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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Sanierung von öffentlichen Spielplätzen

Schwerin – Auch 2021 unterstützt die Landesregierung die Gemein­den Mecklenburg-Vorpommerns bei der grundhaften Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlich zugäng­lichen Kinderspielplätzen. Heute trat eine Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, auf deren Grundlage die Gemeinden beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Zuwendungen beantragen können. Antragsfrist ist der 28. Februar 2021.

„Die Zahl der Anträge im letzten Jahr war überwältigend“, sagt der für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Minister Dr. Till Backhaus. „Das zeigt mir, dass wir mit der Förderung von Investitionen in öffentliche Spielplätze ein wirkliches Bedürfnis aufgegriffen haben. Daher freue ich mich, dass wir für das nunmehr letzte Antragsjahr das Fördermittelvolumen noch einmal erheblich aufstocken konnten und nun auch die größeren Städte des Landes in die Förderung einbeziehen können.“ Öffentliche Spielplätze seien enorm wichtig für das soziale Miteinander aller Generationen. Mit Investitionen zu ihrer Verbesserung würden die Gemeinden unseres Landes bei der lebenswerten Ausgestaltung der ländlichen Räume unterstützt, so Backhaus.

Die Zuwendung je Spielplatz kann bis zu 20.000 Euro betragen und wird in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Höhe von 50, 75 oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Insgesamt stehen aus dem Strategiefonds 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Wenn mehr Mittel beantragt werden als zur Verfügung stehen, entscheidet die Rangfolge nach Punktzahl entsprechend eines Kriterienkatalogs, der Be­standteil der Förderrichtlinie ist.

Während in der alten Richtlinie ausschließlich Gemeinden des ländlichen Raums eine Förderung beantragen konnten, können das jetzt alle Gemeinden, also auch die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfall­sammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie die Erstabnahme von Spielplatz und -geräten.

Hälfte der Kinder besucht nicht die Kita

Schwerin – Rund 57 Prozent der etwa 114.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die regulär in eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege) gehen, werden zurzeit zu Hause betreut. Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 11. Januar ergeben.

„Diese Zahl verdeutlicht, dass die Eltern sich verantwortungsvoll im Lockdown verhalten. Mein Dank geht an alle Mütter und Väter und weitere Sorgeberechtigte, die eine Betreuung zu Hause sicherstellen können und unseren Appell zur Kontaktreduzierung beherzigen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Viele berufstätige Eltern sind gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, betonte Drese. Es ist deshalb wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Hierfür möchte ich mich bei allen Erzieherinnen und Erziehen sowie Kindertagespflegepersonen bedanken, die dieses Angebot auch in Krisenzeiten ermöglichen“, so die Ministerin.

Drese: „Die seit dem 16. Dezember bestehende Schutzphase in den Kitas erfüllt ihren Sinn.“

Die deutlich geringere Zahl zu betreuender Kinder in den Kitas und Tagespflegen hilft nach Ansicht von Ministerin Drese, die Hygienekonzepte bei deutlich kleineren Gruppengrößen umzusetzen. Die Einrichtungen leisten hier eine sehr gute Arbeit, so Drese.

Drese: „Wir werden aber natürlich die Entwicklung der Zahlen genau im Auge behalten und sind im ständigen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“ Klar sei auch, wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Das sieht die neue Kindertagesförderungs-Verordnung vor.

Diese Regelung gilt auch regional. Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Wert von 200 seit einigen Tagen überschritten wird, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Landesaktionsplan Vielfalt

Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in MV

Schwerin – Die Landesregierung hat in den vergangenen fünf Jahren vielfältige Anstrengungen zur Steigerung der Akzeptanz und Gleichstellung der LSBT*I (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell/Transgender und Intersexuell) in Mecklenburg-Vorpommern unternommen. Das zeigt eine Bilanz des Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, die heute durch Sozial-Staatssekretär Nikolaus Voss im Kabinett vorgestellt wurde.

Mit dem Landesaktionsplan Vielfalt hat sich die Landesregierung im Jahr 2015 dazu entschieden, sich aktiv für den Schutz und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen sowie sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einzusetzen. „Wir sind auf diesem Weg in den letzten Jahren vorangekommen“, betonte Staatssekretär Voss. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben für alle Bürger*innen – egal ob heterosexuell, homo- oder bisexuell, trans*, inter* oder queer.“

In der heute vorgestellten Bilanz werden neben den Auswertungen der einzelnen Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern die Ergebnisse von insgesamt drei empirischen Erhebungen dargestellt.

Voss: „Es ist sehr positiv, dass eine deutliche Mehrheit von befragten LSBT*I angibt, in unserem Land offen und zufrieden leben zu können. Ebenso zeigt sich eine Mehrheit der repräsentativ befragten Bevölkerung des Landes offen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in vielen öffentlichen Bereichen sowie im privaten Nahbereich. Auch das Engagement der Landesregierung wird mehrheitlich begrüßt und der Landesaktionsplan als ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in der Bevölkerung gesehen.“

Jedoch hat nach Angaben von Staatssekretär Voss jede*r zweite befragte LSBT*I in den vergangenen fünf Jahren negative Erfahrungen, Benachteiligungen und Beschimpfungen erlitten.

„Das sehen wir als Handlungsauftrag, das Thema Akzeptanz fest in die Arbeit der Landesregierung zu integrieren und fortzuführen, etwa durch eine verstärkte Aufklärung im Schul- und Bildungsbereich“, so Voss.

Die durch die Einschätzungen der Ministerien sowie durch die drei Befragungen bzw. Interviews ermittelten zahlreichen Hinweise und Vorschläge auf geänderte und noch ungedeckte Bedarfe wie auch mögliche angepasste und neue Maßnahmen sollen dabei als Ausgangspunkt für eine Fortschreibung des Landesaktionsplanes dienen.

„Diese Fortschreibung wollen wir in einem partizipativen Prozess aller Ressorts der Landesregierung mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der großen öffentlichen Institutionen wie den Hochschulen des Landes, den Sozialpartnern, den Berufs- und Fachverbänden, den Kommunen und den LSBTI*-Beratungsstellen Mecklenburg-Vorpommerns in Angriff nehmen“, verdeutlichte Voss.

Der Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 10. November 2015 von der Landesregierung beschlossen. Er besteht aus insgesamt 46 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern. Die Bilanzierung besteht insgesamt aus drei Teilen. Im Teil I wird über den Umsetzungsstand der Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern berichtet. Teil II stellt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung in 2019 und 2020 dar. Im Teil III wird ein Ausblick der Landesregierung auf die weiteren Handlungsbedarfe sowie eine Fortschreibung des Landesaktionsplan in den kommenden Jahren gegeben.

Start der Impfzentren in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Impfzentren ihre aktive Arbeit auf. „In jedem Landkreis und in den kreisfreien Städten gibt es mindestens ein Impfzentrum. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission werden zunächst Bürgerinnen und Bürger im Alter von 80 Jahren und älter in den Zentren geimpft. Entscheidend ist, dass weiter mehr Impfstoff kommt. Hier ist der Bund mit Hochdruck an der Beschaffung dran. Die Voraussetzung zum Impfen hat das Land mit den Impfzentren umgesetzt. Wir kommen Stück für Stück bei den Impfungen voran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In Mecklenburg-Vorpommern sind über 25.100 Menschen geimpft. Insgesamt gibt es 12 Impfzentren in den jeweiligen Landkreisen. Das Impfzentrum in Waren (Müritz) soll am 18. Januar starten. Darüber hinaus ist ein Zentrum in Grevesmühlen vorgesehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Zentren. Gesundheitsminister Glawe hat sich am Dienstagmorgen über den Auftakt beim Rostocker Impfzentrum in der HanseMesse informiert. Mittags ist ein Besuch des Impfzentrums in Ludwigslust vorgesehen.

Das Land hatte im Vorfeld zur personellen Unterstützung der Impfzentren aufgerufen. „Grundsätzlich gibt es eine große Bereitschaft, beim Betrieb der Impfzentren mitzuhelfen. Schon mehr als 570 Freiwillige – davon über 400 Ärzte – haben sich allein beim Gesundheitsministerium gemeldet. Sie konnten an die Kommunen weitervermittelt werden. Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar“, so Glawe weiter. Der Minister dankte auch den Kommunen für die aktive Bereitschaft und die schnelle Umsetzung der Impfzentren in den jeweiligen Regionen.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern bis Montag-Mittag rund 720 Termine (jeweils knapp 360 Impftermine für die 1. und für die 2. Impfung) vergeben. Die bereits gebuchten Termine variieren je nach Landkreis und kreisfreier Stadt. „Die Impfungen sind freiwillig. Bislang wurden 5.000 Bürger angeschrieben“, so Glawe weiter. In dieser Woche sollen weitere tausende Schreiben vom Landesamt für Gesundheit und Soziales versandt werden.

Ein Callcenter steht in enger Verbindung mit den landesweit eingerichteten Impfzentren und vergibt die Impftermine. Nach Erhalt eines Schreibens wenden sich die Betreffenden bitte an die Telefonnummer des Callcenters: 03 85 – 20 27 11 15. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 20.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 09.00 und 16.00 Uhr erreichbar.

„Der Bedarf an Impfterminen ist hoch. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage in den ersten Tagen kann es auch zu Wartezeiten an der Hotline kommen. Entscheidend ist, dass sich auch nur diejenigen melden, die einen Brief erhalten haben, um die beiden Impftermine zu vereinbaren. Beim Telefonat mit dem Callcenter ist es wichtig, Geburtsdatum, eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und die Postleitzahl des Wohnortes abrufbereit zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Schwerin – Am Montag (11. Januar) tritt die neue Corona- Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft. Darin wird die Fortsetzung, der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 7. Februar geregelt. Außerdem sind dort Vorkehrungen getroffen, wenn der Inzidenzwert auf über 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen steigt. Auch die Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Sozialministerium aktualisiert.

„In der Schutzphase bleiben die Kitas und Tagespflegestellen geöffnet und sollen die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir appellieren aber an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase anmelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Es kann zudem von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausgedruckt werden, oder ist in der Kita/ Tagespflegestelle erhältlich.

Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde die Untersagung des Besuchs der Kindertageseinrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohne*rinnen. Drese: „Wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Beträgt zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mindestens 200 ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen in dem Gebiet dieses Landkreises oder dieser kreisfreien Stadt ab dem darauf folgenden Tag grundsätzlich für Kinder untersagt.

Drese: „Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dieser Wert zurzeit überschritten ist, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Mit zwei Übergangstagen können die Eltern nun alle Absprachen mit dem Arbeitgeber bzw. der Kita treffen und haben die Einrichtungen Zeit, sich darauf einzustellen.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Ministerin Drese warb bei den Eltern, die vom Bund zugesagte Unterstützung für die Betreuung der Kinder zu Hause, in Anspruch zu nehmen: „Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr coronabedingt um zehn Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet, ohne dass das Kind krank sein muss.“

Der PM sind neben dem Anmeldeformular, die (nicht amtliche) Lesefassung der Corona- Kindertagesförderungsverordnung mit der Auflistung der kritischen Infrastrukturen und die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beigefügt.

Impfstart in Tagespflegen

Schwerin – Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit den Impfmanagement-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte eine Information an die teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste versandt. Damit wird die Impfung des Personals, der Tagesgäste bzw. der Patientinnen und Patienten gegen COVID-19 vorbereitet.

„Die Beschäftigten in den Tagespflegen und ambulanten Pflegediensten haben mit Ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Pflege auch in diesem Bereich weiter mit sehr hoher Qualität in unserem Land erbracht worden ist. Dafür gilt allen mein großer Dank“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

Ein nächster wesentlicher Schritt in der Pandemiebekämpfung sei die Impfung gegen das Coronavirus. „Dafür schaffen wir im Moment gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Voraussetzungen“, so Drese. „Unser Ziel ist es, dass alle Beschäftigten in den Einrichtungen der Pflege möglichst schnell und umfassend geimpft werden.“

Der Plan von Land und kommunaler Ebene sieht vor, dass auch die Tagespflegen und ambulanten Dienste durch mobile Teams aufgesucht werden können, soweit die notwendigen Voraussetzungen bestehen, z.B. geeignete Räumlichkeiten. Wenn diese nicht gegeben sind oder Impfungen nur für wenige Personen benötigt werden, kann nach Auskunft von Drese auch ein Blocktermin in einem regionalen Impfzentrum vereinbart werden.

Drese: „Da die regionale Verteilung der Einrichtungen und der zu impfenden Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich ist, werden die Starttermine der Impfungen im Bereich der Tagespflegen und ambulanten Dienste variieren. In der Regel werden die Impfungen ab der sechsten bzw. siebten Kalenderwoche starten. Ein früherer Beginn ist regional aber möglich, wenn wir vom Bund genügend Impfdosen erhalten.“

Schulbetrieb im Januar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Einschränkungen an den Schulen im Januar bestehen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleibt aufgehoben. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen jedoch geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden wie bereits in dieser Woche in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dies gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen. Für sie ist ab Montag, 11. Januar 2021, Unterricht in Präsenz möglich. Dies gilt für die Jahrgangsstufen 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang Mittlere Reife sowie die Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 13 an den Abendgymnasien, die Abschlussklassen an beruflichen Schulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

„Angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr angespannten Infektionslage ist es leider unumgänglich, dass die Einschränkungen an den Schulen im Januar fortgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir folgen damit dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass es uns möglich ist, den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz zu ermöglichen. Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden. Ich habe bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass Präsenzunterricht für die Abschlussklassen höchste Priorität haben muss, denn hier geht es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen“, so Martin.

Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Wenn das aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Schulen besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause im Distanzlernen betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.“

Eltern müssen dann eine Selbsterklärung vorlegen, dass eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Das entsprechende Formular, das mit dem Formular für die Betreuung in den Kitas identisch ist, erhalten sie von den Schulen oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. Der Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe besonders wichtig, weil Lernen in Distanz die nötige Bindung im Klassenverband nicht ersetzen kann.

Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene- und Gesundheitsschutz ein:

  • Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der entsprechenden Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der kommenden Woche die Schule besuchen, müssen wie nach den Herbstferien erneut eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Das Land hat zudem für Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an den Schulen 100.000 Masken zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Masken mit einer Schutzwirkung, die mit einer FFP2-Maske vergleichbar ist. Sie bieten sowohl einen Selbst- als auch einen Fremdschutz. Der Nachweis dieser Schutzwirkung wurde durch ein geeignetes Prüflabor erbracht. Die Masken wurden bereits an die Staatlichen Schulämter geliefert und wurden an öffentliche und freie allgemein bildende und berufliche Schulen verteilt. Die Zuteilung pro Schule erfolgte nach Anzahl der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Jede Schule hat mindestens 100 Masken erhalten.
  • Das Land hat die Möglichkeit für alle Lehrkräfte und alle Beschäftigten an den Schulen, sich präventiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, verlängert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft die Lehrkräfte dazu auf, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Das Angebot ist freiwillig. Die Testungen erfolgen nach wie vor bei Hausärztinnen/Hausärzten oder den HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzten. Die Ärztin oder der Arzt muss zudem in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen sein.
  • In den Schulen, in denen Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden, sind die räumlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort für zusätzlichen Schutz, wie zum Beispiel größere Räume, auszuschöpfen. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass von der Kontingentstundentafel abgewichen werden kann und der Unterricht entzerrt wird, indem eine Konzentration auf die Kern- und Prüfungsfächer erfolgt. Im Bereich der dualen Ausbildung können auch die Entzerrung von Blockunterricht oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Dies muss vor Ort mit den Unternehmen abgestimmt sein.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen mit einem Hinweisschreiben über die Regelungen, die ab der kommenden Woche gelten, informiert. Das Hinweisschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht, damit Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler die Regelungen einsehen können.“

Die Kita-Regelungen ab dem 11. Januar

Schwerin – Nach der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Verlängerung des Lockdowns setzt Mecklenburg-Vorpommern die seit dem 16. Dezember 2020 bestehende Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) ab dem 11. Januar fort.

„Diese Schutzphase beinhaltet, dass unsere Kitas und Tagespflegestellen geöffnet sind und die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir bitten aber alle Eltern dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Neu ist, dass ab Montag Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 anmelden müssen. Ein entsprechendes Anmeldeformular (s. Anlage) können Eltern, die ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen müssen, entweder von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausdrucken und ausfüllen oder erhalten es in der Kita/ Tagespflegestelle.

„Wir können diesen Weg nur weitergehen, weil die Eltern in der Schutzphase bisher sehr verantwortungsbewusst gehandelt haben und die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung mit großem Engagement und hoher Professionalität die Arbeit in den Kitas und Tagespflegen sicherstellen“, betonte Drese. „Dafür gilt allen mein herzlicher Dank.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass es für die Betreuung der Kinder zu Hause weitere Unterstützung gibt. „Der Bund hat zugesagt, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende zu gewähren.“

Drese appellierte zugleich an die Arbeitgeber, insbesondere Eltern von kleineren Kindern entgegenzukommen, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. „Großzügige Home-Office-Möglichkeiten und flexible Arbeitszeiten helfen berufstätigen Eltern enorm“, so die Ministerin.

Drese: „Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen hat höchste Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dieser Bedeutung werden wir mit unseren Regelungen auch in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie gerecht.“