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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Elektronische Patientenakte

Drese: Sicherheit vor Schnelligkeit bei der Einführung der elektronischen Patientenakte

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat sich vor dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) dafür ausgesprochen, die Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland sowie Franken zu nutzen, um das digitale Sicherheitssystem auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.

„Beim hochsensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen“, sagte Drese. Der positive Verlauf der Pilotphase sei zwingende Voraussetzung für den bundesweiten Rollout. „Die ePA ist sinnvoll für eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung, doch die Akzeptanz bei Patienten und Ärzteschaft hängt maßgeblich davon ab, dass das System weitgehend reibungslos funktioniert und die Daten gut geschützt sind“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese muss die ePA den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gelte es, die von verschiedenen Expertinnen und Experten, wie zuletzt auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs geäußerten Bedenken sehr ernst zu nehmen. Gerade bei vulnerablen Menschen, die anfälliger sind für soziale, politische oder gesundheitliche Benachteiligungen, bestehe vielfach Verunsicherung. „Deshalb muss alles technisch Mögliche unternommen werden, damit Patientendaten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können“, so die Ministerin.

Drese begrüßte, dass die mit der Umsetzung der ePA beauftragte Nationale Agentur für Digitale Medizin, gematik, im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden steht, um technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien zu entwickeln. Es sei zudem wichtig, dass vom Bundesgesundheitsministerium und der gematik an weiteren Sicherungsmaßnahmen gearbeitet werde, wie etwa an einer zusätzlichen Verschlüsselung der Krankenversichertennummer und der Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung.

Drese: „Erst wenn aufgezeigte Sicherheitslücken geschlossen und eventuell auftretende substanzielle Probleme behoben sind, darf die ePA auch bundesweit starten. Wenn das länger als vier Wochen dauert, sollten wir uns im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärzteschaft die Zeit nehmen, die es braucht“, so die Ministerin.

Ab dem 15. Januar 2025 startet die ePA in bestimmten Testregionen. Nach erfolgreicher Pilotphase wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Dort werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder digital gespeichert. Das heißt, alle Gesundheitsinformationen sind künftig auf dem eigenen Smartphone, Laptop oder PC abgelegt. Die ePA vernetzt somit den Patienten/ die Patientin mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, der Einrichtung kann bei der jeweiligen Krankenkasse widersprochen werden.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aktiviert zentrale Anlaufstelle zur Bundestagswahl

Schwerin – Für die sogenannte „heiße Phase“ des Bundestagswahlkampfes und zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 selbst bereitet auch die Landespolizei ihre Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor.

Zur gezielten Unterstützung wurde – wie bereits zur Kommunal- und Europawahl 2024 – eine zentrale telefonische Anlaufstelle eingerichtet. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Hinweise auf Straftaten oder andere relevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Bundestagswahl melden möchten. Landesverbände und Geschäftsstellen können diese Hinweise direkt an die zentrale Anlaufstelle weiterleiten. Hierfür hat Landespolizei zusammen mit dem Innenministerium zudem eine Handreichung erstellt. Diese bietet konkrete Informationen und weist Ansprechpartner zu, die in verschiedenen Situationen unterstützen.

„Mit der zentralen Anlaufstelle wird erneut ein zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt, das sich direkt an Kandidierende und Wahlkampfaktive richtet, die bei Unsicherheiten oder unklaren Vorfällen Rat suchen. Wir alle haben gemeinsam die zentrale Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen, zu verteidigen  und für einen fairen Wahlkampf zu sorgen. Angriffe auf Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer und auf diejenigen, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich für unsere Gesellschaft engagieren, sind absolut inakzeptabel. Solche Taten greifen nicht nur Einzelpersonen an, sondern auch die Werte und Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Werte zu bewahren, die Demokratie zu stärken und solchen Angriffen entschieden entgegenzutreten“, so Innenminister Christian Pegel.

Um die Sicherheit von Veranstaltungen im Wahlkampf zu gewährleisten, sind Polizei und Versammlungsbehörden mit den Veranstaltern im engen Austausch. Dies ermöglicht es der Polizei, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und ein sicheres Umfeld für die Wahlkämpfenden zu schaffen. Beim Landeskriminalamt MV ist zudem erneut eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten.

Innenminister Christian Pegel: „Mit der Einrichtung dieser Anlaufstelle und den ergänzenden Maßnahmen unterstreicht die Landespolizei ihr Ziel, die Bundestagswahl sicher und geordnet zu begleiten und dabei allen Wahlbeteiligten Schutz und Unterstützung zu bieten.“

Flyer über Kriegsgräberkurs erschienen

Volksbund „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ und Schule Gingst veröffentlichen Arbeitsergebnisse

Insel Rügen – „Wir setzen unsere gute Kooperation im neuen Jahr fort“, erklärt Jörg Kruspe im Gespräch mit Vertretern des Volksbundes „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“. David Vogel, Bildungsreferent beim MV-Landesverband des Volksbunds, Thomas Reichenbach und Thomas Hector vom Kreisverband Vorpommern-Rügen übergaben dem Gingster Lehrer einen Flyer über die Arbeitsergebnisse des gemeinsamen Kurses „Kriegsgräber und Opferbiografien“.

„Damit dokumentieren wir einen guten Start der bisherigen Zusammenarbeit“, meint Thomas Reichenbach, der die schulischen Arbeiten seit Projektstart regelmäßig begleitet. Das farbige Faltblatt informiert über die Kursidee, die Arbeitsweise und Ergebnisse der kleinen Forschungsgruppe. Zwei Jahre beschäftigten sich über 20 Schüler anderem mit der Geschichte des Kriegerdenkmals im Ort und recherchierten mit den Experten des Volksbundes über einige der Biografien der auf dem Gedenkstein verzeichneten 120 Opfer des Ersten Weltkrieges.

Mit einem Flyer ins neue Jahr. Thomas Hector, David Vogel, Jörg Kruspe und Thomas Reichenbach (v.l.n.r) bei der Übergabe des Produkts über die gemeinsame Arbeit. Foto: André Farin

In diesem Jahr wird David Vogel mit einem aktuellen Workshop-Angebot erneut in Gingst sein. „Jugend im Nationalsozialismus“ heißt das Seminar für die 9. Klassen. Die Jungen und Mädchen werden sich im April auf Zeitreise begeben und die Lebensumstände junger Menschen im Dritten Reich untersuchen. „Der Baustein bereichert den Geschichtsunterricht“, sagt Jörg Kruspe, der den Projekttag mit seinen Kollegen vorbereitet.

Schule und Volksbund sprachen über weitere Vorhaben, die im Ganztagsbereich umgesetzt werden könnten. Dabei ging es zum Beispiel um die Übernahme einer Pflegepatenschaft für eine Kriegsgräberstätte auf der Insel Rügen oder den erneuten Besuch der Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte auf dem Golm.

Aktualisierung: Programm Familienhebammen

 Mehr Flexibilität für die Unterstützung von Familien in besonderen Lebenslagen

Schwerin – Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. „Damit schaffen wir die Grundlagen, um Familien in besonderen Lebenslagen künftig noch schneller, flexibler und bedarfsorientierter unterstützen zu können“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.

Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.

Drese: „Insbesondere die Zeit von Beginn der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zu den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist für eine gesunde Entwicklung eines Kindes von entscheidender Bedeutung, da sie eine besonders wichtige Phase darstellt. Gleichzeitig bedeutet die Zeit nach der Geburt eines Kindes für Familien eine große Umstellung oft verbunden mit großen Herausforderungen und Belastungen.“

Hier setze das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Mecklenburg-Vorpommern an. „Die Familien werden durch den Einsatz der Fachkräfte befähigt und bestärkt, ihre individuellen Lebensumstände zu bewältigen, um ihrem Kind ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Fachkräfte helfen eine gute Bindung aufzubauen und sie beraten bei Fragen zur Pflege, Ernährung, Gesundheit sowie der Entwicklung des Kindes“, so Drese.

Durch das aufsuchende Angebot im Landesprogramm wird ein wesentlicher Beitrag im Rahmen der Frühen Hilfen geleistet und schafft so eine Voraussetzung für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder.

Das Landesprogramm wird seit 2008 vom Sozialministerium gefördert. Aktuell stellt das Land für die Umsetzung des Programms insgesamt 500.000 Euro jährlich zur Verfügung. Interessierten Familien hilft das jeweils zuständige Gesundheitsamt im Landkreis bzw. in Rostock und Schwerin bei der Suche nach einer Familienhebamme oder Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Region.

Für die aktuellen Grundsätze des Landesprogramms wurde eine digitale Broschüre erstellt, die unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Publikationen/ abrufbar ist.

Zudem ist die Website der Landesfachstelle mit vielen Informationen und den Angeboten der Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen komplett erneuert worden: https://www.familienhebammen-in-mv.de/

Für einen stärkeren Kinderschutz

Fachkräfte und Ehrenamtliche absolvieren Fortbildung

Güstrow – Die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael gratulierte heute in Güstrow rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung im Bereich Kinderschutz. Das vom Land geförderte Angebot war gezielt auf die Bedarfe von Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Flüchtlingsunterkünften ausgerichtet.

„Kinder, die aus Kriegsgebieten oder mit Fluchterfahrung zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, sind besonders verletzlich und haben oft mit besonderen Belastungen zu kämpfen. Diese wollen wir besser auffangen und zugleich auch bei Betreuenden bestehende Unsicherheiten in Kinderschutzfragen abbauen“, erklärte Jana Michael, die das Weiterbildungsangebot ins Leben gerufen hatte. Durchgeführt wurde die 10-teilige Fortbildungsreihe durch Referentinnen der staatlich anerkannten Bildungsstätte Schabernack e.V..

„Die Arbeit mit geflüchteten Familien stellt für haupt- und ehrenamtliche Beschäftigte eine besondere Herausforderung dar“, hob die Landesintegrationsbeauftragte hervor. In Online-Live-Seminaren hätten die Teilnehmenden so nicht nur die Grundsätze der Kinderrechte und Informationen zu den Entwicklungsbedürfnissen von jungen Menschen vermittelt bekommen, sondern sie haben auch Präventions- und Interventionsmaßnahmen erarbeitet, so Michael.

Zudem wurde im Kurs über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote im Land informiert, an die Betroffene weitervermittelt werden können. Dazu zählten neben den Jugendämtern etwa die Kontaktstelle Kinderschutz oder in Notfällen die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline des Landes.

Michael: „Bemühungen für einen besseren Kinderschutz kann es nie genug geben. Ich freue mich, dass die neu ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun mit ihrem erworbenen Wissen noch besser die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und eventuelle Hilfsangebote vermitteln können – damit jedes Kind geschützt bei uns großwerden kann.“

Gefördert wurde die Fortbildung durch das Sozialministerium in Höhe von insgesamt 73.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Rückgang bei Organspenden in M-V

Drese sieht großen Handlungsbedarf für Änderung des Transplantationsgesetzes

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern war die Anzahl der Organspender sowie auch der gespendeten Organe im vergangenen Jahr erneut rückläufig. 22 Menschen haben mit ihrer Spende die Leben anderer gerettet (2023: 29), 58 Organe wurden insgesamt gespendet (2023: 89). Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) heute mit. Gesundheitsministerin Stefanie Drese dringt angesichts dieser Entwicklung erneut auf die Einführung einer Widerspruchslösung.

„Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Bisherige Maßnahmen, wie das 2022 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende oder auch die Einführung eines Online-Registers im vergangenen Jahr haben nicht zu spürbaren Verbesserungen geführt. Es wird deshalb Zeit für einen echten Paradigmenwechsel“, erklärte Drese.

Der Bundesrat habe deshalb auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

„Auch der Bundestag hat sich Anfang Dezember in erster Lesung mit mehreren Gesetzesentwürfen von interfraktionellen Abgeordnetengruppen befasst und in die Fachausschüsse überwiesen. Dieser fortgeschrittene Umsetzungsstanddarf nicht dem vorzeitigen Aus der Ampelkoalition zum Opfer fallen. Der neue Bundestag muss die Änderung des Transplantationsgesetzes schnell wieder aufgreifen“, appellierte Drese an die zukünftigen Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt, dass natürlich auch bei einer entsprechenden Änderung des Transplantationsgesetzes die eigene individuelle Entscheidung Berücksichtigung findet. Ein Widerspruch ist nicht nur möglich, sondern er ist dann auch bindend kommuniziert und festgehalten“, so Drese.

Ein entscheidender Fortschritt, denn zurzeit scheiterten Organspenden häufig an einem unzureichend dokumentierten Willen der Verstorbenen. Die Neuregelung schaffe so Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues, gesundes Leben warten“, hob Drese hervor.

Deutschlandweit stehen derzeit mehr als 8.200 Menschen auf der Warteliste, in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200. Am höchsten ist der Bedarf im Land an Nieren, Lebern und Herzen.

M-V entwickelt eigenen Demenzplan

Schwerin – Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat heute die Entwicklung eines eigenen Demenzplanes für das Bundesland angekündigt. Ziel sei es, an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen künftig noch besser zu unterstützen und proaktiv den Herausforderungen des Krankheitsbildes in einer immer älter werdenden Gesellschaft zu begegnen.

„Schon jetzt haben in Deutschland mehr als 1,8 Millionen Menschen eine dementielle Erkrankung und auch in Mecklenburg-Vorpommern leben mehrere zehntausende Betroffene mit ihren Familien – Tendenz steigend“, hob Drese hervor. „Angesichts dieser Zahlen muss es unsere Aufgabe sein, frühzeitig passende Strukturen zu schaffen, um die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen zu verbessern.“, so die Ministerin. Es gehe darum, dass das Leben trotz Erkrankung möglichst wenig eingeschränkt weiterlaufen kann. Denn auch Demenzerkrankte wollen so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben.

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Akteuren, das unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Pflege und Therapie, lokale Demenznetzwerke und Beratungsstrukturen sowie Patientenvertretungen und Betroffene selbst umfasst, soll der neue Demenzplan hierfür landesspezifische Grundlagen schaffen. Auch einen eigenen wissenschaftlichen Beirat habe das Land eingerichtet, die Auftaktsitzung des Gremiums sei für den März geplant.

„Wir setzen hierbei auf Expertise, die es im Land schon gibt. Ob es der Pakt für Pflege ist, innerhalb dessen die Demenzstrategie erarbeitet wird, die vom Land geförderte Landesfachstelle Demenz oder die Unterstützungsangebote der Kommunen – wir sind in MV bereits auf einem guten Weg und wollen dieses Wissen nun besser bündeln, ausbauen und verfestigen“, betonte Drese.

Dieses Engagement werde auch außerhalb von MV wahrgenommen. Neben Baden-Württemberg stellt so auch Mecklenburg-Vorpommern beim Praxisdialog des Pflegenetzwerkes Deutschland am kommenden Montag entsprechende Ideen und Praxisbeispiele vor.

Arbeitsmarkt im Dezember 2024

Nürnberg – „Im Dezember beginnt die Winterpause am Arbeitsmarkt. Somit haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember, wie in diesem Monat üblich, zugenommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +33.000 auf 2.807.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +170.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Mit der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2024 um 33.000 auf 2.807.000 gestiegen. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 10.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 170.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2024 bei 3.581.000, 103.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. Dezember für 55.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 287.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 225.000 im September und 165.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gestiegen. Mit 46,32 Millionen Personen blieb sie im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 15.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober um 117.000 auf 35,23 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,64 Millionen Personen hatten im Oktober 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 32.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,14 Millionen ausschließlich und 3,50 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 654.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 59.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Dezember 2024 unverändert bei 106 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 9 Punkten.

924.000 Personen erhielten im Dezember 2024 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im Dezember bei 3.962.000. Gegenüber Dezember 2023 war dies ein Anstieg um 34.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.