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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Jüdisches Leben in M-V

Schwesig: Schutz und Förderung jüdischen Lebens in MV weiter verbessern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der  Landtagssitzung am 29. Januar die Aufnahme des Schutzes und der Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausdrücklich begrüßt. „Es ist gut, dass wir heute unsere Verfassungsänderung zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Lesung hier beraten. Es ist ein wichtiges Anliegen, und es ist ein passender Zeitpunkt.“ Die Ministerpräsidentin erinnerte an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 80 Jahren und daran, dass der 27. Januar seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland ist. Die UN erklärten ihn 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Auschwitz symbolisiere das Grauen der Nazidiktatur wie kaum ein anderer Ort. „Ich habe die Gedenkstätte selbst im August vergangenen Jahres während unserer Bundesratspräsidentschaft besucht. Er lässt einen nicht mehr los, dieser furchtbare Ort, an dem so viele Menschen gequält und getötet wurden. Auschwitz darf auch unser Land nicht loslassen. Es ist wichtig, die Erinnerung wachzuhalten. Und wir tragen die Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und dafür, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können“, betonte Schwesig.

 Antisemitismus ist und bleibe gefährlich, als Geisteshaltung und als konkrete Bedrohung. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Seine Wurzeln liegen im Nationalsozialismus. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen.“

Mit der Verfassungsänderung werde deutlich gemacht, dass es die Verpflichtung des Staates und die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus und Extremismus entgegenzutreten.

Die Änderung der Verfassung stehe nicht allein. „Mit dem Aktionsplan gegen Antisemitismus werde ein weiterer Schritt getan, um Menschen jüdischen Glaubens besser zu schützen, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen und jüdisches Leben in MV sichtbarer zu machen“, betonte die Regierungschefin.

Sprache als Schlüssel zum Bildungserfolg

Oldenburg: Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe

Schwerin – Mit der Bildungskonzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sieht Bildungsministerin Simone Oldenburg das Land gut aufgestellt. Ziel ist es, allen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen beste Bildungschancen zu ermöglichen, sie zu integrieren und sie bis zum Schulabschluss zu begleiten. In den vergangenen Jahren hat das Land die Bildungskonzeption vor allem vor dem Hintergrund der großen Zahl zugewanderter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den Schulen ständig weiterentwickelt.

„Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Rund 7.000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache lernen an unseren Schulen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dabei die Grundlage für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten. Mit der Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben wir bereits einige Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission umgesetzt. Weitere Vorschläge der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden wir prüfen, um weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich bin der SWK außerordentlich dankbar für ihre Stellungnahme, über die wir in der Bildungsministerkonferenz beraten werden“, so Oldenburg.

  • Die Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache führt die rechtlichen Grundlagen auf und beschreibt ein genaues Verfahren zur Schulaufnahme. Außerdem regelt sie den Besuch einer Vorklasse oder im Gemeinsamen Unterricht, zeigt Beratungsangebote auf und definiert die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfahren der Diagnostik etabliert und tragen zur Entscheidung über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache bei. Hierzu zählen sogenannte Niveaubeschreibungen als Diagnose-Instrumente in Vorklassen und standardisierte Sprachstandstests. Die Niveaubeschreibungen enthalten Beobachtungsbögen, einen Fördermaßnahmenkatalog und tabellarische Übersichten zur grafischen Auswertung des individuellen Lernstandes. Durch informelle Diagnoseverfahren wie Wortschatzprotokolle und grammatikalische Analyseaufgaben wird der Entwicklungsstand der Lernenden dokumentiert.
  • Das Land erarbeitet derzeit einen Orientierungsleitfaden für Lehrkräfte mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache zur weiteren Unterstützung. Der Leitfaden dient als Konkretisierung der Maßnahmen, die das Konzept zur Sprachbildung für alle Schülerinnen und Schüler vorsieht.
  • Die Servicestellen für Inklusion und Migration stehen in den Staatlichen Schulämtern für Beratung zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) stehen ebenfalls zur Unterstützung bereit.
  • Die allgemein bildende Digitale Landesschule bietet täglichen Live-Online-Unterricht zur Sprachförderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache an. Für Schülerinnen und Schüler, die in Vorklassen oder im Berufsvorbereitungsjahr für Ausländerinnen und Ausländer (BVJA) lernen, ist er besonders geeignet.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache, die bisher in keiner, auch nicht in ihrer Muttersprache, alphabetisiert worden sind, nehmen in Mecklenburg-Vorpommern an einer Alphabetisierungsmaßnahme teil.
  • Herkunftssprachliche Angebote für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können als Ganztagsangebote an den Schulen etabliert werden.
  • Mit der Feststellungsprüfung haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den Arbeitsschwerpunkt auf das Erlernen der deutschen Sprache und auf die Bewältigung der fachlichen Anforderungen zu legen. Durch die Prüfung kann die Amtssprache des Herkunftslandes, nach Feststellung des Kenntnisstandes, als erste oder zweite Fremdsprache anerkannt werden.
  • In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zudem die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen deutschen Sprachkenntnisse, in einer Prüfung (Deutsches Sprachdiplom I und Deutsches Sprachdiplom I PRO) nachzuweisen.
  • Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet eine Vielzahl an evidenzbasierten Fortbildungen für Lehrkräfte an. Hierzu zählen Fortbildungen zur sprachlichen Bildung, Sprachmittlung sowie zum Unterricht Deutsch als Zweitsprache in den Bereichen Alphabetisierung, Sprechen, Hörverstehen und Ausspracheschulung. Zudem bietet das IQ M-V für Lehrkräfte einen Zertifikats-Aufbaukurs „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ an.

Die Stellungnahme der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) mit dem Titel „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten – Maßnahmen zur Förderung der Zielsprache Deutsch“ ist eine Empfehlung für alle 16 Bundesländer. Das Papier listet drei zentrale Empfehlungen auf:

  • Empfehlung 1: Verfahren der Diagnostik etablieren, die für Entscheidungen über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen grundlegend sind.
  • Empfehlung 2: Ein Maßnahmenpaket zur sprachlichen Bildung zentral entwickeln, das von den Schulen adaptiert und umgesetzt wird.
  • Empfehlung 3: Evidenzbasierte Angebote der Qualifizierung von Lehrkräften für sprachliche Bildung schaffen.

Reform der Pflegeversicherung

Drese begrüßt Pflege-Gutachten als gute Grundlage

Schwerin – „Wir brauchen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mit einer Verteilung der Lasten auf breitere Schultern. Das Team um Gesundheitsforscher Professor Rothgang zeigt hierfür realistische Wege auf und ist deshalb ein wichtiger und mutiger Beitrag für die zukunftsfeste Aufstellung der Pflegeversicherung“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese das vom „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“ in Auftrag gegebene und heute vorgestellte Gutachten.

„Die Pflegeversicherung ist seit 30 Jahren eine unverzichtbare Hilfe für Millionen von Pflegebedürftigen, hat aber selbst chronische Probleme. Wir brauchen deshalb eine nachhaltige und generationengerechte Reform, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, betont Drese. Ältere und kranke Menschen müssten auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Gleichzeitig müsse für Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die finanzielle Belastung begrenzt werden.

Der Verdienst des Gutachtens sei es, genau an dieser Stelle anzusetzen und plausible Rechenmodelle vorzulegen. „Ich begrüße ausdrücklich die Idee einer Pflege-Bürgerversicherung, in welche die gesamte Bevölkerung einbezogen wird, und die auf alle Einkunftsarten zugreift“, so Drese. Das ist sozial gerecht und sorgt für finanzielle Spielräume, um die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten der Pflegebedürftigen zu begrenzen. Auch der Anteil der Sozialhilfe-Bezieher/innen („Hilfe zur Pflege“) könnte dadurch deutlich verringert werden, prognostiziert die Ministerin.

Die von Rothgang vorgeschlagene Anhebung der Pflege-Beitragsbemessungsgrenze auf den Wert der Rentenversicherung muss nach Ansicht von Drese ebenfalls diskutiert werden. „Das darf aber nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsabgaben von Beschäftigten mit mittleren Einkommen noch weiter steigen, sondern Kompensationen gefunden werden“, so die Ministerin.

Drese betont zudem, dass Geld nicht alle Probleme lösen wird. Die stetig wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei gleichzeitig begrenzten zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen machten auch Strukturreformen notwendig. „Und wir brauchen das Verständnis, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es geht nur gemeinsam: alle im Pflegebereich tätigen Akteure müssen miteinander und nicht gegeneinander an Lösungen für eine gute, zukunftsfeste Pflege arbeiten“, so die Ministerin.

Drese: „Mit dem Gutachten, den Vorschlägen der Bundesländer und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen gute Konzepte für umfassende Reformen vor. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Die neue Bundesregierung muss den Umbau der Pflegeversicherung und weitere Maßnahmen sofort angehen.“

Ferien für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Zeugnissorgentelefon bietet Rat und Hilfe bei weniger guten Noten an

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 31. Januar 2025, 163.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch die 36.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Die Schülerinnen und Schüler haben ein anstrengendes Schulhalbjahr gemeistert. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass sie gerade in diesen schwierigen Zeiten des Lehrkräftemangels Enormes leisten, um einen guten und umfassenden Unterricht abzusichern. Nach den Winterferien gehen die Schülerinnen und Schüler in den Endspurt für die Prüfungen“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie sie in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man sie am Besten unterstützen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 7. Februar 2025 (montags bis freitags und am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Debatte im Bundestag zur Verbesserung der SED-Opfer beweist Wichtigkeit der Aufarbeitung.“

Schwerin – Auch 35 Jahren nach dem Mauerfall und im 35. Jahr der Deutschen Einheit werden noch immer Anträge auf SED-Opferrente gestellt. Voriges Jahr waren es monatlich im Schnitt zehn neue Anträge, die beim zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingegangen waren. Im Jahr 2024 waren es insgesamt 126 Anträge, ein Jahr zuvor waren es noch 142.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Jedes Jahr zeigt sich, dass die Aktendeckel der Aufarbeitung nicht geschlossen werden dürfen. Denn noch immer finden Menschen erst nach so langer Zeit den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Das erlittene Unrecht ist nicht adäquat wiedergutzumachen. Die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag dazu, einen gewissen finanziellen Ausgleich als Anerkennung des Leids der Menschen zu leisten. Ich begrüße es sehr, dass der Bundestag noch vor der Neuwahl über eine Reihe von Verbesserungen für die SED-Opfer debattieren wird. Das beweist die Bedeutung der weiteren Aufarbeitung.

Im Bundesrat hatten wir als Mecklenburg-Vorpommern bereits dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR prinzipiell zugestimmt. Allerdings fehlt ein aus meiner Sicht sehr wichtiger Punkt: Die Rehabilitierung von Menschen, die zu DDR-Zeiten vom Zwangsdoping betroffen waren“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Das Ministerium hat im Jahr 2024 von den 126 Anträgen insgesamt 103 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte 2024 rund 13,1 Mio. Euro SED-Opferrente an knapp 3.400 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus.

Informationstag zur Fachkräfteeinwanderung

Blank: Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften ist eine zentrale Herausforderung unserer Wirtschaft

Rostock – Heute eröffnete Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank in den Räumlichkeiten der IHK zu Rostock den Informationstag „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach MV – Rahmenbedingungen, Begleitstrukturen und Unterstützung“.

Rund 80 Teilnehmende aus Unternehmen, Behörden und Vereinen haben sich digital und in Präsenz zusammengefunden, um gemeinsam Antworten auf aktuelle Fragen der Rekrutierung und der Integration von Fach- und Arbeitskräften zu erörtern. Mit Erfahrungsberichten aus der Praxis, der Vorstellung von Fördermöglichkeiten sowie durch den gemeinsamen Austausch wurde u.a. über rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Rekrutierungsprojekte, Unterstützungsangebote und Begleitstrukturen informiert.

„Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften ist eine zentrale Herausforderung unserer Wirtschaft. Um ihr wirksam zu begegnen, ist der enge Austausch aller Akteure elementar. So können die Unternehmen voneinander lernen und wir erfahren aus erster Hand, wo es in der Praxis hakt und ruckelt.“ sagte Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank. Mit der neu eingerichteten Fachkräfte-Service-Zentrale werde derzeit eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, welche die komplexen Prozesse der Integration von Arbeitskräften aus dem Ausland ganzheitlich unterstützen wird. „Die Fachkräfte-Service-Zentrale wird der Fachkräftezuwanderungslotse für Unternehmen und gleichzeitig der zentrale Anlaufpunkt für Arbeitskräfte aus dem Ausland.“

Weitere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach MV – Rahmenbedingungen, Begleitstrukturen und Unter-stützung“: hier

Für die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist Mecklenburg-Vorpommern zunehmend auf die Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen. Ergebnissen der Prognos-Studie zufolge fehlen 2030 insgesamt 59.400 Arbeitskräfte, darunter 51.000 Fachkräfte. Somit wird die Integration von Fach- und Arbeitskräften sowie von Auszubildenden aus dem Ausland einen wichtigen Beitrag leisten zur Deckung der Nachfrage von kleinen Betrieben und großen Unternehmen in der Region.

Beste Grüne Woche seit Corona

250.000 Menschen in der MV-Halle

Berlin – Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den über 70 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.

„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Er zeigte sich hoch zufrieden mit dem diesjährigen Messeverlauf: „Die Messeleitung geht von insgesamt rund 310.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 250.000 Gäste einen Besuch abgestattet. Wir können also von der am besten besuchten Grüne Woche seit Corona sprechen. Das freut mich sehr und stimmt auch die Unternehmen zuversichtlich.“

Für das Landwirtschaftsministerium war die Grüne Woche 2025 mit besonderer Spannung verbunden: „Wir haben mit einer neuen  Agentur zusammengearbeitet, die bei der Hallengestaltung neue Impulse gesetzt hat. Die Stände wurden in luftiger und natürlicher Holzbauweise errichtet und konnten von den Ausstellenden individuell ausgestaltet werden. So wurde Vielfalt in der Einheit erreicht. Wir haben zudem auf breitere Durchgänge und mehr Sitzmöglichkeiten gesetzt, damit sich unsere Gäste wohlfühlen und in der Halle verweilen. Kombiniert mit unseren vielen kleinen und großen Ausstellenden sowie bekannten und neuen Produkten wollten wir eine gute Mischung bieten und Publikum jeden Alters anziehen. Die Besucherzahlen bestätigen, dass uns das gelungen ist.“

In der MV-Halle wurden 2025 über 5.000 Brote und Backwaren verkauft, ca. 25.000 Liter Bier bzw. Biermixgetränke ausgeschenkt und rund 45.000 Fischbrötchen verspeist, resümierte Backhaus. Die ausstellenden Betrieben seien mehr als zufrieden, sagte er weiter. Gerade die kleinen Unternehmen konnten viele Geschäftskontakte knüpfen und Interesse für ihre Produkte wecken – auch untereinander. Viele Unternehmen setzen im Nachgang der Messe auch auf das Online-Geschäft.

Die Reaktionen der Ausstellenden bestätigen Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile: „Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert: Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“

Umsetzung der Krankenhausreform

Drese strebt enge Abstimmung mit Krankenhäusern und kommunaler Ebene an

Güstrow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat heute auf der kommunalen Krankenhauskonferenz in Güstrow die besondere Bedeutung der Krankenhausreform für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. Gleichzeitig skizzierte sie den Zeitplan zur Umsetzung des wichtigsten Gesetzesvorhabens des Bundes im Bereich der stationären Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Bis Ende 2026 sollen alle vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sein, damit ab dem Jahr 2027 in allen Krankenhäusern des Landes nach der neuen Leistungsgruppensystematik gearbeitet werden kann.

Besonders wichtig für die Entwicklung und Finanzierung der Krankenhäuser sei die Zuweisung der Leistungsgruppen an die Kliniken durch das Landesgesundheitsministerium. Bis zum 31. Oktober 2026 muss und wird jedes Krankenhaus wissen, welche Leistungen es ab 2027 anbieten kann, sagte Drese auf der kommunalen Krankenhauskonferenz. Die Jahre 2027 und 2028 seien dann für die schrittweise Umstellung des Finanzsystems an den Kliniken des Landes vorgesehen.

Die Ministerin hatte die (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Krankenhauskommunen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landräte eingeladen, um über wesentliche Inhalte des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zu informieren und frühzeitig mit den Kommunalvertreterinnen und -vertretern dazu in den Austausch zu treten.

Die Ministerin betonte, dass sie den Prozess der Umsetzung der Reform offen, so transparent wie möglich und im engen Diskurs mit der kommunalen Ebene sowie den Krankenhäusern im Land gestalten will. „Mein Ministerium wird monatliche Konferenzen mit den Klinikleitungen durchführen sowie eine monatliche Planungsbeteiligtenrunde und Fachkonferenzen in den Planungsregionen“, kündigte Drese an. Zudem werde es für jedes einzelne Krankenhaus zwei persönliche Gesprächstermine im 1. und 2. Quartal 2025 geben und eine Fortsetzung der kommunalen Krankenhauskonferenz.

Drese verdeutlichte, dass mit der Krankenhausreform die Versorgung der Patienten auf hohem Niveau stabilisiert und die wirtschaftliche Perspektive gerade für kleinere, bedarfsnotwendige Häuser verbessert wird. „Das ist für Mecklenburg-Vorpommern als dünn besiedeltes Flächenland ganz entscheidend“, sagte Drese.

Die Ministerin machte dies an den Krankenhäusern mit einem sogenannten Sicherstellungsauftrag deutlich. „Während es bundesweit außerhalb von MV nur 6,6 Prozent Sicherstellungskrankenhäuser gibt, fallen in unserem Land 25 und damit fast 70 Prozent der Kliniken in diese Kategorie“, so Drese.

In den Verhandlungen auf Bundesebene sei es gelungen, dass diese Sicherstellungshäuser eine zusätzliche und höhere finanzielle Unterstützung für die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung erhalten. Diese Sonderstellung werde ergänzt durch die Möglichkeit, unbefristete Ausnahmen von Mindestanforderungen für bedarfsnotwendige Kranhäuser zu erteilen. Drese: „Das zeigt, es hat sich gelohnt für MV zu kämpfen. Bei allen Unzulänglichkeiten im KHVVG sind die Voraussetzungen vorhanden, dass wir in einem gemeinsamen Prozess bis 2027 für jedes Krankenhaus zu bestmöglichen Lösungen kommen“, so die Ministerin.