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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Arbeitsmarkt im Januar 2025

Nürnberg – „Zum Jahresbeginn haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, wie in diesem Monat üblich, deutlich zugenommen. Das Beschäftigungswachstum setzt sich tendenziell zwar fort, verliert aber mehr und mehr an Kraft“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +186.000 auf 2.993.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +187.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2025 um 186.000 auf 2.993.000 gestiegen. Auch saisonbereinigt hat sich die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat erhöht und zwar um 11.000. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 187.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 6.000 gestiegen. Sie lag im Januar 2025 bei 3.714.000, 107.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Januar für 54.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 293.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 263.000 im Oktober und 221.000 im September.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gestiegen. Mit 46,17 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 26.000 gesunken. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Oktober auf November 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 5.000 gesunken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im November um 94.000 auf 35,22 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Personen aus Drittstaaten beruht. 7,66 Millionen Personen hatten im November 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 29.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,15 Millionen ausschließlich und 3,52 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Januar waren 632.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Januar 2025 unverändert bei 106 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 9 Punkten.

1.005.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Januar 2025 Arbeitslosengeld, 92.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag hochgerechnet im Januar bei 3.965.000. Gegenüber Januar 2024 war dies ein Rückgang um 18.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2024 bis Januar 2025 mit 72.000 fast 8.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 78.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, knapp 7.000 weniger als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2025 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle.

Gleichzeitig waren 15.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Für das neue Berichtsjahr 2024/25 sind bislang 4 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Land führt Projekt „Aqua-Kitas“ weiter

Oldenburg: Wassergewöhnung ist bereits im Kindergartenalter wichtig

Schwerin – Schwimmen, tauchen, springen – das sind die Fähigkeiten, die Kinder brauchen, um sich sicher im Wasser zu bewegen. Damit noch mehr Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern bereits im Kindergartenalter diese Kompetenzen erlernen, fördert das Land auch in diesem Jahr zehn Kindertageseinrichtungen, die sich am Projekt „Aqua-Kitas“ beteiligen. In den Ausbildungskursen, die am Freitag, 31. Januar 2025 beginnen, erhalten Kita-Fachkräfte theoretisches und praktisches Wissen, um nach erfolgreichem Abschluss Kindern im Vorschulalter in Wassergewöhnungskursen das Schwimmen beizubringen. Dafür stellt das Land 15.000 Euro zur Verfügung.

„Ich freue mich, dass sich auch in diesem Jahr so viele Kitas an dem Projekt ‚Aqua-Kitas‛ beteiligen. Es ist in einem so wasserreichen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern wichtig, dass Mädchen und Jungen bereits frühzeitig an das Wasser gewöhnt werden und lernen, sicher zu schwimmen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Ausbildung der Fachkräfte wird durch die Stiftung Deutschland Schwimmt organisiert. Die Teilnehmenden erarbeiten sich die Theorie durch ein flexibles Selbststudium, auf das ein Praxiswochenende und die praktische Prüfung folgen. Während ihrer Ausbildung lernen sie unter anderem, wie sie die Basiskompetenzen spielerisch vermitteln können, wie eine Musterstunde aufgebaut ist und wie sie mit Notfallsituationen im Wasser umgehen. Für die Fachkräfte ist die Ausbildung kostenlos. Die Teilnahme an der Ausbildung steht darüber hinaus auch Fachkräften von Kitas frei, die keine Förderung für Aqua-Kitas in Anspruch genommen haben.

Das Land hat die finanzielle Unterstützung von Aqua-Kitas im vergangenen Jahr gestartet, um die Schwimmkompetenzen von jüngeren Kindern frühzeitig zu fördern. Unter anderem haben sich Fachkräfte aus Greifswald, Parchim oder auch Gadebusch an dem Projekt beteiligt und die entsprechende Ausbildung absolviert.

Gesundheitswirtschaft in M-V

Schulte: Förderung wirtschaftsnaher Forschung schafft Wertschöpfung und zukunftsorientierte Arbeitsplätze

Rostock – Heute hat Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, in den Räumlichkeiten der Universitätsmedizin Rostock das neue „Innovationsforum Wirtschaft-Wissenschaft“ eröffnet. An der Pilotveranstaltung zum Thema „Herz- und Gefäßmedizin“ nahmen u.a. Vertreter der Universitätsmedizin Rostock und regionale Unternehmen der Medizintechnik und Biotechnologie teil.

Das Innovationsforum ist der Startschuss einer neuen Veranstaltungsreihe, mit der das Wirtschaftsministerium gezielt Wirtschaft und Wissenschaft zusammenbringt, um Bedarfe für neue Medizinprodukte zu identifizieren und Forschungsprojekte voranzutreiben. Ziel ist es, durch passgenaue Förderung Innovationen zu beschleunigen und die regionale Wertschöpfung zu stärken.

„Die enge Zusammenarbeit von Forschung und Wirtschaft ist ein Schlüssel für Innovationen und ein Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik. Der erfolgreiche Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ermöglicht die Entwicklung marktfähiger Produkte und bringt neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze nach Mecklenburg-Vorpommern“ so Staatssekretär Jochen Schulte.

Auf den Pilottag sollen weitere Veranstaltungen folgen. Organisiert werden die Veranstaltungen von der Universitätsmedizin Rostock, vertreten durch den Dekan Herrn Prof. Dr. Bernd Krause, dem Institut für ImplantatTechnologie und Büromaterialien e.V., dem Kompetenzzentrum für Medizintechnik des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der BioCon Valley GmbH, im Auftrag des Wirtschaftsministeriums.

Die Gesundheitswirtschaft ist eine wachsende Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sichert bereits heute 170.800 Arbeitsplätze und erwirtschaftet 6,8 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung. Damit trägt sie mit 14,1 Prozent maßgeblich zur Wirtschaftskraft des Landes bei und bietet großes Potenzial für zukünftige Entwicklungen.

Jüdisches Leben in M-V

Schwesig: Schutz und Förderung jüdischen Lebens in MV weiter verbessern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der  Landtagssitzung am 29. Januar die Aufnahme des Schutzes und der Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausdrücklich begrüßt. „Es ist gut, dass wir heute unsere Verfassungsänderung zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Lesung hier beraten. Es ist ein wichtiges Anliegen, und es ist ein passender Zeitpunkt.“ Die Ministerpräsidentin erinnerte an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 80 Jahren und daran, dass der 27. Januar seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland ist. Die UN erklärten ihn 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Auschwitz symbolisiere das Grauen der Nazidiktatur wie kaum ein anderer Ort. „Ich habe die Gedenkstätte selbst im August vergangenen Jahres während unserer Bundesratspräsidentschaft besucht. Er lässt einen nicht mehr los, dieser furchtbare Ort, an dem so viele Menschen gequält und getötet wurden. Auschwitz darf auch unser Land nicht loslassen. Es ist wichtig, die Erinnerung wachzuhalten. Und wir tragen die Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und dafür, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können“, betonte Schwesig.

 Antisemitismus ist und bleibe gefährlich, als Geisteshaltung und als konkrete Bedrohung. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Seine Wurzeln liegen im Nationalsozialismus. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen.“

Mit der Verfassungsänderung werde deutlich gemacht, dass es die Verpflichtung des Staates und die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus und Extremismus entgegenzutreten.

Die Änderung der Verfassung stehe nicht allein. „Mit dem Aktionsplan gegen Antisemitismus werde ein weiterer Schritt getan, um Menschen jüdischen Glaubens besser zu schützen, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen und jüdisches Leben in MV sichtbarer zu machen“, betonte die Regierungschefin.

Sprache als Schlüssel zum Bildungserfolg

Oldenburg: Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe

Schwerin – Mit der Bildungskonzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sieht Bildungsministerin Simone Oldenburg das Land gut aufgestellt. Ziel ist es, allen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen beste Bildungschancen zu ermöglichen, sie zu integrieren und sie bis zum Schulabschluss zu begleiten. In den vergangenen Jahren hat das Land die Bildungskonzeption vor allem vor dem Hintergrund der großen Zahl zugewanderter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den Schulen ständig weiterentwickelt.

„Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Rund 7.000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache lernen an unseren Schulen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dabei die Grundlage für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten. Mit der Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben wir bereits einige Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission umgesetzt. Weitere Vorschläge der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden wir prüfen, um weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich bin der SWK außerordentlich dankbar für ihre Stellungnahme, über die wir in der Bildungsministerkonferenz beraten werden“, so Oldenburg.

  • Die Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache führt die rechtlichen Grundlagen auf und beschreibt ein genaues Verfahren zur Schulaufnahme. Außerdem regelt sie den Besuch einer Vorklasse oder im Gemeinsamen Unterricht, zeigt Beratungsangebote auf und definiert die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfahren der Diagnostik etabliert und tragen zur Entscheidung über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache bei. Hierzu zählen sogenannte Niveaubeschreibungen als Diagnose-Instrumente in Vorklassen und standardisierte Sprachstandstests. Die Niveaubeschreibungen enthalten Beobachtungsbögen, einen Fördermaßnahmenkatalog und tabellarische Übersichten zur grafischen Auswertung des individuellen Lernstandes. Durch informelle Diagnoseverfahren wie Wortschatzprotokolle und grammatikalische Analyseaufgaben wird der Entwicklungsstand der Lernenden dokumentiert.
  • Das Land erarbeitet derzeit einen Orientierungsleitfaden für Lehrkräfte mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache zur weiteren Unterstützung. Der Leitfaden dient als Konkretisierung der Maßnahmen, die das Konzept zur Sprachbildung für alle Schülerinnen und Schüler vorsieht.
  • Die Servicestellen für Inklusion und Migration stehen in den Staatlichen Schulämtern für Beratung zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) stehen ebenfalls zur Unterstützung bereit.
  • Die allgemein bildende Digitale Landesschule bietet täglichen Live-Online-Unterricht zur Sprachförderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache an. Für Schülerinnen und Schüler, die in Vorklassen oder im Berufsvorbereitungsjahr für Ausländerinnen und Ausländer (BVJA) lernen, ist er besonders geeignet.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache, die bisher in keiner, auch nicht in ihrer Muttersprache, alphabetisiert worden sind, nehmen in Mecklenburg-Vorpommern an einer Alphabetisierungsmaßnahme teil.
  • Herkunftssprachliche Angebote für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können als Ganztagsangebote an den Schulen etabliert werden.
  • Mit der Feststellungsprüfung haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den Arbeitsschwerpunkt auf das Erlernen der deutschen Sprache und auf die Bewältigung der fachlichen Anforderungen zu legen. Durch die Prüfung kann die Amtssprache des Herkunftslandes, nach Feststellung des Kenntnisstandes, als erste oder zweite Fremdsprache anerkannt werden.
  • In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zudem die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen deutschen Sprachkenntnisse, in einer Prüfung (Deutsches Sprachdiplom I und Deutsches Sprachdiplom I PRO) nachzuweisen.
  • Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet eine Vielzahl an evidenzbasierten Fortbildungen für Lehrkräfte an. Hierzu zählen Fortbildungen zur sprachlichen Bildung, Sprachmittlung sowie zum Unterricht Deutsch als Zweitsprache in den Bereichen Alphabetisierung, Sprechen, Hörverstehen und Ausspracheschulung. Zudem bietet das IQ M-V für Lehrkräfte einen Zertifikats-Aufbaukurs „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ an.

Die Stellungnahme der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) mit dem Titel „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten – Maßnahmen zur Förderung der Zielsprache Deutsch“ ist eine Empfehlung für alle 16 Bundesländer. Das Papier listet drei zentrale Empfehlungen auf:

  • Empfehlung 1: Verfahren der Diagnostik etablieren, die für Entscheidungen über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen grundlegend sind.
  • Empfehlung 2: Ein Maßnahmenpaket zur sprachlichen Bildung zentral entwickeln, das von den Schulen adaptiert und umgesetzt wird.
  • Empfehlung 3: Evidenzbasierte Angebote der Qualifizierung von Lehrkräften für sprachliche Bildung schaffen.

Reform der Pflegeversicherung

Drese begrüßt Pflege-Gutachten als gute Grundlage

Schwerin – „Wir brauchen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mit einer Verteilung der Lasten auf breitere Schultern. Das Team um Gesundheitsforscher Professor Rothgang zeigt hierfür realistische Wege auf und ist deshalb ein wichtiger und mutiger Beitrag für die zukunftsfeste Aufstellung der Pflegeversicherung“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese das vom „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“ in Auftrag gegebene und heute vorgestellte Gutachten.

„Die Pflegeversicherung ist seit 30 Jahren eine unverzichtbare Hilfe für Millionen von Pflegebedürftigen, hat aber selbst chronische Probleme. Wir brauchen deshalb eine nachhaltige und generationengerechte Reform, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, betont Drese. Ältere und kranke Menschen müssten auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Gleichzeitig müsse für Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die finanzielle Belastung begrenzt werden.

Der Verdienst des Gutachtens sei es, genau an dieser Stelle anzusetzen und plausible Rechenmodelle vorzulegen. „Ich begrüße ausdrücklich die Idee einer Pflege-Bürgerversicherung, in welche die gesamte Bevölkerung einbezogen wird, und die auf alle Einkunftsarten zugreift“, so Drese. Das ist sozial gerecht und sorgt für finanzielle Spielräume, um die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten der Pflegebedürftigen zu begrenzen. Auch der Anteil der Sozialhilfe-Bezieher/innen („Hilfe zur Pflege“) könnte dadurch deutlich verringert werden, prognostiziert die Ministerin.

Die von Rothgang vorgeschlagene Anhebung der Pflege-Beitragsbemessungsgrenze auf den Wert der Rentenversicherung muss nach Ansicht von Drese ebenfalls diskutiert werden. „Das darf aber nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsabgaben von Beschäftigten mit mittleren Einkommen noch weiter steigen, sondern Kompensationen gefunden werden“, so die Ministerin.

Drese betont zudem, dass Geld nicht alle Probleme lösen wird. Die stetig wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei gleichzeitig begrenzten zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen machten auch Strukturreformen notwendig. „Und wir brauchen das Verständnis, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es geht nur gemeinsam: alle im Pflegebereich tätigen Akteure müssen miteinander und nicht gegeneinander an Lösungen für eine gute, zukunftsfeste Pflege arbeiten“, so die Ministerin.

Drese: „Mit dem Gutachten, den Vorschlägen der Bundesländer und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen gute Konzepte für umfassende Reformen vor. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Die neue Bundesregierung muss den Umbau der Pflegeversicherung und weitere Maßnahmen sofort angehen.“

Ferien für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Zeugnissorgentelefon bietet Rat und Hilfe bei weniger guten Noten an

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 31. Januar 2025, 163.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch die 36.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Die Schülerinnen und Schüler haben ein anstrengendes Schulhalbjahr gemeistert. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass sie gerade in diesen schwierigen Zeiten des Lehrkräftemangels Enormes leisten, um einen guten und umfassenden Unterricht abzusichern. Nach den Winterferien gehen die Schülerinnen und Schüler in den Endspurt für die Prüfungen“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie sie in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man sie am Besten unterstützen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 7. Februar 2025 (montags bis freitags und am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Debatte im Bundestag zur Verbesserung der SED-Opfer beweist Wichtigkeit der Aufarbeitung.“

Schwerin – Auch 35 Jahren nach dem Mauerfall und im 35. Jahr der Deutschen Einheit werden noch immer Anträge auf SED-Opferrente gestellt. Voriges Jahr waren es monatlich im Schnitt zehn neue Anträge, die beim zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingegangen waren. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 126 Anträge, ein Jahr zuvor waren es noch 142.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Jedes Jahr zeigt sich, dass die Aktendeckel der Aufarbeitung nicht geschlossen werden dürfen. Denn noch immer finden Menschen erst nach so langer Zeit den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Das erlittene Unrecht ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu, einen gewissen finanziellen Ausgleich als Anerkennung des Leids der Menschen zu leisten. Ich begrüße es sehr, dass der Bundestag noch vor der Neuwahl über eine Reihe von Verbesserungen für die SED-Opfer debattieren wird. Das beweist die Bedeutung der weiteren Aufarbeitung.

Im Bundesrat hatten wir als Mecklenburg-Vorpommern bereits dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR prinzipiell zugestimmt. Allerdings fehlt ein aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt: Die Rehabilitierung von Menschen, die zu DDR-Zeiten vom Zwangsdoping betroffen waren“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2024 von den 126 Anträgen insgesamt 103 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2024 rund 13,1 Mio. Euro SED-Opferrente an knapp 3.400 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.