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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Maskenpflicht ab der 5. Klasse in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat heute eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an weiterführenden Schulen beschlossen. Zuvor wurde der entsprechende Vorschlag von Bildungsministerin Bettina Martin auf dem MV-Gipfel diskutiert.

Ab Mittwoch, dem 5. August 2020 müssen alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Während des Unterrichts, in den Klassen-, Kurs- oder Arbeitsräumen muss keine Maske getragen werden.

„In MV haben wir weiterhin die geringsten Infektionszahlen deutschlandweit. Damit das so bleibt, müssen wir auf Nummer sicher gehen und wachsam auf das Infektionsgeschehen reagieren. Das gilt ganz besonders für unsere Schulen. In den vergangenen Tagen ist ein Anstieg der Neuinfektionen in Deutschland zu verzeichnen. Die Gesundheitsexpertinnen und -experten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der Universität Rostock und dem Gesundheitsministerium haben uns angesichts dieser Entwicklung jetzt empfohlen, eine Maskenpflicht, also die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, einzuführen. Das Tragen von Masken in den Gängen, auf den Treppen, Toiletten und auf dem Schulhof, wo sich viele Schülerinnen und Schüler aufhalten, bietet ergänzend zu den anderen Hygienemaßnahmen in der Schule einen weiteren wichtigen Schutz für Schüler und Beschäftigte“, sagte Martin.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht im Schulbus. Auf dem Weg von und zum Schulbus sind die Schülerinnen und Schüler auch angehalten, eine Maske zu tragen.

Die Ministerin verwies darauf, dass das Tragen einer Maske vor allem die Menschen in der unmittelbaren Umgebung schützt. „Ein Mund-Nasen-Schutz ist ein sehr gutes Mittel, andere nicht anzustecken. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle an die Regeln halten und den Mund-Nasen-Schutz in der Schule tragen, wenn sie nicht im Unterricht sind. Wichtig ist mir aber auch, darauf hinzuweisen, dass unsere Schulen am sichersten vor Corona sind, wenn sich unsere Gesellschaft insgesamt an die Regeln hält und sich im Alltag bestmöglich gegen Infektionen schützt. Wir alle wollen, dass die Kinder jetzt wieder so viel wie möglich in die Schule gehen und dort unterrichtet werden können. Wir alle wissen, dass es nicht auszuschließen ist, dass es in den kommenden Wochen und Monaten wegen einer Infektion vereinzelt zur Schließung einer Schule kommen kann. Doch unser gemeinsames Ziel muss es sein, zu verhindern, dass es erneut zu flächendeckenden Schulschließungen kommt. Da müssen jetzt alle mithelfen und im Alltag vorsichtig und vernünftig handeln.“

Kritik an den Regeln für Kampfhunde

Verordnung hat deutlich mehr Sicherheit gebracht

Schwerin – Nach Auffassung des Innenministeriums hat sich die Hundehalterverordnung bewährt. Sie ist ein Gewinn für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Die erweiterten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden sowie die restriktiven Haltungsvoraussetzungen haben den Effekt, dass die Bereitschaft, sich als gefährlich eingestufte Hunde zuzulegen, erheblich abgenommen hat. Gleichwohl lässt die Hundehalterverordnung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die Haltung derartiger Hunde zu, da sie kein absolutes Verbot bestimmter Hunderassen oder -gruppen enthält.

„Eine wichtige Erfahrung ist, dass die in der Hundehalterverordnung gelisteten Hunde – auch wegen der für diese Hunde durch die Gemeinden veranlassten höheren Hundesteuern (bis zum dreifachen Satz) – von Hundehaltern erst gar nicht mehr angeschafft werden“, so Thomas Lenz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. „Deshalb haben wir auch von diesen Hunden in den letzten Jahren deutlich weniger Beißvorfälle, als vor dem Erlass der Verordnung. Daraus dann aber zu schließen, dass die Listenhunde offenbar harmlos und die Hundehalterverordnung insoweit überflüssig sei, ist vor diesem Hintergrund ein gefährlicher Irrtum.“

Natürlich steht bei allen Hunden häufig das Problem am Ende der Leine. Aber auch daraus den Schluss zu ziehen, dass es richtig wäre, gewisse Hunde-Züchtungen einschließlich Querzüchtungen, für die sich häufig auch ein bestimmtes Klientel von Hundehaltern besonders interessiert, als grundsätzlich nicht mehr gefährlich einzustufen, wäre künftigen möglichen Opfern gegenüber absolut unverantwortlich. „Und ob die besonderen Gefahren, die von diesen Züchtungen und manchen Hundehaltern ausgehen, allein mit der Einführung eines Hundeführerscheins gelöst werden können, darf auch sehr bezweifelt werden. Ich erinnere nur an die Erfahrungen, die wir mit dem Kleinen Waffenschein machen“, so der Staatssekretär.

Nach der fünften Verordnung zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 23. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 43) tritt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 4. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 295) am 31. Juli 2022 außer Kraft.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 18. Oktober 2019 einen Antrag zur Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen angenommen (Drucksache 7/4210 vom 25. September 2019). Danach ist die Erarbeitung und die Vorlage eines formellen Gesetzentwurfes zu einem Hunde(halter)gesetz beabsichtigt. Dieses Gesetz soll die Hundehalterverordnung ablösen und zugleich Regelungen über Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten von Hunden zum Gegenstand haben.

Die Hundehalterordnung war insbesondere zu verlängern, weil weiterhin bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes im obigen Sinne ein erhebliches öffentliches Interesse an einer solchen Regelung besteht. Sie dient der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, soweit diese durch Hunde hervorgerufen werden und soll auch weiterhin das Verhalten der Hundehalterinnen und Hundehalter im Sinne der Gefahrenabwehr steuern.

Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 8.13) ist ein erhöhter Steuersatz für gelistete Hunde, die abstrakt als gefährlich angesehen werden – sogenannte Kampfhunde – zulässig. Die Gemeinde darf bei ihrer Hundesteuererhebung neben fiskalischen Zwecken auch den Lenkungszweck verfolgen, als gefährlich eingestufte Hunde aus ihrem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Selbst dann, wenn ein individueller Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität erbracht wurde.

Start in das neue Schuljahr

Schwesig/Martin: Wir wollen so viel Normalität wie möglich in den Schulen

Schwerin – Am Montag beginnt in Mecklenburg-Vorpommern das neue Schuljahr. Bereits am Wochenende finden zahlreiche Einschulungsfeiern statt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig besucht morgen eine Einschulungsfeier der Grundschule Lankow in Schwerin. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bettina Martin ist bei der gemeinsamen Einschulungsfeier der Grundschule „Ueckertal“ und der Grundschule „Mitte“ im Historischen U in Pasewalk zu Gast. Beide wünschen allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern im Land alles Gute für ihre Schulzeit und allen Schülerinnen und Schülern im Land einen guten Start ins neue Schuljahr. „Wir drücken allen Schülerinnen und Schülern im Land ganz fest die Daumen, dass der Start in die Schule für alle gut klappt“, erklärten Schwesig und Martin heute.

„Als im März das Corona-Virus nach Deutschland gekommen ist, mussten wir alle Schulen schließen. Das war eine schwere Entscheidung. Bildung ist der Schlüssel, wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht“, bekannte die Ministerpräsidentin. Zunächst sei nur digitaler Unterricht möglich gewesen. Nach Ostern habe man die Schulen langsam wieder für den Präsenzunterricht geöffnet. „Mit dem Schuljahresbeginn gibt es wieder für alle Kinder täglichen Unterricht in den Schulen. Wir wollen so viel Normalität wie möglich in der Schule. Und wir wollen alle gesund bleiben. Deshalb öffnen Schulen und Kita im Regelbetrieb, aber mit Sicherheitsmaßnahmen. Die Corona-Gefahr ist noch nicht vorbei. Das stellt alle vor besondere Herausforderungen. Klar ist: Wenn es Verdachtsfälle gibt, muss schnell gehandelt und getestet werden“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Eine schöne Einschulungsfeier gehört zum Schulstart dazu. Ich freue mich, dass die Regeln ermöglichen, dass auch in diesem Schuljahr die Einschulungsfeiern stattfinden können, denn der erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag im Leben für die ABC-Schützen und die Familie“, betonte die Bildungsministerin. „Die Mädchen und Jungen sind schon ganz aufgeregt und freuen sich auf diesen Tag. Sie lernen ihre Klassenlehrerin oder Klassenlehrer kennen, erfahren, wo sie im Klassenraum sitzen und erhalten ihren Stundenplan. Auch die Lehrerinnen und Lehrer sind schon sehr gespannt auf die neuen Kinder. In den kommenden Wochen geht es dann los mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und eine tolle Schulzeit“, so Martin.

Ministerpräsidentin Schwesig hob außerdem hervor, dass mit dem neuen Schuljahr die Bezahlung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern angehoben wird. Sie erhalten künftig die Besoldungsgruppe A 13 bzw. E 13. „Sie haben das verdient. Ich bin davon überzeugt, dass Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer einen genauso wichtigen und anspruchsvollen Beruf haben wie die Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen“, erklärte die Ministerpräsidentin. Schulleitungen an Grundschulen bekommen ebenfalls mehr Geld. Die Höhergruppierung von Grundschullehrkräften ist im 200-Millionen-Euro-Schulpaket vorgesehen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.

Am Samstag, 1. August, werden 13.900 Kinder an den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeschult. Am Montag, 3. August, beginnt dann für 152.700 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen im Land der Unterricht. In Mecklenburg-Vorpommern wird es im neuen Schuljahr einen täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geben. Grundlage für die Schulöffnungen bildet der aktualisierte Hygiene-Rahmenplan Corona.

Konzert gegen Rassismus

Wismar – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, ist Schirmherrin des am (morgigen) Samstag stattfindenden Benefizkonzerts „it matters!“ in Wismar. „Ich unterstütze sehr gern diese Aktion von jungen Menschen. Sie greifen die Black Lives Matter-Bewegung auf und setzen ein wichtiges Zeichen gegen Rassismus und für Diversität in der Gesellschaft“, sagte Alabali-Radovan im Vorfeld der Veranstaltung.

Die Landesintegrationsbeauftragte machte deutlich, dass die Corona-Pandemie nicht dafür sorgen dürfe, dass die Themen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung aus dem Blickfeld geraten.

Alabali-Radovan: „Innerhalb des letzten Jahres haben uns bundesweit rassistische Ereignisse erschüttert. Auch zeigen Angriffe wie auf das Vereinsbüro und Mitarbeiterinnen von Tutmonde, Lola für Demokratie und DaMigra in Stralsund und die aktuellen Geschehnisse am Islamischen Kulturzentrum in Greifswald, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt Stellung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit beziehen müssen.“ Das Konzert sei dafür eine gute Möglichkeit, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Organisiert wird das Open-Air-Event durch den Jauxi! Entertainment e.V. Auftreten werden Künstlerinnen und Künstler aus der Region aber auch aus anderen Ländern. Die Einnahmen sollen zum einen an regionale Organisationen, die sich gegen Rassismus stark machen, gespendet und zum anderen der Black Lives Matter-Fonds unterstützt werden.

Das Konzert findet statt am 1. August ab 18 Uhr am Zeughaushof Wismar. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung wird als Schirmherrin ein Grußwort halten. Medienvertreter/innen sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Jetzt bewerben

Martin: Ergreift Eure Chance – bewerbt Euch jetzt!/Bildungsministerin ermutigt Jugendliche zur Berufsausbildung

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat Schulabsolventinnen und -absolventen aufgerufen, sich jetzt auf einen Ausbildungsplatz zu bewerben. „Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern noch fast 4.700 freie Ausbildungsplätze. Wer sich jetzt bewirbt, hat gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen“, sagte Martin. Die Ministerin betonte, dass die duale Berufsausbildung in Deutschland ein einmaliges Erfolgsmodell sei, das sehr gute Chancen für ein erfolgreiches Berufsleben biete.

Die Ministerin verwies darauf, dass corona-bedingt in den vergangenen Wochen und Monaten an den Schulen keine Berufsberatung und -orientierung stattfinden konnte. „Das hat viele Jugendliche verunsichert und es fiel sicher auch vielen schwer, sich ohne diese Unterstützung für einen Ausbildungsweg zu entscheiden“, sagte Martin.

Im jetzt startenden Schuljahr werden auch die Berufsberatungen an den Schulen wieder durchgeführt. Ministerin Martin kündigte gleichzeitig an, dass ab dem neuen Schuljahr in den 11. Klassen der gymnasialen Oberstufen in MV ein verpflichtender Grundkurs zur Berufsorientierung eingeführt werde. Darin sollen Abiturientinnen und Abiturienten nicht allein auf ein Studium hin orientiert werden, sondern gleichberechtigt über die weitreichenden Chancen einer guten beruflichen Ausbildung informiert werden.

Martin hob lobend in diesem Zusammenhang auch noch einmal die hohe Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen im Land hervor. „Alle wissen, die Krise wird gehen – der Fachkräftebedarf wird bleiben. Deshalb tut jeder Betrieb gut daran, seine Fachkräfte für morgen schon heute auszubilden.“ Im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern bestehe bei allen Beteiligten – also den Sozialpartnern, den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammer, der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung – große Einigkeit darüber, dass gut ausgebildete Fachkräfte das größte Kapital für Mecklenburg-Vorpommern seien.

„Deshalb war es der Landesregierung auch wichtig, gleich zu Beginn der Corona-Krise die berufliche Ausbildung zu sichern. Das Land hat mit dem Programm „Ausbildungsfortsetzung“ Zeichen gesetzt. Betriebe, die corona-bedingt in Not waren konnten so 80 Prozent der zu zahlenden Ausbildungsvergütung erstattet bekommen.“

Es sei erfreulich, dass die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu ihrer Verantwortung stehen und ausbilden. Gleichzeitig nahm sie Auszubildenden Sorgen über den Betrieb der Berufsschulen nach den Ferien. „Ab dem 31. August 2020 werden auch die Berufsschulen im Land wieder in einen verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten. Auch Auszubildende, die vielleicht aufgrund einer späteren Bewerbung erst dann in den Berufsschulunterricht einsteigen, müssen sich keine Sorgen machen. Sie werden in den Schulen gut unterstützt, damit der Anschluss klappt.“

Arbeitsmarkt Juli in M-V

Schwerin – Im Juli ist die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahresmonat weiter gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juli 65.900 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 10.900 Arbeitslose mehr als im Vorjahresmonat (+19,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,0 Prozent (+1,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreswert).

„Pandemiebedingt ist der Arbeitsmarkt weiter in einer Ausnahmesituation. Der Juli lässt hoffen, dass es erste Anzeichen gibt, dass der Aufwuchstrend der Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den Vormonaten geringer wird. Das ist auch ein klares Zeichen, dass die Unternehmen versuchen ihr Personal zu halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Im Vergleich zum Vormonat Juni sank die Arbeitslosigkeit um 70 Personen (-0,1 Prozent).

„Die potentielle Angst vor einer zweiten Corona-Welle darf nicht zu einer Lähmung der Wirtschaft führen. Das ist eine Herausforderung für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Die Auswirkungen der Krise sind deutlich spürbar und machen sich auch im produzierenden Gewerbe stärker bemerkbar. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich und komplex. Die teilweise unterbrochenen Lieferketten, eine sinkende Nachfrage bei Neuaufträgen oder auch pandemiebedingt verschobene Investitionen machen der heimischen Wirtschaft insgesamt zu schaffen“, erläuterte Glawe.

„Wir müssen alles dafür tun, die Investitionsbereitschaft beim Mittelstand weiter anzukurbeln, um die Wirtschaft ins Laufen zu bekommen. Das sichert Arbeitsplätze“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Bei der Eisengießerei Torgelow, dem Windkraftanlagenbauer Nordex oder auch bei den MV Werften wird intensiv an Hilfsmaßnahmen gearbeitet. „Das Land unterstützt Unternehmen bestmöglich, um durch die Krise zu kommen“, so Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 18.900 Betriebe für 181.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Somit haben 40,1 Prozent aller Betriebe des Landes mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigen Kurzarbeit angemeldet. „Auch hier wird die Dimension der Krise deutlich. Das Gebot der Stunde lautet, Arbeitsplätze zu erhalten. Das Angebot der Kurzarbeit wird intensiv genutzt. Das zeigt: Viele Unternehmen versuchen, in schwierigen Zeiten ihre Fachkräfte zu binden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Betroffen von der Kurzarbeit sind vor allem Einzelhandel, Gastronomie und Gesundheitswesen.

Achtung – Schulanfänger im Straßenverkehr!

Schwerin -Nach den Sommerferien beginnt in Mecklenburg-Vorpommern mit der Einschulung am kommenden Samstag für die ABC-Schützen ein neuer Lebensabschnitt, der nun auch eine regelmäßige Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt. Für alle anderen Schüler startet dann am 03.08.2020 wieder der Schulunterricht.

Innenminister Lorenz Caffier ruft daher alle Verkehrsteilnehmer auf: „Seien Sie bitte besonders aufmerksam im Straßenverkehr unterwegs, gehen Sie mit gutem Beispiel voran und nehmen Sie Rücksicht!“

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sie sind vom Vorbild und der Anleitung der Erwachsenen abhängig. Denn je kleiner sie sind, desto schwieriger fällt es ihnen, in der komplexen Verkehrswelt zurechtzukommen.

Unsere Landespolizei wird auch in diesem Jahr mit verstärkten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gezielt im Umfeld von Schulen für die Sicherheit der Schulanfänger im Einsatz sein und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Schulanfänger auf ihrem täglichen Schulweg leisten. Neben der Schulwegsicherung werden aber auch das richtige Angurten der Kinder in den Fahrzeugen sowie die Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit im Mittelpunkt der landesweit stattfindenden themenorientierten Verkehrskontrollen sowie der begleitenden Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ stehen.

Während erfreulicherweise im vergangenen Jahr kein Kind bei einem Straßenverkehrsunfall ums Leben kam, erhöhte sich die Zahl der schwer- und leichtverletzten Kinder – insbesondere der Rad fahrenden Kinder. Hierbei ist zudem die Zahl der unfallverursachenden Fahrradfahrer von 84 (2018) auf 122 (2019) gestiegen. Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus, die Kinder erst nach und nach erwerben. Jüngere Kinder sind diesen Anforderungen noch nicht gewachsen.

Im Jahr 2019 verunglückten auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen insgesamt 557 (2018 = 510) Kinder im Alter von 6-14 Jahren. Dabei wurden 78 schwer- und 479 leichtverletzt. Auf dem Weg zur Schule oder von der Schule ereigneten sich 60 Verkehrsunfälle, bei denen 13 Kinder schwer- und 50 Kinder leichtverletzt wurden.
Unter den Verletzten waren sieben 6 bis 7-Jährige (2018: acht).

Minister Caffier: „Dies allein ist Anlass genug, die Anstrengungen zu mehr Verkehrssicherheit und verkehrssicherem Verhalten zu erhöhen – nicht nur zum Schulanfang!“

Die Beachtung folgender Hinweise bringt mehr Sicherheit für die/Ihre Schulkinder:

  • Planen Sie stets genügend Zeit ein und gehen Sie den Schulweg in den ersten Tagen gemeinsam mit Ihrem Kind ab! Zeitnot und Hetze führen zu falschem Verhalten und erhöhen das Unfallrisiko.
  • Begleiten Sie Ihr Kind solange, bis Sie sicher sind, dass es den Schulweg alleine meistern kann! Dies gilt insbesondere auch für Ihre Rad fahrenden Kinder.
  • Trainieren Sie auch das richtige Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel/des Schulbusses
  • Wählen Sie immer den sichersten Schulweg, nie den Kürzesten. Nehmen Sie auch Umwege in Kauf!
  • Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, achten Sie stets darauf, dass Ihr Kind immer – auch auf nur kurzen Fahrten – vorschriftsmäßig angeschnallt bzw. in entsprechenden Kindersitzen gesichert ist. Das gilt auch bei Fahrgemeinschaften!
  • Beachten Sie alle Halt- und Parkverbote und lassen Sie Kinder grundsätzlich nur auf der Gehwegseite ein- und aussteigen!
  • Ihr Kind sollte möglichst auffällige, signalfarbene Kleidung und einen geeigneten Schulranzen mit großflächigen Reflektorstreifen bei schlechten Sichtverhältnissen tragen, denn Sicherheit hängt auch von der Sichtbarkeit ab!

Der Arbeitsmarkt im Juli 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt steht wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter Druck, auch wenn sich die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs befindet. Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat stärkere Anstiege der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverluste verhindert.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +57.000 auf 2.910.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +635.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist zu Beginn der Sommerpause von Juni auf Juli im üblichen Umfang gestiegen. Der coronabedingte Anstieg hat sich in diesem Monat vorerst nicht fortgesetzt. Mit 2.910.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 57.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 18.000 verringert.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 635.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juli des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 4,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juli 2020 bei 3.661.000 Personen. Das waren 465.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juli für 190.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach dem massiven Anstieg in März und April weiter deutlich zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Mai für 6,70 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 6,10 Millionen im April und 2,46 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem deutlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 40.000 verringert. Mit 44,62 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 681.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Mai nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 98.000 auf 33,33 Millionen Beschäftigte gesunken. Von April auf Mai, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein Rückgang um 74.000, nach 268.000 im Monat zuvor.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Im Juli waren 573.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 226.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind wie in den beiden Vormonaten auch im Juli etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juli 2020 um einen Punkt auf 92 Punkte. Er liegt damit 35 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.149.000 Personen erhielten im Juli 2020 Arbeitslosengeld, 409.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 4.079.000. Gegenüber Juli 2019 war dies ein Anstieg von 179.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen, auch wenn seit Juni ein Aufholen sichtbar ist. Von Oktober 2019 bis Juli 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 439.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 182.000 im Juli noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 495.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 43.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in Gastronomie- und Hotellerieberufen sowie in Informatik- und kaufmännischen Berufen.

Im Juli waren noch 201.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt – auch unabhängig von den verspätet stattfindenden Ausgleichsprozessen – über den Sommer noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.