Schwerin – Durch die zunehmenden Infektionsfälle in den Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Sonntag ergreift die Landesregierung weitere Maßnahmen im Pflege- und Sozialbereich. So ist am (heutigen) 16. Dezember die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft getreten. Das Land organisiert zudem zusätzliche Hilfen insbesondere für die Durchführung der Testungen.
„Wir wollen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unsere Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen noch stärker schützen. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen geöffnet bleiben. Mir ist es ein dringendes Anliegen, dass die besonders schutzbedürftigen Menschen nicht isoliert werden und gerade in der Weihnachtszeit Besuch empfangen können“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.
Wichtige Änderungen bzw. Regelungen sind:
Angepasste Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe:
ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender (Besuch täglich möglich)
ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an einem Tag pro Woche
ab 21. Dezember 2020 ist ein negativer Test des Besuchenden notwendig (in der Regel PoC-Antigen-Test durch die Einrichtung); Zutritt auch bei Vorlage von PCR-Test (innerhalb als 72 Stunden) möglich
Drese: „Um den Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die soziale Teilhabe nicht auszuschließen, ermöglichen wir vorübergehend bis zum 20. Dezember den Zutritt von Besuchenden mit FFP2-Maske, wenn Tests nicht zur Verfügung stehen.“
Testkonzept
Für alle Pflegeeinrichtungen (einschließlich der ambulante Pflege und Tagespflege) und Angebote der Eingliederungshilfe (einschließlich besondere Wohnformen und WfbM) ist ein Testkonzept auf Grundlage der Coronatest VO verpflichtend.
Testpflicht des Personals
Die neue Verordnung enthält die Verpflichtung, das Personal regelmäßig zu testen: mindestens zweimal pro Woche ab 21. Dezember 2020/ mindestens einmal pro Woche bis einschließlich 20. Dezember 2020
Das Land beschafft darüber hinaus 400.000 zusätzliche Testkits für die den Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 200.000 Tests stehen dabei direkt in den nächsten Tagen zur Verfügung. „Zur Durchführung der Testungen und als helfende Hände sollen außerdem Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen, die damit die Einrichtungsträger personell unterstützen. Ich bin dem Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern, Brigadegeneral Markus Kurczyk, sehr dankbar für die zugesagte Unterstützung“, sagte Ministerin Drese.
Innenministerium fördert 77 Projekte gegen Gewalt und Kriminalität Minister Renz: „All hands on Deck“ – trotz Corona ist die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention in MV aktiv und sichtbar. Der Bedarf an Unterstützung ist ungebrochen!
Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa unterstützt auch in diesem Jahr gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit gegen Gewalt und Kriminalität. 77 Präventionsprojekte erhalten in diesen Tagen vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) die Informationsschreiben über eine finanzielle Förderung ihrer Projektarbeit im nächsten Jahr. Ein Expertengremium des Landesrates hatte diese Projekte zuvor aus den vorliegenden 90 Förderanträgen ausgewählt. Die Bescheide werden Anfang des Jahres 2021 versandt.
Insgesamt stehen dem LfK im kommenden Jahr 326.000 EUR für die Förderung der Kriminalitätsvorbeugung zur Verfügung. Davon erhalten die Präventionsräte der sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte entsprechend eines Einwohnerschlüssels insgesamt rund 80.500 EUR zur unmittelbaren Unterstützung ihrer eigenen Präventionsarbeit. Die verbleibenden rund 245.500 EUR werden auf der Grundlage einer seit Jahren bewährten Förderrichtlinie an Träger von landesweiten, regionalen oder örtlichen Präventionsprojekten vergeben.
Für Innenminister Torsten Renz, zugleich auch Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, ist die große Vielzahl der auch in diesem Jahr eingereichten 90 Projektanträge erneut ein Beleg dafür, dass die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren organisierte Gewalt- und Kriminalprävention in Mecklenburg-Vorpommern nichts an Aktualität eingebüßt hat – auch nicht in Corona-Zeiten: „Die Hauptbotschaft des Slogans des LfK „Gemeinsam für mehr Sicherheit“ und damit das Grundverständnis des LfK war von Beginn an, dass die Vorbeugung und Verhinderung von Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen und die Reduzierung ihrer Auswirkungen wirklich nachhaltig nur gelingen kann, wenn sie nicht nur als isolierte Aufgabe einzelner staatlicher Einrichtungen verstanden wird. Und genau diese Vielfalt der Akteure und ihre Wirkungskraft zeigen sich in der Krisenzeit der Corona-Pandemie. Wie sagt man so treffend im Norden: In der Seefahrt heißt es „All hands on Deck“, wenn es die Lage erfordert.“
„Für die persönliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und für die öffentliche Sicherheit insgesamt leisten diese Projekte eine unverzichtbare Basisarbeit“ so der Minister weiter. „Sie haben einen großen Anteil daran, dass bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Kriminalitätszahlen seit Jahren rückläufig sind.“
Auch vor dem Hintergrund so großer sicherheitspolitischer Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus oder der Cyberangriffe dürfe die Gefährdung der objektiven und subjektiven Sicherheit des Einzelnen durch die alltägliche Kriminalität nicht aus dem Auge verloren werden. Gerade auf diesem Gebiet haben sich die vielfältigen, oft in Kooperation von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren vor Ort geplanten Präventionsprojekte in den vergangenen 27 Jahren tausendfach bewährt. „Die Landesregierung sieht deshalb auch künftig in der Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Sicherheitspolitik“, sagte Torsten Renz.
Der Schwerpunkt der Projektförderung in 2021 liegt wie schon in den Vorjahren bei der Vorbeugung und Verhinderung von Jugendkriminalität: 43 Projekte werden mit rund 128.000 Euro gefördert. Ein Großteil der Vorhaben davon findet vor Ort in enger Kooperation mit den Schulen statt. Weitere Themenschwerpunkte der geförderten Projekte sind der Opferschutz, Gewalt gegen Frauen, Seniorensicherheit, Sport statt Gewalt und Verkehrssicherheit. Auch im kommenden Jahr soll der Sonderpreis des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung und des Landessportbundes „Sport statt Gewalt“ vergeben werden.
Insgesamt wurden seit 1999 mehr als 1.780 Einzelprojekte mit insgesamt ca. 5,6 Mio. EUR durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung gefördert.
Schwerin – Der Kinder- und Jugendsport ruht vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag hebt die Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für den Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen sowie für den Schwimmunterricht auf.
„Die Reduzierung der Kontakte rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ist eine wichtige Maßnahme, um im familiären Kreis sicher und besinnlich feiern zu können. Deshalb setzen wir landesweit nun auch den Kinder- und Jugendsport aus“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Dienstag.
Die neue Corona-Verordnung des Landes, die zum 16. Dezember in Kraft tritt, sieht entsprechende Änderungen der bisherigen gesonderten Regelungen für den Kinder- und Jugendsport vor. Der Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) ist damit in allen Sportarten und Altersklassen im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Outdoor- als auch im Indoor-Bereich bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt.
Drese: „Wenn wir jetzt ein paar Wochen unsere Kontakte drastisch einschränken, können wir im neuen Jahr die Maßnahmen früher wieder lockern. Die Sportangebote für Kinder und Jugendliche liegen mir dabei besonders am Herzen.“
Die Ministerin verweist zudem darauf, dass Sport zu treiben, möglich bleibt und unter Einhaltung der Schutzvorschriften auch gesundheitlich förderlich ist. „Sport kann individuell oder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, sofern geöffnet, allein, zu zweit oder mit weiteren Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Joggen gehen, Fahrrad fahren oder mit seinen Kindern auf der Wiese Fußball spielen, ist natürlich erlaubt“, so Drese.
Ministerin Drese wendet sich an Eltern mit Kindern in Kita und Hort
Schwerin – „Wenn es Ihnen möglich ist, betreuen Sie Ihre Kinder in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zuhause.“ Angesichts der hohen Infektionszahlen und des gestern von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Lockdown wendet sich Sozialministerin Stefanie Drese an alle Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen.
Drese appelliert in einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Betreuung in Krippe, Kita, Hort und in der Kindertagespflege nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht selbst oder im engsten familiären Umfeld sichergestellt werden kann.
„Wir müssen jetzt alles dafür tun, Kontakte und damit die Zahl der Infektionen zu reduzieren. Ein Verzicht auf den Kita-Besuch ab Mittwoch trägt dazu bei, mit Oma und Opa sicher Weihnachten feiern zu können“, so Drese.
Auch wenn die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnis und nach den stets aktualisierten Inzidenzzahlen keine Infektionstreiber sind, könne mit der Schutzphase zudem vorgesorgt werden, dass auch nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel das Infektionsrisiko in der Kindertagesförderung niedrig bleibt. Drese: „Ich sehe die Kontakteinschränkungen auch als Chance, den bisherigen Kurs unseres Landes fortzusetzen, Kitas und Schulen weitgehend offen zu halten.“
Die Ministerin betont in ihrem Brief, dass sich die Landesregierung im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern auch jetzt gegen Schließungen mit einer Notfallbetreuung entschieden habe. „Das ist nur möglich, weil die Beschäftigten in der Kindertagesförderung, mit großem Engagement die Förderung und Betreuung der Kinder unter neuen Vorzeichen sichergestellt haben. Und weil die allermeisten Eltern mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten dazu beigetragen haben, die Ausbreitung des Virus in unserem Land zu verringern. Auf dieses Verständnis und ihre Mithilfe setze ich weiterhin“, schreibt Drese.
Während der Schutzphase vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 bleiben die Einrichtungen der Kindertagesförderung und die Kindertagespflegestellen deshalb geöffnet. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung besteht nach wie vor. Die Betreuungszeiten werden nicht eingeschränkt.
Drese: „Wir wollen aber gemeinsam uns noch einmal verstärkt bemühen, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können, wenn Sie als Eltern mithelfen, kleiner werden, denn alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte bleiben an Bord.“
Menschen spenden 50.000 Euro für Projekte in ihrer Region
Schwerin – Crowdfunding auf der Plattform der WEMAG entwickelt sich zu einer erfolgreichen und beliebten Methode, um finanzielle Mittel für gemeinnützige Zwecke zu sammeln. Jetzt haben die Spenden die Marke von 50.000 Euro erreicht. „Ich freue mich sehr, dass die Menschen bereit sind, für Projekte in ihrem Umfeld zu spenden. Mit unserer Crowdfunding-Website können Ideen für Projekte vor der eigenen Haustür sichtbar gemacht und umgesetzt werden. Wir fördern damit ein schöneres und besseres Miteinander in der Region“, sagte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart.
Die WEMAG-Crowd ist im April 2018 gestartet und unterstützt Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung und Umwelt, die in Mecklenburg-Vorpommern und dem nördlichen Brandenburg zu Hause sind. Dazu gehört zum Beispiel das Bodentrampolin auf dem Spielplatz in der Dorfmitte von Grambow. Hier ergriff der Förderverein „Unser Grambow e. V.“ die Initiative und machte das Projekt auf der WEMAG-Crowd öffentlich. Das Spendenziel von 3.500 Euro konnte schon vor dem Ende der Laufzeit von sechs Wochen erreicht werden.
Zu den ersten erfolgreich umgesetzten Vorhaben zählt auch die Kirchturmuhr für Jesendorf. Hier haben mehr als 20 Unterstützer aus der Region insgesamt 5.332 Euro gespendet und das Ziel von 5.000 Euro übertroffen. Initiator dieser Sammelaktion war Sebastian Knauer, der das Projekt für den 1. Mecklenburger Uhrenclub e. V. auf der WEMAG-Crowd bewarb.
Erfolg mit Crowdfunding hatte auch der Förderverein Pingelhof Alt Damerow e. V., der Geld für die Neueindeckung des Reetdaches der alten Scheune auf dem Pingelhof einwarb. Der Pingelhof ist über 400 Jahre alt und damit eine der ältesten noch erhaltenen Hofanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Förderverein hatte bereits erhebliche Eigenmittel aufgebracht und die noch fehlenden 2.500 Euro konnten über die WEMAG-Crowd gesammelt werden.
Der Künstler Richard Wester setzte ein Spendenziel von 2.500 Euro, um die Kosten für seine Tour und die Produktion einer CD zu seiner 7-tägigen Veranstaltung in der Thomaskapelle des Schweriner Doms aufbringen zu können. Der Musiker und Komponist ist seit über 40 Jahren Gast auf deutschen und internationalen Bühnen. Mit Unterstützung der WEMAG-Crowd konnte er 2018 nach Schwerin geholt werden.
Mit dem Projekt „Biosphäre blüht“ wollte das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe gemeinsam mit dem Förderverein Biosphäre Schaalsee e. V. und der Stiftung Biosphäre Schaalsee zum Schutz der Wildbienenvielfalt beitragen. Entlang eines blühenden Bandes durch das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee kann nun dank zahlreicher Unterstützer ein Netz aus mehrjährigen Blühflächen entstehen, das im Laufe der Zeit mit Blühflächen anderer Regionen vernetzt werden kann.
Auch in der aktuellen schwierigen Zeit gibt es Menschen, die zu Hilfsaktionen aufrufen, und Menschen, die sich daran beteiligen. So hat beispielsweise Thomas Pätzold, der bei der WEMACOM Telekommunikation GmbH arbeitet, eine Hilfsaktion für bedürftige Menschen gestartet, nachdem die Ausgabestellen der Tafeln in Rehna und Gadebusch aufgrund der Corona-Krise geschlossen werden mussten. „Die Crowd der WEMAG ist aus meiner Sicht das geeignete Instrument, in der Region Mitstreiter für so ein soziales Projekt zu finden“, sagte Thomas Pätzold rückblickend. Das Spendenziel war mit 500 Euro angesetzt. Bereits nach einer Woche hatten 88 Unterstützer insgesamt 3.640 Euro gespendet und alle Erwartungen übertroffen.
Sich gemeinsam für die Region einsetzen, einander helfen und füreinander da sein – das haben sich viele ehrenamtlich tätige Menschen zur Aufgabe gemacht. Zu ihnen gehört auch Miriam Jablonski. Sie hat mithilfe der WEMAG-Crowd eine Unterstützungsaktion für das Tierheim in Dorf Mecklenburg gestartet, das die Folgen Corona-Pandemie spürte. Die Türen für ehrenamtliche Helfer mussten zum Schutz der Mitarbeiter geschlossen bleiben und weniger Tiere konnten in ein neues Zuhause vermittelt werden.
Auch die Spenden für das Tierheim gingen zurück, da viele Menschen selbst in finanziell unsicherer Lage stecken. Hinzu kamen die ausgefallenen Einnahmen für die Tierpensionen, da die Menschen nicht in den Urlaub gefahren sind. „Ich wollte dem Tierheim auf diese Weise helfen und habe gehofft, dass möglichst viele Menschen ein Herz für die Tiere in unserer Region haben und mein Projekt unterstützen“, erklärte die WEMAG-Mitarbeiterin. Von der großen Resonanz war sie überrascht. Insgesamt 60 Unterstützer konnte sie mobilisieren. So konnte sie der Vereinsvorsitzenden Meike Gutzmann statt der ursprünglichen Zielsumme von 500 Euro am Ende der Projektlaufzeit 1.800 Euro überreichen.
Zu den aktuell auf der WEMAG-Crowd beworbenen Vorhaben gehört das Projekt „Wasser für die Streuobstwiese“ in Ziegendorf. „Für unsere im Jahr 2016 angelegte Streuobstwiese benötigen wir dringend Strom für einen Wasseranschluss“, sagte die Vereinsvorsitzende und Initiatorin des Projektes, Marita Rossow. Das Wasser wird in erster Linie für Neuanpflanzungen gebraucht. Es wurde bisher in großen Behältern zur Streuobstwiese transportiert, was jedoch auf Dauer zu schwierig und umständlich ist.
Viele Menschen engagieren sich in Ziegendorf beim Projekt „Wasser für die Streuobstwiese“. Foto @ Bodo Grewe
Das Spendenziel für den Stromanschluss beträgt 2.000 Euro. Die gesamten Kosten für Strom und Wasser beziffern die bauausführenden Unternehmen auf etwa 8.000 Euro. Deshalb hofft der Verein auf viele Unterstützer. „Je größer die Unterstützung, desto schneller können wir unsere Pflanzen mit Wasser versorgen. Jeder Euro ist wichtig und wird ausschließlich für die Streuobstwiese eingesetzt“, versichert die Vereinsvorsitzende. Wichtig sei als Erstes der Stromanschluss, um die Voraussetzung für die anschließende Wasserbohrung zu schaffen.
Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht
Schwerin – Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht. Mit der neuen Pflege- und Soziales Corona-Verordnung treten ab dem morgigen Sonnabend unter anderem neue Regelungen für Besucher*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Kraft, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.
So darf ab Sonnabend nur noch eine feststehende Person täglich eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen. Dieses gilt ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner landesweit.
Ab dem Inzidenzwert von 100 sind Besuche an maximal drei Tagen pro Woche erlaubt. Bei Inzidenz 200 ist in der jeweiligen Einrichtung nur noch an einem Tag in der Woche der Besuch möglich.
Zudem müssen Besuchende einen negativen Corona-Test (PCR) vorweisen können, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Eine andere Möglichkeit ist ein Schnelltest (PoC-Test) direkt vor dem Betreten der Einrichtung. Die Maskenpflicht besteht weiter, erforderlich ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen. Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen Mir liegt sehr am Herzen, dass die älteren Menschen nicht isoliert sind. Das ist mir besonders wichtig, gerade in der Weihnachtszeit.“
Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Momentan gibt es im Land kleinere und größere Erkrankungsgeschehen durch Corona-Neuinfektionen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel ist es weiter, sich selbst und vor allem auch alle anderen vor einem Anstecken mit dem Virus zu bewahren. Das soll durch eine entsprechende Ausweitung der Maßnahmen erfolgen. Es gilt Ausbrüche zu verhindern, um Menschenleben zu schützen.“
Die Besuchsregelungen zur Weihnachtszeit werden in gesonderten Informationen in den Einrichtungen ausgelegt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dazu wird es in der nächsten Woche entsprechende Hinweise des von Sozialministerin Drese eingesetzten Sachverständigengremiums Pflege und Soziales geben. Dem Sachverständigengremium gehören neben dem Sozialministerium, Vertreter*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des LAGuS, der Unimedizin Greifswald, des MDK, der Verbände der Träger, der Heimaufsicht, der Hochschule Neubrandenburg und des Integrationsförderrates an.
Um die Sicherheit in den Einrichtungen zu erhöhen, werden beim Personal und Bewohnenden z.B. in stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen weiterhin täglich aktive Symptomkontrollen erfolgen, u.a. mit Temperaturmessungen. Zudem sind erweiterte anlasslose Testungen für asymptomatisches Personal vorgesehen.
Schwerin – Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern hat einen erweiterten Leitfaden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Darin enthalten sind aktualisierte Empfehlungen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (5. Corona-JugVO ÄndVO M-V vom 2. Dezember 2020). Die Verordnung ist bis einschließlich 17.01.2021 gültig.
Dabei geht es darum, unter Abwägung der Belange des Infektionsschutzes, Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien vorzuhalten, soweit die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden können.
Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir versuchen, so viel Kinder- und Jugendarbeit wie möglich im Land aufrechtzuerhalten. Dazu geben wir hinsichtlich der Hygiene die Rahmenbedingungen vor. Allerdings kann jeder Landkreis individuell weitere Maßnahmen treffen, abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort.“
So soll zum Beispiel, zum Schutz von Beschäftigten und Kindern, die Anzahl der teilnehmenden Personen im Hinblick auf die Größe der genutzten Räumlichkeiten angemessen sein, so dass ein hinreichender Abstand zwischen den einzelnen Personen eingehalten und den gestiegenen Hygieneanforderungen genüge getan werden kann.
Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis der Anzahl von betreuenden zu teilnehmenden Personen. Es sollte derart gestaltet sein, dass dem jeweils betreuenden pädagogischen Personal zu jeder Zeit eine Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Hygienemaßnahmen (z.B. Abstände, Kontaktvermeidung, Handhygiene etc.) möglich ist.
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dies dient zur Reduzierung von Krankheitserregern in der Luft. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
Soweit umsetzbar, sollten die Angebote und Maßnahmen in kleineren, voneinander getrennten Gruppen erfolgen. Alle Angebote müssen grundsätzlich eine kinder- und jugendhilfe-rechtliche Zielsetzung im Sinne des SGB VIII verfolgen und erfordern somit eine pädagogische Begleitung.
Nicht mehr erlaubt sind Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugend- und Familienerholung sowie der internationalen Jugendarbeit. Sie können angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.
Schwerin – Ab dem 1. Februar 2021 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweites Azubi-Ticket. Anspruchsberechtigt sind dabei nach Auskunft von Sozialministerin Stefanie Drese auch alle jungen Menschen, die einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst im Land Mecklenburg-Vorpommern leisten.
„Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), deren Einsatzstelle in Mecklenburg-Vorpommern liegt“, so Drese.
Voraussetzung für die Berechtigung zum Erwerb eines Azubi-Tickets ist, dass kein weiterer Erstattungsanspruch, wie z.B. ein Schülerticket, besteht.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 2.400 Freiwilligendienstleistende: ca. 1.350 Absolvierende eines Bundesfreiwilligendienstes, gut 900 Absolvierende eines FSJ und etwa 130 FÖJ-Leistende.
Die Landesregierung hatte sich am 4. Dezember im Zukunftsbündnis MV mit Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages auf die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets zum 1. Februar 2021 verständigt.
Das Azubi-Ticket gilt das ganze Jahr für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Land, also in allen Zügen des Nahverkehrs, Bussen und Straßenbahnen. Es kostet 365 Euro und kann auch für private Zwecke genutzt werden.
Drese: „Freiwilligendienstleistende zeigen wichtiges gesellschaftliches Engagement. Mit dem Anspruch auf das Azubi-Ticket verbessern wir die Rahmenbedingungen für diesen Einsatz und sorgen für eine größere Mobilität der jungen Frauen und Männer.“