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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Landessporttag des Landessportbundes M-V

Drese: Kein anderer Bereich unseres Zusammenlebens erreicht und vereint so viele Menschen wie der Sport

Güstrow – Sportministerin Stefanie Drese hat die positive Entwicklung der Vereins-Mitgliederzahlen als eine großartige Botschaft für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern und für die Gesellschaft insgesamt bezeichnet. „Unsere Sportvereine sind die größte Bürgerbewegung des Landes“, sagte Drese auf dem diesjährigen Landessporttag des Landessportbundes (LSB) M-V am Sonnabend in Güstrow. „Kein anderer Bereich unseres Zusammenlebens erreicht und vereint so viele Menschen wie der Sport“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass der organisierte Sport unter dem Dach des Landessportbundes mehr Mitgliedschaften als jemals zuvor zählt. So zeige die aktuelle Statistik für 2024, dass die rund 1.820 Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern 291.844 Mitglieder aufweisen. „Das sind über 16.000 Mitglieder oder fast sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Diese starken Zuwächse sind auch im bundesweiten Vergleich außergewöhnlich“, so Drese.

„Mit der positiven Entwicklung in den letzten Jahren hat Mecklenburg-Vorpommern mit einer Mitgliederquote von 17,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung mittlerweile den höchsten Organisationsgrad im Sport innerhalb der neuen Bundesländer“, gab Drese bekannt. „Ich freue mich umso mehr darüber, da dies zeigt, dass auch Corona die Begeisterung von Jung und Alt für Sport und Bewegung nicht stoppen konnte.“

„Diese Entwicklung ist allen Sportvereinen, ehrenamtlich Engagierten und denen, die sich für den Sport einsetzen, zu verdanken. Dafür möchte ich Ihnen und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern in den Vereinen und Verbänden meine größte Wertschätzung und meinen herzlichen Dank aussprechen“, sagte Drese auf dem Landessporttag in Güstrow.

Klarheit bei der Krankenhausreform

Schwerin – „Klarheit statt Verunsicherung: Mit dem heutigen Ergebnis im Bundesrat zur Krankenhausreform können jetzt endlich die dringend notwendigen Änderungen zur Sicherung einer qualitativ guten Patienten-Versorgung und wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser angegangen werden“, kommentierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Abstimmungsergebnis.

Mit der Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesländer kann das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG) wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Das schafft Planungssicherheit für alle. Ein Verweisen des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss hätte dagegen die Phase der Verunsicherung für die Krankenhäuser über eine langfristige Perspektive um mehrere Jahre verlängert mit negativen Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung“, betonte Drese.

Die Ministerin hatte sich zuvor in ihrer Rede im Bundesrat noch einmal für die Krankenhausreform und das KHVVG stark gemacht. „Das KHVVG bietet die Grundlage für eine Reform der Krankenhausversorgung durch die Stärkung der Grundversorgung in der Fläche, durch eine zielgerichtetere Planung von Leistungen mit der wir dem Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung besser begegnen können, durch die Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern, durch dauerhaft zusätzliche Mittel für einzelne Versorgungsgebiete wie die Geburtshilfe oder Schlaganfallversorgung sowie für Sicherstellungshäuser und durch einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der die notwendige Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte auch, dass es nun darum gehe die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um das KHVVG im Umsetzungsprozess zu verbessern.

Drese: „Daher haben wir gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht, der noch einmal auf einige wesentliche Punkte fokussiert, die nun weiterverfolgt werden sollten.“ Dieser Entschließungsantrag erhielt eine Mehrheit im Bundesrat.

Zu diesen Punkten gehören erstens eine weitere Entbürokratisierung in den Krankenhäusern, zweitens eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und drittens eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des KHVVG. „Damit bekräftigen wir noch einmal auf konstruktive Weise, dass wir hinter der Krankenhausreform stehen, diese aber noch weiterentwickelt und verbessert werden muss“, sagte Drese.

Bundesrat beschließt Krankenhausreform

Schwerin – Die Krankenhausreform hat heute den Bundesrat passiert. „Es ist wichtig, dass die Reform jetzt kommt. Sie sichert alle Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern ab und wird die Finanzausstattung der Krankenhäuser und die Qualität für die Patienten verbessern. Das gilt für die großen Universitätskliniken genauso wie für unsere kleineren Krankenhäuser auf dem Land. Es wird auch in die Krankenhäuser investiert“, erklärte Schwesig.

„Die Sockelfinanzierung und die Sicherstellungszuschläge sind wichtige Schritte nach vorn. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind auch dank unserer Sozialministerin Stefanie Drese noch einmal deutliche Verbesserungen erzielt werden. Natürlich weiß ich, dass es noch weitergehende Wünsche gibt. Deshalb haben wir gemeinsam mit Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht. Das sind Punkte, über die wir mit der nächsten Bundesregierung sprechen wollen. Es ist gut, dass es jetzt keinen Stillstand gibt“, sagte Schwesig weiter.

Außerdem brachte Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Weiterentwicklung der Schuldenbremse in den Bundesrat ein. „Es war richtig, dass sich Deutschland eine Schuldenregel gegeben hat. Denn wir haben Verantwortung gegenüber kommenden Generationen“, sagte Schwesig.

Gleichzeitig habe sich die bestehenden Regeln als nicht flexibel erwiesen. Deutschland habe einen Investitionsbedarf von 400 bis 600 Milliarden Euro. „Dafür brauchen wir eine Reform der Schuldenbremse. Wir müssen investieren können“, sagte Schwesig und nannte als Beispiele Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, Infrastruktur, Energiewende und Bildung. Es gehe um eine Reform, nicht um eine Abschaffung der Schuldenregel. Konsum und Verwaltungsausgaben müssten hingegen weiter begrenzt werden.

In den letzten Monaten hätten sich verschiedene Ministerpräsidenten aus SPD und CDU für eine Reform der Schuldenbremse ausgesprochen. „Ich hoffe, dass wir parteiübergreifend eine gemeinsame Lösung finden.“

Der Antrag sieht neben einer Reform der Schuldenbremse auch die Schaffung eines Sondervermögens „Infrastruktur“ vor. Er wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

„Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt und Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, unterzeichnen Erklärung.

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern setzt das Engagement für eine tolerante, offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft fort. Als 14. Bundesland ist M-V der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterzeichneten dazu in Schwerin die Absichtserklärung im Rahmen der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Absichtserklärung, die wir heute unterzeichnen, ist dabei ein wichtiger Meilenstein. Sie ist Ausdruck unseres festen Willens, gegen Diskriminierung und für mehr Chancengleichheit einzustehen. Denn nur, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen können wir eine Gesellschaft schaffen, in der niemand benachteiligt oder ausgegrenzt wird. Diskriminierungsschutz darf nicht nur in Gesetzen verankert sein, sondern auch im Bewusstsein unserer Gesellschaft.“

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: „Mecklenburg-Vorpommern setzt mit dem Beitritt zur ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ ein starkes Zeichen für Vielfalt und Chancengleichheit. Das Land übernimmt Verantwortung und zeigt klar: Diskriminierungsschutz und gesellschaftlicher Zusammenhalt haben einen hohen Stellenwert. Gerade in Krisenzeiten ist dieser Einsatz unverzichtbar, um Teilhabe für alle zu sichern und die Rechte der Bürger*innen zu stärken.“

„Mit dieser Offensive setzen wir uns dafür ein, dass Diskriminierung offen und konstruktiv angesprochen wird. Wir wollen Aufmerksamkeit für diese Problematik schaffen und erreichen, dass die Betroffenen von Diskriminierung wissen, dass sie nicht allein sind und wo sie Unterstützung finden können“, so Gleichstellungsministern Bernhardt zur Unterzeichnung im Goldenen Saal in Schwerin.

Ein zentrales Anliegen dieser Initiative ist es, Diskriminierungsschutz als eine politische Querschnittsaufgabe zu verankern. Das bedeutet, dass wir in allen Bereichen – ob in der Ausbildung oder am Arbeitsplatz – klare Ansprechpersonen und Strukturen brauchen, um Diskriminierung frühzeitig zu erkennen und ihr effektiv zu begegnen. Denn Diskriminierungsschutz beginnt vor Ort und muss in der Praxis des Alltags spürbar werden. 2023 startete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Förderprogramm „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“.

Backhaus wirbt für Kreislauf­wirtschaft

Schwerin – Anlässlich der Regionalverbandstagung des BDE Nord betont Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern. In vielen Bereichen sei der Kreislaufgedanke im Zuge der Wirtschaftsentwicklung abhandengekommen. Daher seien intelligente Steuerungsinstrumente nötig, um die erklärten Ziele der Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes umzusetzen.

„Gerade der Baubereich birgt große Potenziale, den Kreislaufgedanken in Handeln und Gesetzgebung aufzunehmen. Die Landesregierung hat vor einem Jahr den von meinem Haus erarbeiteten Abfallwirtschafts­plan MV 2022 verabschiedet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2022 710.000 t Siedlungsabfälle, 4,2 Mio. t mineralische Abfälle und 312.000 t gefährliche Abfälle erzeugt. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch 126.000 t Bioabfälle, deren zunehmender Anteil an getrennter Erfassung eine positive Entwicklung im MV darstellt. Wir hatten ein Aufkommen an knapp 30.000 t (TS) Klärschlamm zu verzeichnen. Der Export an Abfällen ins Ausland umfasste 77.000 t, der Import ebenfalls 77.000 t. Für all diese Abfallströme stehen im Land mit verschiedensten Abfallentsorgungsanlagen grundsätzlich ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung“, so Backhaus.

Die Landesregierung wolle den Kreislaufgedanken zum Gegenstand ihres politischen Handelns machen, erklärt Backhaus und listet drei Schwerpunkte auf:

„1. Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist nicht nur gesetzliche Pflicht.  Sie ist Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung und Kreislaufführung von Bioabfällen. Wir haben den Zielwert für die getrennte Erfassung der Bioabfälle in Höhe von 100 kg je Einwohner und Jahr formuliert. Diesen Zielwert haben alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.

2. Mineralische Abfälle haben mit 4,2 Mio. t den mit Abstand größten Anteil am gesamten Abfallaufkommen in M-V, aber auch bundesweit. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Primärrohstoffen wie Sand und Kies unverändert hoch. Fehlende Recyclingoptionen führten jedoch dazu, dass in M-V im Jahr 2020 immer noch 62 % der mineralischen Abfälle in Tagebauen verfüllt bzw. 7 % auf Deponien beseitigt wurden.

Hier liegen noch große Reserven für mehr Recycling, Kreislauf­wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Und 3. müssen wir daher auch innerhalb der Landesregierung noch mehr darauf hinwirken, dass die öffentliche Hand mit Vorbildwirkung die Nutzung von Ersatzbaustoffen nachfragt.

Bestimmte Vorgaben müssen allerdings durch den Bund umgesetzt werden. Beispielsweise die verbindliche Festlegung eines bestimmten Anteils von Recycling (RC) – Material in Bauprodukten oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen der Ökodesign-Regelungen. Dafür werde ich mich in den Gesetzgebungsprozessen einsetzen. Die Pflicht der öffentlichen Hand zur Nutzung von recycelten Erzeugnissen ist bereits in unserem Abfallwirtschaftsgesetz für MV verankert.

Es gilt nun, mit verstärkten Anstrengungen die Vorgaben umzusetzen und den Gedanken der Zirkularität unserer Wirtschaft bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Gleichwohl wissen wir alle, dass zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach wie vor auch die Möglichkeit der schadlosen Herausnahme und Entsorgung nicht recyclingfähiger Stoffe gehört.

Daher sehen wir die Deponie Ihlenberg nach wie vor als wichtigen Bestandteil unseres Entsorgungssystems an. Die IAG wird sich jedoch in den nächsten Jahren vom Deponiebetreiber zu einem Umwelt­dienstleister wandeln. Der Spatenstich für den 90.000 Quadratmeter großen Gewerbepark ist bereits vollzogen. Mit der Errichtung von Solaranlagen auf dem stillgelegten Teil der Deponie und der Deponiegasnutzung über Blockheizkraftwerke am Standort kann Energie kostengünstig bereitgestellt werden. Der Gewerbepark eignet sich somit hervorragend für die Ansiedlung von Recycling-Betrieben und innovativen Start-ups.

Darüber hinaus gibt es Planungen für die Nutzung der Wasserstoff­technologie und für den Aufbau von Batteriespeichern für die Stromversorgung.

Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant.“

13. Altenparlament

Drese betont Mehrwert von politischer Mitwirkung

Schwerin – Im Schweriner Plenarsaal kam heute zum 13. Mal das Altenparlament von Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Das Gremium, das aus 71 Delegierten der Senioren- und Sozialverbände, der freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften und Kirchen besteht, tagt seit 1999 im Zwei-Jahres-Rhythmus und liefert nach Ansicht von Sozialministerium Stefanie Drese wichtige Impulse für die Gestaltung der Seniorenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern. „Denn ältere Menschen wissen am besten, wo in ihrem Lebensalltag der Schuh drückt“, erklärte Drese zum Auftakt des diesjährigen Altenparlaments.

Drese zeigte sich deshalb den Delegierten gegenüber dankbar, dass sie sich ehrenamtlich mit ihren Erfahrungen in die politischen Prozesse einbringen. „Denn wir wollen nicht nur Politik für Seniorinnen und Senioren machen, sondern auch mit ihnen“, erklärte sie. So werden die Positionspapiere des Altenparlaments im Nachgang jeder Sitzung zur Beratung an den Landtag und Landesregierung herangetragen.

Diese Mitwirkung funktioniere. Das zeigten die Fortschritte die in den letzten Jahren bei der Seniorenbeteiligung erzielt wurden. „So können sich ältere Menschen nicht mehr nur über den Landesseniorenbeirat, die kommunalen Seniorinnen- und Seniorenvertretungen, bürgerschaftliche Initiativen oder das Altenparlament einbringen, sondern ihre Mitwirkung ist durch das erst kürzlich evaluierte Seniorenmitwirkungsgesetz sogar vorgeschrieben“, hob sie hervor.

Ein Zugewinn für beide Seiten, so Drese. „Wir profitieren dadurch vom Wissen und den Kenntnissen der älteren Generation, während sich unsere größte Bevölkerungsgruppe in MV sicher sein kann, dass sie gehört wird, wann immer ihre Belange berührt werden“, erklärte die Ministerin.

Zukunftsfähiges Krankenhaus eröffnet

Schwesig: In Anklam ist ein modernes Gesundheitszentrum entstanden

Anklam – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute bei der feierlichen Eröffnung des Neubaus am Krankenhaus Anklam die Bedeutung des Projektes für die ganze Region hervorgehoben.

„In Anklam ist ein zukunftsfähiges Krankenhaus für die Menschen in der Region entstanden, ein ganz wichtiges Zentrum der medizinischen Versorgung und ein Baustein für ein gutes Leben in der Stadt und dazu mit attraktiven Arbeitsplätzen für die Beschäftigten. Der Neubau ist wichtig für die ganze Region, denn wir wollen eine optimale medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land.“ Jedes Jahr werden im Krankenhaus Anklam rund 15.000 Patientinnen und Patienten aus der ganzen Region versorgt.

Der Landesregierung seien mit Blick auf die Krankenhäuser folgende Punkte wichtig: „Wir wollen eine gute Krankenhausversorgung überall im Land. Wir wollen qualitativ hochwertige medizinische Angebote, die für alle Menschen im Land erreichbar sind.

Wir setzen uns für den Erhalt aller Krankenhausstandorte im Land ein. Wir stärken die Gesundheitsbranche als strategisch wichtigen Bereich unserer Wirtschaft und unserer sozialen Infrastruktur. Und wir unterstützen unsere Krankenhäuser bei Investitionen. Der Neubau in Anklam bringt uns all diesen Zielen ein gutes Stück näher.“

Morgen werde im Bundesrat über die Krankenhausreform beraten. „Ich werbe dafür, diese Reform nicht weiter zu verzögern. Unsere Krankenhäuser brauchen dringend mehr Geld. Das gilt für die Universitätskliniken genauso wie für die kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum.

Das Land hat es im Gesetzgebungsverfahren geschafft, unsere Krankenhäuser in den dünn besiedelten, ländlichen Gegenden durch Ausnahmeregeln besser abzusichern. Wir stellen damit die Grund- und Notfallversorgung zukunftssicher auf und gewährleisten eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung. Das sichern wir mit einem modernen Krankenhausplan auf der Grundlage des Bundesgesetzes auch in Zukunft ab“, betonte Schwesig.

Stärkung der Integrationsstrukturen

Berlin – Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern haben sich in dieser Woche im Rahmen ihres Herbsttreffens in Berlin für mehr Unterstützung von Kommunen bei der Integration ausgesprochen. „Denn genau dort entscheidet sich im alltäglichen gemeinsamen Leben, ob Integration gelingt oder nicht“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael, die Mecklenburg-Vorpommern in der Bundeshauptstadt vertrat.

Deshalb fordern die Integrationsbeauftragten eine konsequente und verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Kommunen. „Nur so kann mit Weitblick eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur entstehen, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht und anschließend weiter verfestigt. Denn Integration ist eine Daueraufgabe und kein Sprint“, so Michael.

Besonders betroffen sei die Finanzierung von Integrationskursen und Angebote zum Spracherwerb. „Hier zu kürzen, bedeutet am falschen Ende zu sparen. Denn in diesen Kursen wird das Fundament gelegt, um sich in Deutschland zurecht zu finden, um unsere Werte zu verstehen und auch sprachlich einen Zugang zur Gesellschaft zu finden“, erklärte die Integrationsbeauftragte mit Blick auf geplante Einsparungen im nächsten Bundeshaushalt.

Sie betonte zudem, dass von diesen Strukturen nicht nur wie häufig angenommen Geflüchtete profitieren, sondern auch EU-Arbeitnehmende und Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland kommen. „Wir suchen diese Fachkräfte in vielen Branchen und Bereichen wie im Gesundheitswesen oder der Pflege händeringend. Gerade auch für diese dringend benötigten Zuwanderinnen und Zuwanderer wollen wir einen Start in Deutschland so attraktiv wie möglich gestalten, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte Schritt zu halten“, hob Michael hervor.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl mahnten die Integrationsbeauftragten zudem dringend vor einer Asyldebatte, die migrationsfreindliche Ressentiments bedient. „Abgesehen davon, dass Hass und Hetze keine Lösung für die Herausforderungen in der Integrationspolitik bieten, spaltet eine solche Rhetorik unsere Gesellschaft nur noch weiter“, so Michael.

Die Integrationsbeauftragten fordern stattdessen ein offenes Bekenntnis zur Vielfalt: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir sollten viel mehr betonen, dass Vielfalt eine Bereicherung und elementarer Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist. Dabei dürfen wir vor Problemen nicht die Augen verschließen und müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Integration funktioniert“, erklärte Michael.

Die Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten ist in Gänze auf der Website des Ministeriums abrufbar.