Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Quarantäne bei Einreise aus Schweden

Schwerin – Schweden hat aktuell eine sogenannte Inzidenz von 50 Corona-infizierten Personen pro 100.000 Einwohner überschritten. Deshalb müssen sich grundsätzlich Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern kommen, in 14-tägige Quarantäne in die eigene Häuslichkeit oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben.

In Paragraf 1, Absatz 5 sind die Regelungen für die Ein- und Rückreise in der „Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – SARS-CoV-2-QuarV)“ festgelegt. Danach gilt, dass Personen, die aus einem Land mit Überschreitung der Grenze von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner einreisen, in die häusliche Quarantäne gehen müssen.

Weitere Lockerungen

Erfolgreicher Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs erlaubt weitere Lockerungen

Schwerin – Der aufwendige Start in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertagesförderung unter Beibehaltung der Notfallbetreuung hat nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese bereits für 73 Prozent der Kinder in den Krippen und 76 Prozent der Kindergartenkinder die tägliche Rückkehr in die Kindertageseinrichtungen möglich gemacht.

„Vieles hat sich dabei in den vergangenen zwei Wochen eingespielt“, sagte Drese. Das sei bei einem Austausch mit Landräten und Oberbürgermeistern am Freitag deutlich geworden. Drese: „Ich bin den Einrichtungsträgern, den Jugendämtern und in aller erster Linie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie Kindertagespflegepersonen sehr dankbar, dass wir unseren Kindern im Land wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen können.“

Als „überaus erfreulich“ bezeichnet Ministerin Drese, dass trotz der weitgehenden Öffnung das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem konstant geringen Niveau stehengeblieben ist. „Dies erlaubt es aus Sicht des Sozialministeriums und auch nach Einschätzung der Hygienikerinnen und Hygieniker des Landesamtes für Gesundheit und Soziales die Einschränkungen für Kinder, Eltern und pädagogisches Personal in der Kindertagesförderung weiter vorsichtig zu lockern“, so Drese.

In Abstimmung mit der Expertengruppe „Kindertagesförderung-Corona“ wurden deshalb die Hygienehinweise („Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“) überarbeitet. So wurde u.a. klargestellt, dass eine Gruppe von mehreren Bezugspersonen gefördert und betreut werden kann. Bei der Abwesenheit eines pädagogischen Beschäftigten (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) kann ein anderer pädagogischer Beschäftigter die Förderung der Kinder übernehmen.

Post vom Finanzamt

Informationen für Rentner zur „Steuererklärung light“

Schwerin – Über 30.000 Rentnerinnen und Rentner haben dieser Tage Post von ihrem Finanzamt erhalten. Die Finanzverwaltung informiert über das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren. Damit können Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen ihrer Steuerpflicht auf einem zweiseitigen Vordruck nachkommen.

Schon seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dieses Angebot der Finanzämter zu nutzen. Einfach und übersichtlich ist die Steuerpflicht mit dem Ausfüllen einer Doppelseite im Handumdrehen erledigt. Mittlerweile ist diese „Steuererklärung light“ ein Exportschlager aus Mecklenburg-Vorpommern. War das Verfahren zunächst nur in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar, können heute auch die Rentenbezieher in Brandenburg, Bremen und Sachsen den Service der Finanzämter nutzen. In Mecklenburg-Vorpommern machen von der Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung immer mehr Rentnerinnen und Rentner Gebrauch. Im vergangenen Jahr gingen bereits mehr als 20.000 einfache Erklärungen bei den Finanzämtern ein – ein neuer Rekord.

In dem Anschreiben der Finanzämter sind der Vordruck und die Erläuterungen enthalten, so dass kein Besuch im Finanzamt notwendig ist. Auch wenn die Finanzämter jetzt wieder geöffnet sind, sollten Rückfragen telefonisch erfolgen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuererklärung ist für Rentnerinnen und Rentner meist eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung wollen wir unseren Rentnerinnen und Rentner helfen und machen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam.“

Zum Hintergrund: Die Finanzämter bekommen jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. Sollten Rentnerinnen und Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest. Wer unsicher ist, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, kann gerne telefonisch Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.

Covid-19-infizierte Person mit vielen Kontakten

Schwerin – Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren: Eine an Covid-19 erkrankte Person aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte im Heimatlandkreis sowie in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald Kontakte zu sehr vielen Menschen, beispielsweise bei Gottesdiensten in Demmin, Stralsund und Grimmen.

Die Gesundheitsämter der Landkreise haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Ermittlung und Information der Kontaktpersonen. Für enge Kontaktpersonen wurden sofort Quarantäne-Maßnahmen verhängt. Sie werden engmaschig von den Gesundheitsämtern betreut.

Außerdem laufen derzeit umfangreiche Umgebungsuntersuchungen. Bekannt ist bisher eine weitere Infektion bei einer Kontaktperson aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen.

Um eine weitere Ausbreitung frühzeitig einzudämmen, laufen umfangreiche Tests bei den ermittelten Kontaktpersonen. Die Labor-Ergebnisse der etwa 130 Abstriche werden voraussichtlich heute Abend vorliegen.

Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren um 20.30 Uhr: Die Laborergebnisse für etwa 120 Abstriche der Umgebungsuntersuchungen zum heute gemeldeten Geschehen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald liegen jetzt vor. Danach sind weitere sechs Personen mit dem Corona-Virus infiziert, fünf Personen aus dem Landkreis-Vorpommern-Rügen und eine Person aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Insgesamt gehören somit acht infizierte Personen zu diesem Corona-Geschehen. Die zuständigen Gesundheitsämter leiten alle weiteren notwendigen Maßnahmen umgehend  ein.

Bundesweiter Tag der Organspende

Schwerin – Am Sonnabend (06.06.) ist Tag der Organspende. Jedes Jahr findet in ganz Deutschland am ersten Samstag im Juni dieser Tag statt. „Organspenden können Leben retten. Der Tag der Organspende lädt ein, sich zu dem Thema umfassend zu informieren. Jeder sollte sich bewusst mit dem Thema auseinandersetzen, mit der Familie darüber sprechen und dann eine Entscheidung treffen. Organspender zu werden ist eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, vielen schwerstkranken Menschen das Leben zu retten oder die gesundheitliche Situation zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2019 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 30 postmortale Organspender; 97 Organe wurden gespendet, unter anderem Nieren (46), Herzen (12) und Leber (23). In ganz Deutschland gab es im Jahr 2019 insgesamt 932 Organspender; 2.995 Organe wurden gespendet. Im Zeitraum Januar bis April 2020 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang zwölf Organspender; 34 Organe wurden gespendet.

Deutschlandweit waren es im gleichen Zeitraum 330 Organspender (1.038 Organe). Im bundesweiten Vergleich ist Mecklenburg-Vorpommern bezogen auf die Einwohnerzahl hinter Hamburg das Bundesland mit den meisten Organspendern. „Die hohe Organspendebereitschaft in unserem Land ist auch ein Ergebnis einer intensiven Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ich danke vor allem dem medizinischen und psychologischen Personal in den Krankenhäusern für ihren sensiblen Umgang mit dem Thema“, sagte Glawe.

Mecklenburg-Vorpommern hat bereits im Jahr 2000 als eines der ersten Bundesländer gesetzlich geregelt, dass alle Krankenhäuser mit Intensivtherapiebetten mindestens einen Arzt zum Transplantationsbeauftragten bestellen müssen. Dieser berät und unterstützt die Beschäftigten eines Krankenhauses, ist Berater für Patienten und Angehörige. Zudem ist das Thema Organspende und Organtransplantation seit 2002 verbindlicher Bestandteil der Unterrichtsrahmenpläne der Klassenstufen 7 und 8 der regionalen Schulen, der gymnasialen Oberstufen sowie integrierten Gesamtschulen. Zusätzlich liegen in den Pass- und Meldestellen und an vielen anderen Orten im Land Organspendeausweise und Informationsbroschüren bereit.

„Es ist entscheidend, dass alle Angelegenheiten rund um die Organspende transparent und verständlich geregelt sind. Das schafft Vertrauen und kann dazu beitragen, dass die Spenderbereitschaft steigt. Deshalb werden wir weiter die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema vorantreiben, um Wissenslücken zu schließen und mögliche Unsicherheiten abzubauen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums gibt es die Möglichkeit, einen Organspendeausweis online auszufüllen und auszudrucken: www.wm.mv-regierung.de → Gesundheit → Organspende.

Das Infotelefon Organspende ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Der Organspendeausweis sowie kostenlose Informationsmaterialien können dort telefonisch oder per E-Mail (infotelefon@organspende.de) bestellt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter www.dso.de. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland.

Weitere Informationen zum Thema Organspende, unter anderem zum Ablauf einer Organspende, sind nachzulesen auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern – als zuständige Behörde für die Aufklärung der Bevölkerung zum Thema Organspende – unter:

www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Organspende/

Atemmasken genäht

Schwerin – Justizministerin Hoffmeister hat 100 Atemmasken an den Deutschen Gerichtsvollzieherbund, Landesverband M-V, überreicht. „Die Masken sind in den Justizvollzugsanstalten genäht worden. Mehr als 4.000 Masken wurden in den vergangenen zwei Monaten gefertigt. An alle Bedienstete im Vollzug und im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit wurden sie verteilt, auch Gefangene selbst haben Masken bekommen. Natürlich denken wir auch an weitere Geschäftsbereiche der Justiz und haben daher die rund 80 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Land beliefern können. Somit sind alle Geschäftsbereiche des Justizministeriums sowohl mit professionellen als auch selbstgenähten Masken versorgt. Ich freue mich, wenn die Mund-Nase-Bedeckungen den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher helfen, wieder ein Stück zur Normalität zurückzukehren“, sagt Justizministerin Hoffmeister bei der Übergabe der 100 im Vollzug genähten Masken.

Die Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Karina Gottschalk bedankt sich: „Wir können die Atemmasken sehr gut gebrauchen. In der Tat kehren wir langsam wieder in den Normalbetrieb zurück unter Einhaltung der Abstandsregeln. Unsere 80 Kolleginnen und Kollegen sind wieder verstärkt im Außeneinsatz. Bislang waren wir nur in Eilsachen bei den Schuldnern und ermöglichten ihnen, in der Zeit der strengen Kontaktbeschränkungen vieles telefonisch zu regeln. Zurzeit arbeitet jede und jeder von uns schätzungsweise 100 aufgeschobene Termine wie zum Beispiel Räumungen, Zwangsvollstreckungen und Zählersperrungen ab“, erklärt Karina Gottschalk.

Hilfe- und Beratungsnetz in M-V

Drese: Quarantäne in Corona-Krise ist Risiko für Frauen und Kinder

Schwerin – „Die Belastungen für Familien in der Corona-Krise, insbesondere wenn eine Quarantäne-Maßnahme notwendig wird, sind extrem groß. Nun zeigt sich in einer aktuellen Studie der TU München zu Erfahrungen von Frauen und Kindern in der Corona-Zeit, dass das tatsächliche Risiko zum Gewaltopfer zu werden, aufgrund dieser Ausnahmesituation gestiegen ist“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Laut der repräsentativen Befragung seien bundesweit 10,5 Prozent der Kinder und 7,5 Prozent der Frauen, die sich in Quarantäne befanden, Opfer von häuslicher Gewalt geworden. Überdurchschnittlich viel Gewalt sei in Familien mit jüngeren Kindern unter zehn Jahren der Fall gewesen.

Laut Ministerin seien diese Erhebungen ein alarmierendes Zeichen. „Die Daten erhärten die Annahme, dass es eine Zunahme von häuslicher Gewalt infolge der Corona-Pandemie gibt. Dabei besteht im Bereich der häuslichen und sexualisierten Gewalt eine sehr große Dunkelziffer“, so Drese.

Aus diesem Grund appellierte die Sozialministerin an die Hilfesuchenden, das Angebot des Hilfe- und Beratungsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen. Auch ganz niedrigschwellige Angebote wie das bundesweite Hilfetelefon 08000 116 016 würden kostenlos und anonym Hilfe und Beratung bieten.

Die Info-Kampagne „Zuhause nicht sicher?“, die über Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt in den großen Einzelhandelsketten informiert, will mehr Aufmerksamkeit für dieses Thema schaffen. Deutschlandweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen an den Schwarzen Brettern aufgehängt. Alle Informationen dazu finden sich unter www.staerker-als-gewalt.de.

Auch das landesweite Netzwerk wirbt verstärkt für sein Beratungsangebot, z. B. in Hausfluren. Hierbei steht die plakative Vermittlung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort im Mittelpunkt.

Das Beratungs- und Hilfenetz MV besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA.

Starkes Paket, das in die Zukunft weist

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat das gestern beschlossene Konjunkturprogramm des Bundes begrüßt. „Das ist ein starkes Paket, das in die Zukunft weist. Es stärkt Unternehmen, Arbeitnehmer, Familien und Kommunen. Das Paket wird uns helfen, die Folgen der Corona-Krise abzumildern und die Konjunktur wieder anzukurbeln. Gleichzeitig werden wichtige Investitionen in die Zukunft des Landes auf den Weg gebracht. Alle Menschen in Deutschland werden von diesem Paket profitieren“, erklärte die Ministerpräsidentin.

In der schwierigen Situation sei es wichtig, die Binnenkonjunktur zu stärken. „Deshalb halte ich es für richtig, den Mehrwertsteuersatz vorübergehend abzusenken. Ich habe mich in den Vorbereitungsrunden sehr dafür eingesetzt, dass es einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gibt. Der Kinderbonus kommt. Davon profitieren insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen. Viele von ihnen sind von Kurzarbeit betroffen oder müssen aufgrund der aktuellen Situation zusätzliche Lasten tragen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Wichtig sei, dass Unternehmen in Schwierigkeiten und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Krise geholfen wird. „Das Kurzarbeitergeld ist eine gute Lösung für beide Seiten. Es hilft den Unternehmen, Fachkräfte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an sich zu binden. Und es schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer schwierigen Situation“, so die Ministerpräsidentin. „Ich finde es gut, dass der Bund außerdem zur Sicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden auflegt.“ Die Überbrückungshilfe gilt der laut der gestern getroffenen Vereinbarung branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten von besonders betroffenen Branchen wie zum Beispiel dem Hotel- und Gaststättengewerbe, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen und Schullandheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros oder Unternehmen der Veranstaltungsbranche angemessen Rechnung getragen werden soll.

Gleichzeitig setze das Programm wichtige Impulse für die künftige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. „Es enthält Investitionen in die Digitalisierung und in Mobilfunk, in erneuerbare Energien und die Wasserstofftechnologie. Investitionen in den Klimaschutz sind auch Zukunftsinvestitionen in unser Land. Ich sehe gerade in der Nationalen Wasserstoffstrategie eine große Chance für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin begrüßte außerdem, dass das Programm auch verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Kommunen enthält. „Ich halte es für richtig, dass der Bund künftig einen deutlich größeren Anteil bei den Kosten der Unterkunft übernimmt. Das ist gerade für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eine willkommene Unterstützung. Außerdem sollen die Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle ausgeglichen werden. Wichtig ist auch, dass der öffentliche Gesundheitsdienst mit Unterstützung des Bundes weiter verstärkt werden soll. Die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig ein leistungsstarker öffentlicher Gesundheitsdienst ist“, so die Ministerpräsidentin.