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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

AstraZeneca ab sofort für alle Altersgruppen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hebt die Impfpriorisierung für AstraZeneca auf. „Der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers ist für alle Altersklassen unabhängig von der Priorität ab sofort freigegeben. Das bedeutet, dass sowohl in den Impfzentren, durch mobile Teams, in den Krankenhäusern oder auch in den Arztpraxen durch die Impfärztinnen und Impfärzte AstraZeneca unabhängig von der Priorität und vom Alter verimpft werden kann. Auch Hausärzte haben auf diese Weise die Möglichkeit, den Impfstoff für ein größeres Spektrum an Patienten zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Es gibt Vorbehalte bei jüngeren und auch bei älteren Menschen. „Die Freigabe ist ein Angebot, dass diejenigen, die keine oder wenige Vorbehalte gegen den Impfstoff haben, die Möglichkeit nutzen können, sich gegen das Corona-Virus auch impfen zu lassen. Ziel ist es weiter, dass kein Impfstoff liegenbleibt und wir weiter beim Durchimpfen der Bevölkerung vorankommen“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe weiter deutlich.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Bislang hat MV 115.200 Dosen AstraZeneca bekommen. „Es bleibt bei den Vorgaben. Bei Patienten unter 60 Jahren hat jedoch entsprechend der Stiko-Empfehlung eine ausführliche Beratung zu erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Eisengießerei Ueckermünde

Ueckermünde – Per Videokonferenz vermittelte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Montag einen Streit in Ueckermünde. Die dortige Eisengießerei MAT Ueckermünde steht in der Kritik der Anwohnenden wegen seiner Schall- und Staubemissionen.

Lärmbelästigung, Niederschlag von Staub und unangenehme Gerüche belasten die Menschen im Seebad Ueckermünde. Als Quelle der Emissionen wurde von einer Bürgerinitiative die alte Eisengießerei ausgemacht. Nach Beschwerden verhängte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) eine Reihe von Anordnungen über das Unternehmen. Heute wollte sich Umweltminister Dr. Backhaus vor Ort selbst ein Bild von der Lage machen und mit den Konfliktparteien ins Gespräch kommen. Coronabedingt traf man sich jedoch online via Videokonferenz.

„Die Beschwerden und den Unmut der Anwohnenden über den Dreck und den Lärm halte ich für sehr nachvollziehbar und dieser Zustand muss möglichst schnell ein Ende haben.“, pflichtet der Minister der Bürgerinitiative bei. Die Emissionsbelastung vor Ort ist für die Betroffenen in Ueckermünde besonders unangenehm, da die Gießerei historisch bedingt nah am Wohngebiet steht.

Der Minister sieht aber auch Grund zum Optimismus: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich das Unternehmen seiner Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt stellt und die entsprechenden Umbauten vornimmt. Viele wichtige Schritte dazu sind schon getan und der Investitionsplan zeigt mir, dass man vor Ort willens zu der Veränderung ist. Nichtsdestotrotz besteht dringender Handlungsbedarf und wir werden genau hinsehen, wie die versprochenen Maßnahmen umgesetzt werden.“

Im Juni, so der Minister, erwarte er neue Fortschritte. Um das sicherzustellen, wolle er sich dann auch persönlich das Gelände zeigen lassen und noch einmal ins Gespräch kommen mit Bürgerinitiative und Stadtvertretung. „Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser. Unsere Behörden werden den Prozess eng begleiten und die notwendigen Schritte auch überprüfen“, so Dr. Backhaus.

Bis dahin erwartet der Minister eine enge Kooperation des Unternehmens mit den zuständigen Behörden und der Stadt.

Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen

Schwerin – Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.

„Außerdem werden Fahrschüler, die ‚einen Wimpernschlag‘ vor der praktischen Fahrprüfung stehen, in den kommenden Tagen ihre praktische Prüfung noch ablegen können“, informierte Verkehrsminister Christian Pegel nach den Beratungen im MV-Gipfel und im Kabinett. Weiterhin dürften die Fahrschulen ihren Theorie-Unterricht auch weiterhin unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen online abhalten.

Die Härtefallregelung gelte auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen und Flugberechtigungen sowie deren Verlängerung. „Für die dringenden beruflichen Ausnahmen und die Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen gelten aber weiterhin die bekannten strengen Hygieneauflagen“, stellte Pegel klar.

 „Mit der Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen sollen die häufig jüngeren Fahrschüler, die oft die zweite oder gar dritte Unterbrechung ihrer Fahrsaubildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten, wenn sie diese mit maximal noch vier Fahrschulstunden erreichen können. Diese quasi in den kommenden Tagen prüfungsreifen Fahrschüler können damit ihre fast fertige Ausbildung abschließen. Andernfalls müssten sie damit rechnen, dass sie nach dem Lockdown in ihrem Ausbildungsfortschritt deutlich zurückgeworfen wären und sich mit nicht unerheblichen Zusatzkosten die jetzt vorliegenden Prüfungsreife erneut erarbeiten müssten“, begründete der Verkehrsminister die Überbrückungsfrist.

„Wir wollen außerdem verhindern, dass Menschen in eine Notlage kommen, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – angehende Pflegedienstmitarbeiter, Polizisten oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Entsprechende Prüfungen bleiben deshalb möglich“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Härtefallregelungen für diejenigen, die beruflich den Führerschein brauchen. Dafür müssen die Betroffenen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, in der die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen ist.

Diese Maßnahmen ergänzen die bereits geltenden Ausnahmen, Erleichterungen und Hilfen:

Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gilt in der EU bereits eine Übergangslösung, um übermäßigen Zeitdruck aus den regelmäßigen Nachweisanforderungen zu nehmen. Die Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, wurden jeweils pauschal um zehn Monate verlängert. Der Befähigungsnachweis bleibt entsprechend gültig.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben.

Fristverlängerung für Prüfungen

„Für Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten und diese nun wegen der aktuellen Situation unverschuldet nicht ablegen können, gelten weiter die verlängerten Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zweieinhalb statt zwei Jahren. Die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, wurde bereits von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert“, führt Christian Pegel weiter aus. Diese Verlängerungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021 und erfolgen automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Theorieunterricht online

Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, können Fahrschulen auf ihren Antrag hin ihren Theorie-Unterricht online abhalten. Für Fahrschulen, die dies bereits beantragt hatten, gilt die Genehmigung weiter bis vorerst Ende Juni“, nennt Landesverkehrsminister Christian Pegel eine weitere Maßnahme, mit der die Landesregierung die Lockdown-Folgen für die Fahrschulen bereits abgemildert hat.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden verschiedene Voraussetzungen vor allem technischer Art geprüft. Dazu zählt, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

 „Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Alle Informationen zu diesen Regelungen sind den zuständigen Verbänden und Behörden einschließlich des Landesfahrlehrerverbands zugestellt worden, um sie den Fahrschulen zur Verfügung zu stellen.

E-Mobiliät: Für neue Bundesförderung bewerben

Schwerin – Eine neue Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bietet seit dieser Woche das Bundesverkehrsministerium an. Der Fördertopf basiert auf der Bundes-Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ und hat ein Volumen von 300 Millionen Euro. Angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes. Ziel ist es, insbesondere die Lade-infrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen etwa an Geschäften, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen auszubauen.

„Ich freue mich über die neu geschaffene Fördermöglichkeit des Bundes. Sie ist ein weiterer Baustein, der beim Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur hilft und damit insgesamt die Akzeptanz der E-Mobilität weiter stärken wird“, betont Energieminister Christian Pegel.

Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Auch das Land bietet Beratung und Förderung rund um die E-Mobilität. Dazu zählt insbesondere die Förderung gemäß unseren Klimaschutzförderrichtlinien für Kommunen und Unternehmen. Allein im vergangenen Jahr haben wir darüber 54 neue Ladestationen mit insgesamt mehr 268.500 Euro aus dem europäischen EFRE-Fonds unterstützt.“ Auf Grundlage der Klimaschutz-Förderrichtlinie seien neben Ladesäulen auch 30 bis 50 Prozent der Mehrkosten von Elektrofahrzeugen gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen förderfähig.

Interessenten für das neue Bundesförderprogramm können bis zum 31. Dezember Anträge auf Förderung über www.bav.bund.de bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen einreichen. Es gilt das so genannte Windhundverfahren – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. „Also nutzen Sie diese Möglichkeit und beantragen Sie schnell Fördermittel aus diesem Programm“, ruft Christian Pegel die Unternehmen in M-V auf, auf die das Programm zugeschnitten ist.

Beratung rund um Energie- und Klimaschutzprogramme und Fördermöglichkeiten bietet das Landeszentrum für erneuerbare Energie Mecklenburg-Vorpommern (LeeA) unter www.foerderung-leea-mv.de/.

10. Rostocker Palliativtag

Rostock – „Palliativmedizin in Pandemiezeiten“ lautete das Motto des 10. Rostocker Palliativtages, der vom Interdisziplinären Bereich für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Rostock am Sonnabend ausgerichtet wurde.

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Doch seit mehr als einem Jahr sind wir mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie konfrontiert. In diesem Spannungsfeld bewegt sich derzeit die Palliativmedizin. Auf dem Palliativtag sollen diese Themen diskutiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung.

„Sterbenden ein menschenwürdiges Leben bis zur letzten Stunde zu ermöglichen, ist ein hohes Gut. Dazu gehört, dass palliative und hospizliche Leistungen in die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung eingebunden sind. Die Behandlungen und Betreuungen müssen ineinander greifen und vernetzt sein. Um dieses bestmöglich bei uns im Land umzusetzen, gibt es ein enges Netz von Angeboten, die den Patienten und ihren Angehörigen Unterstützung bietet“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 13 SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), die sich aus Palliativmedizinern, Palliativ-Care-Pflegekräften, Hospizdiensten, Seelsorgern und Sozialarbeitern zusammensetzen. Speziell für Kinder ist das Team „Mike Möwenherz“ gegründet worden, das sich auf die Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat und einen Versorgungsauftrag für das gesamte Bundesland hat.

Zudem gibt es 17 Krankenhäuser mit palliativmedizinischem Angebot (spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung und/oder palliativmedizinische Komplexbehandlung) sowie zehn stationäre Hospize in Greifswald, Bergen/Rügen, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin, Neustrelitz, Stralsund, Eggesin, Bernstorf und Waren/Müritz. Ergänzt wird das Angebot von 23 ambulanten Hospizdiensten (davon ein Kinderhospizdienst „OSKAR“ in Rostock) und neun  Angeboten für Trauerarbeit. 102 Vertragsärzte im Land haben die Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“;  93 Arztpraxen bieten das Zusatzangebot besonders qualifizierte und koordinierte Palliativmedizin.

„Die Selbstbestimmung und die Würde des Menschen in seiner letzten Lebensphase müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Betreuung sowie die medizinische und seelsorgerische Pflege erfordert von allen Beteiligten enorm viel Kraft und Durchhaltevermögen. Angehörige, Mediziner, Pflegekräfte und Ehrenamtliche engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern in vorbildlicher Weise. So ist es möglich, Sterbende auf ihrem letzten Weg zu begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Sozialministerium schaltet Kita-Bürgerhotline

Schwerin – Am 19. April werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen landesweit für den Regelbetrieb geschlossen. Es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.

Das Sozialministerium richtet deshalb bereits ab dem (morgigen) Sonnabend eine Telefon-Hotline ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen und Regelungen für den KiTa-Bereich zu informieren.

„Mit dem zusätzlichen Hotline-Angebot reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag mit.

Folgende Telefonnummer steht für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung:

0385 588 19999.

Am Sonnabend und Sonntag sind die Hotlines von 10 bis 14 Uhr geschaltet. Von Montag bis Freitag ist die Hotline von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Nach Beendigung des MV-Gipfels und der Kabinettssitzung wird das Sozialministerium darüber hinaus am Wochenende aktuell weitere Informationen zum Thema Kindertagesförderung veröffentlichen. Die Internetadresse lautet: www.sozial-mv.de.

„Schnupfnasen“ in der Kita

Schwerin – In Zusammenarbeit mit dem Expertengremium Kita/ Schule/ Hort, den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV hat das Sozialministerium die Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik („Schnupfnasenkinder“) optimiert.

„Ich habe betont, mich dafür einzusetzen, den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzte unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten. Deshalb freue ich mich, dass wir das Verfahren zügig weiterentwickelt haben“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Denn auch in der ab Montag landesweit geltenden Notbetreuung seien klare Regelungen bei Kindern mit Symptomen notwendig.

Danach kann die für Kinder mit leichtem Husten oder Schnupfen vorgesehene PCR-Testung nach ärztlicher Einschätzung auch durch einen in der Arztpraxis oder nach ärztlicher Überweisung im Abstrichzentrum durchgeführten Schnelltest ersetzt werden. „Gerade bei Kindern mit Erkältungssymptomen sollte aber weiterhin immer eine diagnostische Abklärung durch einen Test erfolgen“, so Drese.

Laien-Selbsttests sind daher für die sichere diagnostische Abklärung von Symptomen und für die Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin nicht geeignet.

Um die Abläufe für Eltern, Kinder, Arztpraxen und Abstrichzentren zu verbessern, können die Eltern die erfolgte Testung durch eine Selbsterklärung über die diagnostische Abklärung einer COVID-19-Symptomatik versichern. Drese: „So wird ein erneuter Gang zur Kinderarztpraxis oder zum Abstrichzentrum vermieden.“

Drese: „Die Ausweitung der Teststrategie auch bei symptomatischen Kindern bleibt ein sehr wichtiges Mittel, um möglichst schnell wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück kehren zu können. In der Arztpraxis oder im Abstrichzentrum durchgeführte qualifizierter Testungen sind ein essentieller Beitrag, Infektionsketten in der Kindertagesförderung zu durchbrechen.“

Schulen wechseln in Distanzunterricht

Schwerin – Der bevorstehende harte Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird auch Auswirkungen auf die Schulorganisation haben. Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MV-Gipfels verständigt. Heute will der Landtag über die Maßnahmen beraten.

Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sichergestellt wird
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
    • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Außerdem:

  • Abschlussprüfungen an Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen für formalqualifizierende Abschlüsse
  • Durchführung und Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen außerhalb der schulischen Berufsbildung (betriebliche, überbetriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung),
    • Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    • Feststellungsprüfungen für das deutsche Sprachdiplom

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie. Das Gesundheitssystem ist bereits an seine Belastungsgrenze gelangt. Diese Situation erfordert ein landesweites Handeln, von dem leider auch die Schulen nicht ausgenommen werden können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schule und Kita haben für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Den Präsenzunterricht werden wir dann durch zusätzliche Schutzmaßnahmen absichern. Dazu zählen die Selbsttests und die Impfungen aller Lehrkräfte“, betonte Martin.

Die Impfungen von Beschäftigten in den Grund- und Förderschulen sind erfolgreich durchgeführt worden. Es haben dort alle Lehrkräfte bereits ein Impfangebot erhalten. Flächendeckende und kurzfristige Impfungen möglichst vieler Beschäftigter in den Schulen sind nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels von essentieller Bedeutung, um mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Der MV-Gipfel hat sich deshalb darauf verständigt, dass allen Lehrkräften – also auch den Lehrkräften in den weiterführenden und beruflichen Schulen – ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dafür soll der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Das Impfen bietet wirksamen und langfristigen Schutz und ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, so die Ministerin.

Ein zweiter Baustein für den erhöhten Schutz sind die Selbsttests, die das Land den Beschäftigten an den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche zur Verfügung stellt. Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht an den Schulen geplant. Die Umsetzung dieser Testpflicht wird auch für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet.

Regelungen für die Notbetreuung:

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen. Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

  • Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
  2. psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
  3. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  4. Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
  5. Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  6. Apotheken und Sanitätshäuser,
  7. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  • Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. Krankenkassen,
  2. Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereichs (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  • Staatliche Verwaltung:
  1. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  2. Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
  3. Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  4. Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  5. Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  6. Finanzverwaltung,
  7. Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  8. Regierung und Parlament;
  • Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  1. Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  2. notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  3. Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  • Lebensmittelversorgung:
  1. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  2. Fischereiwirtschaft,
  3. Drogerien,
  4. Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  • Öffentliche Daseinsvorsorge:
  1. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  2. Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  3. Tankstellen,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  5. Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  6. Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  7. Post- und Paketzustelldienste,
  8. Bestatterinnen und Bestatter,
  9. Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
  10. Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;