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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Für einen stärkeren Kinderschutz

Fachkräfte und Ehrenamtliche absolvieren Fortbildung

Güstrow – Die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael gratulierte heute in Güstrow rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung im Bereich Kinderschutz. Das vom Land geförderte Angebot war gezielt auf die Bedarfe von Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Flüchtlingsunterkünften ausgerichtet.

„Kinder, die aus Kriegsgebieten oder mit Fluchterfahrung zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, sind besonders verletzlich und haben oft mit besonderen Belastungen zu kämpfen. Diese wollen wir besser auffangen und zugleich auch bei Betreuenden bestehende Unsicherheiten in Kinderschutzfragen abbauen“, erklärte Jana Michael, die das Weiterbildungsangebot ins Leben gerufen hatte. Durchgeführt wurde die 10-teilige Fortbildungsreihe durch Referentinnen der staatlich anerkannten Bildungsstätte Schabernack e.V..

„Die Arbeit mit geflüchteten Familien stellt für haupt- und ehrenamtliche Beschäftigte eine besondere Herausforderung dar“, hob die Landesintegrationsbeauftragte hervor. In Online-Live-Seminaren hätten die Teilnehmenden so nicht nur die Grundsätze der Kinderrechte und Informationen zu den Entwicklungsbedürfnissen von jungen Menschen vermittelt bekommen, sondern sie haben auch Präventions- und Interventionsmaßnahmen erarbeitet, so Michael.

Zudem wurde im Kurs über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote im Land informiert, an die Betroffene weitervermittelt werden können. Dazu zählten neben den Jugendämtern etwa die Kontaktstelle Kinderschutz oder in Notfällen die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline des Landes.

Michael: „Bemühungen für einen besseren Kinderschutz kann es nie genug geben. Ich freue mich, dass die neu ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun mit ihrem erworbenen Wissen noch besser die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und eventuelle Hilfsangebote vermitteln können – damit jedes Kind geschützt bei uns großwerden kann.“

Gefördert wurde die Fortbildung durch das Sozialministerium in Höhe von insgesamt 73.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Rückgang bei Organspenden in M-V

Drese sieht großen Handlungsbedarf für Änderung des Transplantationsgesetzes

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern war die Anzahl der Organspender sowie auch der gespendeten Organe im vergangenen Jahr erneut rückläufig. 22 Menschen haben mit ihrer Spende die Leben anderer gerettet (2023: 29), 58 Organe wurden insgesamt gespendet (2023: 89). Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) heute mit. Gesundheitsministerin Stefanie Drese dringt angesichts dieser Entwicklung erneut auf die Einführung einer Widerspruchslösung.

„Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Bisherige Maßnahmen, wie das 2022 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende oder auch die Einführung eines Online-Registers im vergangenen Jahr haben nicht zu spürbaren Verbesserungen geführt. Es wird deshalb Zeit für einen echten Paradigmenwechsel“, erklärte Drese.

Der Bundesrat habe deshalb auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

„Auch der Bundestag hat sich Anfang Dezember in erster Lesung mit mehreren Gesetzesentwürfen von interfraktionellen Abgeordnetengruppen befasst und in die Fachausschüsse überwiesen. Dieser fortgeschrittene Umsetzungsstanddarf nicht dem vorzeitigen Aus der Ampelkoalition zum Opfer fallen. Der neue Bundestag muss die Änderung des Transplantationsgesetzes schnell wieder aufgreifen“, appellierte Drese an die zukünftigen Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt, dass natürlich auch bei einer entsprechenden Änderung des Transplantationsgesetzes die eigene individuelle Entscheidung Berücksichtigung findet. Ein Widerspruch ist nicht nur möglich, sondern er ist dann auch bindend kommuniziert und festgehalten“, so Drese.

Ein entscheidender Fortschritt, denn zurzeit scheiterten Organspenden häufig an einem unzureichend dokumentierten Willen der Verstorbenen. Die Neuregelung schaffe so Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues, gesundes Leben warten“, hob Drese hervor.

Deutschlandweit stehen derzeit mehr als 8.200 Menschen auf der Warteliste, in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200. Am höchsten ist der Bedarf im Land an Nieren, Lebern und Herzen.

M-V entwickelt eigenen Demenzplan

Schwerin – Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat heute die Entwicklung eines eigenen Demenzplanes für das Bundesland angekündigt. Ziel sei es, an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen künftig noch besser zu unterstützen und proaktiv den Herausforderungen des Krankheitsbildes in einer immer älter werdenden Gesellschaft zu begegnen.

„Schon jetzt haben in Deutschland mehr als 1,8 Millionen Menschen eine dementielle Erkrankung und auch in Mecklenburg-Vorpommern leben mehrere zehntausende Betroffene mit ihren Familien – Tendenz steigend“, hob Drese hervor. „Angesichts dieser Zahlen muss es unsere Aufgabe sein, frühzeitig passende Strukturen zu schaffen, um die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen zu verbessern.“, so die Ministerin. Es gehe darum, dass das Leben trotz Erkrankung möglichst wenig eingeschränkt weiterlaufen kann. Denn auch Demenzerkrankte wollen so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben.

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Akteuren, das unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Pflege und Therapie, lokale Demenznetzwerke und Beratungsstrukturen sowie Patientenvertretungen und Betroffene selbst umfasst, soll der neue Demenzplan hierfür landesspezifische Grundlagen schaffen. Auch einen eigenen wissenschaftlichen Beirat habe das Land eingerichtet, die Auftaktsitzung des Gremiums sei für den März geplant.

„Wir setzen hierbei auf Expertise, die es im Land schon gibt. Ob es der Pakt für Pflege ist, innerhalb dessen die Demenzstrategie erarbeitet wird, die vom Land geförderte Landesfachstelle Demenz oder die Unterstützungsangebote der Kommunen – wir sind in MV bereits auf einem guten Weg und wollen dieses Wissen nun besser bündeln, ausbauen und verfestigen“, betonte Drese.

Dieses Engagement werde auch außerhalb von MV wahrgenommen. Neben Baden-Württemberg stellt so auch Mecklenburg-Vorpommern beim Praxisdialog des Pflegenetzwerkes Deutschland am kommenden Montag entsprechende Ideen und Praxisbeispiele vor.

Arbeitsmarkt im Dezember 2024

Nürnberg – „Im Dezember beginnt die Winterpause am Arbeitsmarkt. Somit haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember, wie in diesem Monat üblich, zugenommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +33.000 auf 2.807.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +170.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Mit der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2024 um 33.000 auf 2.807.000 gestiegen. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 10.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 170.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2024 bei 3.581.000, 103.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. Dezember für 55.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 287.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 225.000 im September und 165.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gestiegen. Mit 46,32 Millionen Personen blieb sie im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 15.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober um 117.000 auf 35,23 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,64 Millionen Personen hatten im Oktober 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 32.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,14 Millionen ausschließlich und 3,50 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 654.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 59.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Dezember 2024 unverändert bei 106 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 9 Punkten.

924.000 Personen erhielten im Dezember 2024 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im Dezember bei 3.962.000. Gegenüber Dezember 2023 war dies ein Anstieg um 34.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Netzwerk „Schule ohne Rassismus“ wächst

Oldenburg: Schulen im Netzwerk wenden sich gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt

Schwerin – Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist in Mecklenburg-Vorpommern größer geworden. Die Schule „Am Rietberg“ in Neuburg, die Grundschule „Ferdinand von Schill“ in Stralsund und die Montessori-Schule in Greifswald sind im vergangenen Jahr beigetreten. Im Jahr 2023 bildeten bereits 61 Schulen mit insgesamt 35.380 Schülerinnen und Schülern das Netzwerk im Land. Diese Schulen haben sich selbst verpflichtet, gegen Diskriminierung einzutreten.

„Die Schulen im Netzwerk wenden sich gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt. Das ist gerade in diesen Zeiten ein gutes und wichtiges Zeichen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‛ trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei und fördert das Miteinander. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Netzwerk Potenzial, sich weiter zu vergrößern. Ich freue mich sehr über die Schulen, die sich im vergangenen Jahr verpflichtet haben und das Netzwerk verstärken. Schön wäre, wenn sich weitere Schulen auf diesen Weg machen. Voraussetzung ist, dass die Schulgemeinschaft dies auch will“, so Oldenburg.

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich mit Wahl und Mehrheitsbeschluss (70-Prozent-Quorum), den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zu tragen und Teil des entsprechenden Netzwerks zu werden. Bestandteil der Verpflichtung ist es unter anderem, nachhaltige und langfristige Projekte, Aktivitäten oder Initiativen zu entwickeln, um insbesondere Rassismus oder Antisemitismus an der Schule zu begegnen.

Jede Schule erhält eine Tafel mit der Aufschrift „Mitglied im Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, um sie am Gebäude anzubringen. Die Aufnahme in das Netzwerk ist jedoch keine Auszeichnung für bereits geleistete Arbeit, sondern ein Versprechen an die Zukunft, heißt es von der Bundeskoordination des Netzwerks.

„Viele Schülerinnen und Schüler sowie Pädagoginnen und Pädagogen in Mecklenburg-Vorpommern setzen sich sowohl schulisch als auch außerschulisch für ihre Interessen ein. Themen wie Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sowie Kritik an Rassismus, Diskriminierung und Mobbing werden dabei besonders stark gemacht“, sagte die Landeskoordinatorin des Netzwerks, Josefine Lohmann. „‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‛ ist hier im Land ein stetig wachsendes Netzwerk, in dem Schulen sagen: Wir sehen nicht weg, wenn Menschen ausgegrenzt werden. Als Landeskoordinatorin macht es mir Mut zu sehen, wie Schulen dies im Miteinander bewusst leben, aktiv sind und klare Kante gegen Menschenverachtung zeigen“, so Lohmann.

Mit einer Projektwoche hat beispielsweise das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz seine einjährige Mitgliedschaft im Courage-Netzwerk begangen. So gab es jeden Tag Aktionen und Workshops zu einem anderen Thema – von Medienkompetenz bis Zeitgeschichte, schreibt die Bundeskoordination des Netzwerks im aktuellen Jahrbuch. Ein Höhepunkt war ein ganztägiges Kunstprojekt: Die Schülerinnen und Schüler bauten einen „Friedenspanzer“ in Anlehnung an den gleichnamigen Ärzte-Song. So werben sie für Toleranz und den Verzicht auf Waffen und Gewalt.

190 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Auch in diesem Jahr werde ich eine Stiftungstour starten. Das Engagement vieler ist großartig.“

Schwerin – „Immer mehr Stiftungen werden in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt. Denn wir sind ein stiftungsfreundliches Land. Mit sieben neuen Stiftungen sind nun 191 Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern registriert. Das ist ein gutes Zeichen, denn die Arbeit von Stiftungen ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Das habe ich auf meiner Sommertour durch die Stiftungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern erfahren.

Auch in diesem Jahr werde ich im Sommer wieder Stiftungen besuchen, um ihr Engagement für Sport, Soziales, Bildung, Tier-und Umweltschutz, Denkmalpflege und vieles mehr noch bekannter zu machen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Das Ministerium ist auch für die Stiftungsaufsicht zuständig.

„Im vergangenen Jahr habe ich ein Neustiftertreffen zusammen mit dem Landesnetzwerk der Stiftungen M-V ins Leben gerufen. Für dieses Jahr ist für die Vertreterinnen und Vertreter der sieben neu hinzugekommenen Stiftungen ähnliches geplant. Sie sollen sich vernetzen und mit den vorhandenen Stiftungen gegenseitig stützen können.

Die Ansprechpersonen in der Stiftungsaufsicht und auch im Landesnetzwerk sollen sie persönlich kennenlernen in ungezwungener Atmosphäre. Das ist der Sinn, Neustifterinnen und Neustifter auf einem solchen Termin zusammenzubringen“, so Ministerin Bernhardt.

Unter den sieben neuen Stiftungen aus dem Jahr 2024 ist unter anderem die F.C. Hansa Rostock Stiftung. Zu ihren Förderungszwecken zählen die Förderung des Sports, der Erziehung, der Kultur, der Kinder- und Jugendhilfe, des Tierschutzes, die selbstlose Unterstützung wirtschaftlicher hilfsbedürftiger Personen.

„Auch in diesem Jahr werde ich dafür werben, dass neben den 191 bestehenden auch weitere Stiftungsgründungen, die sich für das Wohl unseres Landes einsetzen, willkommen sind. Informationen über eine Stiftungsgründung gibt der ->Flyer des für die Stiftungsaufsicht zuständigen Ministeriums“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Umsetzung der Krankenhausreform

Krankenhausreform: Finale Umsetzung erst ab 2027 / finanzielle Verbesserungen aber bereits ab 2025

Schwerin – Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist vor wenigen Tagen das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) in Kraft getreten. „Für die stationäre Gesundheitsversorgung ist das KHVVG das bedeutendste Reformprojekt des Bundes mit erheblichen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

„Allerdings erfolgt die tatsächliche Umsetzung erst zum 1. Januar 2027. Die kommenden zwei Jahre dienen vor allem dazu, alle vorbereitenden Maßnahmen abzuschließen, damit ab 2027 in den Krankenhäusern nach der neuen Leistungsgruppen-Systematik gearbeitet werden kann“, verdeutlichte Drese. In dieser Übergangsphase würden wichtige Rechtsverordnungen gemeinsam von Bund und Ländern erstellt. Durch kontinuierliche Evaluierungen bestünden weitere Nachbesserungsmöglichkeiten. „Wenn diese aktiv genutzt werden, können bestehende Punkte, die noch nicht ausgereift oder verbesserungswürdig sind, angepasst werden“, so Drese.

Die Ministerin hob die Notwendigkeit der Krankenhausreform mit den drei Hauptzielen Verringerung des ökonomischen Drucks auf die Krankenhäuser, Entbürokratisierung und Qualitätsverbesserung hervor. „Mit dem KHVVG können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, so Drese.

Bereits ab dem kommenden Jahr erhalten die Krankenhäuser nach Angabe von Drese Zuschläge und erhöhte Finanzmittel. „Dazu gehören etwa der Zuschlag für die Geburtshilfe für 2025 und 2026, der für MV rund 2,37 Millionen Euro pro Jahr beträgt sowie um 25 Prozent erhöhte Sicherstellungszuschläge, die ein Plus von 3,3 Millionen Euro für MV bedeuten“, sagte Drese. Außerdem würden die Tarifsteigerungen automatisch refinanziert. „Das entspricht einem Volumen von rund 24 Millionen Euro für die Krankenhäuser in unserem Land“, so die Ministerin.

Drese: „Die Reform hat eine besondere Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb haben wir uns intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und einige deutliche Verbesserungen für die Krankenhäuser in unserem Land erreicht. Dazu gehört, dass die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche erhalten wird. Durch die Erhöhung der Sicherstellungszuschläge und der Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen sowie Mindestvorhaltezahlen werden bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser gezielt unterstützt. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung verbessert, zum Beispiel durch die Beendung von Gelegenheitsversorgung. Und wir machen einen wichtigen Schritt zum Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen mit der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern.“

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg haben außerdem Ende November im Bundesrat einen erfolgreichen Entschließungsantrag eingebracht, der wesentliche Punkte benennt, die im Nachgang zur Verabschiedung des KHVVG weiterverfolgt werden sollen. Dazu gehören eine weitere Entbürokratisierung, eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie eine Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Wir bleiben in den kommenden zwei Jahren an dem wichtigen Thema Krankenhausreform dran“, so Drese.

Soziales, Gesundheit und Pflege

Das ändert sich 2025 

Schwerin – Auf Bundes- wie auch auf Landesebene treten mit dem bevorstehenden Jahreswechsel gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft. „Insbesondere die Erhöhung von Familien-, Pflege- und Sozialleistungen wird für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Entlastung sein“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese heute.

Steigende Beiträge unter anderem zur Pflegeversicherung betrachtet sie dennoch mit Sorge: „Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, warum eine Pflegereform auf Bundesebene unumgänglich ist. Die Frage der Finanzierung muss deshalb mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundes prioritär angegangenen werden. Denn eine Reform lässt sich schlicht nicht länger hinauszögern, wenn wir auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sicherstellen wollen“, so Drese.

Die Veränderungen ab dem 1. Januar 2025 im Überblick:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohnes und angepasste Verdienstgrenze für Minijobs

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro an.
  • Damit einher geht die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze, die sich am Mindestlohn orientiert. Sie steigt von bisher 538 Euro auf 556 Euro.

Steigerungen beim Wohngeld

  • Das Wohngeld für einkommensschwächere Haushalte steigt um durchschnittlich 15 Prozent und damit um rund 30 Euro pro Monat.

Erhöhung des Kindergeldes

  • Das Kindergeld steigt um 5 Euro pro Kind und Monat auf insgesamt 255 Euro.

Erhöhung des Kindersofortzuschlages

  • Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die nur knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen, profitieren von der Erhöhung des Kindersofortzuschlages. Dieser steigt auf 25 Euro pro Monat und Kind.

Höherer Kinderfreibetrag

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 9.600 Euro pro Kind und Jahr.

Längerfristige Unterstützung nach der Geburt in MV

  • Die Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen können Kinder nun bereits ab der Geburt und auch über das erste Jahr hinaus bis zum 18. Lebensmonat begleiten.

Neue Form der Unterstützung für Familien in MV

  • Nicht zum 01.01.25 aber noch im kommenden Jahr sollen zudem die ersten Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) für Familien in belastenden Lebenslagen ihre Arbeit aufnehmen.

Gesundheit

Krankenhausreform

  • Mit Jahresbeginn tritt das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz in Kraft, somit beginnt die zweijährige Übergangsphase bis zur tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2027.
  • Landesseitig wird im Laufe des Jahres 2025 das vorbereitende Landeskrankenhausgesetz rechtsverbindlich werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

  • Mit dem neuen Jahr wird bundesweit die ePA für gesetzlich Versicherte eingeführt. Sie vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Neue Vergütungsrichtlinie hilft Long-Covid Betroffenen

  • Zum 01.01.25 werden Leistungen, die direkt für die Diagnose und Behandlung von Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS notwendig sind, als neuer Abschnitt in den ärztlichen Abrechnungs-Katalog aufgenommen.

Anhaltende Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil weiterhin 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 30 Tage.

Neue Hotline für Zahnärztlichen Notdienst in MV

  • Die Zahnärztekammer M-V hat eine neue Notdienst-Hotline geschaltet, die Patientinnen und Patienten Wochentags zwischen 19:00 und 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen an Notfallpraxen vermittelt. Sie ist unter der 01806/123450 erreichbar.

Pflege

Steigende Leistungsbeträge

  • Zum Jahresbeginn steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dies betrifft u.a. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Leistungen der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
  • Auch der Entlastungsbeitrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
  • Eine ausführliche Übersicht in tabellarischer Form finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr Kompetenzen für Studierende

  • Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erlernen ab Jahresbeginn zusätzliche heilkundliche Kompetenzen, um auch ärztliche Aufgaben wie die Behandlung von Menschen mit Diabetes oder chronischen Erkrankungen übernehmen zu können.

Steigende Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung

  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen.