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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Zehn Jahre Pflegestützpunkte in M-V

Pasewalk – Im März 2011 hat in Pasewalk der erste Pflegestützpunkt Mecklenburg-Vorpommerns seine Arbeit aufgenommen. Heute, zehn Jahre später, gibt es 19 Beratungsstellen im ganzen Land. Das Besondere an ihnen ist, dass sie eine neutrale und kostenlose Sozial- und Pflegeberatung unter einem Dach vereinen. Deshalb sind sie auch als erste Anlaufstelle der Menschen im Land für alle Fragen rund um die Themen Pflege und Alter etabliert. Die Nachfrage dazu ist immens.

Nach intensiver Aufbauarbeit stehen die Pflegestützpunkte im Land heute hervorragend da. Allein im vergangenen Jahr führten die rund 55 Pflege- und Sozialexperten der Stützpunkte auch in Zeiten der Corona-Pandemie rund 45.000 Gespräche und Beratungen durch. Für Sozialministerin Stefanie Drese sind die Pflegestützpunkte eine Erfolgsgeschichte. In einer Videobotschaft anlässlich des Jubiläums bedankte sie sich bei allen Beteiligten für die hervorragende Arbeit.

„Unsere Pflegestützpunkte sind ein ganz wichtiger Baustein in der Pflegelandschaft unseres Landes. Denn unser gemeinsames Ziel ist es vor allem, dass diejenigen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, dennoch ein möglichst selbstbestimmtes Leben zuhause führen können. Ambulant vor stationär heißt unser pflegepolitisches Leitmotiv. Die Pflegestützpunkte sind dabei zu einem Dreh- und Angelpunkt mit einer flächendeckenden Beratungsstruktur geworden“, betonte Drese.

Die Ministerin dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten und hebt in ihrem Video-Grußwort hervor: „Sie geben jeden Tag den Pflegestützpunkten ein Gesicht. Sie sind kompetent, fachkundig und empathisch. Hilfesuchende müssen einen tiefen Einblick in ihr Leben und das ihrer Angehörigen zulassen. Deshalb hat Ihre Arbeit auch ganz wesentlich mit Vertrauen zu tun. Denn ohne gengenseitiges Vertrauen und Einfühlungsvermögen für die Nöte und Sorgen der Rat- und Hilfesuchenden funktioniert eine gute Beratung und Begleitung nicht.“

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 19 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen im Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden. In ihnen wird das Wissen über das Pflegeversicherungsgesetz und das Know-how über die Vielzahl der Hilfs- und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die Alten- und Sozialhilfe sowie die angrenzenden Sozialleistungsbereiche gebündelt.

Die Pflege- und Sozialberaterinnen und -berater helfen bereits im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit bei allen Fragen rund um die Pflege und unterstützen im konkreten Pflegefall – angefangen beim Pflegeantrag bis hin zur Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten oder Hilfe- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. In den Beratungen gehen sie behutsam auf die individuellen Bedürfnisse der Ratsuchenden ein. Mit Hilfestellungen zur Inanspruchnahme von sozialen Angeboten, ambulanter oder teilstationärer Pflege helfen sie beim Wunsch von Betroffenen, so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu leben und betreut zu werden.

Auch wenn vollstationäre Pflege erforderlich ist, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus informieren sie detailliert über Finanzierungswege oder Kostenträger in der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Altenhilfe und unterstützen bei Behördenangelegenheiten – bei Bedarf beraten sie flexibel und unter Beachtung der Hygieneregeln sogar zuhause. Um die Rat- und Hilfesuchenden im Flächenland MV zu erreichen, legen die Beraterinnen und Berater mitunter weite Strecken zurück: jährlich einmal um die Erde oder insgesamt zehn Mal in den vergangenen zehn Jahren.

„Die Pflegestützpunkte sind aus der Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken“, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen. „Mit ihnen ist es uns gelungen, die bestehenden Beratungsangebote der unterschiedlichsten Träger in MV zum Wohle der Betroffenen ganz eng miteinander zu verzahnen. Die Pflege eines Angehörigen ist immer mit hohen psychischen und physischen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene mit den Pflegestützpunkten im ganzen Land kompetente Anlaufstellen vor Ort haben, wo ihnen die Pflegeexpertinnen und -experten mit Rat und Tat zur Seite stehen und eine wertvolle Hilfe sind.“

Auch die Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Kirsten Jüttner, betonte den Vorteil der unkomplizierten, unmittelbaren und schnellen Hilfe durch die Pflegestützpunkte. „Mit ihrer Kompetenz tragen die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegestützpunkte wesentlich dazu bei, dass pflege- und hilfebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sich den häuslichen Alltag mit der notwendigen Unterstützung organisieren können. Wichtig ist, dass die Beratung auch zuhause stattfinden kann, nicht nur für diejenigen, für die der Weg zum Pflegestützpunkt zu beschwerlich ist, sondern auch, damit sich die Beraterinnen und Berater ein Bild der Pflegesituation einschließlich der räumlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten machen können.“

Aktuell werden zwei von drei Pflegebedürftigen im Land zuhause gepflegt. So lagen die Beratungsschwerpunkte der vergangenen Jahre auch bei den Fragen der pflegerischen Versorgung im Privathaushalt und um Themen der Haushaltsführung, Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, Wohnraumanpassung oder Vollmachten und Kinder sowie Kinder und Jugendliche in Pflegeverantwortung. Deshalb ist es für Kathrin Potratz Scheiba, Mitglied des Landessteuerungsausschusses Pflegestützpunkte MV nach zehn Jahren Arbeit wichtig, die Angebote und Kompetenzen der Pflegestützpunkte noch bekannter zu machen, damit noch mehr Betroffene von den umfangreichen Beratungsangeboten der Stützpunkte profitieren könnten.

Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen in der Pflege sind sich alle Beteiligten einig, die fachliche Weiterentwicklung des Erfolgsmodells der Pflegestützpunkte in MV in Zukunft weiter voranzubringen. Das gemeinsame Ziel ist klar: Die Beratungsergebnisse in den Pflegestützpunkten sind eine hervorragende Ausgangslage und geben gleichzeitig allen Beteiligten Ansporn, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.

Schutzregelungen in Pflegeheimen

Schwerin – Nach erfolgreichem Abschluss der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können beginnend zu Ostern Besuchs-, Betretens- und Schutzregelungen schrittweise gelockert werden. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit Verweis auf die neue, ab dem 1. April geltende Corona-Verordnung Pflege und Soziales heute mit.

„Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen“, betonte Drese. „Wir wollen ihnen nun nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.“

In MV fand in den Alten- und Pflegeheimen zu 100 Prozent die Erstimpfung und zu 99 Prozent die Zweitimpfung statt. Die vorgesehenen Lockerungen basieren auf einem Konzept des Sachverständigengremiums Pflege und Soziales, das Ministerin Drese eingesetzt hatte.

„Vorsicht ist trotzdem weiterhin geboten“, so Drese. Deshalb wird die Zahl der Besuche über Ostern (vom 1. bis 5. April) auf zwei nicht festzulegende Personen je Bewohnenden pro Tag beschränkt.

Im Anschluss werden die Einrichtungen für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag geöffnet. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Voraussetzung für Lockerungen sind, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus vor Ort in der Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein aktives Infektionsgeschehen in der Einrichtung besteht. Zudem müssen die strengen Schutz- und Hygieneregelungen, wie z.B. die verpflichtenden Testungen für Besuchende und Beschäftigte strikt beibehalten werden.

Drese: „Mir ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zudem besonders wichtig, dass innerhalb der Einrichtungen die Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. So sollen wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso stattfinden dürfen wie die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.“

Lockerungen gibt es darüber hinaus bei der Rückkehr der Pflegebedürftigen in die Einrichtung. Soweit in einer Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht und die Zweitimpfung des einzelnen Bewohnenden vor mehr als 14 Tage erfolgt ist, entfällt für diese Person die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen.

Drese: „Ich bedanke mich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Einrichtungsträgern und -leitungen sowie bei der Bundeswehr für die hervorragende Arbeit in den letzten Wochen. Die koordinierte und professionelle Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bringt den Bewohnenden ein ganz wichtiges Stück Teilhabe und damit Lebensfreude zurück. Das gibt uns allen Hoffnung und eine Perspektive in dieser schlimmen Corona-Pandemie.“

Testen – Impfen – Schützen

Mit dem Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“ nach den Osterferien zurück in die Schule

Schwerin – Beim MV-Gipfel hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch über den Schulstart nach den Osterferien ausgetauscht.

In den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April 2021, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 (letzter Schultag vor den Osterferien) fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt. Sollten diese erforderlich sein, wird die Information dazu spätestens zwei Tage vor Schulbeginn, also spätestens bis zum 6. April 2021, erfolgen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des MV-Gipfels. Dazu gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“.

Bildungsministerin Bettina Martin wird mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte in der kommenden Woche Gespräche führen, wie der Schulbetrieb dann ab dem 12. April 2021 gestaltet werden soll. Ziel ist es, angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens in den Schulen und durch den Einsatz der Selbstteststrategie, der Impfungen und durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin zu ermöglichen.

„Wir alle sind uns einig, dass Präsenzunterricht in der Schule und der persönliche Kontakt zwischen Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften besonders wichtig und durch nichts vollständig zu ersetzen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die steigenden Infektionszahlen durch die Verbreitung der gefährlicheren britischen Variante des Coronavirus stellt uns alle jedoch vor größere Herausforderungen als ohnehin schon. Täglicher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht in der Schule werden nur möglich sein, wenn wir alle Maßnahmen zum Schutz zielgerichtet umsetzen. Eine besondere Rolle spielt dabei der Einsatz von Selbsttests zweimal pro Woche für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte“, betonte Martin.

Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Schulen haben Selbsttests erhalten. Weitere Lieferungen folgen. Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Zur Förderung einer breiten Teilnahme an den Selbsttestungen kann nach den Osterferien die Schulkonferenz jeder Schule bei Bedarf entscheiden, die Selbsttestungen auch zu Hause durchführen zu lassen.

„In der kommenden Woche werden wir die Festlegungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April treffen“, führte die Bildungsministerin weiter aus. „Die beiden Starttage nach den Ferien bieten dann Gelegenheit für die Organisation. Doch zunächst einmal wünsche ich allen schöne Osterferien. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte haben sich nach den vergangenen Wochen eine Erholungspause verdient. Sie haben in dieser schwierigen Pandemie-Zeit Großartiges geleistet“, sagte Martin.

Corona-Selbsttests in Schulen

Selbsttests finden nach Osterferien zweimal in der Woche statt / Schulkonferenz entscheidet über Form der Durchführung

Schwerin – Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen war die Selbstteststrategie in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gestartet. Es war mit dem Bündnis für gute Schule vereinbart, dass die Erfahrungen aus den ersten zwei Testwochen gemeinsam ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage wurde nun die Selbstteststrategie an den Schulen für die Zeit nach den Osterferien weiterentwickelt.

„Mit dem Einsatz der Selbsttests bringen wir mehr Sicherheit in die Schulen, indem wir frühzeitig Infektionen entdecken und Clusterbildungen verhindern können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Nur so werden wir zukünftig die Chance haben, die Schulen offen zu halten. Oberstes Ziel muss es deshalb nun sein, dass möglichst viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Angebot, sich zweimal in der Woche kostenlos selbst zu testen, annehmen. Alle können so mithelfen, dass trotz Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten Unterricht in der Schule stattfinden kann. Ich appelliere deshalb an alle Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler: Machen Sie bitte mit! Damit helfen Sie, den Unterricht in der Schule abzusichern“, sagte sie.

„Ich verstehe, dass es zu Beginn viele Fragen gibt – doch aus den ersten beiden Testwochen wissen wir, dass die Selbsttests weitaus einfacher durchzuführen sind als zunächst von vielen befürchtet“, so Martin weiter. Die Ministerin dankte allen, die sich mit großem und außergewöhnlichem Engagement in sehr kurzer Zeit für die Umsetzung der Teststrategie in den Schulen eingesetzt haben.

Alle Schulen haben mittlerweile Selbsttests erhalten. In der kommenden Woche sind weitere Lieferungen angekündigt. Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch nach den Osterferien bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Selbsttests erfolgen in allen Jahrgangsstufen in der Regel in der Schule. Getestet wird im Klassen- oder Kursverband zu Beginn eines Schultages im Klassenraum.

Wichtiger als der Testort ist jedoch, dass überhaupt regelmäßige sachgerechte Testungen vorgenommen werden und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen stattfindet. Deshalb haben Schulgemeinschaften künftig auch die Möglichkeit, die Selbsttests anstatt in der Schule auch zu Hause durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Dieses Vorgehen ist mit dem Bündnis für gute Schule abgestimmt. Die Schulen sind über diese Regelung mit einem Hinweisschreiben informiert worden. Sollte eine Schule von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, beruft die oder der Vorsitzende der Schulkonferenz das Gremium nach den Osterferien ein. Dort wird dann entschieden, ob die Selbsttests in der Schule stattfinden, gänzlich nach Hause verlegt werden oder eine Wahlmöglichkeit besteht. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Schulen und Eltern direkt nach den Osterferien.

Nach einer aktuellen Erhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Zeitraum vom 17. März bis 25. März an den öffentlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen 54.571 Selbsttests durchgeführt. Von den 187.200 Schülerinnen und Schülern haben 48.016 Kinder und Jugendliche einen Selbsttest gemacht. 5.482 von 13.310 Lehrkräften haben einen Selbsttest durchgeführt. Zudem haben sich 193 Referendarinnen und Referendare, 209 unterstützende pädagogische Fachkräfte und 671 weitere Personen, die an den Schulen beschäftigt sind, getestet.

Impfung in den Arztpraxen gestartet

Neubukow – In Mecklenburg-Vorpommern werden ab dieser Woche auch die Arztpraxen in die Corona-Impfaktion eingebunden. Die Arztpraxen erhalten zunächst ein Starterpaket, um das eigene Personal zu schützen. Übrig gebliebene Dosen können bereits für die Impfung chronisch Kranker eingesetzt werden.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig besuchte am heutigen Morgen eine Arztpraxis in Neubukow, wo neben dem medizinischen Personal auch einige ältere Patienten geimpft wurden.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt bei der Impfaktion auf die Impfärzte. Wir haben das Impfen in Arztpraxen bereits in einem Modellprojekt im Landkreis Nordwestmecklenburg erprobt. Jetzt legen wir auch landesweit los“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

„Die Ärztinnen und Ärzten mit ihren Praxen sind näher dran an den Patientinnen und Patienten. Sie wissen, wer am dringendsten aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung braucht. Mit der Einbindung der Haus- und Fachärzte verkürzen wir die Wege für die Patientinnen und Patienten. Und es schafft zusätzliches Vertrauen, wenn der eigene Arzt oder die eigene Ärztin wie hier in Neubukow zur Impfung rät“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Ab Ostern sollen die 1.700 Impfärztinnen und Impfärzte im Land Schritt für Schritt immer stärker in die Impfaktion eingebunden werden. „Im Moment ist unser Hauptproblem noch, dass wir zu wenig Impfstoff haben um alle, die es wollen, schnell impfen zu können. Das wird sich aber ändern. Deshalb brauchen wir neben den Impfzentren, die sehr gute Arbeit leisten, auch die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen. Das ist kein Gegensatz, das ergänzt sich sehr gut“, so Schwesig.

Pflegereform entschlossen anpacken

Berlin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Bundesrat gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Pflegereform ausgesprochen. Drese erneuerte zudem ihre Forderung, bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben endlich die Länder in einem geordneten Verfahren zu beteiligen.

Die Ministerin betonte: „Wir brauchen die Reform schnell, aber wir brauchen keinen Schnellschuss. Denn eines zeigen die Eckpunkte und Arbeitspapiere des Bundesgesundheitsministeriums. Sie sind Alleingänge von Jens Spahn, die auf breite Kritik von Ländern, Verbänden, Betroffenen und der Praxis treffen. Sie sind aber auch in Reihen der Koalitionsfraktionen im Bundestag hoch umstritten: inhaltlich und finanziell.“

Als eines der dringendsten Probleme hob Drese den rasant steigenden pflegebedingten Eigenanteil hervor. Die notwendigen Verbesserungen in der Pflege dürften nicht nahezu ungebremst den Pflegebedürftigen und deren Familien in Rechnung gestellt werden.

„Wir brauchen eine verlässliche Regelung, die pflegebedürftige Menschen vor Altersarmut schützt. Denn es ist unwürdig, wenn Menschen am Ende eines langen Lebens mit 40 oder mehr Arbeitsjahren die Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind“, sagte Drese. Bisherige Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Kostendeckelung würden insbesondere für die meisten Pflegebedürftigen in den neuen Bundesländern überhaupt keine Entlastung bringen.

Den Vorschlag von Jens Spahn, den Leistungsanspruch in der Tagespflege um bis zu 50 Prozent zu kürzen, bezeichnete Drese als verheerend. „Die Kontaktbeschränkungen durch Corona haben uns doch aufgezeigt: Wenn der ambulante Pflegedienst der einzige soziale Kontakt ist, werden Pflegebedürftige einsam. Das raubt den betroffenen Menschen ihren Lebensmut.“ Die ohnehin schon aufzehrende Sorgearbeit pflegender Angehöriger würden ohne den vollumfänglichen Tagespflegeanspruch zudem noch schwieriger. Und die Anzahl der stationär versorgten Menschen würde deutlich zunehmen.

Drese: „Dieses Szenario, das den pflegepolitischen Grundsatz ambulant vor stationär in erheblichem Maße gefährdet, kann doch nicht das Ziel einer Pflegereform sein. Ich lehne diese Pläne entschieden ab.“

Das gesamte bisherige Verfahren zeigt nach Ansicht von Drese die Notwendigkeit, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur zielführenden Vorbereitung einer Pflegereform einzusetzen. Drese: „Wir nehmen Eckpunktepapiere des Bundesgesundheitsministers aus der Presse zur Kenntnis, es werden Arbeitsentwürfe getwittert, von denen am Ende keiner etwas wissen will. Aus meiner Sicht ist das ein Affront gegenüber den Ländern aber auch allen anderen ehrlich interessierten und bemühten Akteuren.“

Deshalb richtete Drese einen Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Packen Sie die Pflege endlich entschlossen an. In einem geordneten Verfahren. Im Dialog. Gemeinsam mit den Ländern. Ersparen Sie uns allen das Herumrätseln und Spekulieren, das der Bedeutung dieses Reformvorhabens unwürdig ist.“

Der Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

Mehr Kinder- und Jugendschutz im Internet

Berlin – Der Bundesrat hat 26. März 2021 eine Reform des Jugendschutzgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 5. März 2021 beschlossen hatte. Sie soll einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gewährleisten.

In einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung allerdings zu einem konstruktiven Dialog über die Fortentwicklung des Gesetzes und insbesondere dazu auf, die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 2020 (BR-Drs. 618/20 (B)) geäußerten konkreten Vorschläge zur besseren Verzahnung von Landes- und Bundesrecht zu berücksichtigen.

Das Gesetz führt das Konzept der Anbietervorsorge ein. Es verpflichtet Internetdienste, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch „Cybergrooming“, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen.

Diese sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Weiter müssen Anbieter geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen.

Einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online sollen für mehr Orientierung sorgen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes wird zudem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Dabei werden künftig auch die zunehmend für Kindern und Jugendliche relevanten ausländischen Anbieter in den Blick genommen.

Die Zentrale richtet einen zwölfköpfigen Beirat ein, der sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Vorgesehen sind auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen. Die Bundeszentrale kann Projekte durchführen oder fördern, die Eltern in die Lage versetzen sollen, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.

Erleichterungen schafft das Gesetz beim Zugang von Kindern zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen. Das Recht, bei Filmen, die ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren den Zutritt zur Vorführung in Begleitung zu ermöglichen, gilt nicht mehr nur für personensorgeberechtigte, sondern auch für erziehungsbeauftragte Personen. Damit will das Gesetz den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung tragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zügig in Kraft treten – zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats.

Schnelltestzentren für Berufspendler

Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.

Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.

Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.

Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.

Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.