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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Rheumatologisches Zentrum Klinikum Südstadt

Rostock – Gesundheitsminister Harry Glawe hat heute einen Feststellungsbescheid für die Ausweisung eines Rheumatologischen Zentrums am Klinikum Südstadt Rostock im Krankenhausplan MV übergeben. Damit ist das Rheumatologische Zentrum unter Leitung von Chefarzt Dr. Norman Görl die erste stationäre Einrichtung dieser Art, die im Landeskrankenhausplan MV aufgenommen wurde.

Die offizielle Ernennung zum Fachzentrum geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom Dezember 2019 zurück, der es nun auch rheumatologischen Kliniken ermöglichte, durch besondere Aufgaben als Zentrum ausgewiesen zu werden. Dafür ist eine Vielzahl von Qualitätskriterien erforderlich, die vor allem für chronisch kranke Patienten eine optimale Versorgung garantieren sollen.

Rheuma ist eine Volkskrankheit, die jeden altersunabhängig treffen kann. Die Krankheit hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Umso wichtiger ist der Bedarf für ein Fachzentrum zur Behandlung von rheumatologisch erkrankten Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Rostock ist überhaupt erst die zweite Klinik bundesweit, die die Initiative des Bundesausschusses aufgegriffen hat und erfolgreich ausgewiesen worden ist. Mit dem Engagement hat sich das Klinikum auch über die Region Rostock hinaus einen Namen gemacht. Hierfür steht stellvertretend für viele Aktivitäten diesbezüglich die Rheumaaußensprechstunde des Klinikums in Parchim mit etwa 800 Patienten jährlich. Die Ausweisung als Rheumatologisches Zentrum ist die Anerkennung für die langjährige hochwertige Arbeit des gesamten Rheumateams“, so Glawe.

An der größten rheumatologischen Akutklinik des Landes, der Südstadtklinik, mit eigenem Bewegungsbad werden jährlich fast 2.500 Rheumapatienten ambulant, teilstationär und vollstationär behandelt. Weitere Akutkliniken gibt es in Greifswald, Demmin und Neubrandenburg.

„Die aktuelle Feststellung des Ministeriums bestätigt unseren Anspruch an eine qualitativ hochwertige Medizin und krönt die bereits seit vielen Jahren geleistete herausragende Arbeit des Rheumateams“, unterstrich auch der Rostocker Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski. „Das Gütesiegel gibt uns Rückenwind für die ambitionierten Investitionsvorhaben, die wir jetzt an unserem Klinikum für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen wollen.“

Um die Auflagen an ein Zentrum nach GBA-Beschluss zu erfüllen, sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich, wie eine bestimmte Facharztanzahl, interdisziplinäre Fallkonferenzen und Fortbildungsangebote, aber auch die Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen sowie die Teilnahme an fachspezifischen Forschungsregistern und wissenschaftlichen Studien.

„Durch die Erfüllung weiterer Kriterien, wie beispielsweise das Vorhalten eines Fachrheumatologen rund um die Uhr sowie besondere technische Ausstattungen, die Aus- und Weiterbildung sowie Kooperationen und Mindestfallzahlen, kann eine gebündelte Fachexpertise allen Patienten und Fachkollegen angeboten und damit die Versorgung von Rheumakranken in MV weiter verbessert werden“, erklärte Chefarzt Dr. Norman Görl, der die Klinik für Innere Medizin II seit 2018 leitet.

Neben einer Station mit 32 Betten steht den Patienten auch eine zertifizierte Rheumatagesklinik mit 18 Plätzen sowie eine Rheumafachambulanz und eine Außensprechstunde in Parchim zur Verfügung. Betreut werden Patienten ab 18 Jahren. Dafür arbeiten Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie, qualifizierte rheumatologische Fachassistenten und Fachpflegekräfte sowie Physio- und Ergotherapeuten, der Sozialdienst und Psychotherapeuten fachübergreifend zusammen.

„Für die Therapie unserer stationären Pateinten stehen uns moderne bildgebende Verfahren wie Rheumascan und das Whole-Body-MRT zur Verfügung“, so der Rheumatologe. „Dadurch kann eine rheumatische Entzündung bereits im Frühstadium erkannt werden und eine Therapiekontrolle in unklaren Fällen erfolgen. Sehr viel Wert legen wir auch in den Austausch mit anderen Zentren, um mehr über die Erkrankungsbilder zu lernen und neue Therapiestrategien zu entwickeln.“ Darüber hinaus nimmt die Klinik regelmäßig an Qualitätsmanagementverfahren des „Verbandes rheumatologischer Akutkliniken“ mit erfolgreicher Zertifizierung seit 2013 teil.

Rheuma ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Hinter dem Begriff verbergen sich mehr als 100 unterschiedliche Erkrankungen. Besonders häufig treten schmerzhafte Gelenkentzündungen und Verschleißerscheinungen auf. In Deutschland leiden schätzungsweise rund 20 Mio. Menschen unter Rheuma. Die Autoimmunkrankheit äußert sich in chronischen Schmerzen, kann aber ganz unterschiedliche Körperbereiche betreffen. Rheuma entwickelt sich über Jahre unbemerkt und greift zumeist die Gelenke an. Das Nervensystem oder die Organe, vor allem Herz, Nieren, Lunge, Darm, Haut und Augen können ebenfalls geschädigt werden. Unabhängig vom Krankheitsbild gilt: Je eher Rheuma behandelt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

Das Klinikum Südstadt Rostock als größtes kommunales Krankenhaus in MV ist mit 464 Planbetten und 49 tagesklinischen Plätzen ein wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Im vergangenen Jahr lag die Gesamtauslastung mit 29.358 Fällen bei 82,24 Prozent. In der größten Geburtsklinik in MV wurden im Vorjahr 2.883 Kinder geboren. Trotz Corona-Pandemie konnte erneut ein positives Ergebnis aus Krankenhausleistungen erwirtschaftet werden.

Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Ausweitung der Kinderkrankentage als schnelle und unbürokratische Hilfe für Eltern und Alleinerziehende. „Viele Eltern müssen durch die derzeitige Umstellung auf einen Notbetrieb in Kita oder Schule eine Betreuung ihrer Kinder zuhause sicherstellen. In dieser schwierigen Situation lindert die weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage die Not“, betont Drese.

Durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz können Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 statt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Wichtig ist, mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat“, so Drese.

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Drese: „Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Die Kinderkrankentage können für einzelne Tage genommen werden. Dies hilft Eltern, die beispielsweise an einigen Tagen der Woche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. „Auch für Elternteile, die sich tageweise mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln, macht es das einfacher“, verdeutlicht Drese.

Ansprechpartner zur Beantragung von Kinderkrankengeld sind die jeweiligen Krankenkassen.

Kinder- und Jugendsport mit Einschränkungen

Schwerin – Auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in einer Sondersitzung am Donnerstagabend Öffnungen für die Ausübung von Kinder- und Jugendsport beschlossen.

Folgendes gilt vom Sonnabend (24. April) an:

„Kontaktfreier Kinder- und Jugendsport ist im Freien für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre, sowie eine Betreuungsperson möglich“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin mit. Diese Person (Trainer/ Trainerin oder eine sonstige Betreuungsperson) benötigt jedoch einen negativen Corona-Test. Darüber hinaus ist kontaktloser Individualsport nur im Freien und allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

„Kinder und Jugendliche leiden ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen“, sagte Drese. „Deshalb haben Angebote für junge Menschen oberste Priorität. Auch wenn es zunächst kleine Schritte sind – positiv ist, dass die Kinder überhaupt trainieren dürfen – selbst bei relativ hohen Inzidenzen.“

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen verfolgt die Landesregierung weiter eine Öffnungsstrategie für den Vereinssport im Land. Beginnend nun mit dem Einstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport, soll sukzessive der vereinsbasierte Trainingsbetrieb für alle Altersklassen und in allen Sportarten bis hin zum gewohnten Trainings-Spiel-und Wettkampfbetrieb wieder ermöglicht werden.

„Sobald sich die Situation deutlich verbessert, wird sich das Sozialministerium dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme aller Altersgruppen am vereinsbasierten Sportbetrieb in allen Sportarten schrittweise wieder ermöglicht werden,“ betonte Ministerin Drese.

Testpflicht an den Schulen in M-V

Schwerin – Ab der kommenden Woche, spätestens ab dem 28. April 2021, wird an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht oder anderen Präsenzangeboten in der Schule darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notfallbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.

„Die Testpflicht wird zusätzlichen Schutz in unsere Schulen bringen, denn sie führt dazu, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht sind, zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet sind. Die Schulen werden der erste gesellschaftliche Bereich sein, der nach dem Lockdown geöffnet wird. Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln. Die Öffnung für den Präsenzunterricht wird mit dem zusätzlichen Schutz einer verpflichtenden Teststrategie abgesichert. Damit setzen wir auch die Regelungen des beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes um. Es bleibt dabei: Die Schulen und Kitas haben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Priorität“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Allen Schulen wurden bereits in den vergangenen Wochen ausreichend Selbsttest-Kits für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Seit dem 17. März 2021 wurde an den Schulen die Möglichkeit der Selbsttestung angeboten und von einem großen Teil (ca. 47%) der Schülerschaft und der Beschäftigten genutzt. Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich an den Schulen durchgeführt. Wenn jedoch die Schulkonferenz entscheidet, dass Selbsttests auch zu Hause durchgeführt werden sollen, bleibt dies ebenso möglich. An dieser Praxis ändert sich aktuell nichts.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.
  2. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  3. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 Stunden vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Im Falle eines positiven Selbsttests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Da das positive Testergebnis nur einen Anfangsverdacht darstellt, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler umgehend in einem gesonderten Raum getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern aufhalten und wird dann von den Eltern abgeholt. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen das Schulgebäude umgehend verlassen. Danach muss unverzüglich ein PCR-Test bei einem Hausarzt unternommen werden. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann die Schülerin bzw. der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen des Kontaktmanagements.

Die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Ihnen muss jedoch vor Beginn der Prüfungen ein Testangebot gemacht werden. Sie sind ausdrücklich aufgerufen, sich an den freiwilligen Selbsttests zu beteiligen oder max. 24 Stunden vor der Prüfung in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor der Teilnahme an einer Prüfung ein positives Ergebnis des Selbsttests haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie gilt das oben genannte Verfahren auch. Sie legen Ihre Prüfung dann an einem der bekannten Nachschreibtermine ab.

DRK eröffnet Testzentrum in Lauterbach

Insel Rügen – Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. eröffnet am 26. April 2021 ein Corona-Testzentrum in Lauterbach. Einmal wöchentlich können sich die Rüganer hier kostenfrei testen lassen. Im Testzentrum in der Chausseestraße 11 in Putbus – Lauterbach gibt es verschiedene Testkonzepte: Drive-In und Walk-In, die an verschiedenen Tagen angeboten werden.

Montags bis donnerstags öffnet das Corona-Testzentrum in Lauterbach für Interessierte, die zu Fuß unterwegs sind und vorab nicht zwangsläufig einen Termin vereinbart haben. Spontane Testungen sind hier also, je nach Kapazität, möglich. Mit Wartezeit ist mitunter zu rechnen. Um diese zu vermeiden, können online unter www.testzentren-mv.de oder persönlich vor Ort konkrete Wunschtermine gebucht werden.

Zum Ablauf: Nach Aufnahme der Daten und Vorlage des Personalausweises wird die Testung vorgenommen. Im Anschluss halten sich die Getesteten ca. 15 Minuten im Wartebereich auf, bis der Corona-Schnelltest ausgewertet worden ist. Im Anschluss erhalten sie das Testergebnis und ein Attest, welches sie bei Frisör, Einzelhandel & Co. vorzeigen können.

Voraussetzung für eine Testung im Drive-In-Verfahren: Jeder muss vorab einen Termin vereinbaren. Diese sind für freitags online buchbar. Und so funktioniert es: Auf der Webseite www.testzentren-mv.de wird das gewünschte Testzentrum ausgewählt. Nach Eingabe der persönlichen Daten können Interessierte einen Wunschtermin, je nach Verfügbarkeit, auswählen. Bis zu fünf Personen können pro Auto angemeldet werden.

Das Drive-In-Konzept sieht vor, dass die zu Testenden im Auto sitzen bleiben, auf diese Weise den Check-In mittels Vorlage des Personalausweises sowie die anschließende Testung durchlaufen und direkt im Anschluss das Testzentrum mit dem Auto wieder verlassen. Das Testergebnis sowie das Attest als Datei erhalten die Getesteten etwa 15 bis 30 Minuten später per E-Mail.

ÖFFNUNGSZEITEN

Walk-In:

Montag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Mittwoch: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr
Donnerstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr

Drive-In:

Freitag: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr

ADRESSE
Vilm-Yachts GmbH
Chausseestraße 11
18581 Putbus / OT Lauterbach

Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz

Berlin – In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 22. April 2022 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das vom Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet worden war. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten. Genannt sind unter anderem Kontakt- und nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, Restriktionen für Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kultur-, Dienstleistungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch Ausnahmetatbestände für die Schutzmaßnahmen sind gesetzlich definiert. So ist Joggen und Spaziergehen bis 24 Uhr erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkaufen mit Terminvergabe.

Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen und Hochschulen Wechselunterricht verpflichtend – ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht. Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten.

Soweit Landesvorschriften bereits schärfere Maßnahmen vorsehen, bleiben diese bestehen. In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 können die Länder außerdem mit eigenen Verordnungen über Einschränkungen oder Lockerungen entscheiden. Die gesetzliche Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Außerdem im Gesetz vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.

Flankierend wird das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat – ebenfalls in einer Sondersitzung – der Erhöhung auf 20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.

Mehr Jungen in die Sozialberufe

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Boys’Day Jungen ermutigt, eine Ausbildung in den vielfältigen SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) in Erwägung zu ziehen.

„Der Boys’Day möchte das Berufswahlspektrum von Jungen erweitern, hin zu sozialen und erzieherischen Berufen“, sagte Drese auf der zentralen Landesveranstaltung zum Boys’Day. Im Rahmen der online durchgeführten Veranstaltung wurden Arbeitsbereiche der Diakonie Güstrow vorgestellt.

Drese: „Der erweiterte Blick ist wichtig, denn oftmals haben die Jungen in ihrem normalen Alltag gar keine Chance, in diese Berufsfelder reinzuschauen. Der Boys’Day ist eine sehr gute Möglichkeit, mit der Jungen ihre vielfältigen Potenziale entdecken können. Und vielleicht stellen sie dabei fest, dass auch eine Ausbildung als Pfleger, Ergotherapeut oder Erzieher spannend für sie sein kann.“

Hintergrund ist, dass Jungen oftmals eine Ausbildung wählen, der traditionell als sogenannter „Männerberuf“ angesehen wird. Dazu gehören KFZ-Mechatroniker, Elektroniker oder Industriemechaniker. Über die Hälfte der jungen Männer entscheiden sich für diese oder ähnliche Berufe, dabei haben sie die Auswahl von über 320 Berufen.

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Der Aktionstag erweitert für Mädchen und Jungen ab Klasse 5 den Blick auf ihre berufliche Zukunft. Unternehmen, soziale Einrichtungen und Bildungsinstitutionen öffnen (in diesem Jahr virtuell) ihre Türen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern so einen erfahrungsreichen Praxistag.

„Es ist keine Frage des Geschlechts, welche Ausbildung begonnen, welches Studium aufgenommen wird“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Wichtiger für die jungen Leute ist herauszufinden, ob die Tätigkeit den persönlichen Neigungen und Stärken entspricht und Freude bereitet.“

Das Sozialministerium unterstützt eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl und trat 2019 der Bundesinitiative „Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees“ bei.

Beschaffung ECMO-Beatmungstechnik

Schwerin – Das Land schafft zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung an. „Auf Grund des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern ist die Beschaffung von zusätzlicher ECMO-Beatmungstechnik erforderlich. Darüber hinaus geht es auch darum, die intensivmedizinische Behandlung für andere Schwererkrankte weiter bestmöglich zu ermöglichen. Die Pandemie bringt eine erhebliche Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und der Beatmungskapazitäten mit sich. Insgesamt werden 10 Geräte durch das Land gefördert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Unimedizinen Rostock und Greifswald sollen jeweils drei Geräte sowie die Helios Kliniken in Schwerin und das Dietrich- Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg jeweils 2 Geräte erhalten. „Die speziellen Beatmungsmaschinen kommen bei besonders schweren Verläufen zum Einsatz“, so Glawe weiter. Die benötigten Mittel belaufen sich auf 80.000 Euro je Gerät. Die Finanzierung erfolgt aus dem Schutzfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aktuell (Stand: 21.04.2021) liegen 319 Menschen in Krankenhäusern (+21 gegenüber Vortag). Davon werden 88 auf Intensivstationen behandelt (+9 gegenüber Vortag). Von den 88 werden 76 beatmet (+7 gegenüber Vortag) – davon sind wiederum sechs an ECMO-Beatmungstechnik angeschlossen.

Die extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) ist eine intensivmedizinische Technik, bei der eine Maschine teilweise oder vollständig Atemfunktionsleistungen für den Patienten außerhalb seines Körpers übernimmt. „Angewendet werden die Verfahren bei Patienten mit schwerer Lungenschädigung (ARDS) oder eingeschränktem Lungenkreislauf, um einen Gasaustausch ähnlich der normalen Atemfunktion sicherzustellen“, erläuterte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Die Clusterkrankenhäuser steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.