Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Eilantrag abgelehnt

Ablehnung eines Eilantrags auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a Corona-Landesverordnung M-V (Beherbergungsbeschränkung auf 60%) sowie von § 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4 Corona-Landesverordnung-M-V (Beherbergungsverbot für Gäste aus „Risikogebieten“)

Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 439/20 OVG) den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a sowie Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) abgelehnt.

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung ist für die Beherbergung die Auflage umzusetzen, dass ab dem 25. Mai 2020 die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf jeweils insgesamt 60% der Betten begrenzt ist.

§ 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung untersagt es, Gäste aufzunehmen, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern höher als 50 ist. Satz 4 bestimmt eine Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber.

Die Antragstellerin zu 1. ist Eigentümerin von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in M-V, die von der Antragstellerin zu 2. betrieben werden. Die Antragstellerinnen sind u. a. der Auffassung, die 60%-Regelung verletze Art. 3 GG, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen Art. 12 und Art. 14 GG. Das Verbot der Aufnahme von Gästen mit Wohnsitz in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen sei nicht umsetzbar.

Der Senat hat den Antrag abgelehnt. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die Beherbergungsbegrenzung auf 60% als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Die angegriffene Norm genüge derzeit voraussichtlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insoweit habe der Verordnungsgeber einen Entscheidungsspielraum. Nach den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolge die Übertragung des Virus überwiegend durch Tröpfchen-Infektion zwischen Menschen. Dazu komme es insbesondere bei körperlicher Nähe von Menschen im privaten und beruflichen Umfeld unabhängig von direktem Körperkontakt. Durch die Beschränkung der Auslastung auf 60% der Betten wolle der Verordnungsgeber zum einen eine Beschränkung von Kontakten in den Beherbergungsbetrieben selbst erreichen, zum anderen sollen auf diese Weise auch die Kontakte im Land Mecklenburg-Vorpommern verringert werden.

Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich und angemessen. Die von den Antragstellerinnen vorgelegten Hygiene-Maßnahmepläne erfassten nur einzelne eng begrenzte Abschnitte des Aufenthalts der Touristen. Sie könnten der abstrakten Gefahr der touristischen Reisen und Aufenthalte im Land nicht gleich effektiv begegnen. Hinsichtlich dieser Entscheidung stehe dem Verordnungsgeber ein Spielraum zu. Die Beschränkung der Bettenzahl diene auch der Begrenzung der einreisenden und sich im Land Mecklenburg-Vorpommern aufhaltenden Touristen. Deshalb sei die im Bereich des Einzelhandels geltende Mindestverkaufsfläche pro Kunde von 10 m² auf Beherbergungsbetriebe nicht übertragbar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber angesichts der hohen Anzahl von Touristen deren Zahl unter Beobachtung des weiteren Infektionsgeschehens nur schrittweise erhöhe, die Entwicklung stetig unter Berücksichtigung der Infektionszeiten beobachte und die Regelungen entsprechend anpasse. Der Hotelbetreiberin sei auch zumutbar, eine Auswahlentscheidung hinsichtlich der über die 60%-Grenze hinausgehenden Buchungen zu treffen.

Die Begrenzung auf 60% der Betten für die Betreiber von gewerblichen Beherbergungen verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Der Verordnungsgeber gehe davon aus, dass bei privaten Anbietern von Ferienunterkünften wegen der geringeren Gästezahlen aus infektionsepidemiologischer Sicht eine erheblich geringere Gefahr bestehe. Das sei nicht zu beanstanden.

Auch die Vorschrift über das Beherbergungsverbot von Gästen ohne Übernachtungsbuchung bzw. aus Kreisen und kreisfreien Städten (§ 4 Abs. 2 Satz 3) sei voraussichtlich rechtmäßig. Diese Regelung sei geeignet und erforderlich, das Ziel der Verbreitung der Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus entgegenzuwirken, zu erreichen.

Die Außervollzugsetzung der Norm über die Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber (§ 4 Abs. 2 Satz 4) sei jedenfalls nicht dringend geboten.

Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige

Schwerin – Für besondere Belastungen infolge der Coronakrise können Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine Prämie von 500 Euro erhalten. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Wir wollen damit die Leistungen und das Engagement von pflegenden Angehörigen würdigen. Sie sind eine unverzichtbare Stütze unseres Pflegesystems. Das wird in der Coronakrise besonders deutlich“, sagte Drese.

Durch die Schließungen von Tagespflegen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben pflegende Angehörige vielfach die Pflege in der Häuslichkeit komplett übernommen. Dabei kommt es zu finanziellen Belastungen, etwa durch Verdienstausfälle oder pflegebedingte Mehrkosten.

Das Sozialministerium stellt vor diesem Hintergrund insgesamt 1,4 Millionen Euro aus dem Sozialfonds des Landes zur Verfügung. Pflegenden Angehörigen soll auf Antrag eine Prämie von 500 Euro als Einmalzahlung gewährt werden. Diese Zuwendungen können Privatpersonen erhalten, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine pflegebedürftige Person, für die mindestens der Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse anerkannt wurde, oder einen Menschen mit Behinderung betreuen.

Drese: „Die Prämie kann natürlich kein finanzieller Ausgleich sein. Sie ist eine Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige. Das ist mir ein besonderes Anliegen.“

Informationen zu den Fördergrundsätzen der Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter www.lagus.mv-regierung.de abrufbar.

Kindertagesförderung in der Corona-Krise

Drese: Kitas und Jugendämter leisten zurzeit Außergewöhnliches

Schwerin – Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Krippen, Kindergärten und im Hort ist am Montag (25. Mai) eine wichtige Phase der Kindertagesförderung in der Corona-Krise gestartet.

„Land, Kommunen und Einrichtungsträger wollen nach zehn langen Wochen allen Kindern wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleichzeitig solle die Notfallbetreuung nach den zuletzt gültigen Maßgaben für die Eltern, die auf sie angewiesen sind, fortgesetzt werden und gelte es Kinder und Kita-Beschäftigte mit der Einhaltung von Hygienekonzepten zu schützen.

Drese: „Ich weiß, welche Herausforderungen damit vor Ort verbunden sind. Mein herzlicher Dank gilt deshalb den Kita-Leitungen und Erzieherinnen und Erziehern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern sowie den Einrichtungsträgern für das große Engagement bei der Umsetzung der Vorgaben. Überall im Land wird zurzeit eine herausragende Arbeit geleistet im Interesse der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

In Richtung der Eltern betonte Ministerin Drese: „Auch die Mütter und Väter in unserem Land haben in den letzten Wochen Enormes vollbracht und den schwierigen Spagat zwischen Kindeserziehung und Erwerbstätigkeit gemeistert. Das hat an den Kräften gezehrt. Umso größer ist bei vielen von ihnen der Wunsch nach möglichst umfassender Betreuung. Die Kitas im Land versuchen, den größtmöglichen Stundenumfang zu gewährleisten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis bei den Eltern, aber auch bei den Arbeitgebern, dass es aufgrund der Schutzmaßnahmen einen Normalbetrieb noch nicht wieder geben kann“, so Drese.

Krippe und Kindergarten stehen seit dem 25. Mai allen Kindern offen. Dabei sollen Kinder mit Anspruch auf Ganztagsförderung mindestens im Umfang von sechs Stunden täglich gefördert werden. Im Hort beträgt der Umfang maximal vier Stunden täglich in der Regel am Nachmittag. Vorrangig sollen dabei die Kinder der schulischen Jahrgangsstufen 1 und 2 berücksichtigt werden. Um den Übergang für die Kommunen und Einrichtungsträger zu erleichtern, ist diese Woche eine Übergangswoche.

Deutscher Diversity-Tag

Schwerin – Zum heutigen bundesweiten Diversity-Tag spricht sich die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, für ein vielfältiges Mecklenburg-Vorpommern aus. „Wir alle profitieren von der Vielfalt der Gesellschaft. Deshalb sollte Diversität in einer repräsentativen Demokratie auch tatsächlich abgebildet werden. Das gilt für Menschen mit Migrationsbiografie, Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen und Menschen mit Behinderungen“, erklärte Alabali-Radovan in Schwerin.

Die Landesintegrationsbeauftragte machte darauf aufmerksam, dass insbesondere der öffentliche Sektor diverse Perspektiven berücksichtigen müsse. Sie verwies auf die aktuelle Integrationskonzeption der Landesregierung, welche einen besonderen Fokus auf die Interkulturelle Öffnung legt.

Ein höherer Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund fördere die Identifikation Zugewanderter mit der Gesellschaft. Zugleich würde eine angemessene Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund aufzeigen, dass sie ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft seien, so Alabali-Radovan. „Diversität in den Teams bringt neue Perspektiven in viele unserer Arbeitsbereiche. Das ist eine große Chance, die wir nutzen sollten“, sagte die Integrationsbeauftragte.

Auch der Fachkräftemangel sei ein wesentlicher Faktor, um mehr Interkulturelle Öffnung zu wagen, so Alabali-Radovan. Sie spiele deshalb für MV künftig eine wesentlich größere Rolle. „Ein Arbeitgeber mit einem Arbeitsumfeld, in dem Vielfalt und Toleranz selbstverständlich gelebt wird, ist auch ein attraktiver Arbeitgeber“, verdeutlichte Alabali-Radovan.

Der Diversity-Tag stellt die Vielfalt in den Mittelpunkt und wendet sich gegen die Ausgrenzung von Menschen – sei es aufgrund ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. Initiator des Aktionstages ist „Die Charta der Vielfalt“ – eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen.

Häusliche und sexualisierte Gewalt

Drese würdigt wichtige Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von Gewalt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute die aktuellen Fallzahlen des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt für das Jahr 2019 vor. Insgesamt 4.531 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene wurden im vergangenen Jahr erfasst.

Die Zahlen bedeuten einen leichten Rückgang. Im Jahr 2018 erhielten 4.593 Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern.

Von den 4.531 Betroffenen waren 4.117 Frauen, 406 Männer und 8 Personen diversen Geschlechts bzw. haben keine Angabe gemacht. Die Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen über physische und sexuelle Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord.

Zudem wurden im vergangenen Jahr insgesamt 4.153 Kinder und Jugendliche im Beratungs- und Hilfenetz bekannt (2018: 4.210), die mit häuslicher, sexualisierter Gewalt oder mit Menschenhandel oder Zwangsprostitution konfrontiert waren.

„Es ist eine wichtige Nachricht, dass die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken sind. Dennoch sind dies nur die Daten zu Personen, die sich an das Netzwerk gewandt haben. Die Dunkelziffer bei häuslicher und sexualisierter Gewalt bleibt weiterhin hoch. Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise und durch die besonderen Belastungen in den Familien kann die Zahl der tatsächlich Betroffenen im kommenden Jahr durchaus höher ausfallen“, so Drese über die von der Landeskoordinierungsstelle CORA erstellte Statistik für das Jahr 2019. Anhaltspunkte dafür gebe es im Moment nicht, so Drese.

Damit das Angebot der Beratungsstellen auf Landes- und Bundesebene weiter gut angenommen und noch bekannter gemacht wird, informierte Drese über die aktuelle bundesweitere Info-Kampagne „Zuhause nicht sicher?“, die über Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt in den großen Einzelhandelsketten informiert. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen an den Schwarzen Brettern aufgehängt. Alle Informationen dazu finden sich unter www.staerker-als-gewalt.de.

Auch das landesweite Netzwerk wirbt verstärkt für sein Beratungsangebot. Hierbei steht die plakative Vermittlung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort im Mittelpunkt. Drese: „Durch Aushänge in Hausfluren, in Apotheken oder kleinen Läden sollen neben Betroffenen auch Nachbarn oder Bekannte sensibilisiert und örtliche Beratungs- und Hilfsangebote direkt aufgezeigt werden.“

Das Beratungs- und Hilfenetz MV besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA. Hinzu kommen drei Gewaltberatungsstellen.

„Ich danke unseren Fachkräften in den Beratungsstellen und Frauenhäusern. Sie sind kompetente und verlässliche Ansprechpartner für viele Gewaltopfer und deren Angehörige in unserem Land“, würdigte Drese die wichtige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anlaufstellen des Landes.

Glasfaserberatung mit Sicherheitsabstand

Medienberater der WEMAG sind ab 25. Mai 2020 wieder im Einsatz

Schwerin – Trotz der Hürden durch die Corona-Pandemie laufen die Planungen für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf Hochtouren. Zwar mussten die Informationsveranstaltungen in den Gemeinden bis auf Weiteres abgesagt werden, doch eine digitale Lösung war schnell gefunden: Unter www.wemag.com/Internet#Einwohnerversammlung finden die interessierten Bürgerinnen und Bürger eine Einwohnerversammlung im Video-Format.

Natürlich kann ein Internetvideo gerade in den unterversorgten Gebieten die individuelle Beratung nicht vollkommen ersetzen. „Deshalb haben wir die offiziellen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zum Anlass genommen, unsere Medienberater wieder einzusetzen“, so WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. Ab dem 25. Mai 2020 sind die Berater wieder im Landkreis unterwegs. Wo genau die Medienberater gerade im Einsatz sind, erfahren Anwohner über eine Informationskarte in ihrem Briefkasten.

Kompetent und unaufdringlich bieten die geschulten Vertriebskräfte den unentschlossenen Haushalten ein individuelles Beratungsgespräch an. „Wenn die Medienberater klingeln, haben die Anwohner die Wahl, einen Termin in den eigenen vier Wänden wahrzunehmen oder sich auf kontaktlosem Weg telefonisch beraten zu lassen“, erklärt Michael Hillmann. Bei allen Besuchen halten sich die Medienberater selbstverständlich an die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung. Anwohner, die zum Zeitpunkt des Besuches nicht da sind, finden im Briefkasten die Kontaktdaten der Medienberater und können einen Gesprächstermin vereinbaren.

Der Besuch ist ein Angebot, um offene Fragen zu beantworten und hilfreiche Informationen zu vermitteln. Wer nach dem Gespräch keine Fragen mehr hat und überzeugt ist, kann die Auftragsformulare für das besonders schnelle Glasfaser-Internet der WEMAG und für den benötigen Hausanschluss der WEMACOM Breitband GmbH direkt mit den Beratern durchsprechen, ausfüllen und unterzeichnen.

Die Vertriebspartner der WEMAG werden anspruchsvoll geschult, um eine gute Beratungsqualität sicherzustellen. Wer sich an der Haustür dennoch unsicher ist, ob er wirklich einem Vertreter der WEMAG gegenübersteht, der sollte auf zwei Dinge achten: Mitarbeiter und Partner der WEMAG tragen entsprechende Firmenkleidung und müssen sich ausweisen. „Im Zweifelsfall können Kunden sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-3755 melden“, so Michael Hillmann.