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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Erstmals Integrationscoaches für M-V

 Unterstützung für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Schwerin – In einem neuen und für Mecklenburg-Vorpommern bisher einzigartigen Projekt haben sich in diesem Jahr 22 Ehrenamtliche vom Institut für Weiterbildung an der Hochschule Neubrandenburg zu Coaches für geflüchtete Kinder und Jugendliche weiterbilden lassen. Von Integrations-Staatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesintegrationsbeauftragten Jana Michael erhielten sie heute ihre Abschlusszertifikate.

„Künftig werden die Coaches insbesondere an unseren Schulen jungen Menschen zur Seite stehen, die oft völlig unvorbereitet und unter Angst um das eigene Leben aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie alle stehen vor der großen Herausforderung, bei uns in MV und im deutschen Schulsystem Fuß zu fassen. Hierbei werden die neuen Coaches sie künftig professionell begleiten und unterstützen“, erklärte Grimm.

Ausgestattet sind die Integrationscoaches, die selbst eine Zuwanderungsgeschichte haben, nun mit interkulturellen Kompetenzen, Kenntnissen zu verschiedenen Religionen, Traditionen und Kulturen sowie Erfahrungen in der konfliktfreien Kommunikation. Das hob die Landesintegrationsbeauftragte Michael hervor, die in ihrer Funktion maßgeblich an der Erarbeitung des sieben Module umfassenden Curriculums mitgewirkt hatte.

„Gemeinsam mit dem Fachwissen, das die Coaches durch ihre hauptberufliche Tätigkeit in den Bereichen Psychologie, Medizin und Sozialarbeit mitbringen, können sie so bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen und erleichtern die Eingewöhnung“, so Michael.

Die Coaches seien geografisch zudem über das gesamte Landesgebiet verteilt und sprechen verschiedene Sprachen, die von Ukrainisch über Persisch bis zu Farsi reichen.

Einige bringen Erfahrungen aus Vorklassen oder psychosozialen Beratungsstellen mit, unterstrich Grimm. Sie dankte den Ehrenamtlichen heute für dieses besondere Engagement und den Willen, sich für andere einzusetzen. „Unterschätzen Sie nicht, welche Rolle Sie als Anker, als Bezugs- und Vertrauensperson nun für diese jungen Menschen einnehmen“, würdigte Grimm die Coaches.

Auch Michael bestätigte: „Stress, Trauer, Freunde und Unsicherheit sind nur einige der Emotionen, die den Prozess des Ankommens regelmäßig begleiten. Zu wissen, dass jemand da ist, der einen unterstützt, wird für viele Geflüchtete eine Entlastung sein und ihnen zugleich die Integration erleichtern“, zeigte sich die Integrationsbeauftragte sicher.

Gefördert wurde die Ausbildung der Coaches durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 85.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner für die Vermittlung der Coaches ist das Institut für Weiterbildung an der Hochschule für Neubrandenburg, das die Schulungen durchgeführt hat.

Mitgliederzahlen in den Sportvereinen

Schwerin – Ministerin Stefanie Drese sieht den Sport in Mecklenburg-Vorpommern trotz Herausforderungen etwa bei der Modernisierung von Sportstätten auf einem guten Weg und als wichtige gesellschaftliche Stütze. Die Ministerin wies im Landtag anlässlich einer Aussprache zum Thema Sport vor allem auf die auch bundesweit herausragende Entwicklung der Mitgliederzahlen in den Sportvereinen des Landes hin.

Mit der Entfristung und Überführung der Mittel des Sportpaktes in das Sportfördergesetz seit 2022 stünden dauerhaft zusätzliche Gelder in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung und gebe es für den Sportbereich mehr Planungssicherheit. „Diese Mittel dienen in erster Linie der Förderung des Ehrenamtes und der Integration sowie der Förderung des Kinder- und Jugendsports und haben zur überaus positiven Entwicklung des Vereinssports beigetragen“, sagte Drese.

„Wir haben vor allem bei den Mitgliederzahlen eine auch im Bundesvergleich herausragende Entwicklung in den Sportvereinen – gerade auch bei den Kindern und Jugendlichen“, betonte Drese. So konnten laut aktueller Statistik des Landessportbundes (LSB) für 2024 die etwa 1.820 Sportvereine in MV einen Zuwachs von über 16.000 Mitgliedern auf rund 292.000 verzeichnen.

„Das sind fast sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Diese starken Zuwächse sind auch im bundesweiten Vergleich außergewöhnlich. Mit der positiven Entwicklung in den letzten Jahren hat Mecklenburg-Vorpommern mit einer Mitgliederquote von 17,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung mittlerweile den höchsten Organisationsgrad im Sport innerhalb der neuen Bundesländer“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin führte zudem aus, dass auch die Mittel des zur Stärkung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports in MV ebenfalls in das Sportfördergesetz überführt wurden. „Auch im Spitzensport besteht nun Planungssicherheit und haben wir die notwendigen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung geschaffen. Drese: „Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass alle acht Bundesstützpunkte unseres Landes erst kürzlich die Verlängerung bis Ende 2028 erhalten haben“ gab Drese im Landtag bekannt.

Die Ministerin wies daraufhin, dass das 2002 in Kraft gesetzte Sportfördergesetz auch eine inhaltliche Modernisierung benötige. „Dazu laufen die Vorbereitungen“, so Drese. Ein wichtiges Thema sei zudem der Abbau bürokratischer Hemmnisse bei der Förderung von Sportinvestitionen. Drese: „Ich möchte auch in diesem Bereich die Autonomie des Sports stärken. Wir haben im Ministerium und mit dem LSB den letzten Monaten intensiv über Erleichterungen bei den Verfahrensabläufen in der Sportförderung beraten.“

Modernisierung Kreiskrankenhaus Wolgast

Nach Neuplanung wurde die Landesförderung aufgestockt – Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm übergab neuen Förderbescheid

Wolgast – Gute Nachrichten für die medizinische Versorgung in der Wolgaster Region. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm übergab heute einen weiteren Fördermittelbescheid in Höhe von 2,65 Millionen Euro, mit dem nun die Erweiterung und Modernisierung der Zentralen Notaufnahme am Kreiskrankenhaus Wolgast realisiert werden kann. Nach einer umfassenden Neuplanung ist somit der Weg frei für einen Anbau und die Sanierung der bestehenden Notaufnahme – ein Projekt, das nicht nur mehr Platz, sondern auch moderne Behandlungsstrukturen schaffen wird.

Die Notaufnahme des Kreiskrankenhauses Wolgast ist eine wichtige Anlaufstelle für die Bevölkerung und zahlreiche Touristen in der Region Usedom. Die Erweiterung der Notaufnahme ist Teil eines Maßnahmenpakets, das durch die Förderung des Landes ermöglicht wird. Bereits 2020 waren acht Millionen Euro zugesagt worden; die jetzige Neuplanung berücksichtigt die erheblichen Kostensteigerungen und umfasst nun ein Gesamtvolumen von 10,65 Mio. Euro.

„Das Kreiskrankenhaus Wolgast übernimmt als einziges Akutkrankenhaus fast vollständig die Notfallversorgung in der Region. Die Notaufnahme hat gerade in der touristischen Hochsaison eine herausragende Bedeutung“, erklärte die Staatssekretärin aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV, Sylvia Grimm, bei ihrem heutigen Besuch in Wolgast.

„Mit der neuen zentralen Notfallversorgungseinheit schaffen wir moderne neue Versorgungsstrukturen. Dadurch kommt es zur Verringerung stationärer Behandlungsfälle durch schnelle Abklärung der Notfälle und einer Verringerung der Wartezeiten für die ambulanten Notfallpatienten. Mit der Aufstockung der Förderung um 2,65 Millionen Euro haben wir sichergestellt, dass die erweiterte Notaufnahme zügig umgesetzt werden kann und die Patientinnen und Patienten, aber auch das Team im Kreiskrankenhaus Wolgast bald von einer modernen Infrastruktur profitieren.“

„Arbeiten am Limit heißt es in der Hochsaison, wenn die Urlauber zu Tausenden auf die Sonneninsel Usedom strömen. Für Notfälle aller Art ist das Kreiskrankenhaus Wolgast vor der Urlaubsinsel der erste Anlaufpunkt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 13.119 Patienten in der Notaufnahme behandelt, davon zwei Drittel ambulant und ein Drittel stationär bzw. vorstationär“, informierte die Ärztliche Direktorin des Kreiskrankenhauses, Dr. Maria Zach.

In den Sommermonaten werden durchschnittlich 50 Patienten pro Tag versorgt mit bis zu teilweise 100 Patienten an Spitzentagen. Dann platzt die Notaufnahme aus allen Nähten und das gesamte Team des Kreiskrankenhauses ist stark gefordert. An erster Stelle stehen Verletzungen der Hand oder des Handgelenkes, gefolgt von Bauch- und Rückenschmerzen sowie Verletzungen des Sprunggelenkes. Häufige Ursache sind Fahrradunfälle und Schnittwunden am Strand.

Bei den internistischen Erkrankungen führen vorrangig Brustschmerzen und Bluthochdruck sowie eine Herz-Kreislaufschwäche zu einem Besuch in der Notaufnahme. Auch sehr aufwändige Spezialfälle wie mit Vibrionen in der Ostsee infizierte Patienten landen im Wolgaster Kreiskrankenhaus. Im Winterhalbjahr sind es in Abhängigkeit von der Witterungslage im Durchschnitt täglich etwa 25 bis 30 Patienten.

Insgesamt stehen mit der Förderung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 8 Mio. Euro nun 10,65 Mio. Euro für das Bauvorhaben zur Verfügung. Die erweiterte Notaufnahme wird insgesamt 1.000 Quadratmeter umfassen, darunter einen Anbau mit 450 Quadratmetern. Damit fällt die neue Notaufnahme mit dem 35 Meter langen Erweiterungsbau mit Erd- und Kellergeschoss zum Feuerlöschteich genauso groß aus wie der ursprüngliche geplante komplette Neubau am Haupteingang.

Der Ausbau beinhaltet unter anderem sieben neue Behandlungs- und Untersuchungsräume mit hochwertiger Funktionsdiagnostik, insgesamt stehen dann künftig 15 Behandlungs- und Untersuchungsräume zur Verfügung. Dazu kommen ein moderner Schockraum für Schwerverletzte sowie eine Holding Area mit vier Betten für die Überwachung und Abklärung der Weiterbehandlung von Patienten.

Auch ein separater Zugang für Patienten mit einer möglichen Infektionsgefahr wird eingerichtet. Für die Aufnahme der fußläufigen Notfallpatienten entsteht ein Tresen mit Wartebereich. Im neuen Kellerbereich wird die Technikzentrale untergebracht.

Der Umbau erfolgt in mehreren Phasen, sodass der Betrieb der Notaufnahme weiterhin gewährleistet ist. Das Projekt sieht vor, zunächst den Anbau zu errichten und anschließend die Bestandsräume der Notaufnahme zu modernisieren. Ein spezielles Bauhygienekonzept mit Staubschutzwänden und weiteren Sicherheitsmaßnahmen wird gewährleisten, dass die hohen Standards im Krankenhaus auch während der Bauzeit eingehalten werden.

„Die Zeit des Umbaus wird eine Herausforderung, sowohl für unsere Patienten als auch für unsere Mitarbeitenden“, sagte die Ärztliche Direktorin. „Wir bitten um Geduld und Verständnis, da es über die Bauzeit hinweg zu Einschränkungen kommen wird, beispielsweise bei Behandlungszimmern und Warteflächen. Trotzdem freuen wir uns sehr, nach Abschluss der Arbeiten eine zukunftssichere und moderne Rettungsstelle zu haben.“

„Die erweiterte Notaufnahme wird nicht nur den gestiegenen Anforderungen der Patientenversorgung gerecht, sondern auch das Kreiskrankenhaus Wolgast in seiner zentralen Rolle für die Region nachhaltig stärken“, betonte auch der Kaufmännische Vorstand der Universitätsmedizin Greifswald, Toralf Giebe.

„Mit den exorbitanten Preissteigerungen der letzten Jahre war es notwendig geworden, die ursprünglichen Pläne zu überdenken und gemeinsam mit dem Ministerium eine tragfähige Lösung zu entwickeln“, erläuterte Carsten Köhler, Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses. „Wir sind dem Ministerium für die gute Zusammenarbeit und die zusammen erarbeitete Lösung sehr dankbar. Mit einem Baubeginn rechnen wir frühstens im kommenden Frühjahr. Die Bauzeit wird mindestens zwei Jahre betragen.“

Parallel zum Notaufnahmeprojekt wird auch der Bau eines Fahrstuhls für die Kinderarztpraxis realisiert, der ebenfalls durch aktuelle Entwicklungen ins Stocken geraten ist. Die Kosten dafür betragen ca. 500.000 Euro und sind Teil der Bauförderung. Am 1. April 2020 hatte die neue Kinderarztpraxis im Wolgaster Kreiskrankenhaus ihren Betrieb aufgenommen.

Sicherheit an den Gerichten

Schwerin – „Die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten, Richterinnen, Richter, Anwältinnen, Anwälte, Justizbedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, in einem sicheren Umfeld befinden.

Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden, oftmals in hoch emotionalen und kontroversen Verhandlungen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohungen, Einflussnahmen oder Gefährdungen getroffen werden können.

Jede Form von Gewalt oder Einschüchterung, sei es von Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern, von Angehörigen der organisierten Kriminalität oder von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des oder der Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. Sie treffen nicht nur Einzelne, sondern den gesamten Rechtsstaat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu TOP13.

„Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen.

Wir als Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium angesiedelten ‚Arbeitsgruppe Sicherheit‘ wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet.

Nach einer Pilotierung sind ständige Einlasskontrollen an den vier großen Justizzentren in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg sowie den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und später an allen Gerichten geplant. Bislang war das nicht möglich, da die Beschäftigten in den Justizwachtmeistereien mit zusätzlichen Aufgaben in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte befasst waren und sind.

Es werden daher bisher hauptsächlich anlassbezogene Eingangs- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Aber wir entlasten die Justizwachtmeistereien und wollen die Scan-Aufgaben an weitere externe Dienstleister geben. Im Amtsgericht Rostock haben wir bislang erfolgversprechend mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung der Justizwachtmeisterei pilotiert“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Einlasskontrolle haben wir Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtätige Basisschulungen geboten. Verpflichtende Justizeinsatztrainings sind weiterhin geplant. Es gab Fortbildungen zu Deeskalation und Selbstschutz, um Mitarbeitende in Ursachenerkennung und Konfliktlösung zu sensibilisieren.

Ausgestattet sind unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppel, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampe für Einlasskontrollen sowie Griffsicherungsring für Schlagstock. Jedem Gericht stehen für Einlasskontrollen Torsonden zur Verfügung, um potenziell gefährliche Metallobjekte am Körper zu erkennen.

Durch die Kombination von personellen, technischen und präventiven Maßnahmen können wir gewährleisten, dass sich sowohl die Justizangehörigen als auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gerichten sicher fühlen. Denn die Sicherheit unserer Gerichte hat höchste Priorität. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass die Gerichte als Orte des Rechts und der Gerechtigkeit geschützt sind“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Diffamierung in der Bürgergeld-Debatte

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagssitzung die zunehmende Polarisierung in der Debatte um das Bürgergeld kritisiert. Viel zu oft werde ein Zerrbild gezeichnet, das Menschen diffamiere und Ausländerfeindlichkeit schüre. „Ich trete als Sozialministerin allen entschieden entgegen, die suggerieren, dass Bürgergeldbeziehende sich auf Kosten des Staates ein gemütliches, arbeitsfreies Leben machen“ sagte Drese in einer von der AfD-Fraktion beantragten Aussprache zum Bürgergeld.

Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gehöre zum Selbstverständnis einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Das Bürgergeld sei auch kein Almosen, sondern stehe Menschen zu, die aus unterschiedlichen Gründen Anspruch auf verfassungsrechtlich gebotene Grundsicherungsleistungen haben, betonte die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass von den rund 5,5 Millionen Menschen, die bundesweit Bürgergeld bekommen, etwa 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte seien. „Das sind Kinder und Jugendliche, die unter 15 Jahre alt sind oder Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten“, so Drese.

Zudem seien unter den Bürgergeldbeziehern auch gut 800.000 Aufstockerinnen und Aufstocker, die arbeiten aber wenig verdienen, genauso wie Menschen die sich in Schule, Studium oder Ausbildung befinden oder Aufgaben der Erziehung, im Haushalt oder der Pflege wahrnehmen. Drese: „Das sind alles Menschen, die wir brauchen und Respekt verdienen. Und das sind Menschen die meist temporär unsere Unterstützung brauchen, um nicht in Armut zu leben.“

Die Ministerin hob hervor, dass es bei sozialen Sicherheitsnetzen wie dem Bürgergeld stets darum gehe, eine Balance zu finden: zwischen Maßnahmen, die bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen und zugleich für Fairness im Sozialstaat sorgen.

Deshalb sei es wichtig, dass die Wirkungen einzelner Regelungen des Bürgergeldes stets überprüft würden. So seien bereits Änderungen vorgenommen worden, wie etwa verschärfte Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern. „Weitere Maßnahmen hat das Bundeskabinett zusammen mit dem Haushalt 2025 vorgeschlagen“, sagte die Ministerin.

„Das Bürgergeld ist für viele Menschen auch bei uns im Land das unterste Sicherungsnetz in einer bestimmten Lebenslage. Wer hier polemisiert und diskreditiert, grenzt Menschen aus und spaltet die Gesellschaft“, warnte Drese im Landtag.

Cannabis Gebührenverordnung

Schwerin – Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024, ein zweiter Teil des Gesetzes, der sich auf die Anbauvereinigungen bezieht, zum 1. Juli 2024 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes liegt hingegen bei den Ländern. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Landesverordnung erlassen, in der neben den Zuständigkeiten hinsichtlich Anbau und Kontrolle auch die Kosten für das Antragsverfahren geregelt sind. Eine entsprechende Gebührenverordnung wurde heute erlassen.

Minister Dr. Backhaus betont: „Die Entkriminalisierung von Konsumcannabis und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabisclubs, brachten für unsere Behörden neue Aufgaben und somit neue Kosten. Da wir diese Kosten aber nicht auf die steuerzahlende Allgemeinheit abwälzen wollen, haben wir beschlossen, den Mehraufwand weitestgehend durch die Clubs selbst bezahlen zu lassen“, so der Minister.

Für die Erteilung einer Anbauerlaubnis fallen Gebühren von mindestens 500 Euro an. Die mögliche Höchstgebühr liegt bei 3.500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand. Auch die Versagung, Verlängerung oder der Widerruf einer Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebührenspannen reichen hier von 150 bis 2.500 Euro. Maßnahmen der behördlichen Überwachung, z. B. Stichprobenkontrollen des angebauten Cannabis, schlagen mit Kosten von 100 bis 1.100 Euro zu Buche.

Für die Erlaubnisverfahren und die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen nebst Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die überwiegend im Zusammenhang mit den übertragenen fachlichen Aufgaben stehen, wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eine neue Organisationseinheit gebildet.

Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben im LALLF sind fünf zusätzliche Stellen bewilligt worden. Zwei weitere Stellen werden im LM zur Gewährleistung der Fachaufsicht und juristischen Begleitung geschaffen.

Beim LALLF wurden bislang sieben Anträge auf Zulassung von Cannabisclubs gestellt. Drei Anbauerlaubnisse sind erteilt worden, ein Antrag wurde abgelehnt. Drei Anträge sind in Bearbeitung.

Gebühren für die Anbauvereinigungen wurden bislang noch nicht erhoben, da die Kostenverordnung noch nicht verkündet war. Die Erlaubnisbescheide enthalten jedoch den Hinweis, dass Gebühren auch rückwirkend erhoben werden.

Wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau

Drese stellt im Kabinett Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Kabinett heute den Entwurf für eine umfassende Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt, das dazu beitragen soll, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen.

„Wir befinden uns kurz vor dem Umsetzungsstart der größten Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das nehmen wir zum Anlass, unser Landesgesetz sehr zügig anschlussfähig an die Bundesreform zu machen und die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir zugleich auch Bürokratie abbauen und einige wichtige Neuerungen herbeiführen, um die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken“, erklärte Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Ministerin stellte dabei insbesondere die geplante „grundlegende Reform der Landeskrankenhausförderung“ heraus. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Bauvorhaben individuell beantragt und geprüft wird“ so Drese. Dieses zeitraubende Prozedere binde hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. „Das ist auch einer der häufigsten Kritikpunkte, den ich immer wieder von den Klinikleitungen höre“, erklärte sie.

Drese: „Wir wollen dieses Verfahren durch den schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen. Deshalb soll mit dem LKHG M-V bereits ab 2028 ein Wechsel hin zu einer jährlichen pauschalen Investitionsförderung erfolgen, mit dem jedes Krankenhaus im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Das entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, verdeutlichte die Ministerin.

Neben den Krankenhäusern sollen nach Aussage von Drese vor allem auch die Patientinnen und Patienten von den Neuerungen des LKHG M-V profitieren. „Das beginnt bei einem weiter verbesserten Kinderschutz im Krankenhaus, bezieht eine größere Selbstbestimmung der Frau während der Geburt mit ein und auch für Menschen mit Behinderung wird es deutliche Fortschritte geben, indem ihr Recht auf Mitnahme einer Begleitperson verankert wird“, schilderte Drese.

Zudem sei mit der Idee der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern eine zentrale Forderung des Patientenbeauftragten des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden. „Sie sollen in ihrer Funktion künftig dazu beitragen, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten noch stärker im Klinikalltag berücksichtigt werden“, so die Ministerin.

Nach der Zustimmung des Kabinetts beginnt nun die Verbandsanhörung, bevor das LKHG M-V nach zweiter Kabinettsbefassung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 an den Landtag überwiesen wird.

Drese: „Die Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sicherlich auch für die anderen Bundesländer wichtige Signale.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.