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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Lockerungen in den Bereichen Schule und Kultur

Schwerin – Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft auf weitere Lockerungsschritte an den Schulen und im Kulturbereich verständigt. Ermöglicht werden diese Schritte durch den zusätzlichen Schutz, den der Einsatz von Schnell- bzw. Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bietet sowie durch das Vorziehen der Impfungen für Lehrkräfte. Noch vor Ostern sollen in Regionen wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können und Präsenzunterricht erhalten. Auch für Kultureinrichtungen gibt es Öffnungsschritte.

„Nach den erheblichen Einschränkungen der vergangenen drei Monate müssen Schülerinnen und Schüler dringend wieder zurückkehren können in die Schule“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Das gilt insbesondere für die größeren Schulkinder, die teilweise seit vor Weihnachten im Distanzunterricht lernen. Dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, soll das vom 22. März an – begleitet von Schnell- und Selbsttests – wieder möglich sein. Unseren Stufenplan für die Schulen entwickeln wir entsprechend weiter“, erläuterte Martin.

Bereits am Montag, 8. März, greift die nächste Stufe an Schulen in Regionen, wo die Inzidenz verlässlich unter 50 liegt. „In der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen erhalten Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 7 ab morgen Wechselunterricht. Das ist eine gute Nachricht“, sagte die Bildungs- und Kulturministerin. „Aber wir wollen durch Schnelltests, Selbsttests und mit Impfungen für die Lehrkräfte mehr erreichen. Das alles gibt zusätzlichen Schutz. Das Land hat 2 Millionen Selbsttests bestellt. Außerdem werden bereits seit dem 1. März Lehrkräfte in Grundschulen durch medizinisch geschultes Personal der Johanniter einmal wöchentlich getestet. Wir streben an, dass wir ab dem 22. März in den Regionen in den Präsenzunterricht gehen, wo die Inzidenz wischen 50 und 100 liegt. Dort werden wir die Klassen 1 bis 6 im Regelbetrieb haben, natürlich mit weiterhin strengen Hygieneregeln. Die Klassen der weiterführenden und beruflichen Schulen erhalten Präsenzunterricht im Wechselbetrieb“, sagte Martin. Die Abschlussklassen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin im Regelbetrieb im Präsenzunterricht.

Die Regelungen für Schulen für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den kommenden Tagen bekannt geben. Zuvor finden noch Gespräche mit der kommunalen Ebene statt.

Martin rief zudem Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten an Grund- und Förderschulen auf, vom Impfangebot gegen Covid-19 Gebrauch zu machen. „Am vergangenen Freitag haben in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen für die Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen begonnen. Ich freue mich, dass dieses Angebot so breit angenommen wird, und bedanke mich sehr dafür, denn Impfen bringt mehr Sicherheit in unsere Schulen. Gerade in Grund- und Förderschulen ist es schwierig, den geforderten Mindestabstand untereinander immer einzuhalten. Hier ist die Impfung besonders wichtig. Deshalb gehören Beschäftigte in diesen Schulen jetzt auch zu der Bevölkerungsgruppe mit hoher Priorität“, erklärte die Ministerin.

„Ich werde mich nun aber auch dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an weiterführenden und beruflichen Schulen in einem nächsten Schritt geimpft werden können. Dieser Schritt muss dringend folgen, denn wir brauchen insgesamt Sicherheit an unseren Schulen, um mehr Präsenzunterricht absichern zu können“, forderte Martin. „Die Bildung der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schule gehen, lernen und ihre Freunde treffen können.“

Die Bildungs- und Kulturministerin sprach zudem von einem wichtigen Signal für Kultureinrichtungen und für die Kulturszene. „Die Vereinbarungen des MV-Gipfels eröffnen auch den Kulturschaffenden eine wichtige Perspektive. Das kulturelle Leben, das wir alle so schmerzlich vermissen, ist für unsere Gesellschaft gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm wichtig. Ich bin deshalb wirklich erleichtert, dass es gelungen ist, auch der Kunst und Kultur in unserem Land nun erste Öffnungsschritte zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schon ab dem 8. März Besuche in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven wieder möglich. Sehr freue ich mich auch, dass die Buchläden ab morgen wieder geöffnet sind. Denn auch sie sind für mich ein wichtiger Teil unseres kulturellen Lebens“, so Martin.

Der Hochschulbetrieb wird über einen gesonderten Erlass und in Absprache mit den Hochschulleitungen geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Schule und Kultur im Überblick:

Landesweite Öffnungsschritte

Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):

  • Buchläden können wieder öffnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:

  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
  • Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wieder durchgeführt werden.

Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Regionale Öffnungsschritte

Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:

  • Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.

Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.

Rückfallklausel und Notbremse

Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungsschritten Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird bewertet, ob es sich jeweils um ein diffuses oder regional klar abgrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.

Öffnungen im Sportbereich

Kinder- und Jugendsport hat Priorität

Schwerin – Der MV-Gipfel hat sich am Wochenende auf Öffnungen im Sportbereich verständigt. Diese sind abhängig von der Inzidenzzahl. Für Kinder und Jugendliche gibt es dabei weitergehende Regelungen.

„Wir erweitern die Möglichkeiten für den Individualsport und schaffen eine Perspektive für den Vereinssport. Kinder und Jugendliche haben dabei oberste Priorität“, fasste Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese die Ergebnisse zusammen.

Ab Montag, dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

„Darüber hinaus gibt es eine Kopplung des Kinder- und Jugendsports mit dem Regelunterricht in den Schulen“, betonte Drese. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht stattfindet, ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.

Drese: „Im Moment haben wir in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen Präsenzunterricht in den Klassen 1-6. Das bedeutet, dass dort für diese Alterskohorte ab Montag auch der Trainingsbetrieb im Verein im Außenbereich möglich ist. Für die Kinder der Klassen 1-6 in den anderen Landkreisen und in Schwerin ist unser Ziel, dass die Aufnahme des vereinsbasierten Trainings spätestens ab dem 22.3. erfolgen kann.“

Eine Perspektive gibt es auch für den Freizeit- und Breitensport für Erwachsene. Wenn der Inzidenzwert in den nächsten 14 Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen beträgt, sind weitere Öffnungen vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist ab dem 22. März kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich zugelassen, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Vorschläge für Fahrplan 2022 gefragt

Schwerin – Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger zu den Entwürfen für den Zugfahrplan 2022 äußern. Im Auftrag des Infrastrukturministeriums beteiligt die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Fahrgäste zum fünften Mal an der Vorbereitung eines Jahresfahrplans.

Die Entwürfe für die Zugfahrpläne sind ab sofort im Internet unter www.fahrplan2022mv.de einzusehen. Dort können Anmerkungen und Vorschläge zu den Fahrzeiten, zu zusätzlichen Fahrten, Änderungen von Anschlüssen oder andere Ideen für den Regionalbahnverkehr eingebracht werden. Bis zum 21. März 2021 können diese außerdem digital oder per Post übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Beteiligung wird unter anderem auch auf den Fahrgastmonitoren in den Zügen und in den regionalen Tageszeitungen des Landes hingewiesen.

„Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr wieder möglichst viele Fahrgäste diese Möglichkeit nutzen, sich an der Fahrplangestaltung zu beteiligen“, äußerte Verkehrsminister Christian Pegel seine Erwartungen und sagte weiter: „Die Fahrgastbeteiligung ist ein wichtiger Schritt, um auf die Wünsche der Reisenden eingehen zu können. Kundenfreundlichkeit ist außerdem gleich Klimafreundlichkeit und liegt mir deshalb besonders am Herzen.“

Hintergrund

Die VMV erwartet in diesem Jahr viele Wortmeldungen von Reisenden, da zurzeit auf verschiedenen Strecken umfangreiche Baumaßnahmen im Gange sind, die Veränderungen des Fahrplans hervorrufen. Dies sind:

  • der eingleisige Betrieb zwischen Rostock-Hauptbahnhof und Rostock-Bramow mit Auswirkungen auf das Angebot der Rostocker S-Bahn
  • der eingleisige Betrieb zwischen Greifswald und Miltzow mit Beeinträchtigungen beim RE10 sowie beim RE3 zwischen Januar 2022 und dem Fahrplanwechsel im Dezember kommenden Jahres,
  • der eingleisige Betrieb zwischen Schwerin-Hauptbahnhof und Schwerin-Görries mit Beeinträchtigungen für die RB13 zwischen Anfang April und Anfang November sowie
  • die Vollsperrungen zwischen Altentreptow und Stralsund mit Behinderungen für den RE5 vom Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres bis Ende Juni 2022.

Nach Abschluss der Fahrgastbeteiligung wird es voraussichtlich im Herbst eine Stellungnahme zu den Hinweisen geben. „Wir werden die Anregungen wieder gründlich prüfen und in der Fahrplangestaltung für 2022 und die Folgejahre berücksichtigen, soweit es nach Abwägung der Vor- und Nachteile zweckmäßig erscheint“, kündigt Christian Pegel an. Unabhängig von dieser Fahrgastbeteiligung werden auch in diesem Jahr die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verbände an der Fahrplangestaltung beteiligt.

Frau des Jahres geehrt

Schwesig und Drese gratulieren Dr. Jördis Frommhold zur „Frau des Jahres“

Schwerin – „Wir feiern den Internationalen Frauentag seit über 100 Jahren und wollen an diesem besonderen Tag daran erinnern, was Frauen leisten und leisten können. Und wir wollen gemeinsam auf unsere Anliegen aufmerksam machen: auf die Rechte der Frauen, Gleichstellung und Chancengleichheit, was Frauen fordern und was Frauen zusteht. Und wir wollen aufzeigen, wo es noch Verbesserungen braucht und wo es weiter Ungerechtigkeiten gibt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim digitalen Festakt anlässlich des Internationalen Frauentages, bei dem Dr. Jördis Frommhold als „Frau des Jahres“ geehrt wurde.

Die Corona-Pandemie treffe Frauen ganz besonders, führte die Regierungschefin aus. „Sie arbeiten häufig in wichtigen Berufen, die uns durch die Krise bringen. Ich denke da ganz besonders an die Pflegerinnen in den Alten- und Pflegeheimen, an die Krankenschwestern und Ärztinnen, die Verkäuferinnen und auch an die Lehrerinnen und Erzieherinnen. Sie alle haben ganz besondere Arbeit geleistet im vergangenen Jahr und tun das immer noch. Ohne die Frauen hätten wir die Krise nicht so gut gemeistert“

Frauen seien in der Pandemie auch stärker von Einkommensbußen betroffen als Männer – durch Freistellung, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Außerdem hätten sie in der Zeit den überwiegenden Teil an Haus- und Familienarbeit übernommen, inklusive Homeschooling und Kinderbetreuung.

Schwesig beim digitalen Festakt: „Die Pandemie zeigt ganz deutlich, wo Frauen gegenüber Männern immer noch benachteiligt sind. Da müssen wir für Verbesserungen kämpfen. Wie gleichberechtigt wir aus der Corona-Krise herauskommen, hängt auch von uns Frauen ab. Ich bitte Sie alle: Bleiben Sie am Ball, engagieren Sie sich weiter für Frauen und mit Frauen, in der Politik, in Vereinen und Verbänden, in Gewerkschaften, Kunst und Kultur, in den Städten und Gemeinden – überall im Land, so wie die Frau des Jahres Dr. Jördis Frommhold.“

„Wir würdigen heute eine beeindruckende Persönlichkeit, die mit noch nicht einmal 40 Jahren eine der jüngsten Chefärztinnen in Deutschland ist und als eine der führenden Expertinnen für die sogenannte Long-Covid-Krankheit Corona-Patienten und -Patientinnen aus ganz Deutschland betreut“, sagte Gleichstellungsministerin Stefanie Drese in ihrer Laudatio auf die Frau des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jördis Frommhold

Frommhold werde ausgezeichnet für ihr herausragendes Engagement zur Aufklärung über die Langzeitfolgen einer Covid 19 Erkrankung und den erfolgreichen Einsatz der Möglichkeiten der Rehabilitationsmedizin. „Jördis Frommhold berät und therapiert oft verzweifelte Patientinnen und Patienten, die mit langfristigen Folgen zu kämpfen haben“, verdeutlichte Drese. Sie setze sich zudem für einen höheren Anteil von Frauen in Führungspositionen im medizinischen Bereich ein.

Drese: „Mit ihrer Klarheit, Freundlichkeit und ihrem zupackenden Optimismus verkörpert sie die Rehabilitationsmedizin als jung, dynamisch und weiblich und ist ein Vorbild für Frauen in der Medizin. Wir sind stolz, dass wir solch eine tolle Ärztin in Mecklenburg-Vorpommern haben.“

Corona-Pandemie verlangsamt Integration in MV

Rostock – In den vergangenen fünf Jahren wurden in Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere in Rostock viele wichtige und gute Integrationsstrukturen und eine Expertise aufgebaut. Diese Strukturen müssen weiterhin aufrechterhalten werden. Das sagte die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan, heute auf der virtuellen Konferenz zu „5 Jahre – wir schaffen das“.

Die Universität Rostock und das Rostock International House hatten alle Interessierten und Akteure aus der Flüchtlingsarbeit in Rostock und Umgebung, sowie bundesweit zu der Konferenz eingeladen. Die Veranstaltung dient als Plattform und Erfahrungsaustausch für Flüchtlingsbeauftragte aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit. Die Geschichte, Ängste, Hoffnungen und Perspektiven der Flüchtlingsarbeit in Rostock und im Land Mecklenburg-Vorpommern der letzten fünf Jahre stehen dabei im Mittelpunkt.

Alabali-Radovan machte deutlich: „Die Corona-Pandemie bringt tiefe Einschnitte in die Integrationsentwicklungen. Wir müssen uns mit den Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt insbesondere auf Zugewanderte, die zu großen Teilen in prekären oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen stehen, beschäftigen. Wir müssen auch darauf achten, dass die Pandemie die Bildungschancen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht weiter verschlechtert.“

Insgesamt ist für M-V festzustellen, dass Zugewanderte von den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt besonders stark betroffen sind. Im August 2020 stieg die Zahl der Arbeitslosen bei Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 21% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auch die Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Asylherkunftsländern waren im Juli 2020 86 % Männer. Ein großer Teil der Geflüchteten ist im Niedriglohnsektor tätig, auch bei hoher Qualifizierung. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen stellt weiterhin eine große Hürde dar.

Für die Integration in Arbeit bestehen diverse Angebote der Beratung, Bildung und Qualifizierung sowie der Anerkennungsberatung bei ausländischen Bildungsabschlüssen. „Hier möchte auf zwei Institutionen mit Sitz in Rostock verweisen, mit denen wir seit Jahren auf Landesebene zusammenarbeiten und die eine besondere Expertise in diesem Bereich aufzeigen. Das sind einmal das Netzwerk für Integration durch Qualifizierung (kurz IQ) und der Verein Migra,“ sagte Alabali-Radovan.

Mit Stand 31.12.2019 leben ca. 80.000 Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft in M-V. Das macht einen Anteil von ca. 5% aus. Im Jahr 2013 waren es 2,4 %. Die meisten Zugewanderten, ca. 15.000, leben in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die größte Gruppe der Zugewanderten kommt aus Polen, danach folgen Syrien und Rumänien. Die Zahl der Asylanträge ist in M-V stark zurückgegangen von ca. 19.000 im Jahr 2015 auf ca. 1.800 im Jahr 2020.

Impfen in Priorität 2 kann starten

Schwerin – Bei den Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern kann die nächste Priorität aufgemacht werden. „Wir können in der Altersgruppe der U 65 mit der Priorität 2 beginnen. Hierfür steht der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung. Noch in dieser Woche werden durch die Landkreise die Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen aufgesucht, um die Beschäftigten zu impfen. Hierfür sind mobile Teams vorgesehen, die in die Einrichtungen wie Schulen und Kitas gehen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte steuern dabei die Verteilung in den jeweiligen Einrichtungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In der Priorität 2 sind zum Beispiel auch die Haus- und Fachärzte und deren Praxispersonal. Diese können ab Montag, dem 08. März 2021 über das Callcenter Termine vereinbaren. „Die Terminvergabe soll dabei über das Callcenter erfolgen. Hier wird das Personal um 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt, weitere Aufstockungen sind je nach Bedarf möglich“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Insgesamt arbeiten dann 135 Beschäftigte im Callcenter und vergeben Termine für die Impfzentren des Landes.

Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, die in der Priorität 2 eingeordnet sind, können ebenfalls ab Montag einen Impftermin über das Callcenter vereinbaren. Um die Anspruchsberechtigung für diesen Personenkreis nachzuweisen, stellen die Arztpraxen ein ärztliches Zeugnis aus. „Impfen gegen das Corona-Virus ist eine freiwillige Angelegenheit. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sieht allerdings keine Wahlmöglichkeiten für den Impfstoff vor. Wer das Impfangebot ausschlägt, muss am Ende warten“, erläuterte Glawe. Gleichzeitig machte der Gesundheitsminister deutlich, dass nicht allen Berechtigten sofort ein Impfangebot gemacht werden kann. „Nach wie vor sind die Impfstoffmengen begrenzt“, sagte Glawe.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass sich alle Berechtigten der Priorität 1 weiter impfen lassen können. „Die Impfungen bei den Ü80-Jährigen, bei den Bewohnern und bei Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen kommen weiter voran. Potential besteht bei Personen, die unter 65 Jahre (U65-Jährige) sind und in die höchste Priorität gehören. Das sind Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen regelmäßig in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen. Hierzu zählen zum Beispiel Seelsorger, Fußpfleger, Ergotherapeuten oder auch Hausärzte, die regelmäßig in einem Heim Patienten betreuen. In Mecklenburg-Vorpommern hat von insgesamt 256 vollstationären Einrichtungen in 250 Einrichtungen eine Erstimpfung (98 Prozent) stattgefunden, in 226 Heimen (88 Prozent) auch bereits die Zweitimpfung.

Gesundheitsminister Glawe hat abschließend auch für den Einsatz des Impfstoffs AstraZeneca geworben. Dieser wird aktuell bei den Unter-65-Jährigen eingesetzt. „Das ist kein Impfsoff zweiter Klasse. Im Gegenteil: AstraZeneca reduziert – wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch – das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen. Ebenso wird das Risiko eines stationären Krankenhausaufenthaltes deutlich gesenkt. Es ist erwiesen, dass der Impfstoff eine Infektion verhindert und den möglichen Verlauf einer Corona-Neuinfektion deutlich abmildert. Jede Impfung erhöht die Chance, die Pandemie weiter einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Der Arbeitsmarkt im Februar 2021

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.904.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +509.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,3 Prozent

Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates

Drese will mehr Gleichberechtigung in Betrieben und Familien

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wird die Stärkung der partnerschaftlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu einem gleichstellungspolitischen Schwerpunktthema in diesem Jahr machen. Das hat Drese in ihrem Grußwort zur Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates am Sonnabend angekündigt.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben werde im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder (GFMK) stehen. „Hierzu wird es eine Reihe von Initiativen geben“, sagte Drese, die in diesem Jahr den Vorsitz der GFMK übernommen hat. Die GFMK-Hauptkonferenz ist für den 23. und 24. Juni 2021 in Rostock vorgesehen.

Die Covid-19-Pandemie hat nach Ansicht von Drese deutlich gemacht, welche Ungleichheiten noch immer zwischen den Geschlechtern bestehen. „Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die systemrelevante Arbeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Und Frauen sind es auch, die verstärkt und zusätzlich unbezahlte Sorgearbeit übernehmen“, verdeutlichte Drese in ihrer Videobotschaft.

Ministerin Drese betonte, dass Vereinbarkeit kein Frauenthema sei. Vielmehr müssten Frauen und Männer, Unternehmen und Sozialpartner gemeinsam Lösungen erarbeiten. Bislang würden Männer kaum als Zielgruppe für dieses Thema gesehen und es gebe zu wenig Vorbilder.

Drese: „Die Neuverteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit ist bislang wenig in den Blick genommen worden. Politische Maßnahmen zielen vor allem auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ab. Hier ist ein Perspektivwechsel notwendig, den wir befördern wollen.“