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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

60 Millionen Euro für bezahlbare Wohnungen

Schwerin – Mit insgesamt 60 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr die Wohnungseigentümer Mecklenburg-Vorpommerns in ihrem Bestreben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu modernisieren.

Nach der „Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2021“ des Bundes mit dem Land stellt M-V die erforderliche Kofinanzierung von rund 14,3 Millionen Euro und sichert damit die angebotenen Bundesmittel von 19,8 Millionen Euro in voller Höhe. Dieses gemeinsame Bund-Land-Programm allein umfasst somit rund 34 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 26 Millionen Euro Fördermittel aus dem Landeshaushalt. Von diesen insgesamt 60 Millionen Euro sollen 22 Millionen für den Neubau und 38 Millionen Euro für die Modernisierung bestehender Wohnungen eingesetzt werden.

„Der Neubau von etwa 350 bezahlbaren Mietwohnungen, der mit diesen Mitteln machbar ist, wird sich insbesondere auf die Städte und Tourismusorte konzentrieren. Dort besteht die Gefahr, dass es wegen der großen Nachfrage zur sozialen Spaltung kommt. Da wollen wir weiterhin gegensteuern“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Dazu kommt als wichtiger Schwerpunkt die bedarfsgerechte Modernisierung, indem wir Bestandswohnungen barrierearm machen. Mit den Fördermitteln 2021 können Umbauten für deutlich mehr Barrierefreiheit in rund 1.300 Wohnungen durchgeführt, 60 Personenaufzüge eingebaut sowie rund 700 Wohnungen modernisiert und energetisch ertüchtigt werden.“

Modernisierungsdarlehen und -zuschüsse können für Mietwohnungen ebenso beantragt werden wie für Maßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum.

Sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten zählt zu den Grundsätzen der Wohnraumförderung. „Wir haben vor, die Richtlinien für die Bestandsmodernisierung so zu verändern, dass die Förderung noch präziser den Haushalten zugutekommt, die auf sozialverträgliche Mieten angewiesen sind und dass landesweit in möglichst vielen Wohnquartieren Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Künftig werden Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht nur bei der Neubauförderung, sondern auch bei dieser Modernisierungsförderung für zumindest einen Teil der mit Fördergeld modernisierten Wohnungen gelten“, so Pegel.

Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus geplant

Demmin – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch den Grundstein gelegt für Baumaßnahmen am Kreiskrankenhaus Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). „Das Kreiskrankenhaus Demmin ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend ist, dass sich die Kliniken im Land fortlaufend auf die veränderten Bedarfe der Gesundheitsversorgung einstellen. In Demmin wird deshalb mit den geplanten Maßnahmen unter anderem der Bereich Geriatrie gestärkt, um den besonderen Erfordernissen älterer Patienten künftig noch besser nachzukommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Im Rahmen der Maßnahmen ist vorgesehen, eine Bettenstation mit den Fachbereichen Rheumatologie, Unfallchirurgie sowie Geriatrie zu erweitern und zu einer geriatrischen Station umzubauen. Die Erweiterung erfolgt als eingeschossige Aufstockung und einen kleineren westlichen Anbau, der im Sockelgeschoss für die Physiotherapie und im Erdgeschoss zusätzliche Flächen für die Funktionsdiagnostik erhält. Die im Sockelgeschoss und im Erdgeschoss an den Anbau angrenzenden Räume werden teilweise umgebaut. Im Altbau sind dann in der Nähe des Eingangs im Erdgeschoss die rheumatologische Tagesklinik und direkt darüber die rheumatologische Station untergebracht. „Mit den Maßnahmen werden die Stationen auf die heutigen Qualitätsstandards modernisiert, unter anderem entstehen Zwei-Bett-Zimmer dort, wo vorher Drei-Bett-Zimmer waren. Zudem ist vorgesehen, im Geriatrie-Anbau behindertengerechte Zimmer und Bäder auszubauen“, sagte Glawe.

Das Gesundheitsministerium unterstützt das Bauvorhaben in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro. Das Kreiskrankenhaus Demmin hat seit 1990 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 75 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 15 Millionen Euro erhalten.

Die Kreiskrankenhaus Demmin GmbH betreibt das Kreiskrankenhaus Demmin mit 193 Planbetten und 10 tagesklinischen Plätzen. Diese verteilen sich auf die Kliniken für Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Anästhesie und Intensivmedizin sowie Belegbetten für Urologie und Augenheilkunde, ein ambulantes Behandlungszentrum und eine Rheumatologische Tagesklinik.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.154 Betten und 1.508 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Insgesamt standen den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 27 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit mehr als 2,9 Milliarden Euro erhebliche finanzielle Mittel in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen.

Lockerungen in M-V

Schwerin – Der MV-Gipfel die möglichen Öffnungsperspektiven in Mecklenburg-Vorpommern besprochen. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag: „Die Menschen in MV brauchen und bekommen nun eine verlässliche Perspektive. Für viele Menschen ist das auch allerhöchste Zeit. Uns war wichtig, dass Kitas und Schulen zuerst geöffnet werden. Kinder und Jugendliche sowie damit ihre Betreuung und Bildung haben für uns auch weiterhin absolute Priorität. Verlässliche Aussagen helfen zudem den Eltern mit Blick auf die jetzt wieder mögliche Betreuung, den eigenen Arbeitsalltag und den Absprachen mit dem Arbeitgeber.

Wir haben heute in einer konstruktiven MV-Gipfel-Debatte mit Vertreter*innen aus Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen und Sozialpartnern die weiteren Öffnungsschritte als Stufenmodell besprochen. Damit kann die Tourismusbranche in MV gut und verlässlich in die anstehende Sommersaison starten. Möglich werden die Öffnungen, da das Impfen in MV gut vorankommt. Auch der nochmalige harte Lockdown wird uns die touristische und kulturelle Sommersaison sichern, weil wir mit den Einschränkungen die Infektionszahlen eingedämmt haben. Außerdem können nun viele Bereiche des öffentlichen Lebens das Hochfahren verlässlich planen.

Unser Ziel ist, eine verlässliche Perspektive zu schaffen, ohne die nächste sofortige Schließung fürchten zu müssen. Genau diese Verlässlichkeit war unsere Richtschnur bei allen Einschränkungen, die wir in einer breiten Beteiligung mit der Landesregierung besprochen und befürwortet haben. Genau diese Vorsicht und das geplante Vorgehen ermöglicht bis Mitte Juni wieder ein fast gewohntes öffentliches Leben für alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns und für alle unsere Gäste.“

Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern endet die landesweite Notfallbetreuung in den Kitas. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen wieder geöffnet. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem MV-Gipfel am Dienstag.

„Kitas haben damit oberste Priorität. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kinder und für die Familien in unserem Land“, sagte Drese. „Mein Dank geht an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie die Jugendämter. Die Disziplin in den letzten Wochen zahlt sich aus, die dritte Welle konnten wir gemeinsam brechen“, so Drese.

Grundlage für diesen weitgehenden Öffnungsschritt sind die sinkenden Inzidenzwerte im gesamten Land sowie die deutlich abnehmende Zahl von Kitas mit Infektionsfällen. „Die im April getroffenen Maßnahmen in den Kitas, wie die Einführung der Notfallbetreuung und die Testungen bei Kindern mit Krankheitssymptomen wirken. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, betonte Drese.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. So wird die Grenze, ab der wieder die Notbetreuung greift, von einem Inzidenzwert von bisher 150 auf 165 angehoben im Einklang mit der Schule und den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz. Der Stufenplan richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind. Unter einem Inzidenzwert von 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb in der Schutzphase mit Elterntestung, Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Neu ist: Als zusätzliche Sicherheitslinie wird ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 eine Testpflicht der Eltern für den Besuch der Kita und Kindertagespflegestellen durch die Kinder eingeführt. „Die Epidemiologen sagen uns, die Infektionen kommen von den Eltern und werden an die Kinder weitergegeben. Deshalb ist es konsequent, dann auch die Eltern zu testen, um frühzeitig Infektionen zu erkennen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir halten die Kitas somit auch bei einer Inzidenz über 100 offen. Dafür müssen sich die Eltern zweimal in der Woche testen: beim Testzentrum, Arbeitgeber oder über einen Selbsttest. Wir können im Gegenzug darauf verzichten, die Kleinsten der Belastung von Tests auszusetzen; diesen Stress können ihnen die Eltern abnehmen.“

Schnupfnasen und andere symptomatische Kinder sollen allerdings weiter in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Die sehr zuverlässigen Testungen in diesem Bereich haben einen effektiven Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bewirkt.

Drese: „Überall dort, wo wir stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 sind, starten wir ohne weitere neue Auflagen neu. Dort wo wir über 100 liegen, gehen wir gemeinsam mit den Eltern in eine Öffnung mit zusätzlichen Sicherheiten durch Testungen.“

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.

Stationär vor ambulant oder vice versa?

Schwerin – Pflegenotstand, Ärztemangel, Krankenhausschließungen, fehlende Digitalisierung und noch eine Pandemie – die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht aktuell vor vielfachen Herausforderungen. Beim 8. Norddeutschen Dialog der BARMER Landesvertretungen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ging es deshalb um die Frage, wie medizinische Versorgung in Zukunft gestaltet sein könnte.

Erstmalig diskutierten dazu die Gesundheitspolitiker der drei norddeutschen Länder gemeinsam im Online-Format. „Wir freuen uns sehr, dass wir als Expertise für unsere Veranstaltung die Gesundheitssenatorin von Hamburg sowie die Gesundheitsminister der beiden anderen Nordländer gewinnen konnten“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.

Oftmals stehe im Mittelpunkt der Diskussion um die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems lediglich die Frage, ob der ambulante oder der stationäre Sektor vorzuziehen sei. „Unserer Ansicht nach kann es hier kein stationär vor ambulant oder vice versa geben, sondern nur die integrierte, Sektoren übergreifende Versorgung ist zukunftsfähig“, so Kutzbach. Diesbezüglich freue er sich auf einen regen Austausch mit der Senatorin und den Ministern.

Mit einem Stipendium für angehende Landärzte, der sogenannten Landarztquote, geht Mecklenburg-Vorpommern bereits aktiv gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land vor. „Zu den Herausforderungen in unserem Bundesland zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sowie die Fachkräftegewinnung vor allem im ländlichen Raum. Um beispielsweise junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, haben wir 32 Studienplätze in Rostock und Greifswald ausschließlich für Studierende reserviert, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben“, sagte der Landesminister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung. Gesundheitsminister Harry Glawe wurde beim 8. Norddeutschen Dialog vertreten von Susanne Roca-Heilborn, Abteilungsleiterin Gesundheit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.

Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesundheitsversorgung auf dem Land ein wichtiger Diskussionspunkt. „Für uns ist es unerlässlich, dass auch zukünftig eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in Schleswig-Holstein gewährleistet wird“, sagt Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein. Mit dem Versorgungssicherungsfonds der schleswig-holsteinischen Landesregierung werden innovative Projekte gefördert, bei denen im Mittelpunkt steht, einen Beitrag zur Versorgungssicherung gerade im ländlichen Raum durch den konsequenten Einsatz telemedizinischer Anwendungen zu leisten.

„Um eine flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicher zu stellen, hat Schleswig-Holstein zudem einen Reformvorschlag zur Krankenhausfinanzierung eingebracht. Die Entwicklung der Klinikstrukturen muss in Zukunft stärker den Versorgungsnotwendigkeiten folgen und darf nicht von der Erlössituation abhängig sein. Ich freue mich, dass es den Raum gibt, um diese Themen heute länderübergreifend zu diskutieren“, so Dr. Garg.

„Im vergangenen Jahr ist deutlich geworden, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung in Hamburg sehr gut entwickelt sind. Eine engmaschige Koordination und Vernetzung der verschiedenen Sektoren – einschließlich des öffentlichen Gesundheitsdienstes – hat gezeigt, dass die Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt ist. Auch zukünftig entwickeln wir diese Qualität durch gezielte Investitionsvorhaben, z. B. in Krankenhausneubauten oder patientenorientierten Digitalisierungsprojekten, weiter“, sagt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg. „Ich freue mich hier auf eine anregende Diskussion mit meinen Amtskollegen und gegenseitige Impulse“, so Dr. Leonhard.

Impfstoff Johnson & Johnson in M-V

Registrierung zur Terminvergabe bei Priorität 3 erweitert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird die Registrierung für die Terminvergabe für weitere Personengruppen für die Priorität 3 nach Bundesimpfverordnung möglich. „Die Terminvergabe für die Priorität 3 kann an der Impf-Hotline des Landes und auch im Internet über das online-Tool für Impfungen in den Impfzentren erfolgen. Auch bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können weiter Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. Mehr Menschen erhalten die Möglichkeit, einen Impftermin zu bekommen. Das wird leider aufgrund der vorhandenen Impfstoffknappheit nicht überall sofort klappen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Über die Impfzentren und über das online-Tool war eine Terminvergabe der Priorität 3 bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen möglich, d. h. Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. „Jetzt wird die Möglichkeit sich registrieren zu lassen mit den Öffnungen an der Telefon-Hotline und im Internet deutlich erweitert. Die Gruppe ist insgesamt sehr groß. Mehr Impfungen erfolgen je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes“, so Glawe weiter. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das online- Tool, das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die Priorität 3 terminiert.

Zur Priorität 3 zählen nach Bundesimpfverordnung beispielsweise über 60-Jährige; Personen mit HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Asthma, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen sowie Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine ebenso für alle Personen der Prioritäten 1 bis 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: Nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 1.700 Impfärzte – das sind Hausärzte oder auch Fachärzte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die ersten Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson eingetroffen. „Das ist nach BioNTec/Pfizer, Moderna und AstraZenca der vierte Impfstoff, der in der Europäischen Union von der EMA zur Vorbeugung von COVID-19 empfohlen wurde. Das Land hat bisher 9.600 Dosen des Impfstoffs erhalten. Circa 170 Dosen sind bisher im Land verimpft worden. Wann Mecklenburg-Vorpommern vom Bund mit weiteren Lieferungen mit dem Impfstoff Johnson & Johnson rechnen kann, steht noch nicht fest. Der Impfstoff soll aufgrund der geringen Mengen zunächst dort eingesetzt werden, wo die zu impfenden Personen nur schwer für eine Zweitimpfung zu erreichen sind. Er soll deshalb beispielsweise für Impfwillige im Maßregelvollzug, in Erstaufnahmeeinrichtungen oder auch in Obdachlosenheimen eingesetzt werden“, so Glawe weiter.

Nach der gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll der Impfstoff von Johnson & Johnson jedoch grundsätzlich bei Personen zum Einsatz kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „Darüber kann der Impfstoff aber auch bei Personen eingesetzt werden, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz entscheiden, mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden zu wollen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Damit setzt Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn um.

Schwesig: Harter Lockdown war nötig und wirkt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt heute und morgen – wie zu Beginn ihrer Reha angekündigt – corona-bedingte Termine wahr. Sie eröffnet heute gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Nationale Maritime Konferenz in Rostock-Warnemünde. Die Branche ist teilweise hart von der Corona-Krise betroffen. Morgen wird sie die wöchentliche Kabinettssitzung leiten. In dieser Sitzung soll die Wirkung der von drei Wochen ergriffenen besonderen Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet werden.

Zwischen Ministerpräsidentin Schwesig und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Harry Glawe ist vereinbart worden, dass auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels zu dieser Kabinettssitzung eingeladen werden. Beginn ist 11.00 Uhr.

„Der harte Lockdown war nötig und wirkt. Der Inzidenzwert ist in Mecklenburg-Vorpommern von 150 auf unter 100 gesunken. Das ist ein deutlich stärkerer Rückgang als im Bundesschnitt. Und ich freue mich, dass wir auch beim Impfen deutlich vorankommen. Dafür danke ich allen Beteiligten. Wir nehmen jetzt wieder einen Spitzenplatz in Deutschland ein“, erklärte Schwesig am heutigen Morgen in Rostock.

„Schule und Kita hat für uns oberste Priorität. Wir haben beim MV-Gipfel vor drei Wochen beschlossen, dass wir Schulen und Kitas als erstes wieder öffnen, wenn wir stabil unter 100 sind“, sagte Schwesig mit Blick auf die inhaltlichen Schwerpunkte der morgigen Sitzung. Die Bildungs- und die Sozialministerin würden dazu morgen Vorschläge vorlegen.

„Außerdem wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern und wichtigen Wirtschaftsbereichen im Land mehr Planungssicherheit geben. Das heißt nicht, dass wir alles sofort öffnen können. Wir alle wissen, dass wir bei den Lockerungen nur Schritt für Schritt vorgehen können. Wenn wir zu schnell öffnen, geht das Ganze nach hinten los. Dann wären alle Anstrengungen umsonst gewesen. Das darf uns nicht passieren. Wir müssen jetzt konsequent bleiben.“