Drese sieht großen Handlungsbedarf für Änderung des Transplantationsgesetzes
Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern war die Anzahl der Organspender sowie auch der gespendeten Organe im vergangenen Jahr erneut rückläufig. 22 Menschen haben mit ihrer Spende die Leben anderer gerettet (2023: 29), 58 Organe wurden insgesamt gespendet (2023: 89). Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) heute mit. Gesundheitsministerin Stefanie Drese dringt angesichts dieser Entwicklung erneut auf die Einführung einer Widerspruchslösung.
„Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Bisherige Maßnahmen, wie das 2022 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende oder auch die Einführung eines Online-Registers im vergangenen Jahr haben nicht zu spürbaren Verbesserungen geführt. Es wird deshalb Zeit für einen echten Paradigmenwechsel“, erklärte Drese.
Der Bundesrat habe deshalb auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.
„Auch der Bundestag hat sich Anfang Dezember in erster Lesung mit mehreren Gesetzesentwürfen von interfraktionellen Abgeordnetengruppen befasst und in die Fachausschüsse überwiesen. Dieser fortgeschrittene Umsetzungsstanddarf nicht dem vorzeitigen Aus der Ampelkoalition zum Opfer fallen. Der neue Bundestag muss die Änderung des Transplantationsgesetzes schnell wieder aufgreifen“, appellierte Drese an die zukünftigen Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages.
Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt, dass natürlich auch bei einer entsprechenden Änderung des Transplantationsgesetzes die eigene individuelle Entscheidung Berücksichtigung findet. Ein Widerspruch ist nicht nur möglich, sondern er ist dann auch bindend kommuniziert und festgehalten“, so Drese.
Ein entscheidender Fortschritt, denn zurzeit scheiterten Organspenden häufig an einem unzureichend dokumentierten Willen der Verstorbenen. Die Neuregelung schaffe so Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues, gesundes Leben warten“, hob Drese hervor.
Deutschlandweit stehen derzeit mehr als 8.200 Menschen auf der Warteliste, in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200. Am höchsten ist der Bedarf im Land an Nieren, Lebern und Herzen.