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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Inklusive Beschulung erklärtes Ziel des Landes

Oldenburg: Schulgesetz-Novelle unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie

Schwerin – Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes ist die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Für die Schulträger bedeutet das mehr Zeit für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. „Die Inklusion ist eine große Chance und eine große Leistung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern erbracht wird. Das kann nur schrittweise erfolgen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des Landtages.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat zuletzt die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist kritisiert. Die Ministerin betonte, dass die aktuellen Aufgaben für die Schulträger groß seien. Daher sei eine Flexibilisierung für alle an der inklusiven Beschulung Beteiligten dringend geboten. Oldenburg: „Seit dem Jahr 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Das hat Folgen für das Bildungssystem und auch für die kommunale Familie in Mecklenburg-Vorpommern. Das darf man nicht ignorieren.“

Der Prozess zur Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch die Träger der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass der Übergangsprozess flexibilisiert werden muss. Die Änderung sieht daher vor, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis spätestens zum 31. Juli 2030 aufzuheben sind. Gleichzeitig wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein individuelles Vorgehen ermöglicht, wie die Klassen künftig an den Grund- und weiterführenden Schulen integriert werden. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können im Zeitraum von 2027 bis 2030 aufgehoben werden.

„Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der dann verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden zusätzliche Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend ab der Jahrgangsstufe 3 eingerichtet“, erklärte die Ministerin.

Die Beschulungsform der Lerngruppe Lernen ist das dritte Modul der Inklusionsstrategie, das das Land umsetzt. Nach einem ähnlichen Modell lernen bereits die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in den Lerngruppen Sprache (Modul 1) und in den Diagnoselerngruppen (Modul 2). In diesen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt individuell gefördert. Zwischen den inklusiven Lerngruppen und Regelklassen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche können je nach individuellen Voraussetzungen aus der Lerngruppe in die jeweilige Regelklasse wechseln.

Oldenburg: „Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit dem inklusiven System wurden von Anfang an Handreichungen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Kongressen, Veranstaltungsreihen und Inhalte in Masterstudiengängen sowie berufsbegleitenden Studiengängen angeboten.“

Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

Jüdisches Leben schützen und fördern

Schwerin – Die Fraktionen von SPD, CDU, der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben heute einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht. Konkret soll der Artikel 18a der Landesfassung ergänzt werden.

Bisher erklärt Absatz 2 des Artikels Handlungen, die darauf gerichtet sind, „rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten“ für verfassungswidrig. Künftig soll in diesem Absatz auch „nationalsozialistisches, antisemitisches“ Gedankengut ausdrücklich genannt und für verfassungswidrig erklärt werden. Weiter soll es dort künftig heißen: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten.“ Neu eingefügt werden soll ein dritter Absatz, mit dem sich das Land zum Schutz und zur Förderung von jüdischem Leben und jüdischer Kultur bekennt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützte in der Debatte die gemeinsame Initiative der demokratischen Fraktionen ausdrücklich. „Unsere Verantwortung für den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens ist eine doppelte: Wir bekennen uns zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands angesichts der Verbrechen im Nationalsozialismus und zur Verantwortung für das Wohlergehen der Jüdinnen und Juden, die heute unter uns leben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es sei wichtig, jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Von den 115 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr hatten 90 einen rechtsextremen Hintergrund. Dass in der Ergänzung der Staatszielbestimmung nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut in einem Atemzug genannt werden, entspricht der Situation in unserem Land“, sagte Schwesig.

Die Landesregierung habe in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen Aktionsplan gegen Antisemitismus beschlossen.  „Wir wollen die jüdischen Gemeindezentren in Rostock und Schwerin nach dem Anschlag der Hamas in Israel im vergangenen Jahr besser schützen. Wir wollen den Informationsaustausch verbessern, um antisemitische Vorfälle und Straftaten besser zu erfassen. Wir wollen das Bewusstsein für Antisemitismus in der Lehrerausbildung stärken. Und wir wollen auch mit dem Landesaktionsplan dazu beitragen, jüdisches Leben in MV zu unterstützen und sichtbarer zu machen“, so Schwesig.

Die geplanten Verfassungsänderungen werden nach der heutigen Einbringung nun zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten.

Inklusion in MV macht weitere Fortschritte

Sozialministerium legt Kabinett 2. Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Ministerin Drese: "Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion."

Schwerin – Die Inklusion und die Verbesserung der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen war ein wichtiges Thema in der Sitzung des Kabinetts am (heutigen) Dienstag. Sozialministerin Stefanie Drese stellte den zweiten Zwischenbericht zum Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin werden die Ergebnisse einer regierungsinternen Abfrage zusammengefasst.

„Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion.

Das ist wichtig, denn seit dem Beitritt der Bundesrepublik zur UN-Behindertenrechtskonvention müssen und wollen wir über unsere erzielten Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit möglichst genau Bescheid wissen“, betonte Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Das Sozialministerium überwacht und begleitet als sogenannter „Focal Point“ fortlaufend die Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung.

Drese erläuterte, dass von den im Maßnahmenplan 126 gelisteten Maßnahmen rund ein Drittel bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Fast alle anderen von den Ministerien geplanten Maßnahmen sind bereits gestartet und befinden sich in der Umsetzung.

„Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern beim Abbau von Barrieren jeglicher Art und bei der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im vergangenen Jahr weiter vorangekommen“, bilanzierte Drese.

Die Ministerin hob dabei die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder die Bereitstellung von 237 zusätzlichen Lehrkräftestellen zur Einführung eines inklusiven Schulsystems hervor. Auch die barrierefreie Zugänglichkeit und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) konnte sukzessive weiter verbessert werden.

Die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans 2.0 belege zudem, dass insbesondere gezielte Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung sowie Vernetzung für jegliches Personal in- und außerhalb der öffentlichen Verwaltung wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Inklusionspolitik sein müssen, so Drese.

Der Bericht zeigt nach Ansicht der Ministerin auch, dass noch einiges zu tun bleibe, um für Menschen mit Behinderungen weg vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe zu gelangen. Dafür seien ein klarer politischer Kompass, Ausdauer und Kontinuität notwendig.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Nur wenn Politik, Verwaltung, Leistungserbringer, Wirtschaft und Gesellschaft möglichst gut aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten und in ihren jeweiligen Einflussbereichen zielgerichtet Barrieren abbauen, können wir die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen im Land gemeinsam nachhaltig stärken.“

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis April 2024 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.

Aktionswoche DigitalPakt Alter

Neue SilverSurfer-Kurse starten in Neubrandenburg und Waren/Müritz

Die neuen SilverSurfer in Ausbildung
Die neuen SilverSurfer in Ausbildung

Neubrandenburg – Anlässlich der heute beginnenden Aktionswoche unter dem Motto „Digital. Mobil. Unterwegs“ des bundesweiten DigitalPakts Alter weist Sozialministerin Stefanie Drese auf die Wichtigkeit von digitalen Schulungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren hin.

„Ob es das Bedienen von Nahverkehrs-Apps, der virtuelle Arztbesuch oder der Kontakt mit den Liebsten ist – digitale Kompetenzen ermöglichen eine aktive Lebensgestaltung. Auch oder gerade wenn die eigene Mobilität altersbedingt vielleicht eingeschränkt ist“, so Drese.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördere deshalb die sogenannten SilverSurfer Kurse.

„Ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren werden darin zu Technikbotschaftern, die ihren Altersgenossen die Berührungsängste nehmen und beim Umgang mit Smartphones, Tablets und dem PC unterstützen“, erklärte Drese. Rund 80 Seniorinnen und Senioren bilden sich hierfür im Schnitt jährlich aus und weiter.

Pünktlich zur Aktionswoche beginnen nach Aussage von Drese am Montag auch zwei weitere Digital-Kurse an den Standorten Neubrandenburg und Waren. „Siebzehn neue SilverSurfer werden im neuen Jahr dann auch mobile Unterstützung anbieten: zum Beispiel in Handysprechstunden oder Digitalcafés in Bibliotheken, Stadtteiltreffs oder an anderen Begegnungsorten“, hob die Ministerin hervor.

Dass diese Angebote von Seniorinnen und Senioren selbst durchgeführt werden, sieht Drese als Schlüssel zum Erfolg. „Sie wissen aus der eigenen Erfahrung, wo die größten Hindernisse bestehen und leisten Hilfe auf Augenhöhe. Zudem ist die Hemmschwelle, das Angebot anzunehmen, so deutlich geringer.“

Drese hofft, dass sich künftig noch mehr Menschen für eine SilverSurfer Ausbildung entscheiden, um anderen älteren Menschen den Weg ins Netz zu erleichtern. „Denn die digitale Alltagswelt bietet viel Lebensqualität – und soll niemandem verschlossen bleiben“, so die Ministerin.

Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte bei den jeweiligen Trägern in Schwerin (Seniorenbüro), in Greifswald (Bürgerstiftung Vorpommern), in Rostock (Institut für neue Medien) oder dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (ISBW gGmbH).

Engagement gegen Einsamkeit

Konzept aus Poppendorf gewinnt Sozialpreis für Existenzgründer und Jungunternehmer

Schwerin – Mit dem „KfW Award Gründen“ werden jährlich Existenzgründer und Jungunternehmer geehrt, die in besonderem Maße soziale Verantwortung übernehmen. Der Landessieg für Mecklenburg-Vorpommern ging in diesem Jahr an ein gemeinnütziges Start-up gegen Einsamkeit aus Poppendorf bei Rostock. In einem umgebauten Schweinestall kommen dort Seniorinnen und Senioren und Freiwillige aus dem Dorf zusammen, um gemeinsam Rezepte „von Oma und Opa“ zu kochen. Die Produkte werden anschließend im eigenen Dorfladen und Café verkauft. Die Erlöse fließen in die Prävention gegen Einsamkeit zurück.

Sozialministerin Stefanie Drese, die das von zwei Brüdern gegründete Bio24 Social-Projekt im Juli auch persönlich besuchte, gratulierte dem Team heute zum Gewinn und drückt nun die Daumen für den Publikumspreis. „Das Unternehmen bringt mit kreativen Ideen das Dorf zusammen und bindet Ältere wie Jüngere mit ein. Und wo Menschen jeden Alters aufeinandertreffen, wo gemeinsam gekocht, geklönt, gescherzt und manchmal sogar getanzt wird, dort hat Einsamkeit keinen Platz“, zeigte sich die Ministerin sicher.

So setze das Projekt bereits praktisch um, was auf Landesebene im Rahmen des Runden Tisches gegen Einsamkeit erarbeitet werde. „Mit mehr als 60 Mitgliedern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beschäftigen wir uns in diesem Gremium seit dem vergangenen Jahr mit der Frage, wie wir den zunehmen Vereinsamungstendenzen in unserer Gesellschaft wirksam begegnen können. Denn Einsamkeit ist längst kein gesellschaftliches Randphänomen mehr – auch unabhängig vom Alter“, erklärte Drese. Erste Handlungsempfehlungen sollen im Jahr 2025 dem Landtag übergeben werden.

Drese wies darauf hin, dass beim „KfW Award Gründen“ zusätzlich noch ein Publikumspreis vergeben werde. Bis zum 29. November kann hierfür auf den Seiten der KfW abgestimmt werden. „Ich kann mir kein besseres Projekt vorstellen als Bio24 Social, das mit Herz und Wärme ein ganzes Dorf mit Leben erfüllt. Ich hoffe deshalb, dass auch der Publikumspreis im Dezember nach Mecklenburg-Vorpommern geht.“

Neues Nierenzentrum eingeweiht

Greifswald – Im Beisein von Staatssekretärin Sylvia Grimm wurde am (heutigen) Freitag in Greifswald der Neubau des Nierenzentrums des Kuratoriums für Dialyse und Nierentransplantation e. V. (KfH) eingeweiht. „Auf rund 1.300qm werden Patientinnen und Patienten künftig bestens betreut, und zwar über das gesamte Spektrum der Nephrologie hinweg“, erklärte Grimm.

Im neuen Nierenzentrum sind Prävention, Diagnostik, Therapie und Transplantationsnachsorge unter einem modernen Dach vereint. „Unter anderem 32 Dialyse-Behandlungsplätze sichern eine ambulante und stationäre Versorgung rund um die Uhr“, betonte Grimm. Das neue Gebäude erfüllt zudem hohe ökologische Standards. Neben einer Solaranlage gibt es eine Kältemaschine die zugleich als Wärmepumpe fungiert und im Bau wurde auf emissionsfreie, nachwachsende oder recyclebare Materialien gesetzt.

Der Neubau bietet auch mehr Platz und Komfort für die Betroffenen und trägt damit zu einer angenehmeren Atmosphäre bei. „Das ist insbesondere für Dialyse-Patientinnen und -patienten, die bis zu drei Mal die Woche mehrere Stunden im Nierenzentrum verbringen, ein enormer Zugewinn“, hob die Staatssekretärin hervor.

In Deutschland haben immer mehr Menschen eine chronische Nierenerkrankung, so sind aktuell circa zehn Prozent der Bevölkerung betroffen – in MV sind es sogar fast 20 Prozent. Dies liegt u.a. daran, dass die Bevölkerung im bundesweiten Vergleich älter ist und auch vermehrt an Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Hypercholesterinämie, Übergewicht und Nikotinsucht als Risikofaktoren für eine Nierenkrankheit leidet.

„Diese Zahlen verdeutlichen die hohe Bedeutung einer guten Forschung und Versorgung“, sagte Grimm. Sie sei dem KfH deshalb sehr dankbar für die weitere Stärkung der Nephrologie im Land. Der Verein betreibt vier Nierenzentren in MV (Greifswald, Demmin, Stralsund und Wismar) und eine eigene Kinderdialyse in Rostock.

„Durch die enge Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald als eines der weltweit führenden Nierenzentren werden Patientinnen und Patienten bestmöglich und stets auf dem aktuellsten Forschungsstand versorgt“, so Grimm. „Unser Dank geht an die Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die unermüdliche Arbeit zum Wohle der vielen Menschen mit einer Nierenerkrankung.“

Kinder für Geschichten und das Lesen begeistern

Oldenburg: Wem früh vorgelesen wird, entwickelt zeitig die Lust an Büchern und will immer mehr davon

Proseken – Eine Woche vor dem Bundesweiten Vorlesetag hat Bildungsministerin Simone Oldenburg Kindern der Kita „De Lütten Plappersnuten“ in Proseken im Landkreis Nordwestmecklenburg vorgelesen. Die Ministerin hatte für die Mädchen und Jungen die Geschichte „Ich mag dich – einfach so!“ der Autorin Neele und der Illustratorin Marta Balmaseda mitgebracht. In dem illustrierten Kinderbuch geht es um einen kleinen Elefanten, der schlechte Laune hat und dessen Schimpfen und Ärgern sich auf andere ausbreitet. Ein Erdmännchen hat genug davon, umarmt einfach so einen fauchenden Elefanten, woraufhin alle Tiere feststellen, wie schön es ist, wenn man freundlich zueinander ist.

„Alle Kinder hören gerne zu, wenn ihnen Erwachsene Geschichten erzählen oder vorlesen. Das ist auch für mich jedes Mal ein schönes Erlebnis, wenn die Kinder mir gespannt zuhören“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wem früh vorgelesen wird, entwickelt zeitig die Lust an Büchern und will immer mehr davon. In der Grundschule haben die Schülerinnen und Schüler deshalb mehr Zeit zum Lesen. Seit diesem Schuljahr zieht sich ein Leseband durch die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Lesen ist eine Grundkompetenz und die Voraussetzung für den Bildungserfolg“, so Oldenburg.

Das Land stärkt in der Primarstufe darüber hinaus die Kernfächer Deutsch und Mathematik. In der Grundschule stehen ab diesem Schuljahr für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusätzlich eine Stunde Deutsch und eine Stunde Mathematik zur Verfügung. Nach der neuen Stundentafel, die ab dem Schuljahr 2025/2026 verbindlich ist, stärkt das Land die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Die Schulen können bereits in diesem Schuljahr nach den neuen Stundentafeln arbeiten.

Laut Vorlesemonitor der Stiftung Lesen greifen Eltern wieder häufiger zum Kinderbuch als noch während der Corona-Pandemie. Damals ging das Niveau zurück. So lesen den Angaben zufolge 67,7 Prozent der Eltern ihren Kindern mindestens mehrmals pro Woche vor, 2022 waren es nur 61,3 Prozent. Jedem fünftem Kind wird allerdings nie vorgelesen. Für die repräsentative Studie der Stiftung Lesen waren 815 Eltern von ein- bis achtjährigen Kindern von Mitte Mai bis Mitte Juni zu ihrem Vorleseverhalten befragt worden.

Der Bundesweite Vorlesetag findet in diesem Jahr am Freitag, 15. November 2024, statt. Das Motto des diesjährigen Aktionstages lautet „Vorlesen schafft Zukunft!“. Der Vorlesetag ist eine Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsch Bahn Stiftung. Deutschlands größtes Vorlesefest ist ein öffentliches Zeichen, um alljährlich am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für die Bedeutung des Vorlesens zu begeistern.