Austausch Bund und Land

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich im Rahmen eines Austausches der Wirtschaftsminister aller Länder mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Dienstag-Abend für eine weitergehende Unterstützung für die direkt und indirekt vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen ausgesprochen.

„Es waren sehr konstruktive Gespräche. Wir haben viele Vorschläge einbringen können und Vorschläge konkretisiert. Der Bund will die Vorschläge der Wirtschaftsminister der Länder prüfen. Die Zeit drängt, wir brauchen eine Lösung, damit die betroffenen Unternehmen auch die Unterstützung bekommen, auf die sie warten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Wirtschaftsminister Glawe hat erneut ins Gespräch gebracht, alle Unternehmen zu berücksichtigen, die im November 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber November 2019 haben. „Neben den direkt betroffenen Unternehmen brauchen wir Unterstützung auch für die indirekt betroffenen Unternehmen. Die Unterstützung muss am Besten einheitlich erfolgen. Das würde den Aufwand für das Unternehmen erheblich reduzieren. Schnellere Bewilligungen würden ermöglicht. Darüber hinaus könnten mehr betroffene Unternehmen berücksichtigt werden. So wären auch Unternehmen von der Novemberhilfe erfasst, die zwar keine wesentlichen Umsätze mit geschlossenen Unternehmen erwirtschaften, aber in gleicher Weise von der Schließung betroffen sind, weil ihnen Endkunden ausbleiben. Eine Unterscheidung zwischen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen ergibt wenig Sinn. Zum Beispiel trifft der Teil-Lockdown neben einem Hotel, das geschlossen wurde, auch den Bücherladen nebenan im Ort“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe.

Hotels werden gemäß der bisherigen Vorstellungen als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Das ist aus hiesiger Sicht unzureichend. „Hotels stellen nur einen Teil des Beherbergungsgewerbes dar, das insgesamt von den Maßnahmen betroffen ist. Nicht erfasst werden bislang beispielsweise Pensionen, Ferienzentren und Campingplätze, die ebenso von dem Verbot für touristische Übernachtungsangebote betroffen sind. Daher habe ich gefordert, das Beherbergungsgewerbe insgesamt als direkt betroffen zu berücksichtigen“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zumindest sollte anstelle der Hotels die gesamte Hotellerie berücksichtigt werden. Dazu wären Hotels, Gasthöfe und Pensionen zu zählen. „Eine Berücksichtigung nur eines Teils dieser Wirtschaftsklasse erscheint angesichts der Ähnlichkeit der Tätigkeit und der in allen Fällen vorliegenden Betroffenheit nicht sachgerecht. Die Branche muss gleichermaßen berücksichtigt werden“, forderte Glawe.

Darüber hinaus wurde auch für Soloselbstständige die Möglichkeit einer direkten Antragstellung auch ohne sogenannten prüfenden Dritten diskutiert. „Ich habe für eine Wahlmöglichkeit plädiert. Danach könnten Antragsteller entweder direkt (ohne prüfenden Dritten) eine pauschale Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Oder, wer eine höhere Unterstützung benötigt, könnte über einen prüfenden Dritten eine Hilfe in Höhe von 75 Prozent seines Vergleichsumsatzes erhalten. Damit würde der Verwaltungsaufwand für die Soloselbstständigen auf Seiten der Bewilligungsstellen deutlich reduziert und eine schnellere Auszahlung möglich“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

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