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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Kontaktsportarten sind wieder möglich

Schwerin – Weitere Lockerungen im Sport: Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen kann nicht nur der Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten (z.B. Tennis, Rudern, Kanu, Reitsport) wieder aufgenommen werden.

„In Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Boxen kann im Freizeit- und Breitensport wieder weitgehend normal trainiert werden, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Sportministerin Stefanie Drese. Seit dem 15. Juni gilt der Mindestabstand von zwei Metern nicht mehr.

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs gelten einige Bedingungen. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Laut der aktuellen Corona-Landesverordnung muss die Anwesenheitsliste folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit der Anwesenheit bei der Trainingseinheit.

Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

Drese: „Ich weiß, dass viele Vereine und Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sehnsüchtig darauf gewartet haben, endlich wieder vollständig trainieren zu können. Deshalb freut es mich sehr, dass dies seit Montag auch in den Kontaktsportarten wieder möglich ist.“

Theater können wieder öffnen

Schwerin – Die Theater in Mecklenburg-Vorpommern können seit Samstag wieder für kleinere Vorstellungen öffnen. Ebenso können sich ab heute Chöre und Orchester wieder zu Proben treffen. Dabei muss gesichert sein, dass die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch soziokulturelle Zentren können ab dem 13. Juni wieder zu kleineren Veranstaltungen einladen. Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.

„Ich freue mich sehr, dass die Theater jetzt wieder für ihr Publikum da sein dürfen – auch wenn es nur kleinere Veranstaltungen sind, und die Spielzeit beendet ist“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Wenn wir jetzt Schritt für Schritt die Gesellschaft wieder öffnen, dürfen Theater und Konzerte nicht außen vor bleiben. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für die Kultur im Land. In den vergangenen Wochen und Monaten hat sie sehr gefehlt.“

Chöre und Musikensembles, sowohl Profis als auch Amateure und Laien, können ab Montag, dem 15. Juni, wieder ihren Probenbetrieb aufnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich in den Probenräumen höchstens eine Person pro 10 m2 aufhalten darf. Ebenso ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen an den Proben nicht teilnehmen.

Ebenso soll die Probenzeit nicht länger als eine Stunde dauern und für Lüftungspausen unterbrochen werden. Weitere Details zu den Möglichkeiten, unter denen Chorproben stattfinden können, finden sich auf einem gesonderten Hinweisschreiben, das auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Abruf bereitsteht.

„Das gemeinsame Singen und Musizieren macht unser Leben reich“, so Ministerin Martin. „Deshalb freue ich mich darüber, dass wir jetzt gemeinsame Proben wieder zulassen können.“

Lockerungen im Freizeit- und Breitensport

Schwerin – Ab sofort kann der Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport in kontaktfreien Sportarten wieder aufgenommen werden. Grundlage dafür bildet die neue Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen, die am 15. Juni in Kraft getreten ist. Darauf wies Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin hin.

Voraussetzung zum Start des Wettkampfbetriebs ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept, das auf Anforderung der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde vorzulegen ist.

„Nachdem Training und Fitness sowohl im Freien als auch in Indoor-Sportanlagen wie Sporthallen und Studios schon seit längerer Zeit wieder möglich ist, starten wir jetzt eine weitere wichtige Etappe, um im Sportbereich zu einem Normalbetrieb unter Corona-Bedingungen zurückzukehren“, sagte Drese.

In der Verordnung ist geregelt, dass die Wettkämpfe vorerst ohne Zuschauende stattfinden müssen. Die Teilnehmenden am Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten müssen zum Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Corona-Infektion in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Als kontaktfreien Sport bezeichnet man Sportarten, bei denen kein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erforderlich ist. Beispiele hierfür sind: Tennis, Badminton, Tischtennis, Rudern, Kanu, Segeln, Spring-, Wurf- und Stoßdisziplinen in der Leichtathletik, Gymnastik, Yoga, Motorsport, Golf und Billard.

„Darüber hinaus können seit dem 15. Juni auch die Hallen- und Spaßbäder wieder ihren öffentlichen Betrieb aufnehmen“, so Drese. Zu beachten seien hier natürlich die Hygieneregeln und Sicherheitsauflagen insbesondere für Duschen und Sanitäranlagen sowie Schwimmbecken, Saunen, Wellnessbereiche und Solarien. Die Dusch- und Sanitärbereiche in Sporthallen und Fitnessstudios sind unter Auflagen ebenfalls wieder nutzbar.

Zeugnistelefon fünf Tage erreichbar

Schwerin – Das Zeugnistelefon, bei dem sich Schülerinnen und Schüler melden können, ist in diesem Jahr fünf Tage geschaltet. Da die Zeugnisausgabe in diesem Schuljahr nicht generell am letzten Tag des Schuljahres, sondern am letzten Tag des Präsenzunterrichtes erfolgen wird, wird das Zeugnistelefon über den gesamten Zeitraum der Zeugnisausgabe erreichbar sein. Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter helfen am Telefon bei Sorgen und Nöten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung sind an den Tagen der Zeugnisausgabe vom 15. bis zum 19. Juni von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter folgenden Nummern erreichbar:

Staatliches Schulamt Greifswald
Telefon: 03834/595 86

Staatliches Schulamt Neubrandenburg
Telefon: 0395/380 78330

Staatliches Schulamt Rostock
Telefon: 0381/7000 78418

Staatliches Schulamt Schwerin
Telefon: 0385/588 78184

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin hat am Freitag das Kabinett getagt. Inhaltlich ging es um die Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung. Dabei sollen weitere Lockerungen in Kraft treten.

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- heit Harry Glawe am Freitag.

Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpom- mern gemeldet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen wurden durch die Landesregierung beschlossen:

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.

Nach den Ferien wieder jeden Tag Schule

Andreas Butzki: „Wir müssen den Druck auf dem Kessel der Digitalisierung lassen, um die Schule von gestern hinter uns zu lassen“

Schwerin – Zur heutigen Beratung des Koalitionsantrages „Verlässliche Perspektiven entwickeln – Rahmenbedingungen für den Schuljahresbeginn 2020/2021 erarbeiten“ erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV, Andreas Butzki:

Die beispiellose Situation der aktuellen Krise hat uns sehr deutlich sowohl Stärken als auch Schwächen aufgezeigt. Zu den Stärken gehören zweifelsohne unser gesellschaftlicher Zusammenhalt, aber auch das Gesundheits- und Pflegewesen, der Handel, die Wirtschaft und die Finanzkraft. Schwächen sind hingegen bei der Digitalisierung sichtbar geworden, besonders deutlich wurde das beim „Homeschooling“ im Rahmen der zum Gesundheitsschutz notwendigen Schulschließungen. Insbesondere für die digitale Lehre müssen die Landkreise daher zügig schnelle Glasfaserkabel verlegen, damit alle Schulen und alle Haushalte angeschlossen sind. Aus dem Digitalpakt Schule des Bundes stehen unserem Land dafür sowie für die gesamte digitale Aufrüstung rund 100 Millionen Euro plus 10 Millionen vom Land zur Verfügung.

Für sozial schwächere Kinder gibt es zeitnah Endgeräte auf Leihbasis im Rahmen des kurzfristig aufgelegten Zusatzprogramms in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro. Das ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit.

Zudem stellt das Land die Lernmanagementsoftware „Itslearning“ nun landesweit zur Verfügung und damit gewinnbringende Tools, die den Schulalltag langfristig bereichern und erleichtern. Um alle Lehrkräfte auf dem Weg mitzunehmen müssen umfangreiche und gut praktikable Weiterbildungen organisiert werden. Das Lebensalter darf dabei keine Rolle spielen. Mit den Regionalbeauftragten für Medienbildung hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen festen Ansprechpartner für die Wissensvermittlung in diesem Bereich.

Der Start des neuen Schuljahres am 3. August wird ein anderer sein. Wir müssen absichern, dass alle Schüler*innen nach den Sommerferien jeden Tag in der Schule sind und möglichst die gesamte Stundentafel abgebildet wird. Nur wenn ein Großteil der Lehrerschaft in der Schule ist, wird der Start wie geplant gelingen. Gleichzeitig müssen die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, denn der Schutz der Schüler*innen und Lehrkräfte steht an erster Stelle.

Das Beispiel Göttingen hat uns gezeigt, dass es immer zu lokalen Krisensituationen kommen kann. Deshalb müssen wir mit einem regional differenzierbaren und verlässlichen Unterrichtskonzept in der Lage sein, sofort zu reagieren, um ein mögliches Infektionsgeschehen konsequent lokal einzudämmen zu können, bevor weitreichendere Maßnahmen für weitere Regionen überhaupt wieder nötig werden.

Auch 2020 wieder Schülerferienticket

Schwerin – Schüler fahren auch in diesen Sommerferien wieder besonders günstig durch Mecklenburg-Vorpommern. Vom 20. Juni bis zum 2. August können sie mit dem Schülerferienticket für 31 Euro alle Nahverkehrszüge im Land in der zweiten Klasse, Straßenbahnen, Linienbusse sowie die Rostocker Fähren in Warnemünde und im Stadthafen nutzen.

„Ich freue mich sehr, dass wir den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr wieder das Schülerferienticket anbieten können. Sie kommen damit nicht nur günstig durch unser schönes Bundesland, sondern auch noch für einen Tagesausflug nach Berlin und Hamburg. Damit sollte in den Ferien keine Langeweile aufkommen“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel.

Anspruch auf das Ticket haben alle Schülerinnen und Schüler, die zu Ferienbeginn nicht älter als 21 Jahre sind und eine Schule in M-V (ohne Berufsabschluss) besuchen. Beim Kauf ist der Schülerausweis oder ein vergleichbarer Berechtigungsnachweis vorzulegen.

Wer sein Schülerferienticket 2020 online unter www.sft-mv.de bestellt, erhält dazu kostenfrei eine Mund-Nase-Bedeckung, deren Tragen in Bussen und Bahnen zurzeit infolge der Corona-Pandemie Pflicht ist. Weitere Informationen zum Schülerferienticket und wo es dieses vor Ort zu kaufen gibt, finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.

Regionalzüge in M-V fahren wieder

Schwerin – Ab Sonntag, 14. Juni, rollen alle Regionalzüge in Mecklenburg-Vorpommern wieder so wie im Fahrplan vorgesehen. Dank der Öffnung der polnischen Grenze am Freitag um Mitternacht werden auch die letzten beiden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie aufgehoben: Die Züge der RE 4 fahren ab Sonntag wieder von Lübeck bis ins polnische Stettin und zurück. Bereits ab morgen verkehren die Bahnen der RB 23 wieder zwischen Züssow und Swi-nemünde in Polen.

„Ich freue mich sehr, dass der vom Land bestellte Bahnverkehr erstmals seit dem 24. März wieder in vollem Umfang rollt“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Vor allem für die Berufspendler ist ein umfassendes Angebot im Schienenverkehr auch über die Landesgrenzen hinaus sehr wichtig. Umso mehr bedanke ich mich bei allen Verkehrsunternehmen, dass sie während der ganzen Zeit der Beschränkungen durchweg einen soliden Fahrplan angeboten haben.“

Der Minister weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in allen Zügen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung gilt.

Alle Verbindungen finden Sie in den Online-Auskünften der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern unter www.vmv-mbh.de und der Deutschen Bahn unter www.bahn.de.