgang mit Mobbing eine rechtliche Grundlage. Danach sind öffentliche Schulen verpflichtet, Notfälle der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden. Die Meldebögen sind unter besonderer Berücksichtigung der Kategorie „Mobbing“ überarbeitet worden und gelten bereits seit 1. Februar 2020. Alle gemeldeten Vorfälle werden in der obersten Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet.

  •  Pädagogische Intervention

Lehrkräfte haben eine entscheidende Verantwortung bei der Lösung von Mobbingfällen in ihrer Klasse und in ihrer Schule. Diese Verantwortung nehmen sie im Rahmen ihrer pädagogischen Intervention wahr. Anderes pädagogisches Personal und Fachpersonal kann und sollte dabei unterstützend mitwirken. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendämtern zählt dazu. Programme, Methoden und Ansätze wie Mediation sowie polizeiliche und juristische Schritte sind möglich.

  •  Hilfreiche Materialien und Anleitungen

Die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ enthält eine Zusammenstellung von Fragebögen, Tests, Gesprächsleitfäden, Dokumentationsvorschlägen und Gestaltungshinweisen für schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf), eine Klassenmediation, Muster für Klassenregeln, Anti-Mobbing-Vereinbarungen oder eine Elterninformation. Diese Unterlagen sollen Lehrkräfte unterstützen und handlungssicher machen.

  •  Unterstützung durch fachliche und außerschulische Partner

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, zuständige Schulräte und Schulrätinnen für Gewaltprävention sowie Gesundheitsbeauftragte in den Schulämtern können beraten und weiterhelfen. Außerdem baut das Land derzeit die Arbeit des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) aus. Über das 200-Millionen-Euro-Schulpaket stehen Mittel für 36 neue Stellen zur Verfügung. Eine zentrale Leitstelle mit Sitz im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur soll eingehende Anfragen der Schulen sofort aufnehmen, eine psychologische Erstversorgung sicherstellen und weiterführende Hilfe vermitteln. Zusätzlich wird es mobile schulpsychologische Teams geben, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

  •  Lehrerfortbildungen

Fortbildungen sind ein wesentlicher Baustein, um Mobbing an Schulen entgegenzuwirken. Lehrkräfte und andere schulische Fachkräfte werden zu Hintergründen und Ausprägungen von Mobbing geschult, erhalten Methoden und Informationen zum Umgang mit Mobbing an die Hand und werden in Übungssituationen in ihrer Handlungskompetenz und Handlungssicherheit gestärkt. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet dazu regelmäßig zentrale Fortbildungsveranstaltungen an.

  •  Projekte und Initiativen

Die Handreichung führt viele Projekte und Initiativen der Mobbingprävention auf und macht Lehrkräften viele Vorschläge, wie sie diese Angebote in den Unterricht oder das Schulleben integrieren können. Zudem nennt die Handreichung alle wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

M-V: Weitere Lockerungen

Glawe: Landesregierung verständigt sich auf weitere Lockerungen der Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf seiner heutigen Sitzung hat die Landesregierung sich auf weitere Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Corona-Landesverordnung verständigt. „Wir haben im Kabinett weitere Lockerungen beschlossen, die in den kommenden Tagen umgesetzt werden können. Dabei haben wir die Kontaktbeschränkungen geöffnet. Ab Donnerstag (20. Mai) können sich zwei Haushalte treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai für Menschen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Nebenwohnungsbesitzer können ab dem 07. Juni wieder einreisen. Auch für Gaststätten, Kantinen sind entsprechende Regelungen getroffen worden. Darüber hinaus können Autokinos wieder aufmachen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

„Trotz der Lockerungen ist es wichtig, weiter die AHA-Regeln zu befolgen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Wir wollen das größtmögliche Maß an Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit bei den Öffnungen erreichen. Das was geöffnet wird, soll auch offen bleiben“.

Ab dem 22. Mai 2021 kann im Rostocker Ostseestadion das Aufstiegsspiel zwischen Hansa Rostock und dem VfB Lübeck mit Zuschauenden stattfinden. „Das Kabinett hat grünes Licht gegeben. Das Aufstiegsspiel des FC Hansa Rostock kann als Modellprojekt umgesetzt werden. Es wurde vereinbart, dass das Spiel vor maximal 7.500 Zuschauenden durchgeführt wird. Wir setzen auf ein faires und friedliches Miteinander – und zwar vor, während und nach dem Spiel“, so Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind der zuständigen Behörde – der Hansestadt Rostock – geeignete Schutz- und Hygienekonzepte vorzulegen, die insbesondere einer Zustimmung des Gesundheitsamtes und der Polizei bedürfen.

Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Dabei gelten Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, als ein Hausstand. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist. Ebenfalls nicht mitgerechnet werden Geimpfte und Genesene nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes.

Einreiseverbot für Nebenwohnsitz gelockert

Das Einreiseverbot gilt ab dem 07. Juni 2021 nicht mehr für Personen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie nicht für Personen, die mit Betreibern von Campingplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern oder Hausbooten oder vergleichbaren Anbietern bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 abgeschlossen haben, sowie nicht für Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg- Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Personen dürfen sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Ab dem 14. Juni 2021 können zudem wieder Personen nach MV einreisen, die eine touristische Beherbergung in Anspruch nehmen.

Beherbergung von Dauercampern und Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten und touristische Beherbergung

Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai wieder möglich. Dauercamper und Dauernutzer von Booten müssen ihren Hauptwohnsitz entweder in Mecklenburg-Vorpommern haben oder, wenn dieser außerhalb liegt, geimpft oder genesen sein. Hierbei muss jeweils bis einschließlich 20. Mai 2021 ein Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 geschlossen worden sein. Die Beherbergung ist zulässig, sofern die Inanspruchnahme der Leistung unter ausschließlicher Nutzung eigener sanitärer Anlagen erfolgt.

Ferner ist grundsätzlich eine Beherbergung aus touristischen Gründen für Personen mit Hauptwohnsitz in M-V ab dem 07. Juni 2021 und für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von M-V ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich.

Öffnung im Einzelhandel

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet und können ohne Test besucht werden. Es besteht weiterhin die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung sowie einer Kundenkorbpflicht.

Öffnung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Dienstleistungsbetriebe für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierzu zählen Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, wie zum Beispiel Barbiere und Fußpflege.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist nur für solche Besucher gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis (gemäß § 1a dieser Verordnung) verfügen.

Öffnung von Gaststätten

Ab dem 23. Mai 2021 sind Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierunter fallen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, die ihren Betrieb als Schankwirtschaften fortsetzen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind weiter verboten.

Die Bewirtung im Innenbereich und Außenbereich ist bis 24 Uhr erlaubt. Die Inanspruchnahme der Bewirtung ist im Innenbereich nur nach vorheriger Reservierung und grundsätzlich nur für Gäste gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a der Verordnung verfügen. Geimpfte und Genesene sind nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes Getesteten gleichgestellt und benötigen deshalb keinen Test.

Im Außenbereich kann eine Bewirtung ohne vorherige Reservierung und ohne Test erfolgen.

Öffnungen von Kantinen

Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Betriebe dürfen ihren Betrieb fortsetzen. Sie können ab dem 20. Mai öffnen.

 Öffnung von Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen

Ab dem 25. Mai 2021 sind Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

Autokinos können öffnen

Autokinos können ab dem 20. Mai öffnen. Es ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen. Die Autos müssen mindestens im Abstand von 1,5 Meter geparkt werden.

Die Corona-Landesverordnung tritt am Donnerstag, den 20. Mai in Kraft. Bei allen genannten Punkten müssen die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden.

Bürgerbegehren „Radentscheid Schwerin“

Schwerin – Am 26. April 2021 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin einer Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich zugstimmt, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Bürgerbegehren Radentscheid Schwerin“ und die Durchführung eines Bürgerentscheides am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Landtagswahl vorgesehen hatte.

Das Innenministerium hatte bereits im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass dieses Bürgerbegehren nach Auffassung des Ministeriums rechtswidrig ist sowohl in Bezug auf die fehlende Bestimmtheit als auch mit Blick auf den städtischen Haushalt, der keine Freiräume für eine Finanzierung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgekosten zulässt. Aus diesem Grund hat das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde die gefassten Beschlüsse zum „Radentscheid Schwerin“ beanstandet.

Das Innenministerium unterstützt selbstverständlich eine Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als Kernstück direkter Demokratie und hat auch gegen eine sachlich notwendige Verbesserung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt nichts einzuwenden. So hat das Ministerium in der Vergangenheit Kreditgenehmigungen für im Haushalt veranschlagte Maßnahmen im Radwegebau auch erteilt. Gleichwohl sind der Umfang und die Standards, die mit dem Bürgerbegehren verfolgt werden, mit der Haushaltslage der Landeshauptstadt keinesfalls vereinbar.

Dabei liegt es dem Innenministerium fern, den weiteren Radwegeausbau in der Stadt Schwerin zu verhindern oder sich gegen Maßnahmen für mehr Klimaschutz auszusprechen. Doch auch begrüßenswerte Projekte müssen vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage und insbesondere auch im Zusammenhang mit weiteren geplanten Projekten der Landeshauptstadt beurteilt werden.

Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung steht es der Stadt unabhängig vom Bürgerentscheid frei, den Radwegeausbau weiter voranzubringen, vorausgesetzt die Mehraufwendungen werden nachhaltig kompensiert. Es wäre nach Auffassung des Innenministeriums nicht vermittelbar, dass die Landeshauptstadt einerseits noch langfristig auf Konsolidierungshilfen des Landes angewiesen ist, gleichzeitig aber kreditfinanzierte Projekte vorantreibt, ohne an die Deckung der Folgekosten zu denken.

Was die Stadt sich zusätzlich leisten möchte, muss am Ende auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden können. Die bereits bestehende, sehr hohe Verschuldung der Stadt Schwerin erfordert hier zwingend eine Prioritätensetzung.

Ein Gesprächsangebot des Innenministeriums, um im Vorfeld der Entscheidung gemeinsam unter Einbeziehung der Bürgerinitiative das rechtliche Machbare auszuloten, hat die Stadt nicht genutzt.

Öffnung der Impfpriorisierung zum 07. Juni

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen sowie -minister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz  beschlossen, die Priorisierungen bei den Impfungen zu öffnen. Somit entfallen die Vorranglisten beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf.

„Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine notwendige Entscheidung, um noch flexibler die breite Masse der Bevölkerung erreichen zu können. Ab dem 7. Juni fallen die Impfprioritäten bei den niedergelassenen Ärzten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Menschen, die ein Impfangebot bekommen haben beziehungsweise ein Angebot bekommen werden. Unser Ziel ist es, Herdenimmunität herzustellen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel und der bislang größtmögliche Schutz, die Ausbreitung und die Ansteckung der Krankheit weiter einzudämmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Die Länder können je nach Lage der Impfstoffmenge in den Impfzentren, ebenfalls ab dem 7. Juni auf eine Priorisierung verzichten.

Mit dem heutigen im Rahmen der Bundesgesundheitsministerkonferenz gefassten Beschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ab dem 07. Juni  auch ohne Einstufung in eine Priorisierung ein Impfangebot zu bekommen.

„Das bedeutet allerdings  nicht, dass jeder sofort eine Impfung bekommen wird. Weitere Steigerungen der Impfungen hängen von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Die vorhandenen Mengen bestimmen die Impfgeschwindigkeit auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und somit auch die Terminvergabe. Insbesondere in den kommenden Wochen stehen sehr viele Zweitimpfungen an, so dass für Erstimpfungen weniger Impfstoff zur Verfügung steht“, so Glawe weiter.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes 794.509 Impfungen verabreicht. Davon sind 626.394 Personen erstgeimpft. Als vollständig geimpft gelten 168.115 Personen.

Ab dem 07. Juni 2021 können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden. Darauf haben sich die Bundesgesundheitsministerinnen und -minister mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verständigt. Die Belieferung soll bisherigen Plänen zufolge über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel erfolgen.

„Das ist ein weiterer Schritt möglichst viele Impfwillige in die Impfkampagne einzubinden und sie beispielsweise in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen direkt zu erreichen. Jede Flexibilisierung hilft bei der Vergabe eines Impfangebotes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Drese für Tarif-Löhne in der Altenpflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai für eine bessere Bezahlung für Altenpflegekräfte aus. „Dieses Ziel erreichen wir flächendeckend nur durch gesetzliche Vorgaben und eine Tarifbindung“, sagte Drese.

Beschäftigte in der Altenpflege sind zu einem erheblichen Teil nicht mit Tarifverträgen abgesichert. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern besteht vielfach keine Tarifbindung. Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Osten erhalten deshalb im Durchschnitt noch immer deutlich weniger Lohn als ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern.

Drese betonte gleichzeitig die Notwendigkeit einer durchgreifenden Pflegereform, um höhere Pflege-Löhne und die vielen weiteren Maßnahmen für eine bessere Pflege zu finanzieren. „Ganz oben steht dabei die Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist“, so die Ministerin.

Aber auch die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müsse endlich entschlossen angegangen werden. Drese: Für mich ist die Reform der Pflegeversicherung der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege. Die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form deckt nur einen Teil der rasant steigenden Kosten. Dies muss verändert werden.“

Neue Aale, neue Herausforderungen

Schwerin – Mit fast 190.000 EUR an EU- und Landesmitteln unterstützt das Land 2021 die fortgesetzte Aufstockung seiner Aalbestände. Am Mittwoch übergab Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dazu zwei Zuwendungsbescheide an den Landesanglerverband und an den Landesverband der Binnenfischer.

Die an der kollektiven Maßnahme der Binnenfischer beteiligten 16 Unternehmen hatten ihre erste Besatzmaßnahme mit Glasaal bereits im März vorgenommen. Besetzt wurden 78 Seen des Landes mit rund 2,12 Mio. der noch nicht pigmentierten Jungaale, die durchschnittlich 0,29 g wogen. Die Maßnahme wurde mit knapp 130.000 Euro gefördert. Geplant ist 2021 noch eine weitere Besatzmaßnahme mit vorgestreckten Aalen.

Der LAV hat seine verbandsübergreifende Besatzaktion soeben gestartet. Im Mai sollen insgesamt 1.709 kg vorgestreckte Aale in 186 Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt werden. Bei einem geplanten durchschnittlichen Stückgewicht von 7 g werden also weitere mehr als 244.000 kleine Aale ausgesetzt. Hier erreicht die Förderung rund 58.000 EUR. Fischereiminister Dr. Backhaus lobt die langfristige enge Zusammenarbeit: „Ich bin froh, dass wir nicht nur viele Fischereiunternehmen des Landes, sondern auch den Landesanglerverband mit seinen beteiligten Vereinen als aktive Partner an unserer Seite haben. Zusammen konnten wir seit 2009 wichtige Teilerfolge erzielen, um die Bestände zu stabilisieren.“

Der Minister verwies darauf, dass sich beide Verbände mit immerhin 20 Prozent der Ausgaben an den Maßnahmen beteiligen; hinzu trete das unverzichtbare Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer.

Unterstützt durch Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2020 insgesamt rund 73,1 Tonnen Aale, das entspricht rund 15,5 Millionen Fischen, in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt rund 2,7 Mio. EUR aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt.

Die Besatzmaßnahme ist Teil des deutschen Aalmanagementplans, gestützt auf die EU-Aalverordnung. Der Grundgedanke ist, mit einer Erhöhung der Laicherbiomasse – über die in einigen Jahren abgewachsenen und dann zum Laichen in den Westatlantik abwandernden Blankaale – eine Erhöhung der Gesamtrekrutierung zu erreichen. Zugleich wird die Art damit in vielen Binnengewässern erhalten, die aktuell kaum natürlichen Aufstieg aus dem Meer erfahren.

Der Fischereiaufwand der Erwerbsfischerei auf den Europäischen Aal als geschützte Art ist in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. Mit einem Jahresfang von noch ca. 100 t in Binnen- und Küstengewässern hat der Aalfang in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nach wie vor eine hohe wirtschaftliche und auch eine besondere kulturelle Bedeutung für die Fischerei insgesamt. Zumindest hierzulande erscheint der Aalbestand wieder stabil. Schutz ist nach wie vor insbesondere vor dem illegalen Handel vor allem mit Glas- und Satzaal geboten: „Ich nehme immerhin zur Kenntnis, dass die EU ihre Aktivitäten deutlich intensiviert hat, dem illegalen Treiben auf die Spur zu kommen und den Tätern das Handwerk zu legen.“

Als großen Erfolg wertete der Minister im Laufe der Übergabe des Zuwendungsbescheides, dass 2020 fast alle Fischereigewässer des Landes im Binnenland neu bzw. wiederverpachtet wurden. „Wir haben Wort gehalten: Die neuen Pachtverträge für mehr als 50.000 Hektar schaffen Planungssicherheit für die Fischereiunternehmen, aber auch Kontinuität in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer, darunter viele in Naturschutzkategorien! Davon profitieren nicht nur die Fischer und Angler, sondern auch der regionale Tourismus und der ländliche Raum insgesamt!“, schätzte der Minister ein. „Wir haben es dabei geschafft, die Pacht in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch das Fischerrecht erzielbaren Gesamtertrag zu halten, wie er bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auch nachhaltig zu erzielen ist.“

Ausgehend vom europaweiten Rückgang des Aalbestands sah sich die Europäische Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Neben der Unterbindung des Handels außerhalb der Europäischen Union wurde im Jahr 2007 die Europäische Aalverordnung verabschiedet.

Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestandserhaltende Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zuge der Umsetzung der Aalverordnung wurde auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern sehr frühzeitig die Aalbewirtschaftung angepasst. So wurden durch eine Mindestmaßerhöhung auf 50 cm und neue Schonzeitregelungen Maßnahmen zur Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit umgesetzt.

Zum Ausgleich des Rekrutierungsdefizits wurde bereits im Jahr 2009 ein landesweites bestandsstützendes Besatzprogramm gestartet, das im Rahmen eines Managementplanes der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei durch ein umfangreiches Monitoring begleitet wird. Der Aalmanagementplan des Landes MV berücksichtigt sowohl den Binnen- als auch den Küstenbereich (3-Seemeilenzone) als potentielles Aalaufwuchshabitat. Dieser innovative Ansatz erlaubte eine Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 80 Prozent.

Dadurch konnte die Besatzmenge im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigert werden. Durch die Aalbesatzmaßnahmen wird eine künftige Abwanderungsrate im Binnenbereich des Einzugsgebiets Warnow/Peene von mindestens 40 % angestrebt.