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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Verbesserung des Kinderschutzes

Schwerin – Ministerin Drese spricht sich für eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kindesmissbrauch aus. „Jede Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollte als Verbrechen eingestuft werden. Hier darf es keinen Spielraum geben.“ Deshalb soll nach Ansicht Dreses die Mindeststrafe bei Kindesmissbrauch auf ein Jahr erhöht werden. Bisher werden manche Taten lediglich als Vergehen geahndet, bei denen mildere Strafen ausgesprochen werden können.

Drese hatte am 29. Mai einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) der Länder initiiert. Darin sprachen sich die für Kinderschutz zuständigen Ministerinnen und Minister einstimmig dafür aus, den Strafrahmen für Straftaten bei sexuellem Missbrauch von Kindern und im Zusammenhang von kinderpornographischen Schriften weiter anzuheben. Entsprechende Anpassungen müssten im Strafgesetzbuch vorgenommen werden.

„Für einen wirksamen Kinderschutz ist es wichtig, sogenannte Pädokriminelle, die im Internet aktiv sind, konsequenter zu verfolgen“, so Drese.

Zudem müssten die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verstärkt werden. Drese: „Guter Kinderschutz geht alle an – Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden und weitere öffentliche Institutionen, Vereine und natürlich insbesondere die Jugendämter. Sie alle müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für die Kinder sein. Kinderschutz muss oberste Priorität haben.“

Wichtig sei auch gesamtgesellschaftlich eine größere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Kinderschutz. „Denn drei Viertel aller Missbrauchsfälle finden innerhalb von Familie oder Verwandtschaft statt“, so Drese.

Das Land hat in den letzten Jahren nach Angaben von Drese seine Anstrengungen für den Kinderschutz nochmals erhöht. „Wir haben ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Höhe von fünf Millionen Euro vor allem für die bessere Strafverfolgung im Internet aufgelegt, die Landesmittel für die Opferambulanzen verdoppelt, die Frühen Hilfen für junge Familien verstetigt, eine Kinderschutz-App entwickelt und eine neue Kontaktstelle Kinderschutz beim Kinderschutzbund MV eingerichtet“, betonte Drese.

Darüber hinaus gibt es die Kinderschutzhotline des Landes, die unter 0800 1414007 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist.

Kinderrechte

Sozialministerin wiederholt Forderung nach Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagsdebatte ihre Forderung nach einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz erneuert. „Wir müssen im Interesse der Kinder und Jugendlichen endlich vorankommen. Deshalb werden wir weiter darauf pochen, dass die Bundesregierung den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag auch umsetzt“, sagte Drese am Donnerstag in Schwerin.

Die Corona-Krise habe gezeigt, dass in den vergangenen Monaten die Rechte von Kindern stark eingeschränkt worden seien. „Quarantänemaßnahmen und Kontaktverbote, die Schließungen von Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen und Angeboten der Jugendarbeit haben nicht nur für viel Verunsicherung gesorgt, sondern auch für Einschnitte in der Versorgung, in der Sicherheit, in der Freizeitgestaltung und in der Bildung der Kinder“, so Drese.

Die Ministerin sprach sich dafür aus, das Kindeswohlprinzip und das Recht auf Beteiligung als die zwei zentralen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zeitnah verfassungsrechtlich umzusetzen. So würden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei allem staatlichen und landesweiten Handeln stärker berücksichtigt.

„Als Land haben wir bereits viele umfangreiche Aktivitäten im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte umgesetzt. So sind Kinderrechte als eine strategische Handlungsleitlinie des Landes im „Landesprogramm Kinderschutz“ verankert. Auch bei der Beteiligung von Jugendlichen haben wir mit dem Jugendbeteiligungsfonds und unserem neuen Online-Beteiligungs-Portal „MVMITUNS“ weitere wichtige Angebote geschaffen“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin informierte, dass das Beteiligungsangebot insbesondere von Jugendsozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Beschäftigten an Schulen gut aufgenommen werden würde. Ebenso sei die Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsnetzwerk vorbildlich.

„So wie wir auf Landesebene vorankommen, so wünsche ich mir auch den Fortschritt auf Bundesebene. Dort, wo wir es können, werden wir deshalb weiter Druck machen“, resümierte Drese.

Härtere Strafen bei Kinderpornografie

Schwerin – Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um härtere Strafen bei Kinderpornografie macht Innenminister Lorenz Caffier deutlich: „Wir müssen endlich eine Entscheidung treffen. Wer Kinderpornografie effektiv bekämpfen will, der muss die notwendigen Instrumente bereitstellen. Dazu gehört in jedem Falle eine schärfere Strafe bei Kindesmissbrauch. Es ist doch keinem zu erklären, dass die gesetzliche Mindeststrafe für einen Diebstahl höher ist als für Vergehen gegen Kinder.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Jeder Ermittler weiß, ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen.

Das Thema wird auf der kommenden Innenministerkonferenz in Erfurt ganz oben mit auf der Tagesordnung stehen und wir als CDU-Innenminister werden ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung weiter vehement einfordern. Wenigstens im Bereich Kinderpornografie brauchen wir dringend die Vorratsdatenspeicherung.“

Grenze nach Polen wird wieder geöffnet

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat die Öffnung der deutsch-polnischen Grenze in der Nacht von Freitag auf Sonnabend um 0.00 Uhr ausdrücklich begrüßt: „Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass in der Nacht von Freitag auf Sonnabend die Beschränkungen bei der Einreise nach Polen aufgehoben werden und damit die großen Schwierigkeiten für alle, die in der gemeinsamen Metropolregion unterwegs sind, nun ein Ende haben. Ich danke allen, die die Situation all die Wochen ausgehalten und die Ruhe bewahrt haben. Und vor allem danke ich denjenigen, die sich vehement für die Öffnung der Grenze eingesetzt haben.“

Jetzt könne wieder mit Hochdruck an der Intensivierung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin gearbeitet werden. Dahlemann: „Darauf freue ich mich sehr. So werde ich die Mitsommer Remise im Schloss Manowce als Zeichen unserer Verbundenheit zu unseren polnischen Nachbarn besuchen.“

Die Metropolregion Stettin sei für Vorpommern sehr wichtig. „Mit ihr verbinden wir wirtschaftliche Kooperation, aber natürlich auch die Zusammenarbeit im kulturellen Bereich und die Kontakte zwischen den Familien und Generationen. Gut, dass das jetzt alles wieder besser möglich ist und zur neuen Normalität wird“, so der Staatssekretär.

Weitere Lockerungen

Neue Verordnung: Lockerungen in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen

Schwerin – Am 15. Juni treten weitere Lockerungen und Erleichterungen in den Pflegeeinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung in Kraft. Die veränderte Verordnung der Landesregierung sieht unter anderem eine Ausweitung der Besuchs- und Betretungsregelungen, eine bessere Gewährleistung der Privatsphäre sowie die Sicherstellung der Nutzung der Freiflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner vor.

„Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sollen mindestens durch eine Person an zwei Tagen in der Woche oder durch zwei Personen an jeweils einem Tag in der Woche Besuch empfangen dürfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Innerhalb der Gebäude beträgt die Besuchszeit mindestens jeweils 45 Minuten, im Außenbereich der Einrichtungen mindestens 90 Minuten.

„Häufigere und längere Besuche sind wünschenswert und können durch die Einrichtungsleitung erlaubt werden. Die Besuchsperson ist außerdem nicht mehr länger dauerhaft festzulegen, so dass unterschiedliche Besuchspersonen die Bewohnenden besuchen dürfen“, so Drese. Dabei sollen Außenbereiche der jeweiligen Einrichtung, wie z.B. Gärten verstärkt genutzt werden. Insoweit sind „Mischkonzepte“ (Besuche sowohl im Gebäude als auch auf der Freifläche) geboten.

Die Landesverordnung hebt zudem hervor, dass die Privatsphäre der Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchspersonen im Rahmen des Besuchs geschützt wird, indem Personal der Einrichtung nicht dauerhaft zugegen ist. Weiter wird klargestellt, dass den pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen das Verlassen der Einrichtung etwa für Spaziergänge allein oder mit anderen grundsätzlich zu ermöglichen ist. Drese: „Das heißt auch, dass Eltern ihr Kind aus der Einrichtung zum Beispiel über das Wochenende mit nach Hause nehmen können. Eine Quarantänemaßnahme bei der Rückkehr in die Einrichtung ist grundsätzlich nicht notwendig.“

Voraussetzung hierfür ist, dass das lokale Infektionsgeschehen gering bzw. gar nicht vorhanden ist, die Hygieneregeln eingehalten werden, die Pflegebedürftigen sowie deren Kontaktpersonen bestätigen, dass Symptomfreiheit besteht, und sie die Kontakte in der Zeit der Abwesenheit für sich vermerkt haben.

Auch Handkontakte und Alltagshilfen, wie das Stützen, zwischen den Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchsperson sind nach Aussage von Ministerin Drese zukünftig wieder möglich.

Drese: „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten ausweiten können. Wir läuten mit der neuen Verordnung einen Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein. Dennoch müssen wir weiterhin beachten, dass ältere und vorerkrankte Menschen unseres besonderen Schutzes bedürfen.“

Eine halbe Million Euro investiert

Fünf Spielplätze an einem Tag übergeben

Stralsund – Seit 8. Juni können sich Mädchen und Jungen über zwei ganz neue und drei neu gestaltete Spielplätze in der Hansestadt im Stadtteil Knieper West freuen.

Die erste offizielle Freigabe erfolgte bei strahlendem Sonnenschein und strahlenden Gesichtern von Kindern der Kita „Anne Frank“ gemeinsam mit Oberbürgermeister Alexander Badrow und Helge Meyer, Verkaufsleiter der Wegas Projekt GmbH.

Vor und auf der modernen Kletterstrecke mit Rutsche - Oberbürgermeister Alexander Badrow (r.), WEGAS-Verkaufsleiter Helge Meyer (2.v.r.) sowie die Kinder der Kita 'Anne Frank'
Vor und auf der modernen Kletterstrecke mit Rutsche – Oberbürgermeister Alexander Badrow (r.), WEGAS-Verkaufsleiter Helge Meyer (2.v.r.) sowie die Kinder der Kita ‚Anne Frank‘

Im Rahmen des Bebauungsplanes für ein neues Wohngebiet hatte die WEGAS Projekt GmbH die Aufgabe, einen neuen Spielplatz zu errichten. Mehr als 46.000 Euro gab sie dafür aus. Dazu kommt eine Spende der Sparkasse Vorpommern für die Kinderrutsche.

Ab sofort stehen im Wohngebiet an der Vogelwiese Spielgeräte für die Kleinen bis sechs Jahre zur Verfügung, ebenso eine Kletterkombination für die Größeren bis 12 Jahre.

Nur zehn Minuten Fußweg entfernt konnte ebenfalls heute eine große Spielanlage direkt am Ventspilsplatz offiziell seiner Bestimmung übergeben werden. Ab sofort laden hier ein großes Klettergerüst mit Kletterbogen sowie Rutschen und Schaukeln zum Spielen ein. Umgestaltet wurde zudem das gesamte Areal um den Spielplatz herum, so mit einer Eiche als Mittelpunkt des Platzes sowie einer Vielzahl von Sitzmöglichkeiten und neu gestalteten Grünanlagen. Kostenpunkt hier: 365.000 Euro, die sich aus einem Eigenanteil der Stadt und Städtebaufördermitteln zusammensetzen.

Weitere drei kleinere Spielplätze auf den Innenhöfen Ehm-Welk-Weg, Heinrich-von- Stephan- und Lion-Feuchtwanger-Straße konnten mit neuen Spielgeräten für insgesamt 74.300 Euro ausgestattet werden. Möglich wurde das durch das Engagement der TAG Wohnen & Service GmbH sowie die Wohnungsgenossenschaften „Aufbau“ und die Wohnungsbaugenossenschaft „Volkswerft“ sowie ebenfalls Städtebaufördermitteln.

Alle fünf Spielplätze zusammengenommen, konnte so fast eine halbe Million Euro für Spielplätze im Stralsunder Stadtteil Knieper West investiert werden. Denn: #stralsundhältzusammen.

Ferienhort kann stattfinden

Schwerin – Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Gewährleistung einer regulären Hortbetreuung während der unterrichtsfreien Zeit in den Sommerferien verständigt.

„Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute Ferienhortbetreuung besonders wichtig. Land, Kommunen und Träger stellen sich dieser Aufgabe gemeinsam“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach den heutigen Beratungen zur Weiterentwicklung des MV-Plans.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus, eine erweiterte Ferienhortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Dies ist aber nur auf Antrag und bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten möglich.

Drese: „Nach vielen Gesprächen weiß ich, dass Kommunen und Träger alles versuchen werden, um auf den in diesem Jahr erhöhten Bedarf auf Hortbetreuung in den Sommerferien zu reagieren.“

Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden. „Nach den besonderen Belastungen für Eltern in der Coronakrise werden wir als Land in diesem Jahr die Kosten für maximal vier weitere Stunden im Ganztag auf höchstens zehn Stunden bzw. maximal weitere drei Stunden bei Teilzeitbetreuung auf höchstens sechs Stunden übernehmen“, teilte Ministerin Drese mit. Die Eltern werden damit von den Zuzahlungen befreit.

Drese: „Ich glaube, dass Land, Kommunen und Hortträger mit einer großen Kraftanstrengung unseren Eltern im Land und deren Kindern ein gutes Ferienhortangebot machen können.“

Weitere Lockerungen in M-V

Aufhebung der Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen – Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Darüber hinaus hat das Kabinett getagt. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen beschlossen worden.

In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe sagte hierzu:„Das ist die wichtigste und entscheidende Nachricht, auf die die gesamte Branche gewartet hat. Jetzt kann mit dem touristischen Betrieb weiter hochgefahren werden. Das ist eine gute Botschaft, denn die Branche bekommt wieder mehr Planungssicherheit. Schließlich starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, wo die Sommerferien beginnen. Das Aufheben der Kapazitätsgrenze ist ein Schritt in Richtung mehr Normalität. Dieser erfolgt unter erschwerten Voraussetzungen und Bedingungen. Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen. Für diese und auch für Gaststätten beginnt die Sperrstunde um Mitternacht.

Wir sind das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch: Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es bei strahlendem Sonnenschein dem einen oder anderen schwerfällt. Im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen.“

Bislang galt aufgrund der Corona-Pandemie eine 60-Prozent Begrenzung der Bettenbelegung in touristischen Einrichtungen und auf Campingplätzen. Ab dem 15. Juni fällt die Begrenzung.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Sommerferien ab dem 22. Juni 2020. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni.