Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm

Integrationsfonds unterstützt 47 Projekte

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat im Jahr 2020 nach Angaben der Landesintegrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan landesweit 47 Integrationsvorhaben aus dem Integrationsfonds unterstützt. Die geförderten vielfältigen Projekte haben ein Volumen von rund einer Million Euro.

Zu den Themenschwerpunkten zählen Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte, Gemeinwesenarbeit, Ehrenamtskoordination sowie interkulturelle Sport-, Musik- und Kulturangebote. Ein Großteil der Vorhaben wurde in enger Kooperation mit der jeweiligen Kommune gestaltet.

„Die breite Palette belegt eindrucksvoll, welche wichtige Rolle die Projekte für das Zusammenleben vor Ort spielen, egal ob sich die Angebote vorrangig an Kinder, Jugendliche, Frauen oder Männer richten“, betonte Alabali-Radovan. „Mein Dank gilt allen Akteuren, die sich engagieren. Jede einzelne Initiative kommt dabei nicht nur der Integration, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt zugute,“ so die Landesintegrationsbeauftragte.

Der Integrationsfonds wurde 2016 mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro zur Initiierung von Projekten eingerichtet, die der Integration von Geflüchteten und dem Zusammenleben in den Kommunen des Landes dienen. Seitdem wurden über 250 Einzelprojekte mit insgesamt fünf Millionen Euro in allen Regionen des Landes gefördert – in großer Bandbreite von Wohnprojekten bis hin zu Sprachcafés, Freizeit- oder Schulprojekten.

Auch im Jahr 2021 werden Integrationsvorhaben mit Mitteln aus dem Integrationsfonds unterstützt. Neben der Fortsetzung bewährter Projekte sollen dabei vor allem auch verstärkt neue Initiativen und Ideen zum Zuge kommen.

Alabali-Radovan: „Das Interesse am Integrationsfonds ist unvermindert hoch. Integration ist eine langfristige Aufgabe und findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Deshalb setze ich mich für eine Fortführung des Integrationsfonds über 2021 hinaus ein.“

Informationen zum Antragsverfahren und zu Ansprechpersonen gibt es unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/Integrationsfonds/.

Impfstoff von AstraZeneca erreicht M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 7.200 Dosen des Impfstoffs vom Hersteller AstraZeneca angekommen. „Damit kann der Schutz vor dem Corona-Virus mit dem Impfstoff eines weiteren Herstellers bei uns erfolgen. Mit der Belieferung durch den AstraZeneca-Impfstoff stehen insgesamt mehr Impfdosen im Land zur Verfügung, das kann das Impftempo erhöhen. Durch andere Anforderungen an Kühlung und Lagerung beim AstraZeneca-Impfstoff ist ein flexiblerer Ansatz des Impfens möglich. Der Fokus liegt beim Durchimpfen weiterhin in der Priorität 1. Je mehr Impfstoff wir bekommen, umso schneller können wir auch andere Gruppen impfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Am Montag erfolgte die erste Lieferung des Impfstoffes nach Mecklenburg-Vorpommern. „Nach den Impfstoffen von BionTech/Pfizer und Moderna ist der Impfstoff von AstraZeneca der dritte, der in Mecklenburg-Vorpommern verimpft wird. Weitere Lieferungen werden in den kommenden Wochen erwartet. Die Lieferpläne werden weiter angepasst. Es geht bei den Impfungen weiter voran“, so Glawe. In der kommenden Woche (7. Kalenderwoche) werden 7.200 Impfdosen, in der 8. Kalenderwoche 19.200 Impfdosen und in der 9. Kalenderwoche 28.800 Impfdosen erwartet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 82.514 Menschen geimpft – davon 21.115 Zweitimpfungen (bis einschließlich 07. Februar 2021).

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Laut Verordnung des Bundes sollen Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die der höchsten Prioritätsstufe (Priorität 1) zuzuordnen sind, mit AstraZeneca geimpft werden. „Beschäftigten in Pflegeheimen oder Intensivstationen in dieser Altersgruppe erhalten nun vorrangig den AstraZeneca-Impfstoff. Hier fehlen aktuell noch die entsprechenden Daten, um die Wirkung bei Älteren festzustellen. Alle Personen mit höherem Alter (Ü65) erhalten die für höhere Altersgruppen zugelassenen Impfstoffe von BionTech/Pfizer beziehungsweise Moderna“, so Glawe weiter.

Zur höchsten Priorität bei Schutzimpfungen zählen Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. „Des Weiteren gehören Personen dazu, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben. Auch Personal, welches einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, beispielsweise auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder auch in der Onkologie und Transplantationsmedizin gehört dazu“, erläuterte der Gesundheitsminister Glawe weiter.

In der Gruppe (Priorität 2) sind weiter Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. „Bei den Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Priorität 2) sind die Angaben der Personen für eine Schutzimpfung präzisiert worden. Hier sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Erkrankungen aufgenommen worden, die zuvor in der dritten Prioritätsgruppe (erhöhte Priorität) waren“, sagte Glawe.

Neu hinzugekommen sind in dieser Gruppe Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel bipolare Störung oder Depression. Weiter gehören Personen mit schweren chronischen Lungenkrankheiten wie etwa COPD, Mukoviszidose oder einer ähnlich schweren Lungenerkrankung, der Priorität 2 an. Ebenso zählen Menschen, die schwer an Krebs, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung erkrankt sind, dazu. Auch Diabetes mellitus-Erkrankte (sogenannter HbA1c-Wert beträgt mindestens 7,5 Prozent), Adipositas-Patienten mit einem Body-Maß-Index über 40 fallen in die Gruppe mit hoher Priorität.

Menschen mit Trisomie 21, geistiger Behinderung, einer Demenz und nach einer Organtransplantation waren bisher in dieser Gruppe und sind es auch weiterhin. „Neu ist auch, dass statt einer engen Kontaktperson nun zwei enge Kontaktpersonen von einer pflegebedürftigen Person oder einer schwangeren Person benannt werden können, die mit hoher Priorität geimpft werden“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Tests für Pflege-Personal

Verschärfte Schutzmaßnahmen für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Schwerin – Am Montag (08. Februar) ist die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Auf Grund des hohen Infektionsgeschehens insbesondere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen muss das Personal spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land nunmehr mindestens dreimal wöchentlich getestet werden. Bisher waren wöchentlich zwei Tests vorgeschrieben.

„Durch die Analyse von Ausbruchsgeschehen in unserem Sachverständigengremium Pflege ist deutlich geworden, dass der wesentliche Viruseintrag durch Personal und aufsuchende Dritte erfolgt“, begründet Sozialministerin Stefanie Drese die nochmalige Erhöhung der Testungen. „Die aktuelle Corona-Pflegeverordnung schärft daher zudem nochmals die Regelungen für das Personal, zum Beispiel durch eine dauerhafte Maskenpflicht auch in den Pausen.“

Darüber hinaus sind nach Auskunft von Drese Besuchende und Dritte wie Therapeuten oder Ärzte weiterhin stets vor Zutritt zu testen, oder sie bringen ein gültiges Testergebnis mit. Bei einem Inzidenzwert über 150 ist maximal ein Besuch pro Woche erlaubt durch eine (zuvor festzulegende) Besuchsperson.

„Für die verstärkten Testungen stehen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als unterstützende Kräfte zur Verfügung. Außerdem hat das Sozialministerium gemeinsam mit Verbänden und Institutionen des sozialen Bereichs mobile Test-Teams für die Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Angebote der Eingliederungshilfe aufgebaut, die seit dem 1. Februar im Einsatz sind“, so die Ministerin.

Drese: „Wir appellieren an alle Einrichtungen sowie an die Landkreise und kreisfreien Städte diese Hilfen auch anzufordern und in Anspruch zu nehmen.“

Ministerin Drese betonte zudem wie wichtig die strikte und konsequente Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie des verpflichtenden Testkonzepts ist. Hierbei solle die zuständige Heimaufsicht der Landkreise bzw. kreisfreien Städte beratend und kontrollierend noch stärker zum Einsatz kommen.

Kriegsgräber- und Gedenkstätte Golm

Schwerin – Die Landeszentrale für politische Bildung hat den vierten Band ihrer Reihe „Erinnerungsorte in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht. Das Buch „Die Kriegsgräber- und Gedenkstätte Golm und die Tragödie von Swinemünde“ wurde unter der Federführung von Nils Köhler, Klaus Utpatel und Marius Siemiątkowski als aktualisierte und erweiterte Neuausgabe eines 2011 erschienenen Bandes herausgegeben. Die Autorinnen und Autoren aus Deutschland und Polen beleuchten in 19 Beiträgen nicht nur die Geschehnisse des 12. März 1945, sondern setzen den Angriff auf Swinemünde in den historischen Kontext und thematisieren auch die „Nachgeschichte“.

„Erinnern und Gedenken brauchen gesicherte historische Erkenntnisse als Grundlage“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das vorliegende Buch leistet diese wichtige Arbeit und präsentiert die neuesten Forschungsergebnisse von 17 Autorinnen und Autoren. Ich danke den Autorinnen und Autoren für ihre Arbeit.“

Der Direktor der Landeszentrale, Jochen Schmidt, betonte: „Die Kriegsgräber- und Gedenkstätte Golm ist in den letzten Jahren zu einem Erinnerungsort der aktiven und länderübergreifenden Auseinandersetzung mit der Geschichte geworden. Der vorliegende Band soll diesen Bemühungen als Basis dienen und dazu beitragen, die Erinnerung wachzuhalten.“

Auf dem Golm, direkt an der polnischen Grenze gelegen, befindet sich heute die größte Kriegsgräberstätte des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren tausend Gräbern von militärischen und überwiegend zivilen Opfern des Zweiten Weltkriegs. Angelegt wurde der Friedhof im Herbst 1944. Rund 1.500 deutsche Soldaten wurden bis Kriegsende hier bestattet. Hinzu kommen tausende Bombenopfer des Luftangriffs auf Swinemünde vom 12. März 1945, darunter auch Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Polen, Frankreich, den Niederlanden und der Sowjetunion.

Der Golm ist heute ein bedeutender Erinnerungsort in Mecklenburg-Vorpommern und eine Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte betrieben durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Angeleitet von einem deutsch-polnischen Team kommen hier vor allem Jugendliche aus verschiedenen Ländern zusammen und erleben die Bedeutung der Geschichte für die Gegenwart.

Das Buch kann bei der Landeszentrale für politische Bildung zum Preis von 10 Euro bestellt werden.

17. Arbeitsmarktfrühstück

Schwesig: Wir wollen, dass die Wirtschaft gestärkt aus der Krise kommt

Schwerin – Das 17. ‚Arbeitsmarktfrühstück‘ der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, abgehalten als Videokonferenz, stand ganz unter dem Eindruck der gegenwärtigen Situation und den Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsmarkt. „Corona hat unser Land weiterhin im Griff“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf der digitalen Veranstaltung. „Es gibt erfreuliche Tendenzen, dass die Inzidenzwerte langsam sinken. Es gibt aber auch große Sorge, dass mutierte Varianten des Coronavirus die Zahlen wieder in die Höhe schießen lassen“, begründete Schwesig.

Viele Betriebe müssten nach wie vor geschlossen, Beschäftigte in Kurzarbeit bleiben. Schwesig: „Wir haben einen breiten Fächer an Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land, angefangen bei der Soforthilfe, dem Kurzarbeitergeld, den Überbrückungshilfen oder ganz aktuell einer Prämie für mehr Marktpräsenz. 550 Millionen Euro an Bundes- und Landeshilfe sind bisher ausgezahlt, 52.000 Anträge wurden bewilligt.“

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord und Gastgeberin des ‚Arbeitsmarktfrühstücks‘, betonte: „Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt gehörig unter Druck gesetzt und auch viele Unternehmen und Branchen schwer getroffen. Dennoch blieben Entlassungen von Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern vergleichsweise begrenzt.“ Zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes habe die Kurzarbeit entscheidend beigetragen.

„Denn durch Kurzarbeit wurden nicht nur Beschäftigte gehalten und Fachkräfte gesichert, sondern auch Arbeitslosigkeit in einem weitaus größeren Umfang verhindert. So befanden sich in der Spitze – im April 2020 – jeder 4. Betrieb und jeder 7. sozialver­sicherungspflichtig Beschäftigte in Kurzarbeit. Insgesamt 300 Millionen Euro Kurzarbeitergeld haben wir 2020 an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern überwiesen“, so Haupt-Koopmann.

Die Arbeitslosenquote sei im Januar zwar auf 8,6 Prozent gestiegen. „Aber das ist immer noch ein niedriger Wert, verglichen mit den Zahlen Anfang des Jahrtausends und angesichts der immensen Belastungen der Unternehmen während der Pandemie“, so Regierungschefin Schwesig. „Wir kämpfen um jedes Unternehmen, um jeden Arbeitsplatz und wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpft, in den Traditionsbranchen wie Tourismus und Ernährungswirtschaft. Aber auch in Zukunftsbranchen wie der Wasserstofftechnologie. Wir alle brauchen eine Perspektive.“

Die Pandemie zeige deutlich, „wo wir Stärken und Schwächen haben. Die Krise ist eine Chance für uns alle, darauf zu reagieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Das tun wir als Land mit wichtigen Investitionen z.B. in die digitale Infrastruktur und in Zukunftsbranchen. Und das tun auch viele Unternehmen. So stellen sie sich breiter auf und nutzen verstärkt digitale Möglichkeiten. Wir wollen, dass unsere Wirtschaft gestärkt aus der Krise kommt. Und wir wollen für die Zukunft die Weichen auf modernes, nachhaltiges Wachstum stellen.“

„Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in eine ‚neue Arbeitswelt‘ hinein­katapultiert und einen Digitalisie­rungs­schub ausgelöst. Noch vor einem Jahr hätte sich keiner vorstellen können, dass Formate wie Videokommunikation und Videoberatung, Web-Konferenzen oder virtuelle Messen in so kurzer Zeit zum festen Bestandteil unserer Kommunikation und Zusammenarbeit werden könnten“, hob Haupt-Koopmann hervor. „Allerdings: Mit diesen Veränderungen wandeln sich auch die Anforderungen an die digitalen, fachlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten. Deshalb kann es aus meiner Sicht auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt nur eine Antwort geben: Aus- und Weiterbildung.

“ Es sei daher erfreulich, dass die Politik insbesondere die finanziellen Rahmenbe­dingungen für die Beschäftigtenqualifizierung durch die Arbeitsagenturen deutlich erweitert habe. „An die Arbeit­geber und an die Beschäftigten möchte ich daher“ – so Haupt-Koopmann – appellieren: Nutzen Sie diese Möglichkeiten und sichern Sie sich Ihre Wettbe­werbs­fähigkeit für die Zukunft. Und vor allem: Nutzen Sie jetzt die Zeiten der Kurzar­beit verstärkt für die betrieb­liche Weiterbildung. Die Arbeits­agenturen informieren und beraten sie gerne.“

Planungssicherheit bei Corona-Impfungen

Schwerin – In Schwerin hat am Dienstag die Kabinettssitzung stattgefunden. Ein Thema war unter anderem die Planungssicherheit bei den Corona-Impfungen.

„Um den Impfstoff-Turbo anzuwerfen, brauchen wir deutlich mehr Impfstoff. Wir setzen darauf, dass dies spätestens ab dem zweiten Quartal auch erfolgen kann. Wir haben die Voraussetzungen durch die Strukturen mit den Impfzentren und den mobilen Teams im Land geschaffen. Aber auch die Hersteller der Impfstoffe hängen von Zulieferungen ab. Kleinste Veränderungen in den Lieferketten der Hersteller machen sich in der Impfstofflieferung an die Bundesländer bemerkbar. Entscheidend ist dennoch für uns eine größtmögliche Planbarkeit der Lieferungen. Hier sind EU, Bund und die Hersteller am Zug. Das Ziel eint alle Beteiligten: Der Impfstoff darf kein Goldstaub sein, er muss der breiten Masse schnellstmöglich zugänglich gemacht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 73.909 Menschen geimpft – davon 16.670 Zweitimpfungen (Impfquote 3,6).

Auch der Impfhersteller AstraZeneca hat seine Lieferungen präzisiert. „Unser Land soll bis zum 17. Februar etwa 28.800 Dosen des Herstellers erhalten. Bis zum Beginn der kommenden Woche rechnen wir mit etwa 12.000 Impfdosen für Mecklenburg-Vorpommern. Bis zur zweiten Impfung können nach Angaben des Herstellers neun bis zwölf Wochen vergehen. Der Bund wird seine Impfverordnung aufgrund des AstraZenecas-Impfstoffes entsprechend weiter anpassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Vergabe nur an Erwachsene unter 65. Dies wird künftig wahrscheinlich auch so in der Impfverordnung berücksichtigt werden“, betonte Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca werden analog zur jetzigen Priorisierung erfolgen. Das heißt, dass alle Personen, die zu der Priorität 1 gehören (Beschäftigte in Alten und Pflegeheimen, an exponierten Stellen in Krankenhäusern etc.) und unter 65 Jahre alt sind, jetzt mit AstraZeneca geimpft werden. Alle entsprechenden Personen mit höherem Alter mit den für höhere Altersgruppen zugelassene Impfstoffe von BionNTEch bzw. Moderna.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass seit mehreren Wochen verschiedene Hersteller kontaktiert wurden, um die Produktion eines Impfstoffes auch in Mecklenburg-Vorpommern auszuloten.

„Wir sind bereits aktiv geworden und haben Kontakt zu möglichen Produzenten im Land sowie zu den Lizenzinhabern gesucht. Aufgrund der globalen Pandemie wird die Möglichkeit der anspruchsvollen Produktion eines Impfstoffes bei uns im Land gegenwärtig weiter erörtert. Das Vorhaben einer Impfstoffproduktion ist allerdings sehr komplex und auch aufwendig. Diese Idee haben wir nicht allein, sondern auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorstöße und Bemühungen“, so Glawe weiter.

„Die Prozesse der Produktion können nicht einfach ausgelagert werden. Es braucht vielmehr funktionierende Zulieferketten, die entsprechende Infrastruktur, fachkundiges Personal und den Technologietransfer in die herstellenden Unternehmen selbst. Bislang liegen noch keine Zusagen vor. Vielmehr stellen wir fest, dass die Impfstoffentwickler aktuell Allianzen mit anderen großen Herstellern der Pharmaindustrie eingehen. Es bleibt eine Herausforderung. Das Land ist bereit auch durch Förderung zu unterstützen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Online-Seminar

„Steuervereinfachungen für das Ehrenamt im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht“

Schwerin – Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht machen seit Anfang 2021 einige Dinge für Ehrenamtler und Vereine leichter und besser. Was genau, stellen wir Ihnen im Online-Seminar „Steuervereinfachungen für das Ehrenamt“ am 25.02.2021 vor.

Finanzminister Reinhard Meyer wird Sie in die Verbesserungen einführen. Kai Kiehl vom Finanzministerium MV und Franz-Martin Schäfer von der Ehrenamtsstiftung MV erklären Ihnen dann im Detail, was Sie zu den angehobenen Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten sowie zu Aufwandsentschädigungen wissen sollten. Auch für Vereine gibt es positive Nachrichten zur Steuerfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Und wer sich im Klimaschutz, der Verschönerung von Orten, Gedenkstätten und Friedhöfen oder im Freifunk engagiert, kann mit dem Verein nun auch die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit nutzen.

Diese und andere Neuigkeiten – live und in Farbe am 25.02.2021 von 18 Uhr bis 19:30 Uhr im Online-Seminar.

Jetzt anmelden unter

www.ehrenamtsstiftung-mv.de/veranstaltungen.