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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

30 Jahre BVCD/MV e. V.

Schwerin – Großes Jubiläum für die Campingbranche in Mecklenburg-Vorpommern: der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland/Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BVCD/MV) feiert sein 30-jähriges Bestehen. Der am 11. März 1991 gegründete Verband begann mit 21 Campingunternehmer*innen und zählt heute rund 80 Camping- und Wohnmobilstellplätze in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu seinen Mitgliedern.

„Wir freuen uns darüber, was wir in den vergangenen 30 Jahren für unsere Mitglieder und die gesamte Campingbranche erreicht haben. Die Campingbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben in den letzten Jahren viel investiert und sich qualitativ weiterentwickelt. Aus diesen Gründen gehört das Campingland MV zu den beliebtesten Urlaubsregionen in ganz Deutschland. Mit lösungsorientierten sowie kreativen Ansätzen möchten wir auch in den nächsten Jahren die Branche in zukunftsrelevanten Themen stärken und weiterhin qualitativ wachsen“, so Knuth Reuter, Vorstandsvorsitzender des BVCD/MV.

„Camping ist krisenfest. Das haben vor allem die Entwicklungen der vergangenen Jahre bei uns im Land gezeigt. Camping ist dabei ein Wachstumstreiber für den gesamten Tourismus. Er ist einer der wichtigsten Märkte in der touristischen Entwicklung des Landes. Aus einfachen Zeltplätzen von damals sind vielerorts hochmoderne, innovative und umweltgerecht betriebene Anlagen mit vielfältigen Angeboten und einem guten Service geworden. Das ist vor allem dem großen Engagement der Campingplatzbetreiber zu verdanken. Sie haben mit Unterstützung des Landesverbandes der Campingwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. ihre Plätze auf ein hohes europäisch konkurrenzfähiges Niveau gebracht. Insbesondere durch die Corona-Pandemie ist die Zusammenarbeit der einzelnen Unternehmen für eine Rückkehr zu sicheren Reisen wichtiger denn je. Der Landesverband der Campingwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. bildet hier eine wichtige Schnittstelle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der BVCD/MV ist Interessenvertreter der Campingbranche Mecklenburg-Vorpommerns in der Politik und der Zusammenarbeit mit anderen Gremien, Verbänden und Institutionen. Er betreut die Mitglieder in Fragen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Campingbetriebes auftreten. Neben der Vermarktung des CAMPINGLANDES MV arbeitet der Verband auch stetig daran, den Qualitätsstandard auf den Plätzen zu steigern und so die Dienstleistungs- sowie Angebotsqualität zu optimieren. Während der Corona-Pandemie macht sich der Verband u. a. für Öffnungsperspektiven seiner Mitglieder stark.

Zu den wichtigsten Meilensteinen der 30-jährigen Verbandsarbeit gehören u. a. folgende Erfolge und Leistungen:

  • Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auch für Campingübernachtungen
  • Schaffung des Ausbildungsberufes „Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit“ speziell für die Campingbranche
  • Verhinderung der Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Dauercamping
  • Verhinderung des Sonntagsverkaufsverbotes auf Campingplätzen
  • Entwicklung und Etablierung der Marke „CAMPINGLAND MV“.

Das Campingland MV ist eine Erfolgsgeschichte. Die Campingbranche verzeichnet auch im turbulenten Corona-Jahr 2020 mit 5.570.239 gezählten Übernachtungen einen Anstieg von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit nach Bayern das zweitbeliebteste Reiseziel für Camper in Deutschland. Camping ist eine bedeutende Säule der Tourismuswirtschaft sowie einer der Wachstumstreiber der gesamten Branche in Mecklenburg-Vorpommern.

Auch für die anstehende Urlaubssaison 2021 rechnet der BVCD/MV aufgrund des derzeitigen deutschlandweiten Campingbooms sowie den internationalen Reisebeschränkungen wieder mit einer starken Nachfrage an Übernachtungsmöglichkeiten auf den regionalen Campingplätzen.

Wiederbelebung der Vermögenssteuer

Schwerin – In der aktuellen Stunde des Landtages hat die Linksfraktion heute die Einführung einer Vermögensabgabe gefordert. Finanzminister Reinhard Meyer zeigte sich aufgeschlossen, da verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Bewertung des Vermögens schon bald überwunden sein könnten.

„Eine Vermögensabgabe könnte ein Mosaikstein für die Finanzierung der Kosten der Corona-Krise sein“, so Finanzminister Reinhard Meyer in seinem Redebeitrag in der aktuellen Stunde des Landtages. „Bei einer Steuerreform wäre es mir aber wichtig, nicht nur von den besonders Vermögenden einen gerechteren Beitrag einzufordern, sondern gleichzeitig auch die Steuerbelastung von kleineren und mittleren Einkommen zu senken.“

Statt einer Vermögensabgabe, für die ein neues Gesetz beschlossen werden müsste, brachte Meyer die Vermögenssteuer ins Spiel. Für letztere gibt es bereits ein Gesetz. Allerdings ist die Erhebung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken derzeit ausgesetzt. Größtes Problem war, dass es keinen einheitlichen Maßstab für die Bewertung des Vermögens gab. Damit so eine Steuer bzw. Abgabe funktioniert, müssen die Vermögen erfasst und bewertet werden. „Beim Finanzvermögen“, so Meyer, „scheint das noch unproblematisch zu sein. Aber schon bei der Bewertung von Immobilienvermögen fingen in der Vergangenheit die Probleme an.“

Allerdings sei für die Immobilien ein bundesweit einheitlicher Maßstab möglich: „Sie alle wissen, dass wir gerade bundesweit an einem neuen Modell der Grundsteuer arbeiten. Und auch wenn den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel freigestellt ist, eigene Modelle zu erarbeiten, muss zumindest im Rahmen des Länderfinanzausgleichs ein einheitlicher Maßstab — nämlich das Bundesmodell — angelegt werden. Ein praktischer Nebeneffekt der Reform könnte also eine einheitliche Bewertung des Immobilienvermögens sein, die ein wichtiger Baustein für die Wiederbelebung der Vermögenssteuer sein könnte.“

Gleichzeitig warnte Meyer davor, mit einer Vermögenssteuer Unternehmen zu gefährden: „Wir dürfen den fleißigen Kaufleuten bei uns im Land, die häufig großes soziales Engagement zeigen, nicht als Feindbild betrachten. Daher wäre mir bei jeder Steuer-Reform wichtig, dass es faire Schonbeträge für betriebliche Vermögen gibt.“

Reform der Pflegeversicherung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ein und fordert die Mitwirkung der Länder bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in den kommenden Jahren. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat verabschiedet (s. Anlage). Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Zahlreiche Leistungsverbesserungen, begrüßenswerte höhere Löhne und die neue generalistische Pflegeausbildung haben zu erheblich steigenden Kosten innerhalb der Pflege geführt“, betonte Drese. Die Pflegeversicherung decke aber nur einen Teil dieser Kosten. In der Folge ist der finanzielle Aufwand für die Pflegebedürftigen enorm gestiegen.

Drese: „Die Reform der Pflegeversicherung ist der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege und damit auch zur Begrenzung des Eigenanteils, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist.“

Das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform treffe dabei in vielerlei Hinsicht auf fachliche Bedenken und verkenne die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern.

„Daran wird deutlich, warum die Länder endlich an den Tisch gehören, wenn es um die Erarbeitung einer guten und in allen Teilen Deutschlands funktionierenden Lösung für eine echte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geht“, so Drese.

Geplant ist, dass der Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung aus M-V am 26.3. auf der Tagesordnung im Bundesrat steht.

Heute ist Equal Pay Day

Drese zum Equal Pay Day: Strukturelle Benachteiligung von Frauen bekämpfen

Schwerin – Am 10. März ist Equal Pay Day. Der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, der Equal Pay Day, markiert symbolisch den Tag, bis zu welchem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2020 beträgt der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 18 Prozent. Im Jahr 2018 betrug dieser sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap 21 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2020 Frauen insgesamt sechs Prozent weniger verdient als Männer.

„Die leichte Verbesserung ist kein Grund zum Feiern“, verdeutlicht Gleichstellungsministerin Stefanie Drese. „Wie in vielen Bereichen der Frauen- und Gleichstellungspolitik haben wir es auch in der Frage der Lohngerechtigkeit vor allem mit strukturellen Problemen zu tun: Alte Berufswahlmuster, die unterschiedliche Entlohnung von sogenannten frauen- und männerdominierten Berufen, die Frauen-Teilzeitfalle auf Grund von Familienphasen, die Intransparenz von Lohngefügen und zu wenige Frauen in Führungspositionen“, so Drese.

Nach Angaben von Drese sind in den letzten Jahren einige gesetzliche Vorhaben auf den Weg gebracht worden, die diesen strukturellen Hemmnissen entgegenwirken sollen, wie das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Entgelttransparenzgesetz oder das Führungspositionen Gesetz II. „All diese Regelungen sind sicherlich noch ausbaufähig, aber eminent wichtig, um das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle zu bekämpfen“, betont Drese.

Drese: „In Mecklenburg-Vorpommern sind wir als erste komplette Landesregierung 2019 der Initiative Klischeefrei beigetreten. Wir wollen, dass junge Menschen Berufe finden, die zu ihren Stärken und Neigungen passen – frei von Klischees und Geschlechterzuweisungen. Mit unserem flächendeckenden Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen und der 2020 eingeführten beitragsfreien Kita, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.“

Öffnung von Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Nach Abschluss der Impfungen in den Alten- und Pflegeinrichtungen strebt Sozialministerin Stefanie Drese erweiterte Besuchs- und Betretensregelungen an, um den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder mehr soziale Kontakte zu ermöglichen. „Dabei wägen wir sehr sorgfältig zwischen Schutzmaßnahmen für die höchstvulnerablen Menschen und Lockerungsschritten ab“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die erfolgreich und zügig verlaufenden Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessern nach Angaben von Drese die Möglichkeiten für eine allmähliche Rückkehr zu einem vertrauten Alltag und Miteinander.

Drese: „Der mit der Impfung beabsichtigte Schutz lässt sich bereits jetzt anhand deutlich sinkender Fallzahlen in den Alten- und Pflegeheimen in unserem Land erkennen.“ So gibt es noch in 25 Einrichtungen ein Corona-Infektionsgeschehen mit rund 350 Betroffenen. Vor wenigen Wochen waren noch über 1.500 Positivfälle zu verzeichnen.

Die Zahlen zeigen nach Ansicht der Ministerin aber auch, dass die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen – und hier insbesondere das Tragen von Masken und die Testungen der Beschäftigten – nach wie vor den besten Schutz bieten und daher ausdrücklich weiterhin zu befolgen sind. So seien vereinzelt Corona-Neuinfektionen auch nach erfolgten Zweitimpfungen in Einrichtungen aufgetreten.

Die Testungen werden neben der Bundeswehr mittlerweile von mehr als 35 mobilen Testteams unterstützt. Diese stehen schnell und unbürokratisch zur Verfügung.

Zur Vorbereitung der Öffnungsschritte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen hat Ministerin Drese das von ihr eingesetzte Sachverständigengremium Pflege und Soziales Anfang des Jahres beauftragt, Überlegungen und Vorschläge zu möglichen Lockerungen in der Pflege und Soziales Corona-Verordnung zu erarbeiten.

Das Sachverständigengremium hat in mehreren Sitzungen die Frage möglicher Lockerungsszenarien in Folge der Impfungen in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe umfassend erörtert und in Absprache mit Drese einen Vorschlag erarbeitet, der sich momentan im Abstimmungsprozess befindet.

„Wünschenswert und geboten ist es darüber hinaus, dass es möglichst bundeseinheitliche Regelungen in diesem wichtigen Bereich gibt. Hier stehen abschließende Entscheidungen noch aus“, so Drese.

M-V erwirbt Lizenz für Luca-App

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes deutsches Bundesland die Lizenz für die Nutzung des Luca-Systems zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung einschließlich der Luca-App erworben. „Luca“ soll landesweit dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion nachvollziehen zu können.

„Das ist ein wichtiger Baustein bei weiteren Öffnungsschritten, etwa in Gastronomie und Kultur. Das System ermöglicht schnell und einfach die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion. Die dafür erforderlichen Daten werden zentral und sicher gespeichert und verarbeitet“, erläutert Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Im Detail bedeute dies: „Händler, Gastronomen, Behörden, Kulturtreibende und alle anderen, die mit Publikum zu tun haben, können sich auf einem zentralen, sicheren Server registrieren. Sie erhalten einen QR-Code. Luca-Nutzer können sich damit auf ihrem Endgerät an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit als Besucher registrieren. Diese Daten werden auf dem zentralen, sicheren Server gespeichert. Zugriff darauf haben nur die Gesundheitsämter. Macht ein positiver Corona-Test es erforderlich, können sie die Daten direkt von diesem Server herunterladen.“

Die App ersetzt die handschriftliche Eintragung von Kundennamen und -adressen in Listen, die bislang zum Beispiel in Restaurants oder Kinos auslagen. „Mit der App ist diese Registrierung schnell und sicher in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr anwendbar. Sie ist für die Nutzer kostenfrei und der besuchten Einrichtung gegenüber anonym. Sie ermöglicht eine verlässliche und datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung und ist somit eine wichtige Voraussetzung, um in diesen Zeiten Publikumsverkehr wieder stärker zuzulassen“, fasst Pegel die Vorteile zusammen.

Die Daten werden zentral bei der Bundesdruckerei gespeichert. Nach dem am Freitag erfolgten Vertragsabschluss zwischen dem Land und den Entwicklern des Luca-Systems, dem Unternehmen Culture4Life, werden nun die erforderlichen Datenbanken eingerichtet. Im Anschluss werden die acht Gesundheitsämter der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte im Land an diese zentrale Datenhaltung bei der Bundesdruckerei angeschlossen. „Auf den Servern der Bundesdruckerei sind die Daten sicher“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Migration des Systems. Spätestens in der zweiten Aprilwoche soll die MV-Version mit ihrem hohen Sicherheitsniveau verfügbar sein.“ Die bereits frei verfügbare Luca-App könne auch jetzt schon genutzt werden. „Dann muss aber der Händler diese auf seinem Endgerät betreiben und auf diesem Endgerät auch alle Daten seiner Kunden speichern, was zahlreiche Datenschutz- und Datensicherheitsfragen aufwirft.“

Die Kosten für Lizenz und Betrieb für ein Jahr in Höhe von ca. 440.000 Euro werden aus dem MV-Schutzfonds finanziert. „Der volkswirtschaftliche Nutzen dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, ist Digitalisierungsminister Pegel überzeugt. „Jedem Unternehmen, dem wir damit das Öffnen durch gesicherte Erfassung früher möglich machen, ist ein Gewinn.“

Über die Details dieser ersten, zentral gesteuerten Einführung der App in einem deutschen Bundesland informieren Christian Pegel und die Entwickler der App in einer Video-Pressekonferenz voraussichtlich am Mittwoch, 10. März. Die Einladung geht Ihnen gesondert zu.

Heute ist Internationaler Frauentag

Drese zum Frauentag: Sozialberufe aufwerten – unbezahlte Sorgearbeit stärker anerkennen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese würdigt zum Internationalen Frauentag die Leistungen der Frauen im Bereich der unbezahlten und bezahlten Sorgearbeit. „Gerade die Corona-Pandemie hat die Unentbehrlichkeit und Systemrelevanz dieser Tätigkeiten wie in einem Brennglas gezeigt. Gleichzeitig offenbart die Coronakrise die oftmals noch ungleiche Belastung von Frauen und Männern“, sagt Drese zum 8. März.

Ministerin Drese fordert, sowohl die unbezahlte als auch die bezahlte Sorgearbeit gesellschaftlich stärker anzuerkennen und wertzuschätzen sowie partnerschaftlicher aufzuteilen. Die Bundesregierung habe verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) angeschoben, wie z. B. die reformierte Pflegeausbildung, die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und das Gute-Kita-Gesetz. „Damit wurde der richtige Weg eingeschlagen, wenngleich noch viel zu tun bleibt“, so Drese.

Drese: „Im Land nehmen wir über das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz Einfluss. Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Träger der sozialen Arbeit wirken danach im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf angemessene Beschäftigungsbedingungen in der sozialen Arbeit hin.“

Zudem hat Mecklenburg-Vorpommern nach Aussage von Drese zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz im letzten Jahre zwei Anträge zu diesem Themenkomplex eingebracht. Mit welchen Herausforderungen dies jedoch verbunden ist, zeigen die aktuellen Entwicklungen. In einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag für die Pflege einigten sich erstmals Gewerkschaften und Pflege-Arbeitgeber auf gemeinsame, bundesweit geltende Regelungen. „Ein großer Erfolg, der durch das Veto von zwei großen Trägern in der letzten Woche zunichtegemacht wurde. Das ist ein völlig falsches Signal an die vor allem weiblichen Pflegekräfte“, betont Drese.

Die Ministerin hebt hervor, dass Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzland der Gleichstellungsministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK) 2021 das Thema partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit als Schwerpunktthema gesetzt hat. „Unser Ziel ist es, im Zusammenspiel der Fachpolitiken auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren einen gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben“, verdeutlicht Drese.

Lockerungen in den Bereichen Schule und Kultur

Schwerin – Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft auf weitere Lockerungsschritte an den Schulen und im Kulturbereich verständigt. Ermöglicht werden diese Schritte durch den zusätzlichen Schutz, den der Einsatz von Schnell- bzw. Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bietet sowie durch das Vorziehen der Impfungen für Lehrkräfte. Noch vor Ostern sollen in Regionen wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können und Präsenzunterricht erhalten. Auch für Kultureinrichtungen gibt es Öffnungsschritte.

„Nach den erheblichen Einschränkungen der vergangenen drei Monate müssen Schülerinnen und Schüler dringend wieder zurückkehren können in die Schule“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Das gilt insbesondere für die größeren Schulkinder, die teilweise seit vor Weihnachten im Distanzunterricht lernen. Dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, soll das vom 22. März an – begleitet von Schnell- und Selbsttests – wieder möglich sein. Unseren Stufenplan für die Schulen entwickeln wir entsprechend weiter“, erläuterte Martin.

Bereits am Montag, 8. März, greift die nächste Stufe an Schulen in Regionen, wo die Inzidenz verlässlich unter 50 liegt. „In der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen erhalten Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 7 ab morgen Wechselunterricht. Das ist eine gute Nachricht“, sagte die Bildungs- und Kulturministerin. „Aber wir wollen durch Schnelltests, Selbsttests und mit Impfungen für die Lehrkräfte mehr erreichen. Das alles gibt zusätzlichen Schutz. Das Land hat 2 Millionen Selbsttests bestellt. Außerdem werden bereits seit dem 1. März Lehrkräfte in Grundschulen durch medizinisch geschultes Personal der Johanniter einmal wöchentlich getestet. Wir streben an, dass wir ab dem 22. März in den Regionen in den Präsenzunterricht gehen, wo die Inzidenz wischen 50 und 100 liegt. Dort werden wir die Klassen 1 bis 6 im Regelbetrieb haben, natürlich mit weiterhin strengen Hygieneregeln. Die Klassen der weiterführenden und beruflichen Schulen erhalten Präsenzunterricht im Wechselbetrieb“, sagte Martin. Die Abschlussklassen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin im Regelbetrieb im Präsenzunterricht.

Die Regelungen für Schulen für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den kommenden Tagen bekannt geben. Zuvor finden noch Gespräche mit der kommunalen Ebene statt.

Martin rief zudem Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten an Grund- und Förderschulen auf, vom Impfangebot gegen Covid-19 Gebrauch zu machen. „Am vergangenen Freitag haben in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen für die Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen begonnen. Ich freue mich, dass dieses Angebot so breit angenommen wird, und bedanke mich sehr dafür, denn Impfen bringt mehr Sicherheit in unsere Schulen. Gerade in Grund- und Förderschulen ist es schwierig, den geforderten Mindestabstand untereinander immer einzuhalten. Hier ist die Impfung besonders wichtig. Deshalb gehören Beschäftigte in diesen Schulen jetzt auch zu der Bevölkerungsgruppe mit hoher Priorität“, erklärte die Ministerin.

„Ich werde mich nun aber auch dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an weiterführenden und beruflichen Schulen in einem nächsten Schritt geimpft werden können. Dieser Schritt muss dringend folgen, denn wir brauchen insgesamt Sicherheit an unseren Schulen, um mehr Präsenzunterricht absichern zu können“, forderte Martin. „Die Bildung der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schule gehen, lernen und ihre Freunde treffen können.“

Die Bildungs- und Kulturministerin sprach zudem von einem wichtigen Signal für Kultureinrichtungen und für die Kulturszene. „Die Vereinbarungen des MV-Gipfels eröffnen auch den Kulturschaffenden eine wichtige Perspektive. Das kulturelle Leben, das wir alle so schmerzlich vermissen, ist für unsere Gesellschaft gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm wichtig. Ich bin deshalb wirklich erleichtert, dass es gelungen ist, auch der Kunst und Kultur in unserem Land nun erste Öffnungsschritte zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schon ab dem 8. März Besuche in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven wieder möglich. Sehr freue ich mich auch, dass die Buchläden ab morgen wieder geöffnet sind. Denn auch sie sind für mich ein wichtiger Teil unseres kulturellen Lebens“, so Martin.

Der Hochschulbetrieb wird über einen gesonderten Erlass und in Absprache mit den Hochschulleitungen geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Schule und Kultur im Überblick:

Landesweite Öffnungsschritte

Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):

  • Buchläden können wieder öffnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:

  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
  • Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wieder durchgeführt werden.

Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Regionale Öffnungsschritte

Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:

  • Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.

Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.

Rückfallklausel und Notbremse

Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungsschritten Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird bewertet, ob es sich jeweils um ein diffuses oder regional klar abgrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.