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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Weiterqualifizierung für Erzieher:Innen

Kultusministerkonferenz rechnet Berufsabschluss als Vorqualifizierung an

Schwerin – Die neue Ausbildung „Staatlich/e anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern wird attraktiver. Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts können nun den bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ erlangen und zwar in der Hälfte der sonst üblichen Zeit. Die Kultusministerkonferenz (KMK) rechnet die Vorqualifizierung nun an und ermöglicht damit die bundesweite Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des Abschlusses. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in den Beratungen auf KMK-Ebene dafür eingesetzt.

„Für die Absolventinnen und Absolventen des neuen Ausbildungsganges, die diesen Weg als Erstausbildung wählen, ist das eine sehr gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Wert ihres Berufsabschlusses steigt. Er wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt, sondern erfährt deutschlandweit Berücksichtigung. Trotzdem hoffe ich natürlich sehr, dass die Absolventinnen und Absolventen, die bei uns die praxisorientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, anschließend im Land bleiben und in den Kitas arbeiten“, so Martin. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der Kindertagesförderung sei groß.

Das Land baut auch einen entsprechenden Aufbauweiterbildungsgang auf, in dem sich die Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern berufsbegleitend weiterqualifizieren können. Start der Weiterbildungsqualifizierung ist der Beginn des Schuljahres 2021/2022. Ausbildungsort ist das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow.

Das Modellprojekt „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018. Die neue dreijährige Ausbildung hat einen deutlich höheren Praxisanteil als die vierjährige klassische Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Das Land hatte das Modellprojekt aufgelegt, um den gestiegenen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern künftig besser decken zu können.

Im ersten Abschlussjahrgang (Schuljahr 2019/2020) des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gab es 64 Absolventinnen bzw. Absolventen. Im Schuljahr 2020/2021 haben 120 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung aufgenommen.

Impftermine mit AstraZeneca-Impfstoff

Schwerin – Seit heute ist im Callcenter für die Impfterminvereinbarung eine weitere Telefonnummer (0385 – 20271284) geschaltet. Alle 60- bis 69jährigen Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit dem Impfstoff AstraZeneca impfen lassen wollen, können direkt über diese Telefonnummer einen Impftermin vereinbaren. „Jede Impfung hilft bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Mit dem neuen Angebot für über 60jährige haben wir die Möglichkeit, zügig weiter zu impfen, um die Immunität in der Bevölkerung weiter zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Entwurf der COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Danach wird empfohlen, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung des Impfstoffes sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. „Der Impfstoff reduziert wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen“, sagte Glawe.

Seit dem 31. März ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. Diese Möglichkeit steht auch den 60- bis 69jährigen zur Verfügung. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Die Registrierung ist unter der Internetseite:

www.corona-impftermin-mv.de

möglich. Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass der Vorgang komplett abgeschlossen wird (sonst ist keine Terminvergabe möglich).

Die Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben; von dort erfolgt die Personal- und Ressourcenplanung. Derzeit können täglich rund 10.000 Impfungen in den Impfzentren durchgeführt werden. Die Impfzentren können ihre Kapazitäten hochfahren, so dass täglich über 18.000 Impfungen möglich sind. Auch über Ostern wird geimpft, beispielsweise Karfreitag in Ludwigslust, Parchim, Greifswald, Pasewalk, Anklam, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen, Ostersamstag in Ludwigslust, Parchim, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen sowie Ostermontag In Greifswald, Pasewalk, Rostock Laage, Wismar und Grevesmühlen.

Mecklenburg-Vorpommern hat bislang insgesamt 311.925 Impfdosen erhalten. Nach heutigem Stand sollen bis zum 18. April weitere Lieferungen in Mecklenburg-Vorpommern ein-treffen. Dabei handelt es sich um 64.350 Impfdosen BioN-Tech, 14.400 Impfdosen AstraZeneca und 8.400 Impfdosen Moderna.

Kampf gegen Kinderpornografie

Schwerin – „Kinderschutz braucht Prävention, Kooperation, Intervention und Sanktion. Darauf müssen unsere Maßnahmen bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes ausgerichtet sein,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die am Dienstag vorgestellte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit großer Sorge betrachtet Drese darin den Zuwachs im Bereich der sexuellen Gewalt, vor allem die Verbreitung von Kinderpornografie. Diese spiele sich hauptsächlich im Internet ab. „Die zunehmenden Zahlen sind sicherlich auch ein Indiz für die wachsende Aufdeckung durch die Ermittlungsbehörden“, so Drese. Dennoch müsse von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Drese: „Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie und Strafverfolgung im Internet stellt die Landesregierung der Landespolizei ab diesem Jahr fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.“

Die Ministerin begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Strafrahmen für sexuelle Gewalt an Kindern insbesondere im Bereich des Erwerbs, Besitzes und Weiterverbreitung von Kinderpornografie weiter angehoben und jede Form als Verbrechen eingestuft wird.

Zudem gilt es nach Ansicht von Ministerin Drese die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch zu verstärken. Drese: „Substantiell ist dabei eine bessere Vernetzung. Alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen. Wir wollen, dass Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter Schutzorte und Anwälte für Kinder sind.“

Drese sieht in der systemübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz einen Schwerpunkt für zukünftige Aktivitäten. Wir werden unsere Unterstützungsmaßnahmen so ausrichten, dass alle Partner im Kinderschutz besser erreicht werden. Auch der 11. Landespräventionstag 2021 hat den Kinderschutz zum Schwerpunktthema. Drese: „Die Landesregierung wird ihren Kurs einer aktiven Kinderschutzpolitik fortsetzen.“

Arbeitsmarkt März 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im März nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10.100 Arbeitslose gestiegen (+16,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,5 Prozent. Insgesamt sind somit 69.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.900 (2,6 Prozent) gesunken.

„Die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft vor allem unsere starken Dienstleistungsbereiche, wie beispielsweise den Tourismus und den Einzelhandel. Hier wird weiterhin Unterstützung benötigt. Der Bund plant ergänzende Hilfsprogramme für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Hotellerie und die Gastronomie, die der Wegfall des Ostergeschäftes stark beutelt. Wir werden uns in den Gesprächen für ein Sonderprogramm einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Im März 2021 haben 300 Betriebe für 2.900 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Vormonat Februar waren es 1.100 Anzeigen für 11.900 Beschäftigte. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind insgesamt 27.600 Anzeigen auf Kurzarbeit für 266.200 Beschäftigte in den Arbeitsagenturen eingegangen. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe. Das Land hat für die Unternehmen unter anderem ein Programm „Neustartprämie“ aufgelegt.

Unterstützt werden Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte, die im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen waren. Bislang wurden 1.158 Anträge gestellt, von denen 1.064 bewilligt wurden. 987 sind (Stand 25.03.) ausbezahlt. Bei den beantragten Anträgen geht es insgesamt um 8.585 Mitarbeiter (bewilligte Anträge: 7.988 Mitarbeiter).

„Neben der Neustartprämie haben wir ein großes Unterstützungspaket für die heimische Wirtschaft geschnürt. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören. Die Verlängerung der Bundeshilfen wäre eine mögliche und auch begrüßenswerte Variante. Gleichzeitig ist ein Anschubprogramm für die Zeit danach notwendig. Entscheidend ist am Ende, dass Teile der Wirtschaft eine Unterstützung brauchen, um aus der Krise zu kommen, damit das Hochfahren bestmöglich gelingt“, sagte Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand Januar) ist im Vorjahresvergleich um 2.300 oder 0,4 Prozent auf 569.100 gesunken. So gingen in der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im verarbeitenden Gewerbe (-1.100), im Handel (-600) und im Baugewerbe (-500) Arbeitsplätze verloren. Neue Jobs sind unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.000), im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+700) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+600) entstanden.

Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung heraus ist im ersten Quartal 2021 (14.000) im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-2.800; 16,6 Prozent). „Die Unternehmen wollen ihr Personal bestmöglich halten, um bei möglichen Lockerungen den Betrieb hochzufahren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Nürnberg – „Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

AstraZeneca nur für über 60-Jährige

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, den AstraZeneca-Impfstoff im Regelfall für Personen einzusetzen, die über 60 Jahre alt sind. Die Gesundheitsminister der Länder haben zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darüber beraten.

„Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gelten auch für uns. Mecklenburg-Vorpommern wird diese umsetzen. Ziel ist es nun, durch entsprechende Planungen, die Maßnahmen so zu ergreifen, dass möglichst geringe Terminänderungen bei den Impfungen notwendig sind. Oberste Priorität ist es, dass Impfen weiter am Laufen zu halten und weitere Impftermine zu vergeben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Impfstoff von AstraZeneca soll künftig grundsätzlich nur noch zum Einsatz bei Personen kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „In den Impfzentren werden die bereits vereinbarten Termine bestmöglich erhalten bleiben. Dort wo AstraZeneca für unter 60-Jährige vorgesehen war, werden diese nun auf BioNTec/Pfizer oder Moderna umgebucht“, so Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben worden sind, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. „Hier will die STIKO schnellstmöglich eine Empfehlung abgeben, wie mit der Zweitimpfung zu verfahren ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen. Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen. Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.

Umgang mit Schnelltests und Selbsttests

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung in Schwerin den Umgang mit den Schnelltests bzw. Selbsttests in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Unser Ziel ist es, durch die Testungen so viel Alltag wie möglich in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise das Einkaufen im Einzelhandel oder das Wahrnehmen von körpernahen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das Testen ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten alternativlos. Ansonsten müssten wir beispielsweise die Läden aufgrund wachsender Inzidenzen konsequent schließen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

Es gibt verschiedenen Wege um anerkannte Schnelltests durchzuführen: In den Schnelltesteinrichtungen können Schnelltests, so genannte Bürgertests, gemacht werden. Diese Tests zahlt der Bund.

„Es ist mindestens ein Test pro Woche möglich. Die Tests sind kostenlos und haben ab Ausstelldatum und -uhrzeit eine Gültigkeit von 24 Stunden. Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Vorfeld einen Termin für die Testung besorgen“, sagte Glawe. Die Bescheinigungen über den durchgeführten Test werden von dem jeweiligen Schnelltestzentrum oder der beauftragten Teststelle ausgestellt. Das sind zum Beispiel Apotheken, kommunale Einrichtungen oder auch Hilfsorganisationen, die diese Tests durchführen. Aktuell gibt es insgesamt 183 Testmöglichkeiten im Land. Davon sind beispielsweise 114 Apotheken, 17 Pflegeeinrichtungen, 32 Einrichtungen der Kommunen, zwei Grenzpendlerzentren sowie 10 Gesundheitszentren/Kliniken.

Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist eine Onlinekarte mit den jeweiligen Orten der Testzentren und weiteren Informationen eingestellt. „Das Netz wird weiter ausgebaut“, so Glawe.

Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend gefordert, ihre Beschäftigten auf das Corona-Virus zu testen. „Der Arbeitgeber kann nach entsprechender negativer Coronavirus-Testung mit einem Schnelltest oder einem Selbsttest unter Aufsicht eine Bescheinigung für seine Beschäftigten ausstellen, dass der Test im Unternehmen durchgeführt wurde. Dieser hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Mit der Bescheinigung ist beispielsweise der Einkauf in der Innenstadt oder der Besuch einer körpernahen Dienstleistung möglich“, erläuterte Wirtschaftsminister Harry Glawe weiter.

Für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise einem Friseurbesuch ist ein Schnelltest oder ein Selbsttest nötig, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Das kann entweder durch das Vorlegen einer Bescheinigung durch einen Test im Schnelltestzentrum oder durch das Vorlegen einer Testbescheinigung vom Arbeitgeber erfolgen.

Eine weitere Variante für das Ermöglichen einer körpernahen Dienstleistung wäre der Selbsttest unter Aufsicht. Er kann durch den jeweiligen Dienstleistungsanbieter zur Verfügung gestellt werden, oder der Kunde bringt den Selbsttest selbst mit. Der Selbsttest ist nur für die Ausführung der jeweiligen Dienstleistung in dem Geschäft oder im Betrieb gültig. „Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest negativ, kann die Behandlung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Gültigkeit: Soweit in der Corona-Verordnung Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse geregelt sind, gelten diese, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe, ab dem 06. April 2021; für die in § 2 Absatz 3 geregelten Betriebe gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse ab dem 31. März 2021. In der Hansestadt Rostock gelten diese Schnelltest- oder Selbsttesterfordernisse abweichend von Satz 3 ab 10. April 2021.

Impfterminvergabe wird erweitert

Glawe: Online-Registrierung zum Impfen ab Mittwoch möglich – Start mit Priorität 1

Schwerin – Ab Mittwoch (31. März) ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen. „Neben der telefonischen Anmeldung bieten wir einen weiteren Weg für die Vergabe eines Impftermins an. Es können sich ab morgen (Mittwoch 31. März) Impfberechtigte online für einen Impftermin registrieren. Abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes werden die Termine dann vergeben werden. Im April rechnen wir insgesamt mit 174.150 Impfdosen für die Erst- und für die Zweitimpfung in den Impfzentren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Der Start erfolgt am Mittwoch, den 31. März 2021, um 10 Uhr. Die Registrierung wird unter der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de möglich sein. Bei der Registrierung können sich zunächst am 31.03. und am 01.04. nur Impfberechtigte der Prioriät 1 registrieren. Das sind insbesondere Personen über 80 Jahre und Personen, die regelmäßig alte und pflegebedürftige Menschen betreuen. Der Erhalt des Anschreibens der über 80-Jährigen ist hierfür nicht mehr notwendig, alle Personen über 80 Jahre sind aufgerufen, sich zeitnah einen Termin zu vereinbaren. „Mecklenburg-Vorpommern impft weiter nach der Bundesimpfverordnung. Ziel ist es, dass wir diejenigen, die den größtmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus benötigen, weiter durchimpfen“, so Glawe weiter.

Ab Freitag (02. April 2021) sind zusätzlich zur Priorität 1 auch Registrierungen in der Priorität 2 möglich. Hierzu zählen insbesondere alle über 70-Jährige oder viele chronisch Kranke.

Es können bei der Registrierung Terminvorschläge für Impftermine gemacht werden. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System. „Wir rechnen mit einem hohen Anfrageaufkommen. Es wird Geduld notwendig sein, da immer noch keine ausreichenden Impfstoffmengen vorhanden sind“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend deutlich.

Der Online-Registrierte wird automatisch einen Termin per E-Mail bekommen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Der Impfberechtigte wird per E-Mail regelmäßig über den Status seiner Terminvergabe informiert.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 237.953 Menschen geimpft worden – davon 166.043 Erstimpfungen und 71.910 Zweitimpfungen.

Mecklenburg-Vorpommern hat 213.525 Impfdosen BioN-Tec/Pfizer, 21.600 Dosen Moderna sowie 76.800 Dosen AstraZeneca erhalten; insgesamt 311.925 Impfdosen.

Davon wurden rund 237.953 Impfdosen verimpft. Das entspricht einem Anteil von über 76,00 Prozent aller Impfdosen, die im Land bislang verimpft worden sind.