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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Beschäftigte gewürdigt

Ministerin Drese würdigt Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe

Schwerin – „Unter schwierigen Umständen in herausfordernden Zeiten leisten die Fachkräfte Außergewöhnliches.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat angesichts großer Einschränkungen und zusätzlicher Belastungen heute in Schwerin die Arbeit der Beschäftigten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gewürdigt.

„Die Corona-Pandemie ist für Kinder und Jugendliche eine schwierige Zeit. Umso wichtiger ist es, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit großem Engagement und viel Kreativität unter gestiegenen Hygieneanforderungen Angebote und Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe im Land aufrechterhalten. Dieser Einsatz während der Corona-Pandemie verdient aus Sicht der Landesregierung eine hohe Anerkennung“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass die Fachkräfte im Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung sowie der Jugendsozialarbeit durch die coronabedingten Einschränkungen vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden und wurden. So sei etwa ein erhöhter Betreuungsumfang zu gewährleisten, müssten alternative Anlaufpunkte geschaffen und Veränderungen in der Tagesstruktur der jungen Menschen aufgefangen werden.

Vielen in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräften ist es nach Ansicht Dreses gelungen, sich schnell und mit großer Professionalität auf diese erschwerten Bedingungen einzustellen. Drese: „Der Landesregierung ist bewusst, dass ohne die Beschäftigten der Kinder- und Jugendhilfe eine Umsetzung der Regelungen und Empfehlungen des Landes sowie die Aufrechterhaltung des Jugendhilfesystems im Land insgesamt nicht möglich gewesen wäre. Dafür gilt den Fachkräften sowie den Jugendämtern, mit denen das Sozialministerium eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet, mein herzlicher Dank.“

Preisverfall angehen

Schwerin – Landwirte haben für den heutigen Tag in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Protestaktionen angekündigt. Damit wollen sie auf die ruinösen Preise für Milch und Fleisch hinweisen. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat Verständnis für die Aktionen: „Die Corona-Pandemie und die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland haben den Preisverfall bei Milch und Fleisch beschleunigt. Durch den erneuten Ausfall der Gastronomie und die Ausfuhr­beschränkungen für Schweinefleisch in Drittstaaten stehen die Erzeuger vor kaum mehr lösbaren Problemen.

Dies ist eine unheilvolle Entwicklung, denn der Preisverfall ist auch ein Werteverfall. Die Ernährungsbranche ist ein Sicherheitsgarant in Europa. Hunger macht böse, heißt es im Volksmund, und da ist viel Wahres dran. Bricht die Branche zusammen, ist es um den Frieden in Europa geschehen.

Ich fordere die Bundesregierung daher auf, diesem Sicherheitsrisiko endlich nachhaltig zu begegnen. Es werden Milliarden ausgegeben, zum Beispiel zur Rettung von Werften. Doch in der Landwirtschaft wird dem Höfesterben achselzuckend zugesehen. Dabei verlieren wir vor allem die Betriebe, die wir eigentlich stärken wollen: Es sind die kleinen bäuerlich geprägten Betriebe, die dem Druck des Lebensmitteleinzelhandels nicht standhalten können.

Wir brauchen endlich kostendeckende Rohstoffpreise. Die bisherigen Eingriffe in das Kartellrecht sind nicht ausreichend. Es ist für mich unerträglich, dass die Milliardengewinne des Lebensmitteleinzelhandels einhergehen mit dem Niedergang eines Berufszweiges, dem wir im wahrsten Sinne des Wortes „unser täglich Brot“ verdanken.“

Austausch Bund und Land

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich im Rahmen eines Austausches der Wirtschaftsminister aller Länder mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Dienstag-Abend für eine weitergehende Unterstützung für die direkt und indirekt vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen ausgesprochen.

„Es waren sehr konstruktive Gespräche. Wir haben viele Vorschläge einbringen können und Vorschläge konkretisiert. Der Bund will die Vorschläge der Wirtschaftsminister der Länder prüfen. Die Zeit drängt, wir brauchen eine Lösung, damit die betroffenen Unternehmen auch die Unterstützung bekommen, auf die sie warten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Wirtschaftsminister Glawe hat erneut ins Gespräch gebracht, alle Unternehmen zu berücksichtigen, die im November 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber November 2019 haben. „Neben den direkt betroffenen Unternehmen brauchen wir Unterstützung auch für die indirekt betroffenen Unternehmen. Die Unterstützung muss am Besten einheitlich erfolgen. Das würde den Aufwand für das Unternehmen erheblich reduzieren. Schnellere Bewilligungen würden ermöglicht. Darüber hinaus könnten mehr betroffene Unternehmen berücksichtigt werden. So wären auch Unternehmen von der Novemberhilfe erfasst, die zwar keine wesentlichen Umsätze mit geschlossenen Unternehmen erwirtschaften, aber in gleicher Weise von der Schließung betroffen sind, weil ihnen Endkunden ausbleiben. Eine Unterscheidung zwischen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen ergibt wenig Sinn. Zum Beispiel trifft der Teil-Lockdown neben einem Hotel, das geschlossen wurde, auch den Bücherladen nebenan im Ort“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe.

Hotels werden gemäß der bisherigen Vorstellungen als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Das ist aus hiesiger Sicht unzureichend. „Hotels stellen nur einen Teil des Beherbergungsgewerbes dar, das insgesamt von den Maßnahmen betroffen ist. Nicht erfasst werden bislang beispielsweise Pensionen, Ferienzentren und Campingplätze, die ebenso von dem Verbot für touristische Übernachtungsangebote betroffen sind. Daher habe ich gefordert, das Beherbergungsgewerbe insgesamt als direkt betroffen zu berücksichtigen“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zumindest sollte anstelle der Hotels die gesamte Hotellerie berücksichtigt werden. Dazu wären Hotels, Gasthöfe und Pensionen zu zählen. „Eine Berücksichtigung nur eines Teils dieser Wirtschaftsklasse erscheint angesichts der Ähnlichkeit der Tätigkeit und der in allen Fällen vorliegenden Betroffenheit nicht sachgerecht. Die Branche muss gleichermaßen berücksichtigt werden“, forderte Glawe.

Darüber hinaus wurde auch für Soloselbstständige die Möglichkeit einer direkten Antragstellung auch ohne sogenannten prüfenden Dritten diskutiert. „Ich habe für eine Wahlmöglichkeit plädiert. Danach könnten Antragsteller entweder direkt (ohne prüfenden Dritten) eine pauschale Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Oder, wer eine höhere Unterstützung benötigt, könnte über einen prüfenden Dritten eine Hilfe in Höhe von 75 Prozent seines Vergleichsumsatzes erhalten. Damit würde der Verwaltungsaufwand für die Soloselbstständigen auf Seiten der Bewilligungsstellen deutlich reduziert und eine schnellere Auszahlung möglich“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Infektionsgeschehen an den Schulen

Schwerin – Die Zahlen der Infektionen mit dem Coronavirus zeigen, dass die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin keine Corona-Hotspots sind. Das geht aus der aktuellen Übersicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hervor. In der 44. und 45. Kalenderwoche hat es unter den 187.200 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen insgesamt 22 Infektionen (sogenannte Indexfälle) gegeben, bei denen das Cornavirus von außen in die Schulen hineingetragen wurde. In der Folge haben sich insgesamt neun weitere Schülerinnen und Schüler mit dem Coronavirus angesteckt.

Unter den 14.980 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Lehrkräfte und pädagogisches Personal) an den Schulen hat es in der 44. und 45. Kalenderwoche 10 Infektionen mit dem Coronavirus gegeben. In der Folge haben sich weitere drei pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Coronavirus angesteckt, wie aus der Übersicht des LAGuS weiter hervorgeht. Betroffen waren in diesem Zeitraum von zwei Wochen landesweit insgesamt 30 Schulen.

„Die Zahlen belegen, dass unsere Schulen auch weiterhin keine Hotspots für Infektionen sind“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Trotz der insgesamt steigenden Infektionszahlen auch in Mecklenburg-Vorpommern, greifen die Hygienemaßnahmen an den Schulen nach wie vor. Wichtig ist, dass sich alle an die Regeln halten, damit wir weiterhin Präsenzunterricht in den Schulen ermöglichen können“, so die Ministerin.

Das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern führte dazu, dass an den allgemein bildenden Schulen aktuell 2.726 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind. Das sind 1,79 Prozent der Gesamtschülerzahl an allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen auch einzelne Quarantänefälle, die aufgrund von Erstkontaktfällen und Infektionen im privaten Umfeld erfolgt sind. Am 2. November 2020 waren es 3.573 Schülerinnen und Schüler. Das waren 2,34 Prozent der Gesamtschülerzahl an allgemein bildenden Schulen.

An den beruflichen Schulen mussten sich aktuell 88 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne begeben. Das sind 0,26 Prozent der Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen. Am 2. November 2020 waren es 53 Schülerinnen und Schüler. Das waren 0,15 Prozent der Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen.

Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zwei geschlossene öffentliche Schulen. Das sind die Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ in Schwerin und die Regionale Schule mit Grundschule „Warnowschule“ Papendorf.

100. Partner für die EhrenamtsKarte MV

Schwerin – Die landesweite Ehrenamtskarte entwickelt sich seit ihrer Einführung in diesem Jahr sehr positiv. Sozialministerin Stefanie Drese hat trotz der Corona-Krise in den letzten Monaten viele neue Unternehmen und Institutionen für die Karteninhaberinnen und -inhaber gewinnen können.

Jetzt konnte Drese mit dem Spiele- und Erlebnisanbieter Virtual Rostock bereits den 100. Partner der EhrenamtsKarte MV begrüßen und eine entsprechende Partnerschaftsvereinbarung schließen.

„Es ist toll, dass es überall im Land eine große Bereitschaft gibt, das Ehrenamt zu unterstützen“, sagte Drese heute in Schwerin. Mit einer Partnerschaft werde das große Engagement ehrenamtlich besonders Aktiver gewürdigt und die Karte mit ihren Bonusleistungen und Vergünstigungen immer attraktiver, so die Ministerin.

Angefangen hat die Ehrenamtskarte zu Beginn des Jahres mit gut zehn Landeseinrichtungen. Drese: „Aus diesem zarten Pflänzchen ist ein großer bunter Strauß geworden.“ Hinter den 100 Partnern stehen weit über 200 Angebote, die Besitzerinnen und Besitzer der Bonuskarte in Anspruch nehmen können. Dazu gehören z.B. Einzelhändler, Tankstellen, Fast-Food-Filialen, Bäckereien, Autovermieter, Krankenkassen, Restaurants, Hotels, Freizeit-, Wellness-, Kultur- und Ausflugseinrichtungen sowie Sportvereine.

„Ich freue mich, dass auch junge und innovative Unternehmen wie Virtual Rostock Partner werden und 20 Prozent Ermäßigung beim Erleben virtueller Abenteuer gewähren“, betonte Drese.

Groß ist auch die Resonanz bei den Anträgen. So sind bis jetzt etwa 1.300 landesweite Ehrenamtskarten in allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten an besonders engagierte Ehrenamtliche überreicht bzw. versandt worden. Für den Erhalt der Karte müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtliches Engagement kontinuierlich in den letzten drei Jahren (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr).

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die ständig wachsende Zahl der teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Arbeit der Ehrenamtsstiftung gewürdigt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der 1. Sitzung des Stiftungsrates der Ehrenamtsstiftung für die Amtsperiode 2020 bis 2025, die digital stattfand, die Arbeit der Stiftung gewürdigt.

„Die Ehrenamtsstiftung hat in den letzten Monaten zusätzliche Aufgaben übernommen, um die ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land in der Corona-Krise zu unterstützen. Dafür hat die Landesregierung 1 Million Euro Soforthilfe bereitgestellt. Das ist wichtig für die Ehrenamtlichen und ihre Organisationen, bedeutet aber auch einen beträchtlichen Aufwand für die Stiftung, die diese Mittel verteilt. Die gesamte Stiftung leistet Großartiges, souverän und gewissenhaft. Vielen Dank dafür.“ Überhaupt sei gute und gewissenhafte Arbeit das Markenzeichen der Ehrenamtsstiftung.

2019 wurden 460.000 Euro ausgereicht, 2020 stellt das Land 680.000 Euro zur Verfügung. Schwesig: „So viel Unterstützung gab es noch nie. Für die Ehrenamtsstiftung bedeutet das unzählige Einzelvorgänge, weil wir uns ja ganz bewusst entschieden haben, vor allem kleine Organisationen mit kleinen Beiträgen zu unterstützen.“ Die Ministerpräsidentin verwies darauf, dass die Stiftung Vereinen und Verbänden auch beratend zur Seite steht, sich für die Anerkennung des Ehrenamts einsetzt und nannte beispielgebend die in diesem Jahr eingeführte Ehrenamtskarte.

Die Ministerpräsidentin begrüßte während der digitalen Sitzung die neue Geschäftsführerin Dr. Adriane Lettrari-Pietzker: „Frau Lettrari hat mit ihrem bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Wirken gezeigt, dass sie mit viel Power und Kreativität Aufgaben bewältigt.“ Gleichzeitig dankte sie der Vorstandsvorsitzenden Hannelore Kohl und allen Stiftungsratsmitgliedern.

Landesverordnung Pflege und Soziales

Schwerin – „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen.Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen, um eine soziale Isolation zu verhindern.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat die neuen Regelungen der „Fünften Pflege und Soziales Corona VO-Änderungsverordnung“ heute vorgestellt.

So bleibt der Besuch und das Betreten von vollstationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt, soweit in der Einrichtung kein aktives Corona-Infektionsgeschehen besteht

Die Schutzstandards für Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe werden jedoch erhöht und richten sich nach der Höhe der Neuinfektionen in der jeweiligen Region.

Ab einem Risikowert von 36 bis 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt dürfen höchstens zwei Besuchende je Bewohner*in, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.

Ab 51 bis 74 Neuinfektionen darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher je Bewohner*in oder Bewohner die Einrichtung betreten. Der Besuchende muss dabei nicht dauerhaft festgelegt werden

Ab einer 7-Tages-Inzidienz von 75 Neuinfektionen darf der Besuch ausschließlich in einem hierfür vorgesehenen Besuchszimmer stattfinden, wobei nach jedem Besuch das Zimmer zu desinfizieren ist. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Nutzung eines Besuchszimmers ist in der Verordnung für Bewohnende mit unzureichender Mobilität verankert. „Ein Einzelzimmer der Bewohnerin oder des Bewohners steht einem Besuchszimmer gleich, soweit der Besuch durch Personal der Pflegeeinrichtung auf dem kürzesten Weg zum jeweiligen Einzelzimmer geleitet wird“, verdeutlichte Drese.

Die jeweiligen Einschränkungen bleiben in Kraft bis der Ausgangswert der jeweiligen Stufe für mindestens 14 Tage unterschritten worden ist.

Die aufgeführten Einschränkungen umfassen grundsätzlich nicht das Betreten zu anderen Zwecken als den Besuch. Dies beinhaltet neben dem Personal des Einrichtungsträgers insbesondere das Betreten zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Betriebes (zum Beispiel Warenlieferungen, notwendige Reparaturen, Reinigung), das Betreten zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Rechtspflege und Situationen, in denen ein Besuch der pflegebedürftigen Person aufgrund gesundheitlicher Umstände keinen Aufschub duldet (zum Beispiel Sterbebegleitung). Auch die Begleitung und der Besuch Minderjähriger, medizinische, therapeutische oder seelsorgerische Maßnahmen sowie Hygienemaßnahmen (Friseur, Fußpflege) bleiben möglich.

Untersagt ist der Besuch und das Betreten für Personen, die sich in den letzten drei Tagen in einem ausländischen Risikogebiet oder einem Landkreis/ einer kreisfreien Stadt innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, in der die Zahl der Neuinfektionen den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wurde. Dieses Verbot kann durch den Nachweis einer negativen und höchstens 48 Stunden alten molekularbiologischen Testung dieser Person aufgehoben werden.

Wohnen in Neubrandenburg

Neubrandenburg – Seine Dialogtour „Zukunft des Wohnens“ führt Bauminister Christian Pegel am kommenden Mittwoch (11. November 2020) in die Neubrandenburger Oststadt. In kleiner Runde diskutiert er mit Oberbürgermeister Silvio Witt sowie René Gansewig, Vorstandssprecher der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (Neuwoba), und Michael Wendelstorf, Geschäftsführer der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges), über die Frage: „Wie wollen wir künftig wohnen und vor allem: Wie erhalten wir die soziale Vielfalt in unseren Wohngebieten?“ Jörg Klingohr moderiert.

Per Life-Stream kann jede und jeder die Veranstaltung verfolgen und per Live-Chat auch Fragen stellen und mitdiskutieren. Corona-bedingt muss bei der vierten Veranstaltung der Reihe auf Life-Publikum verzichtet werden. Schalten Sie sich dazu unter der Adresse https://www.zukunft-wohnen-mv.de/veranstaltungen/neubrandenburg/ oder über Facebook: www.facebook.com/zukunftwohnen/.

Am Beispiel der Robert-Koch-Straße in der Neubrandenburger Oststadt soll verdeutlicht werden, wie ein zeitgemäßes Wohngebiet für alle Bevölkerungsgruppen und Budgets aussehen kann. Dort sollen im Zuge des Um- und Neubaus zwei Drittel der Wohnungen mit Fördermitteln errichtet und ein Drittel frei finanziert werden. Eine Einrichtung des betreuten Wohnens der Lebenshilfe Neubrandenburg soll integriert werden. Damit Parkplätze möglichst wenig Platz in der Außenanlage einnehmen und dennoch eine Quote von 1,5 Pkw je Wohnung erreicht wird, soll eine Tiefgarage mit Gründach entstehen und zudem ein Generationenspielplatz.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe sowie den früheren Veranstaltungen in Greifswald, Rerik und Richtenberg finden Sie unter: www.zukunft-wohnen-mv.de.